II. Die Voraussetzungen für das Bestehen eines Urlaubsabgeltungsanspruches: III. Die Urlaubsabgeltung, Grundsätze und Entwicklung der Rechtsprechung.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "II. Die Voraussetzungen für das Bestehen eines Urlaubsabgeltungsanspruches: III. Die Urlaubsabgeltung, Grundsätze und Entwicklung der Rechtsprechung."

Transkript

1 Thema : d1/d15-14 Arbeits-, sozial- und steuerrechtliche Grundlagen der Urlaubsabgeltung vor dem Hintergrund der geänderten Rechtsprechung des BAG, der Entscheidungen des EuGH sowie der Entwicklung der Rechtsprechnung des BSG" I. Einführung II. Die Voraussetzungen für das Bestehen eines Urlaubsabgeltungsanspruches: 1. Bestehen eines Urlaubsanspruches 2. Beendigung des Arbeitsverhältnisses 3. Der Umfang des Urlaubsanspruches 4. Die Unabdingbarkeit des Urlaubsanspruches gemäß 13 BUrlG und 4 Abs. 4 S. 1 TVG III. Die Urlaubsabgeltung, Grundsätze und Entwicklung der Rechtsprechung. 1. Die Tatbestandsmerkmale des 7 Abs. 3 BUrlG. 2. Die bisherige "gefestigte" Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts D a. Die Surrogationstheorie des Bundesarbeitsgerichts b. Der Abgeltungsanspruch als Ersatz ("Surrogat") für noch bestehende aber nicht mehr realisierbare Urlaubsansprüche c. Rechtliche Begründung BAG vom AZR 871/96 - NZA 96,594 BAG vom AZR 182/95 - NZA 96,1153 BAG vom AZR 652/10 - NZA 2012,1087 (1088) 3. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs:

2 Urteil vom C 350/06 und C 520/06 (Gerhard-Schulz-Hoff/Deutsche Rentenversicherung Bund u.a. in NZA 2009, 135 ff). a. Die Vorlagefragen des LAG Düsseldorf - Sachverhalt - Vorlagefragen b. Die Antworten: - Der Anspruch jedes Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub ist besonders bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts der Gemeinschaft von dem nicht abgewichen werden darf. - Mit einer nationalen Vorschrift, die einen Übertragungszeitraum für am Ende des Bezugszeitraumes nicht genommenen Jahresurlaub vorsieht, wird grundsätzlich das Ziel verfolgt, dem Arbeitnehmer, der daran gehindert war, seinen Jahresurlaub zu nehmen, eine zusätzliche Möglichkeit zu eröffnen, in dessen Genuss zu kommen. Die Festlegung eines solchen Zeitraumes gehört zu den Voraussetzungen für die Ausübung und die Umsetzung des Anspruches auf bezahlten Jahresurlaub und fällt somit grundsätzlich in die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten. - Daraus folgt, dass Art. 7 I der Richtlinie 2003/88/EG grundsätzlich einer nationalen Regelung, die für die Ausübung des mit dieser Richtlinie ausdrücklich fälligen Anspruches auf bezahlten Jahresurlaub Modalitäten vorsieht, die sogar den Verlust dieses Anspruches am Ende eines Bezugszeitraumes oder eines Übertragungszeitraumes beinhalten, nicht entgegensteht, allerdings unter der Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer, dessen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub erloschen ist, tatsächlich die Möglichkeit hatte, den ihm mit der Richtlinie verliehenen Anspruch auszuüben. - So hat der EuGH zwar anerkannt, dass es den Mitgliedsstaaten freisteht, in ihren innerstaatlichen Rechtsvorschriften die Voraussetzungen für die Ausübung und die Umsetzung des Anspruches auf bezahlten Jahresurlaub festzulegen, er hat aber klargestellt, dass die Mitgliedsstaaten die Entstehung dieses sich unmittelbar aus der Richtlinie 93/104/EG ergebenden Anspruches nicht von irgendeiner Voraussetzung abhängig machen können.

3 In dem selben Urteil hat der EuGH unterstrichen, dass die zur Umsetzung der Vorschriften der Richtlinie 93/104/EG erforderlichen Durchführungs- und Anwendungsbestimmungen gewisse Unterschiede Bezug auf die Voraussetzungen für die Ausübung des Anspruches auf bezahlten Jahresurlaub aufweisen können, dass diese Richtlinie es den Mitgliedsstaaten aber nicht erlaubt, bereits die Entstehung eines ausdrücklichen einem Arbeitnehmer zuerkannten Anspruch auszuschließen (EuGH in NZA 2001, BECTU). 4. Die nachfolgende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts: - Die schrittweise Aufgabe der Surrogattheorie. Urteil vom AZR 983/07 - NZA 2009, 538 ff. Urteil vom AZR 183/09 - NZA 2010, 1011 (1018) Urteil vom AZR 365/10 - NZA 2011, 1421 Urteil vom AZR 625/10 - NZA 2012, 1087 IV. Die Urlaubsabgeltung -Einzelfragen- (Folgen der Rechtsprechung) 1. Verhältnis von gesetzlichem Mindesturlaub zu Mehrurlaub a. ( 3 Abs. 1 BUrlG, 125 SGB IX) BAG vom AZR 128/09 - NZA 2010, 810 ff. b.) Die Gleichlaufproblematik: BAG vom AZR 128/09 - NZA 2010, 811 f. BAG vom AZR 80/10 - NZA 2011, 1050 BAG vom AZR 64/11 - NZA 2013, Die zulässige Dauer des Übertragungszeitraumes (Begrenzung)

4 - 4 - EuGH vom C- 240/10- NZA 2011, 1333 (Schuldte) BAG vom AZR 353/10 - NZA 2012, 1216 ff. 3. Urlaubsanspruch - Untergang trotz Arbeitsunfähigkeit BAG vom AZR 63/11 - NZA 2013, Tarifliche Ausschlussfristen/Verjährung a. für den gesetzlichen Mindesturlaub b. für den Mehrurlaub BAG vom AZR 365/10 - NZA 2011, 142 LAG Niedersachsen vom Sa 138/13 5. Verzicht auf Urlaubsabgeltungsansprüche - Ausgleichsklause BAG vom AZR 844/11 - NZA 2013, Tod/Vererblichkeit BAG vom AZR 532/11 - NZA 2013, Erhalt von Urlaubsansprüchen beim Übergang in Teilzeit EuGH vom C-486/08 "Tiroler" EuGH vom C-450/12 "Brandes" 8. Tarifliche Urlaubsansprüche bei Wechsel in die Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodel BAG vom AZR 243/11 - NZA 2013, Ersatzurlaub; Verzug des Arbeitgebers mit der Urlaubsgewährung

5 - 5 - BAG vom AZR 760/11 BAG vom AZR 956/ Probleme des ruhenden Arbeitsverhältnisses BAG vom AZR 475/10 - NZA 2012, 166 EuGH vom in NZA 2012, 1273 ("Heimann und Toltschien") 11. Insolvenz a. Masseverbindlichkeiten i.s. 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO b. Ansprüche auf Insolvenzausfallgeld Sozialgericht Lüneburg vom S 18 AL 231/12 V. Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts: Urlaubsabgeltung auch für Beamte BVerWG vom C VI. Sozialversicherungsrechtliche Aspekte der Urlaubsabgeltung 1. Eine Urlaubsabgeltung begründet für den Zeitraum der Abgeltung keine Versicherungspflichten der SoZV und AarblV. 2. Zum Beitragsrecht. 3. Zum Leistungsrecht. a. Arbeitslosenversicherung - das Ruhen des Anspruches gemäß 257 Abs. 2 SGB III. b. Krankenversicherung 5 Abs. 1 Nr. 2 Halbsatz 2 zweite Alternative SGB III i.v.m. 157 Abs. 2 SGB III

6 VI. Steuerliche Aspekte - 6 -

II. Zeitliche Festlegung ( 7 Abs. 1 und 2 BUrlG) 61 D. Fälligkeit und Durchsetzbarkeit des Urlaubsanspruchs 66 I. Fälligkeit des Urlaubsanspruchs 66 I

II. Zeitliche Festlegung ( 7 Abs. 1 und 2 BUrlG) 61 D. Fälligkeit und Durchsetzbarkeit des Urlaubsanspruchs 66 I. Fälligkeit des Urlaubsanspruchs 66 I Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 17 Einleitung 23 Teil 1 - Grundlagen des Urlaubsrechts 27 1. Arbeitsrecht im europäischen und völkerrechtlichen Kontext 27 A. Europäisches Arbeitsrecht 28 I. Grundlagen

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung zum Urlaubsrecht. Carsten Gläve Ignatz Heggemann

Aktuelle Rechtsprechung zum Urlaubsrecht. Carsten Gläve Ignatz Heggemann Aktuelle Rechtsprechung zum Urlaubsrecht Ursprüngliche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes zum Urlaubsrecht Entscheidung vom 28. Januar 1982, 6 AZR 571/79 In dieser Entscheidung hat das BAG herausgearbeitet,

Mehr

Urlaub bei Arbeitsunfähigkeit Die Entscheidung des BAG vom 24. März 2009

Urlaub bei Arbeitsunfähigkeit Die Entscheidung des BAG vom 24. März 2009 Urlaub bei Arbeitsunfähigkeit Die Entscheidung des BAG vom 24. März 2009 Mit Entscheidung vom 20.01.2009 (Az. C-350/06 und C-520/06) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) folgendes festgestellt: Art.

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII

Inhaltsverzeichnis VII 1 Einführung 1 A. Anlass und Gegenstand der Untersuchung 1 I. Der Begriff des Urlaubsanspruchs 3 1. Der Urlaubsanspruch im nationalen Recht 3 2. Der Urlaubsanspruch im Unionsrecht 4 3. Zusammenfassung

Mehr

Entwicklungen im Urlaubsrecht - Neue Entscheidungen

Entwicklungen im Urlaubsrecht - Neue Entscheidungen Entwicklungen im Urlaubsrecht - Neue Entscheidungen Alexandra Rüter, Richterin am Arbeitsgericht Solingen Der Urknall... Der Fall SCHULTZ-HOFF Vorlage des LAG Düsseldorf vom 2.8.2006 (12 Sa 486/06) Urteil

Mehr

NEWSBOX Wirtschafts- und Steuerrecht Ausgabe 088, Datum

NEWSBOX Wirtschafts- und Steuerrecht Ausgabe 088, Datum Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitsnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis Verfasser Prof. Dr. Tim Jesgarzewski FOM Hochschule für Oekonomie & Management ggmbh in Bremen KCW KompetenzCentrum für Wirtschaftsrecht

Mehr

Fall 8: Zusatzfall Urlaub

Fall 8: Zusatzfall Urlaub Examinatorium Zivilrecht Arbeitsrecht Sommersemester 2019 Fall 8: Zusatzfall Urlaub Tobias Grzeski www.examinatorium.jura.uni-muenchen.de Sachverhalt 2017 30.10.2017 2018 13.2.2018 4.4.2018 1. Bitte um

Mehr

Urlaub - Neue Aspekte

Urlaub - Neue Aspekte Urlaub - Neue Aspekte 1. Verfall von Urlaub a) Ausgangssituation Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur

Mehr

Bundesarbeitsgericht Vorlagebeschluss (EuGH) vom 18. Oktober 2016 Neunter Senat - 9 AZR 45/16 (A) - ECLI:DE:BAG:2016: B.9AZR45.16A.

Bundesarbeitsgericht Vorlagebeschluss (EuGH) vom 18. Oktober 2016 Neunter Senat - 9 AZR 45/16 (A) - ECLI:DE:BAG:2016: B.9AZR45.16A. Bundesarbeitsgericht Vorlagebeschluss (EuGH) vom 18. Oktober 2016 Neunter Senat - 9 AZR 45/16 (A) - ECLI:DE:BAG:2016:181016.B.9AZR45.16A.0 I. Arbeitsgericht Wuppertal II. Landesarbeitsgericht Düsseldorf

Mehr

Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 10/ Übertragung und Abgeltung von Urlaub bei Krankheit

Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 10/ Übertragung und Abgeltung von Urlaub bei Krankheit Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 10/2013 - Übertragung und Abgeltung von Urlaub bei Krankheit - Übersicht zur Urlaubsrechtsprechung - Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 10/2013 -

Mehr

NEWSBOX Wirtschafts- und Steuerrecht Ausgabe 131, Datum

NEWSBOX Wirtschafts- und Steuerrecht Ausgabe 131, Datum Urlaubsabgeltung an die Erben bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis Verfasser Prof. Dr. Tim Jesgarzewski FOM Hochschule für Oekonomie & Management, Bremen KCW KompetenzCentrum für Wirtschaftsrecht,

Mehr

Abgeltung und Verfall von Urlaub bei Wechsel in die Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell

Abgeltung und Verfall von Urlaub bei Wechsel in die Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell Abgeltung und Verfall von Urlaub bei Wechsel in die Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell 1. Auch wenn eine tarifvertragliche Regelung eine längere Urlaubsdauer als das Bundesurlaubsgesetz

Mehr

Inhaltsübersicht. Urlaub - Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit

Inhaltsübersicht. Urlaub - Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit Urlaub - Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Arbeitsunfähigkeit und Urlaubsanspruch 3. Neuere Rechtsprechung 4. Konsequenzen 5. Tarifliches Urlaubsgeld 6. Urlaub bei ruhendem

Mehr

Studien zum Arbeitsrecht. Florian Ehlers. Krank im Urlaub. Das Schicksal von Urlaubsansprüchen bei langzeiterkrankten Arbeitnehmern.

Studien zum Arbeitsrecht. Florian Ehlers. Krank im Urlaub. Das Schicksal von Urlaubsansprüchen bei langzeiterkrankten Arbeitnehmern. Studien zum Arbeitsrecht 18 Florian Ehlers Krank im Urlaub Das Schicksal von Urlaubsansprüchen bei langzeiterkrankten Arbeitnehmern Nomos Studien zum Arbeitsrecht herausgegeben von Prof. Dr. Georg Caspers,

Mehr

Bundesarbeitsgericht Vorlagebeschluss (EuGH) vom 18. Oktober 2016 Neunter Senat - 9 AZR 196/16 (A) - ECLI:DE:BAG:2016: B.9AZR196.16A.

Bundesarbeitsgericht Vorlagebeschluss (EuGH) vom 18. Oktober 2016 Neunter Senat - 9 AZR 196/16 (A) - ECLI:DE:BAG:2016: B.9AZR196.16A. Bundesarbeitsgericht Vorlagebeschluss (EuGH) vom 18. Oktober 2016 Neunter Senat - 9 AZR 196/16 (A) - ECLI:DE:BAG:2016:181016.B.9AZR196.16A.0 I. Arbeitsgericht Wuppertal II. Landesarbeitsgericht Düsseldorf

Mehr

Der Verfall von Urlaubsansprüchen Arbeitsrecht am Abend, 27. Juni 2012

Der Verfall von Urlaubsansprüchen Arbeitsrecht am Abend, 27. Juni 2012 Der Verfall von Urlaubsansprüchen Arbeitsrecht am Abend, 27. Juni 2012 Rechtsanwalt Georg Sendelbeck Kanzlei Manske & Partner Nürnberg Die gesetzliche Grundlage 7 Abs. 3 BUrlG: Der Urlaub muss im laufenden

Mehr

BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom , 9 AZR 64/11

BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom , 9 AZR 64/11 BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 13.11.2012, 9 AZR 64/11 Tarifvertraglicher Ausschluss der Abgeltung tariflichen Mehrurlaubs bei Nichterfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs - 12 MTV Chemie Tenor 1. Die Revision

Mehr

Urlaub. Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG

Urlaub. Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG Das Urlaubsrecht Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG "Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, damit jeder Arbeitnehmer einen bezahlten Mindestjahresurlaub von vier Wochen nach Maßgabe

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 B 72.15 OVG 6 A 2326/12 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 16. Juni 2016 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

5 Teilurlaub. 5 BUrlG

5 Teilurlaub. 5 BUrlG 5 Teilurlaub (1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer a) für Zeiten eines Kalenderjahres, für die er wegen Nichterfüllung

Mehr

Vorbemerkung. Oberste Bundesbehörden. Abteilung Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände

Vorbemerkung. Oberste Bundesbehörden. Abteilung Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilung Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TEL FAX Alt-Moabit 101

Mehr

25/06/14. EuGH: Urlaubsanspruch geht auch bei Tod des Arbeitnehmers in Urlaubsabgeltungsanspruch über; der Urlaubsabgeltungsanspruch

25/06/14. EuGH: Urlaubsanspruch geht auch bei Tod des Arbeitnehmers in Urlaubsabgeltungsanspruch über; der Urlaubsabgeltungsanspruch 25/06/14 EuGH: Urlaubsanspruch geht auch bei Tod des Arbeitnehmers in Urlaubsabgeltungsanspruch über; der Urlaubsabgeltungsanspruch ist vererbbar (EuGH, Urteil vom 12. Juni 2014 Az.: C-118/13) NÖRENBERG

Mehr

Hinweise zum Urlaub für Beschäftigte

Hinweise zum Urlaub für Beschäftigte Hinweise zum Urlaub für Beschäftigte 1. Anspruch auf Erholungsurlaub /Höhe des Erholungsurlaubs Mit der Tarifeinigung vom 09.03.2013 wurde eine tarifliche Neuregelung der Höhe des Urlaubsanspruchs beschlossen.

Mehr

4. Neues zum Urlaubsrecht

4. Neues zum Urlaubsrecht Neues zum Urlaubsrecht AR 4. Neues zum Urlaubsrecht Nachdem das Bundesarbeitsgericht am 24.3.2009 (9 AZR 983/07) als Reaktion auf die Schultz-Hoff-Entscheidung des EuGH (vom 20.1.2009 RS C 350/06 und 520/06)

Mehr

WICHTIGER RECHTLICHER HINWEIS: Für die Angaben auf dieser Website besteht Haftungsausschluss und Urheberrechtsschutz.

WICHTIGER RECHTLICHER HINWEIS: Für die Angaben auf dieser Website besteht Haftungsausschluss und Urheberrechtsschutz. WICHTIGER RECHTLICHER HINWEIS: Für die Angaben auf dieser Website besteht Haftungsausschluss und Urheberrechtsschutz. URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer) 22. November 2011(*) Arbeitszeitgestaltung Richtlinie

Mehr

Urlaubsrecht. Voraussetzungen für den Urlaubsanspruch

Urlaubsrecht. Voraussetzungen für den Urlaubsanspruch Arbeitnehmer haben grundsätzlich in jedem Kalenderjahr einen Anspruch auf Gewährung bezahlten Erholungsurlaubs. Der gesetzliche Mindesturlaub nach Bundesurlaubsgesetz beträgt 24 Werktage. Allerdings ergibt

Mehr

Urlaubsanspruch bei langdauernder krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit.

Urlaubsanspruch bei langdauernder krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit. Urlaubsanspruch bei langdauernder krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit. Jürgen Jendral (HMAV) Entwicklung der Rechtsprechung: Grundsatzentscheidung des EuGH: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) positionierte

Mehr

Mandanten-Informationen. EuGH zu Urlaubsansprüchen des Arbeitnehmers: kein automatischer Verfall bei fehlendem Urlaubsantrag

Mandanten-Informationen. EuGH zu Urlaubsansprüchen des Arbeitnehmers: kein automatischer Verfall bei fehlendem Urlaubsantrag Mandanten-Informationen Arbeitsrecht November 2018 EuGH zu Urlaubsansprüchen des Arbeitnehmers: kein automatischer Verfall bei fehlendem Urlaubsantrag Mehrere kürzlich veröffentlichte Grundsatzentscheidungen

Mehr

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 16. Mai 2017 Neunter Senat - 9 AZR 572/16 - ECLI:DE:BAG:2017: U.9AZR

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 16. Mai 2017 Neunter Senat - 9 AZR 572/16 - ECLI:DE:BAG:2017: U.9AZR Bundesarbeitsgericht Urteil vom 16. Mai 2017 Neunter Senat - 9 AZR 572/16 - ECLI:DE:BAG:2017:160517.U.9AZR572.16.0 I. Arbeitsgericht Frankfurt am Main Urteil vom 9. Februar 2016-16 Ca 5351/15 - II. Hessisches

Mehr

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Arbeitsrecht für Arbeitgeber Arbeitsrecht für Arbeitgeber - aktuelle Entwicklungen - Otto Heer, Rechtsanwalt, Vortragsüberblick 1. Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund durch den Arbeitgeber 2. Whistleblowing 3. Allg. Gleichbehandlungsgesetz

Mehr

Urlaubsanspruch Teil 2: Der Urlaubsumfang bei persönlichen Veränderungen während des Urlaubsjahres

Urlaubsanspruch Teil 2: Der Urlaubsumfang bei persönlichen Veränderungen während des Urlaubsjahres Geschäftsstelle für Mitarbeitervertretungen DiAG/MAV/KODA Erzdiözese Freiburg Diözesane Arbeitsgemeinschaft für Mitarbeitervertretungen Anna Englaender, Rechtsreferentin Stand: 22.07.2016 Urlaubsanspruch

Mehr

Urlaubsrecht. Merkblatt. Ansprechpartner: Referat Recht. Michael Mißbach Telefon: Fax:

Urlaubsrecht. Merkblatt. Ansprechpartner: Referat Recht. Michael Mißbach Telefon: Fax: Merkblatt Urlaubsrecht Ansprechpartner: Referat Recht Michael Mißbach Telefon: 0351 2802-198 Fax: 0351 2802-7198 missbach.michael@dresden.ihk.de Stand: 2016 Hinweis: Das Merkblatt wurde sorgfältig erstellt.

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 B 2.13 VGH 1 A 161/12 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 25. April 2013 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

juris Langtext Quelle: Zusatzurlaub schwerbehinderter Menschen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit

juris Langtext Quelle: Zusatzurlaub schwerbehinderter Menschen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit juris Langtext Gericht: LArbG Berlin- Brandenburg 6. Kammer Entscheidungsdatum: 02.10.2009 Aktenzeichen: 6 Sa 1215/09 und 6 Sa 1536/09, 6 Sa 1215/09, 6 Sa 1536/09 Dokumenttyp: Urteil Quelle: Normen: 125

Mehr

Tilgung des Urlaubsanspruchs bei fehlender Differenzierung zwischen gesetzlichem Mindesturlaub und übergesetzlichem Mehrurlaub

Tilgung des Urlaubsanspruchs bei fehlender Differenzierung zwischen gesetzlichem Mindesturlaub und übergesetzlichem Mehrurlaub Tilgung des Urlaubsanspruchs bei fehlender Differenzierung zwischen gesetzlichem Mindesturlaub und übergesetzlichem Mehrurlaub Differenziert eine Regelung in einem Arbeits- oder Tarifvertrag hinsichtlich

Mehr

Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld

Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Arbeitnehmer haben grundsätzlich in jedem Kalenderjahr einen Anspruch auf Gewährung bezahlten Erholungsurlaubs. Der gesetzliche Mindesturlaub nach

Mehr

EuGH und Urlaubsabgeltung bei Dauererkrankung. Personalleiterkreis VHK Baden-Württemberg

EuGH und Urlaubsabgeltung bei Dauererkrankung. Personalleiterkreis VHK Baden-Württemberg EuGH und Urlaubsabgeltung bei Dauererkrankung Personalleiterkreis VHK Baden-Württemberg vom 20.04.2010 Referent: RA Roland Weiler, Pliezhausen Bisherige Rechtslage Urlaubsansprüche verfallen spätestens

Mehr

Im Namen des Volkes. Urteil

Im Namen des Volkes. Urteil Arbeitsgericht Cottbus Geschäftszeichen (bitte immer angeben) 3 Ca 1948/09 Verkündet am 06.05.2010 Xxx als Urkundsbeamter/in der Geschäftsstelle Im Namen des Volkes Urteil In Sachen Xxx - Klägerin - Prozessbevollmächtigte/r:

Mehr

Einzelhinweise der Tarifgemeinschaft deutscher Länder. zur Übertragung und zur Abgeltung von Urlaub bei Krankheit;

Einzelhinweise der Tarifgemeinschaft deutscher Länder. zur Übertragung und zur Abgeltung von Urlaub bei Krankheit; Einzelhinweise der Tarifgemeinschaft deutscher Länder zur Übertragung und zur Abgeltung von Urlaub bei Krankheit; hier: Urteil des EuGH vom 20. Januar 2009 ( Schultz-Hoff ) und Urteil des BAG vom 24. März

Mehr

Urlaubsrecht. 1. Regelmäßige Verteilung der Arbeitszeit auf 5 oder weniger Arbeitstage je Woche.

Urlaubsrecht. 1. Regelmäßige Verteilung der Arbeitszeit auf 5 oder weniger Arbeitstage je Woche. Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Postfachadresse: Postfach 10 10 17. 40001 Düsseldorf Hausadresse: Ernst-Schneider-Platz 1. 40212 Düsseldorf Telefon 02 11 35 57-0 Urlaubsrecht Arbeitnehmer haben

Mehr

EINLEITUNG: SACHVERHALT:

EINLEITUNG: SACHVERHALT: Januar 2011 Seite: 34 LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 02.12.2010 22 Sa 59/10 Urlaubsanspruch; Übertragung; Urlaubsabgeltung; Erwerbsunfähigkeit; Ruhen des Arbeitsverhältnisses; Ausschlussfrist EINLEITUNG:

Mehr

I1F - 12a Wiesbaden, den 10. April (Frau Friedrich)

I1F - 12a Wiesbaden, den 10. April (Frau Friedrich) I1F - 12a02.05.02- Wiesbaden, den 10. April 2015 353 1474 (Frau Friedrich) Hinweise zum Abgeltungsanspruch für krankheitsbedingt vor Beendigung des Beamtenverhältnisses nicht in Anspruch genommenen europarechtlichen

Mehr

Landesarbeitsgericht Hamm, 16 Sa 1511/12

Landesarbeitsgericht Hamm, 16 Sa 1511/12 Landesarbeitsgericht Hamm, 16 Sa 1511/12 Datum: Gericht: Spruchkörper: Entscheidungsart: Aktenzeichen: 14.02.2013 Landesarbeitsgericht Hamm 16. Kammer Beschluss 16 Sa 1511/12 Vorinstanz: Leitsätze: Arbeitsgericht

Mehr

Urteil vom 13. November AZR 64/11 - Bundesarbeitsgericht 9. Senat. I. Arbeitsgericht Dortmund. Urteil vom 15. April Ca 5353/09 -

Urteil vom 13. November AZR 64/11 - Bundesarbeitsgericht 9. Senat. I. Arbeitsgericht Dortmund. Urteil vom 15. April Ca 5353/09 - Bundesarbeitsgericht 9. Senat I. Arbeitsgericht Dortmund II. Landesarbeitsgericht Hamm Urteil vom 13. November 2012-9 AZR 64/11 - Urteil vom 15. April 2010-3 Ca 5353/09 - Urteil vom 2. Dezember 2010-16

Mehr

- Für das Entstehen des Urlaubsanspruchs nach dem BUrlG ist allein das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses Voraussetzung.

- Für das Entstehen des Urlaubsanspruchs nach dem BUrlG ist allein das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses Voraussetzung. Entstehen von Erholungsurlaub bei Sonderurlaub Anlage zum NL 002-2015 Das BAG hat mit seiner Entscheidung vom 06.05.2014-9 AZR 678/12 - zur Frage des Entstehens von gesetzlichem Urlaubsanspruch bei Sonderurlaub

Mehr

Der Urlaubsersatzanspruch unterliegt als Schadensersatzanspruch arbeitsvertraglichen Ausschlussfristen. Urteil:

Der Urlaubsersatzanspruch unterliegt als Schadensersatzanspruch arbeitsvertraglichen Ausschlussfristen. Urteil: LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 5 Sa 133/17 10 Ca 3975/16 (Arbeitsgericht Nürnberg) Datum: 28.09.2017 Rechtsvorschriften: 7 BUrlG, 275, 280, 283, 286, 287, 249 BGB Orientierungshilfe: Der Urlaubsersatzanspruch

Mehr

In Namen des Volkes. Endurteil:

In Namen des Volkes. Endurteil: Arbeitsgericht Weiden 1 Ca 1002/03 In Namen des Volkes In dem Rechtsstreit A... gegen B... wegen Urlaub, Urlaubsentgelt erlässt das Arbeitsgericht Weiden durch die Direktorin des Arbeitsgerichts Weißenfels

Mehr

LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL In dem Rechtsstreit. S. Str. 5, H.,

LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL In dem Rechtsstreit. S. Str. 5, H., 10 Sa 203/10 1 Ca 2212/09 Arbeitsgericht Oberhausen Verkündet am 23. April 2010 gez.: Huelpert Regierungsbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES

Mehr

Landesarbeitsgericht München URTEIL

Landesarbeitsgericht München URTEIL 8 Ca 1022/09 (ArbG Regensburg - Kammer Landshut -) Verkündet am: 29.07.2010 Kübler Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Landesarbeitsgericht München Im Namen des Volkes URTEIL In dem Rechtsstreit A. A-Straße,

Mehr

Im Namen des Volkes! URTEIL. In Sachen. Beklagte, Widerklägerin, Berufungsbeklagte und Revisionsklägerin, pp.

Im Namen des Volkes! URTEIL. In Sachen. Beklagte, Widerklägerin, Berufungsbeklagte und Revisionsklägerin, pp. BUNDESARBEITSGERICHT 5 Sa 353/10 Landesarbeitsgericht Düsseldorf Verkündet am 7. August 2012 Brüne, Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Im Namen des Volkes! URTEIL In Sachen Beklagte, Widerklägerin, Berufungsbeklagte

Mehr

Bundesarbeitsgericht Urt. v , Az.: 9 AZR 234/11

Bundesarbeitsgericht Urt. v , Az.: 9 AZR 234/11 Bundesarbeitsgericht Urt. v. 16.10.2012, Az.: 9 AZR 234/11 Bei Altersteilzeit im Blockmodell müssen Restansprüche auf Urlaub erst "am Ende" abgegolten werden Sieht ein Tarifvertrag vor, dass Erholungsurlaub,

Mehr

Vorbemerkung. Oberste Bundesbehörden. Abteilungen Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände

Vorbemerkung. Oberste Bundesbehörden. Abteilungen Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilungen Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TEL FAX BEARBEITET

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 2 A 8.13 Verkündet am 30. April 2014 Melzer als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts

Mehr

Zwei Tage nach der Bundestagswahl. - Ein Rückblick und eine erste Prognose. Roland Falder. München, 26.

Zwei Tage nach der Bundestagswahl. - Ein Rückblick und eine erste Prognose. Roland Falder. München, 26. Coffee@EMPLAWYERS Zwei Tage nach der Bundestagswahl - Ein Rückblick und eine erste Prognose München, 26. September 2017 Roland Falder I. Rückblick 1. Rechtsprechung 2. Gesetzgebung II. Ausblick Die Wahlprogramme

Mehr

Inhaltsübersicht. Probezeit - Urlaub

Inhaltsübersicht. Probezeit - Urlaub Probezeit - Urlaub Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Entstehen von Urlaubsansprüchen 3. Übertragung und Abgeltung von Urlaubsansprüchen 4. Minderung von Urlaubsansprüchen 5. Wegfall von Urlaubsansprüchen

Mehr

Ab in den Urlaub! Aspekte des gesetzlichen und tarifvertraglichen Urlaubsanspruch

Ab in den Urlaub! Aspekte des gesetzlichen und tarifvertraglichen Urlaubsanspruch Ab in den Urlaub! Aspekte des gesetzlichen und tarifvertraglichen Urlaubsanspruch 1 Rechtsquellen Bundesurlaubsgesetz igz-manteltarifvertrag Weitere Regelungen: Sozialgesetze Jugendarbeitsschutzgesetz

Mehr

Im Namen des Volkes Urteil

Im Namen des Volkes Urteil 2 Arbeitsgericht Berlin Geschäftszeichen (bitte immer angeben) 56 Ca 10968/15 Verkündet am 07.10.2015 Gerichtsbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Im Namen des Volkes Urteil In Sachen Pp

Mehr

44. Bis wann muss der Urlaub genommen werden und unter welchen Voraussetzungen kann er übertragen werden?

44. Bis wann muss der Urlaub genommen werden und unter welchen Voraussetzungen kann er übertragen werden? 44. Bis wann muss der Urlaub genommen werden und unter welchen Voraussetzungen kann er übertragen werden? Fall Ein Arbeitnehmer, der seit etwa sechs Jahren bei einem Betrieb mit 150 Beschäftigten in der

Mehr

Orientierungsatz: Der Urlaubsersatzanspruch unterliegt als Schadensersatzanspruch arbeitsvertraglichen Ausschlussfristen.

Orientierungsatz: Der Urlaubsersatzanspruch unterliegt als Schadensersatzanspruch arbeitsvertraglichen Ausschlussfristen. LArbG Nürnberg, Urteil v. 28.09.2017 5 Sa 133/17 Titel: Schadensersatzanspruch, Arbeitnehmer, Berufung, Arbeitgeber, Urlaubsabgeltung, Annahmeverzug, Urlaubsanspruch, Arbeitsvertrag, Ablehnung, Erholungsurlaub,

Mehr

Arbeitsgericht München ENDURTEIL

Arbeitsgericht München ENDURTEIL Verkündet am: 11.02.2010 Bubak Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Arbeitsgericht München Im Namen des Volkes ENDURTEIL In dem Rechtsstreit A. A-Straße, A-Stadt Prozessbevollmächtigte/r: B. B-Straße, B-Stadt

Mehr

Urlaubsrecht. Voraussetzungen für den Urlaubsanspruch. Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel

Urlaubsrecht. Voraussetzungen für den Urlaubsanspruch. Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel Urlaubsrecht Petair-Fotolia.com Arbeitnehmer haben grundsätzlich in jedem Kalenderjahr einen Anspruch auf Gewährung bezahlten Erholungsurlaubs. Der gesetzliche Mindesturlaub nach Bundesurlaubsgesetz beträgt

Mehr

Vom Erwerbsleben in den Ruhestand

Vom Erwerbsleben in den Ruhestand Winfried Boecken/Nicole Spieß Vom Erwerbsleben in den Ruhestand Eine Praxisdarstellung der Formen des frühzeitigen und gleitenden Übergangs technisch ^ ^erütät DarmstadS Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden

Mehr

Praxis des Unternehmensrechts 2013/14 Aktuelles und Vertragsgestaltung zum Urlaubsrecht

Praxis des Unternehmensrechts 2013/14 Aktuelles und Vertragsgestaltung zum Urlaubsrecht Praxis des Unternehmensrechts 2013/14 Aktuelles und Vertragsgestaltung zum Urlaubsrecht Ich bin dann mal weg... 03.12.2013 2 Sinn und Zweck des Urlaubs Auffrischung der Arbeitskraft des AN Der Urlauber

Mehr

Oberste Bundesbehörden Abteilung Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände

Oberste Bundesbehörden Abteilung Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilung Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände Betreff: Vererbbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs von Tarifbeschäftigten

Mehr

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 17. November 2015 Neunter Senat - 9 AZR 179/15 - ECLI:DE:BAG:2015: U.9AZR

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 17. November 2015 Neunter Senat - 9 AZR 179/15 - ECLI:DE:BAG:2015: U.9AZR Bundesarbeitsgericht Urteil vom 17. November 2015 Neunter Senat - 9 AZR 179/15 - ECLI:DE:BAG:2015:171115.U.9AZR179.15.0 I. Arbeitsgericht Rheine Urteil vom 16. Juli 2014-3 Ca 453/14 - II. Landesarbeitsgericht

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Einzelne Aspekte zum Bundesurlaubsgesetz Deutscher Bundestag WD /17

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Einzelne Aspekte zum Bundesurlaubsgesetz Deutscher Bundestag WD /17 Einzelne Aspekte zum Bundesurlaubsgesetz 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Einzelne Aspekte zum Bundesurlaubsgesetz Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 11. Dezember 2017 Fachbereich: WD 6: Arbeit und Soziales

Mehr

Entscheidungsanalyse Urteil des EuGH vom , Rs: C-214/10 KHS./. Schulte.

Entscheidungsanalyse Urteil des EuGH vom , Rs: C-214/10 KHS./. Schulte. Entscheidungsanalyse Urteil des EuGH vom 22.1..1011, Rs: C-214/10 KHS./. Schulte. Westfälische Hochschule Fachbereich Wirtschaftsrecht Master Dozentin: Frau Prof. Dr. Senne Patrick Prüfer Eidesstattliche

Mehr

Ralf Zimmermann Richter am Bundesarbeitsgericht. Aktuelles Urlaubsrecht

Ralf Zimmermann Richter am Bundesarbeitsgericht. Aktuelles Urlaubsrecht Aktuelles Urlaubsrecht BAG 20. April 1956 1 AZR 476/54 Nach deutschem Arbeitsrecht steht auch ohne ausdrückliche gesetzliche oder tarifliche oder auf Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag beruhende

Mehr

Deutscher Caritasverband

Deutscher Caritasverband BESCHLÜSSE DER BUNDESKOMMISSION Deutscher Bundeskommission 1/2013 28. Februar 2013 in Fulda Beschlüsse Die Bundeskommission fasst die nachfolgenden Beschlüsse: A. Zusatzurlaub für nächtliche Bereitschaftsdienste

Mehr

RECHTSDIENST. Leitsätze: Orientierungssätze: RD 38/15. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22. September 2015 Aktenzeichen: 9 AZR 170/14

RECHTSDIENST. Leitsätze: Orientierungssätze: RD 38/15. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22. September 2015 Aktenzeichen: 9 AZR 170/14 RD 38/15 RECHTSDIENST Entscheidungsstichworte: 7 Abs. 4 BUrlG Vererbbarkeit des bereits entstandenen Urlaubsabgeltungsanspruchs Keine Klärung der Rechtsfrage, ob bei Tod des Beschäftigten im laufenden

Mehr

Arbeitsrecht am Abend 27. Juni 2012. Es geht rund nicht nur im Fußball, sondern auch im Urlaubsrecht

Arbeitsrecht am Abend 27. Juni 2012. Es geht rund nicht nur im Fußball, sondern auch im Urlaubsrecht Arbeitsrecht am Abend 27. Juni 2012 Es geht rund nicht nur im Fußball, sondern auch im Urlaubsrecht HEUTE Grundsätzliches zum Urlaubsrecht ( Wer hat wieviel Urlaub? ) Weiterentwicklung der EuGH-Entscheidung

Mehr

LAG Schleswig-Holstein, , 4 Sa 173/12

LAG Schleswig-Holstein, , 4 Sa 173/12 LAG Schleswig-Holstein, 06.12.2012, 4 Sa 173/12 Gericht: Datum: 06.12.2012 LAG Schleswig-Holstein Aktenzeichen: 4 Sa 173/12 Entscheidungsform: Urteil JURION Fundstelle: JurionRS 2012, 30026 Verfahrensgang:

Mehr

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 5. August 2014 Neunter Senat - 9 AZR 77/13 - I. Arbeitsgericht Hamburg Urteil vom 21. Dezember Ca 168/11 -

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 5. August 2014 Neunter Senat - 9 AZR 77/13 - I. Arbeitsgericht Hamburg Urteil vom 21. Dezember Ca 168/11 - Bundesarbeitsgericht Urteil vom 5. August 2014 Neunter Senat - 9 AZR 77/13 - I. Arbeitsgericht Hamburg Urteil vom 21. Dezember 2011-8 Ca 168/11 - II. Landesarbeitsgericht Hamburg Urteil vom 19. November

Mehr

Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Senatsverwaltung für Inneres und Sport Senatsverwaltung für Inneres und Sport 1 Senatsverwaltung für Inneres, Klosterstraße 47, 10179 Berlin An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) die Verwaltung des Abgeordnetenhauses die

Mehr

A. Grundsätze des Urlaubsrechts bei Krankheit (Arbeitsunfähigkeit) > Kein Urlaub während der Krankheit Freistellung nicht möglich

A. Grundsätze des Urlaubsrechts bei Krankheit (Arbeitsunfähigkeit) > Kein Urlaub während der Krankheit Freistellung nicht möglich A. Grundsätze des Urlaubsrechts bei Krankheit (Arbeitsunfähigkeit) > Kein Urlaub während der Krankheit Freistellung nicht möglich > Keine Abgeltung im Arbeitsverhältnis ( 7 Abs. 4 BUrlG) > Bisher: Keine

Mehr

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 19. Januar 2016 Neunter Senat - 9 AZR 507/14 - ECLI:DE:BAG:2016: U.9AZR

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 19. Januar 2016 Neunter Senat - 9 AZR 507/14 - ECLI:DE:BAG:2016: U.9AZR Bundesarbeitsgericht Urteil vom 19. Januar 2016 Neunter Senat - 9 AZR 507/14 - ECLI:DE:BAG:2016:190116.U.9AZR507.14.0 I. Arbeitsgericht Bamberg - Kammer Coburg - Endurteil vom 12. Dezember 2013-4 Ca 722/13

Mehr

Institut für Qualitätssicherung in Prävention und Rehabilitation GmbH an der Deutschen Sporthochschule Köln. Diskussionsforum Teilhabe und Prävention

Institut für Qualitätssicherung in Prävention und Rehabilitation GmbH an der Deutschen Sporthochschule Köln. Diskussionsforum Teilhabe und Prävention Diskussionsforum Teilhabe und Prävention Herausgegeben von: Dr. Alexander Gagel & Dr. Hans-Martin Schian in Kooperation mit: Prof. Dr. Wolfhard Kohte Prof. Dr. Ulrich Preis Prof. Dr. Felix Welti Martin-Luther-Universität

Mehr

LANDESARBEITSGERICHT MÜNCHEN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. In dem Rechtsstreit. g e g e n

LANDESARBEITSGERICHT MÜNCHEN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. In dem Rechtsstreit. g e g e n 10 Sa 704/05 21 Ca 4171/04 (München) Verkündet am: 18. Januar 2006 Dose, Ang. als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle LANDESARBEITSGERICHT MÜNCHEN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL In dem Rechtsstreit - Klägerin

Mehr

SACHSEN. - vorab per .. Sächsische Staatskanzlei Dresden. Sächsisches Staatsministerium des Innern Dresden

SACHSEN. - vorab per  .. Sächsische Staatskanzlei Dresden. Sächsisches Staatsministerium des Innern Dresden STAATS M1Nl STER1UM SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100948 101076 Dresden - vorab per E-Mail.. Sächsische Staatskanzlei 01095 Dresden thr/-e Ansprechpartner/-in Manja Kirschner Durchwahl

Mehr

Im Namen des Volkes! URTEIL. In Sachen. Beklagte, Berufungsbeklagte und Revisionsklägerin, pp. Klägerin, Berufungsklägerin und Revisionsbeklagte,

Im Namen des Volkes! URTEIL. In Sachen. Beklagte, Berufungsbeklagte und Revisionsklägerin, pp. Klägerin, Berufungsklägerin und Revisionsbeklagte, BUNDESARBEITSGERICHT 9 AZR 416/10 16 Sa 1502/09 Landesarbeitsgericht Hamm Verkündet am 20. September 2011 Jatz, Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Im Namen des Volkes! URTEIL In Sachen Beklagte, Berufungsbeklagte

Mehr

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Erste Kammer) 12. Juni 2014(*)

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Erste Kammer) 12. Juni 2014(*) 1 von 6 12.06.2014 17:11 URTEIL DES GERICHTSHOFS (Erste Kammer) 12. Juni 2014(*) Vorabentscheidungsersuchen Sozialpolitik Richtlinie 2003/88/EG Arbeitszeitgestaltung Bezahlter Jahresurlaub Abgeltung im

Mehr

Die Senatorin für Finanzen 21. Juni Vorlage für die Sitzung des Senats am 02. Juli 2013

Die Senatorin für Finanzen 21. Juni Vorlage für die Sitzung des Senats am 02. Juli 2013 Die Senatorin für Finanzen 21. Juni 2013 Bearbeiterin: Frau Meyer Telefon: 2395 Vorlage für die Sitzung des Senats am 02. Juli 2013 Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Bremischen Urlaubsverordnung

Mehr

LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL In dem Rechtsstreit. g e g e n

LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL In dem Rechtsstreit. g e g e n 5 Sa 416/11 1 Ca 1578/10 Arbeitsgericht Solingen Verkündet am 07. Juli 2011 gez.: Lindner Regierungsbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES

Mehr

URLAUB. Anspruch auf je 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer nach 5 BUrlG

URLAUB. Anspruch auf je 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer nach 5 BUrlG URLAUB Allgemeines Regelungen hinsichtlich des einem Arbeitnehmer zustehenden Urlaubs sind im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Gemäß 1 BUrlG hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf

Mehr

Urlaubsansprüche von langzeiterkrankten Beschäftigten Entwicklung der Rechtsprechung

Urlaubsansprüche von langzeiterkrankten Beschäftigten Entwicklung der Rechtsprechung Urlaubsansprüche von langzeiterkrankten Beschäftigten Entwicklung der Rechtsprechung I. Ausgangslage: Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Schultz-Hoff Aufgrund einer Vorlage des Landesarbeitsgerichts

Mehr

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 22. Januar 2019 Neunter Senat - 9 AZR 10/17 - ECLI:DE:BAG:2019: U.9AZR

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 22. Januar 2019 Neunter Senat - 9 AZR 10/17 - ECLI:DE:BAG:2019: U.9AZR Bundesarbeitsgericht Urteil vom 22. Januar 2019 Neunter Senat - 9 AZR 10/17 - ECLI:DE:BAG:2019:220119.U.9AZR10.17.0 I. Arbeitsgericht Kaiserslautern Urteil vom 9. September 2015-1 Ca 468/15 - II. Landesarbeitsgericht

Mehr

URLAUBSRECHT BETRIEBLICHE PRAXIS UND AKTUELLE RECHTSPRECHUNG ASCHAFFENBURG, DEN 11. DEZEMBER 2018

URLAUBSRECHT BETRIEBLICHE PRAXIS UND AKTUELLE RECHTSPRECHUNG ASCHAFFENBURG, DEN 11. DEZEMBER 2018 URLAUBSRECHT BETRIEBLICHE PRAXIS UND AKTUELLE RECHTSPRECHUNG ASCHAFFENBURG, DEN 11. DEZEMBER 2018 INHALT INHALT 1 2 GRUNDLAGEN DES URLAUBSRECHTS FÄLLE ZUM URLAUBSRECHT 1. GRUNDLAGEN DES URLAUBSRECHTS ENTSTEHUNG

Mehr

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Erste Kammer) 12. Juni 2014(*)

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Erste Kammer) 12. Juni 2014(*) URTEIL DES GERICHTSHOFS (Erste Kammer) 12. Juni 2014(*) Vorabentscheidungsersuchen Sozialpolitik Richtlinie 2003/88/EG Arbeitszeitgestaltung Bezahlter Jahresurlaub Abgeltung im Todesfall In der Rechtssache

Mehr

Inhaltsübersicht. Urlaub - Teilurlaub

Inhaltsübersicht. Urlaub - Teilurlaub Urlaub - Teilurlaub Inhaltsübersicht 1. Nichterfüllung der Wartezeit 2. Ausscheiden vor Erfüllung der Wartezeit 3. Ausscheiden in der 1. Jahreshälfte 4. Ausscheiden in der 2. Jahreshälfte 5. Berechnung

Mehr

LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL In dem Rechtsstreit. I. kamp 86, X.,

LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL In dem Rechtsstreit. I. kamp 86, X., 3 Sa 21/15 3 Ca 2373/14 Arbeitsgericht Wuppertal Verkündet am 15.12.2015 Willms Regierungsbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

Mehr

Neues aus dem Urlaubsrecht

Neues aus dem Urlaubsrecht Neues aus dem Urlaubsrecht und kein Ende Juristische Fachseminare Bonn Bonn 24. April 2015 I. Entstehung des Urlaubsanspruchs II. Gewährung von Urlaub III. Befristung des Urlaubsanspruchs IV. Verzug mit

Mehr

Recherchieren unter juris Das Rechtsportal. Langtext. Quelle: Gericht: Entscheidungsname: EuGH KHS. Normen:

Recherchieren unter juris Das Rechtsportal. Langtext. Quelle: Gericht: Entscheidungsname: EuGH KHS. Normen: Recherchieren unter juris Das Rechtsportal Langtext EuGH KHS 22.11.2011 C-214/10 Urteil Quelle: Normen: Gericht: Entscheidungsname: Entscheidungsdatum: Aktenzeichen: Dokumenttyp: Zitiervorschlag: Art 267

Mehr

Hinweise der TdL zum Erholungsurlaub in der für Niedersachsen geltenden Fassung;

Hinweise der TdL zum Erholungsurlaub in der für Niedersachsen geltenden Fassung; Anlage zum Schreiben des MF v. 21.06.2016 VD 4 35 26 Hinweise der TdL zum Erholungsurlaub in der für Niedersachsen geltenden Fassung; Urlaubsanspruch bei Wechsel des Beschäftigungsumfangs/Beschäftigungsmodells

Mehr

Rückzahlung von Urlaubsgeld?

Rückzahlung von Urlaubsgeld? Rückzahlung von Urlaubsgeld? Arbeitgeber gewähren häufig ihren Arbeitnehmern neben dem für die Urlaubszeit zu gewährendem Urlaubsentgelt aus Anlaß der Urlaubsgewährung eine zusätzliche Urlaubsvergütung,

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Einleitung 1

Inhaltsverzeichnis. Einleitung 1 Inhaltsverzeichnis Einleitung 1 Kapitel 1 Die deutschen und europäischen Regelungen zum Schutz des Arbeitnehmers vor Lohnausfall bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers 5 I. Die deutschen Regelungen zum

Mehr