Informationen zum Quartals-Update Dezember 2017
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- Franka Bauer
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1 Informationen zum Quartals-Update Dezember 2017 Allianz Beratungs- und Verkaufssoftware Leben online Neu: Weiterentwicklung des Vorsorgekonzeptes IndexSelect Das Vorsorgekonzept IndexSelect wird für alle Schichten erweitert. Zusätzlich zu den bisherigen IndexSelect-Varianten kann die IndexSelect Plus angeboten werden. Die IndexSelect Plus enthält neben dem EURO STOXX 50 zusätzlich den Index S&P500. Für die PrivatRente IndexSelect Plus, den SchatzBrief IndexSelect Plus, die KinderPolice IndexSelect Plus sowie die BasisRente IndexSelect Plus kann neben dem Garantieniveau von 100 % auch ein reduziertes Garantieniveau von 90 % oder 80 % der Altersvorsorgebeiträge gewählt werden, welches für die gesamte Vertragsdauer fest vereinbart wird. Durch die Auswahl einer reduzierten Beitragsgarantie besteht für jedes Indexjahr erneut die Option einen Teil des vorhandenen Policenwerts (Garantieniveau 90 % mit derzeit 1 %, Garantieniveau 80 % mit derzeit 2 % des vorhandenen Policenwerts) zur Erhöhung des Partizipationssatzes zu verwenden (Chancenturbo). Dadurch wird in stärkerem Maße an der Wertentwicklung der Indizes partizipiert. Die VermögensPolice IndexSelect wird zukünftig nur noch als VermögensPolice IndexSelect Plus angeboten. Diese enthält neben dem EURO STOXX 50 zusätzlich den Index S&P500. Da die VermögensPolice IndexSelect Plus ausschließlich eine Leistung im Todesfall bietet, ist eine Unterscheidung der Beitragsgarantien nicht möglich. Für jedes Indexjahr besteht erneut die Option derzeit 1 % des vorhandenen Policenwerts zur Erhöhung des Partizipationssatzes zu verwenden (Chancenturbo). Dadurch wird in stärkerem Maße an der Wertentwicklung der Indizes partizipiert. In der bav, der Firmenrückdeckungsversicherung sowie bei der RiesterRente (hier wegen des notwendigen Beitragserhalts) wird die Variante IndexSelect Plus allein für ein Garantieniveau von 100 % der Altersvorsorgebeiträge zur Auswahl angeboten. Die Auswahl der IndexSelect Plus Variante erfolgt in der Produktauswahl - für die Private Vorsorge und die Basis- und RiesterRente über die jeweils mit -Plus bezeichneten einzelne Produktvarianten - für die Direkt- und Firmenrückdeckungsversicherung abweichend im Tarifierungsdialog unter Vertragsgrundlagen über die Tarifauswahl. Weiterentwicklung des Vorsorgekonzeptes IndexSelect Art der Überschussverwendung Die Aufteilung zwischen den Indizes und der sicheren Verzinsung, sowie die Festlegung zur Aktivierung des Chancenturbos (auf Basis der ausgewählten Vertragsvariante) erfolgt im Antragsdialog im Ordner Überschussverwendung. Einführung der InvestFlex mit Garantie in der KlinikRente In der Direktversicherung wird für das Versorgungswerk der KlinikRente das Vorsorgekonzept InvestFlex mit Garantie eingeführt. Dynamische Garantieerhöhung und Standard- Ablaufmanagement von InvestFlex sind obligatorisch. Informationen zum Quartals-Update Dezember 2017 Seite 1 von 5
2 Geringverdiener-Förderbetrag gemäß neuem 100 EStG Die steuerliche Förderung in der betrieblichen Altersvorsorge insbesondere für Geringverdiener soll verbessert werden. Hierzu wird ein zusätzlicher Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung im neuen 100 EStG eingeführt. Grundvoraussetzung für die Förderung ist, dass ein Arbeitgeberbeitrag in Höhe von mindestens 240 EUR p.a. für eine Direktversicherung gezahlt wird. Gefördert werden Arbeitgeberbeiträge für Arbeitnehmer, deren laufender brutto Arbeitslohn im Zeitpunkt der Beitragsleistung monatlich EUR nicht übersteigt. Für den Geringverdiener-Förderbetrag wurde die Förderungsart 100 EStG neu aufgenommen. Wählbar ist der Perspektive-Tarif gegen variablen Einmalbeitrag (StRSKU9U) ohne Zusatzbausteine. Die Einführung ist auch in den Versorgungswerken MetallRente Direktversicherung, KlinikRente Direktversicherung und Presse Direktversicherung erfolgt. Neue Beitragsgrenzen in der bav (nach 3 Nr. 63 EStG) Ab 2018 sind Beiträge für die Direktversicherung, Pensionskasse und den Pensionsfonds nach 3 Nr. 63 EStG bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) p.a. sozialversicherungs- und bis zu 8 % der BBG p.a. steuerfrei. Dabei sind bestehende Verträge gemäß 3 Nr. 63 EStG und 40b EStG a.f. zu berücksichtigen. Durch Auswahl der Beitragsgrenze unter Technische Daten wird vereinbart, dass der Beitrag zum Versicherungsbeginn und - falls eine Dynamik vereinbart ist - während der Beitragszahlung die gewählte Beitragsgrenze nicht überschreitet. Folgende Beitragsgrenzen stehen zur Auswahl: - 8 % BBG p.a. (Vorbelegung) - 4 % BBG p.a. - 4 % BBG EUR p.a. - 4 % BBG EUR p.a. Eine von 8 % BBG p.a. abweichende Beitragsgrenze kann gewählt werden, wenn - bestehende Verträge gemäß 3 Nr. 63 EStG oder 40b EStG a.f. berücksichtigt werden sollen. - Beiträge stets sozialversicherungsfrei sein sollen. Hierfür ist 4 % BBG p.a. als Beitragsgrenze auszuwählen. Flexibilisierung des Zuwachses für selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen Bei selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherungen (BerufsunfähigkeitsPolice, ergänzende BerufsunfähigkeitsPolice, BerufsunfähigkeitsStartPolice, BerufsunfähigkeitsPolice Invest) kann eine Dynamik von 1 5 % p.a. gewählt werden. Der Erhöhung kann beliebig oft widersprochen werden, ohne dass wir das Recht des Kunden auf Erhöhung widerrufen können. Es gibt eine Deckelung der Dynamik, wenn die Summe aller bei Allianz Leben versicherten jährlichen Berufsunfähigkeitsrenten der versicherten Person EUR p.a. übersteigt. Ab diesem Zeitpunkt muss geprüft werden, dass alle zu diesem Zeitpunkt versicherten jährlichen Berufsunfähigkeitsrenten der versicherten Person nicht mehr als 70 Prozent des Bruttoeinkommens im letzten Kalenderjahr vor der Erhöhung beträgt. Hierzu werden wir den Kunden rechtzeitig vor der Erhöhung anschreiben um die Voraussetzung gemeinsam mit ihm zu prüfen. Informationen zum Quartals-Update Dezember 2017 Seite 2 von 5
3 Anpassung in der Darstellung der eigenen Überschussanteilsätze Die in den Kundenunterlagen ausgewiesenen eigenen Überschussanteile werden künftig als Bruttowerte (also vor Abzug der Kosten) dargestellt. Damit stimmen die Werte aus den Kundendokumenten künftig mit den Werten aus der jeweiligen verbindlichen Mitteilung überein. Keine Rückdatierung bei Basis- und RiesterRenten Entsprechend dem bereits bekannten Vorgehen in der betrieblichen Altersvorsorge ist auch bei Basis- und RiesterRenten keine Rückdatierung in das alte Jahr möglich. Mindesteintrittsalter bei arbeitgeberfinanzierten Unterstützungskassen Bei arbeitgeberfinanzierten Unterstützungskassen wurde das Mindesteintrittsalter von 27 Jahre auf 23 Jahre herabgesetzt. Anpassung Auswahlliste übergreifende Rahmen- und Verbandsverträge Die nachfolgenden Verträge wurden aus der Auswahlliste der übergreifenden Rahmen- und Verbandsverträge (bav) bzw. Sammel-/Rahmenverträge (Privat) entfernt: Bund der Selbständigen Baden Württemberg Bund der Selbständigen Gewerbeverband Bayern e.v. Bund der Selbständigen Hessen Bund der Selbständigen Nordrhein Westfalen Bund der Selbständigen Rheinland Pfalz und Saarland Interessenverband mittelständischer Unternehmen Nord (IMU) Interessenverband mittelständischer Unternehmen Süd (IMU) UnternehmerForum Nordost e.v. Verein ansässiger Unternehmen in Sachsen und Thüringen Versorgungswerk Wesel e.v. Konsequenter Fokus auf moderne Vorsorgekonzepte Aufgrund der starken Kundennachfrage nach den neuen Vorsorgekonzepten reduzieren wir die Komplexität in den Breitenangebotsmedien, in dem ausschließlich die modernen Vorsorgekonzepte aktiv angeboten werden. In Konstellationen, in denen Klassik noch benötigt wird, können Angebote über die Vertriebsunterstützung angefordert werden. Produkte mit Angebot über Vertriebsunterstützung: BasisRente Klassik RiesterRente Klassik PrivatRente Klassik (außer VL-Lebensversicherung) KinderPolice Klassik Klassik-Produkte ohne das Substitut Perspektive können ohne den Namenszusatz Klassik weiterhin tarifiert werden. Informationen zum Quartals-Update Dezember 2017 Seite 3 von 5
4 Konsequenter Fokus auf moderne Vorsorgekonzepte KlinikRente Angebote für Klassik-Produkte im Versorgungswerk KlinikRente im Durchführungsweg Direktversicherung können nur noch über die Verkaufsunterstützung angefordert werden. Änderungen Aufnahmeverfahren bav Änderungen im vereinfachten Aufnahmeverfahren mit DO (AG- / Eigen-DO) für BU-Rente bei Gruppenverträgen: Anhebung Höchst-Eintrittsalter von aktuell 50 auf 55 Jahre Anhebung der garantierten monatlichen BU-Rente von aktuell EUR auf EUR Änderungen im Aufnahmeverfahren von Nichtvermittlergebundenen Gruppenverträgen Arrondierungen bei der Eigen-DO: Die Aufzählung der Erkrankungen, die bei Behandlungen länger 6 Wochen nicht berücksichtigt werden müssen, werden ergänzt und umsortiert. Änderungen Aufnahmeverfahren Privat Auch im privaten Annex-Geschäft werden die DO-Grenzen für BU angepasst: Anhebung Höchst-Eintrittsalter von aktuell 50 auf 54 Jahre Anhebung der garantierten monatlichen BU-Rente von aktuell EUR auf EUR Arrondierungen bei der Eigen-DO: Die Aufzählung der Erkrankungen, die bei Behandlungen länger 6 Wochen nicht berücksichtigt werden müssen, werden ergänzt und umsortiert. Änderungen Geldwäsche bav In der bav wird für die Einzel-FID und nichtvermittler-gebundene Gruppenverträge eine generelle Frage zu Geschäftsbeziehung des Versicherungsnehmers mit der Allianz Deutschland AG eingeführt. Besteht keine Geschäftsbeziehung, dann muss der Versicherungsnehmer vollständig identifiziert werden und die entsprechenden Nachweisdokumente hochgeladen werden. Nachweisdokumente werden in Abhängigkeit von der Rechtsform der Firma automatisch vorbelegt und können ggf. geändert werden. PRIIP: Neue Informationspflichten Mit dem Update 12/2017 wird ein neues standardisiertes Basisinformationsblatt (BIB) für Versicherungsanlageprodukte im Vorschlag integriert. Informationen zum Quartals-Update Dezember 2017 Seite 4 von 5
5 Damit werden die Vorgaben des Packaged Retail and Insurance Based Investment Products (PRIIP) umgesetzt. PRIIP ist eine europäische Verordnung mit dem Ziel, den Anlegerschutz und die Transparenz zu verbessern, sowie die Vergleichbarkeit der Produkte zu erhöhen. Zu Versicherungsanlageprodukten zählen: - PrivatRenten - KinderPolicen - SchatzBriefe - VermögensPolicen - Biometrieprodukte mit Kapitalkomponente IDD: Auswirkungen auf die Beratung Die Vermittlerrichtlinie Insurance Distribution Directive (IDD) ist eine europäische Initiative, die über alle Länder und Sparten hinweg einheitliche Standards für Beratungsqualität und Verbraucherschutz setzt. Für Versicherungsanlageprodukte, Riester- und Basis-Renten (außer MetallRente.Riester) wurde daher der Beratungs-/Tarifierungsprozess um die gesetzlich geforderte Angemessenheits- und Geeignetheitsprüfung erweitert. Die Erweiterungen (z.b. neuen Schablone in der Tarifierung: Anlageziele/Finanzielle Situation ) sind optional und ab dem (IDD tritt offiziell am in Kraft) sichtbar. Informationen zum Quartals-Update Dezember 2017 Seite 5 von 5
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