Anhang: Warum es die Initiative für Ernährungssicherheit braucht
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- Fritzi Schmid
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1 Anhang: Warum es die Initiative für Ernährungssicherheit braucht 1. Weil der Landwirtschaft die Zukunftsperspektiven fehlen Jeder dritte Betriebsleiter über 50 Jahre hat keinen Hofnachfolger. Dazu kommen nochmals 24% der Betriebe, bei denen die Nachfolge noch ungeklärt ist. Der Hauptgrund für die nicht gesicherte Hofnachfolge ist die fehlende Existenzgrundlage und die unsicheren Zukunftsaussichten. Aktuell wird der Bedarf an Betriebsleitern dank der umstrittenen Schnellbleiche des Direktzahlungskurses gesichert (Agristat 2014, Bedarf an Betriebsleitern). Weiterführung des Betriebs 33% 43% wahrscheinlich kein Nachfolger ungewiss 24% Quelle: BFS Landwirtschaftliche Betriebszählung 2010 Für die dezentrale Besiedelung und Offenhaltung der Kulturlandschaft ist die Berglandwirtschaft bedeutend. Trotz Agrarpolitik werden im Berggebiet deutlich tiefere Einkommen als im Talgebiet erzielt, was die Hürde für den Einstieg in die Berglandwirtschaft zusätzlich höher ansetzt. So sind 73% der Hofnachfolgen im Wallis oder Tessin nicht gesichert (BFS, Landwirtschaftliche Betriebszählung 2010). 2. Weil die Wettbewerbsfähigkeit der CH-Landwirtschaft sinkt Viele Faktoren beeinflussen die Wettbewerbsfähigkeit eines Sektors. Die Entwicklungen in der Agrarpolitik und im wirtschaftlichen Umfeld lassen die Befürchtung aufkommen, dass sich die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Landwirtschaft verschlechtert: Die Frankenstärke und damit verbundene Exportschwierigkeiten. Der Einkaufstourismus und der daraus wachsende Druck auf die Preise und Absatzmengen einheimischer Produkte. Der überbordende administrative Aufwand, der mit der Agrarpolitik weiter zugenommen hat. Die durch die Agrarpolitik ausgelöste Extensivierung schmälert mittelfristig die Produktion. Sinkende Produktionspreise, die kostenseitig nicht vollständig durch tiefere Produktionsmittelpreise aufgefangen werden können. Die Agrarpolitik mit den flächengebundenen Beiträgen verhindert eine ausreichende Bodenmobilität. So können die Betriebe kaum wachsen und den technischen Fortschritt unzureichend in bessere Wettbewerbsfähigkeit umwandeln.
2 3. Weil wir zu viel Kulturland verlieren Die Schweiz verliert jedes Jahr rund 3400 Hektaren landwirtschaftliches Kulturland. Dies entspricht der Fläche des Zugersees. Die letzten zehn Jahren ging das Kulturland um Hektaren zurück, in den letzten 25 Jahren um Hektaren, was ungefähr die Fläche des Kantons Jura ausmacht. Gründe für den Kulturlandverlust sind zu zwei Drittel die Siedlungsentwicklung und zu einem Drittel der Waldeinwuchs. 1 Aufgrund der Flächenverluste in der Landwirtschaft wurde 1992 der Sachplan Fruchtfolgeflächen (FFF) verabschiedet, mit dem Ziel, einen festgelegten Mindestumfang an Fruchtfolgeflächen zu sichern. Gesetzliche Grundlage Bundesverfassung Art. 75 Raumplanung 1 Der Bund legt Grundsätze der Raumplanung fest. Diese obliegt den Kantonen und dient der zweckmässigen und haushälterischen Nutzung des Bodens und der geordneten Besiedlung des Landes. Sachplan Fruchtfolgeflächen (FFF) Ziele des Sachplans: Der Sachplan FFF dient der Sicherung der Ernährungsbasis unseres Landes im Sinne von Artikel 1 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG). Er bildet die räumliche Voraussetzung für den Ernährungsplan. Raumplanungsgesetz Art. 1 Ziele 1 Bund, Kantone und Gemeinden sorgen dafür, dass der Boden haushälterisch genutzt und das Baugebiet vom Nichtbaugebiet getrennt wird 2 Sie unterstützen mit Massnahmen der Raumplanung insbesondere die Bestrebungen, a. die natürlichen Lebensgrundlagen wie Boden, Luft, Wasser, Wald und die Landschaft zu schützen; d. die ausreichende Versorgungsbasis des Landes zu sichern; Trotz der Verankerung des Kulturlandes im Raumplanungsgesetz und im Sachplan FFF kommt der im November 2015 veröffentlichte Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) zum Schluss, dass der bundesrechtliche Schutz des Kulturlands ungenügend ist. Die Begründung liegt in den Interessenkonflikten (Wirtschaftsentwicklung vs. Kulturlandschutz) und im grossen Ermessensspielraum der Kantone. Deshalb sieht die GPK- N einen dringenden Handlungsbedarf und fordert den Bundesrat auf, die gesetzliche Verankerung des Kulturlandes zu stärken und den Sachplan FFF zu überarbeiten. Verwaldung Bundesverfassung Art Der Bund sorgt dafür, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag leistet zur: a. sicheren Versorgung der Bevölkerung; b. Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Pflege der Kulturlandschaft; c. dezentralen Besiedlung des Landes Die Alpwirtschaftsflächen haben gemäss der Arealstatistik des Bundesamtes für Statistik in den Jahren 1985 bis 2009 um Hektaren abgenommen, was einem Verlust von fast 1200 Hektaren pro Jahr entspricht. Die Ver- 1 Quelle: Sicherung landwirtschaftlichen Kulturlandes, Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates, / 8
3 waldung ist die grösste Ursache für diesen Rückgang. Der Wald kann sich aufgrund der nachlassenden Bewirtschaftung in den Alpen ausbreiten. 4. Weil die administrative Belastung der Betriebe zu gross ist Der administrative Aufwand der Landwirte hat sich in den letzten Jahren stetig vergrössert. Viele Punkte sind bis ins kleinste Detail geregelt. Die Verordnungen, welche die Landwirtschaft betreffen, nehmen konstant an Umfang zu. Seit der neuen Agrarpolitik hat der administrative Aufwand noch einmal stark zugenommen. Insbesondere die neu eingeführten Programme Landschaftsqualitätsbeiträge sowie die Beiträge für eine graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion führen zu einem grossen Papierkrieg. Die vom Schweizer Bauernverband (SBV) durchgeführte repräsentative Umfrage bei Landwirten zeigte, dass bis zu 70% der Landwirte den Aufwand für die neuen Programme als viel bis sehr viel einschätzen. Einschätzung des administrativen Aufwands bei den Landschaftsqualitätsbeiträgen Einschätzung des administrativen Aufwands bei der grünlandbasierten Milch- und Fleischproduktion In der stetig zunehmenden Fülle von Vorschriften und Regulierungen ist es schwierig den Überblick zu behalten. Berechnungen, wie jene der Nährstoffbilanz, werden immer komplexer und führen zu Überforderung und Unsicherheit. Die Angst, etwas falsch zu machen, belastet zusätzlich. Deshalb ist nicht der zeitliche Aufwand alleine, sondern insbesondre auch der psychische Druck, welcher die Belastung des zunehmenden administrativen Aufwands ausmacht. Im Jahr 2015 hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) das Projekt Administrative Vereinfachung gestartet. Dabei werden wichtige Massnahmen zur Vereinfachung angegangen. Die Umsetzung benötigt allerdings sehr viel Zeit und stösst auf Widerstände, so dass die Landwirte in nächster Zeit nicht von wesentlichen Vereinfachungen profitieren können. 5. Weil die Einkommenslage in der Landwirtschaft schlecht ist Der Verdienst in der Landwirtschaft ist nach wie vor weit tiefer als die Löhne in der übrigen Wirtschaft. Daran ändert nicht einmal ein ausgesprochen gutes Jahr wie 2014 etwas. Im Dreijahresschnitt erreichten die Betriebe im Talgebiet lediglich 72% des regionalen Vergleichslohns der übrigen Wirtschaft. Deutlich tiefer lagen die Betriebe der Hügelregion mit 61% des Vergleichslohns und die Betriebe im Berggebiet mit 49%. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass in dieser Auswertung der Agroscope eher gut aufgestellte Betriebe berücksichtigt sind und die repräsentativen Zahlen tiefer ausfallen dürften. Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft und Vergleichslohn Talregion Hügelregion Bergregion Arbeitsverdienst (Median) Fr./FJAE Vergleichslohn* (Median) Fr./JAE AV / Vergleichslohn 72% 61% 49% * Quelle: Lohnstrukturerhebung des BFS 3 / 8
4 Quelle: Agroscope, Hauptbericht Nr. 38 der Zentralen Auswertung von Buchhaltungsdaten Aufgrund der desolaten Preise, vor allem für Milch, Schweinefleisch sowie Zucker, und der im Durchschnitt kleineren Ernten muss die Landwirtschaft 2015 mit einem massiven Einkommensrückgang von -11% rechnen (Medienmitteilung des Bundesamts für Statistik zur Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung vom 6. Oktober 2015). Gemäss Verfassung Art. 104 Abs. 3, Buchstabe a hat der Bund bezüglich Einkommen einen klaren Auftrag: Er ergänzt das bäuerliche Einkommen durch Direktzahlungen zur Erzielung eines angemessenen Entgelts für die erbrachten Leistungen, unter der Voraussetzung eines ökologischen Leistungsnachweises. Dieser Auftrag wird im Landwirtschaftsgesetz konkretisiert (LwG Art. 5), wo unter anderem festlegt ist, dass falls die Einkommen wesentlich unter das vergleichbare Niveau sinken, der Bundesrat befristete Massnahmen zur Verbesserung der Einkommenssituation ergreift. 6. Weil die Produktion von Lebensmitteln finanziell zu wenig attraktiv ist Mit der neuen Agrarpolitik ist es attraktiv, den Betrieb zu extensivieren: Ökologie statt Produktion von Lebensmitteln. Das zeigt sich unter anderem im Vergleich des Deckungsbeitrags bei den Ackerkulturen. Der Deckungsbeitrag einer unproduktiven Buntbrache ist deutlich höher als jener einer Kultur, die zur Nahrungsmittelproduktion dient und die einen Erlös auf dem Markt erreicht. Dies obwohl der Arbeitsaufwand für Buntbrachen gegenüber den anderen Kulturen geringer ist. Kultur Buntbrache Winterweizen TOP Wintergerste Kunstwiese Direktzahlungen [Fr. /ha] Deckungsbeitrag inkl. Direktzahlungen [Fr./ha] Arbeitsstunden [h/jahr] davon Zugkraftstunden [h/jahr] Quelle: AGRIDEA Deckungsbeitragskatalog 2014, Vergleich Deckungsbeiträge der Biodiversitätsförderfläche gegenüber marktfähigen Kulturen. Bei der Betrachtung der Futtermittelbilanz zeigt sich, dass Heuimporte zunehmen. Es scheint auch hier finanziell attraktiver zu sein, die Wiesen extensiv zu bewirtschaften als zusätzliches Raufutter zu produzieren und zu verkaufen. Die Attraktivität der Extensivierung wird sich mittelfristig negativ auf die Selbstversorgung mit Futtermitteln auswirken. Das BLW kommunizierte einst das Ziel von ha Biodiversitätsfläche (BFF) mit Qualitätsstufe I. Dieses Ziel wurde im Jahr 2013 erreicht. Die Einführung der Agrarpolitik hat nochmals zu einer Zunahme an Biodiversitätsförderflächen geführt, besonders im Berggebiet. Quantitativ sind die Ziele für Biodiversitätsflächen erreicht, bei der Qualität der Flächen ist noch Potential vorhanden. Quelle: BLW 2015, Entwicklung der Biodiversitätsförderfläche im Talgebiet im Zeitraum von 1999 bis 2014 Durchschnittlich erreichen nur 34% der BFF die Qualitätsstufe II. Die Landwirte sollen in Zukunft weniger Anreize haben, die BFF auszuweiten, sondern diese an sinnvollen Standorten umsetzen und wo möglich qualitativ verbessern. Biodiversitätsförderflächen 2015 in ha Talzone Hügelzone Bergzonen I-IV Total 4 / 8
5 Flächen Total QI Flächen Total QII Anteil QII an Q I 22% 32% 44% 34% Quelle: BLW 2015, Anteil Flächen mit Qualitätsstufe II an den Biodiversitätsförderflächen 7. Weil der Nettoselbstversorgungsgrad sinkt Gesetzliche Grundlagen: Bundesverfassung: Artikel 104 Landwirtschaft: 1 Der Bund sorgt dafür, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag leistet zur: a. sicheren Versorgung der Bevölkerung; Entwicklung Selbstversorgungsgrad Selbstversorgungsgrad in % in den letzten zehn Jahren: Landwirtschaftsgesetz Rahmenbedingungen für Produktion und Absatz Art. 7 Grundsatz 1 Der Bund setzt die Rahmenbedingungen für die Produktion und den Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse so fest, dass die Landwirtschaft nachhaltig und kostengünstig produzieren sowie aus dem Verkauf der Produkte einen möglichst hohen Markterlös erzielen kann. 2 Er berücksichtigt dabei die Erfordernisse der Produktesicherheit, des Konsumentenschutzes und der Landesversorgung. Art. 72 Versorgungssicherheitsbeiträge 1 Zur Erhaltung einer sicheren Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln werden Versorgungssicherheitsbeiträge ausgerichtet Brutto Netto Quelle: Agristat (2014 Schätzung und 2015 Prognose) Zukünftige Entwicklung der Parameter Die Landwirtschaftsfläche wird weiter abnehmen. Die Geschwindigkeit des Flächenverlustes wird stark von den Beschlüssen zur Raumplanung und deren Umsetzung abhängen. Die Bevölkerung wird weiter zunehmen, wahrscheinlich leicht über dem mittleren Szenario des BFS. Die Produktivität der Landwirtschaft wird weiter ansteigen. Ob die Produktion bei den Zuckerrüben und den Ölsaaten (Weltmarktpreis, Freihandel) sowie bei Milch und Getreide (Schoggigesetz, Freihandel) aufrechterhalten werden kann, ist zurzeit nicht gesichert. Bei einer verstärkten politischen Forderung nach Extensivierung nimmt die Produktion, insbesondere die Futtermittelproduktion, ab, was sich weiter negativ auf die Futtermittelbilanz auswirkt. 5 / 8
6 Entwicklung des Selbstversorgungsgrads bis ins Jahr 2045 (Schätzung SBV) Status Quo Brutto Status Quo Netto Worst Case Brutto Worst Case Netto Quelle: Szenarien des SBV Berechnung Szenario Status Quo: Für die Berechnung des Status-Quo-Szenarios wurden zwei Parameter berücksichtigt: - Bevölkerungswachstum: Annahme zwischen mittlerem und hohem Szenario = Jahr 2025: 8.8 Millionen, Jahr 2035: 9.2 Millionen, Jahr 2045: 10 Millionen Einwohner - Flächenverlust: Verlust liegt bei weiterhin 0.87 m 2 /Sek. = Flächenverlust bis 2025: ha, bis 2035: ha und bis 2045: ha gegenüber Berechnung Szenario Worst Case: Für das Worst-Case-Szenario wurden nebst der Bevölkerungsentwicklung und dem Flächenverlust zwei zusätzliche Parameter berücksichtigt: - Aufgrund erschwerter wirtschaftlichen Bedingungen (sinkende Produzentenpreise aufgrund neuer Freihandelsabkommen und Entwicklung Weltmarktpreise) wird die pflanzliche Produktion weiter zurückgehen. Ein Rückgang der Zuckerrübenproduktion wirkt sich besonders stark aus, da bei einer fehlenden Auslastung der Zuckerfabriken diese schliessen müssen und die Zuckerproduktion in der Schweiz ganz eingestellt wird. Bei der Berechnung wird davon ausgegangen, dass bis 2045 die Getreide-, Raps- und Sonnenblumenproduktion um ⅓ sinken wird und die Zuckerrübenproduktion ganz aufgegeben wird. - Aufgrund politischer Forderungen muss mit einer Zunahme der Ökoausgleichflächen und weiteren Massnahmen zugunsten der Biodiversität gerechnet werden. Diese Zunahme wird insbesondere den Netto- Selbstversorgungsgrad senken, da diese Fläche die Futterbauflächen betreffen. Im Worst-Case-Szenario wird deshalb der Netto-Selbstversorgungrad etwas tiefer angesetzt als beim Status-Quo-Szenario. Fazit: Der Brutto-Selbstversorgungsgrad wird beim Status-Quo-Szenario bis 2045 um fast 10% sinken. Einerseits aufgrund der Verluste des Kulturlandes, insbesondere jedoch aufgrund der Zunahme der Bevölkerung. Beim Worst- Case-Szenario wirkt sich der Wegfall der Zuckerproduktion stark auf den Selbstversorgungsgrad aus. Damit das Worst-Case-Szenario nicht eintrifft, müssen die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen für die pflanzliche Produktion verbessert werden. 8. Weil die Qualitätsstrategie zu wenig greift Im Rahmen der Agrarpolitik wurden die Artikel 10 und 11 im Landwirtschaftsgesetz angepasst mit dem Ziel, die Qualität der Schweizer Lebensmittel weiter zu verbessern. Dazu wurde eine Plattform ins Leben gerufen. Nach zwei Jahren muss man aber feststellen, dass das Engagement tief ist. Die Qualitätsstrategie ist wichtig, sie braucht aber ein besseres Fundament. 6 / 8
7 9. Weil die Produktionskosten zu hoch sind Die Produktionskosten in der Schweiz werden massgeblich durch Vorleistungen, die Importmargen sowie das gesamte Kostenumfeld beeinflusst. Nicht-tarifäre Handelshemmnisse wie höhere Qualitätsanforderungen, spezifische Vorschriften und Zulassungsverfahren verteuern die importierten Produktionsmittel, insbesondere für den Pflanzenschutz und die Düngung. Hinzu kommen höhere Futtermittelpreise wegen der in der Schweinemast nötigen Fettqualität oder der GVO-Freiheit. Die Schweiz und Norwegen sind die einzigen europäischen Länder, die auf GVO-freie Futtermittel setzen. Dies ist bedeutend, da Futtermittel den bedeutendsten Ausgabenposten der landwirtschaftlichen Betriebe ausmachen. Die Einkaufspreise für Futtermittel sind in der Schweiz im Durchschnitt 41 Prozentpunkte höher als in den Nachbarländern. Ähnlich grosse Preisunterschiede gibt es auch für Saat- und Pflanzengut oder landwirtschaftliche Bauten. Einkaufspreisunterschiede in Prozentpunkten Pflanzenschutzmittel LW-Maschinen LW Bauten Quelle: BAKBASEL 2014, Zusammenfassung Einkaufspreisunterschied in Indexpunkten zu den Nachbarländern Auf Seite der Anbieter gibt es in der Schweiz infolge hoher Konzentration wenig Wettbewerb und damit höhere Importmargen. Der Einstieg im Bereich Pflanzenschutz, Dünger und Saatgut ist für ausländische Unternehmen wegen den kleinen Betriebs- und Liefergrössen in der Schweiz wenig interessant. Die Einkaufspreise, insbesondere für Futtermittel, Saat- und Pflanzgut, sind trotz der Frankenaufwertung kaum gesunken und die Differenz zu den Nachbarländern ist immer noch beträchtlich. Die Schweiz hat weltweit einzigartige Umweltschutz- und Tierwohl-Standards. Diese bringen einen Mehraufwand mit sich. Auch die im Vergleich zum Ausland häufigeren Kontrollen verursachen Mehrkosten. Generell ist das Kostenumfeld (Löhne, Versicherungen) in der Schweiz hoch und verteuert die Produktion. Quellen: SBV 2012, Bericht über das Preisniveau landwirtschaftlicher Produktionsmittel in der Schweiz und im umliegenden Ausland SHL 2005, Preise für landwirtschaftliche Produktionsmittel in der Schweiz [ ]Deutschland und Frankreich / BAKBASEL 2014, Landwirtschaft Beschaffungsseite 10. Weil die Unterstützung für die Agrarforschung schwächelt Der Bund rechnet im Finanzplan im Bereich Bildung und Forschung (alle Bereiche) mit steigenden Ausgaben. Waren es gemäss Voranschlag noch Fr. 7.2 Mrd. für das Jahr 2014 so rechnet der Finanzplan 2018 mit Fr. 8.2 Mrd. Das entspricht im Mittel der Jahre einer jährlichen Steigerung von 3.3%. Fokussiert man innerhalb dieses Ausgabenpostens auf die Forschung, so werden die Grundlagenforschung und die angewandte Forschung sogar überproportional zulegen. Der Finanzplan rechnet zwischen 2014 und 2018 mit einer Steigerung der Ausgaben von Fr. 4.2 Mrd. auf Fr. 4.8 Mrd. resp. einer mittleren Wachstumsrate von jährlich 3.6%. Finanzplan des Bundes Bereich Bildung und Forschung Voranschlag Voranschlag Finanzplan Finanzplan Finanzplan Ø in % Mio. Fr Bildung und Forschung 7'201 7'357 7'705 7'951 8' % davon: Grundlagenforschung 2'698 2'769 2'918 3'008 3' % Angewandte Forschung 1'498 1'541 1'619 1'678 1' % Summe Forschung 4'196 4'310 4'537 4'686 4' % Quelle: Bericht zum Finanzplan , EFV 2014, Seite 85 (Link) Anders sieht es im Bereich der landwirtschaftlichen Forschung des Bundes aus: Aufgrund des vergangenen und künftigen Finanzierungsaufwandes des BLW für Forschungsaufträge und -beiträge sowie für Agroscope muss davon ausgegangen werden, dass der Finanzierungsaufwand des BLW für die landwirtschaftliche Forschung 7 / 8
8 gesamthaft ab 2015 nominal relativ konstant bei gut Fr. 120 Mio. verharren wird. 2 Je nach Teuerung bedeutet dies ab 2014 real sogar ein leichter Rückgang der Forschungsunterstützung. In Anbetracht der Aufgaben und der Herausforderungen vor denen die Landwirtschaft in der Schweiz und weltweit steht (Sicherung der Ernährung und Erhalt der Produktionsgrundlagen für eine wachsende Bevölkerung, hohe Verantwortung gegenüber den natürlichen Ressourcen insbesondere Boden und Wasser, Klimawandel etc.) muss die Entwicklung der landwirtschaftlichen mit der übrigen Forschung schritthalten und darf keinesfalls zweitrangig eingestuft und weniger prioritär gefördert werden. 2 Auskunft von Markus Lötscher, Leiter Fachbereich Forschung und Beratung, BLW am / 8
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