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1 Teilhabe Personenorienti Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg e.v. Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg e.v.

2 Teilhabe und Personenorientierung In den kommenden zehn bis fünfzehn Jahren stehen die Ligaverbände mit ihren Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe vor großen Herausforderungen. Konversion und Inklusion bedingen einen langfristigen Prozess von der Einrichtung zur Dienstleistung. Was es dazu braucht, ist in diesem Faltblatt beschrieben. Stuttgart, im März 2016

3 Bedarfsgerechte Angebotsstruktur Teilhabe und Personenorientierung erfordern eine bedarfsgerechte Angebotsstruktur, die die Lebenswelten der Menschen mit Behinderung beachtet und insbesondere die Bereiche Wohnen, Gesundheitswesen, Arbeit und Freizeit berücksichtigt. Die Wahlmöglichkeiten der Menschen mit Behinderung müssen erhöht, die ambulanten und Assistenzangebote ausgebaut und die Leistungserbringung insgesamt flexibler und durchlässiger werden. Für die Ausgestaltung der Versorgungslandschaft sind die Bedarfe der Menschen mit Behinderung und ihre persönlichen Vorstellungen ausschlaggebend. Die Frage von Doppelstrukturen und Mehrkosten muss deshalb vorübergehend zurückgestellt werden. Um in diese Richtung zu gelangen, braucht es zum einen eine neue Methodik der konsequenten Bedarfsorientierung bei der Teilhabeplanung und zum anderen partizipative Prozesse der Angebotsgestaltung. Beide Verfahren sind im Zusammenwirken von öffentlicher und freier Wohlfahrt unter Beteiligung der Menschen mit Behinderung zu entwickeln und flächendeckend zu implementieren.

4 Hilfeplan- und Bedarfsfeststellungsverfahren Sozialraumorientierte Teilhabeplanung Wenn man die Angebotsstruktur entsprechend ausgestalten will, muss man die Bedürfnisse und Bedarfe der Menschen mit Behinderung kennen und objektiv/ nachvollziehbar erfassen. Dafür wird ein landesweit einheitliches, transparentes und zeitgemäßes integriertes Hilfeplan- und Bedarfsfeststellungsverfahren benötigt. Die auf diese Weise erfassten individuellen Bedarfe müssen im Weiteren in eine integrierte, sozialraumorientierte Teilhabeplanung einmünden, die in ihrer Gesamtheit das Soll an Strukturen und Angeboten wiedergibt, das für Menschen mit Behinderung die größtmögliche Teilhabe gewährleistet. Ein Soll-Ist-Vergleich (derzeitige Strukturen und Angebote mit bedarfsgerechten Strukturen und Angeboten) ergibt dann den notwendigen Anpassungsbedarf. Eine sozialraumorientierte Teilhabeplanung im Sinne der UN-BRK muss eine über den Sozialbereich hinausgehende, ressortübergreifende, integrierende Sozial- und Stadtentwicklungsplanung sein, die Bau- und Verkehrsplanung, Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung, Stadt-, Kreis-, Gemeindeentwicklungsplanung, Pflege- und Altenhilfeplanung etc. miteinander verknüpft. An diesem Entwicklungsprozess sind alle wesentlichen Akteure verbindlich zu beteiligen. Eine solchermaßen verstandene Teilhabeplanung berücksichtigt alle Bedarfe (Teilhabebeeinträchtigungen) in den verschiedensten Lebensbereichen und setzt sie in Bezug zu einem definierten Sozialraum und seinen vorhandenen Angebotsstrukturen. In regionaler Versorgungsverantwortung entwickeln öffentliche und freie Wohlfahrt zusammen mit den Menschen mit Behinderung und allen wichtigen kommunalen Akteuren Strukturen

5 Landesweites Monitoring und Angebote weiter. Handlungsleitend sollte eine differenzierte, durchlässige Versorgungslandschaft sein, die auch besondere/spezielle Bedarfe beantwortet und Menschen mit Behinderungen Wahlmöglichkeiten offeriert. Um darüber hinaus vergleichbare Lebensverhältnisse in den Stadt- und Landkreisen zu erreichen und allen Bedarfen gerecht zu werden, braucht es ein überregionales oder landesweites Monitoring inkl. Steuerung. Im Ergebnis wird es auch in Zukunft stationäre Plätze für besondere Bedarfe an Komplexträgerstandorten / in Spezialeinrichtungen geben (müssen) und gleichzeitig für dieselben besonderen Bedarfe eine ambulante Versorgung mit 24-Stunden-Begleitung / Unterstützung in der eigenen Wohnung. Die Teilhabe am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und/oder auf Außenarbeitsplätzen wird zunehmen, und Beschäftigungsmöglichkeiten im geschützten Raum der WfbM werden weiterhin erforderlich sein. Sollte man bei diesen Prozessen feststellen, dass die Strukturen und Angebote nicht den Bedarfen und Wünschen der Menschen mit Behinderung entsprechen, muss in einem politischen Prozess über die Anpassung der Strukturen unter Berücksichtigung der begrenzten finanziellen Ressourcen entschieden werden. Insgesamt müssen im Prozess der Inklusion strukturelle, organisatorische, gesetzliche und finanzielle Anpassungen erfolgen.

6 Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Württemberg e. V. Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Baden e.v. Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e. V. Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg e. V. Der Paritätische Wohlfahrtsverband Landesverband Baden-Württemberg e. V. Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Baden-Württemberg e. V. Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Badisches Rotes Kreuz e. V. Diakonisches Werk der evangelischen Kirche in Württemberg e. V. Diakonisches Werk der Evangelischen Landeskirche in Baden e. V. Israelitische Religionsgemeinschaft Württemberg Israelitische Religionsgemeinschaft Baden Diese Information wird Ihnen überreicht durch: Inklusion und Konversion: So kann es gemeinsam gelingen. Anregungen und Forderungen der Ligaverbände in Baden-Württemberg Grafische Gestaltung: Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg e.v. Liga-Geschäftsstelle Stauffenbergstraße Stuttgart

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