Erscheint nach Bedarf. Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz- FTG) Maria Himmelfahrt

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1 Amtsblatt und Mitteilungsblatt der Großen Kreisstadt Donauwörth Erscheint nach Bedarf Nr. 21 Freitag, den Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz- FTG) Maria Himmelfahrt Mariä Himmelfahrt ist gem. Art. 1 Abs. 1 FTG ein gesetzlicher Feiertag, wenn sich die Bevölkerung der jeweiligen Gemeinde überwiegend aus Angehörigen der katholischen Kirche zusammensetzt. Für die Festlegung, in welchen bayerischen Gemeinden Mariä Himmelfahrt gesetzlicher Feiertag ist, stellt nach Art. 1 Abs. 3 FTG das Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung nach dem Ergebnis der letzten Volkszählung fest, in welchen Gemeinden entweder mehr katholische oder mehr evangelische Einwohner ihren Wohnsitz hatten. Bei der letzten Volkszählung (Zensus 2011) hatten in der Großen Kreisstadt Donauwörth katholische und 3113 evangelische Einwohner zum Zensusstichtag am 9. Mai 2011 ihren Wohnsitz. Damit bleibt Mariä Himmelfahrt in Donauwörth wie bisher ein gesetzlicher Feiertag. Eine aktualisierte Übersicht, in welchen bayerischen Kommunen das diesjährige Fest Mariä Himmelfahrt ein gesetzlicher Feiertag ist, kann ab sofort dem Internetangebot des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung unter: entnommen werden. Stadtbad am Mangoldfelsen noch bis einschließlich Sonntag geöffnet Nutzungszeiten für die Öffentlichkeit während der Schulzeiten: Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Uhr Uhr Uhr Uhr Die übrigen Zeiten sind von Schulen und Vereinen belegt. In den Ferien ist das Stadtbad täglich von Uhr geöffnet! Eintrittspreise Die Gebührensätze für den Besuch des Stadtbades am Mangoldfelsen gelten für eine Badezeit von zwei Stunden und betragen: Kinder (6-13 Jahre) 1,00 Euro

2 Jugendliche (14 17 Jahre) Erwachsene 2,00 Euro 3,00 Euro Aqua-Fitness Die Nachfrage für das Aqua-Fitness-Angebot der Schwimmmeister ist nach wie vor sehr hoch. Unser Team bietet allen Badbesuchern am Freitag, Samstag und Sonntag jeweils in der letzten Stunde der Öffnungszeit die Möglichkeit, sich daran ohne zusätzliche Gebühr zu beteiligen. Täglich: Führungen in Donauwörth Alle Bürger und Gäste der Stadt Donauwörth sind herzlich dazu eingeladen an den regelmäßigen Führungen der Städt. Tourist-Information/VHS Donauwörth und der Museumsleitung teilzunehmen: Historische Stadtführung durch die ehemals Freie Reichsstadt Montag bis Freitag um 18:00 Uhr; Treffpunkt: Städt. Tourist-Information, Rathausgasse; Dauer: ca. 1-1,5 Std. Turmführung wieder möglich auf den Turm des Liebfrauenmünsters jeden Samstag/Sonntag/Feiertag um 13.30; Treffpunkt: Turmaufgang in der Reichsstrasse Dauer: ca. 45Min. Museumsführung durch das Käthe-Kruse-Puppen-Museum jeden Sonntag um 15:00 Uhr; Treffpunkt: Museumskasse, Pflegstraße 21a; Dauer: ca. 45 Minuten Gruppenführungen sind nach rechtzeitiger Voranmeldung, Tel , jederzeit möglich. Die ausführliche Broschüre Gästeführungen mit einer Vielzahl von historischen und kunsthistorischen Führungen, Kinder- und Familien-Führungen, Rundfahrten und Exkursionen, Aktivführungen und Betriebsbesichtigungen ist kostenlos in der Städt. Tourist-Information Donauwörth erhältlich. Öffnungszeiten der Museen der Stadt Donauwörth Im Käthe-Kruse-Puppen-Museum ist eine Sonderausstellung mit dem Titel Magie im Kinderzimmer Zauberkästen aus der Sammlung Wittus Witt zu sehen, das Puppenmuseum und die Werner-Egk-Begegnungsstätte in der Pflegstraße 21a sind täglich (außer Montag) von 11 bis 18 Uhr geöffnet. Führungen für jedermann sind jeden Sonntag um 15 Uhr. Das Heimatmuseum auf der Altstadtinsel Ried, Museumsplatz 2 ist täglich (außer Montag) von 14 bis 17 Uhr geöffnet. Das Archäologische Museum im Tanzhaus, Reichsstr. 34, ist Samstag, Sonn- und Feiertag von 14 bis 17 Uhr geöffnet. Führungen, museumspädagogische Angebote und Kindergeburtstage können auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten gebucht werden. Dafür steht Ihnen die Museumsleitung in der Pflegstraße 21 b, Tel ( muse-

3 oder die Tourist-Information, Tel gerne zur Verfügung. Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Donauwörth Untere Bauaufsichtsbehörde gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 BayBO Die Stadt Donauwörth Untere Bauaufsichtsbehörde hat mit dem Bescheid vom der Karl Glock GmbH, Dillinger Straße 45, Donauwörth folgende Baugenehmigung zur Erweiterung eines Gewerbegebäudes in der Dillinger Straße 45, Gemarkung Donauwörth, Fl. Nrn. 1960, 1960/2 und 1960/3, erteilt: Baugenehmigungsbescheid: 1. Das Bauvorhaben wird nach Maßgabe des beiliegenden, revidierten, technisch geprüften und mit Genehmigungsvermerken versehenen Bauplanes und den folgenden abgedruckten Nebenbestimmungen genehmigt. Die Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme der Nachbarschaft Fl. Nr ist Bestandteil dieser Baugenehmigung. 2. Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um ein Gebäude der Gebäudeklasse 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 Nummer 3 BayBO und um einen Sonderbau gemäß Art. 2 Abs. 4 Nummer 3 BayBO. 3. Der Bauherr hat die Kosten dieses Bescheides zu tragen. 4. Für diesen Bescheid wird entsprechend der Aufgliederung in beiliegender Kostenverfügung eine Gebühr von 3.250,00 festgesetzt. Bedingungen 1. Für das Vorhaben ist die Prüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit des Nachweises über den vorbeugenden Brandschutz gemäß 19 PrüfVBau erforderlich. Die prüffähigen Unterlagen sind einem Prüfsachverständigen gemäß 16 PrüfVBau vor Baubeginn zur externen Prüfung rechtzeitig vorzulegen. Mit den Bauarbeiten darf erst begonnen werden, wenn die Bescheinigung des Prüfsachverständigen über die Vollständigkeit und Richtigkeit der Brandschutznachweise (Brandschutz I) nach Art. 62 Abs. 4 BayBO i. V. m. 19 PrüfVBau rechtzeitig vor Baubeginn bei der Stadt Donauwörth vorliegt. 2. Die Nutzung darf erst aufgenommen werden, wenn die Bescheinigung für die ordnungsgemäße Bauausführung (Brandschutz II) nach Art. 77 Abs. 2 BayBO i. V. m. 19 PrüfVBau rechtzeitig bei der Stadt Donauwörth vorliegt. 3. Für das Vorhaben ist die Prüfung des Standsicherheitsnachweises einschließlich der Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile erforderlich. Die prüffähigen Unterlagen sind dem Stadtbauamt Donauwörth vor Baubeginn zur externen Prüfung rechtzeitig vorzulegen. Mit den Bauarbeiten darf erst begonnen werden, wenn dem Stadtbauamt Donau-

4 wörth die o. g. geprüften Unterlagen wieder vorliegen und der Bauherr vom positiven Prüfergebnis schriftlich benachrichtigt worden ist. 4. Mit den Bauarbeiten darf erst begonnen werden, wenn die vollständig ausgefüllte Baubeginnsanzeige mindestens eine Woche vor Baubeginn der Stadt Donauwörth, Stadtbauamt, vorliegt. Auflagen 1. Die in den Bauvorlagen eingetragenen Revisionen, Prüfungsvermerke, Maße und Erinnerungen sind bei der Bauausführung zu beachten. Sie sind Bestandteile der Baugenehmigung. 2. Die geprüften Nachweise und die Prüfberichte des Prüfsachverständigen/Prüfamtes für Brandschutz sind bei der Bauausführung zu beachten. 3. Die geprüften Nachweise und die Prüfberichte des Prüfingenieurs/Prüfamtes für Standsicherheit sind bei der Bauausführung zu beachten. 4. Von Baubeginn an müssen an der Baustelle vorliegen: Baugenehmigung Bauvorlagen Bautechnische Nachweise Bescheinigungen von Prüfsachverständigen Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg, Postfachanschrift: Postfach , Augsburg Hausanschrift: Kornhausgasse 4, Augsburg schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Donauwörth) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom (GVBl S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Bauordnungsrechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch ) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.

5 Hinweis für Bauherrn und Nachbarn Es wird darauf hingewiesen, dass ein Rechtsmittel eines Dritten (z. B. Nachbarn) gegen diesen Bescheid keine aufschiebende Wirkung hat ( 212 a Abs. 1 BauGB). Mit den Bauarbeiten darf auf eigenes Risiko begonnen oder fortgefahren werden. Falls im Rahmen des Rechtsmittelverfahrens die bauliche Anlage abgeändert oder beseitigt werden müsste, hat der Bauantragsteller das allgemeine Kostenrisiko zu tragen und ggf. Nachbarn oder sonstigen Beteiligten Schadensersatz zu leisten. Die Akten des Baugenehmigungsverfahrens können bei der Stadt Donauwörth, Rathausgasse 1, Donauwörth (Rathaus, Zimmer 113) von den Nachbarn während der Dienststunden eingesehen werden. Die Zustellung der Baugenehmigung an die Nachbarn im Sinne von Art. 66 Abs. 1 Satz 6 BayBO wird durch die öffentliche Bekanntgabe ersetzt (Art. 66 Abs. 2 Sätze 4 bis 6 BayBO). Mit dem Tag der Bekanntmachung gilt die Zustellung der Baugenehmigung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 Satz 6 BayBO). Stadt Donauwörth, Rattenbekämpfung Im Auftrag der Stadt Donauwörth führt eine Schädlingsbekämpfungsfirma am Mittwoch, 28. Mai 2014, im gesamten Stadtgebiet und in allen Stadtteilen eine Rattenbekämpfung durch. Sollten Sie auf Ihrem Grundstück Rattenbefall festgestellt haben, können Sie dies mündlich oder telefonisch bis zum Bekämpfungstermin beim Ordnungsamt, Neue Kanzlei, Zimmer 004, Tel / oder melden. Befallsmeldungen können auch in die in den einzelnen Stadtteilen aufgestellten Meldekästen eingeworfen werden. Den Betrieben und Grundstücksbesitzern entstehen für eine durchgeführte Bekämpfungsaktion keine Kosten. Es kommen nur Bekämpfungsmittel zum Einsatz, die von der Biologischen Bundesanstalt in Braunschweig geprüft und zugelassen sind. Die Techniker der beauftragten Firma sind im Besitz der notwendigen Sachkenntnis nach den Bestimmungen des Pflanzenschutzgesetzes und der Gefahrstoffverordnung. Bürgertelefon Unter der Nummer sind Sie bei Tag und Nacht mit Ihrem Rathaus verbunden. Das Bürgertelefon nimmt Ihre Wünsche und Anregungen gerne auf. Eine Antwort bekommen Sie so schnell wie möglich! Anonyme Anrufe werden nicht bearbeitet!

6 Stadtbibliothek Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, Spiele, Hör-CDs, Computerspiele, Playstation- Spiele, Wii-Spiele und Nintendo-DS-Spiele nutzen Sie das vielseitige Angebot. Jetzt neu: e-books, e-audios, e-papers (elektronische Bücher, Hör-CDs, Filme, Zeitungen und Zeitschriften) zum Ausleihen auf unserem Portal: Dieses Angebot kann mit einem gültigen Leseausweis und einer gültigen Jahreskarte genutzt werden. Leihfristverlängerungen, Fernleihbestellungen und Anfragen können Sie auch unter folgender Adresse abwickeln: Besuchen Sie unsere Internetseite auf der Homepage der Stadtverwaltung Dort erhalten Sie alle weiteren Informationen. Sie können von dort aus rund um die Uhr in unserem Online-Katalog bequem von zu Hause aus nach Medien suchen. Besuchen Sie uns auch auf unserer Facebook- Seite! Selbstverständlich können Sie die Stadtbibliothek auch per Fax unter 0906/23321 und per Telefon unter 0906/23320 erreichen. Geöffnet: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Stadt Donauwörth Armin Neudert Oberbürgermeister

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