Die Novellen zum UVPG und BauGB
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- Moritz Weber
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1 Münsteraner Gespräche zum Umwelt- und Planungsrecht InsFtut für Umwelt- und Planungsrecht + ZentralinsFtut für Raumplanung an der Uni Münster Die Novellen zum UVPG und BauGB Neue Anforderungen an Inhalte, Verfahren und Akteure der Umweltprüfung UVP-Gesellscha> Dr. Joachim Hartlik Büro für Umweltprüfungen und Qualitätsmanagement
2 1 Neue Anforderungen durch RL 2014/52/EU
3 3 Neue Anforderungen an UVP/SUP und UP 1 Verfahren KonkreFsierung des Screenings Monitoring Qualität des Verfahrens 2 Inhalte Klimafolgen + Rückwirkungen, neue Schutzgüter Störfälle + Katastrophen Hohe Qualität des UVP-Berichts 3 Akteure Fachkenntnisse des Personals in Behörden Kompetente Fachleute beim Projek_räger
4 4 1 Verfahren I Koordinierte/gemeinsame Verfahren [Art. 2 Abs. 3 UVP-RL] KonkreFsierung der Anforderungen beim Screening [Anhang II.A UVP-RL] 90 Tage-Frist zum Screening [Art. 4 Abs. 6 UVP-RL] Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfung der Antragsunterlagen + weiterer InformaFonen [Art. 5 Abs. 3 UVP-RL] PublikaFonspflicht der Unterlagen im Internet [Art. 6 Abs. 5 UVP-RL]
5 5 1 Verfahren II Betonung der BerücksichFgungspflicht aus Öffentlichkeitsbeteiligung [Art. 8 UVP-RL] Überwachungsmaßnahmen (soweit angemessen) [Art. 8a Buchst. b UVP-RL] Erweiterte Pflicht über Bestandteile der Entscheidung [Art. 8a UVP-RL] Festlegung von SankFonen bei Verstößen [Art. 10a UVP-RL] Screening: Kumulierungspflichten in die UVP-Pflicht [Anhang III UVP-RL]
6 6 2 Inhalte THG- Emissionen Menschliche Gesundheit Bevölkerung WECHSELWRKUNG Landscha> Fläche Kult. Erbe + Sachgüter Biologische Vielfalt Quelle: Hochschule Ostwesoalen-Lippe, Fachgebiet Landscha>sökologie und Naturschutz (verändert)
7 7 2 Inhalte Neue Schutzgüter bzw. erweiterte Schutzgüter Neue Wirkfaktoren (Abrissarbeiten, Risiken infolge schwerer Unfälle + Katastrophen) BerücksichFgung vernün>iger AlternaFven Kumulierende Wirkungen mit anderen Projekten/TäFgkeiten
8 8 3 Akteure Projek_räger: Kompetente Fachleute für Erstellung des UVP- Berichts Zuständige Behörde: Personal mit ausreichenden Fachkenntnissen zur Prüfung des UVP- Berichts Andernfalls Einholung von externen Fachkenntnissen UMWELT- PRÜFUNGEN
9 2 Umsetzung durch BauGB und UVPG
10 10 Umsetzung im UVPG PosiFves 1 Einführung der Überwachung für Projekte 2 S-Vorprüfung ggf. mit allen Kriterien 3 Erweiterung der Anlagen
11 11 Umsetzung im UVPG Defizite 1 Bevölkerung nur in Anlage 4 Kein normales Schutzgut wie in UVP-RL Fach- und Länderrechte können abweichen 2 Öffnungsklausel in 1 Abs KumulaFonsvorschri>en (!) KumulaFons-Ausnahmen Screeningvorschri>en zu komplex Vorhaben müssen funkfonal und wirtscha>lich aufeinander bezogen + derselben Art sein Städtebauprojekte +Industriezonen pauschal; Bundesstraßen + Hochspannungsfreileitungen nur bei engem zeitlichen Zusammenhang 8 Paragraphen und 2 Anlagen für unverzügliche, überschlägige Einschätzung
12 12 Umsetzung im UVPG Defizite 6 Keine Vollständigkeitsprüfung Keine Regelung analog zur 9. BImSchV Inkonsistente Auflistung von Kriterien 7 Redundanzen 16 + Anlage 4 8 Internetportale Unklarheit über Speicherung/Zugang; F+E- Vorhaben zu spät ausgeschrieben 9 Fehlende DefiniFonen Windpark wird definiert, aber nicht der Begriff Vorbelastung
13 13 Umsetzung BauGB Defizite durch beschleunigtes Verfahren Keine Umweltprüfung + EingriffskompensaFon Keine frühzeifge Öffentlichkeitsbeteiligung Keine frühzeifge Behördenbeteiligung FNP-Änderung nachträglich möglich KumulaFve Anwendung möglich Zeitliche Beschränkung unrealisfsch
14 14 Anwendung BauGB aktuelle Praxisdefizite Praxis der Bauleitplanung* BauGB-Novelle 2017 BauNVO / TA Lärm Standardverfahren der Bauleitplanung: B-Pläne der Innenentwicklung nach 13a Pläne < 2 ha Grundfläche im unbeplanten Innenbereich... Ø ohne Umweltprüfung bzw. Screening Nun Erweiterung der Möglichkeiten durch 13b Pläne < 1 ha Grundfläche nun auch im Außenbereich... Ø ohne Umweltprüfung bzw. Screening Schaffung urbaner Gebiete mit signifikanter Anhebung der TA-Lärm-Richtwerte * Heilungsvorschri>en des 214 BauGB
15 15 Anwendung BauGB aktuelle Praxisdefizite Praxis der Bauleitplanung* Standardverfahren der Bauleitplanung: B-Pläne der Innenentwicklung nach 13a Pläne < 2 ha Grundfläche im unbeplanten Innenbereich... Ø ohne Umweltprüfung bzw. Screening BauGB-Novelle 2017 Nun Erweiterung der Möglichkeiten durch 13b Pläne < 1 ha Grundfläche nun auch im Außenbereich... Ø ohne Umweltprüfung bzw. Screening BauNVO / TA Lärm Schaffung urbaner Gebiete mit signifikanter Anhebung der TA-Lärm-Richtwerte * Heilungsvorschri>en des 214 BauGB
16 16 Rechtspraxis der Umweltprüfung nach BauGB... Praxis der Bauleitplanung* Standardverfahren der Bauleitplanung: B-Pläne der Innenentwicklung nach 13a Pläne < 2 ha Grundfläche Pläne im unbeplanten Innenbereich... Ø ohne Umweltprüfung bzw. Screening BauGB-Novelle 2017 Nun Erweiterung der Möglichkeiten durch 13b Pläne < 1 ha Grundfläche Pläne nun auch im Außenbereich... Ø ohne Umweltprüfung bzw. Screening BauNVO / TA Lärm Schaffung urbaner Gebiete mit signifikanter Anhebung der TA-Lärm-Richtwerte * Heilungsvorschri>en des 214 BauGB
17 17 Bauleitplanung als Regelfall ohne Umweltprüfung trotz massiver kommunaler Umweltprobleme: Mehr als vorzeifge Sterbefälle in Deutschland durch Feinstaub Vorzeitige Sterbefälle durch von Feinstaub verursachte Erkrankungen Sterbefälle in Tausend 60 50,9 50 8, ,6 20 7,6 7,6 7,9 8,3 38,0 38,6 38,5 38,7 7,4 7,8 34,4 35,7 41,1 7,8 33,3 Feinstaub-Tagesgrenzwerte 2015 an 3 Messstellen (Stu_gart, Weimar, Berlin) >35 mal/jahr überschri_en Bezogen auf die WHO- Empfehlung von max. 3 Überschreitungen pro Jahr wird dies nur an 23% der Messstellen eingehalten 10 0 Quelle: UBA Herz-Lungen-Erkrankungen Lungenkrebserkrankungen
18 18 Münsteraner Fachgespräche / Novellen zum UVPG und BauGB Bauleitplanung als Regelfall ohne Umweltprüfung trotz massiver kommunaler Umweltprobleme: Mehr als vorzeifge Sterbefälle in Deutschland durch SEckstoffdioxid (2014) Feinstaub-TagesgrenzBerechnungen nach dem werte 2015 an 3 MessModell umweltbedingter stellen (Stu_gart, Krankheitslasten. Weimar, Berlin) >35 Besonders sensibel mal/jahr überschri_en reagieren Kinder. Bezogen auf die WHO- InsgesamtEmpfehlung kommt es von max. 3 damit zumüberschreitungen Verlust von pro Lebensjahren. Jahr wird dies nur an 23% der Der Grenzwert vonmessstellen 40 µg NO2eingehalten (39. BImSchV) wurde 2015 an 57% der verkehrsnahen städeschen Messstellen nicht eingehalten. ÙÚ
19 19 Bauleitplanung als Regelfall ohne Umweltprüfung trotz massiver kommunaler Umweltprobleme: 10,2 Mio. Menschen sind vom Tag-Abend-Nacht-Lärmindex LDEN von >55 db(a) ausgesetzt. Solche Schallpegel können erhebliche BeeinträchFgungen und KommunikaFonsstörungen verursachen. Insgesamt umfassendes Problem, gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu erreichen Bauen am Siedlungsrand wieder sehr a_rakfv ( Leerstände vom morgen?) 30 ha-flächenschutzziel der nafonalen NachhalFgkeitsstrategie unerreichbar Feinstaub-Tagesgrenzwerte 2015 an 3 Messstellen (Stu_gart, Weimar, Berlin) >35 mal/jahr überschri_en Bezogen auf die WHO- Empfehlung von max. 3 Überschreitungen pro Jahr wird dies nur an 23% der Messstellen eingehalten
20 3 Fazit
21 21 Gegenläufige Tendenzen im Umwelt- und Planungsrecht Verschärfung der Anforderungen an Umweltprüfungen Präklusion enoällt Neue Schutzgüter Anforderungen wasserrechtlichen Fachbeitrag Anforderungen SAP Unsicherheiten beim Screening Erfolgreiche Klagen + Nachholen der UP Risiken durch Unfälle + Katastrophen Rückwirkungen durch Klimafolgen Au ereitung für Internetportale DeregulierungsakFvitäten Verzicht auf Umweltprüfung nach BauGB im beschleunigten Verfahren im Innen- und Außenbereich BImSch-Verfahren nur noch mit fakultafvem Erörterungstermin InnovaFonsforum Planungsbeschleunigung beim BMVI Kalte Deregulierung: Kaum UVP-Pflicht nach Vorprüfungen Kumulierungsregelungen verhindern kumulafve Betrachtung im gemeinsamen Wirkungsraum gem. UVP-RL
22 22 Thesen 1 2 Rechtsunsicherheit der B-Planverfahren wird zunehmen, Beschwerden bei der EU-Kommission sind anhängig. Klagen wegen Nicht-Durchführung von Umweltprüfungen werden zunehmen (UVP + UP). 3 Zweiteilung der Entwicklung unter den Kommunen: A) Nutznießer des UP-Verzichts zunächst neues Bauland im Außenbereich + Bevölkerungszuwachs, später ggf. Leerstände. B) Kommunen der Bewegung Gesunde Stadt, die gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse anstreben, kommunale Umwelt- und Gesundheitsziele aufstellen und diesen Standortvorteil ausbauen. 4 Ohne Rechtsfolgenseite und ohne Beschwerden bei der Kommission werden die EU-UVP-Vorschri>en weiterhin unterlaufen, die wesentlichen Anforderungen des UVPG ausgelotet.
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