Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Freinsheim für das Haushaltsjahr 2017

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1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Freinsheim für das Haushaltsjahr Änderungen Ratssitzung vom

2 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Seite 1

3 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1.0 Inhaltsverzeichnis Erläuterungen zur Haushaltssystematik Statistische Angaben 11 2 HAUSHALTSSATZUNG 15 3 Vorbericht Haushaltsquerschnitt Investitionen 35 4 HAUSHALTSPLAN 4.1 Zusammenfassung Teilhaushalte Gesamthaushalt Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Teilergebnishaushalt Teilfinanzhaushalt 89 5 STELLENPLAN Stellenobergrenzenberechnung Berechnung der Schlüsselzuweisungen VERBANDSGEMEINDEUMLAGEN 7.1 Berechnung der Umlagen Investitionsplan Übersicht der Verbindlichkeiten Übersicht zur Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit Bilanz Seite 3

4 Wenn der Kaufpreis unter diesen Beträgen liegt, werden zwar Einnahmen erzielt, gleichzeitig ergibt sich jedoch ein Verlust in Höhe des Differenzbetrages; dieser belastet dann den Ergebnishaushalt und verschlechtert den Jahresabschluss. Um diese Ziele erreichen zu können, ist - gegenüber dem bisherigen kameralen Haushaltsrecht - eine weitergehende Differenzierung der Buchungsstellen erforderlich, die sich in der Struktur von den bisherigen Haushaltsstellen unterscheiden. Die einzelnen Aufgabenbereiche (z.b. Kindergärten) sind als Leistungen (Produkte) definiert. Die Ertragsund Aufwandsarten (z.b. Personalkosten) sowie die Einzahlungs- und Auszahlungsarten werden durch Konten abgebildet. 2. Gliederung des Haushaltsplanes a) Der Haushaltsplan ist in die 6 Teilhaushalte (TH) 1. Zentrale Verwaltung 2. Sicherheit und Soziales 3. Schule und Sport 4. Kinder und Jugend 5. Bauen und Liegenschaften 6. Zentrale Finanzleistungen gegliedert, denen die einzelnen Leistungen (Aufgabenbereiche) zugeordnet sind. Für die Bewirtschaftung der einzelnen Teilhaushalte ist - mit Ausnahme des TH 1 - i.d.r. nur ein Fachbereich (FB) verantwortlich, lediglich beim TH 1 sind die Leistungen des FB 1 und FB 3 enthalten. b) Die Teilhaushalte untergliedern sich in 1. den Ergebnishaushalt und 2. den Finanzhaushalt 3. Zusammensetzung der Buchungsstellen (BSt.) Die Bildung der Buchungsstellen richtet sich nach dem vom Land vorgegebenen Produktrahmenplan und dem Kontenrahmenplan. Dabei sind die drei ersten Stellen verbindlich, eine weitere Ausdifferenzierung ist nach den jeweiligen individuellen Erfordernissen der Gemeinde auf weiteren Stellen möglich. In der Verbandsgemeinde sind Leistung und Konto jeweils 6-stellig. Die Leistung ist im Ergebnis- und Finanzhaushalt gleich; die Unterscheidung erfolgt hierbei über die (erste Stelle) des Kontos. Seite 8

5 E R L Ä U T E R U N G E N Z U R H A U S H A L T S S Y S T E M A T I K Seite 5

6 ERLÄUTERUNGEN ZUR HAUSHALTSSYSTEMATIK 1. Allgemeine Ausführungen Ab dem Haushaltsjahr 2009 gelten die Vorschriften des Neuen kommunalen Haushaltsrechts oder der Kommunalen Doppik (= doppelte Buchführung in Konten). Diese Regelungen lehnen sich an die des kaufmännischen Rechnungswesens der Wirtschaft an, berücksichtigen jedoch die Besonderheiten des öffentlichen Bereichs, der auf die Daseinsvorsorge und nicht auf Gewinnmaximierung angelegt ist. Die Doppik unterscheidet sich nicht nur im formalen Aufbau (Aufteilung in Ergebnis- und Finanzhaushalt, Gliederung in Teilhaushalte, Aufbau der Buchungsstelle (Leistung, Konto), Darstellung der einzelnen Haushaltspositionen), sondern in der gesamten Haushaltsstruktur grundlegend vom bisherigen Haushaltsrecht. In den Haushaltsplan sind auch die Beträge für die dem Planungsjahr folgenden drei Jahre (= Finanzplanungszeitraum) aufzunehmen. Diese sind jedoch nur Planungswerte, durch die die zukünftige Finanzentwicklung dargestellt wird. Gegenstand des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung sind nur die Beträge des Haushaltsjahres. Auch werden Verbindlichkeiten und Forderungen ermittelt, die erst später fällig werden, so z.b. Versorgungsaufwendungen. Hierüber ist zusammen mit der Jahresrechnung zum Ende eines jeden Jahres (Stichtag ) eine Bilanz aufzustellen. Mit diesem neuen Rechnungswesen wird insbesondere angestrebt, einen periodengerechten Ressourcenverbrauch darzustellen. Im Ergebnishaushalt werden die Aufwendungen und Erträge veranschlagt, die dem jeweiligen Haushaltsjahr zuzurechnen sind (periodengerechte Abgrenzung). Hierunter fallen insbesondere auch die nicht zahlungswirksamen Vorgänge wie die Abschreibungen (= Aufwendungen) und die Auflösung von Sonderposten für Beiträge, Zuschüsse etc. (= Erträge), aber auch Rückstellungen für zukünftige Verbindlichkeiten (z.b. Ehrensoldansprüche) bzw. deren Auflösung. So wird dargestellt, ob die einer Rechnungsperiode zuzurechnenden Erträge zur Finanzierung der entsprechenden Aufwendungen ausreichen; dabei kommt es nur auf die wirtschaftliche Zuordnung, nicht aber auf die Fälligkeit der Beträge an. Im Finanzhaushalt sind alle im Haushaltsjahr eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und damit alle zahlungswirksam werdenden Beträge veranschlagt. Maßgeblich ist nur, dass die Beträge im Haushaltsjahr eingehen oder verausgabt werden; es ist unerheblich, wofür und für welchen Zeitraum die Zahlungen geleistet werden. Seite 6

7 Beträge, die ganz oder teilweise dem nächsten Haushaltsjahr zuzurechnen sind, werden in dem Jahr im Finanzhaushalt verbucht, in dem sie fällig sind, aber im Rahmen einer Rechnungsabgrenzung im Ergebnishaushalt des folgenden Jahres veranschlagt. Im Finanzhaushalt sind auch die fälligen Zahlungsvorgänge für Investitionen (z.b. Einzahlungen aus Zuschüssen oder Krediten und Auszahlungen für die angefallenen Investitionskosten) enthalten, da diese sofort anfallen; die anteiligen Abschreibungen und die Auflösungen von Sonderposten werden in den Ergebnishaushalten der folgenden Haushaltsjahre veranschlagt. Die entscheidenden Veränderungen ergeben sich dadurch für die buchungstechnische Behandlung der Investitionen, da die hierfür zu verbuchenden Beträge abgeschrieben werden und sich somit während der gesamten wirtschaftlichen Lebensdauer (Abschreibungsdauer) der Vermögensgegenstände auf die Haushaltsführung auswirken. Sie sind somit von zentraler Bedeutung für das neue Rechnungswesen. Um die Abnutzung der Vermögensgegenstände (= Werteverzehr) durch Abschreibungen erfassen zu können, müssen alle Wirtschaftsgüter einzeln in der Anlagenbuchhaltung erfasst und bewertet werden; gleichzeitig wird die Abschreibungsdauer festgelegt. Analog dazu sind die Sonderposten (Zuschüsse, Beiträge) zu ermitteln. Bei allen zukünftigen Buchungsvorgängen ist zu berücksichtigen, bei welcher Leistung und auf welcher Kontenart (z.b. Grundstück, Außenanlage, Gebäude) diese Erfassung erfolgte. Die laufenden Aufwendungen und Erträge sind während der gesamten Lebensdauer entsprechend zuzuordnen und auf den jeweiligen sachlich zutreffenden - unterschiedlichen - Buchungsstellen (z.b. Unterhaltung Gebäude oder Außenanlage, Unterhaltung Betriebs- und Geschäftsausstattung oder Maschinen und techn. Anlagen) zu verbuchen. Bei einer Veränderung des Vermögensgegenstandes (z.b. Sanierung, Erweiterung, Umbau von Gebäuden) ist - unabhängig von der Höhe des Betrages - genau zwischen Unterhaltungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen (= lfd. Aufwand, ist in der gesamten Höhe im Ergebnishaushalt zu veranschlagen) und Investitionen (= neue Vermögenswerte; sind zu aktivieren; können über Kredite finanziert werden) zu unterscheiden. Die Investitionskosten werden aktiviert und entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben; sie belasten daher den Ergebnishaushalt nur in Höhe der jährlichen Abschreibung, allerdings über die gesamte Abschreibungsdauer. Unterhaltungskosten (z.b. Dachsanierung, Heizungsaustausch) sind im jeweiligen Haushaltsjahr in voller Höhe durch die lfd. Einnahmen zu finanzieren. Bei einer Veräußerung - oder einem sonstigen Wegfall - müssen die Restbuchwerte des Wirtschaftsgutes und der evtl. damit noch verbundenen Sonderposten (Zuschüsse) abgeschrieben werden. Seite 7

8 a) Ergebnishaushalt (EH) Leistung: Verwaltungssteuerung Konto: Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige b) Finanzhaushalt (FH) Leistung: Verwaltungssteuerung Konto: Auszahlung ehrenamtlich Tätige c) Investitionen Bei Investitionsmaßnahmen werden zusätzlich - neben der Leistung und dem Konto - noch eine Maßnahme definiert und das Auszahlungs- bzw. Einzahlungskonto (z.b. für Zuschüsse) angegeben. Beispiel: Bst. für die Beschaffung der Drehleiter (Feuerwehr Freinsheim): (Leistung - Bilanzkonto - Maßnahme - Auszahlungskonto) 4. Aufbau der Buchungsstellen (1. Ziffer) 1. Leistung - Hauptproduktbereiche (1. von 6 Stellen der Leistung) 2. Konten - Kontenklassen (1. von 6 Stellen des Kontos) 1 - Zentrale Verwaltung a) Ergebnishaushalt 2 - Schule und Kultur 4 - Erträge 3 - Soziales und Jugend 5 - Aufwendungen 4 - Gesundheit und Sport b) Finanzhaushalt 5 - Gestaltung Umwelt 6 - Einzahlungen 6 - Zentrale Finanzleistungen 7 - Auszahlungen Seite 9

9 S T A T I S T I S C H E A N G A B E N Seite 11

10 I. E I N W O H N E R Z A H L E N (Stand ) Bobenheim am Berg Dackenheim Erpolzheim Freinsheim Herxheim am Berg Kallstadt Weisenheim am Berg Weisenheim am Sand Verbandsgemeinde Seite 12

11 II. S C H Ü L E R Z A H L E N (Stand ) Ortsgemeinde Grundschulen VG Freinsheim Kallstadt Weisenheim am Berg Summe Grundschule Gesamt VG Weisenheim Summe am Sand Schüler Bobenheim am Berg Dackenheim Erpolzheim Freinsheim Herxheim am Berg Kallstadt Weisenheim am Berg Weisenheim am Sand Summe Auswärtige Gesamt Die Regionalschule Weisenheim am Berg ist seit in Trägerschaft des Landkreises. Seite 13

12 III. K I N D E R G Ä R T E N (Belegungszahl ) Verbandsgemeinde Summe OG Gesamt Freinsheim Bobenheim Kallstadt Erpolzheim Weisenheim Weisenheim am Berg Haus für Kinder An der Bach am Sand am Berg Bobenheim am Berg Dackenheim Erpolzheim Freinsheim Herxheim am Berg Kallstadt Weisenheim am Sand Summe VG Weisenheim am Berg Gesamtzahl Anmerkung: Die Kindertagesstätte in Herxheim am Berg wurde zum geschlossen. In Weisenheim am Sand bestehen noch zwei konfessionelle Kindergärten mit 3 Gruppen. Die Trägerschaft der Kindertagesstätte in Weisenheim am Sand wurde zum von der Verbandsgemeinde Freinsheim übernommen. Seite 14

13 H A U S H A L T S S A T Z U N G Seite 15

14 H A U S H A L T S S A T Z U N G d e r V e r b a n d s g e m e i n d e F r e i n s h e i m f ü r d a s H a u s h a l t s j a h r vom xx.xx. Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz (GemO) vom (GVBl. S 153), in der derzeit geltenden Fassung in seiner Sitzung am die nachfolgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Bad Dürkheim als Aufsichtsbehörde vom hiermit bekannt gemacht wird: 1 - Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden für das Haushaltsjahr 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf der Jahresüberschuss auf im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf die Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr auf Seite 16

15 2 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für zinslose Kredite auf (Landesdarlehen) 0 verzinste Kredite auf zusammen auf Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 - Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen a) Die Kredite für Verbandsgemeindewerke (Eigenbetriebe) werden festgesetzt auf a) Wasserversorgung 0 b) Abwasserbeseitigung Summe b) Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Seite 17

16 6 - Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom (GVBl. S. 175) in der geltenden Fassung werden festgesetzt: Der Beitragssatz gemäß 4 der Tourismusbeitragsbeitragssatzung beträgt 9,4 %. Hinweis: Die Aufnahme erfolgt nur nachrichtlich, da der Beitragssatz mit der in der gleichen Sitzung beschlossenen Abgabensatzung festgesetzt wurde. 7 - Umlagen 1. Gemäß 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) vom (GVBl. S. 415) zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBL. S. 57) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Diese beträgt 30,0 % der Umlagegrundlagen. 2. Zur Deckung des Aufwandes für die Grundschulen der Verbandsgemeinde wird eine Sonderumlage Grundschule gemäß 26 Abs.2 FAG erhoben. Die Umlage beträgt 7,49 % der Umlagegrundlagen. Die endgültige Umlage wird am Jahresende ermittelt; sich ergebende Differenzen zwischen dem Aufwand und der Umlage werden im Folgejahr ausgeglichen. 3. Zur Deckung des Aufwandes für die Kindergärten der Verbandsgemeinde wird eine Kostenerstattung gemäß 26 Abs.2 FAG erhoben. Dabei wird der auf jedes aufgenommene Kind entfallende ungedeckte Betrag ermittelt und auf die jeweilige Ortsgemeinde umgelegt. Stichtage für die Ermittlung der Kinderzahl ist der und der Die vorläufige Kostenerstattung beträgt je Kind. Der endgültige Betrag wird am Jahresende auf der Grundlage des tatsächlichen Rechnungsergebnisses ermittelt. Seite 18

17 8 - Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum betrug ((vorl. Jahresabschluss). Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum (Haushaltsplan) beträgt und zum Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall überschritten sind Leistungszahlungen Für die Bewilligung von Leistungszahlungen an Beamtinnen und Beamte werden festgesetzt: 11 - Altersteilzeit Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beschäftigte ist aufgrund der tariflichen Bestimmungen nicht möglich Wertgrenzen für Investitionen Investitionen oberhalb der Wertgrenze von sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen. Freinsheim, den... Jürgen Oberholz Bürgermeister Seite 19

18 V O R B E R I C H T Seite 21

19 1. Allgemeine Ausführungen Ab dem Haushaltsjahr 2009 gelten die Vorschriften des Neuen kommunalen Haushaltsrechts oder der Kommunalen Doppik (= doppelte Buchführung in Konten). Die Doppik unterscheidet sich nicht nur im formalen Aufbau (Aufteilung in Ergebnis- und Finanzhaushalt, Gliederung in Teilhaushalte, Aufbau der Buchungsstelle (Leistung, Konto), Darstellung der einzelnen Haushaltspositionen), sondern in der gesamten Haushaltsstruktur grundlegend vom bisherigen Haushaltsrecht. Auf die Ausführungen zur Haushaltssystematik wird verwiesen. 2. Ergebnisse der Vorjahre a) Haushaltsjahr (Nachtragshaushalt) Der Ergebnishaushalt weist im Planungsjahr einen Jahresüberschuss von 925 auf. Der Umlagesatz für die VG-Umlage wurde im Nachtragshaushalt von 29 % auf 28,45 % verringert; Der Finanzhaushalt ist ausgeglichen; die Einzahlungen reichten aus, um die notwendigen Auszahlungen zu tätigen. hierzu wurden Überschüsse aus dem Vorjahren in Höhe von verwendet. Zur Finanzierung der Investitionen ist eine Kreditaufnahme in Höhe von veranschlagt; diese dient im Wesentlichen zur Finanzierung der Wohncontainer ( ) und Wohnungen ( ) sowie der Feuerwehrfahrzeuge ( ). Der daraus resultierende Schuldendienst - sowie die Abschreibungen - werden die Haushalte der Folgejahre belasten. b) Haushaltsjahr (Nachtragshaushalt) Der Ergebnishaushalt weist im Planungsjahr einen Jahresfehlbetrag in Höhe von auf. Dieser kann durch Ergebnisvorträge aus Vorjahren ausgeglichen werden; der Haushaltsplan ist somit gemäß 18 Abs. 1 GemHVO ausgeglichen. Der Umlagesatz für die VG-Umlage beträgt 23,0 % (Nachtrag) und wurde gegenüber dem Vorjahr (28,45 %) verringert. Dies war nur möglich, weil aus Vorjahren Überschüsse verwendet werden konnten (s. Nr. 3 unten, Entwicklung der Jahresergebnisse). Diese Verringerung stellt somit eine einmalige Maßnahme dar. Die Höhe der Umlage ist sowohl von der Entwicklung der Steuereinnahmen bei den Ortsgemeinden als auch vom Finanzbedarf der Verbandsgemeinde zur Erfüllung der von ihr wahrzunehmenden Aufgaben abhängig. Der Umlagesatz muss daher jedes Jahr festgelegt werden. Die eingeplanten Investitionen führen in den Folgejahren zu zusätzlichen Mehrbelastungen durch den Schuldendienst und die allgemeinen Folgekosten (Betriebs- und Unterhaltungsaufwand), welche den Finanzbedarf erhöhen. ist - bei einer gleichbleibenden Entwicklung - wieder von einem deutlich höheren Umlagesatz auszugehen. Seite 22

20 Der Umlagesatz für die Grundschulen beträgt 6,60 % (Vorjahr: 6,86 %). Die Ansätze haben sich gegenüber dem Vorjahr insgesamt erheblich erhöht; dies ist durch die Mittel bedingt, die zur Versorgung der Asylbewerber erforderlich sind. Dies betrifft insbesondere die Position 17 des Ergebnishaushaltes (Aufwendungen der sozialen Sicherung), aber auch die Personalaufwendungen. Erstattet werden die Aufwendungen, die für die Asylbewerber bis zum Abschluss des Anerkennungsverfahrens anfallen. 3. Entwicklung des Jahresergebnisses (Ergebnishaushalt) Hinsichtlich des Inhalts des Ergebnishaushaltes wird auf die Erläuterungen zur Haushaltssystematik verwiesen. Eine Übersicht über die Entwicklung der Jahresergebnisse ergibt sich aus der folgenden Aufstellung: Muster 27 (zu 95 Abs. 4 GemO) Übersicht über die Entwicklung der Jahresergebnisse der Verbandsgemeinde Freinsheim lfd. Nr. Ergebnis (gem. 2 Abs. 1. Nr. 31 GemHVO) HHJ Betrag in Haushaltsvorjahr (festgestelltes Jahresergebnis) Haushaltsvorjahr (festgestelltes Jahresergebnis) Haushaltsvorjahr (festgestelltes Jahresergebnis) Haushaltsvorjahr (vorl. Jahresergebnis) Haushaltsvorjahr (Haushaltsansatz) Ansatz für Jahresergebnis des Haushaltsjahres Zwischensumme Haushaltsfolgejahr (Planung) Haushaltsfolgejahr (Planung) Haushaltsfolgejahr (Planung) Summe Seite 23

21 Die Zusammensetzung des Ergebnishaushaltes ergibt sich auf der folgenden Aufstellung; hierin wird gleichzeitig der Zusammenhang zwischen dem Finanzhaushalt und dem Ergebnishaushalt dargestellt. Die Beträge im Einzelnen ergeben sich aus der Haushaltssatzung und der Zusammenfassung der Teilhaushalte. Haushaltsjahr 1. Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen des Finanzhaushaltes nicht zahlungswirksame Beträge Auflösung Sonderposten Abschreibungen Saldo (Abschreibungen / Zuschüsse) + Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen Aufwand für Rückstellungen Saldo (Rückstellungen) Zuführung zur Versorgungsrücklage + sonstige nicht zahlungswirksame Buchungen Saldo Jahresüberschuss Ergebnishaushalt Der (positive) Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt ist der Betrag, um den die lfd. Einzahlungen die Auszahlungen übersteigen. Hinzu kommen die nicht zahlungswirksamen Beträge aus den Abschreibungen, die durch die entsprechenden Auflösungen der Sonderposten (z.b. Beiträge, Zuschüsse) nur teilweise gedeckt werden können sowie die Differenz aus der Auflösung und der Bildung der Rückstellungen für die Versorgungsverpflichtungen. Die (gesetzlich vorgeschriebene) Zuführung zur Versorgungsrücklage, die in einem Fonds angelegt ist, ist nur im Finanzhaushalt enthalten und muss daher berücksichtigt werden, um das Jahresergebnis des Ergebnishaushaltes zu erreichen. Seite 24

22 a) Haushaltsjahr Der Ergebnishaushalt weist im Planungsjahr einen Jahresfehlbetrag in Höhe von auf. Dieser kann durch Ergebnisvorträge aus Vorjahren ausgeglichen werden; der Haushaltsplan ist somit gemäß 18 Abs. 1 GemHVO ausgeglichen. Daher wurde die VG- Umlage - zur Entlastung der Ortsgemeinden - so niedrig festgesetzt, damit diese Überschüsse wieder zurückfließen können. Im Haushaltsquerschnitt (siehe Nr. 3.1) sind die einzelnen Aufgabenbereiche (Produkte) mit den hierauf entfallenden Erträgen und Aufwendungen sowie der Differenz (Jahresergebnis) dargestellt (hierin sind auch die den einzelnen Produkten zugeordneten internen Verrechnungen enthalten, so dass die Summe um diesen Betrag über den Gesamtbeträgen des Haushaltes liegt). Bei den Erträgen und Aufwendungen handelt es sich um den Ergebnishaushalt, in dem auch die nicht zahlungswirksamen Beträge (Abschreibungen, Rückstellungen) enthalten sind. In der Spalte Ein- und Auszahlungen (Finanzhaushalt) sind nur die zahlungswirksamen Beträge - einschließlich Investitionen - aufgeführt. Die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr ergeben sich weitgehend aus den in und umgesetzten bzw. aufgrund von bereits getroffenen Entscheidungen noch umzusetzenden Maßnahmen. So hat sich insbesondere der Schuldendienst erhöht, da zur Finanzierung der Investitionen erhebliche Investitionskredite erforderlich waren; hinzu kommen der Betriebs- und Unterhaltungsaufwand für die vorhandenen und zusätzlich geschaffenen Einrichtungen und die Personalentwicklung. Der Umlagesatz für die VG-Umlage beträgt 30,0 %. Im Vorjahr (Nachtragshaushaltsplan) betrug der Umlagesatz 23,0 %. Dieser - im Vergleich zu den Vorjahren - niedrige Satz war nur möglich, weil aus den Vorjahren Überschüsse zur Verfügung standen, die zu Absenkung verwendet wurden; hierbei handelte es sich um eine einmalige Situation, die auch dazu geführt hat, dass selbst ein Fehlbetrag entstanden ist. Die Höhe der Umlage ist sowohl von der Entwicklung der Steuereinnahmen bei den Ortsgemeinden als auch vom Finanzbedarf der Verbandsgemeinde zur Erfüllung der von ihr wahrzunehmenden Aufgaben abhängig und ist jedes Jahr zu ermitteln. Der Umlagesatz für die Grundschulen beträgt 7,49 % (Vorjahr: 6,60 %). aa) Zusammensetzung der Erträge Die Zusammensetzung der Erträge ist in der folgenden Graphik dargestellt. Die zugrunde liegenden Beträge ergeben sich aus der folgenden Zusammenstellung; sie wurden dem Ergebnishaushalt entnommen. Seite 25

23 Zusammensetzung der Erträge Haushalt Haushalt Haushalt Haushalt Haushalt 1. Zuwendungen, Steuern Allgemeine Verbandsgemeindeumlage Auflösung Sonderposten (nicht zahlungswirksam) Schulumlage Erstattung Kindergarten Erträge der sozialen Sicherung Leistungsentgelte Kostenerstattungen und sonstige Erträge Auflösung Rückstellungen (nicht zahlungswirksam) Zinserträge Gesamtbetrag Erträge Kostenerstattungen und sonstige Erträge ,84% Leistungsentgelte ,68% Auflösung Rückstellungen (nicht zahlungswirksam) ,27% Zinserträge ,10% Erträge der sozialen Sicherung ,80% Erstattung Kindergarten ,84% Zuwendungen, Steuern ,15% Schulumlage ,86% Auflösung Sonderposten (nicht zahlungswirksam) ,34% Allgemeine Verbandsgemeindeumlage ,12% Seite 26

24 ab) Zusammensetzung der Aufwendungen Die Zusammensetzung der Aufwendungen ist in der folgenden Graphik dargestellt. Die Beträge ergeben sich aus der folgenden Zusammenstellung; sie wurden dem Ergebnishaushalt entnommen. Zusammensetzung Haushalt Haushalt Haushalt Haushalt Haushalt der Aufwendungen 1. Personalaufw. (ohne) Kiga Personalaufw. (nur) Kiga Versorgungsrückstellungen (nicht zahlungswirksam) Versorgungsaufwendungen Sach- und Dienstleistungen Abschreibungen Zuwendungen, Umlagen Soziale Sicherheit sonstige lfd. Aufwendungen Kreditzinsen (Investitionen) Zinsen Liquiditätsdarlehen Gesamtbetrag Aufwendungen Soziale Sicherheit ,25% Zuwendungen, Umlagen ,72% Abschreibungen ,98% Sach- und Dienstleistungen ,08% sonstige lfd. Aufwendungen ,47% Versorgungsaufwendungen ,71% Kreditzinsen (Investitionen) ,44% Zinsen Liquiditätsdarlehen ,10% Versorgungsrückstellungen (nicht zahlungswirksam) ,45% Personalaufw. (ohne) Kiga ,50% Personalaufw. (nur) Kiga ,30% Seite 27

25 ac) Zusammensetzung der Personalaufwendungen Die Zusammensetzung der Personalaufwendungen ist in der folgenden Graphik dargestellt. Die zugrunde liegenden Beträge ergeben sich aus der folgenden Zusammenstellung; sie wurden dem Ergebnishaushalt entnommen. Aufteilung Haushalt Haushalt Differenz Änderung Personalaufwendungen Grundschulen ,64 % Kindergärten ,18 % Sporthalle ,52 % Hausdienste / Gärtnerei ,36 % Fremdenverkehr ,30 % ehrenamtliche Tätigkeit ,81 % Summe ,33 % Verwaltung ,44 % Versorgungsaufwendungen ,30 % Rückstellungen (nicht zahlungswirksam) ,25 % Gesamt ,00 % Versorgungsaufwendungen ,16% Verwaltung ,55% Rückstellungen (nicht zahlungswirksam) ,69% Grundschulen ,35% Kindergärten ,32% Sporthalle ,30% ehrenamtliche Tätigkeit ,09% Fremdenverkehr ,48% Hausdienste / Gärtnerei ,06% Seite 28

26 b) Folgejahre bis Im doppischen Haushaltsplan sind zusätzlich zu den Ansätzen des Haushaltsjahres die Planungsdaten der folgenden 3 Jahre darzustellen. Die Planungsgenauigkeit für diese Jahre ist wegen des zeitlichen Abstandes zunehmend geringer. Auf die Tabelle unter Zusammenfassung der Teilhaushalte wird verwiesen. Für diese Folgejahre wurde von einer grundsätzlich gleichbleibenden Haushaltsstruktur ausgegangen. Bei den Energiekosten und dem Personalaufwand wurden lineare Steigerungen zur Anpassung an die Preis- bzw. Tarifentwicklung eingeplant. Durch die erforderliche Kreditaufnahme wird sich die Belastung aus dem Schuldendienst weiter erhöhen. Vollkommen unabsehbar ist jedoch die Entwicklung im Bereich der Asylverfahren, dies gilt sowohl hinsichtlich der direkt herfür anfallenden Kosten - die erstattet werden - als auch für die Veraltungskosten sowie sonstige von der Verbandsgemeinde zu tragenden Sozialleistungen (Arbeitslosengeld 2). Zusätzliche Aufwendungen für Unterhaltungsmaßnahmen an Gebäuden ergeben sich erst bei Aufstellung der Haushaltspläne für die einzelnen Jahre. Die Entwicklung des Ergebnishaushaltes (Erträge und Aufwendungen) ergibt sich aus der folgenden Graphik. Die Beträge wurden dem Ergebnishaushalt entnommen. Ergebnishaushalt Erträge Aufwendungen Seite 29

27 4. Entwicklung des Eigenkapitals Unter Eigenkapital wird in der Doppik die Differenz zwischen dem Vermögen (Aktiva) und den Schulden (Verbindlichkeiten und Rückstellungen) unter Einbeziehung der Sonderposten verstanden. Die Höhe des Eigenkapitals verändert sich jährlich zum durch den Jahresüberschuss / den Jahresfehlbetrag der Ergebnisrechnung. Die Entwicklung des Eigenkapitals stellt sich wie folgt dar: Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals der Verbandsgemeinde Freinsheim Muster 29 (zu 95 Abs. 3 GemO) lfd. Nr. Ergebnis (gem. 2 Abs. 1. Nr. 31 GemHVO) HHJ Betrag nachrichtlich: aufgelaufenes Eigenkapital in 1 Eigenkapital zum des 3. Haushaltsvorjahres (vorl.) Jahresergebnis des 2. HH-Vorjahres Ansatz für Jahresergebnis des Haushaltsvorjahres Ansatz für Jahresergebnis des Haushaltsjahres geplantes Jahresergebnis des Haushaltsfolgejahres geplantes Jahresergebnis des 2. Haushaltsfolgejahres geplantes Jahresergebnis des 3. Haushaltsfolgejahres Seite 30

28 5. Entwicklung der Finanzmittelüberschüsse / Finanzmittelfehlbeträge (Finanzhaushalt) Hinsichtlich des Inhalts des Finanzhaushaltes wird auf die Erläuterungen zur Haushaltssystematik verwiesen. Die einzelnen Beträge ergeben sich aus der Haushaltssatzung und der Zusammenfassung Teilhaushalte. Eine Übersicht über die Entwicklung der Finanzmittelüberschüsse und -fehlbeträge ergibt sich aus der folgenden Aufstellung: lfd. Nr Übersicht über die Entwicklung der Finanzmittelüberschüsse und -fehlbeträge der Verbandsgemeinde Freinsheim Ergebnis aus Haushaltsvorjahren vorzutragende Beträge davon aus: 5. Haushaltsvorjahr (festgestelltes Jahresergebnis) 4. Haushaltsvorjahr (festgestelltes Jahresergebnis) 3. Haushaltsvorjahr (festgestelltes Jahresergebnis) HHJ Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen Muster 28 (zu 93 Abs. 4 GemO)./. planmäßige Tilgung in = vorzutragende Beträge Haushaltsvorjahr (Haushaltsansatz) Haushaltsvorjahr (Ansatz des Haushaltsvorjahres - einschl. Nachträge) Jahresergebnis (Ansatz des Haushaltsjahres) vorzutragender Betrag geplanter Vortrag 1. Haushaltsfolgejahr (Planung) geplanter Vortrag 2. Haushaltsfolgejahr (Planung) geplanter Vortrag 3. Haushaltsfolgejahr (Planung) Summe Seite 31

29 Der Finanzhaushalt ist ausgeglichen; die Einzahlungen reichen aus, um die notwendigen Auszahlungen - einschließlich der vertraglichen Tilgungen - zu tätigen. Die eingeplanten Investitionen können jedoch nur durch die Aufnahme von Krediten finanziert werden; hierdurch erhöhen sich die Verschuldung und die daraus resultierende Belastung der künftigen Haushalte durch den Schuldendienst. Die Entwicklung des Finanzhaushaltes (ordentliche Einzahlungen und Auszahlungen) ergibt sich aus der folgenden Graphik. Die Beträge wurden dem Finanzhaushalt entnommen. Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entwicklung der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen Die Investitionen belaufen sich auf , wovon durch Zuweisungen finanziert werden. Auf die Investitionsübersicht wird verwiesen. Die finanziell bedeutsamsten Investitionen sind Ersatzbeschaffung von Feuerwehrfahrzeugen (Erpolzheim - Tragkraftspritzenfahrzeug, Kallstadt - Mehrzeckfahrzeug, Kommandowagen für den Wehrleiter) mit insgesamt Hierfür werden Zuschussanträge gestellt und die Bewilligungen zur vorzeitigen Beschaffung beantragt. Die Beschaffungskosten müssen aber zunächst - bis zu 8 Jahren - vorfinanziert werden, da die erwarteten Zuschüsse erst später bewilligt und ausgezahlt werden. Seite 32

30 Weiterhin ist der Ausbau des Dachgeschosses in der Grundschule Weisenheim am Berg ( ) sowie ein barrierefreier Zugang zum Rathaus ( ) sowie bauliche Maßnahmen in den Kindertagessstätten Bobenheim am Berg und Erpolzheim eingeplant. Die bereits für vorgesehene Planung von Maßnahmen im Bereich der Isenach in Erpolzheim, die mit 90 % gefördert wird (Aktion Blau), wird neu veranschlagt. Weitere Mittel sind zur Verbesserung bzw. zum Ersatz der vorhandenen Ausstattung in unterschiedlichen Bereichen (Verwaltung, Schulen, Kindergärten, Feuerwehr) vorgesehen. Für die Folgejahre sind - mit Ausnahme von weiteren Feuerwehrfahrzeugen - nur geringe Investitionen vorgesehen; der hier bestehende Bedarf ergibt sich erst bei Erstellung der Haushaltspläne. 7. Entwicklung der Investitionskredite ( 2) Zur Finanzierung der zur Weiterentwicklung der Verbandsgemeinde und deren Infrastruktur vorgenommenen Investitionen ist eine Kreditaufnahme in Höhe von eingeplant. Der aufzubringende Schuldendienst (Zins und Tilgung) hat sich durch die für und erforderliche Kreditaufnahme stark erhöht und wird den Haushalt zusätzlich bis zur vollständigen Tilgung dieser Darlehen belasten; deren Laufzeit orientiert sich an der Abschreibungsdauer der damit finanzierten Wirtschaftsgüter (z.b. Feuerwehrfahrzeuge 15 Jahre). Trotz der hohen jährlichen Tilgung verringert sich die Gesamtbelastung an Zins und Tilgung nicht, da die dadurch ersparten Zinsen zur Erhöhung der Tilgung verwendet werden (Annuitätsdarlehen). Zusätzliche Investitionen in den Folgejahren können jedoch nur über Kredite finanziert werden, soweit keine Zuschüsse gewährt werden. Auch in den Folgejahren wird daher eine zusätzliche Kreditaufnahme zur Finanzierung der notwendigen Investitionen erforderlich sein. 8. Entwicklung der Kredite zur Liquiditätssicherung ( 4) Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung beträgt (Vorjahr: ). Diese Liquiditätskredite werden von der Verbandsgemeindekasse verwaltet und dienen zur Sicherung der Liquidität; gleichzeitig werden hierdurch die nicht durch Einnahmen gedeckten Auszahlungen (Finanzierungsdefizit bei unausgeglichenem Haushalt) finanziert. In diesem Betrag ist auch der Finanzierungsbedarf der Ortsgemeinden enthalten; hierfür sind in der Bilanz der VG entsprechende Forderungen an diese enthalten. Seite 33

31 Die weitere Entwicklung der Kredithöhe hängt entscheidend von der Finanzsituation der Ortsgemeinden ab, welche sowohl durch die Entwicklung der Steuereinnahmen als auch durch das Ausgabeverhalten geprägt wird. Aufgrund der sich abzeichnenden konjunkturellen Entwicklung ist in den nächsten Jahren mit einer Erhöhung des Kreditbedarfs zu rechnen. 9. Verpflichtungsermächtigungen ( 3) Verpflichtungsermächtigungen sind nicht vorgesehen und auch aus Vorjahren nicht vorhanden. 10. Abgabensätze ( 6) a) Die Entgelte für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung, die sich aus den Wirtschaftsplänen der VG-Werke ergeben, wurden und werden in einer gesonderten Abgabensatzung festgesetzt. b) Der Beitragssatz für den Tourismusbeitrag ( 6) beträgt 9,4 % (: 9,4 %); er wird in einer gesonderten Abgabensatzung (VGR ) festgesetzt. 11. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ( 9) Es handelt sich um die Aufwendungen und Auszahlungen, die nach der gesetzlichen Regelung ( 100 Abs. 1 Satz 2 GemO) der vorherigen Zustimmung des Verbands Gemeinderates bedürfen. Die Wertgrenze von entspricht dem hierfür in der Hauptsatzung festgelegten Betrag, der die Entscheidungsbefugnis des Haupt- und Finanzausschusses ( 3 Abs. 3 Nr. 6) übersteigt. 12. Wertgrenzen für Investitionen ( 10) Investitionen oberhalb der Wertgrenze von sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen (Beschluss VGR vom gem. 4 Abs. 11 GemHVO). Wenn die Kosten darunter liegen, können sie zusammengefasst veranschlagt werden. Seite 34

32 13. Übersicht über die Verbindlichkeiten Aus dieser Übersicht gibt den - nach der Haushaltsplanung - voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres an. Der Stand zum Beginn des Haushaltsjahres entspricht dem der Haushaltsplanung für Investitionskredite Liquiditätskredite Seite 35

33 950 Verbandsgemeinde Freinsheim Hauptplan Haushaltsquerschnitt Produkt Erträge und Aufwendungen ErgebnishaushaltVG Ein- und Auszahlungen FinanzhaushaltVG Nr. Bezeichnung Erträge Aufwendungen Jahresergebnis Einzahlungen Auszahlungen Jahresergebnis 1112 Verwaltungssteuerung Gremien Personalverwaltung Zentrales Grundstücks- und Gebäudemanagement Zentrale EDV, Informationsverarbeitung Sonstige zentrale Dienste Finanzen Buchhaltung Wahlen und sonstige Abstimmungen Öffentliche Sicherheit und Ordnung Einwohnerwesen, Ausweise u. sonst. Dokumente Personenstandswesen Verkehrslenkung und -regelung, verkehrsrechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse Überwachung ruhender Verkehr Brandschutz Schulträgeraufgaben, allg. Schulverwaltung Grundschule Freinsheim Grundschule Kallstadt Grundschule Weisenheim/Bg Lernmittelfreiheit Volkshochschulen Seniorenarbeit Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes Hilfen für Asylbewerber Verwaltung Asylverfahren Soziale Einrichtungen Kindertagesstättenverwaltung Kita Bobenheim Kita Erpolzheim Kita Freinsheim, An der Bach Kita Freinsheim, Haus für Kinder Kita Kallstadt Kita Weisenheim am Sand Trägerverein Haus der Jugend Sportförderung Kommunale Sportstätten Betragsangaben in EUR Seite: :24:41

34 950 Verbandsgemeinde Freinsheim Hauptplan Haushaltsquerschnitt Produkt Erträge und Aufwendungen ErgebnishaushaltVG Ein- und Auszahlungen FinanzhaushaltVG Nr. Bezeichnung Erträge Aufwendungen Jahresergebnis Einzahlungen Auszahlungen Jahresergebnis 5111 Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen Planung Umweltschutz Baurechtliche Verfahren Wohnungsbauförderung Gemeindestraßen Bürgerbus und Ruftaxi Öffentliches Grün Gewässerunterhaltung kommunale Landwirtschaft Schredderplatz Kommunale Entwicklung Kommunale Tourismusförderung Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen Zinsen und ähnliche Aufwendungen Rechtlich unselbstständige Sondervermögen ( 14 a BBesG) Summe: Betragsangaben in EUR Seite: :24:41

35 Investitionen HH-Ansatz Buchungsstelle Bemerkung Gesamt Einnahmen Ausgaben Summe Einnahmen Summe Ausgaben Differenz Feuerwehr Freinsheim Anlagen im Bau : Neuveranschlagung - Pflasterung Freifläche (Parkplatz, Zufahrt Nebengebäude) Kiga Erpolzheim Anlagen im Bau : Pflasterung Zuwegung (Raiffeisenstraße) Kiga Bobenheim Betriebsausstattung - Werkzeuge u. Geräte Feuerwehr (zentral) Brand- und Katastrophenschutzfahrzeuge Technische Anlagen des Brandund Hochwasser- und Katastrophenschutzes Anzahlungen auf Sonderposten aus Zuwendungen zentrale EDV Datenverarbeitungs-Software Geschäftsausstattung - Hardware und EDV-technische Ausstattung Sonderposten aus Zuwendungen von Sondervermögen - Eigenbetriebe Datenverarbeitungs-Software Sicherheit und Ordnung Datenverarbeitungs-Software Grundschule Weisenheim am Berg Geschäftsausstattung - Sonstiges (u.a. Organisations- und Arbeitsmittel) Kindergarten (allgemein) Geschäftsausstattung - Hardware und EDV-technische Ausstattung zentrale Verwaltung) Geschäftsausstattung - Mobiliar ( Möbel, Einrichtungen) Ordnungsverwaltung Anzahlung auf immaterielle Vermögensgegenstände Sonstige Betriebsund Geschäftsausstattung Grundschule Freinsheim Geschäftsausstattung - Sonstiges (u.a. Organisations- und Arbeitsmittel) Grundschule Weisenheim am Berg Sonstige Betriebsund Geschäftsausstattung : für Spezialanfertigung einer Sandkastenabdeckung für die Sandkastenlandschaft; : Kommandowagen (Zuschuss in 5 Jahren) allgemeine Beschaffung: : Leckdichtkissen (4.500 ), Beladesystem (8.600 ), Helme (5.000 ), : Einsatzkleidung; : Luftkissen 4.500, Helme 5.000, Beladesystem 8.600, allg. Beschaffung ;.000 im Jahr; /: Helme; : Stromerzeuger Feuerschutzsteuer (wird beim Jahresabschluss vom FB 2 den damit finanzierten Wirtschaftsgütern zugeordnet) : Software für neue Server (s ); Zeitfassung : Fax Server Lizenzen (1.000 ), pit-liegenschaftsprogramm (6.000 ) ; 2014: Friedhofsprogramm (1.200 ), apl, A, gedeckt durch Einsparungen imbudget FB2 : Citrix-Server, Bachkup-Server, Firewall-Server; : Neuer Hauptserver, Erweiterung Telefonanlage ( ) Kostenbeteiligung VG-Werke an zentraler EDV-Anlage: Software wkb (Neuveranschlagung) ab : zusätzliche Lizenz Proj. Verkehr, Anschaffung WinoWiG (führt zu Ersparnis Konto ); :Software zur Projektierung Verkehr,, je 2x Smartboard; : Smartboard (2.) Mittel für UNVORHERGESEHENE ERSATZbeschaffungen; Bewirtschaftung FB 2; Sperrvermerk Freigabe FB 3; Verbuchung erfolgt bei der Einrichtung : erhöhter Austauschbedarf Büromobel (Erstausstattung 1990); s. EH (Wert unter netto) : Neuveranschlagung (auf erhöht; ): Zuschuss für Einrichtung zur Unterbringung von Fundtieren (gemeinsam mit Wachenheim und Bad Dürkheim) : Entfeuchtungsgerät für FW-Haus Erpolzheim : Sandkasten Neubau; : Ersatz Klapptafeln (defekt) : Fussballtor ; : Ballfangnetz Seite 39

36 Kindergarten Sonstige Betriebsund Geschäftsausstattung Sonstige Betriebsund Geschäftsausstattung Sonstige Betriebsund Geschäftsausstattung Feuerwehrfahrzeuge Brand- und Katastrophenschutzfahrzeuge geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen Gewässserschutz Anzahlungen auf Sonderposten aus Zuwendungen Anzahlungen auf Grunderwerb Anlagen im Bau Anzahlungen auf Sonderposten aus Zuwendungen Anzahlungen auf Sonderposten aus Zuwendungen Rathaus Anlagen im Bau(Rathaus) Kiga Bobenheim Anlagen im Bau (Kiga Bo) Grundschule Weisenheim am Berg Anlagen im Bau (GSW/Bg) Mittel für UNVORHERGESEHENE ERSATZbeschaffungen; Bewirtschaftung FB 2; Sperrvermerk Freigabe FB 3; Verbuchung erfolgt bei der Einrichtung : Neuanschaffung Fahrradständer : Anschaffung einer neuen Wippe; : Sonnensegel : Tragkraftspritzenfahrzeug (Zuschuss Jahre später) : Mehrzwecktransportfahrzeug MZF 1 (förderfähige Kosten , Zuschuss ca. in 5 Jahren) : Neuveranschlagung Mittleres Löschfahrzeug (MLF); Beschluss VGR ; vorzeitige Beschaffung bewilligt : Neuveranschlagung; Zuschuss Aktion Blau für Grunderwerb : Grunderwerb (Zuschuss Aktion Blau 90 %) : Neuveranschlagung - Planung (s. auch Zuschuss Aktion Blau) - Baukosten noch nicht ermittelt (ca )en : Neuveranschlagung - Erstattung für Ausgleichsfläche : Neuveranschlagung - Zuschuss Aktion Blau (90 % der Kosten) : barrierefreien Zugang Hinweis: Ob es sich um eine Investition oder um lfd. Unterhaltungskosten handelt, kann erst beurteilt werden, wenn der Umfang der Maßnahme bekannt ist. : Ausbau Abstellraum; Anbau (Personalraum) : Planungskosten : Ausbau DG (GS Weisenheim am Berg) Seite 40

37 Z U S A M M E N F A S S U N G T E I L H A U S H A L T E Seite 37

38 Teilhaushalte - Zusammenfassung :41:57 Hauptplan 950 Verbandsgemeinde Freinsheim Betragsangaben in EUR Seite: 39 Ergebnishaushalt: ErgebnishaushaltVG Teilhaushalte Rechng.-Erg. Vorvorjahr 1 Teilhaushalt 1 - Zentrale Verwaltung Teilhaushalt 2 - Sicherheit und Soziales Teilhaushalt 3 - Schule und Sport Teilhaushalt 4 - Kinder und Jugend Teilhaushalt 5 - Bauen und Liegenschaften Teilhaushalt 6 - Zentrale Finanzleistungen Vorjahr Summe Teilhaushalte ErgebnishaushaltVG: Finanzhaushalt: FinanzhaushaltVG Teilhaushalte Rechng.-Erg. Vorvorjahr 1 Teilhaushalt 1 - Zentrale Verwaltung Teilhaushalt 2 - Sicherheit und Soziales Teilhaushalt 3 - Schule und Sport Teilhaushalt 4 - Kinder und Jugend Teilhaushalt 5 - Bauen und Liegenschaften Teilhaushalt 6 - Zentrale Finanzleistungen Vorjahr Summe Teilhaushalte FinanzhaushaltVG:

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