Haushaltssatzung und. Haushaltsplan. der. Verbandsgemeinde. Freinsheim. für das

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1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Freinsheim für das Haushaltsjahr

2 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Seite 1

3 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1.0 Inhaltsverzeichnis Erläuterungen zur Haushaltssystematik Statistische Angaben 11 2 HAUSHALTSSATZUNG 15 3 Vorbericht 21 4 HAUSHALTSPLAN 4.1 Zusammenfassung Teilhaushalte Gesamthaushalt Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Teilergebnishaushalt Teilfinanzhaushalt 89 5 STELLENPLAN Stellenobergrenzenberechnung Berechnung der Schlüsselzuweisungen VERBANDSGEMEINDEUMLAGEN 7.1 Berechnung der Umlagen Investitionsplan Übersicht der Verbindlichkeiten Übersicht zur Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit 146 Seite 3

4 E R L Ä U T E R U N G E N Z U R H A U S H A L T S S Y S T E M A T I K Seite 5

5 ERLÄUTERUNGEN ZUR HAUSHALTSSYSTEMATIK 1. Allgemeine Ausführungen Ab dem Haushaltsjahr 2009 gelten die Vorschriften des Neuen kommunalen Haushaltsrechts oder der Kommunalen Doppik (= doppelte Buchführung in Konten). Diese Regelungen lehnen sich an die des kaufmännischen Rechnungswesens der Wirtschaft an, berücksichtigen jedoch die Besonderheiten des öffentlichen Bereichs, der auf die Daseinsvorsorge und nicht auf Gewinnmaximierung angelegt ist. Die Doppik unterscheidet sich nicht nur im formalen Aufbau (Aufteilung in Ergebnis- und Finanzhaushalt, Gliederung in Teilhaushalte, Aufbau der Buchungsstelle (Leistung, Konto), Darstellung der einzelnen Haushaltspositionen), sondern in der gesamten Haushaltsstruktur grundlegend vom bisherigen Haushaltsrecht. In den Haushaltsplan sind auch die Beträge für die dem Planungsjahr folgenden drei Jahre (= Finanzplanungszeitraum) aufzunehmen. Diese sind jedoch nur Planungswerte, durch die die zukünftige Finanzentwicklung dargestellt wird. Gegenstand des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung sind nur die Beträge des Haushaltsjahres. Auch werden Verbindlichkeiten und Forderungen ermittelt, die erst später fällig werden, so z.b. Versorgungsaufwendungen. Hierüber ist zusammen mit der Jahresrechnung zum Ende eines jeden Jahres (Stichtag ) eine Bilanz aufzustellen. Mit diesem neuen Rechnungswesen wird insbesondere angestrebt, einen periodengerechten Ressourcenverbrauch darzustellen. Im Ergebnishaushalt werden die Aufwendungen und Erträge veranschlagt, die dem jeweiligen Haushaltsjahr zuzurechnen sind (periodengerechte Abgrenzung). Hierunter fallen insbesondere auch die nicht zahlungswirksamen Vorgänge wie die Abschreibungen (= Aufwendungen) und die Auflösung von Sonderposten für Beiträge, Zuschüsse etc. (= Erträge), aber auch Rückstellungen für zukünftige Verbindlichkeiten (z.b. Ehrensoldansprüche) bzw. deren Auflösung. So wird dargestellt, ob die einer Rechnungsperiode zuzurechnenden Erträge zur Finanzierung der entsprechenden Aufwendungen ausreichen; dabei kommt es nur auf die wirtschaftliche Zuordnung, nicht aber auf die Fälligkeit der Beträge an. Im Finanzhaushalt sind alle im Haushaltsjahr eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und damit alle zahlungswirksam werdenden Beträge veranschlagt. Maßgeblich ist nur, dass die Beträge im Haushaltsjahr eingehen oder verausgabt werden; es ist unerheblich, wofür und für welchen Zeitraum die Zahlungen geleistet werden. Beträge, die ganz oder teilweise dem nächsten Haushaltsjahr zuzurechnen sind, werden in dem Jahr im Finanzhaushalt verbucht, in dem sie fällig sind, aber im Rahmen einer Seite 6

6 Rechnungsabgrenzung im Ergebnishaushalt des folgenden Jahres veranschlagt. Im Finanzhaushalt sind auch die fälligen Zahlungsvorgänge für Investitionen (z.b. Einzahlungen aus Zuschüssen oder Krediten und Auszahlungen für die angefallenen Investitionskosten) enthalten, da diese sofort anfallen; die anteiligen Abschreibungen und die Auflösungen von Sonderposten werden in den Ergebnishaushalten der folgenden Haushaltsjahre veranschlagt. Die entscheidenden Veränderungen ergeben sich dadurch für die buchungstechnische Behandlung der Investitionen, da die hierfür zu verbuchenden Beträge abgeschrieben werden und sich somit während der gesamten wirtschaftlichen Lebensdauer (Abschreibungsdauer) der Vermögensgegenstände auf die Haushaltsführung auswirken. Sie sind somit von zentraler Bedeutung für das neue Rechnungswesen. Um die Abnutzung der Vermögensgegenstände (= Werteverzehr) durch Abschreibungen erfassen zu können, müssen alle Wirtschaftsgüter einzeln in der Anlagenbuchhaltung erfasst und bewertet werden; gleichzeitig wird die Abschreibungsdauer festgelegt. Analog dazu sind die Sonderposten (Zuschüsse, Beiträge) zu ermitteln. Bei allen zukünftigen Buchungsvorgängen ist zu berücksichtigen, bei welcher Leistung und auf welcher Kontenart (z.b. Grundstück, Außenanlage, Gebäude) diese Erfassung erfolgte. Die laufenden Aufwendungen und Erträge sind während der gesamten Lebensdauer entsprechend zuzuordnen und auf den jeweiligen sachlich zutreffenden - unterschiedlichen - Buchungsstellen (z.b. Unterhaltung Gebäude oder Außenanlage, Unterhaltung Betriebs- und Geschäftsausstattung oder Maschinen und techn. Anlagen) zu verbuchen. Bei einer Veränderung des Vermögensgegenstandes (z.b. Sanierung, Erweiterung, Umbau von Gebäuden) ist - unabhängig von der Höhe des Betrages - genau zwischen Unterhaltungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen (= lfd. Aufwand, ist in der gesamten Höhe im Ergebnishaushalt zu veranschlagen) und Investitionen (= neue Vermögenswerte; sind zu aktivieren; können über Kredite finanziert werden) zu unterscheiden. Die Investitionskosten werden aktiviert und entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben; sie belasten daher den Ergebnishaushalt nur in Höhe der jährlichen Abschreibung, allerdings über die gesamte Abschreibungsdauer. Unterhaltungskosten (z.b. Dachsanierung, Heizungsaustausch) sind im jeweiligen Haushaltsjahr in voller Höhe durch die lfd. Einnahmen zu finanzieren. Bei einer Veräußerung - oder einem sonstigen Wegfall - müssen die Restbuchwerte des Wirtschaftsgutes und der evtl. damit noch verbundenen Sonderposten (Zuschüsse) abgeschrieben werden. Seite 7

7 Wenn der Kaufpreis unter diesen Beträgen liegt, werden zwar Einnahmen erzielt, gleichzeitig ergibt sich jedoch ein Verlust in Höhe des Differenzbetrages; dieser belastet dann den Ergebnishaushalt und verschlechtert den Jahresabschluss. Um diese Ziele erreichen zu können, ist - gegenüber dem bisherigen kameralen Haushaltsrecht - eine weitergehende Differenzierung der Buchungsstellen erforderlich, die sich in der Struktur von den bisherigen Haushaltsstellen unterscheiden. Die einzelnen Aufgabenbereiche (z.b. Kindergärten) sind als Leistungen (Produkte) definiert. Die Ertragsund Aufwandsarten (z.b. Personalkosten) sowie die Einzahlungs- und Auszahlungsarten werden durch Konten abgebildet. 2. Gliederung des Haushaltsplanes a) Der Haushaltsplan ist in die 6 Teilhaushalte (TH) 1. Zentrale Verwaltung 2. Sicherheit und Soziales 3. Schule und Sport 4. Kinder und Jugend 5. Bauen und Liegenschaften 6. Zentrale Finanzleistungen gegliedert, denen die einzelnen Leistungen (Aufgabenbereiche) zugeordnet sind. Für die Bewirtschaftung der einzelnen Teilhaushalte ist - mit Ausnahme des TH 1 - i.d.r. nur ein Fachbereich (FB) verantwortlich, lediglich beim TH 1 sind die Leistungen des FB 1 und FB 3 enthalten. b) Die Teilhaushalte untergliedern sich in 1. den Ergebnishaushalt und 2. den Finanzhaushalt 3. Zusammensetzung der Buchungsstellen (BSt.) Die Bildung der Buchungsstellen richtet sich nach dem vom Land vorgegebenen Produktrahmenplan und dem Kontenrahmenplan. Dabei sind die drei ersten Stellen verbindlich, eine weitere Ausdifferenzierung ist nach den jeweiligen individuellen Erfordernissen der Gemeinde auf weiteren Stellen möglich. In der Verbandsgemeinde sind Leistung und Konto jeweils 6-stellig. Die Leistung ist im Ergebnis- und Finanzhaushalt gleich; die Unterscheidung erfolgt hierbei über die (erste Stelle) des Kontos. Seite 8

8 a) Ergebnishaushalt (EH) Leistung: Verwaltungssteuerung Konto: Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige b) Finanzhaushalt (FH) Leistung: Verwaltungssteuerung Konto: Auszahlung ehrenamtlich Tätige c) Investitionen Bei Investitionsmaßnahmen werden zusätzlich - neben der Leistung und dem Konto - noch eine Maßnahme definiert und das Auszahlungs- bzw. Einzahlungskonto (z.b. für Zuschüsse) angegeben. Beispiel: Bst. für die Beschaffung der Drehleiter (Feuerwehr Freinsheim): (Leistung - Bilanzkonto - Maßnahme - Auszahlungskonto) 4. Aufbau der Buchungsstellen (1. Ziffer) 1. Leistung - Hauptproduktbereiche (1. von 6 Stellen der Leistung) 2. Konten - Kontenklassen (1. von 6 Stellen des Kontos) 1 - Zentrale Verwaltung a) Ergebnishaushalt 2 - Schule und Kultur 4 - Erträge 3 - Soziales und Jugend 5 - Aufwendungen 4 - Gesundheit und Sport b) Finanzhaushalt 5 - Gestaltung Umwelt 6 - Einzahlungen 6 - Zentrale Finanzleistungen 7 - Auszahlungen Seite 9

9 S T A T I S T I S C H E A N G A B E N Seite 11

10 I. E I N W O H N E R Z A H L E N (Stand ) Bobenheim am Berg Dackenheim Erpolzheim Freinsheim Herxheim am Berg Kallstadt Weisenheim am Berg Weisenheim am Sand Verbandsgemeinde Seite 12

11 II. S C H Ü L E R Z A H L E N (Stand ) Grundschulen VG Ortsgemeinde Freinsheim Kallstadt Weisenheim am Berg Summe Grundschule Gesamt VG Weisenheim Summe am Sand Schüler Bobenheim am Berg Dackenheim Erpolzheim Freinsheim Herxheim am Berg Kallstadt Weisenheim am Berg Weisenheim am Sand Summe Auswärtige Gesamt Die Regionalschule Weisenheim am Berg ist seit in Trägerschaft des Landkreises. Seite 13

12 III. K I N D E R G Ä R T E N (Belegungszahl ) Verbandsgemeinde Summe OG Gesamt Freinsheim Haus für Kinder An der Bach Bobenheim am Berg Kallstadt Erpolzheim Weisenheim am Sand Weisenheim am Berg Bobenheim am Berg Dackenheim Erpolzheim Freinsheim Herxheim am Berg Kallstadt Weisenheim am Sand Summe VG Weisenheim am Berg Gesamtzahl Anmerkung: Die Kindertagesstätte in Herheim am Berg wurde zum geschlossen. In Weisenheim am Sand bestehen noch zwei konfessionelle Kindergärten mit 5 Gruppen. Die Trägerschaft der Kindertagesstätte in Weisenheim am Sand wurde zum von der Verbandsgemeinde Freinsheim übernommen. Seite 14

13 H A U S H A L T S S A T Z U N G Seite 15

14 H A U S H A L T S S A T Z U N G d e r V e r b a n d s g e m e i n d e F r e i n s h e i m f ü r d a s H a u s h a l t s j a h r vom.12. Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom (GVBl. S 153), in der derzeit geltenden Fassung in seiner Sitzung am die nachfolgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Bad Dürkheim als Aufsichtsbehörde vom hiermit bekannt gemacht wird: 1 - Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden für das Haushaltsjahr 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf der Jahresüberschuss auf im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf die Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr auf Seite 16

15 2 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für zinslose Kredite auf (Landesdarlehen) 0 verzinste Kredite auf zusammen auf Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 - Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen a) Die Kredite für Verbandsgemeindewerke (Eigenbetriebe) werden festgesetzt auf a) Wasserversorgung 0 b) Abwasserbeseitigung Summe b) Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Seite 17

16 6 - Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom (GVBl. S. 175) in der geltenden Fassung werden festgesetzt: Der Beitragssatz gemäß 4 der Fremdenverkehrsbeitragssatzung beträgt 9,40 %. Hinweis: Die Aufnahme erfolgt nur nachrichtlich, da der Beitragssatz mit der in der gleichen Sitzung beschlossenen Abgabensatzung festgesetzt wurde. 7 - Umlagen 1. Gemäß 26 Abs.1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) vom (GVBl. S. 415) zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBL. S. 57) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Diese beträgt 29 % der Umlagegrundlagen. 2. Zur Deckung des Aufwandes für die Grundschulen der Verbandsgemeinde wird eine Sonderumlage Grundschule gemäß 26 Abs.2 FAG erhoben. Die Umlage beträgt 7,22 % der Umlagegrundlagen. Die endgültige Umlage wird am Jahresende ermittelt; sich ergebende Differenzen zwischen dem Aufwand und der Umlage werden im Folgejahr ausgeglichen. 3. Zur Deckung des Aufwandes für die Kindergärten der Verbandsgemeinde wird eine Kostenerstattung gemäß 26 Abs.2 FAG erhoben. Dabei wird der auf jedes aufgenommene Kind entfallende ungedeckte Betrag ermittelt und auf die jeweilige Ortsgemeinde umgelegt. Stichtage für die Ermittlung der Kinderzahl ist der und der Die vorläufige Kostenerstattung beträgt je Kind. Der endgültige Betrag wird am Jahresende auf der Grundlage des tatsächlichen Rechnungsergebnisses ermittelt. 8 - Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum betrug (vorläufiger Jahresabschluss). Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum beträgt und zum Seite 18

17 9 - Leistungszahlungen Für die Bewilligung von Leistungsprämien Zahlungen an Beamtinnen und Beamte werden festgesetzt. 10- Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall überschritten sind Wertgrenzen für Investitionen Investitionen oberhalb der Wertgrenze von sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen. Freinsheim, den Wolfgang Quante Bürgermeister Seite 19

18 V O R B E R I C H T Seite 21

19 1. Allgemeine Ausführungen Ab dem Haushaltsjahr 2009 gelten die Vorschriften des Neuen kommunalen Haushaltsrechts oder der Kommunalen Doppik (= doppelte Buchführung in Konten). Die Doppik unterscheidet sich nicht nur im formalen Aufbau (Aufteilung in Ergebnis- und Finanzhaushalt, Gliederung in Teilhaushalte, Aufbau der Buchungsstelle (Leistung, Konto), Darstellung der einzelnen Haushaltspositionen), sondern in der gesamten Haushaltsstruktur grundlegend vom bisherigen Haushaltsrecht. Auf die Ausführungen zur Haushaltssystematik wird verwiesen. 2. Ergebnisse der Vorjahre a) Haushaltsjahr (Haushaltsplanung) Der Ergebnishaushalt weist im Planungsjahr (Nachtragshaushalt) einen Jahresüberschuss von auf. Der Umlagesatz für die VG-Umlage wurde im Haushalt insgesamt um 1,45 % verringert auf nun 29,55 % festgesetzt. Der Finanzhaushalt ist ausgeglichen; die Einzahlungen reichten aus, um die notwendigen Auszahlungen zu tätigen. Zur Finanzierung der Investitionen ist eine Kreditaufnahme in Höhe von veranschlagt. Das Ergebnis des vorläufigen Jahresabschlusses wird dem VGR in der nächsten Sitzung mitgeteilt. b) Haushaltsjahr (Haushaltsplanung) Der Ergebnishaushalt weist im Planungsjahr einen Jahresüberschuss von 0 auf. Der Umlagesatz für die VG-Umlage wurde im Haushalt um 0,55 % verringert auf nun 29 % festgesetzt. (2007: 39,9 %, 2008: 39 %, 2009: 36 %; 2010: 35 %; 2011: 31 %; 2012: 31 % : 29,55 %). Die Umlagebelastung der Ortsgemeinden wurde somit insgesamt um 10,9 % - Punkte, dies sind ca. 27 %, verringert (zum Vergleich: die Kreisumlage ist von 2007 bis 2011 von 36,1 % auf 46,6 % angestiegen; diese Erhöhung um 10,5 % - Punkte bedeutet eine Steigerung von 29,1 %). Der Finanzhaushalt ist ausgeglichen; die Einzahlungen reichten aus, um die notwendigen Auszahlungen zu tätigen. Zur Finanzierung der Investitionen ist eine Kreditaufnahme in Höhe von veranschlagt. Seite 22

20 3. Entwicklung des Jahresergebnisses (Ergebnishaushalt) Hinsichtlich des Inhalts des Ergebnishaushaltes wird auf die Erläuterungen zur Haushaltssystematik verwiesen. Die Zusammensetzung ergibt sich auf der folgenden Aufstellung; hierin wird gleichzeitig der Zusammenhang zwischen dem Finanzhaushalt und dem Ergebnishaushalt dargestellt. Die Beträge im Einzelnen ergeben sich aus der Haushaltssatzung und der Zusammenfassung der Teilhaushalte. Haushaltsjahr 1. Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen des Finanzhaushaltes nicht zahlungswirksame Beträge Auflösung Sonderposten Abschreibungen Saldo (Abschreibungen/Zuschüsse) + Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen Aufwand für Rückstellungen Saldo (Rückstellungen) Zuführung zur Versorgungsrücklage Verluste aus Wertminderungen Saldo Jahresüberschuss Ergebnishaushalt Der (positive) Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt ist der Betrag, um den die lfd. Einzahlungen die Auszahlungen übersteigen. Hinzu kommen die nicht zahlungswirksamen Beträge aus den Abschreibungen, die durch die entsprechenden Auflösungen der Sonderposten (z.b. Beiträge, Zuschüsse) nur teilweise gedeckt werden können sowie die Differenz aus der Auflösung und der Bildung der Rückstellungen für die Versorgungsverpflichtungen. Die (gesetzlich vorgeschriebene) Zuführung zur Versorgungsrücklage, die in einem Fonds angelegt ist, ist nur im Finanzhaushalt enthalten und muss daher berücksichtigt werden, um das Jahresergebnis des Ergebnishaushaltes zu erreichen. Seite 23

21 a) Haushaltsjahr Der Ergebnishaushalt weist im Planungsjahr einen Jahresüberschuss in Höhe von auf und ist somit ausgeglichen ( 18 Abs. 1 GemHVO). Hierdurch ist es möglich, neben den laufenden (ordentlichen) Auszahlungen auch die Kredittilgung zu finanzieren. Im Haushaltsquerschnitt (Anlage 1 zum Vorbericht) sind die einzelnen Aufgabenbereiche (Produkte) mit den hierauf entfallenden Erträgen und Aufwendungen sowie der Differenz dargestellt. Hierbei handelt es sich um den Ergebnishaushalt, in dem auch die nicht zahlungswirksamen Beträge (Abschreibungen, Rückstellungen) enthalten sind. In der Spalte Ein- und Auszahlungen sind nur die zahlungswirksamen Beträge - einschließlich Investitionen - aufgeführt. Der Umlagesatz für die VG-Umlage beträgt unverändert 29 %. Dies ist jedoch nur möglich, weil aus dem Vorjahr ein entsprechender Überschuss zur Verfügung steht und stellt somit eine einmalige Maßnahme dar. Die Höhe der Umlage ist sowohl von der Entwicklung der Steuereinnahmen bei den Ortsgemeinden als auch vom Finanzbedarf der Verbandsgemeinde zur Erfüllung der von ihr wahrzunehmenden Aufgaben abhängig. Der Umlagesatz muss daher jedes Jahr festgelegt werden. Die eingeplanten Investitionen führen in den Folgejahren zu zusätzlichen Mehrbelastungen durch den Schuldendienst und die allgemeinen Folgekosten (Betriebs- und Unterhaltungsaufwand), welche den Finanzbedarf erhöhen. Der Umlagesatz für die Grundschulen beträgt 7,22 % (Vorjahr: 6,70 %). Die Erhöhung ist durch die zur Finanzierung der Investitionen (Generalsanierung Grundschule Freinsheim, Schulhof und Ganztagsschule Kallstadt benötigten Kredite bedingt. aa) Zusammensetzung der Erträge Die Zusammensetzung der Erträge ist in der folgenden Graphik dargestellt. Die zugrunde liegenden Beträge ergeben sich aus der folgenden Zusammenstellung; sie wurden dem Ergebnishaushalt entnommen. Seite 24

22 Zusammensetzung der Erträge Haushalt Haushalt Haushalt Haushalt Haushalt 1. Zuwendungen, Steuern Allgemeine Verbandsgemeindeumlage Auflösung Sonderposten (nicht zahlungswirksam) Schulumlage Erstattung Kindergarten Erträge der sozialen Sicherung Leistungsentgelte Kostenerstattungen und sonstige Erträge Auflösung Rückstellungen (nicht zahlungswirksam) Zinserträge Gesamtbetrag Erträge Seite 25

23 ab) Zusammensetzung der Aufwendungen Die Zusammensetzung der Aufwendungen ist in der folgenden Graphik dargestellt. Die Beträge ergeben sich aus der folgenden Zusammenstellung; sie wurden dem Ergebnishaushalt entnommen. Zusammensetzung Haushalt Haushalt Haushalt Haushalt Haushalt der Aufwendungen 1. Personalaufw. (ohne) Kiga Personalaufw. (nur) Kiga Versorgungsrückstellungen (nicht zahlungswirksam) Versorgungsaufwendungen Sach- und Dienstleistungen Abschreibungen Zuwendungen, Umlagen Soziale Sicherheit sonstige lfd. Aufwendungen Kreditzinsen (Investitionen) Zinsen Liquiditätsdarlehen Gesamtbetrag Aufwendungen Seite 26

24 ac) Zusammensetzung der Personalaufwendungen Die Zusammensetzung der Personalaufwendungen ist in der folgenden Graphik dargestellt. Die zugrunde liegenden Beträge ergeben sich aus der folgenden Zusammenstellung; sie wurden dem Ergebnishaushalt entnommen. Aufteilung Haushalt Haushalt Differenz Änderung Personalaufwendungen Grundschulen ,06 % Kindergärten ,26 % Sporthalle ,06 % Hausdienste / Gärtnerei ,11 % Fremdenverkehr ,67 % Bürgerbus ,00 % ehrenamtliche Tätigkeit ,67 % Summe ,51 % Verwaltung ,70 % Auswirkungen Hartz IV (Erstattung - s. Erl.) ,77 % Versorgungsaufwendungen ,22 % Rückstellungen (nicht zahlungswirksam) ,91 % Gesamt ,57 % Seite 27

25 b) Folgejahre bis Im doppischen Haushaltsplan sind zusätzlich zu den Ansätzen des Haushaltsjahres die Planungsdaten der folgenden 3 Jahre darzustellen. Die Planungsgenauigkeit für diese Jahre ist wegen des zeitlichen Abstandes zunehmend geringer. Auf die Tabelle unter Zusammenfassung der Teilhaushalte wird verwiesen. Für diese Folgejahre wurde von einer grundsätzlich gleichbleibenden Haushaltsstruktur ausgegangen. Bei den Energiekosten und dem Personalaufwand wurden lineare Steigerungen zur Anpassung an die Preis- bzw. Tarifentwicklung eingeplant. Durch die erforderliche Kreditaufnahme wird sich die Belastung aus dem Schuldendienst weiter erhöhen. Die Entwicklung des Ergebnishaushaltes (Erträge und Aufwendungen) ergibt sich aus der folgenden Graphik. Die Beträge wurden dem Ergebnishaushalt entnommen. Ergebnishaushalt - Seite 28

26 4. Entwicklung der Finanzmittelüberschüsse / Finanzmittelfehlbeträge (Finanzhaushalt) Hinsichtlich des Inhalts des Finanzhaushaltes wird auf die Erläuterungen zur Haushaltssystematik verwiesen. Die einzelnen Beträge ergeben sich aus der Haushaltssatzung und der Zusammenfassung Teilhaushalte. Der Finanzhaushalt ist ausgeglichen; die Einzahlungen reichen aus, um die notwendigen Auszahlungen - einschließlich der vertraglichen Tilgungen - zu tätigen. Die eingeplanten Investitionen können jedoch nur durch die Aufnahme von Krediten finanziert werden; hierdurch erhöht sich die Verschuldung und die daraus resultierende Belastung der künftigen Haushalte durch den Schuldendienst. Die Entwicklung des Finanzhaushaltes (ordentliche Einzahlungen und Auszahlungen) ergibt sich aus der folgenden Graphik. Die Beträge wurden dem Finanzhaushalt entnommen. Finanzhaushalt - Seite 29

27 5. Entwicklung der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen Die Investitionen belaufen sich auf , wovon durch Zuweisungen finanziert werden. Auf die Anlage 2 zum Vorbericht (Investitionsübersicht) wird verwiesen. Die - vom Betrag her - wichtigsten Maßnahmen sind die Beschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen (Freinsheim (Mehrzweckfahrzeug und Einsatzleitfahrzeug: ), Kallstadt (Mittleres Löschfahrzeug: ), und Weisenheim am Sand (Mittleres Löschfahrzeug, Mannschaftstransportfahrzeug: ). Hierfür wurden Zuschussanträge gestellt (teilweise schon 2008), die Bewilligungen zur vorzeitigen Beschaffung liegen vor. Bisher wurde nur der Zuschuss für Weisenheim am Sand bewilligt. Die Beschaffungskosten Kosten müssen daher zunächst - bis zu 8 Jahren - vorfinanziert werden, da die erwarteten Zuschüsse erst in etlichen Jahren ausgezahlt werden. Für den Neubau des Feuerwehrhauses Kallstadt sind Planungskosten ( ) eingestellt. Weiterhin ist die Erneuerung des Sportplatzes in Weisenheim am Berg geplant (Kosten: , Zuschüsse: ) vorgesehen, ebenso die Ersatzbeschaffung für den Bürgerbus. Für die Renaturierung der Isenach (Bereich Obermühle ) soll die Planung erstellt werden. Weitere Mittel sind zur Verbesserung bzw. zum Ersatz der vorhandenen Ausstattung in unterschiedlichen Bereichen (Verwaltung, Schulen, Kindergärten, Feuerwehr) vorgesehen. 6. Entwicklung der Investitionskredite ( 2) Zur Finanzierung der zur Weiterentwicklung der Verbandsgemeinde und deren Infrastruktur vorgenommenen Investitionen ist eine Kreditaufnahme in Höhe von eingeplant; hierin ist die Umschuldung (Tilgungsrate ) des zinslosen Landesdarlehens ( ) für das Konjunkturprogramm in ein Kreditmarktdarlehen enthalten. Der zusätzliche Schuldendienst wird den Haushalt dauerhaft bis zur vollständigen Tilgung dieser Darlehen belasten. Trotz der hohen jährlichen Tilgung verringert sich die Gesamtbelastung an Zins und Tilgung nicht, da die dadurch ersparten Zinsen zur Erhöhung der Tilgung verwendet werden (Annuitätsdarlehen). Zusätzliche Investitionen insbesondere für die Baumaßnahmen, für die Planungskosten (s: oben unter 5.) vorgesehen sind - können jedoch nur über Kredite finanziert werden, soweit keine Zuschüsse gewährt werden. Auch in den Folgejahren wird daher eine zusätzliche Kreditaufnahme zur Finanzierung der notwendigen Investitionen erforderlich sein. Seite 30

28 7. Entwicklung der Kredite zur Liquiditätssicherung ( 4) Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung beträgt (Vorjahr: ). Diese Liquiditätskredite werden von der Verbandsgemeindekasse verwaltet und dienen zur Sicherung der Liquidität; gleichzeitig werden hierdurch die nicht durch Einnahmen gedeckten Auszahlungen (Finanzierungsdefizit bei unausgeglichenem Haushalt) finanziert. In diesem Betrag ist auch der Finanzierungsbedarf der Ortsgemeinden enthalten; hierfür sind in der Bilanz der VG entsprechende Forderungen an diese enthalten. Die weitere Entwicklung der Kredithöhe hängt entscheidend von der Finanzsituation der Ortsgemeinden ab, welche sowohl durch die Entwicklung der Steuereinnahmen als auch durch das Ausgabeverhalten geprägt wird. Aufgrund der sich abzeichnenden konjunkturellen Entwicklung ist in den nächsten Jahren mit einer Erhöhung des Kreditbedarfs zu rechnen. 8. Verpflichtungsermächtigungen ( 3) Verpflichtungsermächtigungen sind nicht vorgesehen und auch aus Vorjahren nicht mehr vorhanden. 9. Abgabensätze ( 6) a) Die Entgelte für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung, die sich aus den Wirtschaftsplänen der VG-Werke ergeben, wurden und werden in einer gesonderten Abgabensatzung festgesetzt. b) Der Beitragssatz für den Fremdenverkehrsbeitrag ( 6) beträgt 9,4 (: 9,4 %); er wird in einer gesonderten Abgabensatzung (VGR ) festgesetzt. 10. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ( 9) Es handelt sich um die Aufwendungen und Auszahlungen, die nach der gesetzlichen Regelung ( 100 Abs. 1 Satz 2 GemO) der vorherigen Zustimmung des Verbandsgemeinderates bedürfen. Die Wertgrenze von entspricht dem hierfür in der Hauptsatzung festgelegten Betrag, der die Entscheidungsbefugnis des Haupt- und Finanzausschusses ( 3 Abs. 3 Nr. 6) übersteigt. Seite 31

29 11. Wertgrenzen für Investitionen ( 10) Investitionen oberhalb der Wertgrenze von sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen (Beschluss VGR vom gem. 4 Abs. 11 GemHVO). Wenn die Kosten darunter liegen, können sie zusammengefasst veranschlagt werden. 12. Übersicht über die Verbindlichkeiten Aus dieser Übersicht gibt den - nach der Haushaltsplanung - voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres an. Der Stand zum Beginn des Haushaltsjahres entspricht dem des voraussichtlichen Jahresabschlusses. Seite 32

30 950 Verbandsgemeinde Freinsheim Hauptplan Haushaltsquerschnitt Produkt Erträge und Aufwendungen Ein- und Auszahlungen Nr. Bezeichnung Erträge Aufwendungen Jahresergebnis Einzahlungen Auszahlungen Jahresergebnis 1112 Verwaltungssteuerung Gremien Personalverwaltung Zentrales Grundstücks- und Gebäudemanagement Zentrale EDV, Informationsverarbeitung Sonstige zentrale Dienste Finanzen Buchhaltung Wahlen und sonstige Abstimmungen Öffentliche Sicherheit und Ordnung Einwohnerwesen, Ausweise u. sonst. Dokumente Personenstandswesen Verkehrslenkung und -regelung, verkehrsrechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse Überwachung ruhender Verkehr Brandschutz Schulträgeraufgaben, allg. Schulverwaltung Grundschule Freinsheim Grundschule Kallstadt Grundschule Weisenheim/Bg Lernmittelfreiheit Volkshochschulen Seniorenarbeit Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes Hilfen für Asylbewerber Soziale Einrichtungen Kindertagesstättenverwaltung Kita Bobenheim Kita Erpolzheim Kita Freinsheim, An der Bach Kita Freinsheim, Haus für Kinder Kita Kallstadt Kita Weisenheim am Sand Trägerverein Haus der Jugend Sportförderung Kommunale Sportstätten Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen Planung Umweltschutz Baurechtliche Verfahren Betragsangaben in EUR :57:18

31 950 Verbandsgemeinde Freinsheim Hauptplan Haushaltsquerschnitt Produkt Erträge und Aufwendungen Ein- und Auszahlungen Nr. Bezeichnung Erträge Aufwendungen Jahresergebnis Einzahlungen Auszahlungen Jahresergebnis 5221 Wohnungsbauförderung Gemeindestraßen Bürgerbus und Ruftaxi Öffentliches Grün Gewässerunterhaltung kommunale Landwirtschaft Schredderplatz Kommunale Tourismusförderung Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen Zinsen und ähnliche Aufwendungen Rechtlich unselbstständige Sondervermögen ( 14 a BBesG) Summe: Berichtsende: Haushaltsquerschnitt Programm: KisLLLayout.dll Betragsangaben in EUR :57:18

32 Anlage 2 Investitionen HH-Plan (ohne Folgejahre) Buchungsstelle (im HH-Plan), Bezeichnung Erläuterungen Einnahmen Ausgaben Rathaus Anlagen im Bau : Planungskosten für barrierefreien Zugang Hinweis: Ob es sich um eine Investition oder um lfd. Unterhaltungskosten handelt kann erst beurteilt werden, wenn der Umfang der Maßnahme bekannt ist Hausdienste/Gärtner Dienstfahrzeuge - PKW : Gabelstapler Betriebsausstattung - : Kauf eines Rasenmähers (2.000 ) Werkzeuge u. Geräte Datenverarbeitungs- : Fax Server Lizenzen (1.000 ), pit Software Liegenschaftsprogramm (6.000 ) ; Geschäftsausstattung - : Neuer Hauptserver, Erweiterung Hardware EDV und EDV-technische Ausstattung Sonderposten aus Zuwendungen von Sondervermögen - Eigenbetriebe Telefonanlage ( ) Kostenbeteiligung VG-Werke an zentraler EDV- Anlage: zentrale Verwaltung Geschäftsausstattung - Mobiliar ( Möbel, Einrichtungen) : erhöhter Austauschbedarf Büromobel (Erstausstattung 1990) Anlagen im Bau : stationäres Notstromaggregat für Rathaus und Sporthalle (Aggregat, Anschluss und Gebäude (Fertiggarage) Überwachung ruhender Verkehr Geschäftsausstattung - Hardware und EDV-technische Ausstattung Anschaffung Lärmschutzmessgerät (Neuveranschlagung - bei weniger als netto im EH (523800) zu verbuchen; Feuerwehr Technische Anlagen des allgemeine Beschaffung im Jahr : 6 Brand- und Hochwasser- und Katastrophenschutzes Beladesysteme MZF Frsh (8.600 ); Atemschutzüberwachungegeräte (2.900 ), Beladesystem: Wärmebildkamera (7.000 ), Hebekissensatz Freinsheim (2.800 ), Schere und Spreitzer (16.000,0 ); Atemmaskentrockenschrank (3.500 ); Anzahlungen auf Sonderposten aus Zuwendungen Brand- und Katastrophenschutzfahrzeuge Brand- und Katastrophenschutzfahrzeuge ab 2012: Feuerschutzsteuer (wird den Wirtschaftsgütern zugeordnet) Neuveranschlagung Einsatzleitfahrzeug ( ), Mehrzweckfahrzeug ( );einschließlich Honorar Vergabe; Beschluss VGR ; Zustimmung zur vorzeitigen Beschaffung liegt vor : Neuveranschlagung; : Mittleres Löschfahrzeug (MLF); Beschluss VGR ; vorzeitige Beschaffung bewilligt geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen : Mittleres Löschfahrzeug ( ) Zuschussbewilligung liegt vor; annschaftstransportfahrzeug ( ), Zuschuss beantragt - jeweils incl. Honorar für Beschaffung Anzahlungen auf Sonderposten aus Zuwendungen Grundschulen Anzahlungen auf Sonderposten aus Zuwendungen Landeszuweisung: MLF (förderfähig ) : ELW (förderfähig ) : Zuweisung (60 % der förderfähigen Kosten) für Baumaßnahme Ganztagsschule (Land) bewilligt (), in Aussicht gestellt () Seite 35

33 Anlage Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen Anzahlung auf Grunderwerb Kindergärten Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung Geschäftsausstattung - Mobiliar ( Möbel, Einrichtungen) : Sonnensegel (Ersatz) : Erwerb Küche (8.000 ) : möglicher Erwerb eines Gebäudes Mittel für UNVORHERGESEHENE ERSATZbeschaffungen; Bewirtschaftung FB 2; Sperrvermerk Freigabe FB 3; Verbuchung erfolgt bei der Einrichtung : Treppe zum Wickeltisch (Nachaktivierung) 500 ; Möbel 2. Ebene (bei unter netto - Konto ) Sonstige Betriebs- und : Sonnensegel Geschäftsausstattung Anlagen im Bau : Umgestaltung Außengelände (Spielgeräte s Leistung ) Geschäftsausstattung - Mobiliar ( Möbel, Einrichtungen) : Möbilierung (neu) Garderobenbereich; Umgestaltumng : Garderobenbänke geleistete Anzahlungen : Spielgeräte für neu gestaltete Außenanlage auf Sachanlagen (s. Leistung ) Betriebsvorrichtungen. Küche (Einrichtung), baul. Maßnahmen s ; Sportplatz Weisenheim am Berg Anlagen im Bau : Neubau Sportplatz; Eigenanteil (davon Vereinsförderung, Anteil Grundschule) Anzahlungen auf Sonderposten aus Zuwendungen Bürgerbus Dienstfahrzeuge - sonstige Dienstfahrzeuge : OG WB ( ), Landkreis ( ) : Anschafftung Bürgerbus ( nicht erfolgt; Entscheidung vom HFA am zurückgestellt); : Ersatz Bürgerbus Sonstige Betriebs- und : Betankungsanlage (2.000 ) Geschäftsausstattung Öffentliche Gewässer, Hochwasserschutz Grundstücke und : Grunderwerb Flurbereinigungsverfahren grundstücksgleiche Rechte - Schutzflächen (Ökoflächen, Hochwasserschutz) Erpolzheim; s. auch Zuschuss (Aktion Blau) Anzahlungen auf /: Zuschuss Aktion Blau für Grunderwerb Sonderposten aus Zuwendungen Anlagen im Bau Renaturierung Isenach : Planung : Bau (s. auch Zuschuss Aktion Blau) Anzahlungen auf Renaturierung Isenach /: Zuschuss Sonderposten aus Zuwendungen Aktion Blau (90% der Kosten) Anzahlungen auf : Erstattung für Ausgleichsfläche Sonderposten aus Zuwendungen Tourismuswerbung Geschäftsausstattung - Mobiliar ( Möbel, Einrichtungen) : Neuveranschlagung Möblierung I-Punkt Freinsheim : Möblierung I-Punkt Freinsheim Anlagen im Bau : Eigenanteil (30%) Investitionen LEADER (vorbehaltlich Aufnahme indas Programm); insgesamt ; Verbuchung erfolgt dann jeweils bei den konkreten Projekten Zentrale Finanzen Anzahlungen auf Sonderposten aus Zuwendungen Investitionsschlüsselzuweisung (Zuordnung zu Wirtschaftsgüter erforderlich) Summe Seite 36

34 Z U S A M M E N F A S S U N G T E I L H A U S H A L T E Seite 37

35 Teilhaushalte - Zusammenfassung :25:25 Hauptplan 950 Verbandsgemeinde Freinsheim Betragsangaben in EUR Seite: 39 Ergebnishaushalt: ErgebnishaushaltVG Teilhaushalte Rechng.-Erg. Vorvorjahr 1 Teilhaushalt 1 - Zentrale Verwaltung Teilhaushalt 2 - Sicherheit und Soziales Teilhaushalt 3 - Schule und Sport Teilhaushalt 4 - Kinder und Jugend Teilhaushalt 5 - Bauen und Liegenschaften Teilhaushalt 6 - Zentrale Finanzleistungen Vorjahr Summe Teilhaushalte ErgebnishaushaltVG: Finanzhaushalt: FinanzhaushaltVG Teilhaushalte Rechng.-Erg. Vorvorjahr 1 Teilhaushalt 1 - Zentrale Verwaltung Teilhaushalt 2 - Sicherheit und Soziales Teilhaushalt 3 - Schule und Sport Teilhaushalt 4 - Kinder und Jugend Teilhaushalt 5 - Bauen und Liegenschaften Teilhaushalt 6 - Zentrale Finanzleistungen Vorjahr Summe Teilhaushalte FinanzhaushaltVG:

36 Festgesetzt werden für das Haushaltsjahr 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge der Gesamtbetrag der Aufwendungen der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag vorläufiger Abschluss HH-Ansatz im Finanzhaushalt 2.1. die ordentlichen Einzahlungen die ordentlichen Auszahlungen der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen die außerordentlichen Einzahlungen die außerordentlichen Auszahlungen der Saldo der außerordentlichen 2.2. Ein- und Auszahlungen die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen 2.2. aus Investitionstätigkeit die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen 2.4. aus Finanzierungstätigkeit der Gesamtbetrag der Einzahlungen der Gesamtbetrag der Auszahlungen die Veränderung des 2.5. Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr Seite 40

37 G E S A M T H A U S H A L T Seite 41

38 E R G E B N I S H A U S H A L T Seite 43

39 950 Verbandsgemeinde Freinsheim Hauptplan ErgebnishaushaltVG Muster 5 (zu 2 Abs. 1 GemHVO) Bezeichnung Rechn.-Erg. Vorvorjahr Vorjahr 1. Steuern und ähnliche Abgaben Sonstige Vergnügungssteuer Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige Transfererträge Schlüsselzuweisung B1 - vom Land Schlüsselzuweisung B2 - vom Land Zuweisung für lfd. Zwecke vom öffentlichen Bereich - Bund Zuweisung für lfd. Zwecke vom öffentlichen Bereich - Land Zuweisung für lfd. Zwecke vom öffentlichen Bereich - Land (Vorjahre) Zuweisung für lfd. Zwecke vom öffentlichen Bereich - Kommunen Zuweisung für lfd. Zwecke vom öffentlichen Bereich - Kommunen (Vorjahre) Zuweisung für lfd. Zwecke vom öffentlichen Bereich - Kommunen (Kostenerstattung Kindergarten) Zuweisung für lfd. Zwecke vom öffentlichen Bereich - Zweckverbände Zuweisung für lfd. Zwecke vom öffentlichen Bereich - sonstige öffentliche Sonderrechnungen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten - Zuwendungen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten - Zuschüsse priv. Bereich Allgemeine Umlagen von Kommunen (auch Umlageerstattungen) Erträge der sozialen Sicherung Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz, Kostenersatz - des örtlichen Trägers mit eigener Kostenbeteiligung Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete - des örtlichen Trägers mit eigener Kostenbeteiligung Leistungen von Sozialleistungsträgern - des örtlichen Trägers ohne eigene Kostenbeteiligung Rückzahlung gewährter Hilfen - des örtlichen Trägers mit eigener Kostenbeteiligung Rückzahlung gewährter Hilfen - des örtlichen Trägers ohne eigene Kostenbeteiligung Kostenerstattung für sonstige soziale Leistungen - Kreis öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Passgebühren Gebühren für die Erteilung von Bescheiden (u.a. Genehmigungen, Ablehnungen, Untersagungen) Sonstige Verwaltungsgebühren Benutzungsgebühren für öffentliche Einrichtungen und wirtschaftliche Dienstleistungen - öffentlich-rechtliche Entgelte Elternbeiträge Kindergarten Sonstige öffentlich-rechtliche Entgelte Kostenbeteiligung an Essenskosten - öffentlich-rechtliches Entgelt Kostenbeteiligung Schülerbetreuung - öffentl.-rechtl Tourismusbeitrag / Tourismusabgabe Tourismusbeitrag Vorjahr privatrechtliche Leistungsentgelte Erträge aus Verkäufen von Vorräten Mieten und Pachten Kostenbeteiligung an Essenskosten - privatrechtliches Entgelt Betragsangaben in EUR Seite: :42:39

40 950 Verbandsgemeinde Freinsheim Hauptplan ErgebnishaushaltVG Bezeichnung Rechn.-Erg. Vorvorjahr Muster 5 (zu 2 Abs. 1 GemHVO) Kostenbeteiligung an der Schülerbetreuung - privatrechtliches Entgelt Sonstige privatrechtliche Entgelte Erstattung für erbrachte Leistungen Kostenerstattungen und Kostenumlagen Kostenerstattung von Sondervermögen - VG-Werke Kostenerstattung von Sondervermögen - VG-Werke (Personalkosten) Kostenerstattung vom öffentlichen Bereich - Bund Kostenerstattung vom öffentlichen Bereich - Land Kostenerstattung vom öffentlichen Bereich - Kommunen Kostenerstattung vom öffentlichen Bereich - Zweckverbände Kostenerstattung vom öffentlichen Bereich - sonstige öffentliche Sonderrechnungen Kostenerstattung vom öffentlichen Bereich - sonstiger öffentlicher Bereich Kostenerstattung vom privaten Bereich - private Unternehmen Kostenerstattung vom privaten Bereich - sonstiger privater Bereich Kostenerstattung von Sonstigen Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen Bestandsveränderungen an Waren andere aktivierte Eigenleistungen sonstige laufende Erträge Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden Ordnungsrechtliche Erträge (Bußgelder, Verwarnungsgelder u.a.) Säumniszuschläge, Mahngebühren, Zustellungsgebühren und u.a Verspätungszuschlag Verkauf von Angebotsunterlagen Versicherungserstattungen, Schadensersätze Weitere sonstige Erträge Sonstige Erträge - Spenden Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen Erträge aus der Auflösung von sonstigen Sonderposten (ohne Sonderposten für Grabnutzungsentgelte) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen - Altersteilzeit Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen - Pensionsrückstellungen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen - Beihilferückstellungen Erträge aus der Auflösung von Urlaubsrückstellungen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen - Überstunden Ertrag aus der Auflösung der Instandhaltungsrückstellung sonstige laufende Erträge aus Verwaltungstätigkeit Sonstige lfd. Erträge - Verkauf von Gegenständen (nicht bilanziert) Summe der laufenden Erträge aus Verwaltungstätigkeit Vorjahr Betragsangaben in EUR Seite: :42:39

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