Unternehmensstrategische Überlegungen zum Kartellschadensersatz nach der 9. GWB-Novelle. Rechtsausschuss Markenverband 23.
|
|
- Christel Glöckner
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Unternehmensstrategische Überlegungen zum Kartellschadensersatz nach der 9. GWB-Novelle Rechtsausschuss Markenverband 23. September 2016 (Leicht überarbeitete Fassung 27. September 2016) Rechtsanwalt Prof. Dr. Andreas Weitbrecht LL.M. (Berkeley)
2 Übersicht Einführung Die Richtlinie 2014/104/EU Stand der Umsetzung in Deutschland Zugang zu Beweismitteln Schaden Passing on Ansprüche mittelbarer Abnehmer Privilegierungen Verjährung, intertemporales Recht Rückgriff Vergleiche Strategische Überlegungen kartellbeteiligter Unternehmen Strategische Überlegungen potentiell geschädigter Unternehmen
3 Einführung Rechtsprechung des Gerichtshofs (Courage/Crehan, Manfredi) Heute wohl wichtigstes Thema des Kartellrechts für alle Unternehmen Betrifft -- Kartellbeteiligte Unternehmen -- Potentiell Geschädigte Unternehmen ( 93 AktG) Anfänglich große Rechtsunsicherheit Schadenshöhe und Schadensweiterleitung ökonomisch determiniert
4 Die Richtlinie 2014/104/EU Inoffizieller Entwurf 2010 einschl. Opt-out Sammelklagen 2011: Horizontale Richtlinie für alle in Frage kommenden Rechtsgebiete? Entwurf Richtlinie Verabschiedung 2014 Verknüpfung mit Schutz von Kronzeugen- und Settlement-Programmen Zugang zu Beweismitteln Perfektionismus im Hinblick auf indirekte Abnehmer Umsetzungsfrist Dezember 2016
5 Stand der Umsetzung in Deutschland Referentenentwurf Ende Juni Umsetzung im GWB -- Materiellrechtliche Vorschriften 33a 33h -- Verfahrensrechtliche Vorschriften 89a 89e Verknüpfung mit -- Schließen der Wurstlücke -- Digitale Themen Weitere Themen -- Anzapfverbot --- Verkauf unter Einstandspreis --- Sinnhaftigkeit der Ministererlaubnis Prognose: Ende der Legislaturperiode
6 Zugang zu Beweismitteln Vorgeschlagene Regelung Extrem komplizierte Regelung, 33g, 89b 89e Zwischen Unternehmen zivilrechtliche Ansprüche Für Geschädigte schon vor Einreichung der Klage analog ev-verfahren Für kartellbeteiligte Unternehmen zur Verteidigung im Hauptsacheprozess Einsicht in Behördenakten, 89c, nur im Prozess, 406e, 475 StPO werden ausgeschlossen Ausnahme Bußgeldbescheid In allen Fällen: Umfassende Abwägung Verhältnismäßigkeit: -- Schutz von Geschäftsgeheimnissen, ggfs. analog Düsseldorfer Verfahren (Patentrecht), Schutz von Kronzeugen- und Settlement-Erklärungen, Schutz vor Ausforschung
7 Zugang zu Beweismitteln Strategien Kartellbeteiligte Unternehmen -- Regelungen nutzen -- Auf Zeit spielen: Geschäftsgeheimnisse -- Dokumentenmanagement -- Im Prozess eigener Anspruch (Passing-on Defense) Potentiell geschädigte Unternehmen (unmittelbare Abnehmer) -- Veröffentlichung wesentlicher Angaben durch BKartA, 54 Abs. 3, 4 -- Bußgeldbescheid von Kartellbehörde (Gebühr EUR 5.000) -- Anderes ist zeitraubend
8 Rechtliche Regelungen Schaden Widerlegliche Vermutung für Schadensentstehung zu Gunsten des unmittelbaren Abnehmers, 33a Abs. 2 (Bish. Rspr.: Anscheinsbeweis) Preiserhöhungsschaden, Mengenschaden (entgangener Gewinn) Verzinsung ab Schadenseintritt (wie bisher) Schätzung -- 33a für Schadensbemessung (Verweis auf 287 ZPO) -- BGH Lottoblock II: 287 ZPO auch für Frage ob Schaden entstanden Strategie für beide Seiten Ökonomisches Gutachten Umgang mit Pauschalierungen
9 Rechtliche Regelung Passing-on Einwand, 33c Abs.1 Volle Beweislast bei kartellbeteiligtem Unternehmen Im Prozess Anspruch des kartellbeteiligten Unternehmens gegen den unmittelbaren Abnehmer auf Information, 33g Abs. 2 Strategie des kartellbeteiligten Unternehmens Im Prozess vom direkten Abnehmer Margenkalkulation anfordern Strategie des potentiell geschädigten Unternehmens Ökonomisches Gutachten
10 Ansprüche mittelbarer Abnehmer, 33 Abs. 2 Rechtliche Regelungen Größte Veränderung durch Richtlinie Vermutung der Weiterwälzung zu Gunsten des mittelbaren Abnehmers ( 33c Abs. 2) Widerlegung durch Glaubhaftmachung dass kein passing-on ( 33c Abs. 3) Strategie für kartellbeteiligte Unternehmen Sicherstellen, dass keine doppelte Inanspruchnahme erfolgt Streitverkündung schwierig (Lücke in der Umsetzung) Widerspruchsfreie Argumentation ist schwierig: Gegenüber unmittelbarem Abnehmer will man passing-on argumentieren
11 Erster Kronzeuge -- 33e Privilegierungen Schadensersatz nur für eigene Lieferungen Auch kein darüberhinausgehender Rückgriff Subsidiäre Haftung wenn (alle) anderen Gesamtschuldner ausfallen Folgen für Zuerkennung von Kronzeugenstatus im Bußgeldverfahren Strategie für Geschädigte: Isolieren und vergleichen KMU -- 33d Abs. 3 und 4 Schadensersatz nur für eigene Lieferungen Auch kein darüberhinausgehender Rückgriff Ausnahme: Rädelsführerschaft, Zwang auf andere Beteiligte, Rückfall Strategie für Geschädigte: Weglassen
12 Verjährung Verjährung fünf Jahre, 33h Beginnt frühestens mit Beendigung des Verstoßes Hemmung während des Behördenverfahrens (wie bisher) Verjährung des Rückgriffsanspruchs von Befriedigung des Gläubigers ab Strategie: Verjährung wird kaum noch eine Rolle spielen Intertemporales Recht Art. 22 Richtlinie Materielles Recht: Keine Rückwirkung Verfahrensvorschriften mit Inkrafttreten von Richtlinie/Novelle Besonders unklar Verjährung und Vermutungen, Beweislast, -maß Teilweise Regelung im Regierungsentwurf zu erwarten Unmittelbare Anwendung der Richtlinie zwischen Ablauf der Umsetzungsfrist und Inkrafttreten der 9. GWB-Novelle?
13 Gesamtschuld und Rückgriff -- 33d Abs. 1 und 2 Geringe Änderung gegenüber geltendem Recht Rückgriff Maßstab in erster Linie Grad der Verursachung Verschulden erst in zweiter Linie (Gesetzesbegründung) Verjährung gelöst Probleme der Praxis bleiben
14 Vergleiche -- 33f Grundsatz beschränkte Gesamtwirkung ( 33f Abs. 1) -- Erlass beschränkt auf den sich vergleichenden Schädiger -- Wirkt in Höhe des Anteils am Gesamtschaden dieses Schädigers zu Gunsten der Gesamtheit von Schädigern -- Vergleichsbetrag spielt keine Rolle -- Abweichende Regelungen sind möglich Fazit: Es ändert sich rechtlich nichts Indirekte Abnehmer: u.u. Freistellung des kartellbeteiligten Unternehmens
15 Strategische Überlegungen kartellbeteiligter Unternehmen (1) Im Bußgeldverfahren Verstoß selbst entdeckt: Kronzeugenantrag alternativlos Nach Dawn Raid: Komplex -- Marker, Bonusantrag: Verstoß klar oder im Grenzbereich? -- Settlement: Vorteil kurze Bußgeldentscheidung -- Verteidigung bis zuletzt: Die anderen werden zuerst angegriffen -- Gerichtliche Anfechtung der Bußgeldbemessung: Bindungswirkung auch bei Bonusantrag etwas schwächer Für Schadensersatzthema ist konsequente Verteidigung am besten
16 Strategische Überlegungen kartellbeteiligter Unternehmen (2) Schadensersatz Ökonomisches Gutachten Joint Defense? -- Austausch von Schriftsatzentwürfen -- Gemeinsames Rechtsgutachten -- Gemeinsames ökonomisches Gutachten Verjährungsverzicht? -- Macht nur Sinn auf dem Weg zu baldigem Vergleich Italian/Belgian Torpedo?
17 Strategische Überlegungen kartellbeteiligter Unternehmen (3) Direkte und indirekte Abnehmer Problem wird sich verstärkt stellen, jedenfalls mittel- und langfristig Jede Wertschöpfungskette ist anders Schaden wird immer kleiner Streitverkündung gegenüber indirekten Abnehmern? -- Wer sind sie? -- Schlafende Hunde wecken? -- Anspruch gegen unmittelbaren Abnehmer auf Auskunft erst nach Klageerhebung durch mittelbaren Abnehmer
18 Strategische Überlegungen kartellbeteiligter Unternehmen (4) Vergleiche Mit wem? -- Kunden in laufender Geschäftsbeziehung -- Geheimhaltung schwierig -- Domino-Effekt Wann? -- Früh ist am billigsten (Informationswährung) -- Aber Domino-Effekt Mediation?
19 Strategische Überlegungen potentiell geschädigter Unternehmen (1) Frühes Stadium 93 AktG: Business Judgment Rule Strukturierter Prozess -- Laufende Beobachtung von Kartellverfahren -- Daten über Waren- und Dienstleistungsbezüge sichern Kartellbefangener Umsatz Kosten (ökonomisches Gutachten, Anwälte, inhouse) An Lieferanten herantreten Prozessfinanzierung?
20 Strategische Überlegungen potentiell geschädigter Unternehmen (2) Vergleichsstrategie Jeder vergleicht sich nur über sein eigenes Liefervolumen Vorteile -- Schnell -- Kostengünstig -- Risiken begrenzt Nachteile -- Benefit fragwürdig, wenn am Ende gegen einige kartellbeteiligte Unternehmen ein umfangreicher Prozess geführt werden muss Güteantrag/Mediation
21 Strategische Überlegungen potentiell geschädigter Unternehmen (3) Prozessstrategie Wen verklagen? -- Alle Adressaten des Bußgeldbescheids -- außer KMU Wo klagen? -- Grenzüberschreitende Fälle -- Rein deutsche Fälle Gemeinsames Vorgehen -- Gemeinsames ökonomisches Gutachten? -- Aktive Streitgenossenschaft/Eine Anwaltskanzlei? -- Abtretung an Klagevehikel? -- Prozessfinanzierung?
22 VIELEN DANK!
Europäisches und deutsches Kartellrecht
18 Abs. 2a GWB 2017 Unentgeltlichkeit der Leistungserbringung notwendige Voraussetzung für Markt im kartellrechtlichen Sinne unentgeltliche Marktseite Facebook entgeltliche Marktseite Nutzer Werbekunden
MehrEuropäisches und deutsches Kartellrecht
2017 Dr. Christian Heinichen 18 Abs. 2a GWB Unentgeltlichkeit der Leistungserbringung notwendige Voraussetzung für Markt im kartellrechtlichen Sinne unentgeltliche Marktseite Facebook entgeltliche Marktseite
MehrPrivate Enforcement. Kartellrechtliche Herausforderungen nach der 9. GWB-Novelle. Düsseldorf, 21. September
Kartellrechtliche Herausforderungen nach der 9. GWB-Novelle 53. FIW-Ferienkurs Düsseldorf, 21. September 2016 Dr. Nicolas Kredel, LL.M. (Michigan) Partner, Düsseldorf Kartellrechtliche Herausforderungen
MehrDie Richtlinie über Schadenersatz bei Kartellverstößen
Die Richtlinie über Schadenersatz bei Kartellverstößen Forum Wettbewerbsrecht, Wien 27.11.2014 Univ.-Prof. Dr. Florian Schuhmacher, LL.M. (Columbia) Institut für Zivil- und Unternehmensrecht Wirtschaftsuniversität
MehrZum Verhältnis von (BGB-)Deliktsrecht, altem und neuem Kartellrecht
/ Zum Verhältnis von (BGB-)Deliktsrecht, altem und neuem Kartellrecht Verjährung, Zinsen und Restschadensersatzanspruch im Lichte aktueller Rechtsprechung und der 9. GWB-Novelle. 19.04.2017 Dr. Henner
MehrSachverhalt Examinatorium im SPB 3 Sommersemester 2016 Schadensersatz Termin 2: Private Schadensersatzklagen im Kartellrecht
Sachverhalt Examinatorium im SPB 3 Sommersemester 2016 Termin 2: Private Schadensersatzklagen im Kartellrecht P: Produzentin eines nichtverschreibungspflichtigen Aknemedikaments Entscheidung der Kommission:
MehrKartellrecht. Neunte GWB-Novelle: Erleichterungen beim Kartellschadensersatz und andere geplante Änderungen
Neunte GWB-Novelle: Erleichterungen beim Kartellschadensersatz und andere geplante Änderungen Am 28. September 2016 veröffentlichte die Bundesregierung ihren Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung
MehrKartellrechtsverfolgung in Deutschland nach der 8. GWB-Novelle
Kartellrechtsverfolgung in Deutschland nach der 8. GWB-Novelle Panel 1 Prof. Dr. Christian Kersting, LL.M. (Yale) Universität Düsseldorf Überblick Konzernhaftung Rechtsnachfolge in die Bußgeldhaftung Private
MehrSchadensersatz. im Kartellrecht. Michael Kling
Schadensersatz im Kartellrecht Michael Kling 1 Gliederung 33 Abs. 3 i.v.m. Abs. 1 GWB 9. GWB-Novelle 2016/17: 33a GWB n.f. Anspruchsvoraussetzungen Verjährung Akteneinsicht Verhältnis zu anderen Vorschriften
Mehr44. FIW-Seminar: Aktuelle Schwerpunkte des Kartellrechts
Wettbewerbspolitik 9. GWB-Novelle: Stand des Gesetzgebungsverfahrens 44. FIW-Seminar: Aktuelle Schwerpunkte des Kartellrechts www.bmwi.de Bonn, 16. Juni 2016 Ministerialrat Dr. Armin Jungbluth Bundesministerium
Mehr27. Competition Talk Richtlinie zum Kartellschadenersatz: Ökonomische Aspekte
27. Competition Talk Richtlinie zum Kartellschadenersatz: Ökonomische Aspekte Univ.- Westfälische Wilhelms-Universität Münster 1/19 1 Rechtlicher Hintergrund EU-Schadensersatzrichtlinie (Richtlinie 2014/104/EU)
MehrStrategische Überlegungen bei der gerichtlichen Durchsetzung von kartellrechtlichen Schadensersatzansprüchen
Strategische Überlegungen bei der gerichtlichen Durchsetzung von kartellrechtlichen Schadensersatzansprüchen Studienvereinigung Kartellrecht e.v. Internationales Forum EU-Kartellrecht Dr. Till Schreiber
MehrUnterschiede bei follow-on Klagen nach Entscheidungen der EU-Kommission und der nationalen Kartellbehörden
Unterschiede bei follow-on Klagen nach Entscheidungen der EU-Kommission und der nationalen Kartellbehörden Deutsche Bahn AG Christopher Rother Leiter Regulierungs-, Wettbewerbs-, Kartellrecht Brüssel,
MehrSpannungsfeld Selbstanzeigen und Akteneinsicht - Perspektive des Geschädigten
Spannungsfeld Selbstanzeigen und Akteneinsicht - Perspektive des Geschädigten Studienvereinigung Kartellrecht Arbeitsgruppe Schweiz Tagung mit dem Sekretariat der WEKO in Bern 8. Februar 2012 Prof. Dr.
MehrUpdate Antitrust. Die EU-Richtlinie zur privaten Rechtsdurchsetzung im Kartellrecht. 11. November 2014
Update Antitrust 11. November 2014 Der Rat der Europäischen Union hat am 10. November 2014 die Richtlinie zur privaten Kartellrechtsdurchsetzung angenommen. Zuvor war der Richtlinienvorschlag am 17.04.2014
MehrDüsseldorfer Rechtswissenschaftliche Schriften 137. Umsetzung der Kartellschadensersatzrichtlinie (2014/104/EU)
Düsseldorfer Rechtswissenschaftliche Schriften 137 Christian Kersting/Nicola Preuß Umsetzung der Kartellschadensersatzrichtlinie (2014/104/EU) Ein Gesetzgebungsvorschlag aus der Wissenschaft Nomos Düsseldorfer
MehrPrivate Kartellrechtsdurchsetzung I Aktuelle Entwicklungen in Deutschland
Private Kartellrechtsdurchsetzung I Aktuelle Entwicklungen in Deutschland Prof. Dr. Albrecht Bach Studienvereinigung Kartellrecht e.v. Arbeitsgruppe Schweiz Aktuelle Fragen des Schweizer Kartellrechts
MehrDie Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen das LKW-Kartell in Österreich. Wien, 10. Jänner 2017
Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen das LKW-Kartell in Österreich Wien, 10. Jänner 2017 RA Dr. Stephan Polster, M.A. RA Dr. Ingo Kapsch Das LKW-Kartell Die Eckdaten Kartellanten MAN, Volvo/Renault,
MehrBeiziehung von Akten eines Kartellverfahrens durch ein Zivilgericht
Beiziehung von Akten eines Kartellverfahrens durch ein Zivilgericht Beschluss des OLG Hamm vom 26.11.2013, III 1 Vas 116/13 120/13 und 122/13 Christian Schwedler, Rechtsanwalt Frankfurt am Main, den 5.
MehrLKW-KARTELL WIE GEHT ES WEITER?
LKW-KARTELL WIE GEHT ES WEITER? gemeinsam mit Lademann & Associates GmbH HINTERGRUND Schadensersatzansprüche wegen des LKW-Kartells sind seit dem Erlass der diesbezüglichen Bußgeldentscheidung am 19.07.2016
MehrPraxisgruppe Kartellrecht
Praxisgruppe Kartellrecht Blogbeiträge zur 9. GWB Novelle 2017 Inhalt Where's the beef? Die Highlights der 9. GWB-Novelle in 5 Minuten 1 "I want my money back!" Kartellschadensersatz nach der 9. GWB-
Mehr9.GWB-Novelle: Kartellrecht 4.0?
GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ 9.GWB-Novelle: Kartellrecht 4.0? von Dr. Christopher Lieb Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Fachanwalt für Handles- und Gesellschaftsrecht LIEB.Rechtsanwälte, Erlangen
Mehrtogether Gesamtschuldnerausgleich in Kartellschadensersatzverfahren aus juristischer Sicht Dr. Jürgen Beninca KOMPETENZ. LÖSUNGEN VERLÄSSLICH
together KOMPETENZ. LÖSUNGEN VERLÄSSLICH Gesamtschuldnerausgleich in Kartellschadensersatzverfahren aus juristischer Sicht Dr. Jürgen Beninca www.morganlewis.de I. Ist ein Gesamtschuldnerausgleich notwendig
MehrPraxisinfo Kartellrecht: Wesentliche praxisrelevante Änderungen durch die 9. GWB-Novelle. Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Damen und Herren, am Freitag ist die 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Kraft getreten. Kernpunkt ist die Umsetzung der europäischen Schadensersatzrichtlinie
MehrEntschädigung Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei Wettbewerbsverstößen BUJ Kartellrecht Summit 2014
Entschädigung Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei Wettbewerbsverstößen BUJ Kartellrecht Summit 2014 Deutsche Bahn AG Dr. Tilman Makatsch Leiter Kartellrecht Schadensersatz, CRK(4) Frankfurt
MehrStudienvereinigung Kartellrecht / Universität Bern
Studienvereinigung Kartellrecht / Universität Bern Kartellrechtliche Bußgeldverfahren in Deutschland und der EU Prof. Dr. Rainer Bechtold in Bern am 1. Juli 2010 Übersicht I. Rechtslage in Deutschland
MehrDer Schadensersatz im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht
Europäische Hochschulschriften. Reihe 2: Rechtswissenschaft 5193 Der Schadensersatz im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht Die Gewährung des Schadensersatzes nach Inkrafttreten des "Gesetzes zur
Mehr/Private Enforcement in Deutschland und
/Private Enforcement in Deutschland und Europa Erfahrungen aus Klägersicht 20 Jahre modernes Kartellgesetz Jubiläumsanlass WEKO Universität Bern Bern, 1. Juli 2016 Dr. Kathrin Westermann, Noerr LLP, Berlin
MehrSchuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 21 - Mehrheit von Schuldnern, Schuldnerwechsel, gestörte Gesamtschuld
Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 21 - Mehrheit von n, wechsel, gestörte Gesamtschuld Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New
MehrStudienvereinigung Kartellrecht. Zuständigkeit für Schadensersatzklagen in internationalen Kartellfällen
Studienvereinigung Kartellrecht Internationales Forum EU-Kartellrecht Brüssel 11. März 2016 Zuständigkeit für Schadensersatzklagen in internationalen Kartellfällen I. Präzisierung Private enforcement bei
Mehr16. Mai Das deutsche Konzernrecht. - Grundlagen und aktuelle praktische Fragestellungen - Dr. Ingo Theusinger
16. Mai 2014 Das deutsche Konzernrecht - Grundlagen und aktuelle praktische Fragestellungen - Dr. Ingo Theusinger Gliederung A. Grundlagen B. Überblick über das deutsche Konzernrecht C. Aktuelle praktische
MehrErfahrungen mit Schadensersatzklagen gegen Kartellanten Kartellrecht Summit 2015
Erfahrungen mit Schadensersatzklagen gegen Kartellanten Kartellrecht Summit 2015 Dr. Christopher Rother, Deutsche Bahn AG Dr. Georg Weidenbach, Latham & Watkins LLP Dr. Marco Núñez Müller, Latham & Watkins
MehrEC Karten und Kartellschadensersatzklagen gegen deutsche Kreditinstitute
EC Karten und Kartellschadensersatzklagen gegen deutsche Kreditinstitute Horst Daniel, 15.02.2017 Über uns One of the top 10 largest law firms in the world by number of countries occupied Forbes In addition
MehrBegriff der Verantwortlichkeit der Organe Abgrenzung der Organverantwortlichkeit gegenüber der
Aktienrechtliche Verantwortlichkeit Begriff der Verantwortlichkeit der Organe Abgrenzung der Organverantwortlichkeit gegenüber der Haftung der Gesellschaft für ihre Verbindlichkeiten (siehe Art. 620 OR)
MehrBGH: Ernstlichkeit ist keine Voraussetzung für den Versicherungsfall in der D&O
Dr. Mark Wilhelm, Lars Winkler Versicherungspraxis, Juni 2016 D&O-Versicherung BGH: Ernstlichkeit ist keine Voraussetzung für den Versicherungsfall in der D&O Der Bundesgerichtshof hat durch zwei fast
MehrBesondere Bereiche des Europarechts
Besondere Bereiche des Europarechts -- Kartellrecht und Verfahrensrecht -- Universität Trier SS 2015 Rechtsanwalt Prof. Dr. Andreas Weitbrecht LL.M. (Berkeley) 2 Zeitplan 20.04.2015 Europäisches Kartellrecht
MehrBeweislast und Beweisführung bei der Haftung des Frachtführers nach der CMR
Patrick Giefers Beweislast und Beweisführung bei der Haftung des Frachtführers nach der CMR PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Gliederung A. Einführung und Thema 35 B. Beweislast und Beweisführung
MehrInhalt VORWORT...13 EINFÜHRUNG...15
VORWORT...13 EINFÜHRUNG...15 1. TEIL: GEGENSTAND DER UNTERSUCHUNG...17 A. Für die Untersuchung relevante Schutzrechte...17 I. Eingetragene geprüfte Rechte...17 II. Eingetragene ungeprüfte Rechte...17 III.
MehrINNENAUSGLEICH ZWISCHEN MUTTER- UND TOCHTERGESELLSCHAFT BEI GESAMTSCHULDNERISCH VERHÄNGTER GELDBUßE
INNENAUSGLEICH ZWISCHEN MUTTER- UND TOCHTERGESELLSCHAFT BEI GESAMTSCHULDNERISCH VERHÄNGTER GELDBUßE Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs in Sachen Calciumcarbid-Kartell II vom 18. November 2014 Dr. Birgit
MehrKartellrecht in der anwaltlichen Praxis
NJW Praxis 36 Kartellrecht in der anwaltlichen Praxis von Dr. Philipp Dietze, Dr. Helmut Janssen 5. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Abgekürzt
Mehran die bestandskräftigen Feststellungen einer (nationalen oder europäischen) gebunden. Zudem hemmt die Aufnahme kartellbehördlicher Ermittlungen
Kartellrecht NEWS KARTELLSCHADENSERSATZ GEWINNT PROFIL Der Bundesgerichtshof entscheidet Kartellschadensersatz ist en vogue. Allein vor deutschen Gerichten sind mittlerweile mindestens sechs große Klagen
MehrBDS im Recht: Aktuelle Rechtsthemen und Initiativen
BDS im Recht: Aktuelle Rechtsthemen und Initiativen 26. Stahlhandelstag 2017 Darmstadtium 28. September 2017 Übersicht Verbandscompliance beim BDS Reform der Insolvenzanfechtung: Was bringt das neue Recht?
MehrErmittlung der Schadenshöhe bei Verstößen gegen das Kartellverbot
Ermittlung der Schadenshöhe bei Verstößen gegen das Kartellverbot Prof. Dr. Roman Inderst Lehrstuhl für Finanzen und Ökonomie Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main Prof. Dr. Stefan Thomas
MehrBvD Herbstkonferenz Datenschutz
BvD Herbstkonferenz Datenschutz Gutachten des BvD zu Stellung, Pflichten und Haftung des DSB in der DS-GVO Stuttgart, 26.10.2017 RA Stefan Eßer FA f. Arbeitsrecht RA Konrad Menz FA f. Strafrecht, Compliance-Officer
MehrUmsetzung der Kartellschadensersatz-Richtlinie in das deutsche Recht
Wettbewerbspolitik Umsetzung der Kartellschadensersatz-Richtlinie in das deutsche Recht Forum Unternehmensrecht der Institute für Kartellrecht und für Unternehmensrecht Düsseldorf, 9. März 2015 Ministerialrat
MehrMein Haus, mein Auto, mein Boot: Regelungen im Dienstvertrag, damit dies auch so bleibt
Mein Haus, mein Auto, mein Boot: Regelungen im Dienstvertrag, damit dies auch so bleibt Wirtschaftsclub Düsseldorf 17. Oktober 2017 Dr. Thomas Bunz 1 AUSTMANN & PARTNER Exklusive Boutique Kanzlei, die
MehrDer kartellrechtliche, Schadensersatz
r Der kartellrechtliche, Schadensersatz Die zivilrechtliche Haftung bei Verstößen gegen das deutsche und europäische Kartellrecht nach Ergehen der VO (EG) Nr. 1/2003 und der 7. GWB-Novelle [ Von Hans Philip
MehrDas Innenverhältnis bei den Gläubigermehrheiten nach 420 bis 432 BGB
Harald Langenfeld Das Innenverhältnis bei den Gläubigermehrheiten nach 420 bis 432 BGB PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften INHALTSVERZEICHNIS Vorwort 7 Inhaltsverzeichnis 9 Abkürzungen 17
Mehr8. Teil: Besondere Klageformem
8. Teil: Besondere Klageformem A. Die Widerklage B. Die objektive Klagehäufung C. Die subjektive Klagehäufung Folie 71 Beispiel Widerklage (Rn. 322) Fall (ferner zur Vertiefung Übungsfall 2 - Fall 3):
Mehr3. Die Rechtsfolgen des Verstoßes gegen das Auszahlungsverbot 49
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis 17 1. Einführung und Gang der Darstellung 35 2. Der Grundsatz der Kapitalerhaltung 39 2.1 Der Sinn und Zweck des Auszahlungsverbots 39 2.2
MehrCorporate Governance bei börsennotierten Aktiengesellschaften
Corporate Governance bei börsennotierten Aktiengesellschaften WS 2016 RA MMag. Dr. Stefan Fida, LL.M (LSE) Überblick über die 3. Einheit Der Aufsichtsrat II» I. Aufgaben des AR» II. Interessenkonflikte
MehrKARTELLSCHADENERSATZ IN ÖSTERREICH
N o 2 www.thyri.eu KARTELLSCHADENERSATZ IN ÖSTERREICH Behördlicher Kartellrechtsvollzug Der Vollzug des Kartellrechts obliegt in Europa in erster Linie den zuständigen Wettbewerbsbehörden ( public enforcement
MehrNeuerungen im EU - Vergaberecht
Neuerungen im EU - Vergaberecht Was kommt auf die Praxis zu? Umsetzung des EU-Vergaberechts Köln, 30.09.2015 Hans-Peter Müller Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Richtlinienpaket umfasst: RL
MehrLuther Rechtsanwaltsgesellschaft mbh. ASG GmbH. in Kooperation mit. Automotive Shopping Group. Einladung Schadensersatz gegen LKW-Kartell
Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbh in Kooperation mit ASG GmbH Automotive Shopping Group Einladung Schadensersatz gegen LKW-Kartell München, 27.09 Düsseldorf, 29.09 Stuttgart, 26.10 Hamburg,04.11 Berlin,
MehrAufbau- und Vertiefung Fall 1 I
Aufbau- und Vertiefung Fall 1 I 1. Nach welcher Norm geht das Eigentum am Fahrzeugbrief bei der Veräußerung eines Kfz über? 952 BGB entsprechend. 2. Nur welche Merkmale einer Sache können zu ihren verkehrswesentlichen
MehrHaushaltsrecht und Vergaberecht
Haushaltsrecht und Vergaberecht Vortrag von Univ.-Prof. Dr. Thorsten Siegel auf dem Workshop Neues Vergaberecht am 26./27. November 2015 an der Technischen Universität Berlin I. Einführung 1. Begrifflichkeit
MehrFlucht nach vorn Prävention und Durchsetzung von Kartellschäden durch AGB?
Flucht nach vorn Prävention und Durchsetzung von Kartellschäden durch AGB? Osnabrücker Gespräche zum Unternehmensrecht, 18. Januar 2017: Wettbewerbsrecht und AGB- Recht - Sanktionierung und Prävention
MehrStellungnahme. des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft
Stellungnahme des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem
MehrRL über bestimmte Vorschriften für Schadenersatzklagen nach einzelstaatlichem Recht wegen Zuwiderhandeln gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Abteilung C1/4 Wettbewerbspolitik und -recht Stubenring 1 1011 Wien Bundesministerium für Justiz Museumstraße 7 1070 Wien per E-Mail: erika.ummenberger-zierler@bmwfj.gv.at
Mehr15. Weimarer Baurechtstage. Haftung und Haftungsvermeidung in der Leistungskette bei Bauvorhaben. Regresssicherung durch Streitverkündung
15. Weimarer Baurechtstage Haftung und Haftungsvermeidung in der Leistungskette bei Bauvorhaben Regresssicherung durch Streitverkündung Dr. Walter Klein, Köln Rechtsanwalt Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
BUNDESGERICHTSHOF 2 StR 374/14 BESCHLUSS vom 11. Mai 2017 in der Strafsache gegen wegen Vergewaltigung u.a. ECLI:DE:BGH:2017:110517B2STR374.14.0 - 2 - Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11.
MehrDie Umsetzung der Schadenersatzrichtlinie für Kartellrechtsverstöße im österreichischen Recht. 27. BWB - Competition Talk
Die Umsetzung der Schadenersatzrichtlinie für Kartellrechtsverstöße im österreichischen Recht 27. BWB - Competition Talk 21.11.2016 Diskussionsbeitrag: RA Mag. Dieter Hauck Dieter Hauck: 1989 Sponsion
MehrDie Reform des Computerstrafrechts
Forschungsstelle Recht im Deutschen Forschungsnetz Universität Münster Rechtsassessor Kai Welp Die Reform des Computerstrafrechts Bonn, 6.12.2006 202a StGB und 202a StGB-E 202a StGB (geltende Fassung von
MehrHAFTUNG VON ORGANMITGLIEDERN
HAFTUNG VON ORGANMITGLIEDERN -RECHTLICHE GRUNDLAGEN IN UNSICHEREN ZEITEN - 1 I. BEDEUTUNGSZUWACHS DER ORGANHAFTUNG Gründe für den Bedeutungszuwachs PROF. DR. HANNO MERKT, LL.M. (UNIV. OF CHICAGO) Wachsender
MehrNeues zur Vergabe im Unterschwellenbereich: Unterschwellenvergabeordnung UVgO
Neues zur Vergabe im Unterschwellenbereich: Der Entwurf zur Die neue Unterschwellenvergabeordnung UVgO Berliner Konzessionsrechtstage 2017 6. April 2017 Berlin Andreas Rüger Bundesministerium für Wirtschaft
MehrGesetzliche Schuldverhältnisse Vorlesung am Schadensrecht. Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:
Gesetzliche Schuldverhältnisse Vorlesung am 29.06.2011 Schadensrecht Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=39651 Überblick zum Schadensrecht Allgemeines
MehrKlagebefugnis
S t e l l u n g n a h m e d e r S t u d i e n v e r e i n i g u n g K a r t e l l r e c h t z u m W e i ß b u c h d e r K o m m i s s i o n z u S c h a d e n e r s a t z k l a g e n w e g e n V e r l e
MehrBeweismaßstäbe für Kartellschäden im Kontext der 9. GWB-Novelle
Beweismaßstäbe für Kartellschäden im Kontext der 9. GWB-Novelle Ökonomische Herausforderungen Dr. Philipp Schliffke 12. Januar 2017 Friedrich-Ebert-Damm 311 22159 Hamburg Fon +49 40 64 55 77 90 Fax +49
MehrSICHERUNGSANORDNUNG UND RÄUMUNGSVERFÜGUNG
SICHERUNGSANORDNUNG UND RÄUMUNGSVERFÜGUNG 33. Mietrechtstage des ESWiD 7. bis 9. Mai 2014 in Berchtesgaden Jost Emmerich, RiAG München RiAG Jost Emmerich - 33. Mietrechtstage 2014 in Berchtesgaden 2 Übersicht
MehrFairer Wettbewerb rechtliche Voraussetzungen von Einkaufsgemeinschaften
Fairer Wettbewerb rechtliche Voraussetzungen von Einkaufsgemeinschaften Kartellrecht Summit des Bundesverbandes der Unternehmensjuristen (BUJ) Frankfurt am Main, 05.11.2014, Dr. Hubertus Nölting Dieser
MehrDelikts- und Schadensrecht
Einheit 15: Verjährung, Beweislast, Prozessuales Verjährung Verjährungsfrist: Grundsätzlich drei Jahre, 195 BGB Bei Vorsatztaten 30 Jahre, 197 Abs. 1 Nr. 1 BGB Fristbeginn gemäß 199 Abs. 1 BGB mit Ablauf
Mehr1. Anspruch des H gegen F auf Ersatz der Kosten für die Beseitigung der Schäden gemäß 426 Abs. 1 und Abs. 2 BGB.
Lösung Fall 3 I. Frage 1: Ansprüche des H gegen F 1. Anspruch des H gegen F auf Ersatz der Kosten für die Beseitigung der Schäden gemäß 426 Abs. 1 und Abs. 2 BGB. H könnte einen Anspruch gegen F auf (teilweisen)
MehrInstitut Österreichischer iwp Wirtschaftsprüfer. Anlage
Anlage Stellungnahme zum Initiativantrag der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker und Dr. Johannes Jarolim sowie Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, das
MehrRechtliche Risiken bei integrierter Software
Rechtliche Risiken bei integrierter Software Embedded Engineering Gespräche Minden, 23. September 2016 Agenda Vorüberlegungen Begrifflichkeiten - Gewährleistung / Garantie - Produkthaftung / Produzentenhaftung
Mehr[1] Dr. Jacoby Gesamtschuld I. 1. Def. Gesamtschuld?
Test Gesamtschuld [1] Dr. Jacoby Gesamtschuld I. 1 Def. Gesamtschuld? [1] Dr. Jacoby Gesamtschuld I. 1 Gesamtschuld I. Einführung 1. Def., 421 - Mehrere schulden eine Leistung. - Jeder Schuldner ist zur
MehrSchadensersatz wegen Verletzung des Kartellrechts Auswirkungen der neuen EU-Richtlinie
Janssen, Schadensersatz wegen Verletzung des Kartellrechts BEITRÄGE HAFTUNG UND AUFSICHT 35 CB-BEITRAG Dr. Helmut Janssen, LL.M., RA Schadensersatz wegen Verletzung des Kartellrechts Auswirkungen der neuen
MehrDr. Michael Jasch
Dr. Michael Jasch 1 2 1 21.09.16 ARD-Sender: Die Akte Zschäpe 3 Seit Mitte der 1980er Jahre verstärktes Bemühen um Opferinteressen. Opfer wünschen sich überwiegend Anerkennung und Wiedergutmachung nicht
MehrSachenrecht Eigentum II
Sachenrecht Eigentum II PD. Dr. Christoph Luther Sachenrecht Eigentum Einführung Eigentum I. Einführung II. III. Rechte des Eigentümers 1. Nutzungs und Verfügungsmacht des Eigentümers 2. EBV, 985 1003
MehrAnspruchsgrundlage Kartellrecht
Anspruchsgrundlage Kartellrecht Schadensersatzklagen in der Praxis BUJ Syndikus Summit 28. April 2015 Dr. Georg Weidenbach, M.Jur. Latham & Watkins operates worldwide as a limited liability partnership
MehrStrukturelle Abhilfemaßnahmen bis hin zur Entflechtung von Unternehmen bei Verstößen gegen das Kartell- oder Missbrauchsverbot
Strukturelle Abhilfemaßnahmen bis hin zur Entflechtung von Unternehmen bei Verstößen gegen das Kartell- oder Missbrauchsverbot Rüdiger Wilhelmi Uni Konstanz Gliederung A. Einleitung B. Bisherige Rechtslage
Mehr25. August accentro
Zweites Mietrechtsnovellierungsgesetz 25. August 2016 accentro Hans-Joachim Beck, VRiFG a.d. Leiter Abteilung Steuern, IVD Überblick übrt die Mietpreisbremse Bei der Wiedervermietung einer Wohnung darf
MehrChancen und Risiken bei der Durchsetzung von Kartellschadenersatzansprüchen gegen Mitglieder des LKW- Kartells COMP Trucks Wien 10.
Chancen und Risiken bei der Durchsetzung von Kartellschadenersatzansprüchen gegen Mitglieder des LKW- Kartells COMP 39824 Trucks Wien 10. Januar 2017 Prof. Christian Langbein, LL.M. Agenda I. Voraussetzungen
MehrUmfang des Schadensersatz. = Vertrauensschaden = Erfüllungsinteresse
Umfang des Schadensersatz Der Geschädigte ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn das zum Schadensersatz verpflichtende Ereignis nicht eingetreten wäre. negatives Interesse positives Interesse = Vertrauensschaden
MehrMöglichkeiten und Ansatzpunkte für eine Stärkung der Rechtsdurchsetzung. Prof. Dr. Jürgen Keßler, Berlin
Möglichkeiten und Ansatzpunkte für eine Stärkung der Rechtsdurchsetzung Prof. Dr. Jürgen Keßler, Berlin Empfehlung der Kommission vom 11.06.2013 (2013/396/EU) Gemeinsame Grundsätze für kollektive Unterlassungs-
MehrEU-KOMMISSION VERHÄNGT HOHE MILLIONEN BUSSGELDER GEGEN HERSTELLER VON ARMATUREN UND SANITÄR-KERAMISCHEN ARTIKELN
EU-KOMMISSION VERHÄNGT HOHE MILLIONEN BUSSGELDER GEGEN HERSTELLER VON ARMATUREN UND SANITÄR-KERAMISCHEN ARTIKELN Die EU-Kommission verhängte 2010 Kartellbußgelder gegen 17 Hersteller von Armaturen und
MehrSchadensersatzansprüchen aus Wettbewerbsverstößen
Die Richtlinie zur privaten Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus Wettbewerbsverstößen Studienvereinigung Kartellrecht International Forum on EU Competition Law, 3./4. April 2014 Brussels Folie
Mehr2. Würde der Wechsel der Anspruchsgrundlage als Klageänderung angesehen, richtet sich die Hemmung der Verjährung nach 213 BGB.
UV-Recht Aktuell 03/2014-198 - 1. Klagt der Unfallversicherungsträger einen Anspruch nach 110 SGB VII ein, sieht das Berufungsgericht aber einen Anspruch nach 116 SGB X i. V. m. 823 BGB als gegeben an,
MehrZwingende soziale Mindeststandards bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
Schriften der Hans-Böckler-Stiftung Andreas Glaser Zwingende soziale Mindeststandards bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Pflichten der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinie
MehrSchuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 40 - Ausblick: Bürgschaft, Gemeinschaft, Gesellschaft
Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 40 - Ausblick:,, Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York) Was behandeln wir heute? 1
MehrDie Durchsetzung des IT- Besich3gungsanspruchs bei Raubkopien
Die Durchsetzung des IT- Besich3gungsanspruchs bei Raubkopien IT- Gesprächskreis am 16.5.2013 Bayerischer Hof RA Volker Schlehe Agenda Business So@ware Alliance (BSA) Straf- prozessuale Maßnahmen Zivil-
MehrVorstandshaftung bei den Krankenkassen
Vorstandshaftung bei den Krankenkassen von Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer Folie 2 Einführung Jeder Mensch macht Fehler Manche kosten (viel) Geld Manche haben andere Folgen Wer Verantwortung trägt
MehrEinkaufsbummel mit Folgen. Bürgerliches Vermögensrecht II. Rechtsgrundlage - Anspruchsnorm. Fallfrage - Tatsächliches Begehren
Einkaufsbummel mit Folgen Bürgerliches Vermögensrecht II Professor Dr. Dr. h.c. Helmut Rüßmann Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsphilosophie F geht mit ihrem 5-jährigen Kind
MehrVerteidigungslage Voraussetzung für die Gewährung von Akteneinsicht in analoger Anwendung des 147 StPO i.v.m. 46 Abs. 1 OWiG.
Verteidigungslage Voraussetzung für die Gewährung von Akteneinsicht in analoger Anwendung des 147 StPO i.v.m. 46 Abs. 1 OWiG. 47 Abs. 1 OWiG regelt. die Einstellungsmöglichkeit eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens
MehrDiskriminierung beweisen Beweislastumkehr und Zugang zu Beweismitteln
Diskriminierung beweisen Beweislastumkehr und Zugang zu Beweismitteln Christa Christensen ERA Trier November 2015 1 Einleitung Arbeitgeber sollten nicht die Möglichkeit haben, die gesetzlichen Bestimmungen
MehrQUO VADIS KOLLEKTIVKLAGEN NACH DEM CDC-URTEIL DES OLG DÜSSELDORF. Aktuelle Entwicklungen im Kartellschadensersatzrecht
QUO VADIS KOLLEKTIVKLAGEN NACH DEM CDC-URTEIL DES OLG DÜSSELDORF Aktuelle Entwicklungen im Kartellschadensersatzrecht Dr. Ulrich Denzel (LL.M., Chicago), 29. September 2015 Inhalt (1) Portrait CDC 3 (2)
MehrGeschäftsleiterhandeln im Gruppeninteresse
Prof. Dr. Klaus Ulrich Schmolke, LL.M. (NYU) Geschäftsleiterhandeln im Gruppeninteresse Europäische Reformüberlegungen und deutscher Status Quo Internationales Symposium zum türkischen und deutschen Konzernrecht
Mehr5 Dies widerspräche- dem Opferschutzgedanken des 106e StPO. Die Prüfung des Bestehens von Schadensersatzforderungen würde in. unzumutbarer. Weise erschwert, wenn ein potenziell Geschädigter bereits im
Mehr