3. Ausbildung- und Lehrstellensituation im Kammerbezirk

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1 Vollversammlung Bericht Arbeitnehmer - Vizepräsident 1. Bericht von der Vizepräsidenten DHKT-Frühjahrstagung in Kaiserslautern. Hier zum Thema Arbeit Forderungen der Arbeitnehmervizepräsidenten des Handwerks zur Zukunft der Rente 3. Ausbildung- und Lehrstellensituation im Kammerbezirk 1. DHKT-Frühjahrestagung in Kaiserslautern Bei der Frühjahrstagung der Arbeitnehmervizepräsidenten in Kaiserslautern vom 05. bis 06. Mai gab es viele aktuelle Themen zu besprechen. Ich

2 2 möchte Ihnen, einen Bericht zum Thema Arbeit 4.0 vortragen. Wie wirkt sich die Digitalisierung auf die Lebens- und Arbeitswelten aus? Mit Blick auf die demografische Entwicklung zeigt, bleibt trotz der Migrationswelle weiterhin für die Arbeitswelt und den Arbeitsmarkt relevant, hier 4 Argumente: Alterung der Gesellschaft und der Belegschaften Schrumpfung der Gesellschaft Verknappung der Nachwuchskräfte Verlängerung der Lebensarbeitszeit Wenn man es aus der technisch-ökonomische Entwicklungen die Digitalisierung betrachtet, hier noch ein paar Schlagworte, oder, was wird tangiert: Globalisierung Beschleunigung bei gleichzeitiger Komplexität

3 3 Innovationsdruck + Kostendruck Arbeit 4.0 nimmt auch Einfluss auf die gesellschaftliche Entwicklungen. Es betrifft praktisch jeden in unserer Gesellschaft: Sensibilisierung für Nachhaltigkeit Vielfalt Feminisierung Individualisierung Wertewandel Polarisierung der Gesellschaft Wir verbinden Arbeit 4.0 auch mit Fortschreibung der Digitalisierung: Technische Innovationen werden seit jeher mit Innovationen in Geschäftsmodellen und Prozess-Innovationen begleitet. Was jedoch häufig unterschätzt wird ist, dass die Geschäftsmodellsinnovationen IMMER mit einer sozialer Innovationen d.h. Umgang mit Personal zusammenhängt: %

4 4 Schaubild mit Einflussstärke (in Prozent des Wandels am bestehenden Geschäft) Arbeitgeber müssen hier ausbalancieren Hier ein paar Punkte, welche bei der Veränderung zu Arbeit 4.0 berührt werden: 1. Traditionelle Geschäftsmodelle Digitale Geschäftsmodelle 2. Bewahren Verändern 3. Qualitätsdruck - Kostendruck 4. Stationäre Arbeit - Mobile Arbeit 5. Erreichbarkeit Verfügbarkeit

5 5 6. Berufliche Situation - Private Lebenssituationen Die Anforderungen an die Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden sich auch verändern. Man wird flexibel, mobiler, agiler werden müssen, auch wird es andere Arbeitszeitmodelle geben. Arbeitgeber sollten diese Dimensionen im Blick haben, um Lösungen für / mit den Mitarbeitern/innen sowie für sich selbst zu entwickeln und in den Betrieb zu installieren. Für ALLE Berufs- und Beschäftigtengruppen nimmt die Bedeutung von folgenden Kompetenzen zu: Die Lern- / und Veränderungsbereitschaft Die Fähigkeit im Umgang mit Geschwindigkeit / Komplexität / Vernetzung Lebenslanges Lernen, was nicht neu ist! Die Beschäftigten müssen bei der Umsetzung der digitalen Veränderung in den Betrieben mit ins Boot genommen werden auch um die

6 6 Ängste abzubauen. Man sollte Arbeit 4.0 offen gegenüberstehen und es als Chance für sich, den Betrieb und für die Arbeitnehmer sehen. Die Umsetzung benötigt gute Bildung, Zeit und den Willen die Neuerungen anzunehmen! Anmerkung: Bei der Landesvizepräsidententagung Ende Juni in Mannheim sagte der BWHT-Präsident Rainer Reichhold. Es gibt viele Namen und Ansätze, wie Arbeit 4.0, Wirtschaft 4.0. etc.! Jeder beschreibt es anders. Viele Handwerksbetriebe sind schon längst in der Digitalisierung angekommen. Es müssen Weiterbildungsangebote in den Bildungszentren angeboten werden, um die Betriebe fit zu machen. Wir brauchen die Digitalisierung! So die Aussage vom Präsident! Forderungen der Arbeitnehmervizepräsidenten des Handwerks zur Zukunft der Rente

7 7 Die Arbeitnehmervizepräsidenten/innen der Handwerkskammern diskutieren regelmäßig im Rahmen von Arbeitstagungen aktuelle handwerkspolitisch relevante Themen und hier im Besonderen intensiv auch über die Anforderungen an die Zukunft der Rente. Bei der Rentenpolitik muss sich was ändern, damit die Beschäftigten im Handwerk später eine Rente bekommen, von der sie leben können. Auf Grund der geänderten Rentenformel sinkt die gesetzliche Rente. Dies ist im Handwerk durch das niedrige Lohnniveau besonders gravierend. Selbst bei durchgehender Beschäftigung werden viele Handwerkskollegen/innen in der Grundsicherung enden. Die Arbeitnehmervizepräsidenten/innen der Handwerkskammern haben zur Kenntnis genommen, dass der ZDH im Juni 2016 ein Positionspapier mit dem Titel Die rentenpolitische Diskussion worauf es uns ankommt veröffentlicht hat. Die Vizepräsidenten/innen der

8 8 Handwerkskammern lehnen sowohl große Teile des Inhalts des Papiers als auch den Prozess der Erarbeitung ab. Das Papier wurde weder in den Handwerkskammern, noch mit den Arbeitnehmervizepräsidenten/innen im Vorfeld diskutiert. Ein Thema wie die Zukunft der Rente darf nicht ohne Beteiligung der Arbeitnehmervizepräsidenten/innen im Handwerk behandelt werden. Ich möchte hier aus unserer Sichtweise besonders strittige Punkte aufführen: ZDH Papier: Im ZDH-Papier wird dargestellt, dass sich der Dreiklang aus gesetzlicher Rentenversicherung, betrieblicher Altersversorgung und privater Absicherung bewährt hätte. Position der Vizepräsidenten: Die Riester- Rente erreicht im Handwerk viel zu wenige Kollegen/innen und konnte die Erwartungen nicht erfüllen. Es sind zu wenige die riestern und meist sind es Gutverdienende, die die staatlichen Förderungen mitnehmen.

9 9 Niedriglöhne und weit verbreitete Mini-Jobs lassen keine private Vorsorge zu. Betriebliche Altersvorsorge wird im Handwerk so gut wie gar nicht angeboten. Betriebliche Altersvorsorge existiert im Handwerk nicht als Betriebsrente, sondern in der Entgeltumwandlung als Pensionskasse oder Direktversicherung. Die nachgelagerte Besteuerung und Sozialabgaben tragen allein die Arbeitnehmer. Die Arbeitgeber sparen sich die Sozialabgaben. Der eingezahlte Betrag wird nicht in die Rentenversicherung eingezahlt und mindert somit die eigene Rente. Die jetzt Ende Mai beschlossene Betriebsrentenreform ist eigentlich der richtige Ansatz aber zweischneidig. Gut ist, dass diese Zusatzrente bei Altersarmut nicht mehr auf die Grundsicherung angerechnet wird. Schlecht ist, dass sich wenig verdienende Arbeitnehmer davon auch keine wesentlichen Vermögen für das Alter ersparen können. ZDH-Papier: Insbesondere die mit der

10 10 letzten Rentenreformen eingeleiteten Maßnahmen, wie etwa die Einführung der Riester-Rente bei gleichzeitiger Stabilisierung des Beitragssatzes, die Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge sowie die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung waren richtig und notwendige Weichenstellungen, die der ZDH nachdrücklich unterstützt hat. Position der Vizepräsidenten: Die Anhebung der Regelaltersgrenze trifft insbesondere Beschäftigte im Handwerk, da die wenigsten schon jetzt nicht bis zum 65. Lebensjahr arbeiten können. Gerade die kleinen Handwerksbetriebe können oft auch keinen Schonarbeitsplatz anbieten. Eine Erhöhung auf 67 führt deshalb nur noch weiter durch Abschläge zu niedrigeren Renten und war deshalb nicht der richtige Schritt, wie es im ZDH-Papier heißt.

11 11 Des Weiteren ist gerade die im Handwerk relevante Erwerbsminderungsrente für ein Leben in Würde ungenügend. ZDH-Papier: So würde eine Erhöhung des Rentenniveaus auf 50% im Jahre 2030 die Rentenversicherung und damit die nächste Generation der Beitragszahler 2030 mit 27,6 Mrd. Euro zusätzlich belasten. Der Rentenbeitragssatz würde dann von derzeit 18,7 auf 24,3% und damit auch der Gesamtsozialversicherungsbeitrag von derzeit unter 40 auf über 45 % steigen. Position der Vizepräsidenten: Das gesetzliche Rentenniveau muss weiter steigen. Es gibt unterschiedliche Berechnungsmodelle zu dem Thema Beitragshöhe und Rentenniveau. Die ZDHPosition stellt eine pessimistische Annahme in den Fokus. Andere Berechnungen zeigen: Eine Belastung von 27,6 Mrd. Euro würde für die Rentenversicherung nicht mal 2

12 12 Prozentpunkte bedeuten. Davon entfiele je ein Prozent auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sie alle wissen hier auch, dass die Mütterrente an sich ein Fortschritt darstellt. Ihre Finanzierung durch die Beitragszahler statt aus dem Steuersäckel aber ungerecht ist. Hier könnte man auch die Rentenkasse entlasten! Für die Arbeitnehmervizepräsidenten/innen der Handwerkskammern steht fest: Gute Renten im Handwerk wird es nur geben, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Dafür brauchen wir Rentenregelungen, die auch den besonderen Anforderungen des Handwerks gerecht werden. Die Ausbreitung von Atypischer Beschäftigung, Scheinselbständigkeit, Schwarzarbeit, MiniJobs, Werkverträgen, Tarifflucht der Innungen u.ä. muss eingeschränkt werden oder Möglichkeiten zur Absicherung gefunden werden. Wir brauchen keinen späteren Rentenbeginn, keine Absenkung des

13 13 Rentenniveaus sondern sozial abgesicherte Brücken in die Rente. Diesen Bericht den ich vorgetragen habe, haben wir Bundes-Vizepräsidenten im Grunde nach der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Frau Ministerin Andrea Nahles schriftlich zugesendet und damit die Meinung der Arbeitnehmer mitgeteilt Stand Ausbildungsverträge Der Mannheimer Kammerstand der neu eingetragenen Lehrverträge vom liegt bei 593! Wir liegen damit um 0,3% über dem Mittel in Baden-Württemberg. Es gilt auch zu erwähnen, dass zu diesem Stichtag nur noch 190 offene Lehrstellen gemeldet waren. Im Vorjahresmonat waren es noch 280 offene Stellen. Eine Übersicht über die von den Betrieben gemeldeten freien Ausbildungsstellen ist in

14 14 der Lehrstellenbörse der Handwerkskammer zu finden. Das zum Trend und Ihnen zur Information der Ausbildungsverträge hier im Kammerbezirk Vizepräsident gez. Martin Sättele

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