KOMMUNEN ALS ENERGIEERZEUGER
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- Elvira Huber
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1 KOMMUNEN ALS ENERGIEERZEUGER KOMMUNALE BETREIBERMODELLE IN VERBINDUNG MIT BÜRGERBETEILIGUNG Fachtagung Kommunaler Klimaschutz Trier Thorsten Henkes GLIEDERUNG» Vorstellung der Energieagentur Rheinland Pfalz GmbH» Kommunale Betreiberformen» Bürgerbeteiligung» Akzeptanzfördernde Maßnahmen und Vorteile 1
2 ÜBER UNS DIE ENERGIEAGENTUR RHEINLAND PFALZ GMBH:» Gründung am » Aufnahme der Arbeit zum » Neutrale und unabhängige Information und Beratung» Tritt nicht in Wettbewerb mit den am Markt tätigen Akteuren» Selbstverständnis als Mittler und Promotor» Sitz mit 40 Mitarbeitern in Kaiserslautern» Finanzielle Ausstattung 2012: 2,4 Millionen» 100 prozentige Landes GmbH» Aufsichtsrat bestehend aus Vertretern des Landes RLP sowie der EffizienzOffensive Energie Rheinland Pfalz e.v. ORGANISATION 2
3 GLIEDERUNG» Vorstellung der Energieagentur RLP GmbH» Kommunale Betreiberformen» Bürgerbeteiligung» Akzeptanzfördernde Maßnahmen und Vorteile KOMMUNALE BETEILIGUNGS UND BETREIBERFORMEN GRÜNDUNG EINER EIGENEN RECHTSFORM» GmbH» Zweckverband» Stiftungen» GmbH & Co. KG» Anstalt des öffentlichen Rechts» Genossenschaft EIGENFINANZIERUNG VON ENERGIEANLAGEN» Zustimmung der zuständigen Kommunalaufsicht: Genehmigung Wirtschaftsplan, Genehmigung der Kredite, etc. Ausnahme: AöR 3
4 KOMMUNALE BETEILIGUNGS UND BETREIBERFORMEN BEWERTUNGSKRITERIEN ZUR AUSWAHL DER PASSENDEN RECHTSFORM» Flexibilität der Organisation» Steuerungsmöglichkeit durch die Kommune» Vergaberecht» Steuerliche Optimierung» Kooperationsfähigkeit mit anderen Rechtssubjekten» Kommunalaufsicht» Sonstige Kosten, z.b. Gründungskosten, Verwaltungsaufwand, etc. GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBH) MERKMALE» Gründung durch notariell beurkundeten Vertrag und Eintragung ins Handelsregister (Notarkosten ca. 500 )» Einlage des Mindeststammkapitals i.h.v » Begrenzte Haftung nur mit Gesellschaftsvermögen» keine persönliche Haftung der Gesellschafter 4
5 STIFTUNGEN Merkmale» Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt» Stiftungsgründer: private Personen, Unternehmen, Vereine, Verbände und Gebietskörperschaften» Stiftungen können in verschiedenen rechtlichen Formen und zu jedem legalen Zweck errichtet werden» Steuerpflicht: gemeinnützige Stiftungen sind von den meisten Steuern befreit, nicht gemeinnützige Stiftungen unterliegen der Körperschafts und Gewerbesteuer ZWECKVERBAND Merkmale» Zusammenschluss mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften auf Grundlage eines Gesetzes und/ oder öffentlich rechtlichen Vertrages» Gemeinsame Erfüllung öffentlicher Aufgaben» Rechtsnatur: Körperschaft des öffentlichen Rechts und Gemeindeverband» Freiverband oder Pflichtverband/ gesetzlicher Zweckverband» Finanzierung: Erwirtschaftung eigener Einnahmen, Zuweisungen oder Verbandsumlage» Steuerpflicht: bei hoheitlichen Aufgaben von der Steuer befreit, ansonsten umsatz und gewerbesteuerpflichtig» Beispiele: Abwasserzweckverband, Landeserhaltungsverband, Verkehrsverbund 5
6 ANSTALT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Merkmale» Anstalt des öffentlichen Rechts ist ein öffentlich rechtliches Unternehmen und meist rechtlich selbstständig (jur. Person des öffentlichen Rechts)» Ist eine mit einer öffentlichen Aufgabe betraute Institution, deren kommunale Aufgabe gesetzlich oder satzungsmäßig zugewiesen worden ist» Organe sind der Vorstand (Leitungsfunktion und Außenvertretung) und der Verwaltungsrat (Aufsichtsfunktion und in den wichtigen grundsätzlichen Angelegenheiten Entscheidungskompetenz)» Bundesunmittelbare, landesunmittelbare und kommunale AöR» Für die Anstalt besteht Gewährträgerhaftung/Anstaltlast KÖRPERSCHAFTEN: GMBH & CO. KG» Sonderform der Kommanditgesellschaft (KG)» Der persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär) ist keine natürliche Person, sondern eine GmbH. So sollen die Haftungsrisiken für die hinter der Gesellschaft stehenden Personen ausgeschlossen oder begrenzt werden» Der Komplementär (GmbH) haftet unbeschränkt, wobei dies auf die Höhe der Kapitaleinlage der GmbH beschränkt ist» Die Kommanditisten haften beschränkt» Steuerpflicht: Komplementär unterliegt der Körperschaftssteuer, Kommanditisten unterliegen der Einkommenssteuer, die GmbH & Co. KG ist gewerbesteuerpflichtig 6
7 KOMMUNALE BETEILIGUNGS UND BETREIBERFORMEN RECHTSGRUNDLAGEN» Gemeindeordnung (GemO)» Gesetz über kommunale Zusammenarbeit KomZG» Eigenbetriebs und Anstaltsverordnung (EigAnVO) Gemeindewirtschaftsrecht derzeit in der Novellierung KOMMUNALE BETEILIGUNGS UND BETREIBERFORMEN VORTEILE EINER BÜNDELUNG AUF EBENE DER VG» Planungsabstimmung, auch interkommunal mit Nachbargemeinden (Flächennutzungsplan, etc.)» Flächenmanagement zur Sicherung aller möglicher Optionen» Kostenersparnis durch gemeinsame Vergabe von Gutachten, Planungsleistungen, Standortuntersuchungen, etc.» Erhöhung der Handlungsoptionen generell: Eigeninitiative vs. reiner Verpachtungslösung» Stärkung der Verhandlungsposition, z.b. bei Vergaben» Synergieeffekte» Solidarsystem gestaltbar» Schaffung einer Plattform, um weitere überregionale Aufgabenstellungen anzugehen, z.b. bei DSL, Photovoltaik, etc. 7
8 GLIEDERUNG» Vorstellung der Energieagentur RLP GmbH» Kommunale Betreiberformen» Bürgerbeteiligung» Vorteile BÜRGERENERGIEANLAGEN BÜRGER MACHEN MIT! AKTEURE VON BÜRGERENERGIEANLAGEN Politik Forstwirte Landwirte Energieversorger Kirchengemeinde Bürger Vereine Stadtwerke Projektentwickler Handwerk Unternehmen Banken Externe Investoren 8
9 BÜRGERENERGIEANLAGEN WAS IST DAS? BEGRIFFSBESTIMMUNG» Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, die gemeinsam von mehreren Bürgern betrieben und/oder finanziert werden» Kennzeichnend ist die regionale Verwurzelung von Beteiligten, Betreibergesellschaft und Anlagen» Keine geschlossene Gesellschaft, sondern öffentliches Angebot finanzieller Beteiligungsmöglichkeiten für Interessenten AKTIVE U. PASSIVE BÜRGER BETEILIGUNGSOPTIONEN AKTIVE BETEILIGUNG BÜRGER INITIIEREN UND BETREIBEN!» Bürger gründen Betreibergesellschaft und werden Miteigentümer» Bürger übernehmen Geschäftsführung, Mitsprache und Kontrollrechte PASSIVE BETEILIGUNG BÜRGER FINANZIEREN MIT!» Federführung durch ein anderes Unternehmen» Bürger als Kapitalgeber, i.d.r. nicht als Gesellschafter 9
10 GESELLSCHAFTSRECHTSFORMEN PERSONENGESELLSCHAFTEN» GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts» OHG Offene Handelsgesellschaft» KG Kommanditgesellschaft KÖRPERSCHAFTEN» Kapitalgesellschaften AG Aktiengesellschaft GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung» Genossenschaften» Nichtkapitalistische Körperschaften e.v. Eingetragener Verein KÖRPERSCHAFTEN GENOSSENSCHAFTEN E.G.» Gründung Kein Mindestkapital, nur 3 Mitglieder nötig Beschluss einer Satzung und Wahl der Organe der Genossenschaft Anmeldung und Eintragung ins Genossenschaftsregister Setzt Gründungsgutachten und Zulassung zum Prüfverband voraus» Pflicht zur formellen Jahresabschlussprüfung» Demokratische Mitwirkung: jede Person hat nur eine Stimme» Reduzierte Anforderungen an sog. kleine Genossenschaften Ab weniger als 20 Mitglieder oder < 1 Mio. Bilanzsumme» Haftung auf das Genossenschaftsvermögen beschränkt begrenzte Haftung der Mitglieder auf Vermögenseinlage 10
11 GENOSSENSCHAFTSBEISPIELE ENERGIEGENOSSENSCHAFT DER REGION TRIER» Gründungsdatum » Eintragung ins Genossenschaftsregister » Umsetzung der Freiflächenanlage Sonnenenergie Petrisberg» Bei passenden Projekten sind auch Windkraftanlagen geplant» Bisherige Anlagenleistung 1 MWp» Anzahl Mitglieder 135, u.a. Unternehmen, Volksbank Trier» Mitglieder sind erwünscht, keine regionale Begrenzung Vormerkung auf Interessenliste zwecks Ansprache bei Neuprojekten» Regionale Projekte im Großraum Trier» Mindesteinlage 500, Beschränkung bei (in Einzelfällen auch )» Keine Eintrittskosten trier.de/ PASSIVE BÜRGERBETEILIGUNGSOPTIONEN AUSGESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN» Inhaberschuldverschreibungen, Genussrechte, Nachrangdarlehen, stille Beteiligungen, etc.» i.d.r. keine Mitspracherechte, Rendite vom Erfolg und Fortbestand der Betreibergesellschaft abhängig» Risiken für Anleger» Prospektpflichten sind ggf. zu beachten» Aufwand für Betreibergesellschaft» Alternativ: Kooperation mit einem Finanzinstitut z.b. Klimasparbriefe» Spezielles Sparprodukt mit dem Verwendungszweck Finanzierung von Photovoltaikanlage/Windpark/Klimaschutzmaßnahmen o.ä.» Geldanlage ist von Betreibergesellschaft entkoppelt» Flexibilität und reduziertes Risiko für Anleger; reduzierter Aufwand für Betreibergesellschaft 11
12 PASSIVE BÜRGER BETEILIGUNGSOPTIONEN KLIMASCHUTZ ZERTIFIKATE DER PFALZWERKE AG (2010)» Beteiligungsmöglichkeit für Kommunen, Kunden und Mitarbeiter der Pfalzwerke AG» Zwei Tranchen wurden emittiert (6,2 Mio. und 4,2 Mio. )» Beteiligungsvolumen zwischen und Euro» jährliche Verzinsung von 4,5 % bzw. 5 %» Max. Laufzeit beträgt 10 Jahre, Kündigung ist erstmalig nach fünf Jahren möglich, danach jährlich jeweils zum Zinstermin» Bau von erneuerbaren Energieanlagen (Solarparks) PASSIVE BÜRGERBETEILIGUNGSOPTIONEN DER KLIMASPARBRIEF DER SPARKASSE WORMS ALZEY RIED IN KOOPERATION MIT DER EWR» fester Zinssatz von 3,1 % p.a. für 5 Jahre» Förderung von regenerativen Energien» Beitrag zum Klimaschutz in unserer Region» begrenztes Angebot» gilt nur für EWR Kunden 12
13 FINANZIERUNG VON BÜRGER PROJEKTEN IN VERBINDUNG MIT DER KOMMUNE AM BEISPIEL WINDENERGIE Gemeinde Gemeinde Gemeinde Kommunaler Betrieb Gemeinde Kommunaler Betrieb Gemeinde Gemeinde Windenergie Planungsgesellschaft mbh Komplementär Windenergie GmbH & Co. KG Kommanditisten Bürgerenergiegenossenschaft Private Privater Projektierer Banken Projektierer FINANZIERUNG VON BÜRGER PROJEKTEN IN VERBINDUNG MIT DER KOMMUNE EIGENKAPITAL GENOSSENSCHAFT Geschäftsanteiler der Mitglieder Ausschüttung Dividende Darlehen der Mitglieder Projektbezogene Verzinsung einem nachrangigen Darlehen für ein bestimmtes EE Projekt Nachrangiges Darlehen: kalkuliert auf Projektebene, langfristig (20 Jahre), Tilgung ab 5. Jahr FREMDKAPITAL Klassische Bankfinanzierung Projektbezogene Verzinsung 13
14 GLIEDERUNG» Vorstellung der Energieagentur RLP GmbH» Kommunale Betreibermodelle» Bürgerbeteiligung» Akzeptanzfördernde Maßnahmen und Vorteile AKZEPTANZFÖRDERNDE MAßNAHMEN frühzeitige Bürgereinbindung mittels transparenter Information, durch Postwurfsendungen, Versammlungen, Presse, Internetportal... Um Akzeptanz für z.b. Windanlagen zu fördern können Ausflüge zu Windparks samt Führung/Erläuterung organisiert werden Glaubwürdigkeit: keine Scheinbeteiligung Vergabe der Anteile an einer Betreibergesellschaft im Runden Verfahren Bevorzugung der Bürger aus der Region bzgl. Anteilszeichnung soziales Engagement über Spenden / Sponsoring Identifikation der Bürger mit dem Projekt und ihrer Gemeinde schaffen (z.b. Solardorf) 14
15 KOMMUNE ALS UNTERSTÜTZERIN VON BÜRGER ENERGIEANLAGEN» politischer Beschluss hat Signalwirkung: kommunale Dächer oder Flächen für Erneuerbare Energien zur Verfügung stellen vorrangig für Bürgerbeteiligung mit ermäßigter Pacht anbieten» zentralen Ansprechpartner für Bürgerenergieanlagen bestimmen, der Koordination innerhalb der Kommune übernimmt» öffentlichkeitswirksame Unterstützung für Bürgerenergieanlagen: Homepage, Presse Termine» Ideengeber für Banken, Stadtwerke, Grundstückseigentümer, Betreiber» Symbolisch Anteile an Bürgerenergieanlage zeichnen oder aktiv über Betreibergesellschaft mitfinanzieren VORTEILE VON BÜRGER BETEILIGUNGEN FÜR DIE KOMMUNE UND DIE REGION» Aktiver Beitrag zum Umbau der Energieversorgung und Verbesserung der Versorgungssicherheit» Unabhängigkeit und Sicherung kostengünstiger Energieversorgung» Regionale Wertschöpfung: Aufträge für lokale Unternehmen und Schaffung von Arbeitsplätzen für Installation und Wartung (Bau und Elektrobranche, Planungsbüros, Standbein für Landwirte, etc.) Regionale Banken als Kapitalgeber Stärkung der ländlichen Gebiete» Investitionen und Einnahmen bleiben in der Region (u.a. Pachteinnahmen, Gewerbesteuer)» Imageverbesserung» Vereinigung gesellschaftlicher, wirtschaftlicher, kommunaler und umweltpolitischer Interessen 15
16 Das Geld des Dorfes Dem Dorfe Friedrich Wilhelm Raiffeisen ( ) Energieagentur Rheinland Pfalz Energieagentur Rheinland Pfalz GmbH Trippstadter Straße Kaiserslautern Thorsten Henkes
27.6.2012, Hagen, Dr. Katrin Gehles, EnergieAgentur.NRW
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