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1 INFORMATIONSABEND WINDSTÜTZPUNKT SCHWEINFURT Schwanfeld, 03. August 2014 Bürger-Beteiligungsmodelle an Windparks Maria Kopfinger C.A.R.M.E.N. e.v.

2 C.A.R.M.E.N. e.v. Centrales Agrar-Rohstoff Marketing- und Energie-Netzwerk Koordinierungsstelle für Nachwachsende Rohstoffe, Erneuerbare Energien und Energieeffizienz im ländlichen Raum Sitz am Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe in Straubing 36 MitarbeiterInnen Teil der Initiative LandSchafftEnergie 2

3 C.A.R.M.E.N. e.v. Centrales Agrar-Rohstoff Marketing- und Energie-Netzwerk e.v gegründet 70 Mitglieder, 36 Mitarbeiter Beratung, Öffentlichkeitsarbeit und Projektarbeit in der stofflichen und energetischen Nutzung Nachwachsender Rohstoffe und zu Erneuerbaren Energien Projektbeurteilung und -begleitung im Auftrag des StMWi und des StMELF ca. 320 Bioenergie-Projekte umfangreiche Informationen unter

4 INHALTSVERZEICHNIS Erneuerbare Energien Status und Eigentumsverhältnisse Warum Bürgerbeteiligung? Arten der Bürgerbeteiligung Finanzielle Bürgerbeteiligung Übersicht über Gesellschaftsformen Merkmale ausgewählter Gesellschaftsformen 4

5 ERNEUERBARE ENERGIEN IN DEUTSCHLAND Erneuerbarer Anteil an der Stromerzeugung 2013: 25,4 % Quelle: AGEE-Stat 5

6 ERNEUERBARE ENERGIEN IN BAYERN Anteil Erneuerbarer Energien in Bayern (2013) am Stromverbrauch: 34 % 30,1% Photovoltaik Wasser 42,8% 24,0% Biomasse (inkl. Deponie-/Klärgas) Wind 3,1% Datenquelle: VBEW 6

7 ERNEUERBARE ENERGIEN AKTEURE Quelle: Agentur für Erneuerbare Energien 7

8 WINDENERGIE AKTEURE Quelle: Agentur für Erneuerbare Energien 8

9 WARUM BÜRGERBETEILIGUNG? juristische Vorgaben in der Planung Kapitalbeschaffung aus regionalen Quellen Wunsch des Bürgers mitzugestalten, Förderung des bürgerlichen Engagements, Gemeinschaftsgefühl, Stärkung demokratischer Meinungsbildungsprozesse Identifikation mit EE und Steigerung der Akzeptanz (vom Betroffenen zum Betreiber) regionale Wertschöpfung Arbeitsplätze Verringerung des Mittelabflusses 9

10 REGIONALE WERTSCHÖPFUNG Beispielhaft, Einnahmen über Laufzeit von 20 Jahren Datenquelle: IÖW im Auftrag der AEE, Renews 46 10

11 BÜRGERBETEILIGUNG INTENSITÄTSSTUFEN 12

12 FINANZIELLE BÜRGERBETEILIGUNG Ausgestaltung der Bürgerbeteiligung: Wer soll sich beteiligen können? (regional/überregional) Welche Mitspracherechte sollen die Beteiligten haben? Soll die Gemeinde/Kommune eingebunden werden? Welche Art der Beteiligung soll gewählt werden? (Als Geldgeber oder als aktiv bei der Projektgestaltung Beteiligter) beeinflusst Wahl der Rechtsform Bau des Nahwärmenetzes in Ortlfing Natürlich kam auch das Fachsimpeln der Ortseinwohner nicht zu kurz. Bildquelle: 14

13 FINANZIELLE BÜRGERBETEILIGUNGSMODELLE Quelle: trend:research und Klaus Novy Institut (2011) "Marktakteure Erneuerbarer Energien" 15

14 PROJEKTVERLAUF: GRÜNDUNG DER PROJEKTGESELLSCHAFT Entstehung eines Bürgerwindparks nach BWE möglichst frühe Gründung der Bürger-Energie-Projektgesellschaft Planungsphase Vorprüfung der Standorteignung Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Flächensicherung Finanzierung Projektumsetzung Betriebsführung Errichtungszeitplan Koordinierung Grundstückseigner Abnahmen Standortanalyse und -planung Netzanschluss und Inbetriebnahme Netzanbindung Gründung einer Projektgesellschaft Quelle: Bundesverband Windenergie: Windenergie in Bürgerhand 16

15 FINANZIELLE BÜRGERBETEILIGUNGSMODELLE Finanzielle Beteiligung an Windenergieanlagen: Kapitalüberlassung Genussrechte Darlehen, Sparbrief z.b. Stiftungen Beteiligung an Betreibergesellschaft Kapitalgesellschaften z.b. Genossenschaft Personengesellschaften z.b. GmbH & Co. KG 17

16 KAPITALÜBERLASSUNG - GENUSSRECHTE Merkmale Genussrechte + geringes Risiko + i. d. R. geringe Mindestbeteiligung + Unabhängig von der Gesellschaftsform begebbar ± flexible Gestaltung der Bedingungen, z.b. Verzinsung, Laufzeit Prospektpflicht nur mittelbare Beteiligung kein Mitspracherecht kein Einfluss auf Unternehmensstrategie 18

17 KAPITALÜBERLASSUNG - STIFTUNGEN Merkmale der Darlehensüberlassung an Energie-Stiftungen + geringes Risiko + Gemeinnützig und unabhängig gemäß Stiftungszweck + Zweckgebundene Unterstützung von EE/gemeinnützigen Projekten + Steuervorteile bei Gemeinnützigkeit nur mittelbare Beteiligung kein Mitspracherecht kein Einfluss auf operatives Geschäft Energie-Stiftung errichtet Windkraftanlagen aus Darlehen oder Spenden. Betreiber von Windanlagen gründen auf freiwilliger Basis eine Wind-Stiftung, die gemeinnützige Projekte in der Gemeinde unterstützt, z.b. Jugend- /Seniorenarbeit, soziale oder kulturelle Projekte... 19

18 UNTERNEHMERISCHE BETEILIGUNG: GESELLSCHAFTSFORMEN IM ÜBERBLICK privatrechtliche Organisationsformen Personen- gesellschaften Kapital- gesellschaften Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Offene Handelsgesellschaft (OHG) Eingetragene Genossenschaft (eg) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Partnerschaftsgesellschaft Kommanditgesellschaft (KG) Aktiengesellschaft (AG) UG haftungsbeschränkt Stille Gesellschaft GmbH & Co. KG Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA, GmbH & Co. KGaA) 20

19 PERSONENGESELLSCHAFT: KG (KOMMANDITGESELLSCHAFT) Vorteile unkomplizierte Gründung kaum Gründungskosten, kein Mindestkapital Hohe Kreditwürdigkeit Zwei Arten von Gesellschaftern: - Komplementär = aktive/voll haftende Gesellschafter - Kommanditisten = passive/beschränkt haftende Gesellschafter Ein Geschäftsführer (= Komplementär) Nachteile eingeschränktes Mitspracherecht des Kommanditisten Unbeschränkte persönliche Haftung mit gesamtem Privatvermögen des Komplementärs Verwaltungsaufwand (Handelsregistereintrag, Buchführungspflicht) Prospektpflicht Keine Fremdgeschäftsführung möglich 24

20 PERSONENGESELLSCHAFT: GMBH & CO. KG Vorteile beschränkte Haftung aller Gesellschafter, da Komplementär als GmbH organisiert ist Einbindung vieler Kapitalgeber als Kommanditisten möglich Gesellschaftsrechtliche und steuerliche Flexibilität Nachteile Höherer Gründungsaufwand (u.a. zwei Gesellschaften!) Prospektpflicht Jahresabschlusskosten Buchführungs- und Offenlegungspflicht u.u. geringere Kreditwürdigkeit 25

21 KAPITALGESELLSCHAFT: GMBH (GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG) Vorteile Haftung beschränkt auf Stammkapital (mind ) Kontroll- und Mitspracherechte des/der Gesellschafter (entsprechend ihrer Einlage) Fremdgeschäftsführung möglich Auch 1-Mann GmbH möglich (im Gegensatz zu Personengesellschaften) Nachteile hoher Gründungsaufwand Jahresabschlusskosten Buchführungs- und Offenlegungspflicht u.u. geringe Kreditwürdigkeit Eignen sich i.d.r. nicht für Publikumsbeteiligung 26

22 KAP.GES.: UG HAFTUNGSBESCHRÄNKT (UNTERNEHMERGESELLSCHAFT HAFTUNGSBESCHR.) Vorteile kaum Gründungskosten, 1 Mindestkapital ( 1 -GmbH) Gründungsverfahren mit Musterprotokoll beschränkte Haftung Fremdgeschäftsführung möglich Auch 1-Mann GmbH möglich (im Gegensatz zu Personengesellschaften) Nachteile Pflicht zur Rücklagenbildung bis mindestens ( 25 % des Jahresüberschusses) (Überführung in GmbH möglich, sobald Kapital auf erhöht) Jahresabschlusskosten Buchführungs- und Offenlegungspflicht geringere Kreditwürdigkeit 27

23 KAPITALGESELLSCHAFTEN: EINGETRAGENE GENOSSENSCHAFT Vorteile beschränkte Haftung bürgernahe demokratische Struktur Zweck: Förderung der Mitglieder Flexibler Ein-/Austritt keine Prospektpflicht Sehr insolvenzsicher Nachteile höherer Gründungsaufwand (mehrphasig!) Satzungsmäßige Nachschusspflicht durch Genossen im Falle einer Insolvenz möglich! aufwändige Organisationsstruktur Jahresabschlusskosten Kosten Verbandsmitgliedschaft 29

24 BETEILIGUNG AN GENOSSENSCHAFTEN Merkmale Genossenschaften (eg) Zweck: Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder Jedes Mitglied hat eine Stimme unabhängig von Beteiligungshöhe, gleichzeitig breite Streuung der Anteile (= demokratisches Prinzip und Schutz vor feindlichen Übernahmen ) Großer Einfluss der Mitglieder auf Entscheidungen Haftung auf Genossenschaftsanteil beschränkt (u.u. Nachschusspflicht bei Insolvenz; satzungsmäßig ausschließbar) Kein Mindestkapital Keine Prospektpflicht (da Anlegerschutz durch Genossenschaftsverband gewährleistet) Unkomplizierter Ein- und Austritt: Eintritt: durch schriftliche Beitrittserklärung + Vorstandsbestätigung Austritt: durch Kündigung der gezeichneten Geschäftsanteile Übertragung von Geschäftsanteilen möglich 30

25 SATZUNGSINHALTE Merkmale Genossenschaft (eg) (teilweise in der Satzung individuell regelbar): Kündigungsfrist (maximal 5 Jahre), bei Kündigung: Auszahlung der Geschäftsanteile Beteiligungsbeschränkung (Anzahl Geschäftsanteile, regionale Herkunft Beteiligter) festgelegte Geschäftsanteile: z. B (Höchstbeteiligung) darüber hinaus: Nachrangdarlehen möglich häufig: Mindestbeteiligung = Geschäftsanteil + Nachrangdarlehen Regelmäßige Ausschüttungen (z. B. sichere Grundverzinsung + erfolgsabhängiger Anteil) Anfahrphase ohne Ausschüttungen Nutzung weiterer Finanzquellen (Bankkredite, Genussscheine) 31

26 ENTWICKLUNG DER ENERGIEGENOSSENSCHAFTEN Quelle: Agentur für Erneuerbare Energien 32

27 VERTEILUNG DER ENERGIEGENOSSENSCHAFTEN 2014: ca. 240 Energiegenossenschaften in Bayern Quelle: GVB, Stand Grafik:

28 MÖGL. VORGEHENSWEISE BEI GRÜNDUNG BÜRGERGENOSSENSCHAFT Idee Idee Vorbereitung, Werbung Vorbereitung, Erarbeitung Grundlagen Werbung Erarbeitung Gründungsversammlung Grundlagen Gründungsversammlung Anmeldung Register Bürgerenergie eg 34

29 MÖGL. VORGEHENSWEISE BEI GRÜNDUNG BÜRGERGENOSSENSCHAFT Vorbereitende Schritte: Idee/Anstoß durch interessierte Akteure (z. B. Bürger, Kommune, Banken) Bildung Initiativgruppe Information über Presse, Mitteilungsblätter, Verbände, Internetseite Öffentliche Informationsveranstaltung Aufgaben der Initiativgruppe: Erarbeitung der an den Genossenschaftszielen orientierten Satzung Erarbeitung von Namens- und Personalvorschlägen Entwicklung wirtschaftliches Konzept (Businessplan) Bei allen Schritten Unterstützung durch den Genossenschaftsverband 35

30 MÖGL. VORGEHENSWEISE BEI GRÜNDUNG BÜRGERGENOSSENSCHAFT Gründungsversammlung: Gründungsbeschluss der Bürgerenergie eg durch die Gründungsmitglieder Zeichnung von Gründungskapital (Stückelung Geschäftsanteile) Beschluss der Satzung, Wahl von Vorstand und Aufsichtsrat Eintragung Genossenschaft: Bürgerenergie eg stellt Antrag auf Mitgliedschaft im Genossenschaftsverband 36

31 UNTERNEHMENSKONZEPTE DER BÜRGERENERGIE EG mögliche Geschäftsfelder der Bürgerenergie eg: Planung, Bau, Betrieb von eigenen Energieerzeugungsanlagen + Eigenvermarktung Beteiligung an externen Anlagen Beteiligung an Energieversorgern Planung, Bau, Betrieb von Energieverteilungsanlagen (z. B. Wärmenetze) Entwicklung und Umsetzung eines Bioenergiedorf-Konzepts Minimierung Verwaltungsaufwand durch Kombination Ehrenamt/ Bürgerengagement mit Unterstützung durch Genossenschaftsverband Bündelung von kaufmännischen und technischen Wissen (Fachkompetenz beteiligter Bürger) 38

32 MODELL KOMMUNALENERGIE EG Kommunalenergie eg Bürgerenergie eg Kommune Bank Bürger Bürger Bürger 39

33 BETEILIGUNG IN DER GMBH & CO. KG Merkmale GmbH & Co. KG Haftungsbeschränkung für alle Gesellschafter: Kommanditisten = beteiligte Bürger Komplementär = GmbH Haften mit Kapitaleinlage Haftet mit GmbH-Kapital Energie GmbH & Co. KG Kommanditisten Komplementär Bürger Genossenschaft Bürger Energie-GmbH Organe: Gesellschafterversammlung, Geschäftsführung und Beirat 40

34 BETEILIGUNG IN DER GMBH & CO. KG Merkmale GmbH & Co. KG + Individuelle Gestaltung des Gesellschaftsvertrags, z.b. bzgl. Höchstbeteiligungen, Stückelungen, Herkunft der Kapitalzeichner + Expertenwissen und langjährige Erfahrung der geschäftsführenden Komplementär-GmbH + Langfristig gesichertes Stammkapital durch Fixierung der Mindestlaufzeiten für Kapitaleinlagen + Steuerfreibeträge, keine Körperschaftssteuerpflicht Eingeschränkter Einfluss der beteiligten Bürger auf Unternehmensstrategie; Stimmenanzahl abhängig von der Höhe der Beteiligung Verwaltungskosten durch Prospektpflicht, Jahresabschlusspflicht 41

35 PROSPEKTPFLICHT (VERMÖGENSANLAGENGESETZ) Bei öffentlichen Beteiligungsangeboten Informationen zum Emittenten und zum Wertpapier/zur Geldanlage Prüfung des Prospekts durch BaFin z.b. Sparbriefe, Genussrechte, geschlossene Fonds, Unternehmensbeteiligungen wie GbR oder GmbH & Co. KG Ausnahmen bei Wertpapieren möglich, z. B. richtet sich an qualifizierte Anleger Bagatellgrenze bei Beteiligung sind z. B. Nicht mehr als 20 Anteile Beteiligungsgesamtbetrag nicht mehr als Euro Preis pro Anteil mindestens Euro 42

36 VERGLEICH DER GESELLSCHAFTSFORM Haftungsrisiko Kriterien eg abgeschirmt GmbH & Co. KG abgeschirmt Beteiligungsmöglichkeiten Laufzeit der Mitgliedschaft / Austrittsmöglichkeiten Mitgestaltungsmöglichkeiten der Gesellschafter - Gewichtung nach Geschäftsanteilen - Gründungs- / Verwaltungsaufwand Prospektpflicht Kündigungsfrist max. 5 Jahre groß - nein - - Kein Mindestkapital - Genossenschaftsregister - Jährliche/zweijährige Pflichtprüfung durch GVB - Jahresabschlusspflicht nein Individuell regelbare Mindestlaufzeit, z. B. 20 Jahre eingeschränkt - ja - - Kein Mindestkapital - Handelsregistereintragung - Buchführungspflichten - Gründung von 2 Gesellschaften - Jahresabschlusspflicht ja Flexibilität bei der Ausgestaltung Höhe und Häufigkeit der Gewinnausschüttung Nur bei Bilanzgewinn Bereits bei Liquidität Außenwirkung / Ansehen des Modells

37 BÜRGERBETEILIGUNG AN DER WINDKRAFT Energiewende Energieerzeugung wird sichtbar(er) in der Landschaft. Bürger werden zu Betroffenen. Durch Partizipationsmöglichkeiten werden sie zu Beteiligten, identifizieren sich mit den Anlagen und können sogar davon profitieren. 45

38 WEITERE INFORMATIONSQUELLEN Erhältlich unter: Erhältlich unter:

39 WEITERE INFORMATIONSQUELLEN Erhältlich unter: Erhältlich unter: 47

40 KONTAKT Ihre Fragen? C.A.R.M.E.N. e.v., Schulgasse 18, Straubing Tel.: +49 (0) , Fax: +49 (0)

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