Personalüberleitungsvertrag

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1 Die GEWOFAG Holding GmbH und die Wohnforum München gemeinnützige GmbH und die Landeshauptstadt München schließen folgenden Personalüberleitungsvertrag Präambel Die Vollversammlung des Stadtrates der Landeshauptstadt München hat am und die Neuorganisation des städtischen Wohnungsbestandes zum beschlossen. Die Vertragspartner beabsichtigen, Teile des städtischen Immobilienbesitzes auf den GEWOFAG Konzern im Wege des Verkaufs bzw. Bestellung eines Erbbaurechtes oder die Verwaltung von Immob ilien auf diese zu übertragen. Der GEWOFAG Konzern erklärt sich bereit, in diesen Fällen nach entsprechendem Vertragsschluss die Hausverwaltung gemeinsam mit den derzeit dort bei der Landeshauptstadt München in der Hausverwaltung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern fortzuführen. Er strebt eine dauerhafte Weiterbeschäftigung des betrof - fenen städtischen Personals an. Der GEWOFAG Konzern und die Landeshauptstadt München sind sich darin einig, dass der Übergang der Arbeitsverhältnisse auf die Wohnforum München gemeinnüt - zige GmbH sozialverträglich gestaltet werden muss. Dies bedeutet, dass die bisherigen Arbeitsbedingungen auch bei einer künftigen Beschäftigung bei der Wohnfo - rum München gemeinnützige GmbH dem bisher gewohnten Standard, insbesondere zu Entgelt und Umfang der Arbeitszeit, entsprechen müssen. Zu diesem Zweck erhalten die Beschäftigten von der Wohnfo - rum München GmbH neue Arbeitsverträg e nach dem Tarif der Wohnungs- und Immobili - enwirtschaft und werden damit in ihren Rechten und Pflichten den dort bereits beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gleich gestellt. 1 Geltungsbereich

2 (1) Dieser Vertrag regelt die arbeitsrechtlichen Folgen des Betriebsübergangs städtischen Immobilienbesitzes bzw. des Übergangs von Aufgaben der Immobilienverwaltung auf den GEWOFAG Konzern für di e hiervon betrof - fenen Beschäftigungsverhältnisse der nebenberuflichen Hauswartinnen und Hauswarte des Kommunalreferates, Abt. Liegenschaftsverwaltung. Der vom Übergang des Eigentums bzw. Bestellung eines Erbbaurechtes betroffene Immobilienbestand sowie die dort Beschäftigten sind in Anlage 1 zu diesem Vertrag aufgeführt. Der vom Übergang der Immobilienver - waltung betroffene Immobilienbestand sowie die dort Beschäftigten sind in Anlage 2 zu diesem Vertrag aufgeführt. (2) Soweit in diesem Vertrag Ansprüche für Beschäftigte nach Absatz 1 vereinbart werden, gelten diese entsprechend auch für hauptberufliche Hausmeisterinnen und Hausmeister des Kommunal- bzw. Sozialreferates. Diese werden in Anlage 3 zu diesem Vertrag aufgeführt. 2 Arbeitsverträge (1) Die Wohnforum München gemeinnützige GmbH verpflichtet sich, die vom Wohnungs- bzw. Aufgabenübergang betroffenen nebenberuflichen Hauswartinnen und Hauswarte bzw. hauptberuflichen Hausmeisterinnen und Hausmeister der Wohnanlagen (Anlagen 1 bis 3) bei der Wohnforum München gemeinnützige GmbH weiter zu beschäftigen. (2) Die Wohnforum München gemeinnützige GmbH bi etet diesen Beschäftig - ten mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wohnungs- bzw. Aufgabenübergangs neue unbefristete Arbeitsverträge unter Beachtung der zuletzt im Arbeitsverhältnis mit der Landeshauptstadt München geltenden Entgeltund Arbeitszeitkonditionen in den bisher betreuten Anwesen auf der Grundlage der Tarifverträge der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft an. Dies gilt auch, wenn Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen einer abschlagsfreien Regelaltersrente vollendet haben. Eine Probezeit wird nicht vereinbart. Ein Muster eines Arbeitsvertrages für sozialversicherungspflichtig Beschäftig - te enthält Anlage 4a, für geringfügig Beschäftigte im Sinne des 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV Anlage 4b. (3) Soweit nach tariflicher Eingruppierung und Bezahlung bei unveränderter Arbeitszeit das bisherige Entgelt nicht erreicht wird (Vergleich Jahresbrut - to- Gesamtentgelt), wird von der Wohnforum München gemeinnützige GmbH eine persönliche Besitzstandszulage als Ausgleich gewährt. Ändert sich die vertragliche Wochenarbeitszeit, so verändert sich die Höhe der Besitzstandszulage entsprechend. Die Besitzstandszulage nimmt an künftigen Tariferhöhungen nach den

3 Tarifverträgen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft teil und ist anrechenbar auf tarifliche Umgruppierungen, Höhergruppierungen und sonstige Erhöhungen des Jahresbrutto- Gesamtentgeltes aufgrund individueller oder betrieblicher Rahmenbedingungen bei der Wohnforum München gemeinnützige GmbH. In den Brutto- Gesamtentgeltvergleich fließen folgende Entgeltbestandteile mit ein: Grundlohn (Stundenlohn), Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt, vermögenswirksame Leistungen, Sonderzulagen, Prämienzahlungen, Aufwandsentschädigungen, bisherige Besitzstandszulagen, Münchenzulage. (4) Die Beschäftigten werden hinsichtlich ihrer Beschäftigungszeit so gestellt, dass sämtliche bei der Landeshauptstadt München verbrachte Zeiten eines Arbeitsverhältnisses als bei der Wohnforum München gemeinnüt - zige GmbH verbracht gelten. Tritt einer oder eine der Beschäftigten später unmittelbar wieder in den Dienst der Landeshauptstadt München ein, so gilt die Beschäftigungszeit bei der Wohnforum München gemeinnützige GmbH oder einer ihrer Tochtergesellschaften als bei der Landeshaupt - stadt München verbracht. (5) Die Landeshauptstadt München wird den Beschäftigten zum gleichen Wirkungszeitpunkt entsprechende Auflösungsverträge anbieten, die bei Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages bei der Wohnforum München gemeinnützige GmbH unterschrieben werden sollen. (6) Weitergehende Rechte der Beschäftigten aus 613a BGB bleiben unberührt. 3 Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen Auch soweit kein Betriebsübergang nach 613a BGB vorliegt, besteht ein entsprechender Kündigungsschutz im Zusammenhang mit der Übertragung der Verwaltungsaufgaben auf die GEWOFAG Holding GmbH für den Zeitraum bis zum Ablauf des Kalenderjahres Darüber hinaus gilt der Kündigungs - schutz bis nach dem Interessenausgleich/Sozialplan zwischen der Wohnforum gemeinnützigen GmbH, der Wohnforum Service GmbH und dem Betriebsrat des Gemeinschaftsbetriebes Wohnforum vom auch für die nach diesem Vertrag betroffenen Beschäftigten. 4 Sozialleistungen Die Wohnforum München gemeinnützige GmbH gewährt den betroffenen Beschäftigten alle sonstigen betrieblichen Leistungen, die auch der Stammbelegschaft der Wohnforum München gemeinnützige GmbH gewährt werden, soweit die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

4 5 Zusatzversorgung Landeshauptstadt München und GEWOFAG Holding GmbH garantieren die lückenlose Fortsetzung bestehender Versicherungen bei der Zusatzversor - gungskasse der Bayerischen Gemeinden im Rahmen der jeweils geltenden Satzung. 6 Rückkehr zur Landeshauptstadt München Die betroffenen Beschäftigten haben bis zum Ablauf von fünf Jahren nach Ende ihres Arbeitsverhältnisses bei der Landeshauptstadt München das Recht, sich als interne(r) Bewerber/ - in auf zu besetzende Stellen bei der Stadt zu bewerben, soweit das Arbeitsverhältnis mit der Wohnforum München gemeinnützige GmbH noch besteht. 7 Information der betroffenen Beschäftigten Landeshauptstadt München und der GEWOFAG Konzern werden die in den Anlagen 1 bzw. 3 aufgeführten Beschäftigten gemeinsam über den Betriebsübergang und dessen Auswirkungen schriftlich informieren. In vergleichbarer Weise werden auch die vom Übergang der Immobilienverwaltung betroffenen Beschäftigten (vgl. Anlage 2 bzw. 3) über dessen Auswirkungen auf ihr Arbeitsverhältnis schriftlich informiert. 8 Datenübermittlung und Datenschutz (1) Für die Berechnung einer persönlichen Besitzstandszulage nach den Vorgaben von 2 dieses Vertrages sowie für weitere Vorbereitungsarbei - ten der Lohnbuchhaltung ist die rechtzeitige Übermittlung der relevanten Entgeltdaten der betroffenen Beschäftigten an die GEWOFAG Holding GmbH, Bereich Personal erforderlich. (2) Die GEWOFAG Holding GmbH, Bereich Personal, sichert zu, dass diese Daten vertraulich behandelt werden, insbesondere der Kreis der Zugriffsbe - rechtigten auf das unabdingbare Maß beschränkt bleibt und übermittelte Entgeltdaten von Beschäftigten unverzüglich gelöscht werden, sobald feststeht, dass mit diesen kein Arbeitsverhältnis begründet wird. 9 Regelungsgehalt und Geltungsdauer des Personalüberleitungsvertrages (1) Dieser Personalüberleitungsvertrag gewährt im Hinblick auf Inhalt, Abschluss und Beendigung von bestehenden Regelungen keine weiterge-

5 henden Ansprüche als nach 613 a BGB vorgesehen, soweit sich aus dem Personalüberleitungsvertrag keine abweichenden Regelungen ergeben. (2) Dieser Personalüberleitungsvertrag tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. (3) Soweit nach dem Inkrafttreten dieses Vertrages auf der Grundlage der Grundsatzbeschlüsse des Stadtrates vom und und ergänzender Fachausschuss- Beschlüsse Eigentum bzw. Immobilien - verwaltung auf den GEWOFAG Konzern übertragen wird, gelten die Bestimmungen dieses Vertrages für die hiervon betroffenen Beschäftigten im Sinne des 1 in gleicher Weise.

6 München, den Gordona Sommer GEWOFAG Holding GmbH Christian Ude Landeshauptstadt München Sigismund Mühlbauer Wohnforum München gemeinnützige GmbH Anlagen Anlage 1: Personalliste nebenberufliche Hauswarte/ - innen mit Betriebsübergang Anlage 2: Personalliste nebenberufliche Hauswarte/ - innen mit Aufgabenübergang Anlage 3: Personalliste hauptberufliche Hausmeister/ - innen Anlage 4a: Muster Arbeitsvertrag bei der Wohnforum München gemeinnützige GmbH für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Anlage 4b: Muster Arbeitsvertrag bei der Wohnforum München gemeinnützige GmbH für geringfügig Beschäftigte

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