Dr. Michael Kilchling. Fotonachweis: Münsterländische Volkszeitung. Sanktionenrecht #31. Michael Kilchling Vorlesung Sanktionenrecht I SS 2017

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Dr. Michael Kilchling. Fotonachweis: Münsterländische Volkszeitung. Sanktionenrecht #31. Michael Kilchling Vorlesung Sanktionenrecht I SS 2017"

Transkript

1 Dr. Michael Kilchling Fotonachweis: Münsterländische Volkszeitung Sanktionenrecht Michael Kilchling Vorlesung Sanktionenrecht I SS 2017 #31

2 Annahmen der Theorie der Schuldvergeltung Eine Straftat ist Ausdruck eines freien und autonomen Willens einer freien Person Ein Mensch ist dazu fähig, sich frei zwischen Recht und Unrecht zu entscheiden Deshalb muss ein freier Mensch so behandelt werden, als ob er/sie mit der Straftat seinen/ihren Willen anderen (freien) Menschen aufzwingen will In einer Straftat ist damit die Äußerung enthalten, dass nicht die staatliche Norm gelten solle, sondern der in der Straftat manifestierte Wille des Täters Die Kriminalstrafe muss insoweit auch die prinzipielle Anerken-nung des Täters als frei enthalten Problem: neue Erkenntnisse der Hirnforschung zum freien Willen Michael Kilchling Vorlesung Sanktionenrecht I SS

3 Nützlichkeitstheorien (Prävention) Relative Straftheorien lösen im 19. Jahrhundert die absoluten Theorien ab» Individualprävention» Generalprävention Grundprinzip: Strafe darf nur angedroht werden, um bestimmte Interessen und Werte zu schützen Theorie des Rechtsgüterschutzes Problem: welche Interessen oder Güter sind so bedeutsam, dass sie strafrechtlichen Schutz (und Strafe im Falle ihrer Verletzung) rechtfertigen?» Individualrechtsgüter?» Allgemeininteressen (Volksgesundheit, Sicherheit des Straßenverkehrs, Wirtschaftsordnung)?» Moral? Ist der Staat gegebenenfalls verpflichtet, Strafe anzudrohen? Michael Kilchling Vorlesung Sanktionenrecht I SS

4 Theorie der Individual-/Spezialprävention Strafe verfolgt drei Zielsetzungen: 1. Durch Strafe wird individuelle Abschreckung erzielt. Die Strafe setzt danach ein Motiv, die bestrafte Handlung in Zukunft zu unterlassen (Lerntheorie) 2. Die Strafe führt zu Resozialisierung oder Besserung (durch Behandlung, Unterstützung, Lernmöglichkeiten) 3. Die Strafe führt zu einer Sicherung vor dem Straftäter (durch Freiheitsstrafe, Todesstrafe etc.) Michael Kilchling Vorlesung Sanktionenrecht I SS

5 Negative Generalprävention (Androhungsprävention) Anselm Feuerbach Der Mensch wird geleitet durch die Verfolgung von für ihn nützlichen Zielen und die Vermeidung von Schmerz und Nachteilen Deshalb müssen die durch Strafe angedrohten Nachteile die durch eine Straftat erreichbaren Vorteile immer überwiegen Michael Kilchling Vorlesung Sanktionenrecht I SS

6 Positive Generalprävention Strafrechtliche Normen enthalten allgemeine Erwartungen (Vertrauen in die Rechtsordnung) Wird eine Straftat begangen, dann werden diese allgemeinen Erwartungen verletzt, es entsteht Enttäuschung Die Enttäuschung muss verarbeitet werden Aufgabe der Erwartungen (mit der Begründung, dass die Erwartungen falsch waren oder nicht durchgesetzt werden konnten) (kontrafaktische) Beibehaltung der Erwartungen und Bekräftigung, dass der Täter im Unrecht war Die Beibehaltung der Erwartungen wird durch die Bestrafung des für die Enttäuschung Verantwortlichen demonstriert (Bekräftigung des Vertrauens für die Zukunft) Michael Kilchling Vorlesung Sanktionenrecht I SS

7 Theorie der Strafe und Kriminalitätstheorie Straftheorien basieren wesentlich auf Vorstellungen über Verbrechen, Verbrecher und Verbrechensursachen Absolute (Vergeltungs-) Theorien Der Mensch ist frei, autonom, vernünftig Theorien der Individualprävention Resozialisierung/Behandlung: Der Mensch ist ein sozialisierter Mensch, sozialisierungsfähig und offen für Sozialisierung Abschreckung: homo oeconomicus, der Mensch kalkuliert und wägt ab (rational choice) Sicherung: der Mensch ist gefährlich und bedarf physischer Restriktion Michael Kilchling Vorlesung Sanktionenrecht I SS

8 Theorie der Strafe und Kriminalitätstheorie Theorie der negativen Generalprävention Menschen sind rational und abwägend (homo oeconomicus, rational choice) Theorie der positiven Generalprävention Systemtheorie: ein Normensystem muss beständig bekräftigt werden, damit die Normen (Erwartungen) intakt bleiben Theorie sozialer Integration (Durkheim) Michael Kilchling Vorlesung Sanktionenrecht I SS

9 Theorie der Strafe und Kriminalitätstheorie Problem: Opfer? Nichtberücksichtigung der Opfer in allen herrschenden Theorien Traditioneller Anknüpfungspunkt: abstrakte Rechts-/Rechtsgutsverletzung Wesentliche Erkenntnisse der viktimologischen Forschung werden bislang weitgehend ignoriert Opfer anders 'betroffen' (enttäuscht) als die Allgemeinheit (Opfer-Individualisierung) (Positive/negative) Generalprävention zu eng: Enttäuschung nicht nur ideell-abstrakt, sondern unmittelbar-konkret Genugtuung lange Zeit ausgeblendet Wesentliche Elemente: Unrechtsfeststellung und Restitution Michael Kilchling Vorlesung Sanktionenrecht I SS

10 Theorie der Strafe und Kriminalitätstheorie Problem: Opfer? Eigene 'spezialpräventive' Funktionskategorie erforderlich» negativ: Vermeidung von sekundärer Viktimisierung (einschl. Stigmatisierung u. Diskriminierung)» negativ: Prävention weiterer Viktimisierung (Re-Viktimisierungs-Dynamik)» negativ: Prävention nachfolgender Delinquenz (Opfer-Täter-Abfolge)» positiv: 'Resozialisierung'/'Reintegration' des Opfers Literatur: Kilchling, NStZ 2002, S. 57ff.; Hörnle, JZ 2006, S. 950ff.; Meier, Strafrechtl. Sanktionen, S (Die Bedeutung des Opfers); Weigend, Zeitschrift für rechtswissenschaftliche Forschung 2010, S. 39ff., Sautner, Opferinteressen und Strafrechtstheorien, Innsbruck/Wien/Bozen 2010 Michael Kilchling Vorlesung Sanktionenrecht I SS

11 Theorie der Strafe und Kriminalitätstheorie Problem: empirische Fundierung der Theorien? Michael Kilchling Vorlesung Sanktionenrecht I SS

12 (Negative) Generalprävention Abschreckungs- oder "deterrence"- Forschung Theoretische Grundlagen: Lerntheorien, ökonomische Theorien Variablen der Abschreckung Bestrafungsrisiko Bestrafungsschwere Schnelligkeit der Bestrafung Michael Kilchling Vorlesung Sanktionenrecht I SS

13 Befunde der Abschreckungsforschung Im Vergleich Entdeckungsrisiko und Bestrafungsschwere spielt das Entdeckungsrisiko die entscheidende Rolle Die Bestrafungsschwere wirkt sich erst bei einem bedeutsamen Entdeckungsrisiko aus Dies heißt, dass Abschreckungsstrategien im Kern auf die Erhöhung des Entdeckungsrisikos setzen müssen Allerdings lässt sich das Entdeckungsrisiko in der Praxis nur sehr schwer manipulieren Werden außerstrafrechtliche Abschreckungsfaktoren einbezogen, dann werden Entdeckungsrisiko und Schwere marginal Zeitfaktor vor allem bei Jugendlichen relevant Michael Kilchling Vorlesung Sanktionenrecht I SS

14 Befunde der Abschreckungsforschung Michael Kilchling Vorlesung Sanktionenrecht I SS

15 Befunde der Abschreckungsforschung Michael Kilchling Vorlesung Sanktionenrecht I SS

16 Spezialprävention Negativ: individuelle Abschreckung Annahme: durch Bestrafung werden zusätzliche Hemmschwellen für die Zukunft aufgebaut (z.b. 'taste of prison'- approach) Problem: abnehmender Grenzschaden (analog zum Grenznutzenmodell der Ökonomie): Sanktionen nutzen sich schnell ab Positiv: Behandlung und Lernen Resozialisierungsforschung, insbesondere im Strafvollzug und in der Sozialtherapie Michael Kilchling Vorlesung Sanktionenrecht I SS

17 Befunde der Behandlungsforschung "Behandlungsideologie" der 1950er und 1960er Jahre unbestimmte Freiheitsstrafe Martinson 1974 "nothing works" Kritik aus der Rechtsstaatsperspektive Evaluationsforschung Problem der Methoden: kaum Experimente Fraglich: wurden Behandlungsansätze überhaupt effektiv implementiert? Frage: für wen sind Behandlungsansätze sinnvoll? Forschungsstand: Für spezifische Gruppen können, wenn auch kleine, positive Behandlungseffekte nachgewiesen werden Michael Kilchling Vorlesung Sanktionenrecht I SS

18 Sicherung Sicherungsverwahrung (incapacitation) Kriminalpolitische Ausformungen 'selective incapacitation' 'categorical incapacitation' Konzentration auf Intensivtäter/chronische Straftäter Forschung: Zusammenhänge zwischen physischer Sicherung und Entwicklungen der Kriminalität Problem der Identifizierung und Prognose (mutmaßlich hoher Prozentsatz sog. 'falscher Positiver') ökonomische Probleme Michael Kilchling Vorlesung Sanktionenrecht I SS

19 Deutsche Legalbewährungsstudie legalbewaehrung2.html Michael Kilchling Vorlesung Sanktionenrecht I SS

20 3. Grenzen der Strafe Michael Kilchling Vorlesung Sanktionenrecht I SS

21 Grenzen der Strafe (1) Europa und internationale Ebene Internationaler Menschenrechtsrechtsschutz UN Europäischer Menschenrechtsschutz Europarat Minimumstandards der Vereinten Nationen und des Europarats Europäische Union» Tampere-Beschlüsse: Gemeinsamer Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (1999)» EU-Grundrechte-Charta (2000/2007): rechtsverbindlich durch Lissabon-Vertrag (auf EU-Ebene; innerstaatlicher Anwendungsbereich str.)» Art. 6 Abs. 2 EU-V (konsolidierte Fassung): EU soll künftig selbst Vertragspartei der EMRK werden Michael Kilchling Vorlesung Sanktionenrecht I SS

Theorie der strafrechtlichen Sanktion und Kriminalitätstheorien

Theorie der strafrechtlichen Sanktion und Kriminalitätstheorien Theorie der strafrechtlichen Sanktion und Kriminalitätstheorien Straftheorien beziehen sich (auch) auf Vorstellungen über Verbrechen, Verbrecher und Verbrechensursachen Absolute (Vergeltungs-) Theorien

Mehr

Jescheck/Weigend: Lehrbuch des Strafrechts. Allgemeiner Teil. Berlin 1996, S. 13

Jescheck/Weigend: Lehrbuch des Strafrechts. Allgemeiner Teil. Berlin 1996, S. 13 Was ist Strafe? Jescheck/Weigend: Lehrbuch des Strafrechts. Allgemeiner Teil. Berlin 1996, S. 13 Strafe ist der Ausgleich einer erheblichen Rechtsverletzung durch Auferlegung eines der Schwere von Unrecht

Mehr

Sanktionenrecht SS Warum wird bestraft?

Sanktionenrecht SS Warum wird bestraft? Sanktionenrecht SS 2012 Warum wird bestraft? Theorie der Schuldvergeltung Individuelle Schuld Begründet Strafe Fordert Strafe?» 153, 153a StPO Erlaubt Sühne? Schuld wird maßgebliches Kriterium Unschuldsvermutung

Mehr

Dr. Michael Kilchling Strafvollzugsrecht (5)

Dr. Michael Kilchling Strafvollzugsrecht (5) Dr. Michael Kilchling Strafvollzugsrecht (5) Michael Kilchling Vorlesung Strafvollzugsrecht WS 2009/2010 1 Unmittelbare Auswirkungen Psychische Auswirkungen Psychische Beeinträchtigungen Selbstschädigungen,

Mehr

Strafrecht AT Grundwissen 1. A. Einführung in das Strafgesetzbuch. 1. Strafrecht im formellen Sinn. 2. Strafe Rechtfertigung und Zweck.

Strafrecht AT Grundwissen 1. A. Einführung in das Strafgesetzbuch. 1. Strafrecht im formellen Sinn. 2. Strafe Rechtfertigung und Zweck. Strafrecht AT Grundwissen 1 1 EINLEITUNG A. Einführung in das Strafgesetzbuch 1. Strafrecht im formellen Sinn Als Einstieg in die Rechtsmaterie Strafrecht Allgemeiner Teil ist es sinnvoll, sich mit einigen

Mehr

Strafrechtliche Sanktionen

Strafrechtliche Sanktionen Strafrechtliche Sanktionen Sommersemester 2013 Universität Freiburg Vorlesungsbezogene Unterlagen Vorlesungen und Vorlesungsmaterialien www.mpicc.de/ww/de/pub/aktuelles/veranstaltungen/ lehrveranstaltungen.htm

Mehr

Strafrechtliche Sanktionen

Strafrechtliche Sanktionen Strafrechtliche Sanktionen Sommersemester 2006 Universität Freiburg Gliederung Was ist Strafe? Konzepte und Begriff Historische und kulturelle Variabilität Warum wird bestraft? Theorien der Strafe Grenzen

Mehr

Sanktionen wozu? Altes und Neues zur Begründung von Strafen und Massnahmen. Christian Schwarzenegger

Sanktionen wozu? Altes und Neues zur Begründung von Strafen und Massnahmen. Christian Schwarzenegger Sanktionen wozu? Altes und Neues zur Begründung von Strafen und Massnahmen Christian Schwarzenegger Max und Moritz Letzter Streich Meister Müller, he, heran! Mahl er das, so schnell er kann! Rickeracke!

Mehr

Von Dr. Benjamin F. Brägger, Sekretär des Strafvollzugskonkordats der Nordwest- und Innerschweizer Kantone

Von Dr. Benjamin F. Brägger, Sekretär des Strafvollzugskonkordats der Nordwest- und Innerschweizer Kantone Verwahrungsvollzug in der Schweiz: Auswirkungen der Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs und des deutschen Bundesverfassungsgerichtshof Von Dr. Benjamin F. Brägger, Sekretär des Strafvollzugskonkordats

Mehr

GEWÄHRLEISTUNG DES ZUGANGS ZUR JUSTIZ. Prof. Dr. Aart (A.C.) Hendriks Trier, 9. Dezember 2013

GEWÄHRLEISTUNG DES ZUGANGS ZUR JUSTIZ. Prof. Dr. Aart (A.C.) Hendriks Trier, 9. Dezember 2013 GEWÄHRLEISTUNG DES ZUGANGS ZUR JUSTIZ Prof. Dr. Aart (A.C.) Hendriks Trier, 9. Dezember 2013 Art. 6 EMRK 1. Jede Person hat ein Recht darauf, dass über Streitigkeiten in Bezug auf ihre zivilrechtlichen

Mehr

RESOLUTION DER GENERALVERSAMMLUNG

RESOLUTION DER GENERALVERSAMMLUNG RESOLUTION DER GENERALVERSAMMLUNG verabschiedet am 20. November 1963 1904 (XVIII). Erklärung der Vereinten Nationen über die Beseitigung aller Formen der Rassendiskriminierung Die Generalversammlung, in

Mehr

Menschenrechte Dokumente und Deklarationen

Menschenrechte Dokumente und Deklarationen Menschenrechte Dokumente und Deklarationen Bundeszentrale für politische Bildung 5 Inhalt Inhalt Karl Josef Partsch Der internationale Menschenrechtsschutz. Eine Einführung 11 I. Internationale Abkommen,

Mehr

Strafvollzugsrecht (6) Dr. Michael Kilchling

Strafvollzugsrecht (6) Dr. Michael Kilchling Strafvollzugsrecht (6) Dr. Michael Kilchling 6. Ziele und Aufgaben des Strafvollzugs Zielsetzungen des Strafvollzugsgesetzes 2 StVollzG Aufgaben des Vollzuges "Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene

Mehr

Schuld und Strafe Straftheorien am praktischen Fall erörtert

Schuld und Strafe Straftheorien am praktischen Fall erörtert S I C Problemfelder der Moral Beitrag 8 Schuld und Strafe 1 Schuld und Strafe Straftheorien am praktischen Fall erörtert Lutz B. Mathy, Leipzig Wie entscheiden Richter eigentlich, wer welche Strafe bekommt?

Mehr

Frau Rechtsanwältin Gabriele Quardt

Frau Rechtsanwältin Gabriele Quardt Ringvorlesung Europa und europäische Integration Cornerstones of European Economic Law Mittwoch, 29.01.2014 Frau Rechtsanwältin Gabriele Quardt "Sportförderung im Fokus der Beihilfenkontrolle" 18 Uhr Senatssaal

Mehr

60 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte -

60 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte - 60 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte - Erfahrungen als UNO-Sonderberichtserstatter über Folter" Manfred Nowak Professor für Internationalen Menschenrechtsschutz,Universität Wien Direktor, Ludwig

Mehr

Internationale Bestechung (IntBestG, 299 Absatz 3 StGB, Entwurf neues Korruptionsbekämpfungsgesetz)

Internationale Bestechung (IntBestG, 299 Absatz 3 StGB, Entwurf neues Korruptionsbekämpfungsgesetz) Internationale Bestechung (IntBestG, 299 Absatz 3 StGB, Entwurf neues Korruptionsbekämpfungsgesetz) Dr. Matthias Korte Köln, 6. Februar 2015 Internationale Bestechung Gliederung! Internationales Bestechungsgesetz!

Mehr

Dr. Michael Kilchling. Strafvollzugsrecht (3) Michael Kilchling Vorlesung Strafvollzugsrecht WS 2012/2013 1

Dr. Michael Kilchling. Strafvollzugsrecht (3) Michael Kilchling Vorlesung Strafvollzugsrecht WS 2012/2013 1 Dr. Michael Kilchling Strafvollzugsrecht (3) Michael Kilchling Vorlesung Strafvollzugsrecht WS 2012/2013 1 Entwicklung eines gesonderten Jugendstrafrechts und Jugendvollzugs 1911: erstes Jugendgefängnis

Mehr

Angewandte Wissenschaft Evaluationsforschung, evidenzbasierte Kriminalpolitik

Angewandte Wissenschaft Evaluationsforschung, evidenzbasierte Kriminalpolitik Funktionen der Kriminologie Angewandte Wissenschaft Evaluationsforschung, evidenzbasierte Kriminalpolitik Grundlagenwissenschaft Entwicklung des Wissens über Kriminalität und Soziale Kontrolle Kritische

Mehr

Bestrafung ohne Freiheitsentzug

Bestrafung ohne Freiheitsentzug Bestrafung ohne Freiheitsentzug Deutsche Erfahrungen und die Realität in Russland Vitaly Galinskiy > Präsentation 163 Bestrafung ohne Freiheitsentzug Deutsche Erfahrungen und die Realität t in Russland

Mehr

Kriminologie I Grundlagen

Kriminologie I Grundlagen Kriminologie I Grundlagen Schwerpunkt Strafrechtspflege Vorlesungen Kriminologie I Kriminologie II Jugendstrafrecht Strafvollzugsrecht Sanktionenrecht Seminar Materialien, Links, Vorträge, Seminare, Stellenangebote

Mehr

Beccaria ( ): Über Verbrechen und Strafen (1764)

Beccaria ( ): Über Verbrechen und Strafen (1764) Aufklärung und Menschenrechte Beccaria (1738-1794): Über Verbrechen und Strafen (1764) Forderungen Beccarias: Willkürverbot Gesetzlichkeitsprinzip Prävention anstelle Vergeltung (Nützlichkeit) Rechtsgüterschutz

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII A. EINLEITUNG... 1 I. Problemaufriss der Untersuchung... 1 II. Fragestellung der Untersuchung... 2 III. Methoden und Aufbau der Untersuchung...

Mehr

ich bin frei. Artikel 1: 60 JAHre MeNSCHeNreCHte ich SCHütze Sie Sie SCHützeN MiCH www. w amnesty.yde/60jahre

ich bin frei. Artikel 1: 60 JAHre MeNSCHeNreCHte ich SCHütze Sie Sie SCHützeN MiCH www. w amnesty.yde/60jahre ICH bin frei. Artikel 1: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen. ICH bin ANDERS.

Mehr

IV. Strafzumessung Regelbeispiele gem 240 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1-3 StGB

IV. Strafzumessung Regelbeispiele gem 240 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1-3 StGB StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 7 Straftaten gg die persönl. Freiheit: Nötigung 1 Nötigung gem. 240 Abs. 1 und 2 StGB: Prüfungsaufbau I. Tatbestandsmäßigkeit 1. Objektiver Tatbestand a) Nötigungsmittel:

Mehr

Der Labeling Approach

Der Labeling Approach Geisteswissenschaft Feryal Kor Der Labeling Approach Studienarbeit 1. Einleitung In jeglichen Gesellschaftsformen leben die unterschiedlichsten Individuen, welche vielfältige und unterschiedliche Verhaltensweisen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis. B. Das Spannungsverhältnis Sicherheit vs. Freiheit

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis. B. Das Spannungsverhältnis Sicherheit vs. Freiheit Vorwort Abkürzungsverzeichnis VII XVII A. Einleitung 1 B. Das Spannungsverhältnis Sicherheit vs. Freiheit I. Sicherheit als Staatsaufgabe 5 1. Der Begriff der Sicherheit 5 a) Innere Sicherheit 5 b) Äußere

Mehr

2: Zweck und Rechtfertigung von Strafe und Maßregeln

2: Zweck und Rechtfertigung von Strafe und Maßregeln 2: Zweck und Rechtfertigung von Strafe und Maßregeln I. Straftheorien Sinn und Zweck des Strafens 1. Absolute Theorien (Kant, Hegel) Strafe dient der Vergeltung (Talionsprinzip), d.h. es wird bestraft,

Mehr

Ist es verantwortbar, den Täter nicht zu bestrafen?

Ist es verantwortbar, den Täter nicht zu bestrafen? Ist es verantwortbar, den Täter nicht zu bestrafen? Zur moralischen Legitimität eines Grundsatzes des No-Blame-Approach Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl 1 Ist es verantwortbar, den Täter nicht zu bestrafen?

Mehr

Az. 3 Ss 89/02. Leitsatz:

Az. 3 Ss 89/02. Leitsatz: 1 Az. 3 Ss 89/02 Leitsatz: Auch die Jugendstrafe wegen "Schwere der Schuld" kommt nur in Betracht, wenn sie zur erzieherischen Einwirkung auf den jugendlichen Täter notwendig ist. Der äußere Unrechtsgehalt

Mehr

Inhalt. Vorwort Einleitung... 15

Inhalt. Vorwort Einleitung... 15 Inhalt Vorwort... 13 Einleitung... 15 1 Kinderrechte sind Menschenrechte eine Entwicklungsperspektive... 21 1.1 Internationale Dokumente vor 1945... 21 1.2 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte... 22

Mehr

Kriminologie II (10) Dr. Michael Kilchling

Kriminologie II (10) Dr. Michael Kilchling Kriminologie II (10) Dr. Michael Kilchling 5. Sanktions- und Präventionsforschung Sanktions- und Präventionsforschung Frühe Intervention Polizeiliche Strategien zum Umgang mit Kriminalität Strafe und Abschreckung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Kapitel 1: Natürliche" und bürgerliche Gleichheit" im älteren deutschen Naturrecht der Aufklärung 15.

Inhaltsverzeichnis. Kapitel 1: Natürliche und bürgerliche Gleichheit im älteren deutschen Naturrecht der Aufklärung 15. Inhaltsverzeichnis Vorwort VII Einleitung 1 I. Fragestellung und Gang der Untersuchung 1 II. Quellen und Methode, 8 III. Forschungsstand und Literatur 11 Kapitel 1: Natürliche" und bürgerliche Gleichheit"

Mehr

Dr. Michael Kilchling Der Täter-Opfer-Ausgleich als Opferrecht: Entwicklung, Entwicklungspotenzial, aktuelle Entwicklungen

Dr. Michael Kilchling Der Täter-Opfer-Ausgleich als Opferrecht: Entwicklung, Entwicklungspotenzial, aktuelle Entwicklungen Dr. Michael Kilchling Der Täter-Opfer-Ausgleich als Opferrecht: Entwicklung, Entwicklungspotenzial, aktuelle Entwicklungen Michael Kilchling 3. Landespräventionstag Sachsen Leipzig 20. Oktober 2016 1 Inhalt

Mehr

Dr. Michael Kilchling Kriminologie II 8

Dr. Michael Kilchling Kriminologie II 8 Dr. Michael Kilchling Kriminologie II 8 Michael Kilchling Vorlesung Kriminologie II SS 2009 1 1.6. Terrorismus Begriff Umfang Strukturelle Unterschiede zur Organisierten Kriminalität Internationaler Rahmen

Mehr

Grundwissen der 10. Jahrgangsstufe im Fach Wirtschaft und Recht

Grundwissen der 10. Jahrgangsstufe im Fach Wirtschaft und Recht Grundwissen der 10. Jahrgangsstufe im Fach Wirtschaft und Recht Stand September 2013 10.1 Denken in gesamtwirtschaftlichen Zusammenhängen Wie verhalten sich Haushalte und Unternehmen am Markt? Am Markt

Mehr

I. Geschichte der Europäischen Integration

I. Geschichte der Europäischen Integration I. Geschichte der Europäischen Integration 1. Von der Gründung der Europäischen Gemeinschaften bis zur Europäischen Union (Vertrag von Maastricht) - Motive und Mittel zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften:

Mehr

-7- Inhaltsfibersicht. Abkürzungsverzeichnis 17. Einleitung Abschnitt; Die Entwicklung des Sanktionensystems 25

-7- Inhaltsfibersicht. Abkürzungsverzeichnis 17. Einleitung Abschnitt; Die Entwicklung des Sanktionensystems 25 -7- Inhaltsfibersicht Abkürzungsverzeichnis 17 Einleitung 23 1. Abschnitt; Die Entwicklung des Sanktionensystems 25 A.) Grundlagen der strafrechtlichen Sanktion und Entwicklung der Strafzwecke 25 I.) Die

Mehr

körperliche, geistige oder charakterliche Mängel (zum letzteren BGHSt 5, S. 165ff)

körperliche, geistige oder charakterliche Mängel (zum letzteren BGHSt 5, S. 165ff) Ungeeignetheit Prognose Zu erwarten sind auch in Zukunft rechtswidrige, die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigende Straftaten 69 II Regelbeispiele des Eignungsmangels» 315c, 316, 142, 323a (in

Mehr

B. Erpressung ( 253 StGB)

B. Erpressung ( 253 StGB) B. Erpressung ( 253 StGB) (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des

Mehr

17. Wahlperiode /2326

17. Wahlperiode /2326 Bayerischer Landtag 17. Wahlperiode 25.07.2014 17/2326 Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Verena Osgyan BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 24.04.2014 Verurteilungsquote bei Vergewaltigungsdelikten in Bayern

Mehr

Deutsches Strafgesetzbuch (StGB); Auszug

Deutsches Strafgesetzbuch (StGB); Auszug Deutsches Strafgesetzbuch (StGB); Auszug 261 Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (1) Wer einen Gegenstand, der aus einer in Satz 2 genannten rechtswidrigen Tat herrührt, verbirgt,

Mehr

Einleitung Opferbegriff Teil 1: Das Opfer im Strafrechtssystem... 17

Einleitung Opferbegriff Teil 1: Das Opfer im Strafrechtssystem... 17 5 Inhaltsverzeichnis Einleitung... 11 Opferbegriff... 15 Teil 1: Das Opfer im Strafrechtssystem... 17 1 Die Stellung der Opfer im materiellen Strafrecht... 19 1.1 Das Strafrechtssystem... 19 1.1.1 Grundlegend...

Mehr

Das Zeitalter der Aufklärung

Das Zeitalter der Aufklärung Das Zeitalter der Aufklärung Im Zeitalter der Aufklärung formulierten zahlreiche Philosophen Ideen, die den Menschen in einem Staat gewissen fundamentale Rechte zugestanden und dies nicht aufgrund ihrer

Mehr

SchiedsamtsZeitung 34. Jahrgang 1963, Heft 09 Online-Archiv Seite 132a-136 Organ des BDS

SchiedsamtsZeitung 34. Jahrgang 1963, Heft 09 Online-Archiv Seite 132a-136 Organ des BDS DIE KÖRPERVERLETZUNG IM ENTWURF 1962 ZU EINEM NEUEN DEUTSCHEN STRAFGESETZBUCH Von Reichsgerichtsrat R. Dr. jur. Fritz H a r t u n g, Marburg In der SchsZtg. 1961 S. 169 ff. und S. 182 ff. hatte ich den

Mehr

Straftaten gegen die Rechtspflege: Schutzrichtung der Tatbestände. Täter. 164 StGB. Rechtspflegeorgan

Straftaten gegen die Rechtspflege: Schutzrichtung der Tatbestände. Täter. 164 StGB. Rechtspflegeorgan StrafR BT 2: Straftaten gg Gemeinschaftswerte 13 Straftaten gg die Rechtspflege: 145d, 164, 258 StGB 1 Straftaten gegen die Rechtspflege: Schutzrichtung der Tatbestände Täter 145 d StGB 153 ff. StGB 164

Mehr

JUGENDARREST. Theorie, Praxis, Kritik und Alternativen

JUGENDARREST. Theorie, Praxis, Kritik und Alternativen Theorie, Praxis, Kritik und Alternativen Jugendarrest Feiheitsentzug kurzfristig erzieherischer Charakter Warnschuss/ Denkzettel Normierung 13 I, II u. 16 I-IV Jugendgerichtsgesetz (JGG) 90 JGG Verordnung

Mehr

Soziale Arbeit am Limit - Über konzeptionelle Begrenzungen einer Profession

Soziale Arbeit am Limit - Über konzeptionelle Begrenzungen einer Profession Soziale Arbeit am Limit - Über konzeptionelle Begrenzungen einer Profession Prof. Dr. phil. habil. Carmen Kaminsky FH Köln 1. Berufskongress des DBSH, 14.11.2008 Soziale Arbeit am Limit? an Grenzen stossen

Mehr

Das Konzept der Hate Crimes aus den USA und mögliche Folgerungen für die deutsche Situation

Das Konzept der Hate Crimes aus den USA und mögliche Folgerungen für die deutsche Situation Das Konzept der Hate Crimes aus den USA und mögliche Folgerungen für die deutsche Situation Hate Crimes: Ein Konzept für Deutschland? Fachgespräch der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft 05.

Mehr

Zusammengestellt von: Büro der Frauenbeauftragten der LMU München

Zusammengestellt von: Büro der Frauenbeauftragten der LMU München Zusammengestellt von: Büro der Frauenbeauftragten der LMU München Relevante Paragraphen aus dem Strafgesetz 174 Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (1) Wer sexuelle Handlungen 1. an einer Person

Mehr

Grund- und Menschenrechte in Europa

Grund- und Menschenrechte in Europa Christopher P. Schmidt Grund- und Menschenrechte in Europa Das neue System des Grund- und Menschenrechtsschutzes in der Europäischen Union nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon und dem Beitritt

Mehr

Thema: (Jugend-) Strafrecht und Reue - der Täter-Opfer-Ausgleich im Lichte der Strafzwecke und seine ethischen Implikationen

Thema: (Jugend-) Strafrecht und Reue - der Täter-Opfer-Ausgleich im Lichte der Strafzwecke und seine ethischen Implikationen Vortrag an der Hochschule Esslingen am 12.01.2010 Thema: (Jugend-) Strafrecht und Reue - der Täter-Opfer-Ausgleich im Lichte der Strafzwecke und seine ethischen Implikationen Jochen Ambrož 1 Gliederung:

Mehr

Die materielle Wiedergutmachung im Strafverfahren

Die materielle Wiedergutmachung im Strafverfahren Jan Markus Schulte Die materielle Wiedergutmachung im Strafverfahren Nomos Inhalt Einleitung 11 Kapitel 1: Wiedergutmachung und Strafrecht 14 A. Gang der Gesetzgebung 14 B. Wiedergutmachung und Strafzwecke

Mehr

Aggression. Seminar: Grundlagenvertiefung. Sozialpsychologie 2 Seminarleiter: Andreas Zick Referentin: Hilal Mete

Aggression. Seminar: Grundlagenvertiefung. Sozialpsychologie 2 Seminarleiter: Andreas Zick Referentin: Hilal Mete Aggression Seminar: Grundlagenvertiefung Sozialpsychologie 2 Seminarleiter: Andreas Zick Referentin: Hilal Mete Gliederung Einführung Theoretische Ebenen der Aggressionsforschung Definitionen von Aggression

Mehr

3. In einem minder schweren Fall wird der Täter mit Geldstrafe, mit Freiheitsbeschränkungsstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft.

3. In einem minder schweren Fall wird der Täter mit Geldstrafe, mit Freiheitsbeschränkungsstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft. Art. 278 1. Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderem in der Absicht wegnimmt, dieselbe sich zuzueignen, wird mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. 2. Ebenso wird

Mehr

Vorlesung Staatsrecht II

Vorlesung Staatsrecht II Vorlesung Staatsrecht II Prof. Dr. Dr. Durner Gliederung A. Allgemeine Grundrechtslehren B. Einzelne Grundrechte I. Die Gewährleistung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) II. Die freie Entfaltung der

Mehr

Verpflichtungsgesetz

Verpflichtungsgesetz Verpflichtungsgesetz Verpflichtungsgesetz Auszug DV 810: 1.4.4 Teilnehmer am Fernmeldeverkehr unterliegen der Verschwiegenheitspflicht, die sich aus der im 11 (1) Nr. 2 und 4 StGB definierten rechtlichen

Mehr

S y n o p s e. der Änderungsvorschläge für die Vorschriften über den Menschenhandel. (Entwürfe für ein Strafrechtsänderungsgesetz - 180b, 181 StGB)

S y n o p s e. der Änderungsvorschläge für die Vorschriften über den Menschenhandel. (Entwürfe für ein Strafrechtsänderungsgesetz - 180b, 181 StGB) S y n o p s e der Änderungsvorschläge für die Vorschriften über den Menschenhandel (Entwürfe für ein Strafrechtsänderungsgesetz - 180b, 181 StGB) Stand 2. 5. 2004 - 2 - StGB geltende Fassung Entwurf StrÄndG

Mehr

Empfehlung der Kultusministerkonferenz zur Förderung der Menschenrechtserziehung in der Schule

Empfehlung der Kultusministerkonferenz zur Förderung der Menschenrechtserziehung in der Schule Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland xms325sw-00.doc Empfehlung der Kultusministerkonferenz zur Förderung der Menschenrechtserziehung in der

Mehr

A 432 Zielübung Zivilrecht

A 432 Zielübung Zivilrecht 1 A 432 Zielübung Zivilrecht Frage 1: Ansprüche des X A. Ansprüche X gegen Z wegen des Sachschadens i.h.v. 4.000 I. 280 I, 311 II, III, 241 II BGB (c.i.c.) Voraussetzungen: 1. vorvertragliches Schuldverhältnis,

Mehr

Grundkurs Strafrecht II PD Dr. Luís Greco Teil 3: Straftaten gegen das werdende Leben. Teil 3: Straftaten gegen das werdende Leben

Grundkurs Strafrecht II PD Dr. Luís Greco Teil 3: Straftaten gegen das werdende Leben. Teil 3: Straftaten gegen das werdende Leben Teil 3: Straftaten gegen das werdende Leben 218. Schwangerschaftsabbruch (1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren

Mehr

Richtlinie Nr. 1.4. des Generalstaatsanwalts vom 22. Dezember 2010 betreffend die polizeilichen Einvernahmen (Stand am 09.11.2015)

Richtlinie Nr. 1.4. des Generalstaatsanwalts vom 22. Dezember 2010 betreffend die polizeilichen Einvernahmen (Stand am 09.11.2015) Ministère public MP Staatsanwaltschaft StA Liebfrauenplatz 4, Postfach 1638, 1701 Freiburg T +41 26 305 39 39, F +41 26 305 39 49 Ref. : FGS Richtlinie Nr. 1.4. des Generalstaatsanwalts vom 22. Dezember

Mehr

O O minimiert primäre Kosten. wenig T T Abwandlung: Opfer risikoavers => Gefährdungshaftung würde

O O minimiert primäre Kosten. wenig T T Abwandlung: Opfer risikoavers => Gefährdungshaftung würde 1 - recht060125.doc Primäre, sekundäre, tertiäre Kosten und Schadensersatz Z.B.: zweiseitige Vorsorge, beide risikoneutral => Verschuldenshaftung mit Täter Opfer wenig viel eff. Standard (in Tabelle: viel

Mehr

Kolloquium. Leitentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. BVerfGE 123, 267 Lissabon

Kolloquium. Leitentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. BVerfGE 123, 267 Lissabon PD Dr. Graf Kielmansegg SS 2012 Kolloquium Leitentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 123, 267 Lissabon Am 13. Juli 2007 unterzeichneten die 27 EU-Mitgliedstaaten in Lissabon den als Lissabon-

Mehr

Nicht-Diskriminierung. Federal Ministry for Foreign Affairs of Austria

Nicht-Diskriminierung. Federal Ministry for Foreign Affairs of Austria Federal Ministry for Foreign Affairs of Austria Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache,

Mehr

Dr. Michael Kilchling Kriminologie II 1

Dr. Michael Kilchling Kriminologie II 1 Dr. Michael Kilchling Kriminologie II 1 Michael Kilchling Vorlesung Kriminologie II SS 2012 1 Hinweise Materialien und anderes: Literaturliste Homepage zur Vorlesung Kriminologie II www.mpicc.de Aktuelles

Mehr

22: Die Verwirklichungsstufen der vorsätzlichen Tat und Strafbarkeit des Versuch

22: Die Verwirklichungsstufen der vorsätzlichen Tat und Strafbarkeit des Versuch 22: Die Verwirklichungsstufen der vorsätzlichen Tat und Strafbarkeit des Versuch Jede Vorsatztat durchläuft mehrere Stadien der Verwirklichung des Täterwillens, die sich unterscheiden lassen. In der chronologischen

Mehr

Wirtschaftssanktionen gegen private Personen

Wirtschaftssanktionen gegen private Personen Dr. iur. Samuele Scarpelli Wirtschaftssanktionen gegen private Personen Verfahren und Rechtsschutz in der Europäischen Union und in der Schweiz unter besonderer Berücksichtigung der Rolle und Befugnisse

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen der Gewaltprävention

Rechtliche Rahmenbedingungen der Gewaltprävention Rechtliche Rahmenbedingungen der Gewaltprävention Caroline Voithofer, 18.6.2015 Rechtliche Rahmenbedingungen der Gewaltprävention I. Völkerrechtliche Dimensionen a. Istanbul-Konvention b. CEDAW c. EMRK

Mehr

Verhaltensökonomische Experimente zu Unehrlichkeit (Dishonesty)

Verhaltensökonomische Experimente zu Unehrlichkeit (Dishonesty) Verhaltensökonomische Experimente zu Unehrlichkeit (Dishonesty) Experiment: Teilnehmer lösen multiple choice Fragen, für jede richtige Frage gibt es Geld (Situationen: Kontrolle und drei Situationen mit

Mehr

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom 27.11.2013. zum Recht auf Prozesskostenhilfe in Strafverfahren für Verdächtige oder Beschuldigte

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom 27.11.2013. zum Recht auf Prozesskostenhilfe in Strafverfahren für Verdächtige oder Beschuldigte EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 27.11.2013 C(2013) 8179 final EMPFEHLUNG DER KOMMISSION vom 27.11.2013 zum Recht auf Prozesskostenhilfe in Strafverfahren für Verdächtige oder Beschuldigte DE DE EMPFEHLUNG

Mehr

211 StGB Der Mordparagraph. Vortrag Lionsclub Lebach Referent: LF Mirko Becker

211 StGB Der Mordparagraph. Vortrag Lionsclub Lebach Referent: LF Mirko Becker Vortrag Lionsclub Lebach - 06.08.2014 Referent: LF Mirko Becker Fragestellung Bedarf es einer Reform der Tötungsdelikte ( 211, 212, 213 StGB)? 211 StGB Mord (1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe

Mehr

Outsourcing von Kriminalprävention durch Geldwäschecompliance verfassungsrechtliche und rechtsdogmatische Aspekte

Outsourcing von Kriminalprävention durch Geldwäschecompliance verfassungsrechtliche und rechtsdogmatische Aspekte verfassungsrechtliche und rechtsdogmatische Aspekte 4. Gemeinschaftsveranstaltung des Deutsche Strafverteidiger e. V. und der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e. V.: Eine neue (private) Ermittlungsbehörde?

Mehr

R a i n e r N i e u w e n h u i z e n K a p e l l e n s t r G r e v e n T e l / F a x / e

R a i n e r N i e u w e n h u i z e n K a p e l l e n s t r G r e v e n T e l / F a x / e R a i n e r N i e u w e n h u i z e n K a p e l l e n s t r. 5 4 8 6 2 8 G r e v e n T e l. 0 2 5 7 1 / 9 5 2 6 1 0 F a x. 0 2 5 7 1 / 9 5 2 6 1 2 e - m a i l r a i n e r. n i e u w e n h u i z e n @ c

Mehr

Gewahrsamsbruch erst mit Verlassen der Räumlichkeit, vgl. BGH NStZ 2008, 624= JuS 2008, 1119 (betreffend die Wegnahme eines Laptops).

Gewahrsamsbruch erst mit Verlassen der Räumlichkeit, vgl. BGH NStZ 2008, 624= JuS 2008, 1119 (betreffend die Wegnahme eines Laptops). Lösung Fall 3 A. Strafbarkeit des A gem. 242 I StGB A könnte sich wegen Diebstahls nach 242 I StGB strafbar gemacht haben, indem er den Bildschirm aus dem Großlager entwendete. 1. Tatbestand a) objektiver

Mehr

Vorlesung 8: Änderung und Beendigung der Sanktion

Vorlesung 8: Änderung und Beendigung der Sanktion Vorlesung 8: Änderung und Beendigung der Sanktion PD Dr. iur. Stefan Heimgartner 21.04.16 (Titel der Präsentation), Lehrstuhl Prof. Dr. iur. Christian Schwarzenegger, (Autor) Seite 1 Bedingte Entlassung

Mehr

Kursstufe Wirtschaft KOMPETENZORIENTIERT UNTERRICHTEN IN DER KURSSTUFE

Kursstufe Wirtschaft KOMPETENZORIENTIERT UNTERRICHTEN IN DER KURSSTUFE Kursstufe Wirtschaft KOMPETENZORIENTIERT UNTERRICHTEN IN DER KURSSTUFE Bedingungen für ein Gelingen I. Situationsbezug: Blick auf die Lerngruppe kein allgemein gültiges Konzept II. Kontinuität: Prozess

Mehr

Einführung in die Politikwissenschaft. - Was ist Demokratie? Di 11-15-12.45

Einführung in die Politikwissenschaft. - Was ist Demokratie? Di 11-15-12.45 Prof. Dr. Jürgen Neyer Einführung in die Politikwissenschaft - Was ist Demokratie? Di 11-15-12.45 Anforderung I Rechtskonzept, das gleichzeitig der Positivität und dem freiheitsverbürgenden Charakter zwingenden

Mehr

Methodenlehre der Rechtswissenschaft. Sommersemester 2016

Methodenlehre der Rechtswissenschaft. Sommersemester 2016 Methodenlehre der Rechtswissenschaft Sommersemester 2016 Die vier Auslegungsrichtlinien 1. Auslegung nach dem allgemeinen Sprachgebrauch, sog. objektive Auslegung 2. Auslegung nach dem Sprachverständnis

Mehr

Einführung in die Rechtsphilosophie Prof. Dr. Pierre Hauck

Einführung in die Rechtsphilosophie Prof. Dr. Pierre Hauck Einführung in die Rechtsphilosophie Prof. Dr. Pierre Hauck Prof. Dr. Pierre Hauck, LL.M. (Sussex) SS 2015 26.03.2015 1 I. Gegenstand und Aufgaben der Rechtsphilosophie Rechtswissenschaften Dogmatische

Mehr

Statement. von Frau Staatsministerin beim Fachsymposium "Wirkung von Fußtritten gegen den Kopf" am 03. Juni 2013 in Nürnberg

Statement. von Frau Staatsministerin beim Fachsymposium Wirkung von Fußtritten gegen den Kopf am 03. Juni 2013 in Nürnberg Die Bayerische Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Beate Merk Statement von Frau Staatsministerin beim Fachsymposium "Wirkung von Fußtritten gegen den Kopf" am 03. Juni 2013 in Nürnberg

Mehr

Eckpunktepapier zur Reform des Sexualstrafrechts mit dem Grundsatz Nein heißt Nein

Eckpunktepapier zur Reform des Sexualstrafrechts mit dem Grundsatz Nein heißt Nein Dr. Eva Högl, Elisabeth Winkelmeier-Becker, Elke Ferner, Annette Widmann-Mauz, Dr. Carola Reimann, Karin Maag, Dr. Johannes Fechner, Sönke Rix 1. Juni 2016 Eckpunktepapier zur Reform des Sexualstrafrechts

Mehr

Davina Bruhn. Die Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht

Davina Bruhn. Die Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht Davina Bruhn Die Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht Verlag Dr. Kovac Hamburg 2010 Inhaltsverzeichnis A. Einleitung 17 B. Die Geschichte der Sicherungsverwahrung 19 I. Die Entwicklung bis zur Machtergreifung

Mehr

Fall 5. Anspruch des G gegen S aus 823 Abs. 1 BGB, gerichtet auf Schadensersatz ( 249 Abs. 1 BGB) und Schmerzensgeld ( 253 Abs. 2 BGB).

Fall 5. Anspruch des G gegen S aus 823 Abs. 1 BGB, gerichtet auf Schadensersatz ( 249 Abs. 1 BGB) und Schmerzensgeld ( 253 Abs. 2 BGB). (BGHZ 67, 189): S soll einen Jugendarrest absitzen und wird polizeilich gesucht. Als Polizist G den S in seiner Wohnung überrascht, stürzt S aus dem Fenster, kleaert über die Feuerleiter nach unten und

Mehr

Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und leichtfertiger Steuerverkürzung nach Schwarzgeldbekämpfungsgesetz

Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und leichtfertiger Steuerverkürzung nach Schwarzgeldbekämpfungsgesetz Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und leichtfertiger Steuerverkürzung nach Schwarzgeldbekämpfungsgesetz - Checkliste RA Benedikt Kröger, Sendenhorst www.kroeger-ra.de A. Einführung I. Steuerstraftaten

Mehr

Staatsrecht III. Herzlich willkommen! Staatsrecht III Wintersemester 2012/2013. Universität zu Köln Jun.-Prof. Dr. Jörn Griebel

Staatsrecht III. Herzlich willkommen! Staatsrecht III Wintersemester 2012/2013. Universität zu Köln Jun.-Prof. Dr. Jörn Griebel Staatsrecht III Herzlich willkommen! Staatsrecht III Wintersemester 2012/2013 Universität zu Köln Jun.-Prof. Dr. Jörn Griebel Ziele der 1. Vorlesung Veranschaulichung der Bedeutung von Völkerrecht und

Mehr

Kapitel I Die nicht fassbare Gewalt

Kapitel I Die nicht fassbare Gewalt Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis I Literaturverzeichnis XIV Abkürzungsverzeichnis XXIV Kapitel I Die nicht fassbare Gewalt 1 Gewalt im Grenzbereich zwischen Kriminalität und Legalität 2 1. Einleitung

Mehr

Gesetzentwurf Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung - Fragen und Antworten -

Gesetzentwurf Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung - Fragen und Antworten - Gesetzentwurf Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung - Fragen und Antworten - 1. Warum wird die strafrechtliche Vermögensabschöpfung neu geregelt? Das Vertrauen in unseren Rechtsstaat beruht

Mehr

Ein Name, den man sich merken darf: Peter Zihlmann!

Ein Name, den man sich merken darf: Peter Zihlmann! Ein Name, den man sich merken darf: Peter Zihlmann! Zusammenfassung von einem Interview: Eine Empörung gegen unsere Selbstgerechtigkeit Schon der erste Satz in der Antwort von Peter Zihlmann lässt aufhorchen:

Mehr

Lehrplan Sozialwissenschaften im Überblick

Lehrplan Sozialwissenschaften im Überblick Inhaltsfeld 1 Inhaltsfeld 2 Inhaltsfeld 3 Die soziale Marktwirtschaft vor neuen Bewährungsproben Jugendliche im Prozess der Vergesellschaftung und der Persönlichkeitsbildung Demokratie zwischen Anspruch

Mehr

Michael Kunczik, Astrid Zipfel. Gewalt und Medien. Ein Studienhandbuch. 5., völlig überarbeitete Auflage

Michael Kunczik, Astrid Zipfel. Gewalt und Medien. Ein Studienhandbuch. 5., völlig überarbeitete Auflage Michael Kunczik, Astrid Zipfel Gewalt und Medien Ein Studienhandbuch 5., völlig überarbeitete Auflage BOHLAU VERLAG KÖLN WEIMAR WIEN 2006 Inhalt ABBILDUNGS- UND TABELLENVERZEICHNIS 9 VORWORT 11 1. EINLEITUNG

Mehr

Strafen- ja oder nein? Ein kleiner Rundgang durch ein unlösbares Problemfeld by U. Ruthemann

Strafen- ja oder nein? Ein kleiner Rundgang durch ein unlösbares Problemfeld by U. Ruthemann Strafen- ja oder nein? Ein kleiner Rundgang durch ein unlösbares Problemfeld by U. Ruthemann Ausgangspunkt: das Problem am Dauerbrennerthema: Tatsache: 100 Bücher und keine befriedigenden Antworten. Warum?

Mehr

Maschinen, Maschinensysteme, Technik und Sprache

Maschinen, Maschinensysteme, Technik und Sprache Maschinen, Maschinensysteme, Technik und Sprache Input für die Diskussion im Seminar Wissen 10.12.2013 Prof. Dr. Hans-Gert Gräbe http://bis.informatik.uni-leipzig.de/hansgertgraebe Aufriss der Diskussion

Mehr

SB 5: Strafrechtspflege und Kriminologie Unterschwerpunkt Kriminologie

SB 5: Strafrechtspflege und Kriminologie Unterschwerpunkt Kriminologie SB 5: Strafrechtspflege und Kriminologie Unterschwerpunkt Kriminologie Modul: Kriminologie mit Qualifikationsziele: Durch die Auseinandersetzung mit empirisch-kriminologischen Fragestellungen können sich

Mehr

Der Rechtsschutz im Strafvollzug

Der Rechtsschutz im Strafvollzug Jura Mailin Lochmann Der Rechtsschutz im Strafvollzug Studienarbeit Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 2 2. Der Bezug zum öffentlichen Recht... 3 3. Historische Entwicklung des Rechtsschutzes... 5 4.

Mehr

Abschnitt I: Einführung Grundlagen und Bezugsrahmen des Jugendstrafrechts

Abschnitt I: Einführung Grundlagen und Bezugsrahmen des Jugendstrafrechts Abschnitt I: Einführung Grundlagen und Bezugsrahmen des Jugendstrafrechts I. Täter- und Tatstrafrecht 4: Jugendstrafrecht als Täterstrafrecht Das allgemeine Strafrecht wird in der Regel mit dem Begriff

Mehr

Haftung und Gewährleistung. Rechtliche Bedeutung von Normen im Zivilrecht

Haftung und Gewährleistung. Rechtliche Bedeutung von Normen im Zivilrecht Haftung und Gewährleistung Rechtliche Bedeutung von Normen im Zivilrecht Gliederung 1. Norm Gesetz 2. Sichere Seite a) Unbestimmte Rechtsbegriffe b) Beispielfälle c) Ergebnis Normen sind keine Gesetze

Mehr

Die Menschenrechte. Wolfgang Heidelmeyer (Hrsg.) Erklärungen, Verfassungsartikel, Internationale Abkommen

Die Menschenrechte. Wolfgang Heidelmeyer (Hrsg.) Erklärungen, Verfassungsartikel, Internationale Abkommen Wolfgang Heidelmeyer (Hrsg.) Die Menschenrechte S. 5 ' 5. Erklärungen, Verfassungsartikel, Internationale Abkommen Mit einer Einführung von Wolfgang Heidelmeyer 2. vollständig überarbeitete Auflage..,#

Mehr

1 Begriff und Aufgabe

1 Begriff und Aufgabe Gesetz für die aktive Bürgerbeteiligung zur Stärkung der Inneren Sicherheit (Hessisches Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetz - HFPG) Vom 13. Juni 2000 GVBl. I S. 294 1 Begriff und Aufgabe (1) Das Land richtet

Mehr

Zivile Konfliktbearbeitung

Zivile Konfliktbearbeitung Zivile Konfliktbearbeitung Vorlesung Gdfkgsd#älfeüroktg#üpflgsdhfkgsfkhsäedlrfäd#ögs#dög#sdöfg#ödfg#ö Einführung in die Friedens- und Konfliktforschung Wintersemester 2007/08 Marburg, 29. Januar 2008 Zivile

Mehr