Planfeststellung Beilage Ausbau der Wasserstraße und Verbesserung des Hochwasserschutzes Straubing Vilshofen

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1 Planfeststellung Beilage Bundeswasserstraße Donau Ausbau der Wasserstraße und Verbesserung des Hochwasserschutzes Straubing Vilshofen Teilabschnitt 1: Straubing Deggendorf Planänderungen Fortschreibung der Planung von Oktober 2016 Darstellung der durch die Planänderungen hervorgerufenen Änderungen der Umweltauswirkungen Polder Sand / Entau Wasserwirtschaftsamt Deggendorf geprüft in wasserwirtschaftlicher Hinsicht gez. Rogowsky Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Regensburg geprüft gez. Schäfer Bundesrepublik Deutschland Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Freistaat Bayern Wasserwirtschaftsverwaltung gemeinsam vertreten durch RMD Wasserstraßen GmbH gez. Dr. Schmautz gez. i.v. Sonnleitner

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3 Planfeststellung Bundeswasserstraße Donau Ausbau der Wasserstraße und Verbesserung des Hochwasserschutzes Straubing - Vilshofen Teilabschnitt 1: Straubing Deggendorf Polder Sand / Entau Darstellung der durch die Planänderungen hervorgerufenen Änderungen der Umweltauswirkungen Im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaats Bayern, vertreten durch die Rhein-Main-Donau AG, diese vertreten durch die RMD Wasserstraßen GmbH Bearbeitung durch ARGE Baader - Bosch

4 Auftraggeber: Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch die Rhein-Main- Donau AG, diese vertreten durch die RMD Wasserstraßen GmbH Blutenburgstr München Auftragnehmer: ARGE Baader - Bosch ARGE Baader - Bosch Zum Schießwasen Gunzenhausen T T Bosch & Partner GmbH Pettenkofer Straße München T F Baader Konzept GmbH Baader Konzept GmbH Zum Schießwasen Gunzenhausen T T gez. Dr. Günther Kunzmann (Baader Konzept GmbH) gez. Klaus Müller-Pfannenstiel (Bosch & Partner GmbH)

5 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf ARGE Baader - Bosch Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einführung Ermittlung relevanter Projektwirkungen Umweltverträglichkeitsuntersuchung Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit Pflanzen (Biotoptypen: Arten und Lebensräume), biologische Vielfalt Tiere (Arten und Lebensräume), biologische Vielfalt Boden Grundwasser Oberflächengewässer Luft und Klima Landschaft Kulturgüter und sonstige Sachgüter Wechselwirkungen Gewässerschutz gemäß WHG und WRRL FFH-Verträglichkeit FFH-Gebiet Donauauen zwischen Straubing und Vilshofen ( ) Vogelschutzgebiet Donau zwischen Straubing und Vilshofen ( ) Artenschutz Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite I

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7 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf ARGE Baader - Bosch 1 Einführung Als Ergebnis umfangreicher Abstimmungs- und Beteiligungsprozesse im Rahmen des bisherigen Planfeststellungsverfahrens ergaben sich im Polder Sand / Entau im Bereich der Deiche Sand, Sand-Asham, Hermannsdorf-Ainbrach, Ainbrach-Sophienhof und Entau einige Planänderungen. Im Folgenden werden die durch diese Planänderungen hervorgerufenen Projekt- und Umweltauswirkungen/Beeinträchtigungen dargestellt und hinsichtlich ihrer umweltplanerischen Relevanz geprüft. Im Wesentlichen lassen sich folgende Änderungen der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen im Polder Sand/Entau zusammenfassen: Deich Sand - Korrekturen der Deichtrasse im Ortsteil Hafen-Sand - Verlegung der Baustraße südlich der Deichlinie - Wegfallen (Abbruch) des Sieles Sand II Deich Sand-Asam - Einlaufbauwerk für Polderflutung, Anhebung der Gemeindeverbindungsstraße (GVS SR 12 alt) einschl. des Neubaus der Straßenbrücke - Einführung eines Deichbalkenverschluss bei der Querung der SR 12 neu - Verlegung des Deiches östlich von Asham - Anbindung Deichverteidigungsweg an Feldausfahrt - Neugestaltung des Vorplatzes bei der Schöpfstelle Hunderdorf Deich Hermannsdorf-Ainbrach - Siel Lohgraben, Weganschlüsse - Wegfall der Deichüberfahrt (Deich-km bis 2+400) Anschluss des Deichhinterweges an die Kreisstraße SR 12 alt - Siel Dürrlohgraben, Siel Ainbrach, Wegeanschlüsse Deich Ainbrach-Sophienhof - Anpassung der Binnenwasserentwässerung Deich-km bis Erweiterung des Deichvorlandweges Deich-km bis Seite 1

8 ARGE Baader - Bosch Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Deich Entau - Anpassung des Deichverteidigungsweges Deich-km 0850 bis Optimierung Deichverlauf im Bereich eines Hofgrundstückes Sonstige Änderungen - Richtigstellung zum dargestellten Fischschutz an den Schöpfwerken Sand I und Sand II Detaillierte Angaben zu den Änderungen der Planung im Bereich Polder Sand / Entau sind in der Planänderungsmappe Beilage dargestellt. Bezogen auf die geplanten LBP-Maßnahmen sind neben Änderungen der Maßnahmen aufgrund von Anpassungen an die neue technische Planung: - Anpassungen der Maßnahme Anlage von artenreichem Extensivgrünland (LRT 6510) für Maculinea nausithous (16-1 A FFH ) an Änderungen im Bereich der Deiche Hermannsdorf-Ainbrach und Ainbrach-Sophienhof - Anpassungen der Maßnahme Anlage von artenreichem Extensivgrünland (LRT 6510) für Maculinea nausithous (16-2 A FFH ) an Änderungen im Bereich der Deiche Hermannsdorf-Ainbrach und Entau - Anpassung der Maßnahme Anlage strukturreicher Säume und Staudenfluren (6-5 A CEF ) durch Verschiebung der belegten Fläche neben geplanter Baufläche. Im Rahmen dessen sind auch Verschiebungen von Maßnahmenflächen und Anpassungen der Suchräume aufgrund der Sicherstellung von Flächenverfügbarkeiten erfolgt: - Anpassungen der Maßnahmen Anlage Dornenhecke (6-4.1 A CEF ) und Anlage von artenreichen Säumen und Staudenfluren (6-4.2 A CEF ) durch teilweise entfallene und neu zu belegte Maßnahmenflächen, - Anpassungen der Maßnahmen Suchraum für die Anlage produktionsintegrierter Maßnahmen auf Acker und neue Bezeichnung ( E FFH, E FCS, E FCS, E FCS, 19-3 E FCS ), um die Flächenbereitstellung und verfügbarkeit für produktionsintegrierte Maßnahmen auf Acker u.a. für Kiebitz, Feldlerche, Rebhuhn, Wiesenschafstelze und weitere Arten sicher zu stellen, wurde eine Erweiterung der Suchräume vorgenommen (siehe hierzu Kap. 5). In den Suchräumen können ortsansässige Landwirte auf freiwilliger Basis produktionsintegrierte Maßnahmen gegen Vergütung durchführen. Detaillierte Darstellungen der Maßnahmen im Bereich Polder Sand / Entau sind den Beilagen 148 b, 154 a, 154.1, 155 a, 156 b, 157 a, 158 a, 159 a, 161 a und 175 a zu entnehmen. Seite

9 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf ARGE Baader - Bosch 2 Ermittlung relevanter Projektwirkungen Durch die genannte Planänderung entstehen keine neuen/anderen Wirkfaktoren bzw. Projektwirkungen auf Natur, Naturhaushalt und Landschaft. Allerdings verändern sich Vorhabenbestandteile/Maßnahmen in ihrem Umfang und ihrer Ausprägung. Entsprechend ist für spezifische korrespondierende Projektwirkungen zu prüfen, ob und in welcher Intensität sich diese ändern und sich hieraus Veränderungen hinsichtlich der ursprünglich dargestellten Auswirkungen auf die Umwelt ergeben. Soweit zielführend, sind die Projektwirkungen nach anlage-, bau- und betriebsbedingten Projektwirkungen differenziert. 3 Umweltverträglichkeitsuntersuchung Die Umweltauswirkungen sind in Beilage 278 b Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) einschl. Gewässerschutz gemäß WHG und WRRL: Beschreibung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen unter den jeweiligen Schutzgütern und zugehörigen Plänen dargestellt. 3.1 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit Die o. g. anlagebezogenen Planänderungen führen zu keinen relevanten Änderungen der Auswirkungen auf die Anwohner im Umfeld der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen. Das Planungsziel Herstellung des planmäßigen Schutzes der Anwohner vor einem hundertjährlichen Hochwasser wird durch die Planänderungen nicht beeinträchtigt. Südlich von Sand wird die Baustraße um mehr als 200 m nach Süden auf die bestehenden Feldwege verschoben, so dass sich die möglichen bauzeitlichen Beeinträchtigungen am südlichen Siedlungsrand durch den Baustellenverkehr verringern. Im Bereich der Polder-Einlaufstelle Sand-Asham wird die Kreuzung der Deichtrasse mit der Gemeindeverbindungsstraße SR 12 alt um 300 m nach Osten verschoben, damit die Straße auch bei 100-jährlichem Hochwasser befahren werden kann und die Anbindung der eingedeichten Ortschaften (Entau, Sophienhof, Ainbrach und Hermannsdorf) gewährleistet ist. Die mobilen Hochwasserschutzwände am Rand der Ortschaften Sand und Hermannsdorf entfallen. An zwei Bereichen werden die Deiche durch lokale Verschiebungen optimiert, so dass die baulichen Anlagen des Vorhabens zum einen keine bestehenden Hofeinrichtungen (Deich Sand) und zum anderen nicht mehr Flächen des Hofgrundstückes (Deich Entau) in Anspruch nehmen. Neue, zusätzliche oder vermehrte Auswirkungen auf den Menschen sind somit durch die Planänderungen nicht gegeben Seite 3

10 ARGE Baader - Bosch Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf 3.2 Pflanzen (Biotoptypen: Arten und Lebensräume), biologische Vielfalt Die in Kapitel 1 aufgeführten anlagebezogenen Änderungen der Planung führen zu geringfügigen Änderungen der Lage der anlage- und baubedingten Flächeninanspruchnahme (z.b. Verschiebung Baustraße oder Verlegung von Deichüberfahrten oder Deichhinterwegen). Dies führt zu Verschiebungen innerhalb der relevanten (gemäß der Regelungen der Vollzugshinweise zum Hochwasserschutz, Pkt Ausnahmen von der Regelvermutung sowie Beeinträchtigungsfaktoren bei anderen Hochwasserschutzmaßnahmen BayKompV) beanspruchten Biotop- und Nutzungstypen und zu einer ca. 20%igen Erhöhung der Flächeninanspruchnahme. Bei den hochwertigen Biotopstrukturen kommt es dabei zu den flächenmäßig geringsten zusätzlichen Beeinträchtigungen. Die erhöhte Flächeninanspruchnahme ist daher zu ähnlich großen Anteilen bei den mittel- und geringwertigen Biotopstrukturen zu verzeichnen. Bezüglich der Pflanzenarten kommen durch die in Kapitel 1 aufgeführten Änderungen der Planung keine zusätzlichen Beeinträchtigungen hinzu. Qualitativ sind keine neuen, zusätzlichen oder vermehrten Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen durch die in Kapitel 1 aufgeführten Änderungen der Planung zu erwarten. 3.3 Tiere (Arten und Lebensräume), biologische Vielfalt Infolge der Planänderung wird südlich von Entau ein Laichgewässer von Amphibien neu beansprucht. Da es sich nur um eine kleinflächige Inanspruchnahme eines langen Grabens handelt und diese Inanspruchnahme in Ackerflächen stattfindet, die als Lebensraum für den betroffenen Springfrosch keine Bedeutung haben, ist diese Inanspruchnahme als vernachlässigbar gering einzustufen. Die Veränderungen der Planung führen zu kleinflächigen zusätzlichen Inanspruchnahmen von Lebensräumen des Tagfalters Dunkler Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling. Die zusätzliche Beeinträchtigung der Lebensräume des Dunklen Wiesenknopf-Ameisen-Bläulings führt im Polder Sand/Entau zu keiner deutlich veränderten Auswirkung. Die geringe Erhöhung der Inanspruchnahme führt zu einem geringfügig höheren Ausgleichsbedarf. Insgesamt wird die Änderung nicht als relevante Zunahme der Auswirkungen auf den Dunklen Wiesenknopf- Ameisen-Bläuling eingestuft. Bei den Vögeln ergeben sich zusätzliche oder veränderte Auswirkungen durch die Anhebung der Gemeindeverbindungsstraße (GVS SR 12 alt) einschließlich des Neubaus einer Straßenbrücke bei Wiesenbrütern, Vögeln des Offenlandes und Vögeln der Gewässerlebensräume (Kiebitz, Feldlerche, Wiesenschafstelze, Teichrohrsänger). Für die Fische ergeben sich durch die Planänderung keine zusätzlichen Umweltauswirkungen/Betroffenheiten. In den Planbeilagen 321 a (UVS) und 331 a (FFH-VU) waren im Polder Sand Entau bisher irrtümlicherweise Maßnahmen zum Fischschutz am Schöpfwerk Sand I und an der Schöpfstelle Sand II dargestellt. An das Schöpfwerk Sand I ist kein offener Bin- Seite

11 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf ARGE Baader - Bosch nengraben angeschlossen, sondern eine geschlossene Regenwasserkanalisation bzw. ein unterirdisches Drainagesystem. Maßnahmen zum Fischschutz erübrigen sich. Die Schöpfstelle Sand II geht erst ab ca. HQ 50 in Betrieb. Die Dauer des Pump-Betriebes ist dann in der Regel auch nur kurz. Bei einem Betriebsszenario, welches dreißig-, fünfzig- oder 100- jährlich eintritt, können singuläre Fischschäden unter ökologischen und fischereilichen Bewertungskriterien in Kauf genommen werden. Gefährdung von Arten oder Populationen und messbare fischwirtschaftliche Schäden sind in diesem Zusammenhang nicht zu erwarten. Maßnahmen zum Fischschutz sind deshalb nicht notwendig. Bei allen anderen Tierartengruppen werden durch die in Kapitel 1 aufgeführten Änderungen der Planung keine neuen, zusätzlichen oder vermehrten Auswirkungen hervorgerufen. 3.4 Boden Die in Kapitel 1 aufgeführten anlagebezogenen Änderungen der Planung führen im Allgemeinen zu geringfügigen Änderungen der Lage zum Beispiel von Deichüberfahrten, Deichhinterwegen, Deichschutzstreifen oder Anpassungen der Deichlinie. Dies führt zu geringen Änderungen der Inanspruchnahme von Boden. Da es sich um geringfügige Verschiebungen und Optimierungen handelt, ist keine deutliche Erhöhung der Flächeninanspruchnahme zu erwarten. Reduzierungen der Auswirkungen auf sehr hochwertige Böden gehen vom Wegfall der Deichüberfahrt bei Ainbrach aus. Dem gegenüber kommt es durch die in Kapitel 1 aufgeführten Änderungen der Planung vor allem in folgenden Bereichen zu zusätzlichen Inanspruchnahmen mittelwertiger Bodentypen: - Einlaufbauwerk für Polderflutung, Anhebung der Gemeindeverbindungsstraße (GVS SR 12 alt) (Versieglung, Auftrag), - Anbindung Deichverteidigungsweg an Feldausfahrt (Versiegelung), hochwertiger Bodentypen: - Neugestaltung des Vorplatzes bei der Schöpfstelle Hunderdorf (Versiegelung, Auftrag), - Anpassung der Binnenentwässerung am Deich Ainbrach-Sophienhof bei Entau (Abtrag), - Erweiterung des Deichvorlandweges am Deich Ainbrach-Sophienhof bei Entau (Versiegelung), sehr hochwertiger Bodentypen: - Anhebung der Gemeindeverbindungsstraße (GVS SR 12 alt) (Versiegelung, Auftrag). Die Neuversiegelungen hoch- und sehr hochwertiger Böden (z.b. Auenboden, Parabraunerden), aber auch die durch die Anhebung der Gemeindeverbindungstraße SR12 alt verur Seite 5

12 ARGE Baader - Bosch Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf sachten Neuversiegelungen von mittelwertigen Böden werden als zusätzliche erhebliche nachteilige Auswirkung beurteilt. 3.5 Grundwasser Im Umfeld der Hochwasserschutzmaßnahmen im Polder Sand/Entau ergeben sich sowohl bei RNW als auch bei MW in der Donau keine Veränderungen der Grundwasserschwankungsamplituden durch das Vorhaben. Insgesamt kommt es durch die Hochwasserschutzmaßnahmen im Polder Sand / Entau zu keiner zusätzlichen Entnahme von Grundwasser. Änderungen der Grundwasserstände, der Grundwasserfließrichtungen oder Grundwassergeschwindigkeiten sind nicht zu erwarten. Neue, zusätzliche oder vermehrte Auswirkungen auf das Grundwasser sind durch die in Kapitel 1 aufgeführten Änderungen der Planung nicht gegeben. 3.6 Oberflächengewässer Am Deich Ainbrach-Sophienhof werden die geplanten Entwässerungseinrichtungen (Mulden, Gräben, Verrohrung usw.) und das Siel Seefeldgraben höhen- und lagemäßig an die neuen Vermessungsdaten angepasst. Zusätzliche erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Oberflächengewässer sind durch die Planänderung nicht zu erwarten. Weitere Auswirkungen auf Oberflächengewässer sind durch die in Kapitel 1 aufgeführten Änderungen der Planung nicht gegeben. 3.7 Luft und Klima Die in Kapitel 1 aufgeführten anlagebezogenen Änderungen der Planung führen zu geringfügigen Änderungen der Lage zum Beispiel von Deichüberfahrten, Deichhinterwegen, Deichschutzstreifen oder Anpassungen der Deichlinie. Die Planänderungen am Deich Sand-Asham mit Anhebung der auf einen Damm laufenden Gemeindeverbindungsstraße SR 12 alt und Verschiebung der Deichtrasse nach Osten sowie die Verlegung des Deiches östlich von Asam führen zu keinen neuen oder zusätzlichen Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/Luft. Im Bereich Sophienhof (Deich Entau) kommt es durch die Anpassung des Weges zusätzlich zur Versiegelung vom regionalen Klimaschutzwald. Diese Versiegelung ist kleinflächig und wird insgesamt als nicht relevante Zunahme der Auswirkungen im Klimaschutzwald eingestuft. Weitere zusätzliche oder vermehrte Auswirkungen auf die Luft und das Klima sind durch die in Kapitel 1 aufgeführten Änderungen der Planung nicht gegeben. Seite

13 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf ARGE Baader - Bosch 3.8 Landschaft Die im Bereich des Polder Sand / Entau vorgesehenen Planänderungen führen zu keinen relevanten Änderungen der Auswirkungen auf die Landschaft. Auch die Anhebung der auf einen Damm laufenden Gemeindeverbindungsstraße SR 12 alt, die Verschiebung der Deichtrasse nach Osten und die Verlegung des Deiches östlich von Asam führen zu keinen signifikanten neuen, zusätzlichen oder vermehrten Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft. 3.9 Kulturgüter und sonstige Sachgüter Die Vermutungsfläche V (Vermutetes siedlungsgünstiges Areal) wird durch die Planänderung im Bereich des Deiches Sand-Asham randlich durch das Einlaufbauwerk für Polderflutung und Anhebung der Gemeindeverbindungsstraße SR 12 alt betroffen sowie durch die Verschiebung der Deichtrasse nach Osten im westlichen Bereich durchfahren. Die bisherigen randlichen Eingriffe im Westen der Vermutungsfläche entfallen durch die Deichverschiebung. Im Osten wird der Deich Hermannsdorf-Ainbrach in unveränderter Trasse über die Vermutungsfläche geführt. Durch die Verlegung des Deiches östlich von Asham wird das dort vorhandene Bodendenkmal D (Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung) in geänderter Lage in Anspruch genommen. Im Bereich der Neugestaltung des Vorplatzes bei der Schöpfstelle Hunderdorf wird das bereits betroffene Bodendenkmal D (Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung) zusätzlich durch die Planänderung in Anspruch genommen. Ebenso erfolgen durch die Anpassung der Binnenentwässerung am Deich Ainbrach-Sophienhof zusätzlich Betroffenheiten der Vermutungsfläche V Diese randlichen, kleinräumigen Inanspruchnahmen werden als nicht relevante Zunahme der Auswirkungen eingestuft. Der Anschluss des Deichhinterweges an die Kreisstraße SR 12 alt im Bereich des Deiches Hermannsdorf-Ainbrach führt zu Auswirkungen in der Vermutungsfläche V (Vermutetes siedlungsgünstiges Areal). Diese Vermutungsfläche ist neu betroffen. Hinsichtlich der in Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen sind folgende Planänderungen relevant: - Durch die Verschiebungen der Deichtrasse z.b. Sand, Asham und Sophienhof werden landwirtschaftliche Flächen in geänderter Lage in Anspruch genommen. - Zusätzliche Inanspruchnahmen landwirtschaftlich genutzter Flächen erfolgen durch die Anlage des Einlaufbauwerkes, die Anhebung der GVS SR 12 alt und den Anschluss des Deichhinterweges an die Kreisstraße SR 12 alt Seite 7

14 ARGE Baader - Bosch Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf - Durch den Wegfall der Deichüberfahrt bei Ainbrach wird die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten Flächen reduziert. Für die agrarstrukturelle Infrastruktur wird durch die Optimierung der Deichverteidigungswege und die Ausbildung von Schutzstreifen als landwirtschaftliche Wege (im Bereich der GVS SR 12 alt) sowie die Optimierung des Deichverlauf im Bereich landwirtschaftlicher Anwesen mögliche Einschränkungen des landwirtschaftlichen Verkehrs minimiert. Auswirkungen auf Wald ergeben sich geringfügig durch die Anpassung eines Weges westlich von Sophienhof. Diese Versiegelung ist kleinflächig und wird insgesamt als nicht relevante Zunahme der Auswirkung eingestuft. Weitere relevante Änderungen der Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlichen Flächen sind durch die Optimierungen nicht zu erwarten Wechselwirkungen Hinsichtlich der Planänderung im Bereich Polder Sand / Entau sind in Bezug auf Wechselwirkungen bzw. Wechselbeziehungen folgende wesentliche Aspekte relevant: - Korrekturen der Deichtrasse im Ortsteil Hafen-Sand - Verlegung der Baustraße südlich der Deichlinie - Einlaufbauwerk für Polderflutung, Anhebung der Gemeindeverbindungsstraße (GVS SR 12 alt) einschl. des Neubaus der Straßenbrücke - Wegfall der Deichüberfahrt (Deich-km bis 2+400), Anschluss des Deichhinterweges an die Kreisstraße SR 12 alt - Anpassung der Binnenwasserentwässerung Deich-km bis Erweiterung des Deichvorlandweges (Deich-km bis 3+510) Die mit den genannten Änderungen der Planung verbundenen Auswirkungen werden bei den jeweils betroffenen Schutzgütern behandelt. Weitere Auswirkungen auf Wechselwirkungen durch die Planänderung im Bereich Polder / Entau, die nicht bereits im Rahmen der Schutzgüter beschrieben werden, sind nicht erkennbar Gewässerschutz gemäß WHG und WRRL Neue, zusätzliche oder vermehrte Auswirkungen auf die Qualitätskomponenten gemäß WRRL sind durch die in Kapitel 1 aufgeführten Änderungen der Planung nicht gegeben. Seite

15 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf ARGE Baader - Bosch 4 FFH-Verträglichkeit 4.1 FFH-Gebiet Donauauen zwischen Straubing und Vilshofen ( ) Die in Kapitel 1 aufgeführten Änderungen der Planung führen zu geringfügigen Änderungen der Lage der anlage-, und bau- und betriebsbedingten Flächenbetroffenheiten. Dies führt zu geringfügigen Verschiebungen der Flächeninanspruchnahme innerhalb der beanspruchten Lebensraumtypen, aber nicht zu einer deutlichen Erhöhung der Flächeninanspruchnahme. Andere oder zusätzliche hochwertige Lebensraumtypen werden nicht betroffen, so dass auch qualitativ keine neuen, zusätzlichen oder vermehrten Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen durch die in Kapitel 1 aufgeführten Änderungen der Planung zu erwarten sind. Im Rahmen der in Kapitel 1 aufgeführten Änderungen der Planung kommt es für den Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Art nach Anhang II der FFH-Richtlinie sowie Charakteristische Art des LRT 6510) zu einer Erhöhung der Flächeninanspruchnahme auf nachgewiesenen und potenziellen Reproduktionsflächen des Falters bei Herrmannsdorf Entau. Der daraus resultierende zusätzliche Kompensationsbedarf ist durch die vorgesehenen Kohärenzmaßnahmen abgedeckt. Für andere Arten des Anhang II der FFH-Richtlinie oder charakteristische Arten von Lebensraumtypen des Anhang I der FFH-Richtlinie kommt es durch die in Kapitel 1 aufgeführten Änderungen der Planung nicht zu einer Änderung der Betroffenheiten. Durch die der in Kapitel 1 aufgeführten Änderungen der Planung kommt es damit nicht zu zusätzlichen erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets Donauauen zwischen Straubing und Vilshofen ( ). Anpassungen aufgrund der Einführung der Natura 2000-Verordnung Mit Einführung der Natura 2000-Verordnung und der gebietsbezogenen Konkretisierung der Erhaltungsziele mit Stand vom sind der Donau-Kaulbarsch (Gymnocephalus baloni), die Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia), die Bachmuschel (Unio crassus), die Zierliche Tellerschnecke (Anisus vorticulus), der Eremit (Osmoderma eremita) und der Scharlachkäfer (Cucujus cinnaberinus) Teil der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes. Die nachgewiesenen Vorkommen der Bachmuschel, der Grünen Keiljungfer, der Zierlichen Tellerschnecke, des Eremits und des Scharlachkäfers liegen außerhalb des Wirkungsbereichs des Vorhabens im Bereich des Polders Sand/Entau, so dass davon ausgegangen werden kann, dass die Planänderung keinerlei Auswirkungen auf die Bestände haben wird. Anlage- und baubedingte Beeinträchtigungen des Donau-Kaulbarsches (Gymnocephalus baloni) durch die Planung sowie die in Kapitel 1 aufgeführten Änderungen der Planung können ausgeschlossen werden. Baubedingt treten Störungen und/oder mechanische Schädi Seite 9

16 ARGE Baader - Bosch Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf gungen des Donaukaulbarsches in Folge der Sanierung und dem Rück- bzw. Neubau von Schöpfwerken maximal punktuell auf. Da der Wirkradius dieser Bautätigkeiten sehr eng ist, können insbesondere adulte Tiere der Beeinträchtigung gut ausweichen. Zudem werden diese Arbeiten nicht im Bereich von Laich-/Jungfischhabitaten des Donau-Kaulbarsches durchgeführt, so dass eine baubedingte Schädigung von jungen Entwicklungsstadien nicht zu befürchten ist. Betriebsbedingt können potenzielle Vorkommen des Donau-Kaulbarsches im Bereich von Gräben und Schöpfwerken beim Anfahren der Pumpen angesaugt und bei der Passage auch letal geschädigt werden. Dieser Wirkungspfad besteht aber bereits im Ist- Zustand. An das Schöpfwerk Sand I ist kein offener Binnengraben angeschlossen, sondern eine geschlossene Regenwasserkanalisation bzw. ein unterirdisches Drainagesystem. Die Schöpfstelle Sand II geht erst ab ca. HQ 50 in Betrieb. Die Dauer des Pump-Betriebes ist dann in der Regel auch nur kurz. Bei einem Betriebsszenario, welches dreißig -, fünfzig- oder 100-jährlich eintritt, ist eine Gefährdung der Erhaltungszustände von Arten oder Populationen nicht zu erwarten. Erhebliche Beeinträchtigungen des Donau-Kaulbarsches durch die Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes können ausgeschlossen werden. Für die im Zuge der Natura 2000-Verordnung zusätzlich zu betrachtenden Arten des Anhang II der FFH-Richtlinie können erhebliche Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets Donauauen zwischen Straubing und Vilshofen ( ) durch das Vorhaben im Bereich des Polders Sand/Entau ausgeschlossen werden. 4.2 Vogelschutzgebiet Donau zwischen Straubing und Vilshofen ( ) Im Rahmen der in Kapitel 1 aufgeführten Änderungen der Planung ist bei einem Brutrevier des Teichrohrsängers westlich Hermannsdorf davon auszugehen, dass das Revier nicht nur temporär, sondern dauerhaft aufgegeben wird. Da bzgl. des Teichrohrsängers erhebliche Beeinträchtigungen bereits im Vorfeld der Planungsänderungen nicht ausgeschlossen werden konnten, führt der zusätzliche Revierverlust zu keiner Änderung dieser Einschätzung. Der daraus resultierende zusätzliche Kompensationsbedarf ist durch die vorgesehenen Kohärenzmaßnahmen abgedeckt. Für die sonstigen Vogelarten nach Anhang I u. Art. 4 (2) Vogelschutz-Richtlinie werden durch die in Kapitel 1 aufgeführten Änderungen der Planung keine neuen, zusätzlichen Auswirkungen hervorgerufen. Bzgl. der Zug- und Rastvögel führen die in Kapitel 1 aufgeführten Änderungen der Planung nur zu geringfügigen, nicht maßgeblichen Flächenänderungen bzw. verschiebungen. Durch die Planänderung der Hochwasserschutzmaßnahmen im Polder Sand/Entau kommt es damit nicht zu zusätzlichen erheblichen Beeinträchtigungen des Vogelschutz-Gebiets Donau zwischen Straubing und Vilshofen ( ). Seite

17 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf ARGE Baader - Bosch Anpassungen aufgrund der Einführung der Natura 2000-Verordnung Mit Einführung der Natura 2000-Verordnung und der gebietsbezogenen Konkretisierung der Erhaltungsziele mit Stand vom sind der Gänsesäger (Mergus merganser) und die Uferschnepfe (Limosa limosa) Teil der Erhaltungsziele des VSG-Gebietes. Die nachgewiesenen Vorkommen der Uferschnepfe und des Gänsesägers liegen in ausreichender Entfernung zum Vorhaben, so dass keine Beeinträchtigungen der Art zu erwarten sind. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass die Planänderung der Hochwasserschutzmaßnahmen im Polder Sand/Entau keinerlei Auswirkungen auf die Bestände der beiden Arten haben wird. Für die im Zuge der Natura 2000-Verordnung zusätzlich zu betrachtenden Vogelarten können erhebliche Beeinträchtigungen durch das Vorhaben im Bereich des Polders Sand/Entau ausgeschlossen werden. 5 Artenschutz Bei allen artenschutzrechtlich relevanten Arten wurde geprüft, inwieweit sich die in Kapitel 1 aufgeführten Änderungen auf das Eintreten von Verbotstatbeständen auswirken. Beim Dunklen-Wiesenknopf-Ameisenbläuling gibt es geringfügige quantitative Änderungen in der Beanspruchung der Lebensräume (zusätzliche Inanspruchnahme von 271 m 2 ). Beim Dunklen-Wiesenknopf-Ameisenbläuling erhöht sich hierdurch der Bedarf an FCS- Maßnahmen. Aufgrund der Planänderungen, einschließlich geänderter Suchraumkulissen für die produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen (siehe Kap. 1), erfolgen bei weiteren Brutplätzen von Vogelarten Verstöße gegen Verbotstatbestände: - Im Fall der Feldlerche werden 3 Brutplätze zusätzlich durch die Planänderungen dauerhaft geschädigt. Für diese und die bisher bereits betroffenen 19 Reviere der Feldlerche (3 temporär und 16 dauerhaft betroffene Reviere) können aufgrund der Anpassungen der Suchraumkulissen (siehe Erläuterungen unten), die zugeordneten produktionsintegrierten Maßnahmen nicht mehr als CEF Maßnahmen berücksichtigt werden, so dass der Schädigungsverbotstatbestand erfüllt wird. - Im Fall der Art Kiebitz werden 5 Brutplätze zusätzlich durch die Planänderungen geschädigt (2 temporäre und 3 dauerhafte Schädigungen). Für 4 bereits bisher betroffene Reviere des Kiebitz können aufgrund der Anpassungen der Suchraumkulissen (siehe Erläuterungen unten), die zugeordneten produktionsintegrierten Maßnahmen nicht mehr als CEF Maßnahmen berücksichtigt werden, so dass der Schädigungsverbotstatbestand erfüllt wird Seite 11

18 ARGE Baader - Bosch Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf - Beim Teichrohrsänger wird bei 2 weiteren Brutplätzen das Schädigungsverbot dauerhaft erfüllt. - Bei der Wiesenschafstelze wird 1 Brutplatz zusätzlich durch die Planänderungen dauerhaft geschädigt. Für 4 bisher bereits betroffene Reviere (3 temporär und 1 dauerhaft betroffenes Revier) der Wiesenschafstelze können aufgrund der Anpassungen der Suchraumkulissen (siehe Erläuterungen unten), die zugeordneten produktionsintegrierten Maßnahmen nicht mehr als CEF Maßnahmen berücksichtigt werden, so dass der Schädigungsverbotstatbestand erfüllt wird. Um die Flächenbereitstellung und verfügbarkeit für produktionsintegrierte Maßnahmen auf Acker u.a. für Kiebitz, Feldlerche, Rebhuhn, Wiesenschafstelze und für weitere Arten sicher zu stellen wurde eine Erweiterung der Suchräume vorgenommen. In den Suchräumen können ortsansässige Landwirte auf freiwilliger Basis produktionsintegrierte Maßnahmen gegen Vergütung durchführen. Da aufgrund der notwendigen Erweiterungen der Suchräume ein räumlicher Bezug zu den betroffenen Revieren und der Lokalpopulation nicht in allen Fällen gewährleistet werden kann, werden die produktionsintegrierten Maßnahmen auf Acker für die Ackerbrüter nicht mehr als CEF- sondern als FCS Maßnahmen eingestuft. Aus den neuen Betroffenheiten ergibt sich ein zusätzlicher Kompensationsbedarf, der für den Teichrohrsänger und die Wiesenschafstelze durch die vorhandenen und bereits zugeordneten Maßnahmen abgedeckt wird. Für die übrigen Arten ist der Umfang der zugeordneten produktionsintegrierten Maßnahmen erhöht und die Suchraumkulisse hierfür erweitert worden (siehe hierzu Beilage 127 b Anhang 1 und Anhang 2, Tab. 4). Bei allen anderen Arten wirken sich die Änderungen der Hochwasserschutzmaßnahmen nicht relevant auf das Eintreten von Verbotstatbeständen aus. 6 Landschaftspflegerischer Begleitplan Die anlagebezogenen Änderungen der Planung führen zu geringfügigen Änderungen der Lage der anlage- und baubedingten Flächenbetroffenheiten (z.b.: Verschiebung Baustraße oder Verlegung von Deichüberfahrten oder Deichhinterwegen) (s. Kap. 1). Seite

19 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf ARGE Baader - Bosch Tab. 1: Vergleich Flächenbilanz Vorhaben vor bzw. mit Planänderung Fläche mit Planänderung Fläche vor Planänderung Differenz (Fläche mit Planänderung - Fläche vor Planänderung) Versiegelung 11,16 ha 9,19 ha +1,97 ha Bodenabtrag 4,53 ha 3,84 ha +0,69 ha Bodenauftrag 26,70 ha 24,13 ha +2,57 ha Schutzstreifen 7,09 ha 7,68 ha -0,59 ha Bauflächen 4,71 ha 5,09 ha -0,38 ha Wasserflächen (Mahlbusen) 0,35 ha 0,22 ha +0,13 ha Brückenneubau / -rampen 0 ha 0 ha 0 ha Gesamtsumme 54,54 ha 50,15 ha +4,39 ha Biotoptypen Die kleinflächigen Planänderungen führen zu Verschiebungen innerhalb der relevanten (gemäß der Regelungen der Vollzugshinweise zum Hochwasserschutz, Pkt Ausnahmen von der Regelvermutung sowie Beeinträchtigungsfaktoren bei anderen Hochwasserschutzmaßnahmen BayKompV) beanspruchten Biotop- und Nutzungstypen zu einer ca. 20%igen Erhöhung der Flächeninanspruchnahme. Qualitativ sind keine neuen, zusätzlichen oder vermehrten Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen durch die in Kapitel 1 aufgeführten Änderungen der Planung zu erwarten. Mit Bezug zu den Regelungen der Vollzugshinweise zum Hochwasserschutz (Pkt Ausnahmen von der Regelvermutung sowie Beeinträchtigungsfaktoren bei anderen Hochwasserschutzmaßnahmen BayKompV) ergeben sich somit durch die Planänderungen zusätzliche Kompensationserfordernisse, die allerdings durch die zugeordneten bestehenden Maßnahmen abgedeckt werden (siehe hierzu Beilage 127 b, Anhang 2, Tab. 1). Tiere Aufgrund der Verlegung des Deiches Sand-Asham ergeben sich zusätzliche Betroffenheiten für die Vogelarten Feldlerche (temporärer Verlust von 3 Revieren und Störung von 1 Revier), Kiebitz (dauerhafter Verlust von 3 Revieren und temporärer Verlust von 2 Revieren), Wiesenschafstelze (dauerhafter Verlust von 1 Revier) sowie des Teichrohrsängers (dauerhafter Seite 13

20 ARGE Baader - Bosch Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf und temporärer Verlust von je 1 Revier). Aus diesen neuen Betroffenheiten ergibt sich ein zusätzlicher Kompensationsbedarf, der für den Teichrohrsänger und die Wiesenschafstelze durch die vorhandenen und bereits zugeordneten Maßnahmen abgedeckt wird. Für die übrigen Arten ist der Umfang der zugeordneten produktionsintegrierten Maßnahmen erhöht und die Suchraumkulisse hierfür erweitert worden (siehe hierzu Beilage 127 b Anhang 1 und Anhang 2, Tab. 4). Beim Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling gibt es geringfügige quantitative Änderungen in der Beanspruchung der Lebensräume, so dass sich ein erhöhter Kompensationsbedarf ergibt, der jedoch durch die bisher zugeordneten Maßnahmen abgedeckt wird (siehe hierzu Beilage 127 b, Kap. 5 und Anhang 2, Tab. 5). Boden Durch die Neuversiegelungen von wertgebenden Böden durch die Planänderungen ergibt sich ein erhöhter Kompensationsbedarf. Aufgrund der gegenüber der Eingriffsfläche insgesamt deutlich größeren Fläche der bodenaufwertenden Maßnahmen (einschließlich der Vergrößerung der rezenten Aue) ist beim Schutzgut Boden jedoch von einer umfänglichen Kompensation durch die bisher zugeordneten Maßnahmen auszugehen (siehe hierzu Beilage 127 b, Anhang 2, Tab. 6). Bei den übrigen Schutzgütern ergeben sich durch die Planänderungen keine relevanten zusätzlichen Beeinträchtigungen. Seite

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