Berichterstattung zur 2. Lesung des Entwurfs des Doppelhaushaltes 2018/2019. Titel Zuschüsse zur Bildung und Förderung von Stadtteilzentren

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1 Senatsverwaltung für Integration, Berlin, den Arbeit und Soziales (Telefon) (928) 1645 / 1715 III B 32/33 gerlinde.spotka@senias.berlin.de / uwe.machura@senias.berlin.de An den Vorsitzenden des Ausschusses für Integration, Arbeit und Soziales über den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Einzelplan 11 Integration, Arbeit und Soziales Kapitel 1150 Berichterstattung zur 2. Lesung des Entwurfs des Doppelhaushaltes 2018/2019 Titel Zuschüsse zur Bildung und Förderung von Stadtteilzentren Rote Nummer Vorgang: 9. Sitzung des Ausschusses für Integration, Arbeit und Soziales am Berichtsauftrag Nr. 36 Ansätze (tabellarisch) zu allen thematisierten Titeln, und zwar für das Gesamtkosten: Haushaltsjahr 2016: Haushaltsjahr 2017: Haushaltsplanentwurf 2018: Haushaltsplanentwurf 2019: Ist Haushaltsjahr 2016: ,26 Verfügungsbeschränkungen: 0 aktuelles Ist ( ): ,57 Der Ausschuss für Integration, Arbeit und Soziales hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: Lfd. Nr. 77 a) Wir bitten um einen Bericht: Wie setzt sich die Finanzierung der Stadtteilzentren 2017 zusammen (bitte Art der Mittel und jeweilige Höhe)? Bitte um Erläuterung der Fördersystematik. Wie verändert sich die Finanzierung in 2018 und 2019 und welches Konzept steht dahinter? Wie sind die Stadtteilzentren personell aufgestellt? Gibt es für die Mitarbeiter*innen diversity-sensible Trainings und Weiterbildungen? Welche Unterstützungen/Planungen gibt es, den qualitativ gestiegenen Aufgaben der Stadtteilzentren u.a. im Hinblick auf den sozialen Zusammenhalt gerecht zu werden? Wird es mehr Stadtteilzentren geben? 1

2 Zu Nr. 1: Bitte um Liste der geförderten Projekte und künftigen Planungen. Wie viele Anträge auf Fördermittel wurden für das Jahr 2016 und 2017 (Stichtag: ) im Rahmen des Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren gestellt? Wie hoch ist die Förderquote? Bitte geben Sie uns eine Übersicht über die Angebote der Stadtteilzentren, die für bestimmte Zielgruppen konzipiert werden. Welche Zielgruppen sollen 2018 und 2019 besonders gefördert werden und wie? Zu Nr. 2+3: Bitte um Liste der geförderten Projekte. Welche Projekte sollen 2018 und 2019 gefördert werden? Zu Nr. 5: Was genau ist unter dem Begriff Neuer sozialer Treffpunkt zu verstehen? Gibt es schon konkrete Planungen für Ort und Umsetzung in 2019? Zu Nr. 4: Bitte um Erläuterung der Fördersystematik Lfd. Nr. 77 b) und d) und e) und f): Zu 2. Bitte um Erläuterung und Auflistung der geplanten Maßnahmen sowie entsprechenden Kostenpunkte. Bitte um Erläuterung und Darstellung der Masterplanmittel. Wie ist die Anpassung der Basisförderung konkret vorgesehen? Bitte um Auflistung der Einzelprojekte nach Träger und Bezirk der in der Tabelle (S. 127) zusammengefassten Angebotsbereiche. Lfd. Nr. 77 c): Zu 2: Welche Strukturen der Willkommenskultur werden hier gefördert. Bitte um Erläuterung der Projekte Ich bitte, den Beschluss mit nachfolgender Darstellung als erledigt anzusehen. Hierzu wird berichtet: 1. Förderung im Doppelhaushalt 2016/2017 Zur Förderung der Projekte wird auf die Finanzierungsübersicht 2017 (s. Anlage 1) verwiesen. Die Förderung der Stadtteilzentren erfolgt auf Basis des Rahmenfördervertrages (RFV) zwischen dem Land Berlin und den Spitzenverbänden der Wohlfahrtspflege in Berlin. Der Vertrag ist die Grundlage für die Förderung von ausgerichteten zuwendungsfinanzierten Gesundheits- und Sozialprojekten. Ein Teil des RFV ist das Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren. Dieses ermöglicht eine zuwendungsfinanzierte Basisfinanzierung der Stadtteilzentren (Nachbarschaftsarbeit und Selbsthilfe). Grundlage für die Projektauswahl ist die fachliche Eignung der Projekte und eine zwischen den beteiligten Kooperationspartnern vereinbarte Finanzierungsplanung. Für das Teilprogramm Stadtteilzentren II der Zukunftsinitiative Stadtteil II (EFRE-Förderung) als zusätzliche Förderung wird auf die Veranschlagungen bei Kapitel 1150 Titel Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen aus EFRE-Mitteln (Förderperiode ) verwiesen. Die Projekte der Willkommenskultur und lebendige Nachbarschaft werden gemeinsam mit der Basisfinanzierung beantragt und durch die Stadtteilzentren umgesetzt. Eine jährliche Anpassung der Förderschwerpunkte erfolgt in Abhängigkeit der lokalen Bedarfe und Ressourcen. Für 2017 und 2018 sind folgende Förderschwerpunkte festgelegt: Vernetzung in der Nachbarschaft Begegnung ermöglichen Informationsweitergabe 2

3 Den Stadtteilzentren wird der nötige Spielraum gelassen, um auf die Bedarfe der im entsprechenden Bezirk lebenden Flüchtlinge einzugehen und um auf mögliche Veränderungen (Eröffnung von Unterkünften o.ä.) reagieren zu können. Es wird seitens der Senatsverwaltung vorgegeben, dass die Fördersumme (maximal ) auf folgende Kostenarten aufgeteilt werden: Mindestens 70 % Personalkosten und maximal 30 % Sachkosten. Die Fördersystematik sieht die Prüfung der Förderungswürdigkeit und Förderungsfähigkeit auf der Grundlage der Strukturempfehlungen zum Leistungs- und Ausstattungsprofil von Stadtteilzentren vor. Die Sicherung und Verbesserung der sozialen Grundversorgung zur Stärkung der Zivilgesellschaft und der Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements in den Bereichen Nachbarschaftsarbeit und Selbsthilfe müssen gegeben sein. Die Finanzierung 2018/19 strebt die Stärkung der vorhandenen Struktur an. Die konzeptionelle Grundlage hierfür bildet die Rahmenstrategie Soziale Stadtentwicklung (2009). Die Lebensweltlich orientierten Räume (LOR, 2006) bilden mit den 60 Prognoseräumen die Planungsgrundlage. Weitere Prognoseräume sollen zusätzlich mit infrastrukturellen Erweiterungen in Form von Sozialen Treffpunkten sukzessive ausgestattet werden. Die personelle Ausstattung umfasst zurzeit mindestens eine Personalstelle für den Bereich der Nachbarschaftsarbeit. Es gibt eine Vielzahl von Fortbildungsmöglichkeiten: Z.B. Bundesakademie für Kirche und Diakonie Grundlagen (Sozialräumliches Arbeiten in multikulturellen Wohnquartieren, Inklusion - Inklusionsmanagement Inklusionsberatung), Landesstelle für Gleichbehandlung gegen Diskriminierung (verschiedene kostenlose Diversity-Trainingsangebote als Bildungsurlaub) gingen 54 Förderanträge im IFP STZ ein. Drei Anträge zur Förderung neuer Stadtteilzentren konnten nicht berücksichtigt werden. Die Förderquote beträgt 94,4% gingen 49 Förderanträge ein. Ein Antrag zur Förderung eines neuen Stadtteilzentrums konnte nicht berücksichtigt werden. Die Förderquote beträgt 98 %. 2. Aufgabenzuwachs und bewältigung, Zielgruppen Mit diesen wesentlichen Modulen soll beispielhaft die Unterfütterung für die Weiterentwicklung der Stadtteilzentren aufgezeigt werden: Die Projekte der Willkommenskultur und lebendigen Nachbarschaft ergänzen und unterstützen mit ihren jährlich angepassten Förderschwerpunkten die Arbeit der Stadtteilzentren. Dabei soll erreicht werden, die zusätzlichen Aufgabenstellungen in Bezug auf die Flüchtlinge im Kontext Nachbarschaftsarbeit/ Bürgerschaftlichen Engagement/Vernetzung von Angeboten im Sozialraum zielgenauer zu bewältigen. Die Förderung des Projektes Offen für Alle, Berliner Stadtteilzentren des Verbandes für sozial-kulturelle Arbeit e.v. unterstützt die Stadtteilzentren in Fragen der qualitätssichernden und fachlichen Weiterentwicklung. Die ressortübergreifende Zusammenarbeit mit weiteren Senatsverwaltungen, der gesicherte Austausch mit den Bezirken und die Kooperation mit dem DPW tragen zur abgestimmten Weiterentwicklung der Stadtteilzentren bei. Um die fachliche Expertise weiterer wichtiger Akteure im Bereich der Gemeinwesenarbeit und Lebensumfeldverbesserung zu sichern, wurde ein Beirat zur Begleitung der fachlichen Weiterentwicklung installiert. Darin sind neben den Bezirken Vertreter*innen der LIGA sowie weiterer Fachverbände vertreten. Eine Kooperationsvereinbarung mit dem Bezirk Mitte, der SenStadtWohn, verschiedenen Wohlfahrtsverbänden und Trägern von Stadtteilzentren soll zukünftig pilothaft die sozialräumliche Planung und Abstimmung unterstützen. 3

4 Die Stadtteilzentren werden gefordert, Bewältigungsstrategien zu allen aktuellen Themen des sozialen Miteinanders im Land Berlin zu entwickeln und Antworten auf unterschiedlichste Anforderungen zu finden, die oft einer schnellen Lösung bedürfen. Mit der sich ändernden Stadtgesellschaft sind neue Aufgaben entstanden (u.a. Gender, Demografischer Wandel, Zuzug, Gentrifizierung). Zur Sicherstellung der Aufgabenbewältigung bedarf es daher einer soliden personell-professionellen Ausstattung. Durch die Anpassung der Basisförderung der Stadtteilzentren sollen insbesondere Stadtteilzentren gestärkt werden, bei denen zwischen Personalschlüssel und Aufgabenspektrums eine Diskrepanz entstanden ist. Den Programmen der Stadtteilzentren sind auszugsweise folgende spezialisierten Angebote für Zielgruppen mit besonderen Bedarfen zu entnehmen: Abbau von Barrieren für Menschen mit Behinderungen/Beeinträchtigungen Angebote/Beratung für Menschen mit Fluchterfahrung Bildungsangebote für alle (kostengünstig, teilweise ehrenamtlich) Eltern-Kind-Angebote, spezialisierte Angebote für Väter und Mütter Senior/innen Orientierung für Menschen, die sich ehrenamtliche engagieren wollen Die Vielzahl der Angebote und deren spezielle Ausrichtung auf die Bedarfe der Bürger und Bürgerinnen können in ihrer Vielfalt an dieser Stelle nicht abgebildet werden. Die Qualitätsstandards der Stadtteilzentren orientieren sich u.a. auch an den Querschnittsthemen Inklusion, interkulturelle Öffnung, Integration, Demografischer Wandel und Gendergerechtigkeit. 3. Finanzplanung 2018/2019 Im Kooperationsgremium der Vertrags- und Vereinbarungspartner sowie der Bewilligungsstelle im LAGeSo wird die Verwendung absehbarer Mittelaufwüchse, inklusive Masterplanmitteln möglichst früh für die Finanzplanung 2018 abgestimmt. Eine Verständigung wird im Kooperationsgremium am auf der Grundlage mit der bis zum in der Bewilligungsstelle beim LAGeSo entstandenen Antragslage der Träger für 2018 gemeinsam erfolgen. Die projektscharfen Plansummen für die Förderung 2018 stehen bis zum Beschluss des Haushaltsgesetzes unter Vorbehalt. Diese Plansummen stellen für die Bewilligungsstelle im Ergebnis die Ausgangsbasis für die Vorschussbescheiderteilung und Obergrenzen der endgültigen Förderung in 2018 dar werden Stärkungen der Basisförderung bei der vorhandenen Struktur mit dem dafür vorgesehen Aufwuchs von ,00 angestrebt (s. auch 2.) sollen weitere soziale Treffpunkte entwickelt werden. Die Planungen hierfür erfolgen in Soziale Treffpunkte Die Entwicklung weiterer Sozialer Treffpunkte geht auf den Bedarf nach infrastrukturellem Ausbau nachbarschaftlicher Angebotsstrukturen zurück. Dieser ist auf das Konzept der Sozialraumorientierung zurückzuführen und orientiert sich an den Prognoseräumen (s.o.). Aufsetzend auf vorhandene Strukturen sollen Soziale Treffpunkte in der Regie bestehender Stadtteilzentren entwickelt werden, über die weite Teile der Bevölkerung wohnortnäher erreicht werden. Die teilweise über Jahrzehnte der Entwicklung verfügenden Stadtteilzentren sollen damit weiterhin als Leiteinrichtungen fungieren, gestärkt werden und den Ausbau weiterer Sozialer Treffpunkte befördern. Die Entstehung von neuen Sozialen Treffpunkten wird in Abstimmung mit den Bezirken sowie dem Kooperationspartner DPW festgelegt. Sofern Gebiete der Sozialen Stadt betroffen 4

5 sind, erfolgt eine zusätzliche Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Darüber hinaus werden die Standorte von Mehrgenerationenhäusern des Bundesprogramms in die Planungen mit einbezogen (ressortübergreifender Abstimmungsprozess). Elke B r e i t e n b a c h Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales 5

6 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (III B 32/33) Anlage 1 zur Berichterstattung (Kapitel 1150, Titel 68455) Stand: Finanzierungsübersicht 2017 Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren incl. Willkommenskultur - Lebendige Nachbarschaft Bezirk Träger Projektart Förderhöhe Erläuterung Charlottenburg- Wilmersdorf Sozialwerk e.v. Stadtteilverein Tiergarten e.v. Divan e.v. NBH ,00 inkl. Seniorenwoche NBH ,00 WKN ,00 NBH ,00 Selko e.v. (SEKIS) SHK - Fördermittel unter e Projekte (SELKO e.v./sekis) aufgeführt Friedrichshain- Kreuzberg Nachbarschaftshaus Urbanstraße e.v. Kotti e.v. NBH ,00 WKN ,47 NBH ,00 Volkssolidarität Landesverband Berlin e.v. SHK ,50 Lichtenberg Kiezspinne FAS Nachbarschaftlicher Interessenverbund e.v. Verein für ambulante Versorgung e.v. Kiezspinne FAS Nachbarschaftlicher Interessenverbund e.v. Kiek in - Soziale Dienste ggmbh NBH ,92 NBH ,00 SHK ,50 NBH ,00 Marzahn-Hellersdorf HVD Landesverband Berlin e.v. NBH ,89 Volkssolidarität Landesverband Berlin e.v. Wuhletal Psychosoziales Zentrum ggmbh SHK ,00 1

7 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (III B 32/33) Anlage 1 zur Berichterstattung (Kapitel 1150, Titel 68455) Stand: Finanzierungsübersicht 2017 Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren incl. Willkommenskultur - Lebendige Nachbarschaft Bezirk Träger Projektart Förderhöhe Erläuterung Mitte Moabiter Ratschlag e.v. Fabrik Osloer Straße e.v. Kreativhaus e.v. NBH ,22 NBH ,66 NBH ,00 StadtRand ggmbh SHK ,53 Nachbarschaftsheim Neukölln e.v. NBH ,70 Neukölln Gesundheitszentrum Gropiusstadt e.v. integrierte Einrichtung (NBH) integrierte Einrichtung (SHK) , ,00 Pankow Pfefferwerk Stadtkultur ggmbh Bürgerhaus e.v. Frei-Zeit-Haus e.v. NBH ,00 NBH ,17 NBH ,09 STZ Pankow und NBH Amtshaus Buchholz Albatros ggmbh Reinickendorf Humanistischer Verband Deutschlands LV Berlin e.v. Lebenswelt ggmbh Albatros ggmbh Unionhilfswerk Sozialeinrichtungen ggmbh SHK ,00 NBH ,00 NBH ,00 SHK ,88 2

8 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (III B 32/33) Anlage 1 zur Berichterstattung (Kapitel 1150, Titel 68455) Stand: Finanzierungsübersicht 2017 Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren incl. Willkommenskultur - Lebendige Nachbarschaft Bezirk Träger Projektart Förderhöhe Erläuterung Sozial-kulturelle Netzwerke casa e.v. NBH ,00 Spandau Gemeinwesenverein Heerstraße Nord e.v. NBH ,80 Gemeinwesenverein Haselhorst e.v. NBH ,00 Sozial-kulturelle Netzwerke casa e.v. SHK ,80 Stadtteilzentrum Steglitz e.v. NBH ,00 Steglitz-Zehlendorf Mittelhof e.v. integrierte Einrichtung (NBH) integrierte Einrichtung (SHK) , ,01 Rabenhaus e.v. NBH ,79 Treptow-Köpenick Offensiv 91 e.v. NBH ,50 Technische Jugendfreizeit- und Bildungsgesellschaft ggmbh NBH ,00 ajb GmbH SHK ,10 3

9 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (III B 32/33) Anlage 1 zur Berichterstattung (Kapitel 1150, Titel 68455) Stand: Finanzierungsübersicht 2017 Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren incl. Willkommenskultur - Lebendige Nachbarschaft Bezirk Träger Projektart Förderhöhe Erläuterung Tempelhof- Schöneberg Tempelhof- Schöneberg Stadtteilverein Schöneberg e.v. NUSZ UFA-Fabrik e.v. Nachbarschaftsheim Schöneberg e.v. NBH ,07 NBH ,00 NBH ,40 Nachbarschaftsheim Schöneberg e.v. SHK ,00 Selko e.v. (SEKIS) ,00 Verband für sozial-kulturelle Arbeit e.v ,00 Landesfreiwilligenagentur Berlin e.v ,21 Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e.v. ZeitZeugenBörse e.v , ,00 Berliner Zentrum für Selbstbestimmtes Leben Behinderte Menschen e.v ,22 Nachbarschaftsheim Schöneberg e.v. (Senioren und Selbsthilfe) ,46 Theater der Erfahrungen 4

10 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (III B 32/33) Anlage 1 zur Berichterstattung (Kapitel 1150, Titel 68455) Stand: Finanzierungsübersicht 2017 Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren incl. Willkommenskultur - Lebendige Nachbarschaft Bezirk Träger Projektart Förderhöhe Erläuterung Nachbarschaftseinrichtungen Gesamtstädtische Projekte Senioren und Selbsthilfe Infrastrukturförderpogramm Stadtteilzentren (IFP STZ) - Förderjahr NBH ,21 12 SHK , Regionale Selbsthilfekontaktstellen Gesamtstädtische Projekte Senioren- und Selbsthilfeprojekte Gesamtkosten Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren , , ,42 Abweichungen von den ursprünglich angesetzten Plansummen sind im Rahmen der laufenden Finanzierungs-planung möglich (Übertragbarkeit). Die SHK Charlottenburg- Wilmersdorf ist in den en Projekten (Selko e.v./sekis) aufgeführt. Willkommenskultur - Lebendige Nachbarschaft 31 WKN ,47 Die Mittel für die Willkommenskultur werden aus fachlichen Erwägungen i.d.r. über die Stadtteilzentren (NBH) ausgereicht. Gesamtkosten Willkommenskultur - Lebendige Nachbarschaft ,47 Eine gemeinsame Erläuterungsnummer zur Veranschlagung der Mittel im IFP-STZ (zur Sicherung dieser langfristigen Aufgabe) wäre zukünftig sinnvoll. Legende: NBH = Nachbarschaftshaus SHK = Selbsthilfekontaktstelle WKN = Willkommenskultur Hinweis: Noch nicht enthalten in den Planungsbeträgen für 2017 sind zusätzliche Mittel für Tarifanpassungen i.h.v. bis zu rd ,-. Hierzu dauern die Bewilligungsverfahren noch an. 5

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