Dokumentation im Fertigungsmittelbau

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1 Dokumentation im Fertigungsmittelbau

2 -lich Willkommen! Organisator Hetzner, Harald Beschaffung / Versand Troeger, Jens Pyttel, Daniel Buhlheller, Klaus Gross, Helge Hermann MSG-Gruppe Bauer, Jan Gaab, Andreas Roth, Bernd TMF Zachariae, Henry Heumann, Reinhold Schneidwerkzeuge Karl, Thomas Beyer, Erich Vorrichtungen / Maschinen Radej, Helmut Fabritius, Robert Instandhaltung Steigert, Werner Hein, Toni

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4 Hinter jeder unternehmerischen Erfolgsgeschichte stehen Menschen Christian Fürst Geboren 1957 Studium der Elektrotechnik an der Universität Erlangen-Nürnberg, Abschluss als Dipl.-Ing Aufbaustudium an der TU München, Abschluss als Dipl.-Wirtsch.-Ing Geschäftsführer ecompetencecenter GmbH 1987 Christian Fürst Matthias Fürst Geboren 1960 Ausbildung zum Zahntechniker Gründung der Eckentaler Dentallabor GmbH 1982 Geschäftsführer ecompetencecenter GmbH 1990 Matthias Fürst

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6 Full Service:... unser Handwerk! EU-Richtlinien (z.b. Risikobeurteilung) Nationale Gesetze Normenrecherche Technische Redaktion zielgruppengerecht Technische Übersetzung Aktualisierung und Verwaltung von Daten

7 Kunden aus allen Bereichen Namhafte Kunden aus Industrie und Service Unzählige KMU-Kunden europaweit Wir sind stolz darauf!

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15 Rechtliche Rahmenbedingungen Richtlinien Gesetze Normen, Verordnungen, Sonstiges Rechtsvorschriften der EU Gesetze von Bund und Ländern Verordnungen von Bund und Ländern MRL Veraltungsvorschriften von Bund und Ländern ProdSG 9. ProdSV Maschinenverordnung Verzeichnis der Normen gem. Maschinenverordnung

16 Ausgewählte europäische Produkt-Richtlinien Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Druckbehälter 87/404/EWG Druckgeräte 97/23/EG Ortsbewegliche Druckgeräte 1999/36/EG Elektro-magnetische Verträglichkeit 2004/108/EG U. v. m

17 Rechtliche Grundlagen: EG-Vertrag Artikel 153 Schutz der Arbeitnehmer Arbeitsschutz-Rahmen Richtlinie Arbeitsschutzgesetz EG-Vertrag Produktsicherheit Produktsicherheitsgesetz Artikel 114 Produkt-Richtlinien Bauprodukte Lärm-Geräte und Maschinen im Freien Bauproduktengesetz 32. Verordnung zum Bundesimmisionsschutzgesetz Maschinen 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz

18 Technische Regeln Technische Regel erarbeitet von Gemeinschaftsausschuss der Technik (GdT, Zusammenschluss der großen regelsetzenden Institutionen) Eine Technische Regel beinhaltet den Stand der Technik Verpflichtend Gesetze Richtlinien Verordnungen Verwaltungsvorschriften Freiwillig Norm Standard Technische Regeln für Verordnungen

19 Stand der Technik Zeitpunkt der Veröffentlichung Stand technischer Einrichtungen, Erzeugnisse, Methoden und Verfahren In der Praxis bewährt

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21 Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Begriffe Ausnahmen Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von Maschinen Auswahl von spezifischen Anforderungen Technische Unterlagen Inhalt und Form der Betriebsanleitung CE-Kennzeichnung

22 Begriffe aus MRL Inverkehrbringen Erstmalige Bereitstellung eines Produktes auf dem Markt Einfuhr in europ. Wirtschaftsraum = Inverkehrbringen eines neuen Produktes Hersteller = Importeur in EWR Maschine erstmalig im EWR in Verkehr gebracht Maschine in Betrieb genommen Maschinenbauer / -konstrukteur Maschine in Verkehr gebracht Maschine selbst verwendet

23 Begriffe aus MRL Maschine Für eine bestimmte Anwendung Miteinander verbundene Teile Von denen mindestens eines beweglich ist Mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft Gesamtheit von miteinander verbundenen Teilen Unvollständige Maschine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet Kann für sich genommen keine bestimmte Funktion erfüllen Nur dazu bestimmt, in andere Maschinen oder andere unvollständige Maschinen oder Ausrüstungen eingebaut zu werden Einbauerklärung und Montageanleitung keine Konformitätserklärung und keine CE-Kennzeichnung

24 Nicht enthalten in MRL Elementarbauteile, z.b. Kugellager, Befestigungsteile, Sicherungen, Fräswerkzeuge, Bremsscheiben, etc. kein genau bestimmter Anwendungszweck, z.b. ein zum Einbau in eine Maschine gelieferter Verbrennungsmotor weil vor dem Einbau

25 Wann darf eine Maschine betrieben werden? Beschaffung Eigenbau Einkauf CE-Kennzeichnung Betrieb erlaubt? Frage nach Sicherheit Arbeitsschutz Betrieb / Produktion

26 Typenschild: Mindestangaben Name und vollständige Anschrift des Herstellers Bezeichnung der Maschine CE-Kennzeichnung gemäß Anhang III MRL Baureihen- oder Typbezeichnung Ggf. Seriennummer Baujahr (Jahr des Abschlusses des Herstellungsprozesses)

27 Unvollständige Maschine Nach MRL: Keine CE-Kennzeichnung, dafür Einbauerklärung & Montageanleitung Montageanleitung nach Anhang VI der MRL beifügen Bedingungen für ordnungsgemäßen Zusammenbau Ist KEINE Betriebsanleitung Hinweise für sicheren Betrieb der unvollständigen Maschinen

28 Konformitätserklärung nach MRL Bescheinigung des Herstellers Maschine entspricht den grundlegenden Anforderungen des Anhangs I der MRL Muss jeder Maschine, die in Verkehr gebracht werden soll, beigefügt sein Angewendete Richtlinien müssen angegeben sein

29 CE-Kennzeichnung in drei Arten möglich Anwendung harmonisierter Normen Eigene Verantwortung Benannte Stelle

30 CE-Kennzeichnung CE = Communauté européenne = Europäische Gemeinschaft Einheitlich ohne Jahreszahl angebracht, Maschine muss mit Baujahr gekennzeichnet werden Nach Ausstellen der Konformitätserklärung Einhaltung grundlegender Sicherheits- und Gesundheits-schutzanforderungen aller anzuwendenden EG-Richtlinien

31 Wer ist an der CE-Kennzeichnung beteiligt? Geschäftsführer Konstrukteur Maschinenbau Konstrukteur Steuerungsbau Evtl. weitere Beteiligte Ausreichende Sicherheit der Maschine Technische Unterlagen Konformitätsbewertungsverfahren Konformitätserklärung Unterschrift CE-Kennzeichnung

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33 25 Jahre Technische Dokumentation bei den Handbuch-Experten Interne Dokumentation Prozess Dokumentation Nachweis Dokumentation QM Dokumentation Schnittstellen Dokumentation Marketing Lebenszyklus Schulung Technische Erzeugnisse beschreibend systematisch aufbereitet strukturierter Inhalt zweckbestimmt Externe Dokumentation Benutzerinformation Betriebsanleitung Bedienungsanleitung Handbuch Serviceanleitung Spezifikation Installationsanleitung Online-Hilfe Entwicklung vollständig

34 Dokumentation Spezifikation, Grenzen, Verwendung Relevante Annahmen, die getroffen wurden Gefährdungen, Situationen, Ereignisse Angaben, auf denen die Risikobeurteilung beruht Angewandte Schutzmaßnahmen (Verweis auf verwendete Normen oder andere Spezifikationen) Risikoziele, die durch Schutzmaßnahmen zu erreichen sind

35 Risikobeurteilung [MRL 2006/42/EG] Bildquelle: Scheugenpflug Bildquelle: ecompetencecenter

36 Systematik nach DIN EN ISO Betrachtung im Flußdiagramm Lebenszyklen der Maschine Gefährdungen umfassend anschauen Risiko elimieren, reduzieren oder darüber informieren

37 Nach MRL geforderte technische Unterlagen Technische Dokumentation (das meiste bleibt beim Hersteller) Risikobeurteilung Konstruktionsdetails Betriebsanleitung Aufstellung der intern getroffenen Maßnahmen zur Gewährleistung der Übereinstimmung mit den Bestimmungen der MRL

38 Anforderungen der MRL an Technische Dokumentation Allgemeine Beschreibung der Maschine Gesamtplan der Maschine sowie Steuerkreispläne Detaillierte und vollständige Pläne, evtl. mit Berechnungen, Versuchsergebnissen, etc. Unterlagen zur Risikobeurteilung mit Rückschluss auf das angewendete Verfahren Liste der für die Maschine geltenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen Liste angewendeter Normen und anderer technischer Spezifikationen, die bei der Konstruktion berücksichtigt wurden Beschreibung der zur Abwendung ermittelter Gefährdungen oder zur Risikominderung ergriffenen Schutzmaßnahmen und ggf. eine Angabe der von der Maschine ausgehenden Restrisiken Ggf. Prüfberichte Ein Exemplar der Betriebsanleitung Ggf. Einbauerklärung und Montageanleitung für unvollständige Maschinen Ggf. Kopie der EG-Konformitätserklärung für in die Maschine eingebaute andere Maschinen oder Produkte Eine Kopie der EG-Konformitätserklärung Mindestens 10 Jahre lang aufbewahren

39 Anforderungen der MRL an die Mindestangaben Gleiche Angaben wie bei der Maschinenkennzeichnung Beschreibung der bestimmungsgemäßen Verwendung Beschreibung der Arbeitsplätze, die vom Bedienungspersonal eingenommen werden können Angaben über Inbetriebnahme, Verwendungszweck, Handhabung, Installation, Montage und Demontage, Betriebsarten, Eingriffsvorgänge, Rüsten, Instandhaltung, Störungsbeseitigung, Einarbeitungshinweise, Merkmale von Werkzeugen normaler Gebrauch und nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Benutzung ; besonderer Hinweis auf sachwidrige Verwendung der Maschine Angabe der Restrisiken Original und Übersetzung in die Sprachen der Länder der Verwender Betriebsanleitung Pläne und Schemata für Sicherheit Inbetriebnahme, Verwendung Instandhaltung, Wartung, Montage, Demontage Überprüfung der Funktionsfähigkeit Störungsbeseitigung Übereinstimmung mit den sonstigen technischen Unterlagen Sicherheitsaspekt: kein Widerspruch zwischen Angaben in Betriebsanleitung und tatsächlichem Zustand der Maschine Detaillierte Angaben zu Luftschall / Lärm Installations- und Montagevorschriften zur Verhinderung von Lärm und Vibration Notwendige Hinweise bei Verwendung in Ex- Bereichen

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41 Inhalt ProdSG Voraussetzungen für die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt sowie für das Ausstellen von Produkten Bestimmungen über die Befugnis erteilende Behörde Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen GS-Zeichen Marktüberwachung Informations- und Meldepflichten Besondere Vorschriften Überwachungsbedürftige Anlagen Straf- und Bußgeldvorschriften

42 Neue Maschinen Erstmalige Verwendung von Produkten Import einer Maschine in den EWR gilt als neue Maschine Unterliegen ProdSG Bereitstellung auf dem Markt Ausstellung

43 Gebrauchtmaschinen Anforderungen an Gebrauchtmaschinen beim Inverkehrbringen Gebrauchtmaschinen unterliegen dem ProdSG Außer Antiquitäten und gebrauchte Produkte, die instandgesetzt oder wiederaufgearbeitet werden müssen (wenn vom Überlasser ausreichend informiert wurde) keine Sicherheitsanforderungen im ProdSG Muss im Rahmen einer Geschäftstätigkeit ausgestellt, dem Markt bereitgestellt oder erstmals verwendet werden ProdSG findet Anwendung

44 Anforderungen an die Beschaffenheit 2 Ziffer 15 ProdSG: Gebrauchtmaschinen fallen unter MRL 3 ProdSG: Anforderungen aus MRL müssen erfüllt werden: bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung darf die Sicherheit und die Gesundheit von Personen nicht gefährdet werden

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46 Ausgewählte Normen, welche die Sicherheit von Maschinen betreffen

47 BetriebsSicherheitsVerordnung Bereitstellen der Maschine ProdSG Benutzen der Maschinen zusätzlich BetrSichV Verantwortlich für den sicheren Zustand einer Gebrauchtmaschine beim Bereitstellen auf dem Markt ist der Bereitsteller Maßgeblich ist die Beurteilung der Sicherheit nach dem aktuellen Stand der Technik Ggf. macht die BetrSichV ein Nachrüsten erforderlich Gefährdungsbeurteilung ist notwendig

48 3 BetrSichV Gefährdungsbeurteilung 5 Arbeitsschutzgesetz (Anhang 1 bis 5) 6 Gefahrenstoffverordnung 4 allgemeine Grundsätze des Arbeitschutzgesetzes Notwendige Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel müssen vom Arbeitgeber ermittelt werden (z.b. durch Risikobeurteilung) Weitere Einschränkungen bei Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären Art, Umfang und Fristen für erforderliche Prüfungen ermitteln Notwendige Voraussetzungen der Personen, die die Prüfung durchführen, ermitteln und Festlegen

49 BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.8 Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb 3.1 Betriebsanleitung beachten & BA muss an leicht erreichbarer Stelle am Einsatzort jederzeit eingesehen werden können 3.3 Handhabung während des Betriebes: Personen dürfen nicht gefährdet werden Prüfungen, um Mängel auszuschließen

50 DIN EN ISO Die DIN EN Erstellen von Anleitungen zählt zu den wichtigsten Normen in der Technischen Kommunikation. Die Norm ist der EG-Produktsicherheitsrichtlinie zugeordnet und dient unter anderem als behördliche Beurteilungsgrundlage für Anleitungen Als IEC hat sie weltweite Relevanz

51 VDI-Richtlinie 4500 Richtlinie zur Technischen Dokumentation Blatt 1: Begriffsdefinitionen und rechtliche Grundlagen Blatt 2: Organisieren und Verwalten Blatt 3: Erstellen und Verteilen von elektronischen Ersatzteilinformationen Blatt 4: Dokumentationsprozess - Planen, Gestalten, Erstellen Blatt 5: Dokumentationsprozess Wirtschaftlich dokumentieren Blatt 6: Dokumentationsprozess Publizieren

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53 Sphaeropresse eine neue Maschine

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56 Kabelschuhpresse eine neue Maschine Nutzung im gebauten Gestell Nutzung im Handbetrieb

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59 Druckmessplatz Umbau einer Maschine Umbau Original

60 Änderung und Wiederaufbereitung von Gebrauchtmaschinen Inverkehrbringen eines wesentlich bzw. bedeutend veränderten Produktes = erstmaliges Inverkehrbringen eines neuen Produktes v.a. wenn ein neues Sicherheitskonzept erforderlich ist Keine Unterschiede zwischen wesentlicher Veränderung und Neukonstruktion im ProdSG, BetrSichV und in der MRL Sicherheit in 3 ProdSG beim Inverkehrbringen, oder 7 BetrSichV bei Benutzung: Sicherheit muss Stand der Technik entsprechen

61 Beurteilung der Sicherheit Eigenschaften des Produkts inkl. Zusammensetzung, Verpackung, Anleitung für Zusammenbau, Installation, Wartung, Gebrauchsdauer Einwirkungen auf andere Produkte, soweit Verwendung zusammen mit anderen Produkten zu erwarten ist Aufmachung des Produkts, dessen Kennzeichnung, Warnhinweise, Gebrauchsund Bedienungsanleitung, Angaben zur Beseitigung, sonstige produktbezogene Angaben und Informationen Gruppen von Verwendern, die stärker gefährdet sind als andere bei der Verwendung des Produkts Harmonisierte Normen und andere Normen und technische Spezifikationen heranziehen Gebrauchtmaschine muss zum Zeitpunkt des Bereitstellens noch als sicher gelten, auch wenn nicht alle Einzelheiten der Normen eingehalten werden

62 Wesentliche Veränderung einer Gebrauchtmaschine

63 Checkliste: Änderungen an Maschinen Sicherheitskonzept: ist es noch sicher? Sicherheitskonzept: muss es geändert werden? Risikobeurteilung: neue Beurteilung notwendig? Technischen Dokumentation: Änderung notwendig?

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