Who is who im VB? Abgrenzungsfragen im Vorbeugenden Brandschutz
|
|
- Caroline Böhmer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Who is who im VB? Abgrenzungsfragen im Vorbeugenden Brandschutz Referent: Michael Lehmann Abteilungsleiter accuro Sicherheit AG, Düsseldorf Brandschutzerziehung, Brandschutzaufklärung, Betrieblicher Brandschutz Fachdozent für VOB für VdS Schadenverhütung GmbH, Köln Prüfungskommission für BSB-CFPA Stand: 10/2016 Folie 1
2 Betriebliche Sicherheit versus Betriebliche Funktionalität Folie 2
3 Folie 3
4 Folie 4
5 Folie 5
6 Folie 6
7 Folie 7
8 Ein tatsächlicher Fall: Der Aufenthalt in den Kindergärten Wickenweg und Kappe ist unter den derzeitigen Umständen lebensgefährlich. So muss man den Bericht zusammenfassen, den der Bausachverständige jetzt im Gemeinderat über den Zustand der beiden Gebäude gaben. Folie 8
9 "Wie soll hier eine Evakuierung ohne Panik funktionieren", fragte er zum Beispiel zu mit Möbeln teilweise verstellten Fluchttüren. Es gebe keine Brandfrüherkennung, Treppenhäuser und Kellerräume seien überfüllt mit brennbarem Material, aber an keiner Stelle gebe es Türen, die im Brandfall Rauch zurückhalten könnten. Feuerlöscher hängen entweder zu hoch oder hinter einer Tür, die Signalanlagen befinden sich an den Ausgangstüren und nicht dort, wo sich Personen aufhalten. Folie 9
10 Ebenso vernichtend fiel das Urteil über die Zuwegung im Fall des Wickenweges und die Evakuierungsmöglichkeiten in der Kappe aus. In letzterer gebe es im Erdgeschoss zwei gefangene Räume, "das heißt, dass bei einem Brand im Keller keine Selbstrettung möglich ist." Es gebe keinen zweiten Rettungsweg, außerdem sei die Brüstung der Fenster aus dem Inneren 1,45 Meter hoch, von dort auf den Boden betrage der Höhenunterschied 2,50 Meter. "Notfalls müssten hier Kinder aus dem Fenster geworfen werden, um sie zu retten", machte Mohr mit drastischen Worten die dramatische Situation klar. Folie 10
11 Nicht besser sieht es im Wickenweg aus. "Mit Löschfahrzeugen ist eine Zufahrt zum Grundstück nicht möglich", so das Fazit aus nur 3,75 Meter breiter Einfahrt, Verengung im Weg und der Tatsache, dass der Kindergarten an einer Sackgasse liegt. "Wenn das Postauto da steht, ist der Weg dicht". Eine Stellfläche für ein Löschfahrzeug sei nicht darstellbar. Folie 11
12 Bei Gemeinderäten und Verwaltung sorgten die Gutachten im ersten Moment für Rat-, Fassungs- und Sprachlosigkeit. Vorwürfe wurden laut, "Blindheit von Fachämtern" und "Behördenversagen" wurden angeprangert, aber auch Fehler im eigenen Zuständigkeitsbereich. So verschwanden Evakuierungstafeln, war im Wickenweg die Fluchttür zur Feuertreppe verschlossen, gibt es weder Betriebsarzt noch Arbeitsschutzbeauftragten für Kindergärten. Folie 12
13 Ein Gutes konnte Gemeinderat dem Negativ-Gutachten dennoch abgewinnen: "Die Phantom-Diskussion 'Wie schön ist doch der Wickenweg' dürfte nun der Vergangenheit angehören." Folie 13
14 Rechtsfolgen Eigentümer und Betreiber haften zusätzlich auch zivilrechtlich (Schadenersatz), wenn infolge mangelnder Planung, Ausführung oder Instandhaltung des Gebäudes im Brandfall ein Mensch verletzt wurde (Einatmen von Rauch- und Brandgasen, unmittelbare Verletzungen durch die Flammeneinwirkung, etc.). Der gängige Begriff des Bestandsschutzes ist nur in soweit belastbar, also dass keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden müssen, wenn sich nachträglich das bei der Errichtung gültige Baurecht verändert hat (Rückwirkungsverbot). Jedoch sind andere bedeutende Rechtsvorschriften ebenso zu beachten, deren Forderung eine Aktualität vorschreiben. Beispielhaft sein hier nur die gängigsten erwähnt: Arbeitsschutz-Gesetz Betriebstätten-Verordnung Unfallverhütungsvorschriften Folie 14
15 Garantenstellung Schutz von Rechtsgütern Eine Garantenstellung ergibt sich, wenn eine Person in der Pflicht steht, Rechtsgut vor Schäden zu schützen. Garantenstellungen ergeben sich : Betreuungsverhältnissen (z. B. bei einem Vormund oder Betreuer nach 832 BGB), freiwilliger Übernahme von Schutzund Beistandspflichten (z. B. bei Ärzten), enger natürlicher Verbundenheit / Familiengemeinschaft (z. B. Eltern für Kinder und umgekehrt, Ehegatten untereinander), Gefahrengemeinschaft (z. B. Bergsteigergruppen, Forschungsexpeditionen), besonderer Amtsstellung (Polizei, Feuerwehr etc.). Folie 15
16 Garant nach der Rechtsquellen Nach der Rechtsquellelehre kann sich die Garantenstellung insbesondere aus dem Gesetz und sonstigen Normen oder einem Vertrag ergeben: Beispiele: Geschäftsführer/Vorstand einer Gesellschaft (z.b. 43 GmbHG) Verpflichtungen zur Verantwortung aus dem Vertrag (z.b. externer BSB, Brandschutzerzieher) Garantenstellung aus Eröffnung und Beherrschung von Gefahrenquellen (Arbeitsschutz-, Verkehrsordnung-, Umweltschutzvorschriften, etc.) pflichtwidrig geschaffenes Vorverhalten (z. B. fahrlässige Körperverletzung, 229 StGB) Folie 16
17 Betriebliches Personal / Beauftragte Definition Pflichten des Unternehmers Beauftragte sind natürliche Personen, die vom Unternehmer beauftragt werden, um innerbetriebliche Pflichten und Aufgaben wahrzunehmen. Diese Verpflichtung kann auf Basis von Gesetzen, Verordnungen, Anforderungen durch Richtlinien Dritter oder durch freiwillig gesetzte Standards erfolgen. Die Pflichten des Unternehmers bleiben trotz der Übertragung auf andere Personen unberührt, d.h. er muss für jede Beauftragung eine geeignete Person auswählen und diese kontrollieren. Pflichten des Beauftragten Aufgaben des Beauftragten Die gesetzlichen Rechte und Pflichten der Beauftragten bestehen nur gegenüber dem Arbeitgeber/ Unternehmer. Deshalb wird bei gesetzlichen Beauftragungen die zuständige Behörde nur vom Arbeitgeber/ Unternehmer die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten verlangen. Beauftragte sind im wesentlichen unterstützend und beratend tätig (organisatorisch meist als Stabsstelle), d.h. sie können Maßnahmen vorschlagen, sie besitzen i.d.r. keine unmittelbare Weisungsbefugnis. Die jeweiligen Aufgaben ergeben sich konkret aus den rechtlichen Vorschriften, Normen oder Richtlinien sowie u.u. zusätzlichen unternehmensspezifischen Anforderungen. Diese müssen in der Beauftragung dokumentiert sein. Folie 17
18 7 GefStoffV 5, 6 ArbSchG Gefährdungsbeurteilung 3 BetrSichV 6 ArbStättV 3 DGUV Vorschrift 1 Folie 18
19 Aktuelle Daten aus dem Arbeitsschutz (Unfallforschung) z.b. vom XX. Weltkongress Sicherheit und Gesundheit und des nationalen Arbeitsschutz Kongresses 2014 stellen klar: Ca. 91% aller Unfälle haben verhaltens- und organisatorische Ursachen. Technische Ursachen haben stetig abgenommen (hohe Standards im Schutzniveau) und liegen mittlerweile bei weniger als 9% Hier schließt sich also der Kreis zur Verantwortung der Brandschutzerziehung! Reine Unterweisungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften reichen nicht mehr aus. Die Statistik spricht da eine deutliche Sprache. Ein Unternehmen sollte also eine wertorientierte Kultur entwickeln (Compliance). Klare Einstellungen schaffen, dass jeder Mitarbeiter gefordert ist, für die Sicherheit im eigenen Unternehmen Verantwortung zu übernehmen. Dazu zählt auch das Führungsverhalten von Vorgesetzten (Vorbild) und, last but not least, das die gelebte Sicherheit Chef-Sache ist. Folie 19
20 Folie 20
21 Folie 21
22 Folie 22
23 Folie 23
24 Folie 24
1/3 Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Handbuch 1/3 Seite 1 1/3 Inhaltsverzeichnis Teil 1/1 Vorwort 1/2 Herausgeber und Autoren 1/3 Inhaltsverzeichnis 1/4 Inhalte der Software 1/5 Neue Systematik beim Vorschriften- und Regelwerk
MehrDie WEG als Arbeitgeber. Rechtsanwalt Bernd Fritz
Die WEG als Arbeitgeber Rechtsanwalt Bernd Fritz Die WEG als Arbeitgeber Vorschau Es findet bei Ihnen eine jährliche Begehung auf der Liegenschaft statt, in welcher Arbeitsmittel und Arbeitsschutzmittel
MehrInhalt. Entwicklung der BrandschutzbeauftragtenRichtlinie...
11 1 Entwicklung der BrandschutzbeauftragtenRichtlinie........................................ 17 2 Rechtsstellung.................................... 2.1 Gesetzliches Regelwerk..............................
MehrAspekte und Rückschlüsse für die Brandschutzaufklärung
Aspekte und Rückschlüsse für die Brandschutzaufklärung 19. / 20. Juli 2013 Bernd Pawelke 1 1 Gesetzliche Vorgaben, Richtlinien 2 Organisation der Brandschutzaufklärung im Unternehmen 3 Brandschutzbeauftragte
MehrVerantwortlichkeiten im Brandschutz Organisatorischer Brandschutz
Verantwortlichkeiten im Brandschutz Organisatorischer Brandschutz 10.09.2015 Bernd Pawelke Lebenshilfe Nürnberger Land 1 Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit 10.09.2015 Bernd Pawelke
MehrUnterweisung ORGANISATION UND VERANTWORTUNG IM ARBEITSSCHUTZ. Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Hans-Jürgen Müller
Unterweisung ORGANISATION UND VERANTWORTUNG IM ARBEITSSCHUTZ Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Gesetze und Verordnungen Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSichG) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Arbeitsstättenverordnung
MehrBrandschutz/Evakuierungshelfer
Brandschutz/Evakuierungshelfer Programm 1. Einführung 2. Ziele 3. Organisation an der KU (Brandschutzordnung) 4. Aufgaben Brandschutz/Evakuierungshelfer 5. Wissen/Grundlagen Brandlehre, Brandklassen 6.
MehrVerantwortung bei der Montage von Photovoltaik- und Thermosolaranlagen
Verantwortung bei der Montage von Photovoltaik- und Thermosolaranlagen 1 Verantwortung und Haftung VERANTWORTUNG HAFTUNG Pflicht zum Tätig werden (Einhaltung von Regeln) Rechtsfolgen aus Pflichten bei
MehrBrandschutzpersonal -Begriffsbestimmungen-
Brandschutzpersonal -Begriffsbestimmungen- Brandschutzbeauftragter Der Brandschutzbeauftragte ist eine besonders ausgebildete Person, die mit der Wahrnehmung des betrieblichen Brandschutzes beauftragt
MehrAbt. Arbeits - und Umweltschutz. Brandschutz
Abt. Arbeits - und Umweltschutz Brandschutz Es stellt sich die Frage warum viele Menschen die Gefahren eines Brandes falsch beurteilen. Vielleicht liegt es daran, dass manchen von uns folgende Aussagen
Mehr2 Grundlagen für den Arbeitsschutz in Bildungseinrichtungen. 2/1 Allgemeines zum Arbeitsschutz in Bildungseinrichtungen
Inhaltsübersicht 1 Einführung und Verzeichnisse 2 Grundlagen für den Arbeitsschutz in Bildungseinrichtungen 2/1 Allgemeines zum Arbeitsschutz in Bildungseinrichtungen 2/2 Checklisten/Formulare/Vorlagen
MehrGrundlagen Arbeitsschutz. Dipl.-Ing. Roland Hilfenhaus RhönEnergie Effizienz + Service GmbH Fulda, 1. Juni 2017
Grundlagen Arbeitsschutz Dipl.-Ing. Roland Hilfenhaus RhönEnergie Effizienz + Service GmbH Fulda, 1. Juni 2017 Agendag Teil A: Allgemeine Grundlagen Einführung Rechtliche Grundlagen Pflichten des Arbeitgebers
MehrDie Hauptakteure und ihre Aufgaben
AstroTechTalk Verantwortliche im Die Hauptakteure und ihre Aufgaben 1 Inhalt Akteure Verantwortung des Unternehmers im Arbeitsschutz Woher kommen die Verantwortung und die Aufgaben? Aufgaben der Verantwortlichen
MehrARBEITSSICHERHEIT, BRAND- UND STRAHLENSCHUTZ SICHER IST SICHER SRH DIENST- LEISTUNGEN
ARBEITSSICHERHEIT, BRAND- UND STRAHLENSCHUTZ SICHER IST SICHER SRH DIENST- LEISTUNGEN ARBEITSSCHUTZ SICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ VON MITARBEITERN HABEN PRIORITÄT Gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
MehrI. Checkliste Arbeitsschutzorganisation (ASO)
1.1. 1.2. 1.3. 1 Allgemeines Ist eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) der einzelnen Arbeitsplätze vorhanden? ( 5,6 ArbSchG, 3 BetrSichV, 3 BGV A1, 6 GefStoffV, 4 BiostoffV,...) Werden die Mitarbeiter regelmäßig
MehrBetreiberverantwortung
Betreiberverantwortung in Versammlungsstätten Ralf Stroetmann Betreiberverantwortung Themen: Wer ist Betreiber? Beteiligte bei Veranstaltungen Betreiberpflichten aus dem Arbeitsschutz Betreiberpflichten
MehrDer Sicherheitsbeauftragte. - Was sind Sicherheitsbeauftragte? - Aufgaben - Die Rechte - Die Pflichten - Die Verantwortung - gesetzliche Grundlagen
Der Sicherheitsbeauftragte - Was sind Sicherheitsbeauftragte? - Aufgaben - Die Rechte - Die Pflichten - Die Verantwortung - gesetzliche Grundlagen Was sind Sicherheitsbeauftragte Der Sicherheitsbeauftragte
MehrSchulungen bei Jungbluth
Schulungen bei Jungbluth WIR BILDEN SIE AUS! Ausbildung und Unterweisung für Fahrer von Flurförderzeugen Ausbildung Hubarbeitsbühnen-Bediener Sicherheitsunterweisung Erdbaumaschinenführer Praktische Abseilschulungen
MehrGrundsätzliches und Änderungen mit dem Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Gila Schindler, Rechtsanwältin, Heidelberg
Grundsätzliches und Änderungen mit dem Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts Gila Schindler, Rechtsanwältin, Heidelberg Wer es unterlässt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand
MehrVerantwortlichkeit in der Arbeitssicherheit
Verantwortlichkeit in der Arbeitssicherheit Veranstaltung der SAQ, Sektion Zürich 05.09.2006 Pius Arnold, Rechtsanwalt Suva 1 Verantwortlichkeit resultiert aus: 1. öffentlichem Recht (Arbeitssicherheit
MehrVerantwortung des Vorgesetzten für Brandschutz
Verantwortung des Vorgesetzten für Brandschutz TT.MM.JJJJ Referentenunterlage Für Unternehmer/Vorgesetzte ist im täglichen Betriebsablauf das Produktionsergebnis von hoher Priorität. In der Regel sind
MehrBGI 847 Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten
BGI 847 Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten (bisher ZH 1/445) Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und und Gaststätten April 2003 Diese BG-Information wurde unter Mitwirkung
MehrGemeinsame Konzeption Brandschutzbeauftragter
Gemeinsame Konzeption Brandschutzbeauftragter Einheitlich und zukunftsweisend geregelt! Brandschutzbeauftragte ; G.Sprenger; 14. VBBD Fachtagung 11.-12.05.2015 in Hünfeld Fachbereich Feuerwehren, Hilfeleistungen,
MehrVerantwortung im Arbeitsschutz
Verantwortung im Arbeitsschutz Rechtspflichten Wer hat Pflichten? Rechtsfolgen Welche rechtlichen Konsequenzen können sich ergeben? Wer hat Rechtspflichten? Unternehmerbegriff im Arbeitsschutz Unternehmensform
MehrBetreiberverantwortung im Technischen Facility Management der Hochschulen Rechtliche Grundlagen und Umsetzung in der Praxis
ATA Tagung 2016 Betreiberverantwortung im technischen Facility Management der Hochschulen Aachen, 13. Mai 2016 Agenda Betreiberverantwortung im Technischen Facility Management der Hochschulen Rechtliche
MehrFolgende Hauptpunkte muss der Arbeitgeber beachten, um nicht im Brandfall einen Personenoder Sachschaden zu erleiden:
Fa. FABBS e. K., Kirchwegtannen 11 in 63796 Kahl/M Kunden Info: Fachbüro für Arbeitssicherheit, Brandschutz, Beratung und Service Aktuelle Vorschriften und Rechtsvorschriften zur betrieblichen Brandschutzschulung
MehrVerantwortung im Arbeitsschutz 25.10.2011. Verantwortung im Arbeitsschutz. Inhalt. 1. Rechtspflichten
Verantwortung im Arbeitsschutz Referent: Gerhard Wenger Inhalt Wer hat Pflichten im Arbeitsschutz? - Inhalt, Umfang, Grenzen 2. Rechtsfolgen Welche rechtlichen Konsequenzen können sich aus Pflichtverletzungen
MehrGRENZEN DER ÄRZTLICHEN SCHWEIGEPFLICHT VON MANFRED TIMM
GRENZEN DER ÄRZTLICHEN SCHWEIGEPFLICHT VON MANFRED TIMM DEUTSCHER ÄRZTE-VERLAG KÖLN 1988 Inhaltsverzeichnis i Inhaltsverzeichnis Vorwort A Einleitung 11. 13 B Rechtsgrundlagen der ärztlichen Schweigepflicht....
MehrFeuerbeschau bei bestehenden baulichen Anlagen. Dipl. Ing. (FH) Peter Bachmeier Brandoberrat Feuerwehr München
Feuerbeschau bei bestehenden baulichen Anlagen Dipl. Ing. (FH) Peter Bachmeier Brandoberrat Feuerwehr München Aspekte der Feuerbeschau Rolle der Feuerwehr Grundsätze der Feuerbeschau Zielsetzung Fristen
MehrRechtliche Aspekte der Arbeitsstättenverordnung - Verantwortung beim Neubau und im Bestand
Rechtliche Aspekte der Arbeitsstättenverordnung - Verantwortung beim Neubau und im Bestand Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Jörn Hülsemann Anwaltshaus seit 1895, Hameln Die ArbStättV Grundlagen
MehrBGI BG-Information. Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten BGFE
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGI 508-1 BG-Information Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten vom Mai 2005 BGFE Berufsgenossenschaft
MehrUnterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten
Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher
MehrUmsetzung der Seveso II Richtlinie in Deutschland
Umsetzung der Seveso II Richtlinie in Deutschland Andreas Henke, Feuerwehr Hannover, Deutschland 1 Historie (1) Seveso (Italien) 1976 Freisetzung von > 2 kg Tetrachlorodibenzodioxin 190 Erkrankte mit Chlorakne,
MehrVersammlungsstätten. Brandschutzkonzept und Umsetzungsmöglichkeiten
Versammlungsstätten Brandschutzkonzept und Umsetzungsmöglichkeiten Ansgar Leitzke Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik Sachgebietsleiter Raumvergabe und Veranstaltungsmanagement Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität
MehrVerantwortung und Haftung des Koordinators insbesondere unter dem Aspekt der Regressnahme
Verantwortung und Haftung des Koordinators insbesondere unter dem Aspekt der Regressnahme 3. Bundeskoordinatorentag Berlin, den 08.11.2007 Verantwortung Aufgaben begründen Pflichten Zwang zur Pflichterfüllung
MehrBrandschutzpersonal -Begriffsbestimmungen-
Brandschutzpersonal -Begriffsbestimmungen- Brandschutzbeauftragter Der Brandschutzbeauftragte ist eine besonders ausgebildete Person, die mit der Wahrnehmung des betrieblichen Brandschutzes beauftragt
MehrArbeitsschutzkonzept für
Arbeitsschutzkonzept für abwassertechnische Anlagen Vorstellung der Informationsbroschüre für Führungskräfte im Abwasserbereich 44. Lehrer- und Obleutebesprechung 2016 Kanal- und Kläranlagennachbarschaften
MehrUnterweisungsmodul. Brandschutz
Unterweisungsmodul Brandschutz Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Brandschutz - Ziele Brandschutz - Grundelemente Brandschutz - Voraussetzungen Brandschutz - Brandklassen Brandschutz
MehrDie Verantwortung des Arbeitgebers im Arbeitsschutz. 8. November 2017 RiArbG Dr. Bernd Wiebauer
Die Verantwortung des Arbeitgebers im Arbeitsschutz 8. November 2017 RiArbG Dr. Bernd Wiebauer Überblick Die Rolle des Arbeitgebers im modernen Arbeitsschutzrecht Umfassende Arbeitgeberverantwortung Betriebsinterne
Mehr508 BGI 508. Übertragung von Unternehmerpflichten
508 BGI 508 Übertragung von Unternehmerpflichten Mai 2005 2 Die materiellrechtlichen Voraussetzungen der Pflichtenübertragung sind dem 9 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) zu entnehmen.
MehrHerzlich Willkommen Brandschutz!!! Frage: Bestandsschutz??? Brandschutzplanung Martin Amler
Herzlich Willkommen Brandschutz!!! Frage: Bestandsschutz??? 1 07.11.2016 Gibt es Bestandsschutz im Brandschutz? 2 Woher gründet der Begriff Bestandsschutz? Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
MehrUnterweisung vom Betriebspersonal
vom Betriebspersonal Grundsätze einer Belehrung Brände in Behörden und Betrieben gehören zu den Schadensereignissen, an denen die Öffentlichkeit besonderen Anteil nimmt. Deshalb kommt es darauf an, im
MehrSatzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Stadt Breckerfeld vom Bekanntmachungsanordnung
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Stadt Breckerfeld vom 27.08.2001 32.023 Beschluss der Stadtvertretung Aufsichtsbehördliche Genehmigung Bekanntmachungsanordnung
MehrAlcointerlocks in der Logistik. Ulrich Süßner, Fachtagung Warenlogistik 2015
Alcointerlocks in der Logistik Ulrich Süßner, Fachtagung Warenlogistik 2015 Ein Fall aus der Praxis in Bildern: + = Problem: 2,65 Promille Und was jetzt? Fragen über Fragen Ist es ein Arbeitsunfall? Wer
MehrVersicherungsschutz für ehrenamtliche Menschen
Versicherungsschutz für ehrenamtliche Menschen Ehrenamt@Arbeitsschutz- Herausforderung in der Wohlfahrtspflege 23./24. Juni 2016 - Wörlitz Nico Hohendorf Ablauf Arbeitsschutz und ehrenamtliche Kräfte Begriffsklärung
MehrDie geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV
Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Dip.-Ing.(FH) Dipl.-Inform.(FH) Mario Tryba Sicherheitsingenieur Vorbemerkungen: Die Gefährdungsbeurteilung ist
MehrDienstleistungen für Arbeitssicherheit, Brandschutz und Abfallentsorgung im Gesundheitswesen ARBEITSSICHERHEIT & BEAUFTRAGTENWESEN
Dienstleistungen für Arbeitssicherheit, Brandschutz und Abfallentsorgung im Gesundheitswesen ARBEITSSICHERHEIT & BEAUFTRAGTENWESEN FACHKRÄFTE FÜR ARBEITSSICHERHEIT Die Nutzung einer gestellten Fachkraft
MehrBRANDSCHUTZBEAUFTRAGTE
BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTE IN VERKAUFSSTÄTTEN Das von der Feuerwehr Aachen angebotene Seminar Brandschutzbeauftragte in Verkaufsstätten wird in Anlehnung an das Modell der CFPA Europe (Confederation of Fire
MehrSicherheitsfachkräfte-Tagung Verantwortung und Haftung im Arbeitsschutz. Bad Kissingen, 17. April 2011
Sicherheitsfachkräfte-Tagung 2012 Verantwortung und Haftung im Arbeitsschutz Bad Kissingen, 17. April 2011 Friedrich Hodemacher 1 Rechtsgrundlagen Unternehmerverantwortung Haftung 2 Rechtsgrundlagen Arbeitsschutzgesetz,
MehrMitteilungen der Bauhaus-Universität Weimar
Mitteilungen der Bauhaus-Universität Weimar Der Rektor Der Kanzler Dienstanweisung zum Vollzug von Ausgabe Rechtsvorschriften des Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutzes 06/2005 in der Bauhaus-Universität
MehrGrundlagen Arbeitsschutz
Grundlagen Arbeitsschutz Dipl.-Ing. Roland Hilfenhaus GKU Gesellschaft für kommunale Umwelttechnik mbh Heinrichstraße 17/19, 36037 Fulda Telefon: 0661 12-403, Mobil: 0170 2731354 E-Mail: roland.hilfenhaus@gku-fulda.de,
MehrGefährdungsbeurteilung unter Mitwirkung des Betriebsarztes
Gefährdungsbeurteilung unter Mitwirkung des Betriebsarztes Dipl.-Min. Silvester Siegmann - Sicherheitsingenieur - Lernziele: Sinn und Zweck der Arbeitsplatzbeurteilung und begehung Praktische Durchführung
MehrBetriebsspezifische Betreuung für ehrenamtlich Tätige und andere Personengruppen in der Wohlfahrtspflege
Betriebsspezifische Betreuung für ehrenamtlich Tätige und andere Personengruppen in der Wohlfahrtspflege Dipl.-Ing. Rolf von Gimborn Präventionsdienste Bochum der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst
MehrWissenswertes. Wenn es in jeder Wohnung Rauchmelder gäbe, hätten wir 50 % weniger Brandtote. Albrecht Broemme, Chef der Berliner Feuerwehr.
Wissenswertes Brandgefahr Zahlen und Fakten Die meisten der etwa 200.000 Brände im Jahr ereignen sich nachts. Sehr oft lösen vergessene Kerzen oder defekte elektrische Geräte die Brände aus, die ohne den
MehrBestandsschutz. W. Klemm Brandrat Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat
Bestandsschutz Der Begriff Bestandsschutz beschreibt allgemein im öffentlichen Recht das Phänomen, dass eine Genehmigung in ihrer ursprünglichen Form weiter gilt,... Bestandsschutz... obwohl neuere Gesetze
MehrDer Brandschutz aus baurechtlicher Sicht. Dipl.-Ing. Jost Rübel Referatsleiter VI.1
Der Brandschutz aus baurechtlicher Sicht Dipl.-Ing. Jost Rübel Referatsleiter VI.1 Grundsätze des Bauordnungsrechts: - Personen sollen sich aus Gebäuden selbst retten können. (2 bauliche Rettungswege,
MehrArbeitsschutz in der Baubranche: Wer für Sicherheit sorgen muss, wenn mehrere Unternehmen auf einer Baustelle arbeiten
Baustellen B 05/1 Arbeitsschutz in der Baubranche: Wer für Sicherheit sorgen muss, wenn mehrere Unternehmen auf einer Baustelle arbeiten Inhalt Michael Kolbitsch Ihr Experte Seite Das sind die größten
MehrDie Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Timo Mänz Dezernat 35.1 Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik arbeitsschutz@rpks.hessen.de Übersicht Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
MehrGefährdungsbeurteilung betrieblich verankern
Gefährdungsbeurteilung betrieblich verankern Referent: Karsten Lessing, TBS NRW Regionalstelle Düsseldorf 1 Definition Gesundheit Gesundheit Definition durch die ILO und die WHO Gesundheit ist nicht nur
MehrLandesfeuerwehrverband des Saarlandes e.v. HANDREICHUNG. der Stadt/ Gemeindebrandschutzerzieher. Fachausschuss Brandschutzerziehung
HANDREICHUNG der Stadt/ Gemeindebrandschutzerzieher Allgemeine Einführung Inhalt: Struktur und Organisation der Brandschutzerziehung im LFV- Saarland Aufgaben Allgemeine Einführung Die Handreichung soll
Mehr508-1 BGI Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten
508-1 BGI 508-1 Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten Mai 2005 2 Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten (siehe 9 Abs. 2 Nr. 2 OWiG, 13 Abs. 2 ArbSchG, 15 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII,
MehrFeuer und Flamme für Wohngemeinschaften. Brandschutz ist kein Luxus, sondern Notwendigkeit.
Thomas Gulitz Seestraße 3 45891 Gelsenkirchen Telefon: 0209 1704235 E-Mail: thomas.gulitz@gelsenkirchen.de Feuer und Flamme für Wohngemeinschaften. Brandschutz ist kein Luxus, sondern Notwendigkeit. am
MehrDie Unterlage für spätere Arbeiten Gebäudeplanung für sichere Gebäudereinigung
Die Unterlage für spätere Arbeiten Gebäudeplanung für sichere Gebäudereinigung Auswirkungen des geänderten Regelwerkes auf die Planung eines Bauvorhabens Gebäudereinigungsarbeiten sind Wartungsarbeiten
MehrSchulungen bei Jungbluth WIR BILDEN SIE AUS!
Schulungen bei Jungbluth WIR BILDEN SIE AUS! AUSBILDUNG FÜR GABELSTAPLERFAHRER Erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben und gestalten Sie Ihren Einsatz von Gabelstaplern sicher und wirtschaftlich! Jeder
MehrBrände verhüten. Verhalten im Brandfall
Brände verhüten Offenes Feuer verboten Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren Brand melden Feuerwehr 112 Wo brennt es (Anschrift u. Ort)? Was brennt? Sind Menschen in Gefahr? Wer meldet den Brand? In Sicherheit
MehrVerantwortung und Haftung im Arbeitsschutz
Verantwortung und Haftung im Arbeitsschutz Bayersdörfer / TAB, 2006-09-17 1 Duales System Arbeitsschutz Arbeitsschutz Gewerbeaufsicht Berufs- Genossenschaft ArbSchG Unternehmer SGB 7 2 Ansprechpartner
MehrAusschuss für Arbeitsstätten Bestandsschutz und Weiterentwicklung von technischen Regeln für Arbeitsstätten
Bestandsschutz und Weiterentwicklung von technischen Regeln für Arbeitsstätten Stefan Gryglewski ehem. Stellv. Vorsitzender des Ausschusses für Arbeitsstätten Leiter zentr. Personalwesen TRUMPF GmbH +
MehrRechtliche Regelungen zur psychischen Belastung. Rainer Hellbach Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
Rechtliche Regelungen zur psychischen Belastung Rainer Hellbach Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Agenda EU Recht Europäische Sozialpartnervereinbarung Deutsches Recht: ArbSchG Rechtliche Regulierungsmöglichkeit
MehrErmittlung des Standes der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln gemäß BetrSichV*
Ermittlung des Standes der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln gemäß BetrSichV* Dipl. Ing. U. Aich, RP Darmstadt Abt. IV/WI Ursula.Aich@rpda.hessen.de *BR-DS 400/14 mit amtlicher Begründung der
MehrArbeitswelt Kirche Arbeits- und Gesundheitsschutz eine Last? Dresden, Patrick Aligbe P. Aligbe Dresden 2016
Arbeitswelt Kirche Arbeits- und Gesundheitsschutz eine Last? Dresden, 28.09.2016 Patrick Aligbe Fürsorgepflicht des Arbeitgebers Der Dienstberechtigte hat Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er
MehrBetriebssicherheitsverordnung - Auswirkung auf den Brand- und Explosionsschutz - Jahresfachtagung
Betriebssicherheitsverordnung - Auswirkung auf den Brand- und Explosionsschutz - Brände und Explosionen sind oft die unmittelbaren Auslöser von Unfällen. Unfälle sind oft die unmittelbaren Auslöser von
MehrDas Arbeitsschutz-Handbuch der Naturstein- und Kalkindustrie. Walter Nelles Deutscher Gesteinsverband e.v.
Das Arbeitsschutz-Handbuch der Naturstein- und Kalkindustrie Walter Nelles Deutscher Gesteinsverband e.v. Fahrplan! Einführung! Warum das ganze Notwendigkeit und Nutzen! Aufbau/Struktur des Arbeitsschutz-Handbuches!
MehrArbeitssicherheit an deutschen Hochschulen - Austausch von Good Practice -
Arbeitssicherheit an deutschen Hochschulen - Austausch von Good Practice - Qualitative Analyse der Situation an den Hochschulen Hannover, 27.09.2016 Urte Ketelhön Joachim Müller Wichtige Qualitätskriterien
MehrEinführung in Arbeitsschutz, Brandschutz und Risikomanagement für den Mittelstand Impulsvortrag
Einführung in Arbeitsschutz, Brandschutz und Risikomanagement für den Mittelstand Impulsvortrag von INGENIEURBÜRO NACHTIGALL Eugen Nachtigall Prof. Dr.-Ing. Dipl.-Wirt. Ing. e.nachtigall@ing-nachtigall.de
MehrUnterweisungsmodul. Erste Hilfe
Unterweisungsmodul Erste Hilfe Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Ausbildung in Erster Hilfe Erste Hilfe - Ausstattung Erste Hilfe Verbandbuch Notfallmanagement PRAXIS-Handbuch der
MehrBerufsgenossenschaften
Berufsgenossenschaften Gründung der DGUV Verabschiedung des Unfallversicherungsmodernisierungs- Gesetz (UVMG) Reduzierung der BGen von 23 auf 9 bis 2009 Keine neuen Unfallverhütungsvorschriften alte werden
MehrBetriebsinterne Organisation des Arbeitsschutzes
3.1 Betriebsinterne Organisation Folie 1 Betriebsinterne Organisation des Arbeitsschutzes Unternehmer Betriebsarzt Fachkraft für Arbeitssicherheit Aufsichtsführender Betriebsrat Sicherheitsbeauftragter
MehrArbeitsschutz in der EKD
Herzlich willkommen im Workshop 1 Arbeitsschutz in der EKD Strukturen-Rollen-Hilfestellungen Karsten Voshage Sicherheitsingenieur Eine kurze Abfrage per Handzeichen: Wer von Ihnen nimmt als Arbeitgeber
Mehr23. Dezember 2011 Martin Roos Technischer Betriebsleiter
Sicherheitsstrukturen h it t der HdM 23. Dezember 2011 Martin Roos Technischer Betriebsleiter 1 16. Mai 2011 Martin Roos Technischer Betriebsleiter 2 unrealistische Filmdarstellung 16. Mai 2011 Martin
Mehr1 Geltungsbereich. (3) Ersatzansprüche nach allgemeinen Vorschriften bleiben unberührt. 2 Kostenersatz für Leistungen
Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Magstadt und die Bereitstellung des öffentlichen Feuermeldeleitungsnetzes für private Frühwarnmeldeanlagen (Feuerwehr-Kostenersatzsatzung
MehrBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Neufassung zum 01.06.2015 Beschaffung, Einsatz und Prüfung von Arbeitsmitteln Rechtsvorschriften in Deutschland Arbeitsmittel im Unternehmen Grundgesetz ArbSchG
MehrVerhalten im Brandfall
Verhalten im Brandfall Allgemeine Hinweise: Ruhe bewahren Schnell handeln Panik vermeiden Keine Aufzüge benutzen Gebäude unverzüglich über die Treppenhäuser verlassen Alarmierung: Brandmeldung an die Feuerwehr:
MehrVerantwortung für Führungskräfte. Rechtsanwalt Jens Blanke Stuhr
Verantwortung für Führungskräfte Rechtsanwalt Jens Blanke 28816 Stuhr Recht ist g.... 1619 BGB 961 ff. BGB 984 BGB Arbeitsschutzrecht Privatrechtlich 618 BGB Öffentlichrechtlich ArbSchG BimSchG usw. Konkretisierung
MehrDas Baustellenhandbuch für den Brandschutz
FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Das Baustellenhandbuch für den Brandschutz Liebe Besucherinnen und
MehrEinführung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für Studierende im ersten Semester. Stabsstelle Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz
Einführung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für Studierende im ersten Semester Stabsstelle Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz Stabsstelle Arbeitssicherheit Team, Aufgaben Ralf Kühl
MehrGemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA
Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA In der aktuellen Periode 3 Themen: - GDA ORGA (Arbeitsschutzorganisation) - GDA MSE (Schutz vor Muskel-Skeletterkrankungen) - GDA PSYCHE (Psychische Belastungen
MehrRegierungspräsidium Darmstadt. Betriebssicherheitsverordnung. Fassung, gültig ab 1. Juni 2015
Regierungspräsidium Darmstadt Betriebssicherheitsverordnung Fassung, gültig ab 1. Juni 2015 Frankfurt/M., 24. März 2015 Franz Gutjahr MPA franz.gutjahr@rpda.hessen.de Entstehung einer Verordnung Einwirkungsmöglichkeiten
MehrHerzlich Willkommen. P R I E S R e c h t s a n w a l t. Unternehmerfrühstück am 24.09.2013. BVMW Unternehmerfrühstück. am 24.09.
Herzlich Willkommen Unternehmerfrühstück am 24.09.2013 Rechtsfragen im betrieblichen Sicherheitsgefüge I. Rechtspflichten Wer hat Pflichten im Arbeitsschutz? II. Rechtsfolgen Welche rechtlichen Konsequenzen
MehrFlucht- und Rettungswege von
Flucht- und Rettungswege von Versammlungsstätten Folie1 Inhalt 1. Was sind eigentlich Versammlungsstätten? 2. Rechtliche Grundlagen 3. Besonderheiten 4. Beispiel + Analyse 5. Zusammenfassung + Ziel Folie2
MehrRechtliche Stellung des Koordinators
Rechtliche Stellung des Koordinators Personen auf der Baustelle Arbeitgeber Unbeteiligte Dritte Beauftragte Dritte Bauleiter Bauherr Baustelle Architekt/ Fachplaner Beschäftigte Sonstige SiGeKo Rechtliche
MehrSatzung. Zweck der Brandschau
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau und für die Erbringung sonstiger brandschutztechnischer Leistungen in der Stadt Fröndenberg/Ruhr vom 14. 12. 2009, geändert durch
MehrSicherheitsbeauftragte Lehrkräfte Intention und Funktion
Intention und Funktion 1 20 7 Fragen zur Arbeit von sicherheitsbeauftragten Lehrkräften Wozu benötigt man sicherheitsbeauftragte Lehrkräfte an Schulen? Welche Rechtsgrundlagen gibt es für deren Tätigkeit?
MehrKomplettpaket mit CD-Präsentation, Foliensatz und 3 Broschüren
Weitere Informationen bekommen Sie unter www.sidiblume.de / P-00-09-0 CD-ROM Ordner und (A) 00 EUR P-00-09-0 Komplettpaket mit CD-Präsentation Foliensatz und n Dann ist die der wichtigste Schritt den Sie
MehrPräventic Akademie Seminare zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Präventic Akademie Seminare zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Inhalt Arbeitgeber tragen Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen. Hierbei benötigen sie Unterstützung durch Beschäftigte,
MehrBetriebssicherheitsverordnung
Betriebssicherheitsverordnung Dipl.-Ing. LL.B. Stefan Pemp, Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration Referatsleiter Arbeitsschutz, technischer Verbraucherschutz
MehrVorschriften aus dem Arbeitsschutz i. V. mit Baurechtsfragen
2012 JAHRESFACHTAGUNG 11. Mai 2012 Vorschriften aus dem Arbeitsschutz i. V. mit Baurechtsfragen Nils Unterberg Agenda Vorschriften Arbeitsschutz / Bauordnung Unterschiedliche Anforderungen Flucht- und
MehrSafetyfirst! Pflichten des Arbeitgebers im Arbeits-und Gesundheitsschutz und wie diese für den Aufzugbau umgesetzt werden können.
Safetyfirst! Pflichten des Arbeitgebers im Arbeits-und Gesundheitsschutz und wie diese für den Aufzugbau umgesetzt werden können. 18.10.2017 VfA Forum Interlift 2017 1 ASIB-Niggemeier GmbH Arbeitsschutz,
MehrAusbildungsrahmenplan für die innerbetriebliche Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten
Ausbildungsrahmenplan für die innerbetriebliche Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten gemäß Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt l Teil I Nr. 22 S. 1097 vom 5. Mai 2006 Die beziehen sich auf die
MehrKompetenzzentrum für Sicherheit und Gesundheit
Kompetenzzentrum für Sicherheit und Gesundheit Sicherheitstechnische Betreuung der Landesverwaltung Brandenburg Dipl.-Ing. Beate Pflugk, Leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit Tel: 0331 / 8683-600 Mail
MehrDie neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Leiterin des Referates Arbeitsschutzrecht, Arbeitsmedizin, Prävention nach dem SGB VII im Bundesministerium für Arbeit und Soziales IIIb1@bmas.bund.de
Mehr