Rahmenvorgaben für Basisstufen-Projekte im Kanton Obwalden
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- Hansl Ackermann
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1 Bildungs- und Kulturdepartement Rahmenvorgaben für Basisstufen-Projekte im Kanton Obwalden Amt für Volks- und Mittelschulen Sarnen, 03. August 2005 Bewilligt vom Erziehungsrat am 28. September 2005
2 1. Basisstufenprojekt im Kanton Obwalden Modell Die Basisstufe ein neues Schuleingangsmodell Pädagogische Zielsetzungen Bildungspolitische Zielsetzungen 4 2. Rahmenvorgaben für Basisstufen-Projekte im Kanton Obwalden Grundlagen für die Schulversuche Ziel der Rahmenvorgaben Beginn und Dauer der Projekte Lehrpersonen/Pensum Die Basisstufenklasse Unterricht Infrastrukturen Weiterbildung der Lehrpersonen Evaluation der Basisstufen-Projekte Zeitplan und Zuständigkeiten für die Projekte Finanzierung 8 Anhang 9 1. Informationen zur Ausgangslage und Entwicklung der Bildung und Erziehung von vier bis achtjährigen Kindern 9 2. Basisstufenprojekte in der Zentralschweiz Zentralschweizerisches Entwicklungsprojekt Ziele der Basisstufenprojekte 11 2
3 1. Basisstufenprojekt im Kanton Obwalden 1.1 Modell Im Kanton Obwalden wird wie in den meisten Kantonen der Zentralschweiz, nur das Modell Basisstufe (zwei Jahre Kindergarten und 1. und 2. Primarklasse) erprobt. Dieses Modell entspricht dem Ausbildungsangebot und den Zusatzqualifikationen für Kindergarten- und Primarlehrpersonen an der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz. 1.2 Die Basisstufe ein neues Schuleingangsmodell Die Basisstufe ist ein Modell, das sowohl die Strukturen als auch die Ziele, Inhalte und Unterrichtsformen neu regelt. Die Heterogenität wird nicht mehr als Störfaktor wahrgenommen, sondern als eine Tatsache, für welche die Schule eine Lösung finden kann und muss. Die Basisstufe verbindet den Kindergarten und die erste und zweite Primarklasse zu einer gemeinsamen Stufe, wo Spielen und Lernen fliessend ineinander übergehen. In einem speziell gestalteten Umfeld sollen die Kinder im Alter von vier bis acht Jahren jene Aufgaben erhalten und Anforderungen erfüllen, die ihrem Entwicklungsstand und ihren Interessen entsprechen. In diesem Sinne liegt der Basisstufe ein neues Bildungsverständnis zugrunde, das nicht vom Alter, sondern von den Voraussetzungen der Kinder ausgeht: Es führt vom lernenden Spielen zum spielenden Lernen bei individuellen Lernwegen und individuellem Einstieg in die Kulturtechniken. Je nach Begabung und Lerntempo durchläuft ein Kind die Stufe schneller oder langsamer. Die Verbindung der Kindergarten- und Schulkultur bringt die Stärken von beiden Stufen zum Ausdruck. 1.3 Pädagogische Zielsetzungen Integration aller Kinder während der ersten Schulphase, Besseres Eingehen auf die sozialen, emotionalen und intellektuellen Entwicklungsunterschiede der Kinder, Spiel- und Lernumgebung so gestalten, dass die Lernziele im individuellen Tempo erreicht werden können, Die altersdurchmischten Gruppen als vielschichtiges, soziales Lernfeld nutzen, Ausgewogenheit zwischen freiem Spielen und systematischem Lernen anstreben, Individualisierter Einstieg in das gezielte Erlernen der Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen, Kontinuierlicher Aufbau der musischen und kreativen Fähigkeiten, Vorverlegung der gezielten Förderung der Standartsprache, Erprobung von neuen Formen der Zusammenarbeit unter Lehrpersonen (Teamteaching). 3
4 1.4 Bildungspolitische Zielsetzungen Zusammenführung der Kindergartenstufe und der 1. und 2. Primarklasse zur Bildung einer Basisstufe, Auflösung von Jahrgangsklassen und konsequente Bildung von altersdurchmischten Lerngruppen, Vorverlegung des Eintrittsalters in das Bildungssystem zur Erhöhung der Integration und der Chancengleichheit der Kinder von sozial benachteiligten oder bildungsfernen Gesellschaftsschichten und für fremdsprachige Kinder, Flexibler, individualisierter Übertritt in die nächstfolgende Stufe. 2. Rahmenvorgaben für Basisstufen-Projekte im Kanton Obwalden 2.1. Grundlagen für die Schulversuche Die Rahmenvorgaben entsprechen den am 12. Dezember 2003 von der BKZ genehmigten Empfehlungen für die Entwicklung von kantonalen Konzepten und sind den Voraussetzungen im Kanton Obwalden angepasst Ziel der Rahmenvorgaben Die Rahmenvorgaben haben eine möglichst grosse Koordination von Basisstufen-Projekten in den verschiedenen Bildungsregionen und eine einheitliche Vorgehensweise innerhalb des Kantons zum Ziel Beginn und Dauer der Projekte Start der Basisstufenprojekte: Die Basisstufen-Projekte beginnen im Schuljahr 2007/2008. Ein späterer Einstieg ist möglich, wenn das regionale Weiterbildungsangebot mit genügend Teilnehmenden verlängert wird. Dauer der Basisstufenprojekte: Die Basisstufenprojekte dauern für die Schulen vier Jahre. Mit dem Start von Projektschulen im Schuljahr 2007/2008 und der damit verbundenen vierjährigen Entwicklungsprojektsdauer enden die Basisstufenprojekte Ende Schuljahre 2010/2011. Dannzumal sollten definitive Entscheide zur Einführung der Basisstufe möglich sein. Sollten sich entsprechende Entscheide verzögern, sind für die Projektschulen Übergangslösungen vorzusehen Lehrpersonen/Pensum Lehrpersonen: Die Lernenden mehrerer Jahrgänge werden von zwei Lehrpersonen als Klasse gemeinsam geführt: Eine Lehrperson verfügt über ein Primarlehrdiplom, die andere über ein Diplom als Kindergartenlehrperson. Für einen Teil der Unterrichtszeit unterrichten 4
5 beide Lehrpersonen gleichzeitig (Teamteaching). Das Teamteaching wird als grundlegende Voraussetzung für die Basisstufe erachtet. Pensen der im Projekt tätigen Lehrpersonen: Richtwert: Die Kindergarten- und die Unterstufenlehrperson teilen sich ein Pensum von 150%. Ein 100% Pensum im Arbeitsfeld Unterricht entspricht in Lektionen: für die KG-Lehrperson: 28 Lektionen, davon höchstens 2,5 Lektionen Präsenzzeit für die Primarlehrperson: 29 Lektionen. (Änderungen der Unterrichtsverpflichtung aufgrund allfälliger Änderungen gesetzlicher Bestimmungen vorbehalten) Flexibilität und Aufteilung der Pensen: Die Aufteilung der Pensen für die beiden Lehrpersonen ist der Grösse und der Zusammensetzung der Lerngruppen entsprechend flexibel. Der Anteil für Teamteaching beträgt in der Regel 75% des Pensums. Integrative Förderung: Das Pensum für integrative Förderung wird grundsätzlich gemäss den bestehenden IF-Konzepten der Gemeinden bemessen. Es kann jedoch eine Reduktion der IF-Pensen ins Auge gefasst werden, wenn die individuelle Betreuung durch das projektbedingte Teamteaching ausreicht. Die Schulleitung entscheidet in Absprache mit der Projektleitung nach Anhörung der beteiligten Lehrpersonen. Zusammenarbeit: Die Lehrpersonen der Projektklassen sind zur Zusammenarbeit (Teamteaching, Projektmitarbeit, interne Evaluation) verpflichtet. Mitarbeit im Projekt: Die Mitarbeit in Basisstufen-Projekten ist gemäss BAL gleich zu handhaben wie bei anderen Schulentwicklungsprojekten. (Aufwand Projektleitung aus Schulentwicklungs-Pool; Projektmitarbeitende: Arbeitsfeld 3 Schule) 2.5. Die Basisstufenklasse Aufnahme/Übertritt: Die Aufnahme in die Basisstufe erfolgt (für die Kinder freiwillig) ein Jahr früher als im heutigen System. Ohne diese frühere Einschulung ist eine Realisierung der Basisstufe nicht möglich. Der Stichtag richtet sich nach der kantonalen Gesetzgebung über das Einschulungsalter. Die Basisstufe dauert in der Regel vier Jahre. Der Übertritt in die 3. Primarklasse kann je nach Lernfortschritt des Kindes bereits nach drei Jahren, muss jedoch spätestens nach fünf Jahren erfolgen. Gruppengrösse: Eine Basisstufenklasse umfasst maximal die den geltenden gesetzlichen Vorgaben entsprechende Anzahl Kinder. Bisher in der Einführungsklasse geschulte Kinder werden in die Basisstufe integriert. Die Einführungsklassen werden in den vom Projekt betroffenen Schulen aufgehoben. Gruppenzusammensetzung: Im ersten Versuchsjahr wird die Basisstufe ohne zweite Primarklasse geführt, damit die Kinder nicht für ein Schuljahr in einen neuen Klassenverband wechseln müssen. Das heisst, dass sich im ersten Versuchsjahr nur Kinder des 1. und 2. Kindergartenjahres und der ersten Primarstufe befinden. Dementsprechend ist die Gruppengrösse im ersten Projektjahr reduziert, so dass im zweiten Projektjahr das Nachrücken von weiteren Kindern möglich ist. 5
6 2.6. Unterricht Lehrplan: Die Lernziele entsprechen den Lehrplänen des Kindergartens und der Primarschule des Kantons Obwalden. Blockzeiten: Die während der Projektphase gültige Blockzeitenregelung wird bei der Tagesplanung eingehalten. Veränderungen der Blockzeiten während der Projektphase gelten auch für die Projektklassen. Einbezug des Halbklassen-Unterrichts: Der Unterricht in Halbklassen ist abhängig von der Grösse der jeweiligen Lerngruppe bzw. Stufe und der erforderlichen Lektionszahl der Gruppen. Stundentafel: Die Lektionenzahl für die Kinder richtet sich nach der Stundentafel 2005: KG = BS 2 und -1: Lektionen US = BS +1,und +2: 24 Lektionen 2.7. Infrastrukturen Räumliche Voraussetzungen: Zusätzlich zum Klassenraum sind ein Gruppenraum und Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten im Freien erforderlich. Ausserdem muss die Benutzung der Turnhalle und wenn möglich des Werkraumes gewährleistet sein Weiterbildung der Lehrpersonen Die am Projekt teilnehmenden Lehrpersonen sind zur projektspezifischen Weiterbildung verpflichtet. Entsprechende Angebote werden von der PHZ oder von andern Institutionen in Absprache mit der BPZ realisiert und stehen allen beteiligten Kantonen offen. Die Weiterbildung ist modulartig aufgebaut. Sie umfasst 18 Tage und verteilt sich auf ca. drei Kalenderjahre. Die beteiligten Kantone entscheiden, welche weiteren Angebote, die über die 18 Kurstage hinausgehen, sie aufnehmen wollen. Gemäss dem von der Volksschulämterkonferenz Zentralschweiz (VKZ) genehmigten Konzept für die Weiterbildung der Lehrpersonen, die sich am Projekt Basisstufe beteiligen beginnt die Weiterbildung im Frühjahr vor dem ersten Projektjahr mit einführenden Blocktagen. Für Schulen mit Projektstart 2007/08 beginnt sie somit im Frühjahr Es ist beabsichtigt, die Hälfte der Weiterbildungstage in der unterrichtsfreien Zeit durchzuführen Evaluation der Basisstufen-Projekte Die Basisstufen-Klassen des Kantons Obwalden nehmen wie zum Teil auch Schulen aus anderen Kantonen, aus Kapazitäts- und Termingründen nicht an der von der EDK-Ost konzipierten Evaluation teil. Im Sinne von lokalen Schulentwicklungsprojekten können sie jedoch ebenfalls in das von der Bildungsplanung Zentralschweiz gesteuerte Projekt einsteigen und entsprechende Schulformen erproben. Auch für diese Schulen ist die Möglichkeit einer Evaluation vorgesehen. Die Form dieser Evaluation wird zu einem späteren Zeitpunkt geklärt, wenn bekannt ist, wie viele Schulen daran teilnehmen. Die Projektinhalte sind in Relation zu den Zielsetzungen zu evaluieren. 6
7 2.10. Zeitplan und Zuständigkeiten für die Projekte Vorbereitung und Planung Projekt- Genehmigung Kanton/AVM Die kantonalen Verantwortlichen nehmen die Koordination im Kanton und in der Bildungsregion Zentralschweiz in allen Phasen des Projektes wahr. Sie vertreten den Kanton in der regionalen Koordinationsgruppe der Zentralschweiz. Unterstützung der Schulgemeinden: Informiert Schulbehörden, Schulleitungen (VSKO) und Lehrpersonen (an Stufenkonferenzen KG, US) über die Rahmenbedingungen für die Teilnahme am Basisstufen- Projekt. Berät einzelne Gemeinden beim Entscheidungsprozess bzw. bei der Planung des Projektes. Anmeldung der Lehrpersonen für die Projekt-Weiterbildung Behörden/Schule vor Ort Die Behörde beauftragt die Schule zur Planung eines Basisstufen-Projektes. Die Schule holt sich noch fehlende Informationen über das Projekt ein. Setzt sich mit der Projektidee und den Rahmenvorgaben auseinander. Informiert die Lehrerschaft vor Ort Klärt die Unterstützung vor Ort. Erarbeitet eine Planung für die Umsetzung in der Gemeinde Holt die Projektbewilligung bei den örtlichen Schulbehörden ein Klärt beim AVM das Einverständnis für die Umsetzung des Projektes. Erarbeitet ein Konzept für die gemeindespezifische Information über das Projekt Die Gemeinde/Schule bestimmt die für das Projekt verantwortliche Leitung und die in der Projektgruppe beteiligten Personen Die Projektleitung übernimmt die Verantwortung für die Planung - Durchführung und Evaluation des Projektes. Sie nimmt am regionalen Austausch der Projektverantwortlichen teil Meldung der am Projekt beteiligten Lehrpersonen Ab 2010 Auswertung der Basisstufenprojekte und weiteres Vorgehen Unterstützt die Schulen bei der Evaluation Regelt in Zusammenarbeit mit den Schulen den Übergang für Basisstufenprojektsklassen bis zum kantonalen Entscheid Erarbeitet Grundlagen für die Entscheidung, welche die Gestaltung der künftigen Basisstufe betreffen Führt in Zusammenarbeit mit dem AVM die Evaluation des Basisstufenprojektes durch 7
8 2.11 Finanzierung Der Kanton finanziert die von der BPZ und PHZ organisierte spezifische Weiterbildung für Teams, die am Basisstufenprojekt teilnehmen. Die Gemeinden finanzieren die projektbedingten Kosten. 8
9 Anhang 1. Informationen zur Ausgangslage und Entwicklung der Bildung und Erziehung von vier bis achtjährigen Kindern Allgemein Kindergarten und Schule wurden lange als getrennte Institutionen mit eigenen Zielsetzungen und Lernkulturen wahrgenommen. Der in den meisten Kantonen noch freiwillige Kindergarten wurde in erster Linie als Lebens-, Spiel- und Erfahrungsort wahrgenommen, die obligatorische Schule aber klar als Ort des Lernens bezeichnet. Spielen und Lernen sind jedoch Tätigkeiten, die von den Kindern nicht getrennt wahrgenommen werden; sie lernen beim Spiel und spielen beim Lernen. Beim Übertritt vom Kindergarten in die Schule gibt es in den letzten Jahren vermehrt Schwierigkeiten. Die Kinder treten zunehmend mit ganz unterschiedlichen Voraussetzungen in den Kindergarten und in die Schule ein. Dies führt zu unbefriedigenden Situationen für Kindergarten- und Primarschulkinder. Auf der einen Seite gibt es viele Kinder, für die der Schuleintritt zu früh kommt. Rund 15% werden jährlich nicht altersgemäss eingeschult und verbleiben ein weiteres Jahr im Kindergarten. Auf der anderen Seite sind 25% der Kinder beim Eintritt in die Primarschule dem Schulstoff um ein halbes Jahr voraus, bei 10% beträgt der Vorsprung sogar ein ganzes Jahr (Stamm, M. 1998/Deutschschweiz). Aufschieben oder Vorverschieben des Schuleintritts oder das Überspringen einer Klasse sind zwar Möglichkeiten, dem unterschiedlichen Entwicklungsstand der schulpflichtigen Kinder Rechnung zu tragen, mit der zunehmenden Heterogenität in den Klassen sind jedoch Reformen grundsätzlicher Art gefragt. Bildung und Erziehung der vier- bis achtjährigen Kinder Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hat bereits Mitte der neunziger Jahre eine Studiengruppe beauftragt, die Bildung und Erziehung der vier- bis achtjährigen Kinder zu überprüfen und allfällige neue Modelle für diese erste Stufe im Bildungswesen zu entwickeln. Die Studiengruppe kam zum Schluss, dass pädagogischer und struktureller Handlungsbedarf besteht. Gestützt auf Erfahrungen aus anderen Ländern, schlägt sie in ihrem 1997 erschienenen Bericht EDK-Dossier 48, Bildung und Erziehung der vier- bis achtjährigen Kinder in der Schweiz vor, den Kindergarten und die ersten beiden Schuljahre zu einer neuen Schuleingangsstufe, genannt Basisstufe, zusammenzuführen. Dieser Vorschlag wird einerseits mit den zunehmend heterogenen soziokulturellen Voraussetzungen und den unterschiedlichen Lernpotenzialen begründet, die heutige Kindergarten- und Schulkinder mitbringen und andererseits mit dem traditionellen Schulsystem, das mit Jahrgangsklassen nicht genügend darauf eingehen könne. Interkantonale Zusammenarbeit bei den Basisstufenprojekten Die Bildung und Erziehung von 4- bis 8-jährigen Kindern wird auch in der Zentralschweiz in verschiedenen Kantonen und Gemeinden diskutiert. Aus diesem Grunde hat die Bildungsplanung Zentralschweiz ein Grobkonzept zur Koordination von Basisstufenprojekten in der Zentralschweiz vorgelegt. Die BKZ hat am 13. März 2003 das Konzept gut geheissen und 9
10 die Bildungsplanung beauftragt, Basisstufenprojekte in der Zentralschweiz in enger Zusammenarbeit mit der EDK-Ost zu koordinieren. Eine regionale Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der Zentralschweizer Kantone, der Kantone Wallis und Freiburg sowie der PHZ hat im Grobkonzept Regionale Koordination Bildung und Erziehung von 4- bis 8-jährigen Kindern Empfehlungen für die Entwicklung von kantonalen Konzepten ausgearbeitet. Diese Empfehlungen enthalten Aussagen zu den beiden Modellen Grundstufe und Basisstufe, zu Zielsetzungen, Rahmenvorgaben und zum Zeitplan für Basisstufenprojekte. Es werden zudem Angaben zur Zusammenarbeit mit der EDK-Ost und mit der PHZ gemacht. An der Sitzung vom 12. Dezember 2003 hat die BKZ die Empfehlungen für die Entwicklung von kantonalen Konzepten genehmigt. 2. Basisstufenprojekte in der Zentralschweiz Es ist vorgesehen, dass in den Kantonen der Zentralschweiz sowohl die Grundstufe als auch die Basisstufe erprobt werden kann. Die kantonalen Verantwortlichen der Basisstufe / Grundstufe konkretisieren die von der BKZ gutgeheissenen Empfehlungen für die Formulierung der kantonalen Konzepte. Diese Konzepte dienen als Grundlage für den Einstieg in diese Projekte. Modelldefinition Grundstufe: Bildung von altersdurchmischten Gruppen mit den 4-7 jährigen Kindern; 2 Jahre Kindergarten + 1. Klasse der Primarschule. Die Kinder werden während 2 bis 4 Jahren gemeinsam unterrichtet. Basisstufe: Bildung von altersdurchmischten Gruppen mit den 4 8-jährigen Kindern; 2 Jahre Kindergarten + 1. und 2. Klasse der Primarschule. Die Kinder werden während 3 bis 5 Jahren gemeinsam unterrichtet. 3. Zentralschweizerisches Entwicklungsprojekt Mit der Durchführung von gemeinsamen Entwicklungsprojekten wird beabsichtigt, die zur Verfügung stehenden kantonalen und regionalen Hilfsquellen und Erfahrungen zu nutzen und für eine koordinierte Entwicklungsarbeit einzusetzen. Im Vordergrund des Projektes stehen die folgenden Zielsetzungen: Information und Koordination Der koordinierte Austausch von Informationen, Erfahrungen und Ergebnissen aus den Kantonen bildet eine zentrale Aufgabe des Entwicklungsprojektes. Damit sollen Doppelspurigkeiten in der Erarbeitung von Grundlagen vermieden werden und die Kantone voneinander profitieren können. Dies wird durch einen regelmässigen Austausch der Erfahrungen sichergestellt (Aufbau eines Netzwerkes). Die Koordination kann die Bearbeitung pädagogisch/didaktischer Unterlagen und Weiterbildungsangebote betreffen. 10
11 Gemeinsame Erarbeitung pädagogischer Grundlagen Folgende Inhalte werden gemeinsam erarbeitet: Grundlagen zur Teamarbeit und weiteren Formen der Zusammenarbeit in der Basis- und in der Grundstufe, Erarbeitung von Rahmenlehrplänen mit Treffpunkten, Erarbeitung von Unterrichtsmaterialien, Erarbeitung einer Fachdidaktik, die Lesen, Schreiben, Rechnen in einem individuellen Tempo ermöglicht, Erarbeitung eines Kriterienkatalogs für den Stufenwechsel/Flexibilisierung der Übertrittsregelungen für die nächste Stufe/schulorganisatorische Fragen, Erarbeitung von Grundlagen und Hinweisen zum Lernen in heterogenen Gruppen. Organisation der Evaluation Die Basisstufenprojekte werden evaluiert. Gerade im Hinblick auf die weiteren Entscheide bezüglich einer möglichen Einführung der Basisstufe und demzufolge einer weiterreichenden strukturellen Veränderung der Primarschule sind Evaluationsergebnisse von zentraler Bedeutung. 4. Ziele der Basisstufenprojekte Die Struktur und die Didaktik der Basisstufe sind primär darauf ausgerichtet, auf die soziale, emotionale und intellektuelle Entwicklung von Kindern zwischen dem vierten und dem achten Altersjahr flexibler und gezielter eingehen zu können. Es geht dabei um Zielsetzungen, die ergänzend zu den formulierten Zielen in den Lehrplänen erreicht werden sollen. Eingehen auf Entwicklungsunterschiede, Gezielte Begabungsförderung in den altersgemischten Gruppen, Integration aller Kinder während der ersten Schulphase, Spielerische und systematische Lernangebote für die Entwicklung der Kinder effizienter zu nutzen, Gezielte Förderung des freien Spiels, Individueller Einstieg in das gezielte Lernen von Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen, Gezielte Förderung der Standardsprache, Auflösung des Jahrgangsklassenprinzips und konsequente Bildung von altersgemischten Gruppen, Flexibilisierung des Übertritts in die nächstfolgende Stufe, Erprobung von neuen Formen der Zusammenarbeit. 11
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