Der Personalrat der nichtwissenschaftlich Beschäftigten der Bergischen Universität Wuppertal

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1 Der Personalrat der nichtwissenschaftlich Beschäftigten der Bergischen Universität Wuppertal! Einladung zur Personalversammlung am , um Uhr (bis ca Uhr) im Hörsaal 12, Gebäude L Sofern die Personalversammlung außerhalb Ihrer festgelegten Arbeitszeit stattfindet, können Sie im entsprechenden Umfang Dienstbefreiung beanspruchen.! Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) NRW Referent: Klaus Böhme, Geschäftsführer Landespersonalrätekonferenz (LPRK) NRW 3. Altersteilzeit Referentin: Grit Genster, Gewerkschaft ver.di 4. Verschiedenes Liebe Kolleginnen und Kollegen, nähere Informationen zur Novellierung des LPVG NRW finden Sie auf den nächsten Seiten. Bitte senden Sie die anhängende letzte Seite unbedingt ausgefüllt an den Personalrat zurück. M. Schiffgen Vorsitzende

2 Stärkung des Direktionsrechtes und Schwächung der Mitbestimmung der Personalvertretungen Die Sprechstunden im Personalratsbüro müssen nachgearbeitet werden außerordentliche Personalversammlung findet nur noch nach der Arbeitszeit statt (z. B. samstags) Umsetzungen von Kolleginnen und Kollegen können nach Gutsherrenart willkürlich vom Arbeitgeber ohne Personalrat bestimmt werden - das ist das Resultat, wenn der von der Landesregierung vorgelegte Referentenentwurf zur Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes in dieser Form verabschiedet wird. Arbeitszeitverlängerung, Einkommenseinbußen, Verlust des Landesbedienstetenstatus und jetzt auch noch die extreme Beschneidung von Mitbestimmungsrechten bei Personalmaßnahmen es reicht!!! Die Landesregierung will Beschäftigte entmündigen und das Direktionsrecht stärken. Entscheidungsbeteiligung soll nur noch nach Gutsherrenart stattfinden: Keine Mitbestimmung mehr bei Entlassungen Kein Schutz mehr bei Versetzungen und Umsetzungen Technikeinsatz ohne Einfluss des Personalrates Privatisierung ohne Beteiligung des Personalrates Keine Mitbestimmung mehr bei allen Veränderungen der Arbeitsorganisation Einschränkung der Mitbestimmung bei der Personaldatenverarbeitung. Welche Änderungen des bestehenden Gesetzes sind noch geplant und was kommt bei der Durchsetzung des vorgelegten Entwurfs auf Ihre Personalvertretung an der BUW und letztlich auf Sie zu?

3 Der Entwurf sieht u. a. folgende Änderungen vor: Die Mitbestimmungsrechte der Personalräte bei personellen Einzelmaßnahmen und allen Technologie-, Organisations- und Privatisierungsangelegenheiten sollen zum Teil abgeschafft bzw. in das schwächere Recht der Mitwirkung umgewandelt werden. Es findet also keine echte Mitbestimmung mehr statt. Beispiele von demnächst wegfallenden Mitbestimmungstatbeständen: Wegfall Mitbestimmung bei Befristung von Arbeitsverhältnissen Wenn die Dienststelle demnächst plant, einen befristeten Vertrag, auf eine bestimmte Zeit zu verlängern, hat der Personalrat nicht mehr die Möglichkeit, auf die Dauer der Verlängerung einzuwirken. Weiterhin wird er auch nicht mehr ver-suchen können, bei Daueraufgaben einen befristeten Arbeitsvertrag in einen unbefristeten wandeln zu können. Wegfall Mitbestimmung bei Kündigung in der Probezeit Praxis war bis jetzt, dass der betroffene Beschäftigte vom Personalrat angehört wurde und in einer anschließenden Erörterung mit der Dienststelle eine Kündigung abgewendet werden konnte. Dies würde in Zukunft nicht mehr möglich sein. Auch das Mitbestimmungsrecht bei Entlassung eines Beamten auf Probe oder auf Widerruf würde entfallen Wegfall Mitbestimmung bei Umsetzungen innerhalb der Dienststelle von mehr als 3 Monaten Bei unüberbrückbaren Konflikten zwischen Vorgesetzten und MitarbeiterInnen musste in verschiedenen Fällen über eine interne Umsetzung nachgedacht werden. Bisher hatte der Personalrat die Möglichkeit, eine Umsetzung mit zu beeinflussen, demnächst hat der Dienstherr die alleinige Entscheidungsgewalt. In den verbleibenden Fällen der Mitbestimmung sollen die Fristen verkürzt werden. Bisher hatten die Personalvertretungen 14 Tage Zeit, sich mit den vorgelegten Maßnahmen eingehend auseinanderzusetzen, demnächst werden es nur noch 10 Tage bzw. bei dringenden Fällen nur noch 3 Arbeitstage sein. Dies bedeutet für den Personalrat, nicht ausreichend Zeit zur Bearbeitung der Personalmaß- nahmen zu haben. Es ist vorgesehen, die Zahl der freigestellten Personalräte zu verringern. Zurzeit sind an der BUW für die Wahrnehmung der Aufgaben im Personalrat der nichtwissenschaftlich Beschäftigten 2 Mitarbeiter von ihren Tätigkeiten

4 freigestellt. Nach dem vorliegenden Entwurf der Landesregierung würde zukünftig nur noch 1 Personalratsmitglied freigestellt werden. Sie können sich vorstellen, dass bei einer Zuständigkeit für ca. 700 nichtwissenschaftlich Beschäftigte nur noch ein Bruchteil der Anfragen, die an den Personalrat herangetragen werden (neben den von der Verwaltung vorgelegten Personalmaßnahmen), bearbeitet werden könnten. Auch die Weitergabe von wichtigen Informationen an die Beschäftigten über das PR-Info, unsere Internetseite oder auch auf Personalversammlungen müsste extrem eingeschränkt werden. Zwischenzeitlich ist für die Landesbehörden ein Personaleinsatzmanagement (PEM) beschlossen worden, das einen beschleunigten Abbau von Stellen ermöglichen soll. Dies wird durch die oben beschriebenen Beschneidungen der Mitbestimmungsrechte noch einfacher, die Beschäftigten könnten dann zukünftig ohne den Schutz der Personalräte hin und her geschoben werden. Gerade in Zeiten von Reformen und Umstrukturierungsprozessen benötigen wir Beschäftigte im öffentlichen Dienst handlungsfähige und mit umfassenden Informations- und Mitbestimmungsrechten ausgestattete Personalvertretungen, denn Ihr Personalrat schützt Sie vor Verstößen gegen die zu Gunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen usw. vor Unfall- und Gesundheitsgefahren vor ungerechten oder sogar willkürlichen Personalentscheidungen vor Nachteilen für Schwerbehinderte, ältere Personen, ausländische Beschäftigte, Jugendliche bzw. Auszubildende und Frauen. Wir bitten Sie daher: leisten Sie mit uns gemeinsam Widerstand gegen die Pläne der Landesregierung, tragen Sie mit Ihrer Teilnahme an Protestaktionen zum Erhalt der hart erkämpften Mitbestimmungsrechte bei, nehmen Sie z. B. an dem Sternmarsch am Mittwoch, den in Düsseldorf teil, kommen sie zur Personalversammlung am Freitag, den unterschreiben Sie den Brief an Herrn Rüttgers und schicken ihn an das Personalratsbüro Ihr Personalrat

5 Vorname: Name: Datum: An den Personalrat der BU Wuppertal zur Weitergabe An den Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen Herrn Dr. Jürgen Rüttgers Stadttor Düsseldorf Beabsichtigte Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes NRW Sehr geehrter Herr Dr. Rüttgers, als Beschäftigte bzw. Beschäftigter im Öffentlichen Dienst bin ich seit geraumer Zeit erheblichen Veränderungen, besser gesagt Verschlechterungen an meinem Arbeitsplatz ausgesetzt. Zigtausend Stellen sind in NRW bereits abgebaut worden, und nach dem Willen der Landesregierung geht die Arbeitsplatzvernichtung im Öffentlichen Dienst weiter. Die dadurch bedingt kontinuierlich steigende Arbeitsbelastung für die Beschäftigten bei jahrelang gleich bleibender schlechter Bezahlung scheint für Sie irrelevant zu sein. Sie haben die Hochschulen aus dem Landesdienst entlassen" und sich so aus der Verantwortung für die ca Beschäftigten gezogen. Die Einrichtung des Personaleinsatzmanagements PEM macht die Bedeutung Ihrer in der Presse zitierten Äußerung: Ich will bestimmen, wohin meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umgesetzt werden", in ihrer Konsequenz deutlich. All das reicht wohl offensichtlich noch nicht! Mit der geplanten Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes wird der Katalog der Grausamkeiten vervollständigt. Mit dieser drastischen Reduzierung der Mitbestimmungsrechte und der einschneidenden Verschlechterung der Handlungsfähigkeit der Interessenvertretungen bestrafen Sie nicht die Personalräte, sondern eindeutig und nachhaltig die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst. Die gesetzlich verbrieften Schutzrechte werden uns in großen Teilen genommen und die konstruktive und engagierte Arbeit zahlreicher Personalräte, die u. a. auch als Begleiter von Prozessen oder als Schlichter bei Problemen im Betrieb fungieren, wird überhaupt nicht gewürdigt. Sie verschlechtern damit die demokratischen Strukturen und führen Ihre immer wieder hervorgehobene Bereitschaft, uns in Veränderungsprozessen mitzunehmen ad absurdum. Ich protestiere aufs Schärfste gegen den Abbau meiner Rechte und fordere Sie hiermit auf, von der geplanten Novellierung des LPVG NRW Abstand zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen

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