Investieren Sie in Erneuerbare Energie und einen zukunftsfreundlichen Wachstumsmarkt. LHI Solar Deutschland VII Georgsdorf und Prenzlau

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1 Investieren Sie in Erneuerbare Energie und einen zukunftsfreundlichen Wachstumsmarkt LHI Solar Deutschland VII Georgsdorf und Prenzlau

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3 1. Hinweis zur Prüfung des Verkaufsprospekts 3 2. Die LHI Ihr Partner 5 3. Das Beteiligungsangebot im Überblick Risiken Wirtschaftliche Risiken Steuerliche Risiken Rechtliche Risiken Der Markt Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Projektbeschreibung Investition und Finanzierung Ergebnisvorschau/Prognoserechnung Prognoserechnung Rentabilität der Beteiligung aus Sicht des Anlegers Sensitivitäten Angaben nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung Rechtliche Grundlagen Steuerliche Grundlagen Die Vertragspartner Leitfaden zur Zeichnung/Verantwortlichkeitserklärung Anhang Gesellschaftsverträge Treuhandvertrag Fernabsatz-Kundeninformation Angaben nach 15 Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung Glossar Beilagen 17.1 Beitrittserklärung 17.2 PostIdent-Verfahren 1. Hinweis zur Prüfung des Verkaufsprospekts Die inhaltliche Richtigkeit der in diesem Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung des Prospekts durch die BaFin. 3

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5 2. Die LHI Ihr Partner Seit der Gründung im Jahr 1973 hat sich die LHI vom Immobilienleasing-Spezialisten zum Investment-Partner von Unternehmen und Anlegern entwickelt. Für Unternehmen konzipieren und realisieren wir komplexe, maßgeschneiderte Finanzierungsstrukturen. Für Anleger gestalten wir die beiden Anlageprodukte Geschlossene Publikumsfonds und Private Placements. Um durchgängige Qualität, Effizienz, Kontrolle und Transparenz zu gewährleisten, bündeln wir alle notwendigen Disziplinen und Kompetenzen für ein erfolgreiches Investment unter einem Dach. Die LHI berät, konzipiert, finanziert, realisiert und verwaltet alles aus einer Hand. LHI Daten Geschäftsführung Oliver Porr, Robert Soethe, Heimo Koch Stammkapital: 40 Mio. EUR Handelsregister Sitz und AG München, HRB 46591, Industrie- und Handelskammer München Insgesamt wurden bis zum Private Placements und 28 Publikumsfonds aufgelegt. Die zentralen Assetklassen unserer Fonds sind Immobilien, Erneuerbare Energien und Aviation. Alle LHI Fonds müssen unserem hohen Qualitätsanspruch dauerhaft gerecht werden. Darauf können sich Anleger auch für die Zeit nach der Zeichnung verlassen. Schließlich wollen wir unsere Anleger als Partner langfristig begleiten. Kennzahlen in TEUR in TEUR Bilanzsumme Eigenkapital Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit Jahresüberschuss Eigenkapitalquote in % 30,4 % 28,8 % Wirtschaftliches Ergebnis Neugeschäftsvolumen Verwaltetes Investitionsvolumen Kum. platziertes Eigenkapital Kum. Anzahl Anleger Kum. Fondsvolumen Anzahl Mitarbeiter (jeweils durchschnittlich)

6 LHI Fakten in der Übersicht 100%iger Bankenhintergrund: 51 % Landesbank Baden- Württemberg (Gruppe) und 49 % Norddeutsche Landesbank Girozentrale (Gruppe) Strukturierungskompetenz mit fast 40-jähriger Erfahrung Spezialist und langfristiger Partner im Bereich Assets & Finance Langjährige Erfahrung in den Bereichen Publikumsfonds und Private Placements Steuerlich und rechtlich fundierte Gestaltung der Fondskonzepte Professionelle Anlegerbetreuung Rd Anleger Fondsvolumen gesamt: ca. 7,3 Mrd. EUR Eigenkapital gesamt: ca. 2,9 Mrd. EUR 28 Publikumsfonds 79 Private Placements Mehr Wissen Weitere Informationen zu unseren bisherigen Fonds und zu unserem Unternehmen halten wir mit der LHI Leistungsbilanz und dem LHI Geschäftsbericht für Sie bereit. Eine Fülle weiterer Informationen erhalten Sie selbstverständlich auf unseren Internetseiten ( Kennzahl steuerliches Ergebnis kumuliert per Stichtag Steuerliches Ergebnis Immobilien Medien Erneuerbare Energien* Gesamt Aviation Alternative Investments LHI Gesamt höher als Prognose gemäß Prognose niedriger als Prognose Leasingfonds höher als Prognose gemäß Prognose niedriger als Prognose Unternehmerische Fonds höher als Prognose gemäß Prognose niedriger als Prognose *Unter Erneuerbare Energien ist hier ein Windpark aus dem Jahr 2003 dargestellt und kein Investment in Photovoltaik. Die ausstehende Klärung der steuerlichen Behandlung der Medienfonds führt dazu, dass für die steuerlichen Ergebnisse dieser Fonds keine sinnvollen Werte genannt werden können. Diese Fonds werden als gemäß Prognose dargestellt, da die Anfangsverluste prospektgemäß den Anlegern zugewiesen werden. 6

7 Kennzahl freie Auszahlungen kumuliert per Stichtag Auszahlung Immobilien Medien Erneuerbare Energien* Aviation Alternative Investments LHI Gesamt Gesamt höher als Prognose gemäß Prognose niedriger als Prognose Leasingfonds höher als Prognose gemäß Prognose niedriger als Prognose Unternehmerische Fonds höher als Prognose gemäß Prognose niedriger als Prognose *Unter Erneuerbare Energien ist hier ein Windpark aus dem Jahr 2003 dargestellt und kein Investment in Photovoltaik. Bei den Medienfonds konnten in den letzten Jahren keine Auszahlungen erfolgen, da die vorhandene Liquidität für die noch nicht abgeschlossene Diskussion mit den Finanzbehörden hinsichtlich der steuerlichen Behandlung der Schlusszahlung bzw. auch aufgrund der Änderung bei der Mindestbesteuerung Gewerbesteuer benötigt wurde/wird. Die Situation bei den Darlehen in Schweizer Franken und Anschlussvermietungen zu schlechteren Konditionen waren bei zwei Immobilienfonds Ursache für reduzierte Ausschüttungen. Positive wie negative Abweichungen bis zu 5,0 % zwischen Ist- und Soll-Wert gelten als prognosegemäß. Sofern konzeptionsbedingt keine Prognosewerte im Prospekt dargestellt werden können, wird das Ist-Ergebnis als gemäß Prognose dargestellt. Die in der Leistungsbilanz enthaltenen (Immobilien-)Leasingfonds haben aufgrund ihrer Vertragsgestaltung in der Regel eine hohe Prognosesicherheit und sind nicht mit dem vorliegenden Beteiligungsangebot vergleichbar. 7

8 LHI und Erneuerbare Energien (Photovoltaik) Das Spektrum unserer Fondsgestaltungen reicht von Immobilien und Mobilien über immaterielle Wirtschaftsgüter und Erneuerbare Energien bis hin zu Private Equity. Aus der Überzeugung heraus, dass die Zukunft der Energieversorgung bei den regenerativen Quellen liegt, hat sich die LHI in den letzten Jahren auch in der Fondskonzeption verstärkt dem Thema Solarenergie zugewandt und bisher acht Solar-Investments mit einem Finanzierungsvolumen von rd. 350 Mio. EUR und einer Gesamtleistung von rd. 135 Megawatt realisiert. Hiervon wurden alleine fünf Photovoltaikanlagen darunter der erste französische LHI Solarpark im Süden der Auvergne im Jahr 2011 planmäßig in Betrieb genommen. Das hierfür erforderliche Eigenkapital für sechs dieser Photovoltaikanlagen wurde im Rahmen von Private-Placement- Angeboten von einem kleinen Anlegerkreis, überwiegend Family Offices und vermögenden Privatinvestoren, erfolgreich eingeworben. Bei allen Photovoltaikanlagen lag der Stromertrag bislang oberhalb der prognostizierten Werte. Auch konnten für alle Photovoltaikanlagen zwischenzeitlich die prognostizierten Ausschüttungen planmäßig erfolgen. Der erste LHI Publikumsfonds LHI Solar Deutschland III konnte im Jahr 2011 mit mehr als 30 Mio. EUR Eigenkapital innerhalb weniger Monate vollständig platziert werden. Die Stromerträge für das Jahr 2011 lagen mit rd. 16 Mio. EUR rd. 23 % oberhalb der Prognosewerte. Die Darlehensverträge wurden im Jahr 2011 vertragsgemäß bedient. Der Betriebsführer des im Fonds LHI Solar Deutschland III enthaltenen Solarparks Finsterwalde hat am bei dem Amtsgericht Dessau Insolvenzantrag gestellt. Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot handelt es sich um den zweiten von LHI konzipierten Solar-Publikumsfonds mit zwei Photovoltaikanlagen an den Standorten Georgsdorf (Niedersachsen) und Prenzlau (Brandenburg). Unseren Fonds liegt die Gestaltungskompetenz im eigenen Haus zugrunde. Sie ermöglicht die Abstimmung aller Investmentparameter unter steuerlichen, rechtlichen, finanziellen und investitionsspezifischen Aspekten. Ähnlich wie bei Immobilien, bei denen wir für alle Phasen des Immobilienlebenszyklus verantwortlich zeichnen von der Projektentwicklung und Baubegleitung über die Finanzstrukturierung bis hin zum Asset Management, nutzen wir auch hier unsere Erfahrung und Kompetenz in der Fondskonzeption und -struktu rierung, der Verwaltung sowie bei der Einwerbung von Eigenkapital und Fremdmitteln. Eine weitere Komponente unserer Produktwelt sind die Partner, mit denen wir zusammenarbeiten. So bietet die LHI mehr als nur Lösungen in Assets & Finance wir leben unse ren Qualitätsanspruch unter dem Leitbild sowohl der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit als auch der umfassenden Anlegerbegleitung. Beides folgt einem klaren Ziel: Unsere Produkte und Dienstleistungen müssen so beschaffen sein, dass wir sie selbst in Anspruch nehmen würden. 8

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11 3. Das Beteiligungsangebot im Überblick Beteiligungsform Der Anleger beteiligt sich als Treugeber über den Treuhandkommanditisten SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH an der LHI Solar Deutschland VII GmbH & Co. KG (Fondsgesellschaft). Die Fondsgesellschaft ist alleinige Kommanditistin der LHI Solar Georgsdorf GmbH & Co. KG und der LHI Solar Prenzlau GmbH & Co. KG, der künftigen Eigentümer der Solarparks Georgsdorf und Prenzlau. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb und die Verwaltung eines Solarkraftwerks an den Standorten Georgsdorf und Prenzlau (Solarpark) zur Erzeugung, Netzeinspeisung und Veräußerung der aus dem Betrieb des Solarkraftwerks gewonnenen Solarenergie, insbesondere über den Erwerb, das Halten, Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen an der LHI Solar Georgsdorf GmbH & Co. KG und der LHI Solar Prenzlau GmbH & Co. KG (Objektgesellschaften). Das gesamte Zeichnungskapital beträgt 16,75 Mio. EUR. Rechte des Anlegers der Fondsgesellschaft ab Beitrittstermin Ergebnis- und Vermögensbeteiligung entsprechend dem individuellen Anteil des Anlegers am Gesellschaftskapital der Fondsgesellschaft ab dem jeweiligen Beitrittstermin Rechte auf Auszahlungen ab dem jeweiligen Beitrittstermin und Beteiligung am Liquidationserlös entsprechend dem Anteil des Anlegers am Gesellschaftskapital der Fondsgesellschaft Recht auf ein Auseinandersetzungsguthaben bei ordentlichem Ausscheiden aus der Fondsgesellschaft Stimmrechte entsprechend der Höhe der Beteiligung Informations- und Kontrollrechte Erstmaliges Kündigungsrecht zum Investition und Finanzierung Bei den Investitionsobjekten handelt es sich um einen Solarpark in Georgsdorf mit einer Gesamtkapazität von rd. 24,7 Megawatt Peak (MWp) und einen Solarpark in Prenzlau mit einer Gesamtkapazität von rd. 15,7 MWp. Die LHI Solar Deutschland VII GmbH & Co. KG hat die Anteile an der LHI Solar Georgsdorf GmbH & Co. KG (damals noch firmierend unter juwi Solar Germany 10 GmbH & Co. KG) mit Anteilskaufvertrag vom und die Anteile an der LHI Solar Prenzlau GmbH & Co. KG (damals noch firmierend unter juwi Solar Germany 6 GmbH & Co. KG) mit Anteilskaufvertrag vom erworben. Der Solarpark Georgsdorf liegt im Landkreis Grafschaft Bentheim im Bundesland Niedersachsen und befindet sich auf einer ehemals für den Torfabbau genutzten Konversionsfläche. Der Solarpark Prenzlau liegt im Landkreis Uckermark im Bundesland Brandenburg. Die Inbetriebnahme gemäß EEG beider Solarparks erfolgte im Dezember Dementsprechend wird der in das Stromnetz eingespeiste Strom gemäß den Regelungen des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich (EEG) bis zum mit 22,07 Cent/kWh vergütet. Die Gesamtinvestitionskosten belaufen sich inklusive der Erwerbsnebenkosten und fondsabhängigen Nebenkosten exklusive Agio auf rd. 92,5 Mio. EUR, inklusive Agio auf rd. 93,3 Mio. EUR. Die Gesamtfinanzierung erfolgt zu rd. 18,9 % durch Kommanditkapital (inklusive Agio) sowie zu rd. 81,1 % durch Fremdkapital. 11

12 Investitions- und Finanzierungsplan aggregierte Darstellung der Fondsgesellschaft und der Objektgesellschaften Überblick Prognose Investition Tsd. EUR Finanzierung Tsd. EUR Kaufpreis Kommanditkapital Anlaufkosten Agio 838 Gesellschaftskosten in der Fremdkapital Ingangsetzungsphase Liquiditätsreserve 532 Gesamt Gesamt Die LHI Solar Georgsdorf GmbH & Co. KG und die LHI Solar Prenzlau GmbH & Co. KG haben mit der DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank (DZ-Bank) Kreditverträge abgeschlossen. Beide Finanzierungen beinhalten auch Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Darlehen beider Banken werden planmäßig im Jahr 2029 und damit bereits vor Ende der Fondslaufzeit vollständig zurückgeführt sein. Die Eigenkapitalzwischenfinanzierung wird bis zur Einzahlung der Einlagen der Anleger, d. h. längstens bis zum , durch eine stille Beteiligung der NAMUTO Verwaltung GmbH an den Objektgesellschaften erfolgen (vgl. hierzu S. 78, Abschnitt 11 Rechtliche Grundlagen ). Diese refinanziert sich über die LHI Leasing GmbH, welche sich wiederum durch die Landesbank Baden-Württemberg und die Norddeutsche Landesbank refinanziert. Ertragsgutachten Für die beiden Solarparks wurden von unabhängigen und anerkannten Sachverständigen (meteocontrol GmbH und Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE) jeweils zwei Ertragsgutachten erstellt. Auf dieser Basis wurde in der Prognoserechnung für den Solarpark Georgsdorf ein gemittelter Jahresenergieertrag von 958 kwh/kwp und für den Solarpark Prenzlau von kwh/kwp verwendet (vgl. Abschnitt 7.3). Für die Prognoserechnung wurde vom Mittelwert der beiden für jeden Solarpark vorliegenden Ertragsgutachten ein Abschlag in Höhe von 1,0 % vorgenommen. Ab dem zweiten Betriebsjahr wurde in der Prognoserechnung von einer zusätzlichen Leistungsabnahme (so genannte Degradation) von 0,15 % p. a. ausgegangen. Betriebsführungsvertrag Mit der laufenden technischen Betriebsführung wurde für die gesamte Fondslaufzeit die juwi Solar GmbH beauftragt. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die Inspektion und Wartung der Photovoltaikgeneratoren, Wechselrichter, der Übergabestation (Georgsdorf) und die Fernüberwachung der Solarparks. Für Prenzlau ist zudem die technische Betriebsführung des Umspannwerks enthalten. Hierfür zahlt die LHI Solar Georgsdorf GmbH & Co. KG ab dem dritten Betriebsjahr eine Vergütung in Höhe von EUR p. a. (ab 2015 mit 2,0 % p. a. indexiert) und die LHI Solar Prenzlau GmbH & Co. KG ab dem dritten Betriebsjahr eine Vergütung in Höhe von EUR p. a. (ebenfalls ab 2015 mit 2,0 % p. a. indexiert) Veräußerung In der Prognoserechnung wurde zum Ende der Laufzeit kein Veräußerungserlös für die Solarparks unterstellt. Über eine Veräußerung kann jedoch im Rahmen einer Beschlussfassung durch die Anleger entschieden werden. Im Falle eines Rückbaus der Solarparks wird angenommen, dass der Erlös aus der Veräußerung der verbauten Materialien die Kosten für den Rückbau deckt. 12

13 Erfolgsabhängige Vergütungen Übersteigen die tatsächlichen Stromerlöse die in der Prognoserechnung angesetzten Werte, so erhält die juwi Solar GmbH einen Anteil von 40,0 % des Mehrerlöses. Der Anbieter LHI Leasing GmbH erhält weitere 10,0 % des Mehrerlöses. Wird im Rahmen der Veräußerung der Solarparks ein Veräußerungserlös erzielt, erhält der Anbieter 25,0 % des jeweiligen Verkaufserlöses. Auszahlungen Die Anleger erhalten eine Vorabauszahlung für das vorangegangene Jahr, erstmalig für das Geschäftsjahr Gemäß der Prognoserechnung betragen die laufenden Auszahlungen anfänglich anteilig 6,75 % p. a. bezogen auf das Kommanditkapital ohne Agio. Bis zum Jahr 2031 steigen die Auszahlungen auf 52,7 % p. a. bezogen auf das Kommanditkapital ohne Agio. Die Auszahlung für das Jahr 2031 umfasst prognosegemäß auch die Rückzahlung der Rückbaurücklage, da davon ausgegangen wird, dass die Erträge aus der Veräußerung die Rückbaukosten decken und somit die Rückbaurücklage nicht benötigt wird. Insgesamt ergibt sich ein Gesamtkapitalrückfluss vor Steuern in Höhe von 218,7 %. Dieser umfasst auch die Rückzahlung des eingezahlten Kapitals. Mindestbeteiligung Die Mindestbeteiligung beträgt ,00 EUR. Darüberliegende Zeichnungsbeträge müssen durch glatt teilbar sein. Auf den Zeichnungsbetrag wird ein Agio von 5,0 % erhoben. Der Beitritt erfolgt zum vom Anleger gewählten Beitrittstermin zum (Beitrittstermin 1) und danach bis zum an jedem Monatsersten. Platzierungsgarantie Die LHI Leasing GmbH hat gegenüber der Fondsgesellschaft eine Einzahlungs- und Platzierungsgarantie in Höhe des Zeichnungskapitals zum über insgesamt 16,75 Mio. EUR abgegeben. Gesamthöhe der fondsabhängigen Kosten Für Fondskonzeption, Eigenkapitalbeschaffung, Fremdkapitalbeschaffung und Platzierungsgarantie fallen Kosten in Höhe von rd. 2,68 Mio. EUR (exklusive Agio) an; dies entspricht 16,0 % des Zeichnungskapitals (exklusive Agio) bzw. rd. 2,9 % der Gesamtinvestitionskosten (exklusive Agio). Steuerliche Behandlung Die Anleger erzielen über die Fondsgesellschaft Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Das auf Ebene der Fondsgesellschaft zu ermittelnde steuerliche Ergebnis ist anteilig auf Ebene des einzelnen Anlegers einkommensteuerpflichtig. Diese Einkünfte unterliegen dem persönlichen Steuersatz der Anleger. Entsprechend der im Prospekt dargestellten Prognoserechnung ergibt sich für die Fondsgesellschaft ab dem Jahr 2024 ein Totalgewinn. Prognosegemäß fallen bis zum Jahr 2023 keine Steuerzahlungen für die Anleger an. Auf erzielte Zinseinkünfte in der Fondsgesellschaft und den Objektgesellschaften zahlen die Gesellschaften Zinsabschlagsteuer zzgl. Solida ritäts zuschlag. Diese Zinsabschlagsteuer ist auf die Steuerlast der Anleger anrechenbar (vgl. hierzu Kapitel 12 Steuerliche Grundlagen und Abschnitt 4.2 Steuerliche Risiken ). Haftung Jeder Kommanditist der Fondsgesellschaft haftet gegenüber Gläubigern der Fondsgesellschaft mit einem Betrag von 10,0 % seiner Pflichteinlage, der als Haftsumme im Handelsregister eingetragen wird. Dies gilt entsprechend für die als Treugeber an der Fondsgesellschaft beteiligten Anleger, da sie den Treuhandkommanditisten mit Abschluss des Treuhandvertrags von dieser Haftung freistellen. Fungibilität Geschlossene Fonds sind als längerfristige Investitionen konzipiert und nur eingeschränkt fungibel. Gemäß den Regelungen des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft bedarf eine Verfügung über Kommanditanteile der schriftlichen Zustimmung der Komplementärin, die aus wichtigem Grund versagt werden kann. Darüber hinaus ist der Handel mit Anteilen an geschlossenen Fonds nicht, wie etwa bei Wertpapieren, institutionalisiert. Demzufolge eignet sich die Beteiligung nicht für kurz- und mittelfristig orientierte Anleger. Zielgruppe Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot handelt es sich um ein langfristiges und nachhaltiges Investment. Es richtet sich somit an Anleger, die ein langfristiges Investment in Erneuerbare Energien tätigen wollen und die entsprechende Risikobereitschaft aufweisen (vgl. Kapitel 4. Risiken ). Aufgrund der eingeschränkten Fungibilität der Beteiligung sollte ein ausreichendes sonstiges liquides Vermögen vorhanden sein. Von einer Fremdfinanzierung der Beteiligung wird abgeraten. Des Weiteren richtet sich das Beteiligungsangebot grundsätzlich an in Deutschland ansässige und unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Privatpersonen, die die Beteiligung an der Fondsgesellschaft im Privatvermögen halten. 13

14 Wesentliche Zahlen und Fakten LHI Solar Deutschland VII Fondsgesellschaft LHI Solar Deutschland VII GmbH & Co. KG Investitionsobjekte Photovoltaikanlagen Georgsdorf und Prenzlau Inbetriebnahme nach EEG Dezember 2011 Gesamtinvestitionsvolumen Rd. 93,3 Mio. EUR Kommanditkapital Anleger 16,75 Mio. EUR Agio 0,838 Mio. EUR Fremdkapital 75,7 Mio. EUR Generalübernehmer juwi Solar GmbH Betriebsführer juwi Solar GmbH Standorte Georgsdorf, Niedersachen und Prenzlau, Brandenburg Typ Freiland, feste Aufständerung Leistung Rd. 40,4 MWp Module Canadian Solar (polykristalline Module, 230/235 Wp) Wechselrichter Power One Anfänglich prognostizierter Stromertrag Rd. 8,6 Mio. EUR p. a. Einspeisevergütung 0,2207 EUR/kWh gemäß EEG über 20 Jahre Form der Beteiligung Kommanditbeteiligung über Treuhandkommanditist Einkunftsart Einkünfte aus Gewerbebetrieb Beteiligungsdauer 2 19 Jahre und 7 Monate Mindestbeteiligung ,00 EUR Beitrittstermine , danach zu jedem Monatsersten, letztmals zum (Ende der Platzierungsphase) Auszahlung 1 Anfänglich 6,75 % p. a., steigend ab dem Jahr 2021 Gesamtauszahlung 1, 2 Rd. 218,7 % 1 Jeweils bezogen auf die Kapitaleinlage (ohne Agio) vor Steuern. Die angegebene Auszahlung beinhaltet auch die Kapitalrückzahlung. 2 Annahme: Beitritt zum

15 LHI Solar Deutschland VII SOTUMA Verwaltung GmbH Anleger SINUS Treuhand- Verwaltung GmbH Komplementärin Treuhänder 100,0 % LHI Solar Deutschland VII GmbH & Co. KG (Fondsgesellschaft) DZ-Bank Kommanditistin 100,0 % Kommanditistin 100,0 % DZ-Bank Darlehen Darlehen LHI Solar Georgsdorf GmbH & Co. KG (Objektgesellschaft Georgsdorf) LHI Solar Prenzlau GmbH & Co. KG (Objektgesellschaft Prenzlau) Betriebsführungsvertrag juwi Solar GmbH Betriebsführungsvertrag 15

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17 4. Risiken Allgemeine Hinweise Beteiligungen an geschlossenen Fonds sind langfristige unternehmerische Beteiligungen. Aus einer solchen Beteiligung können Risiken entstehen, die sich direkt auf das Investment auswirken und zu erheblichen Abweichungen von den in diesem Verkaufsprospekt prognostizierten Ergebnissen führen. Änderungen der rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen können erhebliche Auswirkungen auf die prognostizierte Entwicklung der Fondsgesellschaft, insbesondere auf die Erträge der Fondsgesellschaft haben und damit die Werthaltigkeit, die Verfügbarkeit und die Rentabilität dieser Vermögensanlage negativ beeinflussen. Negative Änderungen können für den Anleger auch zum Totalverlust des Beteiligungsbetrags nebst Agio führen. 4.1 Wirtschaftliche Risiken Einnahmen der Fondsgesellschaft Die Fondsgesellschaft erzielt ihre Einnahmen fast ausschließ - lich durch die Einspeisung des von den Objektgesellschaften in den betriebenen Solarparks erzeugten Stroms in das öffentliche Stromnetz. Die Höhe dieser Einnahmen hängt dabei im Wesentlichen von der produzierten und eingespeisten Strommenge und der Höhe der für den Verkauf dieser Strommenge erzielten Vergütung ab. Sollte die tatsächliche Sonneneinstrahlung an den Standorten der Solarparks in den einzelnen Betriebsmonaten, einzelnen Betriebsjahren oder während der gesamten Laufzeit der Fondsgesellschaft von den auf den Ertragsabschätzungen basierenden Erwartungswerten nachteilig abweichen, wirkt sich dies negativ auf die Vorteilhaftigkeit der Beteiligung aus. Neben der vorherrschenden Sonneneinstrahlung hängt die Menge des tatsächlich produzierten und eingespeisten Stroms von den Leistungswerten der einzelnen Komponenten der Photovoltaikanlagen, den technisch bedingten Verlusten, die bei der Einspeisung in das öffentliche Stromnetz entstehen, sowie von etwaigen Stillstandzeiten der Anlagen ab. Derartige Minderungen der Strommenge sind in der Prognoserechnung nicht berücksichtigt. Die Fondsgesellschaft trägt das Risiko, dass die in der Prognoserechnung angesetzten Leistungswerte (Nenn-Peak-Leistung und nominale Ausgangsleistung) zeitweise oder dauerhaft nicht erzielt werden. Ferner besteht das Risiko, dass die tatsächliche Lebensdauer einzelner oder aller Module weniger als die in der Prognose angenommene Lebensdauer von 20 Jahren beträgt. Auch bei den übrigen Komponenten der Photovoltaikanlagen besteht das Risiko, dass die angenommenen Leistungswerte nicht eingehalten werden. So besteht auch das Risiko, dass die Degradation der Module den in der Prognoserechnung angenommenen Wert übersteigt. Ebenso können die technisch bedingten Verluste aus der Durchleitung und Einspeisung des erzeugten Stroms in das öffentliche Stromnetz jeweils höher sein als in der Prognoserechnung angenommen. Die von dem Solarpark Prenzlau erzeugte Solarenergie wird über das Umspannwerk in das Stromnetz des Netzbetreibers eingespeist. Die von dem Solarpark Georgsdorf erzeugte Solarenergie wird über eine Übergabestation in das Stromnetz des Netzbetreibers eingespeist. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Umspannwerk/ die Übergabestation vorüber gehend oder dauerhaft ausfällt und daher die pro duzierte Energie vorübergehend oder dauerhaft nicht eingespeist werden kann. Aufgrund behördlicher Anordnungen, unvorhergesehener Hindernisse, Mängel an den Komponenten, Reparaturarbeiten oder Ereignissen höherer Gewalt kann es zudem bei einer oder beiden Anlagen zu nicht prognostizierten Stillstandzeiten kommen. Daneben trägt die Fondsgesellschaft das Risiko einer über die Annahmen der Ertragsabschätzungen hinausgehenden überplanmäßigen Abnutzung oder Verschmutzung der Solarmodule, einer Schneebedeckung, von Luftverunreinigungen sowie einer Verschattung durch Bewuchs oder Bebauung. Die vorgenannten Risiken können die Liquiditäts- und Ertragslage der Fondsgesellschaft und damit das Ergebnis der Anleger negativ beeinflussen, was zu einer Reduzierung der Auszahlungen (einschließlich Kapitalrückzahlungen) und/oder zum vollständigen oder teilweisen Verlust der Einlage nebst Agio führen kann. Gutachten/Angaben Dritter Die Prognoserechnung basiert auf den von Dritten erstellten Ertragsgutachten. Es besteht das Risiko, dass Annahmen der Gutachter unvollständig oder unzutreffend sein können. Das vorgenannte Risiko kann dazu führen, dass die in der Prognose getroffenen Annahmen nicht zutreffend sind. Dadurch kann die Liquiditäts- und Ertragslage der Fondsgesellschaft und damit das Ergebnis der Anleger negativ beeinflusst werden, was zu einer Reduzierung der Auszahlungen (einschließlich Kapitalrückzahlungen) und/oder zum vollständigen oder teilweisen Verlust der Einlage nebst Agio führen kann. 17

18 Gewährleistungs- und Haftungsrisiko Die Fondsgesellschaft hat die Kommanditanteile an den Objektgesellschaften von der juwi Gründungskommanditist Germany GmbH (Verkäufer) erworben. Die Übernahme von Gesellschaftsanteilen ist mit spezifischen Risiken verbunden. Insbesondere kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Objektgesellschaften aus derzeit nicht bekannten Verbindlichkeiten und Verpflichtungen in Anspruch genommen werden. Im Rahmen des Kaufvertrags hat der Verkäufer diverse Garantien abgegeben. Garantieansprüche verjähren nach einem bzw. drei Jahren (in vertraglich vereinbarten Einzelfällen) nach Übertragung der Kommanditanteile. Die Haftung des Verkäufers ist auf Höchstsummen ( EUR Georgsdorf; EUR Prenzlau) beschränkt. juwi Solar GmbH hat als Generalübernehmer (Generalübernehmer) die Solarparks errichtet. Gewährleistungsansprüche verjähren nach drei Jahren ab Abnahme. Der Generalübernehmer haftet ausschließlich in den vertraglich vereinbarten Fällen. Die Haftung des Generalübernehmers ist vorbehaltlich anderslautender vertraglicher Vereinbarungen auf einen Gesamt betrag in Höhe von 5 % des Vertragspreises beschränkt. Der Generalübernehmer und der Verkäufer haften nicht für indirekte oder Folgeschäden irgendeiner Art. Die Gewährleistungsansprüche für die Module und Wechselrichter wurden vom Generalübernehmer an die Objektgesellschaften abgetreten. Die Gewährleistung für die Module und Wechselrichter erfolgt daher ausschließlich durch die Hersteller Canadian Solar (Module) und Power-One (Wechselrichter) (gemeinsam Komponenten-Hersteller). Die Komponenten-Hersteller haften ausschließlich in den vertraglich vereinbarten Fällen und in dem vertraglich vereinbarten Umfang. Für bestimmte Schäden ist eine Haftung ausgeschlossen (z. B. Haftung für Ertragsausfälle). Die juwi Solar GmbH ist mit der technischen Betriebsführung der Solarparks beauftragt (Betriebsführer). Der Betriebsführer haftet ausschließlich in den vertraglich vereinbarten Fällen. Die Haftung ist ferner auf Höchstsummen von 2 Mio. EUR bei Sachschäden pro Einzelfall und 4 Mio. EUR im Jahr, bei Vermögensschäden bis EUR (Georgsdorf) und EUR (Prenzlau) im Einzelfall und EUR (Georgsdorf) und EUR (Prenzlau) im Jahr beschränkt. Es besteht das Risiko, dass der Verkäufer, der Generalübernehmer, die Komponenten-Hersteller oder der Betriebsführer ihren Pflichten aus den Verträgen nicht oder nicht vollständig nachkommen. Es besteht das Risiko, dass ein Schaden eintritt, der nicht von den in den Kaufverträgen, Generalübernehmerverträgen, Herstellergarantien oder Betriebsführungsverträgen vereinbarten Haftungsfällen erfasst ist. Es besteht ferner das Risiko, dass Schäden auftreten, die aufgrund der Haftungsbeschränkung des Verkäufers, des Generalübernehmers, der Komponenten-Hersteller oder des Betriebsführers nicht geltend gemacht werden können, oder dass Schäden nach Ablauf der Verjährungsfrist auftreten. Es besteht ferner das Risiko, dass Garantieansprüche gegenüber den Komponenten-Herstellern infolge unsachgemäßer Wartung durch den Betriebsführer verlorengehen. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass Ansprüche aus gesetzlichen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht durchgesetzt werden können. Die Fondsgesellschaft trägt ferner das Risiko, dass Ansprüche wegen Insolvenz des Verkäufers, des Generalübernehmers, der Komponenten- Hersteller oder des Betriebsführers nicht durchsetzbar sind. Die Leistungsgarantien des Modulherstellers stellen eine Mindestabsicherung der Modulleistung dar. Sie kompensieren nur besonders schlechte Leistungen des Solarparks. Sie garantieren nicht die in der Prognoserechnung angenommenen Stromerlöse. Im Schadensfall trägt die Fondsgesellschaft das Risiko von Stillstandzeiten infolge des Ausfalls von Komponenten sowie für die Dauer der Reparatur und des Austauschs der Komponenten. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Betriebsführer die geschuldete Leistung nicht ordnungsgemäß erbringt und sich die Leistungsfähigkeit der Anlage dadurch verschlechtert. Langzeiterfahrungen mit großen Photovoltaik- Freiflächenanlagen bestehen derzeit noch nicht. Insofern liegen der Prognoserechnung Annahmen zugrunde, welche sich noch nicht durch tatsächliche Daten belegen lassen. Die vorgenannten Risiken können die Liquiditäts- und Ertragslage der Fondsgesellschaft und damit das Ergebnis der Anleger negativ beeinflussen, was zu einer Reduzierung der Auszahlungen (einschließlich Kapitalrückzahlungen) und/ oder zum vollständigen oder teilweisen Verlust der Einlage nebst Agio führen kann. 18

19 Altlasten/Kampfmittel/Verkehrssicherungspflichten Der Solarpark Prenzlau wurde auf einem ehemaligen Militärflughafen errichtet. Bei den Flächen handelt es sich teilweise um Altlasten- und Kampfmittelverdachtsflächen. Die Flächen wurden durch einen vom Generalübernehmer beauftragten Gutachter begutachtet. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Einschätzungen des Gutachters zu der Altlasten- und Kampfmittelsituation unzutreffend sind. Auf Basis dieses Gutachtens hat juwi Solar GmbH eine Bankbürgschaft in Höhe von 60 TEUR für gegebenenfalls zukünftig erforderlich werdende Maßnahmen gestellt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die von juwi Solar GmbH gestellte Bankbürgschaft in Höhe von 60 TEUR für gegebenenfalls zukünftig erfoderlich werdende Maßnahmen nicht ausreichend ist. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Nutzung des Grundstücks während der Laufzeit zeitweise oder dauerhaft infolge nachträglich festgestellter Altlasten und Kampfmittel unmöglich wird und die Anlagen vor Ablauf der Festlaufzeit entfernt werden müssen. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass Ansprüche gegen den Grundstückseigentümer wegen Altlasten nicht erfüllt werden oder nicht durchsetzbar sind. Die Objektgesellschaften tragen ferner die Verkehrssicherungspflicht für solche Gefahren, die mit der Errichtung oder dem Betrieb des Solarparks einhergehen. An dem Standort Prenzlau befinden sich zwei leer stehende Gebäude auf der gepachteten Fläche. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Objektgesellschaften auf Grund einer Veränderung der Rahmenbedingungen zukünftig zu Maßnahmen in Zusammenhang mit der Verkehrssicherungspflicht oder den aufstehenden Gebäuden (Prenzlau) in Anspruch genommen werden. Durch Altlasten und Kampfmittel bzw. deren Beseitigung oder in Folge der Verkehrssicherungspflicht entstehende, nicht kalkulierte Kosten und Ertragsausfälle im Sanierungsfall können zu einer Reduzierung der Auszahlungen (einschließlich Kapitalrückzahlungen) und/oder zum vollständigen oder teilweisen Verlust der Einlage nebst Agio führen. Fremdfinanzierung/Kürzung der Auszahlungen/ Auszahlungssperre Die Fondsgesellschaft hat kein Fremdkapital aufgenommen und wird auch zukünftig kein Fremkapital aufnehmen. Die Objektgesellschaften haben zur Finanzierung der Investitionen Darlehen bei der DZ Bank AG aufgenommen. Die Zinsen wurden über die jeweilige Darlehenslaufzeit mittels eines Zinsswapgeschäfts gesichert. Der Zinsswap zur Zinssicherung der KfW-Darlehen sichert jedoch nicht die Marge der Bank. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass nach Ablauf der Zinsbindung der KfW-Darlehen von der Bank Margenaufschläge erhoben werden, die die in der Prognoserechnung angenommenen Werte übersteigen. In den Kreditverträgen wurden vertragliche Nebenpflichten vereinbart, die von den Objektgesellschaften einzuhalten sind. Auszahlungen an die Fondsgesellschaft sind nur zulässig, wenn sie nicht gegen derartige Nebenpflichten verstoßen. So dürfen Auszahlungen nur unter Einhaltung eines gewissen Mindestkassenbestands und des Bestehens einer Schuldendienstdeckungsquote von mindestens 1,1 vorgenommen werden. Auszahlungen über den begrenzten Wert hinaus und Auszahlungen bei Unterschreiten der Schuldendienstdeckungsquote von 1,1 sind von der Zustimmung der finanzierenden Bank abhängig. Im Falle einer unterbleibenden Zustimmung der finanzierenden Bank müssen Auszahlungen in den einzelnen Jahren gekürzt werden oder entfallen gänzlich. Die Auszahlungsvoraussetzungen unter den Kreditverträgen liegen noch nicht vollständig vor. Die Auszahlung der Darlehen ist daher noch nicht vollständig erfolgt. Die Auszahlungen erfolgen prognosegemäß bis spätestens zum Sollten sich die Auszahlungen verzögern, entstehen nicht kalkulierte Zwischenfinanzierungszinsen. Die vorgenannten Risiken können die Liquiditäts- und Ertragslage der Fondsgesellschaft und damit das Ergebnis der Anleger negativ beeinflussen, was zu einer Reduzierung der Auszahlungen (einschließlich Kapitalrückzahlungen) und/ oder zum vollständigen oder teilweisen Verlust der Einlage nebst Agio führen kann. 19

20 Verwertung durch die finanzierende Bank Werden die prognostizierten Stromerlöse nicht erreicht oder entstehen nicht kalkulierte Kosten der Objektgesellschaften, kann dies dazu führen, dass die Schuldendienstdeckungsquote unter einen Wert von 1,05 sinkt bzw. die Objektgesellschaften nicht in der Lage sind, den Zins- und Tilgungsanspruch der finanzierenden Bank rechtzeitig zu bedienen. In beiden Fällen ist die finanzierende Bank berechtigt, den Kreditvertrag außerordentlich zu kündigen. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht auch im Fall eines Verstoßes gegen die vertraglichen Nebenpflichten oder wenn über das Vermögen eines Vertragspartners der Objektgesellschaft ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird. Darüber hinaus besteht eine Vielzahl von weiteren Kündigungsgründen der finanzierenden Bank. Liegt ein Kündigungsgrund vor, ist die finanzierende Bank berechtigt, die bestehenden Sicherheiten zu verwerten. Die Solarparks sind zugunsten der finanzierenden Bank sicherungsübereignet. Im Fall der Verwertung der Solarparks durch die finanzierende Bank kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein Wert erzielt wird, der deutlich unter dem Verkehrswert liegt. Das führt dazu, dass ein erzielter Verwertungserlös die Verbindlichkeiten der Objektgesellschaften gegenüber der finanzierenden Bank nicht deckt, woraus die Insolvenz der Objektgesellschaften und damit der Fondsgesellschaft resultieren kann. Die vorgenannten Risiken können die Liquiditäts- und Ertragslage der Fondsgesellschaft und damit das Ergebnis der Anleger negativ beeinflussen, was zu einer Reduzierung der Auszahlungen (einschließlich Kapitalrückzahlungen) und/ oder zum vollständigen oder teilweisen Verlust der Einlage nebst Agio führen kann. Versicherungsschutz Die Objektgesellschaften als Eigentümer der Anlagen haften für sämtliche Schäden, die Dritten aus dem Betrieb der Anlagen entstehen. Die Solarparks verfügen über branchenübliche Versicherungen. Da jedoch nicht sämtliche Risiken vollständig oder der vollen Höhe nach versicherbar sind bzw. Versicherungen den Umfang der versicherten Schäden während der Vertragslaufzeit anpassen können, kann nicht ausgeschlossen werden, dass während der Betriebsphase ein Schadensfall eintritt, der nicht durch die abgeschlossenen Versicherungen abgedeckt ist und zu einem Untergang oder zu einer ganzen oder teilweisen Zerstörung bzw. einer Einschränkung der Nutzung des Solarparks führt. Es kann ferner nicht ausgeschlossen werden, dass Versicherungsprämien erhöht werden oder Versicherungsfälle eine Kündigung der Versicherungsverträge auslösen. Sollten im Schadensfall die Versicherungsleistungen nicht ausreichen, Selbstbehalte zu Lasten der Objektgesellschaften gehen oder bestimmte Risiken (Krieg, Terroranschlag) nicht versichert sein, müssen diese für verbleibende Zahlungen aufkommen. Die vorgenannten Risiken können die Liquiditäts- und Ertragslage der Fondsgesellschaft und damit das Ergebnis der Anleger negativ beeinflussen, was zu einer Reduzierung der Auszahlungen (einschließlich Kapitalrückzahlungen) und/ oder zum vollständigen oder teilweisen Verlust der Einlage nebst Agio führen kann. Fremdfinanzierung der Beteiligung Sollte ein Anleger seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft fremdfinanzieren, besteht die Gefahr, dass der Anleger über den möglichen Totalverlust seiner Einlage hinaus zusätzlich Zinsen und Tilgung der Fremdfinanzierung zu bedienen hat. Sollte ein Anleger für eine solche Fremdfinanzierung Sicherheiten stellen, droht in diesem Fall auch die Verwertung der gestellten Sicherheiten durch die den Anleger finanzierende Bank, was zu der Privatinsolvenz des Anlegers führen kann. 20

21 Bonitätsrisiken Die Fondsgesellschaft hat über die Objektgesellschaften die juwi Solar GmbH mit der technischen Betriebsführung beauftragt, die auch die Instandsetzung und Instandhaltung der Solarparks im vertraglich vereinbarten Umfang beinhaltet. Die juwi Solar GmbH hat als Generalübernehmer die Solarparks errichtet. Die juwi Solar GmbH erstattet den Objektgesellschaften nach den Generalübernehmerverträgen entgangene Stromerträge (für den Solarpark Prenzlau beschränkt auf 5 % des Vertragspreises), die entstehen, wenn der Netzbetreiber die Anlagen aufgrund der fehlenden Anlagenzertifikate vom Netz nimmt. Die Fondsgesellschaft trägt während der gesamten Laufzeit des Betriebsführungs- und Generalübernehmervertrags das Bonitätsrisiko der juwi Solar GmbH. Die juwi Gründungskommanditist Germany GmbH ist Verkäufer der Anteile an den Objektgesellschaften. Die Fondsgesellschaft trägt für die gesamte Gewährleistungsdauer das Bonitätsrisiko der juwi Gründungskommanditist Germany GmbH. Gleichermaßen trägt die Fondsgesellschaft während der Garantie-/Gewährleistungsdauer das Bonitätsrisiko der Komponenten-Hersteller. Im Falle des Ausfalls dieser Unternehmen drohen den Objektgesellschaften und somit mittelbar der Fondsgesellschaft möglicherweise erhebliche Mehrkosten, falls der Abschluss von neuen Verträgen oder die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen nicht zu den gleichen Konditionen erfolgen kann. Die LHI Leasing GmbH hat über die NAMUTO Verwaltung GmbH im Wege einer stillen Beteiligung eine Eigenkapitalzwischenfinanzierung in die Objektgesellschaften eingebracht. Sollte bis zum Ende der Platzierungsphase nicht das gesamte Zeichnungskapital platziert sein, hat die LHI Leasing GmbH die Einzahlung und Platzierung des Zeichnungskapitals zum garantiert. Bis zu diesem Zeitpunkt beigetretene Anleger tragen insofern das Bonitätsrisiko der LHI Leasing GmbH. Die vorgenannten Risiken können die Liquiditäts- und Ertragslage der Fondsgesellschaft und damit das Ergebnis der Anleger negativ beeinflussen, was zu einer Reduzierung der Auszahlungen (einschließlich Kapitalrückzahlungen) und/ oder zum vollständigen oder teilweisen Verlust der Einlage nebst Agio führen kann. Beratungskosten/sonstige Kostenerhöhungen/ Rückbaukosten Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass während der Laufzeit der Solarparks ein Bedarf an zusätzlicher technischer und/oder rechtlicher Beratung durch Dritte entsteht. Es kann ferner nicht ausgeschlossen werden, dass infolge einer Erhöhung von sonstigen Kosten (z. B. IHK-Beiträgen, nicht kalkulierten Kosten, die im Zusammenhang mit Kreditverträgen oder Sicherheitenverträgen entstehen) oder erhöhten Instandhaltungs-/Instandsetzungskosten nicht kalkulierte Mehrkosten entstehen, was zu einer Reduzierung der Auszahlungen (einschließlich Kapitalrückzahlungen) führen kann. Im Rahmen der Prognoserechnung wurde ferner davon ausgegangen, dass keine Kosten für den Rückbau entstehen. Es wird in den Jahren 2012 bis 2016 eine Rücklage für Ausgleichsmaßnahmen in Höhe von insgesamt EUR und in den Jahren 2028 und 2029 eine Rückbaurücklage in Höhe von insgesamt EUR gebildet und auf einem Reservekonto bar hinterlegt. Prognosegemäß werden diese Rücklagen am Ende der Laufzeit an die Anleger ausgeschüttet. Es besteht das Risiko, dass der Rückbau der Solarparks Kosten verursacht. Die vorgenannten Risiken können die Liquiditäts- und Ertragslage der Fondsgesellschaft und damit das Ergebnis der Anleger negativ beeinflussen, was zu einer Reduzierung der Auszahlungen (einschließlich Kapitalrückzahlungen) und/ oder zum vollständigen oder teilweisen Verlust der Einlage nebst Agio führen kann. Konjunkturelles Umfeld Die Singularität der derzeitigen wirtschaftlichen Situation, insbesondere aufgrund der Verschuldungssituation im Euro-Raum, erschwert in besonderem Maße eine Prognose der künftigen Entwicklung der Weltwirtschaft, der Solarbranche und damit auch der Beteiligung des Anlegers. Die erneute Absenkung der Einspeisevergütung sowie die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung des Solarmarkts haben sich in letzter Zeit negativ auf die allgemeine Situation der Solarbranche ausgewirkt. 21

22 4.2 Steuerliche Risiken Allgemeine steuerliche Risiken Die steuerlichen Ausführungen basieren auf der derzeit bekannten Rechtslage. Ferner wurden die herrschende Verwaltungspraxis und die aktuelle Rechtsprechung der Finanzgerichte zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung zugrunde gelegt. Es ist jedoch insgesamt nicht auszuschließen, dass sich die steuerliche Beurteilung des vorliegenden Beteiligungsangebots durch Änderung von Rechtsprechung, Gesetzen und Erlassen der Finanzverwaltung und der Besteuerungspraxis bzw. Betriebsprüfungen künftig ändert. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass über den Prognosezeitraum weitere Steuern eingeführt oder wieder erhoben werden, wie z. B. die Vermögensteuer. Dies kann zu einer höheren Steuerbelastung führen und damit nachteilige Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der Beteiligung haben. Daneben können negative Auswirkungen auf die Beteiligung des Anlegers dadurch entstehen, dass die Finanzverwaltung zu der dem Beteiligungsangebot zugrunde liegenden Konzep tion eine andere Rechtsauffassung vertritt. Einkommensteuerliche Risiken Im Rahmen der Prognoserechnung für die Anleger wurde ein Steuersatz von durchgehend 42,0 % zzgl. Solidaritätszuschlag von 5,5 % zugrunde gelegt. Ein höherer Steuersatz des Anlegers (die so genannte Reichensteuer) mit 45,0 % oder eine zukünftige Steuersatzerhöhung würde zu einer höheren Steuerlast führen. Sonderbetriebsausgaben des Anlegers (z. B. Zinsen für eine etwaige Fremdfinanzierung der Beteiligung an der Fondsgesellschaft) können den prognostizierten und auf den einzelnen Anleger anteilig entfallenden Totalüberschuss der Fondsgesellschaft auf Ebene des Anlegers gefährden. Insofern kann durch eine Fremdfinanzierung der Beteiligung an der Fondsgesellschaft die Gewinnerzielungsabsicht des jeweiligen Anlegers gefährdet werden. Die vom Anbieter erstellte Prognoserechnung berücksichtigt derartige Sonderbetriebsausgaben aus einer Anteilsfinanzierung nicht. Der Anbieter empfiehlt daher jedem Anleger eindringlich, die Aufnahme einer Anteilsfinanzierung nur nach Rücksprache mit einem steuerlichen Berater vorzunehmen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung eine abweichende Bemessungsgrundlage für die Abschreibungen der Photovoltaikanlagen zugrunde legt oder dass die konzeptionsgemäß einkalkulierte Sonderabschreibung nach 7g EStG nicht anerkannt wird, was zu einem höheren steuerlichen Ergebnis oder einer zeitlichen Verschiebung der steuerlichen Ergebnisse führen könnte. Die vorgenannten Risiken können zu einer Reduzierung der Auszahlungen an den Anleger (einschließlich Kapitalrückzahlungen) führen. Gewerbesteuerliche Risiken Im Hinblick auf die Gewerbesteuer besteht sowohl auf Ebene der Objektgesellschaften als auch auf Ebene der Fondsgesellschaft das Risiko, dass die anwendbaren Hebesätze erhöht werden. In der Prognoserechnung für die Anleger wurde eine Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerschuld gemäß 35 EStG unterstellt. Insofern besteht das Risiko, dass durch zukünftige Gesetzesänderungen eine derartige Gewerbesteueranrechnung nicht mehr oder nur noch in einem verminderten Umfang möglich ist, was negative Auswirkungen auf die Rentabilität der Beteiligung hätte. Ein Gesellschafterwechsel auf Ebene der Fondsgesellschaft führt nach derzeitiger Finanzverwaltungsauffassung vorbehaltlich des 10a Satz 10 GewStG i. V. m. 8c KStG nicht zu einem quotalen Untergang des gewerbesteuerlichen Verlustvortrags oder Zinsvortrags auf Ebene der Objektgesellschaften. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung ihre bis herige Auffassung ändert, mit der Folge, dass ein Gesellschafterwechsel auf Ebene der Fondsgesellschaft zu einem quotalen Untergang eines etwaigen Verlustvortrags oder Zinsvortrags auf Ebene der Objektgesellschaften führt, woraus höhere steuerliche Ergebnisse resultieren würden. Die vorgenannten Risiken können zu einer höheren Steuerlast auf Ebene des Anlegers führen, bzw. bei einem durch Gesellschafterwechsel ausgelösten quotalen Untergang eines Verlustvortrags würde der ausscheidende Gesellschafter die dadurch verursachten Steuern auf Gesellschaftsebene ausgleichen müssen. Fazit Der Anbieter weist insgesamt darauf hin, dass die prognostizierten Ergebnisse nicht garantiert werden können. Darüber hinaus weist der Anbieter darauf hin, dass die Risiken aus der steuerlichen Konzeption und die Risiken aus Steuerrechtsänderungen insgesamt und vollumfänglich vom Anleger zu 22

23 tragen sind. Über die Festsetzung der Besteuerungsgrundlagen sowie die endgültige Höhe der steuerlichen Ergebnisse entscheidet die Finanzverwaltung jedoch erst im Rahmen der Veranlagung oder nach einer steuerlichen Außenprüfung (Betriebsprüfung) bei der Fondsgesellschaft bzw. bei den Objektgesellschaften. Sollte eine Betriebsprüfung in Teilbereichen zu einem anderen Ergebnis im Hinblick auf die steuerliche Qualifikation der Konzeption kommen, so kann eine abweichende Festsetzung von Steuern in einzelnen Veranlagungszeiträumen durch die Finanzverwaltung zu Steuernachzahlungen auf Ebene der Objektgesellschaften, der Fondsgesellschaft und auf Ebene der einzelnen Anleger führen. Durch zusätzliche Steuerbelastungen können sich die Auszahlungen verringern. Darüber hinaus sind Steuernachzahlungen ab dem 16. Monat nach Ablauf des jeweils betroffenen Kalenderjahres nach Maßgabe der 233a und 238 AO mit monatlich 0,5 % zu verzinsen. 4.3 Rechtliche Risiken Haftung Durch die Treugeberstellung der Anleger werden diese vorbehaltlich ihres späteren Wunsches auf Umwandlung der treuhänderischen in eine direkte Beteiligung gemäß 7 des Treuhandvertrags nicht Kommanditisten der Fondsgesellschaft und damit auch nicht im Handelsregister eingetragen. Da aber die Treugeber den Treuhandkommanditisten im Treuhandvertrag von der Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten freistellen, entspricht ihre Haftung, bezogen auf die jeweilige Höhe ihrer Beteiligung am Gesellschaftsvermögen, der eines mit 10,0 % seiner Pflichteinlage direkt im Handelsregister eingetragenen Kommanditisten. Die Haftung eines Kommanditisten gegenüber Dritten ist in den 171 ff. HGB gesetzlich geregelt. Sofern ein Kommanditist mit seiner Hafteinlage (10,0 % der Pflichteinlage) im Handelsregister eingetragen ist und seine Hafteinlage nicht durch gewinnunabhängige Entnahmen gemindert wird, ist die unmittelbare Haftung eines Kommanditisten ausgeschlos sen. Entnimmt oder erhält ein Kommanditist Aus zahlungen, die sein Kapitalkonto unter den Betrag seiner Hafteinlage sinken lassen, so lebt seine unmittelbare Haftung im gleichen Maße bis zur Höhe seiner Hafteinlage wieder auf ( 172 Abs. 4 HGB). Der Anleger kann in diesem Fall unmittelbar von einem Gläubiger der Fondsgesellschaft oder im Wege des Rückgriffs auch von der Fondsgesellschaft in Anspruch genommen werden. Das maximale Außenhaftungsrisiko des Anlegers beträgt unter diesem Gesichtspunkt 10,0 % seiner gezeichneten Pflichteinlage. Das gilt entsprechend, wenn das Kapitalkonto des Anlegers infolge von Verlusten oder nachfolgenden Entnahmen unter den Betrag seiner Hafteinlage absinkt. Im Innenverhältnis lebt die Haftung des Gesellschafters bis zur Höhe der Pflichteinlage wieder auf, sofern Ausschüttungen erfolgen, die nicht aus Gewinnen resultieren. Im Falle der Auflösung der Fondsgesellschaft oder des Ausscheidens eines Gesellschafters vor deren Auflösung finden die gesetzlichen Regeln der 159 ff. HGB Anwendung. Danach verjähren die Ansprüche gegen einen Gesellschafter aus Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft in fünf Jahren nach der Handelsregistereintragung, der Auflösung der Fondsgesellschaft bzw. des Ausscheidens des Gesellschafters. Wird der Anspruch des Gläubigers gegen die Fondsgesellschaft erst nach der Eintragung fällig, so beginnt die Verjährung mit dem Zeitpunkt der Fälligkeit. Wünscht ein Treugeber die Umwandlung seiner treuhänderischen Beteiligung in eine Direktbeteiligung als Kommanditist an der Fondsgesellschaft, kann er im Zeitraum zwischen seinem Eintritt als Direktkommanditist und der Eintragung seiner entsprechenden Haftsumme im Handelsregister gemäß 176 Abs. 2 HGB unbeschränkt für Gesellschaftsverbindlichkeiten haften. Von dieser Haftung wird ein Kommanditist durch die Komplementärin freigestellt, sobald ein Kommanditist die nach 5 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft erforderliche Handelsregistervollmacht für die LHI Fondsverwaltung GmbH erteilt hat und diese dort eingegangen ist. Das Stammkapital der Komplementärin beträgt ,00 EUR. Dies kann dazu führen, dass der Freistellungs anspruch des Anlegers in einem solchen Fall nicht werthaltig ist. Nachschuss Die Begründung einer Nachschusspflicht bedarf eines Gesellschafterbeschlusses mit der Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Ein Anleger, der nicht für die Begründung einer Nachschusspflicht gestimmt hat, braucht nicht an einer solchen Kapitalmaßnahme teilzunehmen. Es besteht dann aber für einen solchen Anleger das Risiko, dass sich aufgrund des Nachschusses anderer Gesellschafter seine Quote am Gesellschaftsvermögen reduziert (Verwässerungseffekt). 23

24 Ausschluss aus der Gesellschaft Ein Anleger kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen durch fristlose Kündigung mit sofortiger Wirkung oder zu einem von der Komplementärin bestimmten Zeitpunkt aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden, insbesondere wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde, wenn seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft gepfändet wurde und die Pfändung nicht binnen zwei Monaten wieder aufgehoben wurde oder bei grober Verletzung der sonstigen Verpflichtungen aus dem Gesellschaftsverhältnis. Einzelheiten regelt 17 des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft. Bei einem berechtigten Ausschluss aus der Fondsgesellschaft erhält der Anleger lediglich den Buchwert seiner bereits geleisteten Einlage als Abfindung. Wird ein Anleger ausgeschlossen, weil er seine geschuldete Einlage nicht oder nicht vollständig (zzgl. Agio) geleistet hat, erhält er nur insoweit eine Abfindung, als die Einlage geleistet ist. Darüber hinaus sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu entrichten. Die vorgenannten Risiken können zum vollständigen oder teilweisen Verlust der Einlage führen. Gesellschafterversammlung/Majorisierung Jeder Anleger hat das Recht, sich an der Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung bzw. am schriftlichen Abstimmungsverfahren zu beteiligen. Werden diese Mitbestimmungsrechte nicht wahrgenommen, kann es zu Beschlüssen kommen, die von allen Gesellschaftern mitgetragen werden müssen, was die Interessen einzelner Anleger einschränken kann. Gleiches gilt für den Fall, dass Beschlüsse mehrheitlich gefasst und einzelne Anleger dadurch überstimmt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Fondsgesellschaft durch einzelne Kommanditisten beherrscht wird (Majorisierung). Dies gilt insbesondere dann, wenn der Anbieter oder ein dem Anbieter nahestehendes Unternehmen aufgrund der Inanspruchnahme der Platzierungsgarantie die Fondsgesellschaft majorisiert. Darüber hinaus können bestimmte Gesellschafterbeschlüsse gemäß 11 des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft nur mit einer Zustimmung von mindestens drei Vierteln aller abgegebenen Stimmen gefasst werden. Einige Beschlüsse bedürfen ferner der Zustimmung der Komplementärin, was die Einflussmöglichkeiten einzelner Anleger ggf. deutlich einschränken kann. Fungibilität der Beteiligung Die Möglichkeiten zur Verfügung über die Kommanditanteile sind sowohl rechtlich als auch faktisch eingeschränkt, da für derartige Beteiligungen kein geregelter Markt ähnlich einer Wertpapierbörse besteht. Dies kann dazu führen, dass verkaufswillige Anleger keinen angemessenen Verkaufspreis erzielen oder keine Erwerber für ihre Beteiligung finden und ihr Eigenkapital langfristig, schlechtestenfalls bis zum ersten ordentlichen Kündigungstermin am , gebunden bleibt. Wegen der vor genannten eingeschränkten Veräußerbarkeit ist die Vermö gens anlage nur für Anleger geeignet, die ein langfristiges Investment suchen. Zu berücksichtigen ist ferner, dass der ausscheidende Anleger einen etwaigen Gewerbesteuermehraufwand, der aufgrund des Gesellschafterwechsels wegen des Wegfalls gewerbesteuerlicher Verlustvorträge entstehen kann, sowie den Nachteil, der der Gesellschaft durch den Wegfall eines Zinsvortrags entstehen kann, zu ersetzen hat. Dies führt zu einer Verschlechterung der Rentabilität und kann daher wirtschaftlich zu einer weiteren Einschränkung der Fungibilität der Beteiligung führen. Öffentlich-rechtliche Genehmigungen Änderung von gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen Anpassung Entgelt des technischen Betriebsführers Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigung zurückgenommen oder widerrufen wird oder infolge einer Gesetzesänderung weitere Genehmigungen erforderlich werden. Es kann ferner nicht ausgeschlossen werden, dass die Genehmigungsbehörden während der Betriebsphase der Solarparks nachträgliche Auflagen oder behördliche Anordnungen für den Betrieb der Solarparks oder des Umspannwerks/Übergabestation beschließen. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass sich aufgrund neuer oder geänderter gesetzlicher und behördlicher Anforderungen, Industrienormen oder anderer einzuhaltender Vorschriften, einer Weiterentwicklung der Technik, geänderter Herstellervorgaben, geänderter Anforderungen durch die Versicherungen der Umfang der Inspektionsund Wartungsarbeiten erweitert oder verteuert. 24

25 Führen solche Rechtsänderungen oder behördliche Anordnungen oder Änderungen von Industrienormen oder anderer vom Betriebsführer einzuhaltender Vorschriften zu zusätzlichen Leistungen des Betriebsführers, werden die entsprechenden Arbeiten als Zusatzleistungen behandelt. Zusatzleistungen werden nach festgelegten Stundensätzen abgerechnet oder, wenn für spezifische Tätigkeiten kein Stundensatz festgelegt wurde, erfolgt die Vergütung nach den marktüblichen Stundensätzen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Dies kann zu einer nicht kalkulierten Kostenbelastung und/oder zu einer vorübergehenden oder dauerhaften Einschränkung des Betriebs der Solarparks führen, was zu einer Reduzierung der Auszahlungen (einschließlich Kapitalrückzahlungen) und/oder zum vollständigen oder teilweisen Verlust der Einlage nebst Agio führen kann. Interessenkollisionen juwi Solar GmbH ist Generalübernehmer für die Errichtung der Solarparks und ist ferner für die Wartung und Instandhaltung der Anlagen verantwortlich. Insofern könnte es bei einer etwaigen Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen aus den Generalübernehmerverträgen u. a. zu Interessenkollisionen kommen. Ferner ist der Treuhänder ein mit dem Anbieter verflochtenes Unternehmen. Interessenkonflikte können daher nicht ausgeschlossen werden. Dies kann zu einer Reduzierung der Auszahlungen an den Anleger (einschließlich Kapitalrückzahlungen) führen. Managementrisiko/Schlüsselpersonenrisiko Es besteht das Risiko, dass aufgrund von Managementfehlern der beauftragten Unternehmen oder auf Ebene der Fondsgesellschaft oder der Objektgesellschaften selbst (z. B. bei der Anlage der liquiden Mittel) höhere Kosten entstehen bzw. niedrigere Einnahmen als prognostiziert erzielt werden. Es ist zudem nicht sichergestellt, dass bei Ausscheiden von Mitarbeitern in verantwortlichen Positionen geeignete Nachfolger gefunden werden. Dies kann zu einer Reduzierung der Auszahlungen an den Anleger (einschließlich Kapitalrückzahlungen) führen. Rechtliche Rahmenbedingungen/Einspeisevergütung Das Fondskonzept basiert auf der nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) in der am geltenden Fassung garantierten Einspeisevergütung. Bei Vorliegen der Vergütungsvoraussetzungen nach dem EEG ist der Netzbetreiber nach der derzeit geltenden Gesetzeslage zur vorrangigen Abnahme und Vergütung des in das Netz eingespeisten Stroms für die Dauer von 20 Jahren nach Inbetriebnahme der Solaranlage zzgl. des Inbetriebnahmejahres verpflichtet. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die bestehende Vergütungsregelung infolge von Gesetzesänderungen auch für bereits bestehende Anlagen reduziert wird, die der Beteiligung zu Grunde liegenden Bestimmungen des EEG geändert oder anders ausgelegt oder angewendet werden oder die Abnahme- und Vergütungspflicht der Netzbetreiber ganz entfällt. Dies könnte zur Folge haben, dass die Objektgesellschaften den produzierten Strom nur noch zu einer geringeren Vergütung verkaufen können. Das vorgenannte Risiko kann die Liquiditäts- und Ertragslage der Fondsgesellschaft und damit das Ergebnis der Anleger negativ beeinflussen, was zu einer Reduzierung der Auszahlungen (einschließlich Kapitalrückzahlungen) führen kann. Vertragserfüllungsrisiko/Vertragslaufzeit Es besteht ferner das Risiko, dass die Objektgesellschaften ihre vertraglichen Ansprüche bei Nichterfüllung durch die jeweiligen Vertragspartner oder Insolvenz der Vertragspartner nicht durchsetzen können. Hierzu zählen z. B. Rechte und Ansprüche aus Garantien, Gewährleistungs- und Leistungszusagen der jeweiligen Hersteller der verwendeten Photovoltaikmodule und Wechselrichter. Insbesondere zählen hierzu auch die Ansprüche gegenüber juwi Solar GmbH aus den Generalübernehmerverträgen und den Technischen Betriebsführungsverträgen, Ansprüche aus den Anteilskauf- und Übertragungsverträgen gegenüber der juwi Gründungskommanditist Germany GmbH als Verkäufer der Kommanditanteile an den Objektgesellschaften sowie Ansprüche aus den Pachtverträgen gegenüber den Grundstückseigentümern. Gewährleistungsansprüche oder Schadensersatzansprüche können wegen bestehender Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse oder Verjährung nicht durchsetzbar sein. Dies kann dazu führen, dass Schäden nicht ersetzt werden und die Kosten von der Fondsgesellschaft aufgebracht werden müssen. Ferner trägt die Fondsgesellschaft das Bonitätsrisiko der Partner sowie das Risiko, dass der durch den Ausfall eines Vertragspartners (z. B. infolge von Kündigung oder Insolvenz) erforderliche neue Vertragsabschluss 25

26 nur zu erhöhten Kosten möglich ist. Hierdurch entstehen der Fondsgesellschaft nicht kalkulierte Mehrkosten, was zu einer Reduzierung der Auszahlungen an den Anleger (einschließlich Kapitalrückzahlungen) führen kann. Der Gestattungsvertrag mit dem Landkreis Emsland für einen Teil der Kabeltrasse in Georgsdorf (Unterkreuzung der Kreisstraße) sieht lediglich eine Laufzeit bis zum vor. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Verlängerung des Vertrags nicht zu den gültigen Konditionen erreicht wird. Eine Vertragsverlängerung kann daher zu erhöhten Kosten führen. Hierdurch entstehen der Fondsgesellschaft nicht kalkulierte Mehrkosten, was zu einer Reduzierung der Auszahlungen an den Anleger (einschließlich Kapitalrückzahlungen) führen kann. Rückabwicklungsrisiko Die Fondsgesellschaft ist u.a. zum Rücktritt von den Anteilskauf- und Übertragungsverträgen berechtigt, wenn nicht spätestens bis zum die Anlangenzertifikate für die Solarparks vorgelegt werden. Die Anlagenzertifikate liegen noch nicht vor. Tritt die Fondsgesellschaft trotz Nichtvorliegen der Anlagenzertifikate nicht zurück und nehmen die Netzbetreiber die Anlagen aufgrund der fehlenden Anlagenzertifikate vom Netz, erhalten die Objektgesellschaften keine Stromerträge. Es besteht das Risiko, dass die juwi Solar GmbH der für diesen Fall übernommenen Verpflichtung zur Erstattung der entgangenen Stromerträge nach den Generalübernehmerverträgen nicht nach kommt, diese Ansprüche nicht durchsetzbar sind oder die Haftungsbeschränkung von 5 % des Vertragspreises (Prenzlau) überschritten wird. Dies kann zu einer Reduzierung der Auszahlungen an den Anleger (einschließlich Kapitalrückzahlung) und/oder zum vollständigen Verlust der Einlage nebst Agio führen. Die Fondsgesellschaft ist ferner zum Rücktritt von den Anteilskauf- und Übertragungsverträgen berechtigt, sofern nicht bis zum die Solarparks endgültig abgenommen wurden oder die Auszahlungsvoraussetzungen unter den Kreditverträgen vorliegen. Tritt die Fondgesellschaft aus einem dieser Gründe von den Anteilskauf- und Übertragungsverträgen zurück, sind die Kommanditanteile an den Objektgesellschaften an den Verkäufer zu übertragen. Im Fall des Rücktritts von einem bzw. beiden Anteilskauf- und Übertragungsverträgen wird der Anleger nicht Gesellschafter der Fondsgesellschaft. Weitere Ansprüche des Anlegers sind ausgeschlossen. Sollte die LHI Leasing GmbH ihren Verpflichtungen aus der Platzierungsgarantie nicht nachkommen oder können die Anlagen aufgrund des Nichtvorliegens der Anlagenzertifikate dauerhaft nicht betrieben werden, besteht das Risiko, dass eine Rückabwicklung der Vermögensanlage erforderlich ist. In diesen Fällen hat der Anleger keinen Anspruch auf eine (vollständige) Rückzahlung seiner Einlage. Dies kann zum vollständigen oder teilweisen Verlust der Einlage führen. Allgemeines Rechtsänderungsrisiko In den letzten Jahren hat ein stetiger Wandel bei der rechtlichen Beurteilung einzelner Rechtsfragen im Zusammenhang mit Beteiligungsangeboten wie dem vorliegenden stattgefunden. Betroffene Einzelfragen sind bspw. Fragen des Fernabsatzes von Beteiligungen, Inhalte von Widerrufsbelehrungen in Beitrittserklärungen, Zustandekommen eines wirksamen Beitritts zu Fondsgesellschaften, die Wirksamkeit einzelner Klauseln in Fondsgesellschaftsverträgen etc. Es besteht ferner das Risiko, dass sich die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen mit Wirkung für die Zukunft oder die Vergangenheit ändern oder von Behörden oder Gerichten abweichend bewertet oder angewendet werden. Hieraus ergibt sich das Risiko, dass eine Anpassung der Struktur der Beteiligung oder eine Rückabwicklung erforderlich wird. Es besteht das Risiko, dass der Verwertungserlös bei einer Rückabwicklung nicht zur Deckung der Verbindlichkeiten ausreicht und eine Insolvenz der Fondsgesellschaft eintritt. Dies kann zu einer Reduzierung der Auszahlungen an den Anleger (einschließlich Kapitalrückzahlungen) und/oder zum vollständigen oder teilweisen Verlust der Einlage nebst Agio führen. 26

27 Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V. Die Fondsgesellschaft schließt sich dem Schlichtungsverfahren der Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V. an und unterwirft sich der gültigen Verfahrensordnung sowie den Schlichtungssprüchen der Ombudsperson, die im Rahmen dieser Verfahrensordnung ergehen. Anleger dieser Fondsgesellschaft haben die Möglichkeit, im Falle von Streitigkeiten ihre Beschwerden schriftlich an die Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V. zu richten und damit ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren einzuleiten. Das Verfahren wird schriftlich geführt. Soweit sich die Parteien nicht während des Verfahrens einigen, ergeht als Ergebnis der Prüfung ein Schiedsspruch der Ombudsperson. Nach der Verfahrensordnung der Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V. ist die Fondsgesellschaft an einen Schlichtungsspruch der Ombudsperson gebunden, sofern der Beschwerdegegenstand EUR nicht übersteigt. Die Berechnung der Höhe des Beschwerdegegenstands richtet sich nach der von dem beschwerdeführenden Anleger geltend gemachten Forderung. Das bedeutet, dass die Fondsgesellschaft in einem solchen Fall einer Entscheidung der Ombudsperson, die die Fondsgesellschaft verpflichtet, nachkommen muss und gegen den Schlichtungsspruch den ordentlichen Rechtsweg nicht beschreiten kann. Bei Beschwerden mit einem höheren Streitwert gibt die Ombudsperson eine Empfehlung ab. Dem Anleger steht es immer frei, den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten. Die vorgenannten Risiken können auch kumuliert auftreten. Das maximale Risiko aus der Beteiligung an der Fondsgesellschaft besteht im Totalverlust der Einlage des Anlegers nebst Agio. Zusätzliche Risiken aus der Fremdfinanzierung der Einlage bleiben unberührt; der Anleger hat in diesem Fall zusätzliche Zinsen und Tilgung der Fremdfinanzierung zu bedienen. Sollte ein Anleger für eine solche Fremdfinanzierung Sicherheiten stellen, droht in diesem Fall auch die Verwertung von gestellten Sicherheiten durch die den Anleger finanzierende Bank. Der zusätzliche Eintritt von Risiken aus einer etwaigen Fremdfinanzierung kann zur Privatinsolvenz des Anlegers führen. Nach Kenntnis des Anbieters existieren zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine weiteren wesentlichen Risiken. Es wird empfohlen, sich vor Beitritt von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater fachkundigen Rat einzuholen. Weitere Regulierung geschlossener Fonds Ausgelöst durch die Finanz- und Wirtschaftskrise haben in den vergangenen Monaten Bestrebungen zugenommen, Anbieter, Produkte, Vertriebe und Verwalter von Beteiligungsangeboten wie dem vorliegenden weiteren aufsichtsrechtlichen Regulierungen zu unterwerfen. Am tritt das Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagengesetz in Kraft, das insbesondere Anbieter und Vertriebe weiteren aufsichtsrechtlichen Regulierungen unterwirft. Darüber hinaus existiert die im Juli 2011 in Kraft getretene und bis 2013 vom nationalen Gesetzgeber umzusetzende AIFM-Richtlinie (Alternative Investment Fund Manager). Je nach Ausgestaltung einer künftigen Regulierung besteht das Risiko, dass die Umsetzung gesetzlicher Anforderungen mit deutlich erhöhten Kosten verbunden sein wird, was zu einer Reduzierung der Auszahlungen an den Anleger (einschließlich Kapitalrückzahlungen) führen kann. 27

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29 5. Der Markt Energiebedarf und Klimawandel weltweit Chance für Erneuerbare Energien Der globale Energieverbrauch steigt Weltweit wächst der Energiebedarf rasant. Seit Beginn der 70er Jahre hat sich der globale Energieverbrauch nahezu verdoppelt; in den vergangenen 140 Jahren, seit Beginn der Industrialisierung, wuchs er bei einer Vervierfachung der Bevölkerung sogar um das 60-Fache. Durchschnittlich verbraucht ein Mensch heute 16-mal mehr Energie als vor 130 Jahren, in Industriestaaten ist der Verbrauch noch wesentlich höher. Experten rechnen mit einem weiteren Anstieg um ein Drittel bis 2020, falls keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Dabei basieren fast 80 % der globalen Energieversorgung zurzeit (noch) auf den fossilen Energieträgern Erdöl, Kohle und Erdgas. Hinzu kommt die Kernenergie mit etwa 7 %. Die Ressourcen an fossilen Rohstoffen sind jedoch begrenzt und neigen sich dem Ende zu. Erdöl bspw. wird in 40 bis 60 Jahren nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Folge dieser Verknappung fossiler Energieressourcen sind dramatische Preissteigerungen. Klimawandel erfordert politisches Umdenken Auch der Umwelt- und Klimaschutz spielt neben Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit eine gewichtige Rolle für die künftige Energiepolitik. Der CO 2 -Ausstoß fossiler Brennstoffe, der für die gefürchtete Erderwärmung, den so genannten globalen Klimawandel, verantwortlich ist, stieg seit 1990 um fast 30 %. Dabei gibt es weltweit große Potenziale, den CO 2 -Ausstoß zu vermindern. Der Weg dazu ist eine effiziente Nutzung der Erneuerbaren Energien. Ausbau der Erneuerbaren Energien weltweit Wichtigster Hebel, um eine klima- und umweltfreundliche, wirtschaftlich effiziente Energieversorgung sicherzustellen, ist der Ausbau der regenerativen Energien weltweit. Die Ressourcen der Erneuerbaren Energien sind, wie der Begriff schon sagt, im Gegensatz zu den endlichen Vorräten fossiler Energieträger unerschöpflich und immer wieder neu herstellbar. Denn sie greifen auf die natürlichen Energieströme der Ökosphäre zurück, auf Energie aus Wasser, Wind und Sonne. Sonnenenergie wird nicht nur direkt, sondern auch über die in Pflanzen gespeicherte Sonnenenergie (Bioenergie) und die in der oberen Erdschicht gespeicherte Sonnenenergie genutzt. Hinzu kommt die Erdwärme (Geothermie) aus dem Inneren der Erde. Entgegen den herkömmlichen Anlagen zur Stromproduktion können erneuerbare Quellen Energie ohne schädliche Emissionen bereitstellen. Derzeit werden bereits 14 % des Energie verbrauchs weltweit mit regenerativen Energien gedeckt. Dieser Anteil ließe sich in den kommenden Jahrzehnten bis 2050 deutlich auf rd. 50 % erhöhen, schätzt der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung für Globale Umweltveränderungen (WBGU). 29

30 Die Veränderung des globalen Energiemix im exemplarischen Pfad bis 2050/2100 Prognose Primärenergieeinsatz (EJ/a) Geothermie Andere Erneuerbare Energien Solarthermie (nur Wärme) Solarstrom (Photovoltaik und solar thermische Kraftwerke) Wind Biomasse (modern) Biomasse (traditionell) Wasserkraftwerk Kernenergie Gas Kohle Öl Quelle: Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umwelterwärmungen (WBGU) Europa ist Vorreiter Insbesondere Europa hat sich zum schnellen Ausbau seiner Erneuerbaren Energien verpflichtet: Ihr Anteil an der reinen Stromerzeugung soll bis 2020 EU-weit auf 20 % erhöht werden. Denn nur mit dem stetigen Ausbau der Erneuerbaren Energien sind die ehrgeizigen Klimaschutzziele zu erreichen, wie die EU sie sich gesetzt hat. Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben deshalb die Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (EE-RiLi) verabschiedet, die im Sommer 2009 offiziell in Kraft trat. Darin ist das verbindliche Ziel der EU-Mitgliedstaaten festgeschrieben, bereits bis 2012 ihre kombinierten Treibhausgas-Emissionen auf 8 % unter den Stand von 1990 zu reduzieren. Die Erneuerbaren Energien in Deutschland Die Bundesregierung Deutschland verfolgt das ehrgeizige Ziel, bis 2020 den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromproduktion von 16 % auf mindestens 30 % fast zu verdoppeln will der Bund bereits mehr als die Hälfte des Strombedarfs aus Erneuerbaren Energien bereitstellen. Damit verbunden ist die Einsparung von rd. 40 % CO 2 bis 2020, das sind etwa 200 Mio. t Kohlendioxid. Bis 2050 soll die Energieerzeugung in Deutschland dann nahezu ausschließlich und dauerhaft auf Erneuerbaren Energien basieren. Laut der vom WWF in Auftrag gegebenen Studie Modell Deutschland Klimaschutz bis 2050, die gemeinsam vom Öko-Institut e. V. und der Prognos AG erstellt wurde, könnte der energiebedingte CO 2 -Ausstoß um bis zu 95 % reduziert werden. Für den Zeitraum bis 2020 wollen die EU-Staaten ihren Energiebedarf und die Emission von Treibhausgasen jeweils um 20 % gegenüber 1990 reduzieren und mindestens 20 % des Bruttoenergieverbrauchs aus erneuerbaren Quellen bereitstellen. 30

31 Wechselrichter Umspannwerk Solarpark Öffentliches Stromnetz Der Markt für Photovoltaik Energie aus Sonne die Photovoltaik Entwicklung der Photovoltaik Photovoltaikanlagen produzieren Solarstrom, indem sie die Sonnenstrahlung bzw. das einfallende Licht mittels Solarzellen auffangen und in elektrische Energie umwandeln. Dieses Umwandlungsverfahren nennt man Photovoltaik nach dem altgriechischen Wort für Licht. Zurzeit werden in den meisten Photovoltaikanlagen vorwiegend kristalline Zellen verwendet, da ihr Wirkungsgrad mit 14 bis 18 % (monokristalline Solarzellen) bzw. 12 bis 16 % (polykristalline Module) höher ist. Dabei sind die monokristallinen Zellen erheblich teurer, da das Herstellungsverfahren sehr viel aufwändiger ist. Dünnschicht-Solarzellen bestehen aus einer 100-mal dünneren Schicht Silizium oder anderer Beschichtungsmaterialien wie etwa Cadmiumtellurid, die auf ein Träger material (z. B. Glas) aufgedampft oder aufgesprüht werden. Bereits 1839 entdeckt, kam das photoelektrische Prinzip erstmals 1958 mit der Raumfahrttechnik und ersten Anwendungen im Weltall zum Einsatz. Die kommerzielle Nutzung, die in Deutschland durch Fördermaßnahmen wie das inzwischen ausgelaufene Dächer-Programm und das Stromeinspeisegesetz 1991 schnell Akzeptanz fand, begann erst in den 80er Jahren. Die Solarenergietechnik Basis jeder Photovoltaikanlage sind Solarmodule, die sich aus einzelnen, mit zwei Schichten Silizium bedeckten Solarzellen zusammensetzen. Zum Einsatz kommen im Wesentlichen drei unterschiedliche Typen: die dunklen bis schwarzen Solarzellen aus monokristallinen Modulen, die blau schimmernden Solarzellen aus polykristallinen Modulen und Dünnschicht-Solarmodule. 31

32 Weltweite jährliche Installationen Photovoltaik bis 2020 (in GW) Prognose Kumuliert (GW) ,8 57,7 70, , ,8 17, ,2 26,6 30, Quelle: BSW-Solar, Wegweiser Solarwirtschaft: PV-Roadmap 2020, 11/2010 von Roland Berger (eigene Darstellung) Der Markt Weltweites Wachstum prognostiziert Ein rasanter Preisverfall bei den Produktions- und Anschaffungskosten für Photovoltaikanlagen von ca. 40 % hat das Wachstum des Photovoltaik-Weltmarktes zügig vorangetrieben. Deutschland ist Marktführer bei der Photovoltaik Deutschland ist weltweit Marktführer im Bereich Photovoltaik. Hier hat sich die Photovoltaik, auch im Bereich Forschung und Entwicklung, zu einem der bedeutsamsten neuen Wirtschaftszweige entwickelt. 80 % der Solarenergie aus der EU Die europäischen Länder sind derzeit mit rd. 80 % der global installierten Photovoltaikleistung die mit Abstand wichtigsten Solarenergieproduzenten weltweit. Solarstrom wird künftig bis zu 12 % des EU-Strombedarfs decken. Derzeit liegt diese Quote noch bei gut 1 bis 2 %. 32

33 Weltmarkt Photovoltaik, Zubau : MWp 2008: MWp 2009: MWp 2010: MWp Slowakische Republik: 145 MW; 1,0 % Griechenland: 150 MW; 1,0 % Spanien: 369 MW; 2,0 % Belgien: 424 MW; 2,0 % Frankreich: 719 MW; 4,0 % Tschechische Republik: MW; 9,0 % Italien: MW; 14,0 % Deutschland: MW; 45,0 % Restliche EU-Länder: 220 MW; 1,0 % Europa Kanada: 105 MW; 1,0 % USA: 878 MW; 5,0 % Nordamerika Australien: 320 MW; 2,0 % Südkorea: 131 MW; 1,0 % China: 520 MW; 3,0 % Japan: 990 MW; 6,0 % Restliche Länder weltweit: 439 MW; 3,0 % Asia/restliche Länder weltweit Vorläufige Zahlen Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Entwicklung der Erneuerbaren Energien in Deutschland im Jahr 2010 (Stand 12/2011) EEG schafft Planungssicherheit Zu verdanken ist der große Erfolg der Solarenergie in Deutschland vor allem den von der Bundesregierung durch gezielte Fördermaßnahmen geschaffenen Investitionsanreizen. Den größten Schub gab das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), u. a. mit den auf 20 Jahre festgelegten Einspeisevergütungen für Solarstrom. Durch diese verbindliche rechtliche Grundlage erhielten Anleger Planungs- und Investitionssicherheit, um Solarstromanlagen langfristig wirtschaftlich zu betreiben. In verschiedenen Novellierungen des EEG hat die Bundesregierung eine schrittweise Absenkung der Einspeisevergütung beschlossen (detailliertere Informationen zum EEG: siehe Kapitel 6). Die Zukunft der Solarenergie in Deutschland Mit dem Absinken der Einspeisevergütung steht insbesondere die deutsche Photovoltaik-Produktionsindustrie in den kommenden Jahren vor großen Herausforderungen. Denn mit dem Absenken der Förderung wird sich der Wettbewerbsdruck weiter erhöhen und ein fortschreitender Preisverfall kaum aufzuhalten sein. Die Branche wird einige Anstrengungen unternehmen müssen, um weiterhin marktfähig zu bleiben und dennoch angemessene Erlöse zu erzielen. Um weiterhin eine hohe Nachfrage und den eigenen Marktanteil zu sichern, steht Deutschlands Solarindustrie nun vor der großen Herausforderung, die Kosten für die Produktion von Solarzellen und anderen Solarkomponenten noch schneller zu senken als in der Vergangenheit und gleichzeitig die Wirkungsgrade und Qualität der Produkte weiter zu steigern, so der Geschäftsführer des BSW-Solar, Carsten König. 33

34 Entwicklung des deutschen Photovoltaikmarktes in MWp * Marktdaten Photovoltaik in Deutschland 2011* Neu installierte Leistung rd MWp Gesamt installierte Leistung MWp Solarstromerzeugung GWh Anzahl installierter Anlagen Quellen: BSW-Solar, BNetzA, EEX *vorläufige Angabe, gerundet, Stand 1/2012 Meilensteine 1991 Stromeinspeisegesetz Dächer-Programm Dächer-Programm 2000 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2004, 2009, 2010, 2011 Novellierung EEG Der Bundesverband Erneuerbare Energien e. V. (BEE) 1 rechnet zwar mit Abstrichen durch das Senken der Förderung, schätzt aber, dass sich die Stromversorgung durch Photovoltaik in Deutschland von heute 4,3 Mrd. kwh auf fast 40,0 Mrd. kwh im Jahr 2020 nahezu verzehnfachen könnte. Dies entspricht einer installierten Leistung von voraussichtlich 39,5 GW und einem Anteil am gesamten Strommix von ca. 5 bis 10 % könnte der Anteil dann bereits bei 25 bis 30 % liegen. 1 Der Bundesverband Erneuerbare Energien e. V. ist ein Interessenverband der Branche der Erneuerbaren Energien in Deutschland. 34

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37 6. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) soll dazu beitragen, die ambitionierten Ziele der Bundesregierung beim Klima- und Umweltschutz zu erreichen, nämlich den Anteil an regenerativen Energie arten bis 2020 auf 25 bis 30 % zu erhöhen und die fossilen Energieträger nach und nach zu ersetzen. Der Atomunfall im japanischen Fukushima vom März 2011 hat sowohl die weltweite als auch die innerdeutsche Diskussion um alternative Energiequellen und einen beschleunigten Ausstieg aus der Atomindustrie nochmals verstärkt. Die Regelungen des EEG sorgten dafür, dass der seinerzeit noch junge Wirtschaftszweig der regenerativen Energien gegenüber herkömmlichen Stromproduzenten konkurrenzfähig wurde. Denn zunächst war der Strom aus erneuerbaren Quellen bedeutend teurer als der mit fossilen Brennstoffen oder Kernenergie produzierte und wäre nicht marktfähig gewesen. Anschub durch Einspeisevergütung Kernelement des EEG ist die Einspeisevergütung für regenerativ erzeugten Strom. Mit dem EEG wird die Stromerzeugung aus Sonne, Wind, Wasser und Biomasse mit besonderen Vergütungssätzen gefördert. Der Gesetzgeber nutzt dieses Instrument, um der Branche Starthilfe für die ersten Jahre zu geben und den wirtschaftlichen Betrieb der Kraftwerke und Anlagen zu ermöglichen. Das Prinzip ist einfach: Stromanbieter bzw. Netzbetreiber sind nach den Regelungen des EEG verpflichtet, den Strom aus Erneuerbaren Energien vorrangig in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen. Die Betreiber förderfähiger Anlagen erhalten dafür vom Netzbetreiber über einen festgelegten Zeitraum (bei Photovoltaikanlagen sind es 20 Jahre) einen festen, erhöhten Vergütungssatz, der bisher über dem des herkömmlich erzeugten Stroms lag und die höheren Produktionskosten ausglich. Die Differenz zwischen dem Vergütungssatz und dem regulären Strompreis (Marktpreis) wird gleichmäßig unter allen in Deutschland tätigen Energieversorgungsunternehmen aufgeteilt und auf die Endverbraucher-Strompreise umgelegt. Die Förderung erfolgt insofern nicht durch staatliche Zuschüs se, sondern letztlich durch erhöhte Strompreise, die der Verbraucher aufbringen muss. Jeder einzelne Haushalt und jedes Unternehmen leisten also mit dem Begleichen ihrer Stromrechnung ihren Beitrag zur Förderung der Erneuerbaren Energien. 37

38 Die Novellierungen des EEG aktuelle Situation Vor dem Hintergrund einer technisch inzwischen ausgereiften, effizienter und kostengünstiger gewordenen Praxis bei der Herstellung, der Errichtung und dem Betrieb von Solarparks sowie eines zunehmenden Wettbewerbsdrucks hat das Bundesumweltministerium beschlossen, die Subventionierung von Solarstrom sukzessive abzubauen. Das EEG ist in den vergangenen Jahren mehrfach novelliert worden. Die Zielmarke für das jährliche Ausbauvolumen von Photovoltaikanlagen wurde 2010 von auf MW angehoben und der Einspeisepreis stärker an das Marktwachstum angepasst. Ein Überschreiten des Ausbauziels hat demnach eine Absenkung der Vergütung zur Folge. Die Basisdegression (d. h. die jährliche Kürzung der Vergütungssätze) beträgt 9 %; zusätzlich erfolgten unterjährige Absenkungen. Solarstromanlagen auf Ackerflächen erhalten seit Ende 2010 keine Vergütung mehr. Für Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen, also ehemaligen, jetzt brach liegenden Militär-, Industrie- oder Gewerbeflächen, die zum Zweck der baulichen Wiedernutzung eine Umwandlung erfahren, mit Inbetriebnahme bis beträgt der relevante Vergütungssatz 22,07 Cent/kWh; für sonstige Freiflächen 21,11 Cent/kWh. Die Fördersätze gelten ab Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage für die Dauer von 20 Kalenderjahren (bei unterjährigem Beginn bis zum Jahresende nach Inbetriebnahme). Die Photovoltaikanlagen in Georgsdorf und Prenzlau wurden jeweils auf einer Konversionsfläche errichtet und planmäßig bis zum gemäß EEG in Betrieb genommen. In der Prognoserechnung wurde somit der Vergütungssatz von 22,07 Cent/kWh zugrunde gelegt. Nur wenige Wochen nach Inkrafttreten des EEG 2012 am wurde im Deutschen Bundestag eine erneute Anpassung der Einspeisevergütung für Solarstrom vorgenommen. Der entsprechende Gesetzesentwurf wurde vom Bundestag am in 2. und 3. Lesung angenommen. Die Vergütung für Strom aus Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie soll demnach abgesenkt werden und soll sich für Freiflächen anlagen auf 13,50 Cent/kWh verringern. Für Anlagen mit einer Größe von mehr als 10 MW besteht kein gesetzlicher Vergütungsanspruch mehr. Darüber hinaus existieren diverse Übergangsregelungen. 38

39 Entwicklung des Haushaltsstrompreises und der Solarstromförderung nach EEG Cent/kWh ,2 18,9 20,2 21,4 22,7 23,2 23,7* Haushaltsstrompreis Solarstromförderung für Freiflächenanlagen * Prognose Datenquellen: Verbraucherzentrale Bundesverband e.v. 2012, EEG (eigene Darstellung) Seit 2005 sind die Haushaltsstrompreise in Deutschland um rund 30 % gestiegen. Eine Umkehr dieses schon länger währenden Trends ist auch in den nächsten Jahren nicht absehbar. Als Hauptursache für die Teuerung gibt der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) den steigenden Börsenstrompreis an. Die EEG-Umlage auf die Haushalte spielt bei der Preisentwicklung laut BDEW eine untergeordnete Rolle. Für alle Sparten der Erneuerbaren Energien zusammengenommen beträgt sie derzeit 3,53 Cent/kWh. Konträr zum Anstieg der Gebrauchsstrompreise für private Haushalte wurden die Vergütungssätze gemäß EEG seit Inkrafttreten des Gesetzes Jahr für Jahr gesenkt. 39

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41 7. Projektbeschreibung 7.1 Die Standorte Der Standort Georgsdorf Der Solarpark Georgsdorf hat eine Gesamtleistung von ca. 24,72 MWp. Er liegt im Bundesland Niedersachsen in der Samtgemeinde Neuenhaus im Landkreis Grafschaft Bentheim rd. 15 Kilometer von Nordhorn entfernt, in der Nähe der niederländischen Grenze. Der Solarpark Georgsdorf wurde im Dezember 2011 in Betrieb genommen und ist über das nahegelegene Umspannwerk der Gemeinde Twist an das öffentliche Stromnetz angeschlossen. Er befindet sich auf dem Gelände des Grundstückseigentümers, der Firma Griendtsveen Erica B.V. Mit dem Grundstückseigentümer wurden Gestattungsverträge mit einer Laufzeit von 25 Jahren abgeschlossen. Die eingezäunte Fläche ist 58,5 ha groß, das Gelände vollkommen vegetationslos und sehr eben. Bei den Flächen handelt es sich um Konversionsflächen aus wirtschaftlicher Nutzung. Auf den Flächen wurde seit 1975 der Rohstoff Torf abgebaut. Hierzu wurden die Flächen entwässert und die ursprünglich bis zu mehrere Meter mächtige Torfauflage im Frästorfverfahren abgebaut. Der Rohstoffabbau ist nun beendet, da der Torf bis hinunter auf den mineralischen Untergrund abgebaut wurde. Für den Standort liegen Ertragsgutachten der meteocontrol GmbH und des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE vor. Sie berechnen für den Solarpark Georgsdorf eine mittlere jährliche Globalstrahlung auf die horizontale Referenzebene von 992,0 kwh/qm bzw ,0 kwh/qm. Der Standort Prenzlau Der Solarpark Prenzlau hat eine Gesamtleistung von ca. 15,77 MWp. Er befindet sich im Nordosten des Bundeslandes Brandenburg, im Landkreis Uckermark. Prenzlau liegt ungefähr 100 km nördlich von Berlin und 50 km westlich von Stettin (Polen). Der Solarpark Prenzlau wurde ebenfalls im Dezember 2011 in Betrieb genommen und wurde über ein anlageneigenes Umspannwerk an das öffentliche Stromnetz angeschlossen. Er befindet sich auf dem Gelände des ehemaligen Flugplatzes Prenzlau, der 1934/35 für die Luftwaffe mit den für einen Fliegerhorst typischen Baukörpern wie Flugzeughallen, Schießständen, Munitionsanlagen und Tankanlagen errichtet wurde. Nach Kriegsende wurden die Flugzeughallen im Auftrag der Roten Armee demontiert. Zu Beginn der 1950er Jahre wurden auf dem westlichen Teil der Liegenschaft Kasernenanlagen errichtet und das ehemalige Flugfeld wurde als Übungsplatz genutzt. Im Anschluss erfolgte die Errichtung eines chemischen und medizinischen Lagers sowie eines Munitionslagers, dessen oberirdische Anlagen allerdings nach der Wiedervereinigung wieder abgerissen wurden. Die militärische Vornutzung der Fläche ist durch vorhandene Gebäude und Versiegelungen auf der ansonsten ungenutzten Grünfläche nach wie vor ersichtlich. Im Norden grenzt die Fläche des Solarparks an ein Wohngebiet (Robert-Schulz-Ring). Westlich der Fläche befindet sich die Uckermark-Kaserne der Bundeswehr, südlich schließen sich Kleingartenanlagen und landwirtschaftliche Flächen an. Auch die Grundstücke östlich der Fläche werden landwirtschaftlich genutzt. 41

42 Die gepachtete Fläche hat insgesamt eine Größe von rd. 46 ha und stellt sich als ebenes Gelände dar. Der Solarpark wurde auf einer Teilfläche von rd. 33,3 ha. errichtet und ist vollständig eingezäunt. Auf der Teilfläche außerhalb der eingezäunten PVA-Fläche werden im Auftrag der Stadt Ausgleichsmaßnahmen (z. B. Bepflanzungen) durchgeführt bzw. es handelt sich um Gras- und Weideflächen. Für den Standort liegen Ertragsgutachten der meteocontrol GmbH und des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE vor. Sie berechnen für den Solarpark Prenzlau eine mittlere jährliche Globalstrahlung auf die horizontale Referenzebene von 1.037,0 kwh/qm bzw ,0 kwh/qm. 7.2 Die Anlagentechnik Die Solarparks Georgsdorf und Prenzlau wurden jeweils auf einer Freifläche errichtet. Die Anlagen verfügen zusammen über eine Gesamtkapazität von rd. 40,4 MWp. Alle Komponenten der Anlagentechnik sind qualitativ hochwertig und aufeinander abgestimmt. Ihre Lebensdauer beträgt bei angemessener Wartung und Instandhaltung mindestens 20 Jahre. Die Module und Wechselrichter In beiden Solarparks wurden polykristalline Solarmodule vom Typ CS6P des Herstellers Canadian Solar eingesetzt. Im Solarpark Georgsdorf wurden insgesamt und im Solarpark Prenzlau insgesamt Solarmodule verbaut. Sie bestehen aus jeweils 60 Solarzellen mit einer Gesamt- Peakleistung von 230 bis 235 Wp je Modul. Die polykristallinen Module werden von Canadian Solar produziert und sind nach Angaben des Herstellers gemäß IEC-Normen und gemäß UL 1703 für Schutzklasse II und TÜV zertifiziert. Weiterhin sind die Module mit einer CE-Kennzeichnung versehen. Gemäß Generalübernehmervertrag wurden die Ansprüche aus der Modulgarantie gegenüber Canadian Solar an die Objektgesellschaften abgetreten. Die Garantie beinhaltet im ersten Jahr mindestens 97 % der Nominalleistung, danach eine maximale Leistungsverringerung von 0,7 % p. a. und mindestens 80 % der Nominalleistung für die Dauer von 25 Jahren. Zudem besteht eine Produktgarantie für 10 Jahre. (vgl. hierzu Rechtliche Grundlagen, Abschnitt 11.7) Der durch die Module erzeugte Gleichstrom wird bei beiden Solarparks über Wechselrichter-Stationen des Herstellers Power One in Wechselstrom umgewandelt. Beim Solarpark Georgsdorf wurden insgesamt 62 Zentralwechselrichter vom Typ PVI TL-DE verbaut. Die Wechselrichter sind in insgesamt 11 Wechselrichter-Stationen untergebracht. Beim Solarpark Prenzlau wurden insgesamt 41 Zentralwechselrichter vom Typ PVI TL-DE, PVI TL-DE und PVI TL-DE verbaut. Die Wechselrichter sind in insgesamt sieben Wechselrichter-Stationen untergebracht. Die Installation und Gestellkonstruktion Die Photovoltaikanlagen beider Solarparks sind in 180 -Südausrichtung mit einem festen Neigungswinkel von 25 aufgeständert. Jeweils 44 Module sind im Klemmsystem auf so genannten Modultischen angeordnet, welche mittels Metallpfosten ohne Fundament im Boden befestigt sind. Der lichte Reihenabstand zwischen den Tischen liegt bei 5,11 m bzw. 6,49 m. Unter den Tischen wird Grünland entwickelt. Für die Freiflächenanlagen wurde ein Gestell der Firma juwi eingesetzt. Die Gründung erfolgt über in den Boden gerammte Pfosten, die aus feuerverzinktem Stahl bestehen. Ein zusätzliches Fundament ist nicht erforderlich. Umspannwerk, Leitungsnetz, Netzanschluss und Anlagenzertifizierung Der im Solarpark Georgsdorf erzeugte Strom wird von dem örtlichen Netzbetreiber, der Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH abgenommen. Dazu liegt eine Einspeisezusage zugunsten der juwi Solar GmbH vor. Diese ist im Rahmen eines von juwi angezeigten Betreiberwechsels auf die Projektgesellschaft juwi Solar Germany 10 GmbH & Co. KG (jetzt LHI Solar Georgsdorf GmbH & Co. KG) übergegangen. Die zugesagte Anschlussleistung beträgt ,68 kwp. Mit Datum vom wurde zwischen der Westfalen- Weser-Ems Verteilnetz GmbH und der juwi Solar Germany 10 GmbH & Co. KG (jetzt LHI Solar Georgsdorf GmbH & Co. KG) ein Netzanschlussvertrag geschlossen. Der Abschluss eines separaten Stromeinspeisevertrags ist nicht erforderlich. Für insgesamt ,460 kwp Photovoltaikleistung des Solarparks Georgsdorf liegt eine Meldung an die Bundesnetzagentur gemäß 16 Abs. 2 des EEG vom vor, die von dieser am registriert und bestätigt wurde. 42

43 Die einzelnen Wechselrichter-Stationen des Solarparks Georgsdorf sind über unterirdisch verlegte 20-kV-Mittelspannungsleitungen über eine Knotenstation mit einer 10-kV- Übergabestation und diese wiederum mit dem 10/110-kV- Übergabe-Umspannwerk Twist verbunden. Die Leitungen (Kabeltrassen) haben eine Gesamtlänge von ca. 6,5 km und münden in den 110-kV-Transformator des Umspannwerks. Vom Umspannwerk aus wird der hier von Mittelspannung auf Hochspannung transformierte Strom über eine 110-kV-Hochspannungsleitung in das Netz der Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH eingespeist und dem öffentlichen Stromnetz zugeführt. Nach der Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz Richtlinie für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz des Bundesverbands für Energie- und Wasserwirtschaft in der derzeit geltenden Fassung ist für Photovoltaikanlagen, die ab dem an das Mittelspannungsnetz angeschlossen werden, ein Anlagenzertifikat zu erstellen, welches die Erfüllung von bestimmten netztechnischen Eigenschaften und Anforderungen bestätigt. Der im Solarpark Prenzlau erzeugte Strom wird von dem örtlichen Netzbetreiber, der E.ON edis AG abgenommen. Dazu liegt eine Netzanschlusszusage zugunsten der juwi Solar GmbH vor. Diese ist im Rahmen eines von juwi angezeigten und von der E.ON edis AG bestätigten Betreiberwechsels auf die Projektgesellschaft juwi Solar Germany 6 GmbH & Co. KG (jetzt LHI Solar Prenzlau GmbH & Co. KG) übergegangen. Die zugesagte Anschlussleistung beträgt ,4 kwp. Mit Datum vom wurde zwischen der E.ON edis AG und der juwi Solar Germany 6 GmbH & Co. KG (jetzt: LHI Solar Prenzlau GmbH & Co. KG) eine Netzführungsvereinbarung geschlossen. Der Abschluss eines separaten Stromeinspeisevertrags ist nicht erforderlich. Für insgesamt ,700 kwp Photovoltaikleistung des Solarparks Prenzlau liegt eine Meldung an die Bundesnetzagentur gemäß 16 Abs. 2 des EEG vom vor, die von dieser am registriert und bestätigt wurde. ca. 5,4 km und münden in den 110-kV-Transformator des Umspannwerks. Vom Umspannwerk aus wird der hier von Mittelspannung auf Hochspannung transformierte Strom über eine 110-kV-Hochspannungsleitung in das Netz der E.ON edis AG eingespeist und dem öffentlichen Stromnetz zugeführt. Nach den Technischen Anschlussbedingungen Anschluss von Erzeugungsanlagen an das 110-kV-Netz des Netzbetreibers, der E.ON edis AG, ist für Photovoltaikanlagen, die ab dem an das Hochspannungsnetz angeschlossen werden, ein Anlagenzertifikat zu erstellen, welches die Erfüllung von bestimmten netztechnischen Eigenschaften und Anforderungen bestätigt. Die Anlagenzertifikate für Georgsdorf und Prenzlau liegen noch nicht vor. Die Netzbetreiber haben der Vorlage der Anlagenzertifikate bis zum zugestimmt (siehe auch Kapitel Rechtliche Grundlagen, 11.5 und 11.6 und Kapitel Rechtliche Risiken, 4.3). Die Sicherung der Solarparks und das Fernüberwachungssystem Die Anlagen in Georgsdorf und Prenzlau sind jeweils durch einen 2,30 m hohen Zaun mit Übersteigschutz gegen unbefugtes Eindringen gesichert. Fernüberwachungssysteme der Firma Skytron Energy GmbH (Skytron) erfassen alle Betriebsparameter der Wechselrichter und visualisieren diese auf einem Onlineportal. Mittels Einstrahlungssensoren werden zudem die Einstrahlungswerte und Zählerdaten überwacht und visuell dargestellt. Damit wird stets ein guter Überblick über den Gesamtpark erreicht. Die detaillierte und zeitnahe Überwachung aller Betriebsparameter ist damit gewährleistet. Für Wartungsfahrzeuge und Sicherheitskontrollen sind die Anlagen gut erreichbar. Die einzelnen Wechselrichter-Stationen des Solarparks Prenzlau sind über Schaltanlagen miteinander verbunden und von einer Wechselrichter-Station über unterirdisch verlegte 20-kV-Mittelspannungsleitungen mit dem anlageneigenen 10/110-kV-Übergabe-Umspannwerk verbunden. Die Leitungen (Kabeltrassen) haben eine Gesamtlänge von 43

44 7.3 Bodensituation/Ertragsprognose/Versicherungen Die Bodensituation Über die Beschaffenheit und Eignung des Bodens liegen für das Gelände Solarpark Georgsdorf und Prenzlau jeweils Baugrundgutachten des Büros für Hydrologie, angewandte Geologie und Wasserwirtschaft, Aichach, vor. Das Gutachten für Georgsdorf datiert vom , das für Prenzlau vom Beide Baugrundgutachten bescheinigen den untersuchten Bereichen eine grundsätzliche Eignung für das Aufstellen von Photovoltaikanlagen. Zur Bodensituation des Solarparks Prenzlau gilt Folgendes: Im Altlastenkataster des Landkreises Prenzlau existierten für den Standort des Solarparks Prenzlau ursprünglich fünf Altlastenverdachtsflächen. Für zwei Altlastenverdachtsflächen hat sich der Altlastenverdacht im Rahmen der Baumaßnahmen und nach Entsorgung von Bauwerksresten nicht bestätigt. Diese Flächen werden heute nicht mehr als Altlastenverdachtsflächen im Altlastenkataster geführt. Die übrigen drei Altlastenverdachtsflächen wurden durch einen durch den Generalübernehmer bestellten Gutachter untersucht. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass von zwei weiteren Altlastenverdachtsflächen keine Gefährdungen ausgehen und empfiehlt, diese Flächen in das Altlastenkataster-Archiv zu überführen. Für die fünfte Altlastenverdachtsfläche wurde durch den Gutachter festgestellt, dass keine signifikanten Bodenverunreinigungen vorliegen. Aus Sicht des Gutachters sind Schutz-, Beschränkungs- oder Sanierungsmaßnahmen aus Altlastensicht nicht erforderlich. Für eventuell im Rahmen einer Veränderung der Rahmenbedingungen theoretisch erforderlich werdende Maßnahmen hat der Gutachter einen Wert von ca. 60 TEUR festgelegt. In dieser Höhe hat die juwi Solar GmbH eine Bankbürgschaft für die Laufzeit von 20 Jahren zugunsten der Objektgesellschaft zur Verfügung gestellt. Bedingt durch die militärische Vornutzung war der Standort Prenzlau kampfmittelbelastet. Zur Beseitigung der Kampfmittel wurden folgende Maßnahmen ergriffen: Die Kampfmittelfreiheit für das Solarfeld und die Kabeltrasse wurde hergestellt. Die Kampfmittelfreiheit wurde durch Vorlage des Abschlussprotokolls des Zentraldienstes der Polizei Brandenburg bestätigt. Auf den Kampfmittelverdachtsflächen außerhalb des Solarfelds wurde auf Kosten des Generalübernehmers eine Trittsicherheit hergestellt. Ferner werden noch Warnschilder aufgestellt. Ertragsprognose Um eine verlässliche Prognose der aus den Solarparks Georgsdorf und Prenzlau zu generierenden Stromerlöse geben zu können, wurden für jeden Solarpark zwei Ertragsgutachten bei unabhängigen Gutachtern in Auftrag gegeben. Die Gutachten wurden von der meteocontrol GmbH am (Georgsdorf) und (Prenzlau) sowie vom Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE am (Georgsdorf) und (Prenzlau) erstellt. Die meteocontrol GmbH hat ihren Hauptsitz in Augsburg und zählt weltweit zu den technologisch führenden und innovativsten Service-Anbietern im Bereich der Solarenergie. Seit mehr als 30 Jahren unterstützt das Unternehmen Solarprojekte und entwickelt und vermarktet Dienstleistungen und Produkte in den Bereichen Energie- und Wetterdatenmanagement. Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE mit Sitz in Freiburg ist mit rd. 930 Mitarbeitern das größte Solarforschungsinstitut Europas. Die Arbeit des Instituts reicht von der Erforschung der naturwissenschaftlich-technischen Grundlagen der Solarenergienutzung über die Entwicklung von Prototypen bis hin zur Ausführung von Demonstrationsanlagen. Unter Berücksichtigung der standortspezifischen Gegebenheiten (Einstrahlungsdaten, technische Konfiguration des Solarparks, Ausrichtung der Module etc.) wurde der spezifische Ertrag für beide Solarparks, d. h. das Verhältnis der jährlich produzierten Energie zur installierten Leistung berechnet. Des Weiteren haben beide Gutachter den voraussichtlichen Leistungsabfall über die Lebensdauer der Module bewertet und eine Empfehlung für die Prognoserechnung über die Gesamtlaufzeit abgegeben. Prognose Georgsdorf Prenzlau meteocontrol Spezifischer Ertrag 945 kwh/kwp 982 kwh/kwp Degradation 0,3 % p. a. 0,3 % p. a. Performance Ratio 84,6 % 83,3 % Fraunhofer-Institut Spezifischer Ertrag 971 kwh/kwp kwh/kwp Degradation 0,0 % p. a. 0,0 % p. a. Performance Ratio 83,3 % 83,8 % Im Rahmen der Prognoserechnung wurde für beide Solarparks der Mittelwert aus den spezifischen Ertragswerten und den Degradationswerten gebildet. 44

45 Jahressummen in kwh/qm Globalstrahlung in der Bundesrepublik Deutschland (Jahressummen 2011) 7 E 8 E 9 E 10 E 11 E 12 E 13 E 14 E 15 E 55 N 6 E Flensburg Kiel 54 N 54 N Greifswald Rostock Lübeck Schwerin > Neubrandenburg Hamburg Wittenberge Uelzen Meppen Berlin Potsdam Hannover Frankfurt / O. Münster Wittenberg Detmold Dortmund Essen Nordhausen 51 N Cottbus Halle Leipzig Kassel Düsseldorf > Dresden Köln Aachen 52 N 52 N Magdeburg Siegen Bonn Erfurt Gera Marburg Görlitz 51 N 53 N Bremen 53 N Emden Chemnitz Fulda 50 N Koblenz 50 N Wiesbaden Frankfurt/M. Bayreuth Mainz Würzburg Trier Mannheim Nürnberg Regensburg Karlsruhe 49 N 49 N Saarbrücken Ingolstadt Stuttgart Passau Ulm Augsburg 48 N München 48 N Freiburg Konstanz 7 E 8 E 9 E Kempten 10 E 11 E 12 E 13 E 987 > > < E Rechtswerte nominiert nach Meridianstreifen 9º. Wissenschaftliche Bearbeitung: DWD, Abteilung Klima- und Umweltberatung Pf , Hamburg Tel.: klima.hamburg@dwd.de Somit ergibt sich für den Solarpark Georgsdorf ein spezifischer Ertrag in Höhe von 958,0 kwh/kwp. Der angenommene spezifische Ertrag für den Solarpark Prenzlau liegt demnach bei 1.008,0 kwh/kwp. Von diesen Mittelwerten wurde ein Abschlag in Höhe von 1,0 % (bspw. für Anlagenausfälle) vorgenommen. Die Prognoserechnung geht zudem von einer jährlichen Degradation von 0,15 % p. a. aus, was dem Mittelwert beider Gutachter entspricht. 45

46 Versicherungen Für die Solarparks Georgsdorf und Prenzlau sowie das bei Prenzlau dazugehörige Umspannwerk wurden branchenübliche Versicherungen bei einem internationalen Versicherungsunternehmen abgeschlossen. Für die Fondsgesellschaft (mit den jeweiligen Solarparkstandorten als Versicherungsort) wurde jeweils eine Elektronikversicherung mit einer Versicherungssumme von 49,5 Mio. EUR (Georgsdorf) und 32,75 Mio. EUR (Prenzlau) abgeschlossen, die einen Selbstbehalt in Höhe von 2.500,00 EUR je Schaden beinhaltet. Die Versicherung deckt im Schadensfall die Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturkosten auf Neuwertbasis ab. Weiterhin besteht eine Elektronik-Betriebsunterbrechungsversicherung für die Fondsgesellschaft (mit den jeweiligen Solarparkstandorten als Versicherungsort) mit einer Versicherungssumme in Höhe von 5,03 Mio. EUR (Georgsdorf) und 3,42 Mio. EUR (Prenzlau) und einer Haftzeit von zwölf Monaten. Die Versicherung deckt im Schadensfall Einnahmeausfälle (Einspeisevergütung) ab. Der Selbstbehalt für die Fondsgesellschaft je Schadensfall beträgt zwei Tage. Außerdem wurde jeweils eine Betreiber- Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von jeweils 5,0 Mio. EUR abgeschlossen, die pauschal etwaige Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdeckt. 7.4 Die beteiligten Partner juwi Solar GmbH Geschäftsadresse: Energie-Allee 1, Wörrstadt, Handelsregister: Amtsgericht Mainz (HRB 42033) Generalübernehmer (Verkäufer), technischer Betriebsführer und Hersteller der Modulständerung für die Solarparks Georgsdorf und Prenzlau ist die juwi Solar GmbH, eine der führenden Anbieterinnen von Photovoltaikanlagen. juwi Solar plant, baut und betreibt weltweit Solarstromanlagen auf Dach- und Freiflächen. Bisher wurden bereits über Anlagen mit einer Gesamtleistung von mehr als 950 Megawatt (MW) und einem Investitionsvolumen von rd. 2,7 Mrd. EUR projektiert. juwi Holding AG Geschäftsadresse: Energie-Allee 1, Wörrstadt, Handelsregister: Amtsgericht Mainz (HRB 40163) Konzernmutter der juwi Solar GmbH ist die 2005 gegründete juwi Holding AG, die mit einem Jahresumsatz 2010 von ca. 653 Mio. EUR und 2011 von ca. 1,0 Mrd. EUR zu den führenden Unternehmen im Bereich Erneuerbarer Energien zählt. Als international tätiger Projektentwickler für Wind-, Solarund Bioenergieanlagen deckt der Konzern die gesamte Prozesskette ab von der Standortsuche über die Planung, Finanzierung und Errichtung bis hin zur Betriebsführung. In 15 Ländern beschäftigt die juwi-gruppe insgesamt rd Mitarbeiter. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) würdigte das energieeffiziente Konzept der juwi-firmenzentrale im rheinhessischen Wörrstadt mit dem Deutschen Klimaschutzpreis Zwischen der juwi Holding AG und der juwi Solar GmbH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. 46

47 Partner Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH und E.ON edis AG Der im Solarpark Georgsdorf produzierte Strom wird in das Stromnetz der Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH (Bochumer Straße 2, Recklinghausen mit Sitz in Recklinghausen, HRB 5123) eingespeist und von dieser gemäß EEG vergütet. Einziger Gesellschafter der Westfalen- Weser-Ems Verteilnetz GmbH ist die RWE Deutschland AG, Essen. Der im Solarpark Prenzlau produzierte Strom wird in das Stromnetz der E.ON edis AG (Langewahler Straße 60, Fürstenwalde/Spree mit Sitz in Frankfurt/Oder, HRB 7488) eingespeist und von dieser gemäß EEG vergütet. Hauptgesellschafter der E.ON edis AG ist die E.ON Energie AG, München. RENERCO Renewable Energy Concepts AG Die technische Projektprüfung und die Baubegleitung bis hin zur Abnahme der Solarparks übernimmt die RENERCO Renewable Energy Concepts AG (Herzog-Heinrich-Str. 9, München, mit Sitz in München, HRB ). RENERCO ist 2003 aus dem Zusammenschluss dreier Unternehmen hervorgegangen, die zuvor bereits mit unterschiedlichen Schwerpunkten auf dem Gebiet der Erneuerbaren Energien im In- und Ausland tätig waren. RENERCO ist in den Geschäftsfeldern Windenergie, Photovoltaik, Geothermie und Bioenergie ein erfahrener Partner bei der Planung, Errichtung und Betriebsführung und bietet umfangreiche Beratungsleistungen an. Im Jahr 2010 erzielte RENERCO im Bereich der regenerativen Energien einen Jahresumsatz von 41,7 Mio. EUR. Rund 94 % der RENERCO-Aktien hält die BayWa r.e GmbH, München, der Rest befindet sich im Streubesitz. 47

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49 8. Investition und Finanzierung Alle dargestellten Beträge werden inklusive Umsatzsteuer ausgewiesen, sofern die Gesellschaften nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Investitions- und Finanzierungsplan aggregierte Darstellung der Fondsgesellschaft und der Objektgesellschaften Prognose A. Investition/Mittelverwendung In EUR In % der Gesamtinvestitionskosten In % des EK inkl. Agio 1. Kaufpreis Solarparks ,5 495,9 2. Anlaufkosten ,2 11,5 Techn. Beratung Rechtl. Beratung Bankgebühren Zwischenfinanzierungszinsen Gesellschaftskosten in der Ingangsetzungsphase ,8 20,0 Einzahlungs- und Platzierungsgarantie Fremdkapitalvermittlung Eigenkapitalbeschaffung (inklusive Agio) Konzeptionshonorar Liquiditätsreserve ,6 3,0 Investition gesamt ,0 530,4 Geringfügige Abweichungen sind durch Rundungen bedingt. B. Finanzierung/Mittelherkunft In EUR In % der Gesamtinvestitionskosten In % des EK inkl. Agio 5. Kommanditkapital ,0 95,2 6. Agio ,9 4,8 7. Fremdkapital ,1 430,4 davon Georgsdorf davon Prenzlau Finanzierung gesamt ,0 530,4 Geringfügige Abweichungen sind durch Rundungen bedingt. 49

50 Investitions- und Finanzierungsplan der Fondsgesellschaft Prognose A. Investition/Mittelverwendung In EUR In % der Gesamtinvestitionskosten In % des EK inkl. Agio Kommanditkapital ,2 95,2 Agio ,8 4,8 Finanzierung gesamt ,0 100,0 Geringfügige Abweichungen sind durch Rundungen bedingt. In EUR In % der Gesamtinvestitionskosten In % des EK inkl. Agio Kommanditeinlage Georgsdorf ,6 53,6 Kommanditeinlage Prenzlau ,7 34,7 Einzahlungs- und Platzierungsgarantie ,0 1,0 Eigenkapitalbeschaffung ,5 9,5 Konzeptionshonorar ,0 1,0 Liquiditätsreserve ,2 0,2 Investition gesamt ,0 100,0 Geringfügige Abweichungen sind durch Rundungen bedingt. B. Finanzierung/Mittelherkunft Zur Eigenkapitalzwischenfinanzierung dient die stille Einlage der NAMUTO Verwaltung GmbH in die LHI Solar Georgsdorf GmbH & Co. KG und in die LHI Solar Prenzlau GmbH & Co. KG. Mit Verträgen zur Errichtung einer stillen Gesellschaft vom mit Nachtrag vom (Georgsdorf) bzw. vom (Prenzlau) hat sich die NAMUTO Verwaltung GmbH jeweils zur Leistung einer stillen Einlage in Höhe von EUR (Georgsdorf) bzw. in Höhe von EUR (Prenzlau) in die Objektgesellschaften verpflichtet. Die Einlagen wurden bereits geleistet (vgl. hierzu S. 78, Abschnitt 11 Rechtliche Grundlagen ). Die stille Einlage wird sukzessive mit Einwerbung des Eigenkapitals in die Fondsgesellschaft und anschließender Erhöhung des Kommanditkapitals in den Objektgesellschaften, spätestens durch Erfüllung der Platzierungsgarantie der LHI Leasing GmbH zurückgeführt. Weitere Zwischen- und Endfinanzierungsmittel auf Ebene der Fondsgesellschaft bestehen nicht. Zu 1. Kaufpreis Solarparks Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus den Kaufpreisen für die Solarparks Georgsdorf und Prenzlau. Der vertraglich vereinbarte Kaufpreis beträgt für Georgsdorf 2.140,24 EUR/ kwp Nennleistung, für Prenzlau 2.185,14 EUR/kWp und damit insgesamt EUR. Zu 2. Anlaufkosten Die Position Anlaufkosten umfasst Kostenschätzungen für die technische Beratung ( EUR) und für die rechtliche Beratung ( EUR) sowie die vertraglich vereinbarten Bankgebühren in Höhe von 1,2 % der in den Kreditverträgen (ohne Nachträge) zugesagten Darlehensbeträge zzgl. des Honorars für die rechtlichen Berater der Bank in Höhe von insgesamt ,00 EUR (insgesamt EUR) und die Zwischenfinanzierungszinsen für die Umsatzsteuerzwischenfinanzierung, Bereitstellungsprovisionen und Vergütung der stillen Einlage ( EUR). Für die Zwischen finanzierungszinsen wurde für die einzelnen Darle hens - tranchen ein Zinssatz zwischen 3,3 % p. a. und 4,0 % p. a. angenommen. Die stille Einlage erhält eine Vergütung in Höhe von 5,0 % p. a. 50

51 Zu 3. Gesellschaftskosten in der Ingangsetzungsphase Die LHI Leasing GmbH garantiert die Einzahlung und Platzierung des gesamten einzuwerbenden Zeichnungskapitals in Höhe von EUR. Hierfür erhält sie von der Fondsgesellschaft eine einmalige Vergütung in Höhe von 1,0 % des garantierten Zeichnungskapitals ( EUR). Die Objektgesellschaften haben die LHI Leasing GmbH mit der Vermittlung und Beschaffung des notwendigen Fremdkapitals beauftragt. Dafür erhält die LHI Leasing GmbH eine Vergütung in Höhe von 1,0 % des vermittelten langfristigen Fremdkapitals, somit insgesamt EUR. Die LHI Leasing GmbH wurde von der Fondsgesellschaft mit der Vermittlung des Zeichnungskapitals bis zum beauftragt. Die LHI Leasing GmbH bzw. ATURO Beteiligungs GmbH wird hierzu wiederum eine Vielzahl von Verträgen mit Vertriebspartnern schließen, deren Inhalt die Beschaffung bzw. Vermittlung des Zeichnungskapitals bis spätestens sein wird. Die LHI Leasing GmbH erhält hierfür eine Vergütung in Höhe von EUR. Diese setzt sich zusammen aus 5,0 % des Zeichnungskapitals der Fondsgesellschaft ( EUR) sowie den von der Fondsgesellschaft vereinnahmten Agio-Beträgen in Höhe von insgesamt EUR. Die Fondsgesellschaft hat mit der LHI Leasing GmbH einen Fondskonzeptionsvertrag abgeschlossen. Die LHI Leasing GmbH erhält hierfür eine Vergütung in Höhe von EUR zzgl. USt. Zwischen den einzelnen Objektgesellschaften und der LHI Leasing GmbH bestehen ebenfalls zwei Fondskonzeptionsverträge, für die die LHI Leasing GmbH jeweils eine Vergütung in Höhe von EUR erhält. Zu 4. Liquiditätsreserve Für unvorhergesehene Kosten und sonstige Zahlungsverpflichtungen wird von der Fondsgesellschaft und den Objektgesellschaften prognosegemäß eine Liquiditätsreserve in Höhe von insgesamt EUR vorgehalten. Zu 5. Kommanditkapital Das Kommanditkapital der Fondsgesellschaft beträgt EUR und steht in voller Höhe als Zeichnungskapital zur Verfügung. Zu 6. Agio Das Agio beträgt 5,0 % bezogen auf das Beteiligungskapital der Anleger. Zu 7. Fremdkapital Die Objektgesellschaften haben bei der DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank (DZ-Bank) Darlehen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 75,7 Mio. EUR aufgenommen. Die Darlehensmittel und -konditionen werden von der Bank teilweise aus Fördermitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt. Die Darlehenskonditionen stellen sich wie in nachfolgender Tabelle aufgeführt dar. Sämtliche Zinssätze sind das Ergebnis einer für die gesamte Darlehenslaufzeit erfolgten Zinssicherung. Die Banken sind jedoch berechtigt, zum Ablauf der jeweiligen Zinsfestschreibungen der KfW-Darlehen ggf. Liquiditäts- und Margenaufschläge zu verlangen. Diese möglichen Aufschläge würden die vorgenannten Zinssätze nach Ablauf der zehnjährigen Zinsbindung für die zugrunde liegenden KfW-Darlehen entsprechend erhöhen. Näheres zur Fälligkeit dieser Positionen ergibt sich aus Abschnitt Funktionsverträge. Die Gesamthöhe der hier dargestellten Gesellschaftskosten in der Ingangsetzungsphase beträgt somit EUR incl. Agio. 51

52 Darlehensnehmer LHI Solar Georgsdorf GmbH & Co. KG LHI Solar Prenzlau GmbH & Co. KG KfW-Darlehen Darlehensbetrag 10 Mio. EUR 10 Mio. EUR Laufzeitende Tilgung Lineare Tilgung; Tilgung vierteljährlich; Vollamortisation zum Laufzeitende Lineare Tilgung; Tilgung vierteljährlich; Vollamortisation zum Laufzeitende Zinssatz 3,35 % p. a. (gesichert bis ) 4,93 % p. a. (gesichert ab ) Darlehen 1 DZ-Bank 3,35 % p. a. (gesichert bis ) 5,03 % p. a. (gesichert ab ) Darlehensbetrag 12,85 Mio. EUR 5,0 Mio. EUR Laufzeitende Tilgung Lineare Tilgung, Tilgung vierteljährlich, Vollamortisation zum Laufzeitende Lineare Tilgung, Tilgung vierteljährlich, Vollamortisation zum Laufzeitende Zinssatz (inklusive Marge und Zinssicherung) Darlehen 2 DZ-Bank 4,37 % p. a. (gesichert über gesamte Darlehenslaufzeit) 4,17 % p. a. (gesichert über gesamte Darlehenslaufzeit) Darlehensbetrag 22,85 Mio. EUR 15,0 Mio. EUR Laufzeitende Tilgung Ratierliche Tilgung, Tilgung vierteljährlich, Vollamortisation zum Laufzeitende Ratierliche Tilgung, Tilgung vierteljährlich, Vollamortisation zum Laufzeitende Zinssatz (inklusive Marge und Zinssicherung) 4,43 % p. a.(gesichert über gesamte Darlehenslaufzeit) 4,21 % p. a. (gesichert über gesamte Darlehenslaufzeit) 52

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55 9. Ergebnisvorschau und Prognoserechnung Im Rahmen der Prognoserechnung wurde eine vollständige Platzierung des Zeichnungskapitals mit Beitritt der Anleger zum unterstellt. 9.1 Prognoserechnung 1. Stromerlöse Die Solarparks in Georgsdorf und Prenzlau wurden bereits im Dezember 2011 gemäß EEG in Betrieb genommen. Dementsprechend wird der eingespeiste Strom gemäß den Regelungen des EEG bis Dezember 2031 mit 22,07 Cent/kWh vergütet, so dass über die gesamte Laufzeit mit dieser Vergütung kalkuliert wird. Für die Prognoserechnung wurde für den Solarpark Georgsdorf ein gemittelter Jahresenergieertrag in Höhe von 958 kwh/kwp und für den Solarpark Prenzlau von kwh/kwp zugrunde gelegt (vgl. Kapitel 7.3), von welchen jeweils ein Abschlag in Höhe von 1,0 % (bspw. für Anlagenausfälle) abgezogen wurde. Somit beträgt die kalkulierte Stromproduktion des Jahres 2012 nach Abzug des angenommenen Eigenstromverbrauchs rd MWh. Ab dem Jahr 2013 wurde eine jährliche Degradation von 0,15 % einkalkuliert. 2. Zinserträge Prognosegemäß besteht am eine Liquiditätsreserve in Höhe von EUR. Die Entwicklung der Liquiditätsreserve ist in Ziffer 18 genauer erläutert. Für die gesamte in den Gesellschaften vorhandene Liquidität (Fondsgesellschaft sowie Objektgesellschaften der beiden Solarparks) wurde eine konstante Verzinsung von 2,0 % p. a. vor Steuern während der Laufzeit unterstellt. Es wurde eine Zinsabschlagsteuer in Höhe von 25,0 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag in Abzug gebracht. 3. Summe der Einnahmen Die Summe der Einnahmen ergibt sich aus der Summe der Ziffern 1 und Technische Betriebsführung Die juwi Solar GmbH wurde für die gesamte Laufzeit mit der technischen Betriebsführung und Wartung der Anlagen inklusive Umspannwerk (Prenzlau) und Leitungen beauftragt. Die Objektgesellschaften der beiden Solarparks zahlen hierfür eine pauschale Vergütung in Höhe von jährlich EUR (Georgsdorf) bzw. EUR (Prenzlau) zzgl. Umsatzsteuer. Die Pauschale für die technische Betriebsführung ist ab dem 3. Betriebsjahr fällig und ab 2015 mit 2,0 % p. a. indexiert. 6. Wartung und Reparatur Für Instandhaltungsaufwendungen, die nicht durch den technischen Betriebsführungsvertrag abgedeckt sind, werden ab dem vierten Betriebsjahr für beide Solarparks zusätzliche Instandhaltungskosten in Höhe von 2 EUR/kWp eingeplant. 7. Versicherung Die Kosten für Betriebshaftpflicht-, Elektronik- und Elektronik- Betriebsunterbrechungsversicherung liegen bei anfänglich insgesamt EUR p. a. und sind mit 2,0 % p. a. indexiert. 8. Power-One Wechselrichtergarantieverlängerung Mit dem Wechselrichterlieferanten Power-One wurde ein Servicevertrag über den Zeitraum von 20 Jahren abgeschlossen. Das Entgelt hierfür beträgt ab dem 6. Betriebsjahr EUR (Georgsdorf) bzw. EUR (Prenzlau) und ist ab 2018 mit 2,0 % p. a. indexiert. 9. Sonstige Kosten/WP-Prüfung Darunter fallen sonstige Ausgaben, wie z. B. für IHK-Beiträge und Wirtschaftsprüfungskosten. Diese Kosten sind mit 2,0 % p. a. indexiert. 4. Pacht Anlagengrundstücke Das Nutzungsentgelt für das Grundstück, auf dem der Solarpark Georgsdorf errichtet ist, beträgt anfänglich EUR/ Jahr und erhöht sich nach jeweils fünf Jahren um 4.387,50 EUR/Jahr. Das Nutzungsentgelt für das Grundstück, auf dem der Solarpark Prenzlau errichtet ist, beträgt anfänglich EUR/Jahr und erhöht sich ab dem 8. Nutzungsjahr ab Inbetriebnahme auf EUR/Jahr. 55

56 Ergebnisprognose aggregierte Darstellung der Fondsgesellschaft und der Objektgesellschaften (ab dem ) gesamt Liquiditätsprognose 1 Stromerlöse Zinserträge Summe der Einnahmen Pacht Anlagengrundstücke Techn. Betriebsführung Wartung und Reparatur Versicherung Wechselrichtergarantieverlängerung Sonstige Kosten/WP-Prüfung Kfm. Betriebsführung und Gesellschaftskosten 11 Avalprovision Tilgung Bankdarlehen Zinsen Bankdarlehen Gewerbesteuer Summe der Ausgaben Liquiditätsergebnis Auszahlungen in % des Anlegerkapitals p. a. 218,7 % 3,94 % 6,75 % 6,75 % 6,75 % 6,75 % 6,75 % 6,75 % 18 Veränderung Liquiditätsreserve Stand Liquiditätsreserve Davon Rücklagenkonten Darlehensstand Steuerliches Ergebnis 22 Zinserträge Fondsgesellschaft Steuerliches Ergebnis Georgsdorf und Prenzlau 24 Nicht abzugsfähige Vorsteuer Abschreibungen Betriebsausgaben Steuerliches Ergebnis der Fondsgesellschaft Kapitalrückflussrechnung der Fondsgesellschaft 28 Gebundenes Kapital Handelsrechtliches Ergebnis der Fondsgesellschaft 30 Kumuliertes handelsrechtliches Ergebnis der Fondsgesellschaft 31 Gewinnauszahlung Kapitalrückzahlung Summe Rückfluss Haftungsvolumen Geringfügige Abweichungen sind durch Rundungen bedingt. 56

57 ,75 % 6,75 % 7,00 % 7,00 % 7,00 % 7,00 % 7,00 % 7,00 % 7,00 % 7,00 % 12,00 % 40,00 % 52,74 %

58 10. Kaufmännische Betriebsführung und Gesellschaftskosten Die Kosten für die kaufmännische Betriebsführung und Gesellschaftskosten beinhalten die Kosten für die Verwaltung der Fondsgesellschaft und der beiden Objektgesellschaften. Weiterhin sind hier die für die jeweiligen Komplementärgesellschaften anfallenden Kosten berücksichtigt. Für die Übernahme der persönlichen Haftung erhalten die Komplementärinnen der Fondsgesellschaft sowie der beiden Objektgesellschaften jeweils EUR p. a. Für die laufende Geschäftsführung erhält die SOTUMA Verwaltung GmbH von der Fondsgesellschaft EUR p. a. inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Die TUMANO Verwaltung GmbH erhält für die laufende Geschäftsführung von der Objektgesellschaft Georgsdorf EUR p.a., die MUTONA Verwaltung GmbH erhält für die laufende Geschäftsführung von der Objektgesellschaft Prenzlau EUR p.a. Im Jahr der Liquidation erhalten die Komplementärinnen eine zusätzliche Vergütung für ihre Tätigkeit als Liquidatorin in Höhe der zu diesem Zeitpunkt geltenden Verwaltungsvergütung. Diese beträgt für das in der Prognose angenommene Liquidationsjahr 2031 für die TUMANO GmbH EUR, für die MUTONA GmbH EUR und für die SOTUMA GmbH EUR. Für die Übernahme der Treuhandverhältnisse erhält die SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH eine Vergütung in Höhe von EUR p. a. inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Sämtliche Vergütungen sind mit jährlich 2,0 % p. a. auf den Vorjahresbetrag, erstmals im Jahr 2013, indexiert. 11. Avalprovision Für die zu hinterlegenden Bürgschaften für die Rücklagenkonten ist gemäß Kreditvertrag mit der DZ-Bank eine jährliche Avalprovision in Höhe von 1,5 % des Bürgschaftsbetrags zu zahlen. 13. Zinsen Bankdarlehen Die Objektgesellschaften haben zur Finanzierung der jeweiligen Solarparks Darlehen bei der DZ-Bank sowie bei der KfW aufgenommen. Gemäß Darlehensvertrag der LHI Solar Georgsdorf GmbH & Co. KG mit der DZ-Bank beträgt der Zinssatz für das Darlehen aus Mitteln des Förderprogramms KfW-Programm Erneuerbare Energien Ergänzung 2011 der KfW bis zum ,35 % p. a. Der Zinssatz ab dem wurde über ein Swap-Geschäft gesichert und beträgt 4,93 % p. a. Ggf. anfallende Liquiditäts- und Margenaufschläge konnten hier nicht gesichert werden und können ggf. von den angenommenen Werten abweichen. Der Zinssatz für zwei von der DZ-Bank begebene Darlehen beträgt 4,37 % p. a. bzw. 4,43 % p. a. Der Zinssatz wurde über Zinssicherungsgeschäfte bis zur vollständigen Tilgung der Darlehen gesichert. Die für die Zinssicherung anfallenden Kosten sind bereits in den vorgenannten Zinssätzen enthalten. Die LHI Solar Prenzlau GmbH & Co. KG erhält von der bzw. über die DZ-Bank Darlehensmittel mit einem Zinssatz von 3,35 % p. a. (KfW Förderprogramm, fest bis zum ) sowie 4,17 % p. a. bzw. 4,21 % p. a. (Mittel der DZ-Bank). Zur Sicherung der Zinssätze für die gesamte Laufzeit der Darlehen wurden ebenfalls Zinssicherungsgeschäfte abgeschlossen, deren Kosten in diesen Zinssätzen bereits berücksichtigt sind. Der Zinssatz für das KfW-Darlehen ab dem beträgt 5,03 % p. a. Ggf. können zum Ende der jeweiligen Zinsbindungen der KfW-Darlehen Liquiditäts- und/ oder Margenaufschläge anfallen, die in der Prognose nicht berücksichtigt sind. 12. Tilgung Bankdarlehen Gemäß den mit der DZ-Bank abgeschlossenen Kreditverträgen werden die für die Finanzierung des Solarparks aufgenommenen Darlehen ab dem bis spätestens Ende 2029, also zwei Jahre vor Ende der prognostizierten Laufzeit des Fonds und der 20-jährigen Laufzeit der Einspeisevergütung gemäß EEG, vollständig zurückgeführt. 58

59 14. Gewerbesteuer Gemäß aktueller Rechtslage wurden entsprechende Zahlungen von Gewerbesteuer ab dem Jahr 2016 kalkuliert. 15. Summe der Ausgaben Die Summe der Ausgaben ergibt sich aus der Summe der Ziffern 4 bis Liquiditätsergebnis Das Liquiditätsergebnis entspricht in jedem Jahr der jeweiligen Ziffer 3 (Summe der Einnahmen) abzüglich Ziffer 15 (Summe der Ausgaben). 17. Auszahlungen Die Ziffer 17 beschreibt die Prognose der gesamten jährlichen Auszahlungen an die Anleger. Diese sind in der Prognoserechnung für den Anleger entsprechend dargestellt. Dabei werden die Auszahlungen in Prozent des Kommanditkapitals ohne Agio dargestellt. 20. Davon Rücklagen Für den Rückbau der Anlagen am Ende der prognostizierten Laufzeit sowie für Schwankungen der Instandhaltungskosten werden Rücklagen in Höhe von insgesamt EUR angespart, die aus den laufenden Erträgen zurückgelegt und auf Liquiditätsreservekonten bar hinterlegt werden. Davon entfallen EUR auf Wartungsrücklagen und EUR auf Rückbaurücklagen. 21. Darlehensstand Der Darlehensstand des jeweiligen Jahres errechnet sich aus dem Stand des Vorjahres abzüglich der Tilgung der Bankdarlehen gemäß Ziffer 12. Der Stand des ersten Jahres 2012 ergibt sich aus dem anfänglichen Stand des Fremdkapitals von 75,7 Mio. EUR abzüglich der Tilgung der Bankdarlehen für das Jahr 2012 gemäß Ziffer Veränderung Liquiditätsreserve Die Veränderung der Liquiditätsreserve berechnet sich aus der Summe der Einnahmen (Ziffer 3) abzüglich der Summe der Ausgaben (Ziffer 15) sowie abzüglich der Auszahlungen an die Anleger gemäß Ziffer Stand Liquiditätsreserve Der Stand der jährlichen Liquiditätsreserve ergibt sich aus dem Stand des Vorjahres zzgl. der Veränderung der Liquiditätsreserve des laufenden Jahres gemäß Ziffer 18. Im ersten Jahr entspricht der Stand der Liquiditätsreserve dem Stand aus dem Investitions- und Finanzierungsplan (EUR ) zzgl. der prognostizierten Überschüsse aus dem Zeitraum bis in Höhe von EUR sowie zzgl. der Veränderung der Liquiditätsreserve des Jahres

60 22. Zinserträge Fondsgesellschaft Für die in der Fondsgesellschaft vorhandene Liquidität wurde eine konstante Verzinsung von 2,0 % p. a. vor Steuern während der Laufzeit unterstellt. 23. Steuerliches Ergebnis Georgsdorf und Prenzlau Die Fondsgesellschaft ist zu jeweils 100,0 % als Kommanditistin an den Objektgesellschaften LHI Solar Georgsdorf GmbH & Co. KG und LHI Solar Prenzlau GmbH & Co. KG beteiligt und erhält daher die jeweiligen steuerlichen Ergebnisse der Objektgesellschaften zugewiesen. Zinsen für die Zwischenfinanzierung stellen in den Objektgesellschaften sofort abzugsfähige Betriebsausgaben dar. Für die Bankgebühren wurde ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten über die Darlehenslaufzeit aufgelöst. Der Kaufpreis sowie die aktivierten Gesellschaftskosten (Kosten für technische Beratung, Kosten für rechtliche Beratung, Konzeptionshonorar, Honorar für Fremdkapitalvermittlung) werden über 20 Jahre linear abgeschrieben, wobei in den Jahren 2012 bis 2015 eine Sonderabschreibung nach 7g EStG vorgenommen wird (vgl. Kapitel 12). 24. Nicht abzugsfähige Vorsteuer Bei der Fondsgesellschaft handelt es sich um eine reine Beteiligungsgesellschaft. Sie ist daher nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Die nicht abzugsfähige Vorsteuer errechnet sich aus der Summe des Verwaltungshonorars für die Fondsgesellschaft und den Kosten für Sonstiges/WP-Prüfung, multipliziert mit der gesetzlichen Umsatzsteuer in Prozent. 25. Steuerliche Abschreibungen Die Abschreibungen errechnen sich aus den aktivierungspflichtigen Kosten der Fondsgesellschaft in Höhe von EUR, die linear über die Laufzeit von 20 Jahren verteilt abgeschrieben werden. 26. Betriebsausgaben Die Betriebsausgaben errechnen sich aus der Summe der Kosten für die Komplementärin (phg-vergütung) in Höhe von anfänglich EUR p. a. sowie der Verwaltungskosten von anfänglich EUR p. a. zzgl. Umsatzsteuer sowie der Treuhandvergütung für die SINUS in Höhe von anfänglich EUR p.a.. Zudem wurde für sonstige Kosten, z. B. IHK-Beiträge und WP-Kosten, anfänglich ein Betrag in Höhe von EUR zzgl. Umsatzsteuer p. a. kalkuliert. Diese Kosten unterliegen einer jährlichen Indexierung von 2,0 %. 27. Steuerliches Ergebnis der Fondsgesellschaft Das steuerliche Ergebnis der Fondsgesellschaft ergibt sich in jedem Jahr aus der Summe der Ziffern 22 bis Gebundenes Kapital Das gebundene Kapital errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Anleger- bzw. Fondskapital inklusive Agio und den jährlichen kumulierten, kalkulierten Auszahlungen an die Anleger gemäß Ziffer Handelsrechtliches Ergebnis der Fondsgesellschaft Das handelsrechtliche Ergebnis weicht vom steuerrechtlichen Ergebnis aufgrund der unterschiedlichen Ermittlungsvorschriften ab. Es errechnet sich aus den Zuweisungen der handelsrechtlichen Ergebnisse der Objektgesellschaften zzgl. der Erträge abzüglich der Aufwendungen der Fondsgesellschaft. 60

61 30. Kumuliertes handelsrechtliches Ergebnis der Fondsgesellschaft Das kumulierte handelsrechtliche Ergebnis der Fondsgesellschaft errechnet sich aus dem Ergebnis des Vorjahres gemäß Ziffer 30 zzgl. des Ergebnisses des laufenden Jahres gemäß Ziffer Gewinnauszahlung Die Gewinnauszahlungen basieren auf den jeweiligen positiven jährlichen handelsrechtlichen Ergebnissen unter Berücksichtigung des jeweils bestehenden handelsrechtlichen Gewinn- oder Verlustvortrags. 34. Haftungsvolumen Prognosegemäß entsteht während der Laufzeit der Fondsgesellschaft keine persönliche Haftung. Eine solche würde nur dann entstehen, wenn das handelsrechtliche Kapitalkonto unter den Betrag der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme von 10,0 % der Pflichteinlage sinken würde. Nach erfolgter vollständiger Rückführung der Einlagen im Rahmen der Liquidation der Fondsgesellschaft besteht eine fünfjährige Nachhaftung für die zu diesem Zeitpunkt unbekannten Verbindlichkeiten in Höhe der Hafteinlage des Anlegers. 32. Kapitalrückzahlung Die Kapitalrückzahlung errechnet sich aus der Differenz zwischen den Auszahlungen gemäß Ziffer 17 (zzgl. der abgeführten Zinsabschlagsteuer) und den Gewinnauszahlungen gemäß Ziffer 31. Ein bis zum eventuell entstehendes negatives Kapitalkonto ist vom Anleger zu übernehmen. 33. Summe Rückfluss Die Summe Rückfluss ergibt sich aus der Summe der Gewinnauszahlung gemäß Ziffer 31 und der Kapitalrückzahlungen gemäß Ziffer 32. Der Gesamtrückfluss entspricht der Auszahlung gemäß Ziffer 17 zzgl. der aus den Gesellschaften abgeführten Zinsabschlagsteuer. 61

62 9.2 Rentabilität der Beteiligung aus Sicht des Anlegers Beispielrechnung für eine Beteiligung in Höhe von ,00 EUR zzgl. Agio (alle Angaben in EUR) Jahr Einzahlunlung Auszah- inkl. Agio In % des Kommanditkapitals (ohne Agio) Einbehaltene liches Steuer- Zinsab- Ergebnis schlag- steuer In % des Kommanditkapitals Einkommensteuersatz inkl. Soli Einkommensteuer ohne Soli Steuerermäßigung Verbleibende Einkommensteuer Cashflow nach Steuern Gebundenes Kapital (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10) (11) (12) (13) ,94 % 9 0 0,00 % 44,31 % ,75 % ,00 % 44,31 % ,75 % ,00 % 44,31 % ,75 % ,00 % 44,31 % ,75 % ,00 % 44,31 % ,75 % ,00 % 44,31 % ,75 % ,00 % 44,31 % ,75 % ,00 % 44,31 % ,75 % ,00 % 44,31 % ,00 % ,00 % 44,31 % ,00 % ,00 % 44,31 % ,00 % ,00 % 44,31 % ,00 % ,02 % 44,31 % ,00 % ,60 % 44,31 % ,00 % ,68 % 44,31 % ,00 % ,79 % 44,31 % ,00 % ,95 % 44,31 % ,00 % ,14 % 44,31 % ,00 % ,33 % 44,31 % ,74 % ,89 % 44,31 % Gesamt ,7 % ,4 % Zu (1) bis (4) Die Auszahlungen (3) werden prognosegemäß in zwei Tranchen im Folgejahr geleistet. In der Auszahlung des Jahres 2029 ist prognosegemäß die anteilige Rückzahlung der Rücklagenkonten in Höhe von insgesamt EUR enthalten. Zu (5) Die einbehaltene Zinsabschlagsteuer (5) auf die Zinserlöse aus den Objektgesellschaften und der Fondsgesellschaft ist im Rahmen der Einkommensteuererklärung anrechenbar. Daher wurde die einbehaltene Zinsabschlagsteuer hier als Entnahme berücksichtigt. Zu (6) und (7) Das steuerliche Ergebnis ist das dem Anleger anteilig zugewiesene steuerliche Ergebnis der Fondsgesellschaft (Annahme: Beitritt zum ). Zu (8) und (9) Auf Basis des angenommenen persönlichen Steuersatzes (42,0 % Einkommensteuersatz) ergibt sich die dargestellte Steuerzahlung ohne Solidaritätszuschlag (9). 62

63 Zu (10) Die Steuerermäßigung ergibt sich aus der Anrechenbarkeit der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer (vgl. hierzu auch Steuerliche Grundlagen, Abschnitt 12.9). Zu (11) Nach Abzug der Steuerermäßigung ergibt sich die verbleibende Einkommensteuer (inklusive 5,5 % Solidaritätszuschlag). Zu (12) Der Cashflow nach Steuern setzt sich zusammen aus den Positionen (2), (3), (5) und (11). Zu (13) Das gebundene Kapital entspricht im Jahr 2012 dem negativen Wert des eingezahlten Kommanditkapitals und des Agio zzgl. der Auszahlungen sowie einbehaltener Zinsabschlagsteuer, ab dem Jahr 2013 dem Wert des Vorjahres zzgl. der Auszahlungen sowie einbehaltener Zinsabschlagsteuer. 9.3 Sensitivitäten Die Prognoserechnung (wirtschaftliche Entwicklung) beruht auf Annahmen über künftige Entwicklungen, die aus heutiger Sicht möglich erscheinen. In der Sensitivitätsanalyse wird nachfolgend dargestellt, wie sich Abweichungen von den unterstellten Parametern auf die Gesamtauszahlung in Prozent vom Eigenkapital ohne Agio auswirken. Rückbau bzw. Veräußerung des Solarparks Die Prognoserechnung geht davon aus, dass die Rückbaukosten durch die Veräußerung der einzelnen Komponenten aus dem Solarpark gedeckt werden können und daher die angesparte und bar hinterlegte Rückbaurücklage sowie die Rücklage für die Ausgleichsmaßnahmen in Höhe von insgesamt rd ,00 EUR an die Anleger ausgeschüttet werden kann. Nachfolgend ist die Veränderung der prognostizierten Gesamtauszahlung dargestellt (unter Berücksichtigung der erfolgsabhängigen Vergütung für den Liquidator in Höhe von insgesamt 26,0 % des Liquidationserlöses), falls die Rück bau rücklage eingesetzt werden muss bzw. falls ein Veräußerungserlös in Höhe von ,00 EUR erzielt werden kann. Sensitivitäten Rückbau (Abweichungen zur Prognose) Gesamtmittelrückfluss in % des Eigenkapitals vor Steuern Sensitivitäten Stromerlös (Abweichung zur Prognose) Gesamtmittelrückfluss in % des Eigenkapitals vor Steuern 250,0 % 200,0 % 150,0 % 100,0 % 50,0 % 0,0 % 300,0 % 250,0 % 200,0 % 150,0 % 100,0 % 50,0 % 125,7 % 213,0 % ,2 % 218,7 % Stromerlöse In der Prognoserechnung wurde die jährlich produzierte Strommenge auf Basis der gemittelten und gewichteten Ertragswertgutachten abzüglich eines Sicherheitsabschlags ermittelt. In der Sensitivitätsanalyse sind die Auswirkungen auf die prognostizierte Gesamtauszahlung des Anlegers bei Erhöhung bzw. Verminderung der jährlich produzierten Strommenge um 5,0 bzw. 10,0 % (unter Berücksichtigung der Mehrerlösbeteiligung für juwi und die LHI in Höhe von insgesamt 50,0 % der oberhalb der Prognose liegenden Stromerlöse) dargestellt. 218,7 % 245,4 % 223,6 % 271,9 % 0,0 % -10 % * -5 % Prognose 5 % 10 % * Bei Annahme der dieser Sensitivität zu Grunde liegenden Zahlen wird in einigen Jahren der Prognose eine Schuldendienstdeckungsquote von unter 1,05 erreicht. Vgl. hierzu Wirtschaftliche Risiken, Abschnitt

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