Zukunftsfreundlich investieren für nachhaltige Erträge. LHI Solar Deutschland III Finsterwalde-Lichterfeld

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1 Zukunftsfreundlich investieren für nachhaltige Erträge LHI Solar Deutschland III Finsterwalde-Lichterfeld

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3 1. Hinweis zur Prüfung des Verkaufsprospekts 3 2. Die LHI Ihr Partner 5 3. Das Beteiligungsangebot im Überblick 9 4. Risikohinweise Wirtschaftliche Risiken Steuerliche Risiken Rechtliche Risiken Der Markt Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Projektbeschreibung Der Standort Die Anlagentechnik Bodengutachten/Energieertragsprognose/Versicherungen Die beteiligten Partner Investition und Finanzierung Ergebnisvorschau und Prognoserechnung Prognoserechnung Rentabilität der Beteiligung aus Sicht des Anlegers Sensitivitäten Angaben nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung Rechtliche Grundlagen Steuerliche Grundlagen Vertragspartner Leitfaden zur Zeichnung/Verantwortlichkeitserklärung Anhang Gesellschaftsverträge Treuhandvertrag Zusätzliche Informationen für den Fernabsatz Angaben nach 15 Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung Glossar Beilagen 17.1 Beitrittserklärung 1. Hinweis zur Prüfung des Verkaufsprospekts Die inhaltliche Richtigkeit der in diesem Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung des Prospekts durch die BaFin.

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5 2. Die LHI Ihr Partner Seit der Gründung im Jahr 1973 hat sich die LHI vom Spezialisten für Immobilienleasing zu einem breit aufgestellten Kompetenzträger für strukturierte Finanzierungen entwickelt. Mit rd. 280 Mitarbeitern konzipieren, realisieren und begleiten wir komplexe Investitionslösungen für Unternehmen, Kommunen und Investoren im In- und Ausland. Dies dokumentiert sich in 24 Publikumsfonds und 66 Private Placements, die bis zum aufgelegt wurden. Das Spektrum unserer Fondsgestaltungen reicht von Immobilien und Mobilien über immaterielle Wirtschaftsgüter und Erneuerbare Energien bis hin zu Private Equity. Aus der Überzeugung heraus, dass die Zukunft der Energieversorgung bei den regenerativen Quellen liegt, hat die LHI sich nun auch in der Fondskonzeption verstärkt dem Thema Solarenergie zugewandt. Die LHI hat im letzten Jahr drei Private Placements mit einem Gesamtvolumen von ca. 50 Mio. EUR realisiert. Das hierfür erforderliche Eigenkapital wurde an Family Offices und vermögende Privatinvestoren platziert. Bei einem der realisierten Parks konnte zwischenzeitlich die erste planmässige Auszahlung erfolgen. Mit dem Solarpark Finsterwalde-Lichterfeld wird von der LHI nun erstmals eine Beteiligung als Publikumsfonds angeboten. Durch unsere Immobilien projekte haben wir bei erneuerbaren Energien bereits umfassende Kompetenz erworben. Denn wir legen schon seit langem viel Wert auf nachhaltiges und effizientes Bauen. Ein Musterbeispiel dafür ist unsere Firmenzentrale, der LHI Campus, ein so genanntes Intelligent Building mit natürli cher, regenerativer Klimatisierung und Regelungstechnik, die sich je nach Jahreszeit den Bedürfnissen der Nutzer anpasst. Im LHI Campus werden keinerlei fossile Brenn stoffe eingesetzt, sondern ausschließlich regenerative Energie nach allen Regeln der Kunst angefangen bei Erdwärme aus Tief bohrungen über Wärmerückgewinnung aus der Abluft bis hin zur Nutzung der Sonnenenergie. Mit unserem Solarenergiefonds wollen wir die Entwicklung in diesem Sektor mit vorantreiben. Eines aber hat dieser Fonds mit all unseren anderen gemeinsam er unterliegt dem hohen LHI Qualitätsanspruch. Dieser bleibt auch nach der Zeichnung für den Investor bestehen. So ist der Anspruch erwachsen, über die Fondsgestaltung hinaus als langfristiger Partner unseren Investoren dauerhaft zur Seite zu stehen. Unseren Fonds liegt die Gestaltungskompetenz im eigenen Haus zugrunde. Sie ermöglicht die Abstimmung aller Investmentparameter unter steuerlichen, rechtlichen, finanziellen und investitionsspezifischen Aspekten. Eine weitere Komponente unserer Produktwelt sind die Partner, mit denen wir zusammenarbeiten. So bietet die LHI mehr als nur Lösungen in Assets & Finance wir leben unseren Qualitätsanspruch unter dem Leitbild sowohl der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit als auch der umfassenden Investorenbegleitung. Beides folgt einem klaren Ziel: Unsere Produkte und Dienstleistungen müssen so beschaffen sein, dass wir sie selbst in Anspruch nehmen würden. 5

6 LHI Fakten in der Übersicht Finanzstrukturierungen und Fonds mit über 37 Jahren Erfahrung Kompetenz von der Konzeptionierung über die Realisierung bis zum laufenden Management Zielführende Lösungsansätze sowie deren steuerliche und rechtliche Ausgestaltung Aktive Fondssteuerung zur Anpassung an veränderte Marktbedingungen Nachhaltige Investorenbetreuung und Begleitung über die gesamte Fondslaufzeit Über private Investoren 6,7 Mrd. EUR Fondsvolumen insgesamt 2,8 Mrd. EUR Eigenkapitalvolumen insgesamt LHI Leistungsspektrum Strukturierte Finanzierungen für Unternehmen, Investoren und die öffentliche Hand Leasing- und Mietgestaltungen im In- und Ausland Publikumsfonds und Private Placements Begleitende Dienstleistungen Strategische Immobilienanalyse Asset Management Real Estate Management Versicherungen Langjährige Erfahrung in der Konzeptionierung von Immobilien- und Finanzprodukten Mit dem Themenbereich Erneuerbare Energien bauen wir auf unser traditionelles Kerngeschäft, den Kompetenzschwerpunkt Immobilien, auf. Ähnlich wie bei Immobilien, bei denen wir für alle Phasen des Immobilienlebenszyklus verantwortlich zeichnen von der Projektentwicklung und Baubegleitung über die Finanzstrukturierung bis hin zum Asset Management, nutzen wir auch hier unsere Erfahrung und Kompetenz in der Fondskonzeption und -strukturierung, der -verwaltung sowie bei der Einwerbung von Eigenkapital und Fremdmitteln. Mit diesem und weiteren Fondsprojekten im Bereich der regenerativen Energien wollen wir unser umfangreiches Portfolio sinnvoll und zeitgemäß ergänzen. Mehr Wissen Weitere Informationen zu unseren bisherigen Fonds und zu unserem Unternehmen halten wir mit der LHI Leistungsbilanz und dem LHI Performance-Bericht für Sie bereit. Eine Fülle weiterer Informationen erhalten Sie selbstverständlich auf unseren Internetseiten ( LHI Gesellschafter 51,0 % Konzern Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) 49,0 % Konzern Norddeutsche Landesbank (Nord/LB) 6

7 LHI Entwicklungen Verwalteter Bestand* 11,6 12,9 15,1 16,3 18,1 18,9 21,2 20,9 21,2 26,1 Neugeschäft* 2,5 2,6 1,4 1,1 1,8 1,3 2,8 1,1 1,9 2,3 Anzahl Mitarbeiter Von der LHI Gruppe betreute Gesellschaften Gewinn vor Steuern** 14,4 19,0 13,8 13,4 1,0*** 7,5 15,9 13,9 8,9 0,7 Stand jeweils zum * In Mrd. EUR. ** In Mio. EUR. *** Phasenverschiebung von Dividendenzahlungen aus Beteiligungsgesellschaften. Steuerliches Ergebnis kumuliert 92,3 % prospektgemäß 4,1 % über Plan* 3,6 % unter Plan* * Abweichungen größer 5,0 % bezogen auf die Bareinlage ohne Wertpapierfonds ALNEOS KG, da aufgrund außerplanmäßiger Beendigung 2006 kein Soll-Ist-Vergleich möglich ohne Immobilienfonds FOCUS KG, da aufgrund außerplanmäßiger Beendigung 2007 kein Soll-Ist-Vergleich möglich. Bei den Medienfonds ist der Ist-Wert in der bislang erklärten Form unverändert fortgeführt worden. Auszahlung kumuliert 97,6 % plangemäß 0,0 % über Plan* 2,4 % unter Plan* * Abweichungen größer 5,0 % bezogen auf die Bareinlage; Ausschüttungen in der laufenden Bewirtschaftung; ohne Veräußerungserlöse und Währungsfonds ALNEOS KG und Immobilienfonds FOCUS KG zeitanteilig, da aufgrund der außerplanmäßigen Beendigungen im Jahr 2006 bzw. Veräußerung im Jahr 2007 kein Soll-Ist-Vergleich möglich ist. 7

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9 3. Das Beteiligungsangebot im Überblick Beteiligungsform Der Investor beteiligt sich als Treugeber über den Treuhandkommanditisten SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH an der LHI Solar Deutschland III GmbH & Co. KG ( Fondsgesellschaft ). Die Fondsgesellschaft ist alleinige Kommanditistin der SILVINO GmbH & Co. KG und der MITAB GmbH & Co. KG, der künftigen Eigentümer des Solarparks Finsterwalde-Lichterfeld. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und der Betrieb des Solarkraftwerkes am Standort Finsterwalde-Lichterfeld ( Solarpark ) zur Erzeugung, Netz einspeisung und Veräußerung der aus dem Betrieb des Solarkraftwerks gewonnenen Solarenergie, über die Beteiligungen an der SILVINO GmbH & Co. KG und der MITAB GmbH & Co. KG (zusammen Objekt gesellschaften ) und die mittelbare Beteiligung an der WOKON GmbH & Co. KG ( Infrastruktur gesellschaft ). Das gesamte Zeichnungskapital beträgt 30,6 Mio. EUR. Rechte des Investors der Fondsgesellschaft ab Beitrittstermin Ergebnis- und Vermögensbeteiligung entsprechend dem individuellen Anteil des Investors am Gesellschaftskapital der Fondsgesellschaft ab dem jeweiligen Beitrittstermin Rechte auf Auszahlungen ab dem jeweiligen Beitrittstermin und Beteiligung am Liquidationserlös entsprechend dem Anteil des Investors am Gesellschaftskapital der Fondsgesellschaft Recht auf ein Auseinandersetzungsguthaben bei ordentlichem Ausscheiden aus der Fondsgesellschaft Stimmrechte entsprechend der Höhe der Beteiligung Informations- und Kontrollrechte Erstmaliges Kündigungsrecht zum Investition und Finanzierung Bei dem Investitionsobjekt handelt es sich um einen Solarpark mit einer Gesamtkapazität von rd. 42 Megawatt Peak (MWp). Der Solarpark gliedert sich in zwei Teilbereiche: Teilbereich Ia mit einer Kapazität von 21,672 MWp und Teil bereich Ib mit einer Kapazität von 20,389 MWp. Die SILVINO GmbH & Co. KG hat den Teilbereich Ia mit Kaufvertrag vom , die MITAB GmbH & Co. KG hat den Teil bereich Ib mit Kauf vertrag vom von der FiWa I Projekt gesellschaft mbh erworben. Der Kaufpreis beträgt 2.760,00 EUR/kWp und somit insgesamt ,00 EUR. Der Solarpark Finsterwalde-Lichterfeld liegt in der Niederlausitz, im Bundesland Brandenburg, und befindet sich auf einer ehemals für den Braunkohletagebau genutzten Konversionsfläche. Die Inbetriebnahme des Solarparks Finsterwalde- Lichterfeld erfolgte bereits im III. Quartal Dementsprechend wird der in das Stromnetz der envia Verteilnetz GmbH eingespeiste Strom gemäß den Regelungen des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuer baren Energien im Strombereich (EEG) vom bis Dezember 2029 mit 31,94 Cent/kWh vergütet. Die Gesamtinvestitionskosten belaufen sich inklusive der Erwerbsnebenkosten und fondsabhängigen Nebenkosten exklusive Agio auf rd. 129,1 Mio. EUR, inklusive Agio auf rd. 130,6 Mio. EUR. Die Gesamtfinanzierung erfolgt zu rd. 24,6 % durch Kommanditkapital (inklusive Agio) sowie 9

10 Investitions- und Finanzierungsplan aggregierte Darstellung der Fondsgesellschaft und der Objektgesellschaften Überblick Investition Tsd. EUR Finanzierung Tsd. EUR Kaufpreis Kommanditkapital Anlaufkosten Agio Gesellschaftskosten in der Fremdkapital Ingangsetzungsphase Liquiditätsreserve Liquidität Gesamt Gesamt zu rd. 72,3 % durch Fremdkapital. Zudem verbleibt eine Liquidität in Höhe von rd. 4,1 Mio. EUR (Stand dies entspricht rd. 3,1 % der Gesamtinvestitionskosten) in der Fondsgesellschaft. Diese Liquidität stellt einen Teil der Stromerlöse des Jahres 2010 dar, die vor dem planmäßigen Beitritt der Investoren erzielt wurden. Das Fremdkapital wird die SILVINO GmbH & Co. KG bei der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) und die MITAB GmbH & Co. KG bei der Norddeutschen Landesbank Girozentrale (Nord/LB) aufnehmen. Bei beiden Banken beinhaltet die Finanzierung auch För dermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Derzeit liegen Termsheets für die Finanzierungen bei der LBBW und der Nord/LB vor. Diese sind Grundlage der in Abschnitt 9.1 dargestellten Prognoserechnung. Die Darlehen beider Banken werden planmäßig im Jahr 2027 und damit bereits vor Ende der Fondslaufzeit vollständig zurückgeführt sein. Die Eigenkapitalzwischenfinanzierung wird bis zur Einzahlung der Einlagen der Investoren, d. h. längstens bis zum , durch eine stille Beteiligung der MISOTA GmbH & Co. KG erfolgen. Diese refinanziert sich über die LHI, welche sich wiederum durch die LBBW und die Nord/LB refinanziert. Ertragsgutachten Für die beiden Teilparks wurden von unabhängigen und anerkannten Sachverständigen (Solar Engineering Decker & Mack GmbH und Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE) jeweils zwei Ertragsgutachten erstellt. Auf dieser Basis wurden in der Prognoserechnung für den Teilpark Ia ein gemittelter Jahresenergieertrag von 985,5 kwh/kwp und für den Teilpark Ib von 982,0 kwh/kwp verwendet (vgl. Abschnitt 7.3). Für die Prog nose rechnung wurde vom Mittelwert der beiden für jeden Teilpark vorliegenden Ertragsgutachten ein Abschlag in Höhe von 1,0 % vorgenommen. Dieser Wert gilt für das erste volle Betriebsjahr. Danach wurde in der Prog noserechnung von einer Leistungsabnahme (so genannte Degradation) von 0,2 % p. a. ausgegangen. Betriebsführungsvertrag Mit der laufenden technischen Betriebsführung wurde für die gesamte Fondslaufzeit die Q-Cells International GmbH beauftragt. Der Leistungsumfang umfasst auch sämtliche Inspektionen, die vollständige Wartung sowie Reparaturarbeiten und Ersatzteile. Hierfür zahlen die MITAB GmbH & Co. KG und die SILVINO GmbH & Co. KG eine pauschale Vergütung in Höhe von anfänglich 25,00 EUR/kWp p. a. Die Betriebsführungsgesellschaft garantiert für den Zeitraum von 20 Jahren eine Anlagenverfügbarkeit von 98,0 % (vgl. Kapitel 11.9). Veräußerung In der Prognoserechnung wurde zum Ende der Laufzeit kein Veräußerungserlös für den Solarpark unterstellt. Über eine Veräußerung kann jedoch im Rahmen einer Beschlussfassung durch die Investoren entschieden werden. Im Falle eines Rückbaus des Solarparks wird angenommen, dass der Erlös aus der Veräußerung der verbauten Materialien die Kosten für den Rückbau deckt. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Investoren die zugrunde liegenden Pachtverträge verlängern und den Stromertrag zu den dann gültigen Marktpreisen veräußern. 10

11 Erfolgsabhängige Vergütungen Übersteigen die tatsächlichen Stromerlöse die in den Ertragsgutachten prognostizierten Werte, so erhält Q-Cells International GmbH einen Anteil von 40,0 % des Mehrerlöses. Der Anbieter LHI Leasing GmbH erhält weitere 10,0 % des Mehr erlöses. Wird im Rahmen der Veräußerung des Solarparks ein Veräußerungserlös erzielt, erhält der Anbieter 25,0 % des Verkaufserlöses. Auszahlungen Die Investoren erhalten eine Vorabauszahlung für das vorangegangene Jahr, erstmalig für das Geschäftsjahr Gemäß der Prognoserechnung betragen die laufenden Auszahlungen anfänglich anteilig 6,75 % p. a. bezogen auf das Kommanditkapital ohne Agio. Bis zum Jahr 2029 steigen die Auszahlungen auf 44,2 % p. a. bezogen auf das Kommanditkapital ohne Agio. Die Auszahlung des Jahres 2029 umfasst prognosegemäß auch die Rückzahlung der Rückbaurücklage, da davon ausgegangen wird, dass die Erträge aus der Veräußerung die Rückbaukosten decken und somit die Rückbaurücklage nicht benötigt wird. Insgesamt ergibt sich ein Gesamtkapitalrückfluss vor Steuern in Höhe von 240,7 %. Dieser umfasst auch die Rückzahlung des eingezahlten Kapitals. Mindestbeteiligung Die Mindestbeteiligung beträgt ,00 EUR. Darüberliegende Zeichnungsbeträge müssen durch glatt teilbar sein. Auf den Zeichnungsbetrag wird ein Agio von 5,0 % erhoben. Der Beitritt erfolgt zum vom Anleger gewählten Beitrittstermin zum (Beitrittstermin 1) und danach bis zum an jedem Monatsersten, letztmalig zum Platzierungsgarantie Die LHI Leasing GmbH hat gegenüber der Fondsgesellschaft eine Einzahlungs- und Platzierungsgarantie in Höhe des Zeichnungskapitals zum über insgesamt 30,6 Mio. EUR abgegeben. Gesamthöhe der fondsabhängigen Kosten Für Fondskonzeption, Eigenkapitalbeschaffung, Fremdkapitalbeschaffung und Platzierungsgarantie fallen Kosten in Höhe von Tsd. EUR (exklusive Agio) an; dies entspricht 17,0 % des Zeichnungskapitals exklusive Agio bzw. rd. 4,0 % der Gesamtinvestitionskosten (exklusive Agio). Steuerliche Behandlung Die Investoren erzielen über die Fondsgesellschaft Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Diese Einkünfte unterliegen dem persönlichen Steuersatz der Investoren. Prognosegemäß fallen bis zum Jahr 2019 keine Steuerzahlungen für die Investoren an. Auf erzielte Zinseinkünfte in der Fondsgesellschaft, den Objektgesellschaften und der Infrastrukturgesellschaft zahlen die Gesellschaften Zinsabschlagsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag. Diese Zinsabschlagsteuer ist auf die Steuerlast der Investoren anrechenbar. Haftung Jeder Kommanditist der Fondsgesellschaft haftet gegenüber Gläubigern der Fondsgesellschaft mit einem Betrag von 10,0 % seiner Pflichteinlage, der als Haftsumme im Handelsregister eingetragen wird. Dies gilt entsprechend für die als Treugeber an der Fondsgesellschaft beteiligten Investoren, da sie den Treuhandkommanditisten mit Abschluss des Treuhandvertrags von dieser Haftung freistellen. Fungibilität Geschlossene Fonds sind als längerfristige Investitionen konzipiert und nur eingeschränkt fungibel. Gemäß den Regelungen des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft bedarf eine Verfügung über Kommanditanteile der schriftlichen Zustimmung der Komplementärin, die aus wichtigem Grund versagt werden kann. Darüber hinaus ist der Handel mit Anteilen an geschlossenen Fonds nicht, wie etwa bei Wert papieren, institutionalisiert. Demzufolge eignet sich die Beteiligung nicht für kurz- und mittelfristig orientierte Investoren. Zielgruppe Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot handelt es sich um ein langfristiges und nachhaltiges Investment. Es richtet sich somit an Investoren, die ein langfristiges Investment in Erneuerbare Energien tätigen wollen und die entsprechende Risikobereitschaft aufweisen (vgl. Kapitel 4. Risiko hinweise ). Aufgrund der eingeschränkten Fungibilität der Beteiligung sollte ein ausreichendes sonstiges liquides Vermögen vorhanden sein. Von einer Fremdfinanzierung der Beteiligung wird abgeraten. Des Weiteren richtet sich das Betei ligungsangebot grundsätzlich an in Deutschland ansässige und un beschränkt einkommensteuerpflichtige Privatpersonen, die die Beteiligung an der Fondsgesellschaft im Privat vermögen halten. 11

12 Wesentliche Zahlen und Fakten LHI Solar Deutschland III Investitionsobjekt Photovoltaikanlage Finsterwalde-Lichterfeld Fertigstellung und Netzanschluss III. Quartal 2009 Fondsgesellschaft LHI Solar Deutschland III GmbH & Co. KG Gesamtinvestitionsvolumen rd. 131 Mio. EUR Kommanditkapital Anleger 30,6 Mio. EUR Agio 1,53 Mio. EUR Fremdkapital rd. 94,4 Mio. EUR Generalunternehmer Q-Cells International GmbH Betriebsführer Q-Cells International GmbH Standort Brandenburg, Finsterwalde-Lichterfeld Typ Freiland, feste Aufständerung Leistung rd. 42 MWp Module Mono- und polykristalline Module (210 bis 235 Wp) Wechselrichter SMA Anfänglich prognostizierter Stromertrag rd Tsd. EUR p. a. Einspeisevergütung 0,3194 EUR/kWh gemäß EEG über 20 Jahre Form der Beteiligung Kommanditbeteiligung über Treuhandkommanditist Einkunftsart Einkünfte aus Gewerbebetrieb Beteiligungsdauer 19 Jahre Mindestbeteiligung ,00 EUR Agio 5,0 % Beitrittstermine , danach zu jedem Monatsersten, letztmals zum (Ende der Platzierungsphase) Auszahlung 1 Anfänglich 6,75 % p. a., steigend ab dem Jahr 2017 Gesamtauszahlung 1, 2 rd. 240,7 % 1 Jeweils bezogen auf die Kapitaleinlage (ohne Agio) vor Steuern. Die angegebene Auszahlung beinhaltet auch die Kapitalrückzahlung. 2 Annahme: Beitritt zum

13 LHI Solar Deutschland III BIDEKA Beteiligungs GmbH Anleger SINUS Treuhand- Verwaltung GmbH Komplementärin Treuhänder 100,0 % LHI Solar Deutschland III GmbH & Co. KG (Fondsgesellschaft) Nord/LB Kommanditistin 100,0 % Kommanditistin 100,0 % LBBW Darlehen Darlehen MITAB GmbH & Co. KG (Objektgesellschaft Teilpark Ib) SILVINO GmbH & Co. KG (Objektgesellschaft Teilpark Ia) Kommanditistin 48,47 % Kommanditistin 51,53 % WOKON GmbH & Co. KG (Infrastrukturgesellschaft) Betriebsführungsvertrag Betriebsführungsvertrag Q-Cells International GmbH Betriebsführungsvertrag 13

14 4. Risikohinweise Allgemeine Hinweise Die Beteiligung an einem geschlossenen Fonds ist eine langfristige unternehmerisch geprägte Investition, die zwangs läufig mit höheren Risiken verbunden ist, als sie bspw. bei der Kapitalanlage in festverzinslichen Wertpapieren erstklassiger Emittenten auftreten können. Gesamtwirtschaftliche Risiken, die sich z. B. aus Konjunkturschwankungen, der Entwicklung der Kapitalmarktzinsen und der Inflation ergeben, können sich direkt auf das Investment auswirken und ggf. zu erheblichen Abweichungen von den in diesem Verkaufs prospekt prognostizierten Ergebnissen führen. Ebenso können Änderungen in der Rechtsprechung, der Gesetzgebung oder der Verwaltungspraxis die Werthaltigkeit, die Verfügbarkeit und die Rentabilität dieser Vermögensanlage negativ beeinflussen. Neben den allgemeinen Risiken birgt die Beteiligung an einem geschlossenen Fonds jedoch weitere, anlagespezifische Gefahren, auf die im Nachfolgenden ausdrücklich hingewiesen wird. 4.1 Wirtschaftliche Risiken Einnahmen der Fondsgesellschaft Die Fondsgesellschaft erzielt ihre Einnahmen fast ausschließlich durch die Einspeisung des in dem von ihr bzw. den Objektgesellschaften betriebenen Solarpark erzeugten Stroms in das öffentliche Stromnetz. Die Höhe dieser Einnahmen hängt dabei im Wesentlichen von der produzierten und eingespeisten Strommenge und der Höhe der für den Verkauf dieser Strommenge erzielten Vergütung ab. Sollte die tatsächliche Sonneneinstrahlung an dem Standort des Solarparks in den einzelnen Betriebsmonaten, einzelnen Betriebsjahren oder während der gesamten Laufzeit der Fondsgesellschaft von den auf den Ertragsabschätzungen basierenden Erwartungswerten nachteilig abweichen, wirkt sich dies negativ auf die Vorteilhaftigkeit der Beteiligung aus. Neben der vorherrschenden Sonneneinstrahlung hängt die Menge des tatsächlich produzierten und eingespeisten Stroms von den Leistungswerten der einzelnen Komponenten der Photovoltaikanlage, den technisch bedingten Verlusten, die bei der Einspeisung in das öffentliche Stromnetz entstehen, sowie von etwaigen Stillstandzeiten der Anlage ab. Derartige Minderungen der Strommenge sind in der Prog noserechnung nicht berücksichtigt. Die Fondsgesellschaft trägt das Risiko, dass die in der Prognoserechnung angesetzten Leistungswerte (Nenn- Peak-Leistung und nominale Ausgangsleistung) zeitweise oder dauerhaft nicht erzielt werden. Ferner besteht das Risiko, dass die tatsächliche Lebensdauer einzelner oder aller Module weniger als die in der Prognose angenommene Lebensdauer von 20 Jahren beträgt. Auch bei den übrigen Komponenten der Photovoltaikanlage besteht das Risiko, dass die angenommenen Leistungswerte nicht eingehalten werden. So besteht auch das Risiko, dass die Degradation der Module den in der Prognoserechnung angenommenen Wert übersteigt. Ebenso können die technisch bedingten Verluste aus der Durchleitung und Einspeisung des erzeugten Stroms in das öffentliche Stromnetz jeweils höher sein als in der Prog noserechnung angenommen. Die von den Solarparks erzeugte Solarenergie wird über das Umspannwerk in das Stromnetz des Netzbetreibers eingespeist. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Umspannwerk vorübergehend oder dauerhaft ausfällt und daher die pro duzierte Energie vorübergehend oder dauerhaft nicht eingespeist werden kann. Aufgrund behördlicher Anordnungen, unvorhergesehener Hindernisse oder Ereignisse höherer Gewalt kann es zudem bei einer oder beiden Anlagen zu längeren Stillstandzeiten als angenommen kommen. Daneben trägt die Fondsgesellschaft das Risiko einer über die Annahmen der Ertragsabschätzungen hinausgehenden überplanmäßigen Abnutzung oder Verschmutzung der Solarmodule, einer Schneebedeckung, von Luftverunreinigungen sowie einer Verschattung durch Bewuchs oder Bebauung. Die vorgenannten Risiken können die Liquiditäts- und Ertragslage der Fondsgesellschaft und damit das Ergebnis der Investoren negativ be einflussen, was zu einer Reduzierung der Auszahlungen (einschließlich Kapitalrückzahlungen) und/oder zum vollständigen oder teilweisen Verlust der Einlage führen kann. Gutachten/Angaben Dritter Die Prognoserechnung basiert auf den von Dritten erstellten Ertragsgutachten. Es besteht das Risiko, dass Annahmen der Gutachter unvollständig oder unzutreffend sein können. Das vorgenannte Risiko kann dazu führen, dass die in der Prognose getroffenen Annahmen nicht zutreffend sind. Dadurch kann die Liquiditäts- und Ertragslage der Fonds gesellschaft und damit das Ergebnis der Investoren negativ beeinflusst werden, was zu einer Reduzierung der Aus zah lungen (einschließlich Kapitalrückzahlungen) und/oder zum vollständigen oder teilweisen Verlust der Einlage führen kann. Gewährleistungsrisiko Verkäuferin des Solarparks Finsterwalde-Lichterfeld ist die FiWa I Projektgesellschaft mbh ( Verkäuferin ). Die Verkäuferin hat im Rahmen der Kaufverträge selbstän dige Garantie- 14

15 versprechen abgegeben und die Gewährleistungsansprüche aus dem Generalübernehmervertrag mit Q-Cells International GmbH an die Käufer abgetreten. Eine Gewährleistungsbürgschaft wurde nicht gestellt. Die Haftung der Verkäuferin ist der Höhe nach begrenzt. Sie haftet nur, wenn der vereinbarte Freibetrag von ,00 EUR im Einzelfall und ,00 EUR insgesamt überschritten ist. Die Gesamthaftung der Verkäuferin aus den Kaufverträgen ist insgesamt auf einen Betrag von 10,0 % des Kaufpreises begrenzt. Ansprüche aus dem Kaufvertrag verjähren am Weiter gehende Ansprüche gegen die Verkäuferin sind ausgeschlossen. Es besteht das Risiko, dass ein Schaden eintritt, der nicht von dem Garantiekatalog des Kaufvertrags erfasst ist. Für die Verpflichtungen der Verkäuferin wird eine Patronats erklärung der Q-Cells SE ( Patronatsgeber ) abgegeben werden. Es besteht das Risiko, dass die Verkäuferin, der Patronatsgeber oder Q-Cells International GmbH ihren Pflichten aus dem Kauf vertrag und dem Generalübernehmervertrag nicht oder nicht vollständig nachkommt. Es besteht ferner das Risiko, dass Schäden auftreten, die aufgrund des ver einbarten Freibetrags oder der Haftungsbeschränkung der Verkäuferin nicht geltend gemacht werden können oder dass Schäden nach Ablauf der Verjährungsfrist auftreten. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass Ansprüche aus gesetzlichen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht durchgesetzt werden können. Die Fondsgesellschaft trägt ferner das Risiko, dass Ansprüche wegen Insolvenz der Verkäuferin, der Betriebsführerin und des Patronatsgebers nicht durchsetzbar sind. Die Verfügbarkeitsgarantie dem Betriebsführer sowie die Gewährleistungsansprüche und Garantien stellen eine Mindestabsicherung der Stromerlöse dar. Sie kompensieren nur besonders schlechte Leistungen des Solarparks. Sie garantieren nicht die in der Prognoserechnung angenommenen Stromerlöse. Die vorgenannten Risiken können die Liquiditäts- und Ertragslage der Fondsgesellschaft und damit das Ergebnis der Investoren negativ beeinflussen, was zu einer Reduzierung der Auszahlungen (einschließlich Kapitalrückzahlungen) und/oder zum vollständigen oder teilweisen Verlust der Ein lage führen kann. Betriebsführungs-, Wartungs-, Instandsetzungs-/ Instandhaltungskosten, Rückbaukosten Es besteht das Risiko, dass Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller infolge unsachgemäßer Wartung verlorengehen und/oder Schäden auftreten, die nicht von der Garantie gedeckt sind. Im Schadensfall trägt die Fondsgesellschaft das Risiko von Stillstandzeiten infolge des Ausfalls von Komponenten sowie für die Dauer der Reparatur und des Austauschs der Komponenten. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Betriebsführer die geschuldete Leistung nicht ordnungs gemäß erbringt und sich die Leistungsfähigkeit der Anlage dadurch verschlechtert. Langzeiterfahrungen mit großen Photovoltaik-Freiflächenanlagen bestehen derzeit noch nicht. Insofern liegen der Prognoserechnung Annahmen zugrunde, welche sich noch nicht durch tatsächliche Daten belegen lassen. Im Rahmen der Prognoserechnung wurde davon ausgegangen, dass keine Kosten für den Rückbau entstehen. Es wird in den Jahren 2026 und 2027 eine Rück baurück lage in Höhe von insgesamt ,00 EUR gebildet und auf einem Reservekonto bar hinterlegt. Es besteht das Risiko, dass der Rückbau des Solarparks mehr als ,00 EUR an Kosten verursacht. Die vorgenannten Risiken können die Liquiditäts- und Ertragslage der Fondsgesellschaft und damit das Ergebnis der Investoren negativ beeinflussen, was zu einer Reduzierung der Auszahlungen (einschließlich Kapitalrückzahlungen) und/ oder zum vollständigen oder teilweisen Verlust der Einlage führen kann. Altlasten Der Solarpark wird auf einem ehemaligen Braunkohleabbaugebiet errichtet. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Nutzung des Grundstücks während der Laufzeit zeitweise oder dauerhaft infolge nachträglich festgestellter Altlasten unmöglich wird und die Anlagen vor Ablauf der Festlaufzeit entfernt werden müssten. Eine Inanspruchnahme der Grundstückseigentümer ist in diesem Fall ausgeschlossen. Durch Altlasten bzw. deren Beseitigung entstehende nicht kalkulierte Kosten und Ertragsausfälle im Sanierungsfall können zu einer Reduzierung der Auszahlungen (einschließlich Kapitalrückzahlungen) und/oder zum vollständigen oder teilweisen Verlust der Einlage führen. Braunkohleabbaugebiet Das Gelände des Solarparks befindet sich in einem ehe - maligen Braunkohleabbaugebiet. Es kann nicht aus geschlossen werden, dass die Nutzung des Grundstücks und somit des Solarparks während der Laufzeit zeitweise oder dauerhaft infolge von Erdsenkungen oder -verschiebungen oder steigenden Grundwasserständen beeinträchtigt oder 15

16 unmöglich wird und die Anlagen vor Ablauf der Festlaufzeit entfernt werden müssten oder im schlimmsten Fall untergehen und die für diesen Fall abgeschlossenen Versiche rungen den entstehenden Schaden nicht oder nicht voll ständig abdecken. Eine Inanspruchnahme der Grundstückseigentümer ist in diesem Fall ausgeschlossen. Durch Erdsenkungen oder -verschiebungen entstehende nicht kalkulierte Kosten und Ertragsausfälle können zu einer Reduzierung der Auszahlungen (einschließlich Kapitalrückzahlungen) und/oder zum vollständigen oder teilweisen Verlust der Einlage führen. Fremdfinanzierung/Kürzung der Auszahlungen Es ist geplant, dass die Objektgesellschaften zur Finanzierung der Investitionen Darlehen bei der LBBW bzw. der Nord/LB aufnehmen. Entsprechende Termsheets der Banken liegen vor. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass nach Ablauf der Zinsbindung von den Banken Liquiditätsaufschläge erhoben werden, die nicht in der Prognoserechnung enthalten sind. Die vorgesehenen Fremdfinanzierungen werden beinhalten, dass Auszahlungen in den Jahren der Kreditlaufzeit der Höhe nach begrenzt und nur zulässig sind, wenn sie nicht gegen Auflagen der Banken verstoßen. So dürfen Auszahlungen nur unter Einhaltung eines gewissen Mindestkassenbestands, und des Bestehens einer Debt Service Cover Ratio (DSCR) von mindestens 1,15 (bei der LBBW) bzw. 1,2 (bei der Nord/LB) vor genommen werden. Die DSCR, zu Deutsch Schuldendienst deckungsgrad, ist das Verhältnis von Gewinn vor Zinsen und Steuern (EBIT) bzw. dem Cashflow vor Zinsen und der Tilgung zum Schuldendienst einer Periode. Auszahlungen über den begrenzten Wert hinaus und Auszahlungen bei Unterschreiten des DSCR von 1,15 (bei der LBBW) bzw. 1,2 (bei der Nord/LB) sind von der Zustimmung der finanzierenden Banken LBBW und Nord/LB abhängig. Im Falle einer unterbleibenden Zustimmung der finanzierenden Banken müssen Auszahlungen in den einzelnen Jahren gekürzt werden oder entfallen gänzlich. Im Fall von Leistungsstörungen oder Wegfall der gesetzlichen Einspeisevergütung sind die finanzierenden Banken zur Kündigung der Darlehensverträge und Voll streckung und Verwertung der Sicherheiten berechtigt. Da im Fall der Verwertung von Sicher heiten in der Regel nicht der Verkehrswert erzielt wird, kann daraus die Insolvenz der Fondsgesellschaft resultieren. Die vorgenannten Risiken können die Liquiditäts- und Ertragslage der Fondsgesellschaft und damit das Ergebnis der Investoren negativ beeinflussen, was zu einer Reduzierung der Auszahlungen (einschließlich Kapitalrückzahlungen) und/ oder zum vollständigen oder teilweisen Verlust der Einlage führen kann. Versicherungsschutz Die Objektgesellschaften und die Infrastrukturgesellschaft als Eigentümer der Anlagen haften für sämtliche Schäden, die Dritten aus dem Betrieb der Anlagen entstehen. Der Solarpark verfügt über branchen übliche Versicherungen. Da jedoch nicht sämtliche Risiken vollständig oder der vollen Höhe nach versicherbar sind bzw. Ver sicherungen den Umfang der versicherten Schäden während der Vertragslaufzeit anpassen können, kann nicht ausgeschlossen werden, dass während der Betriebsphase ein Schadensfall eintritt, der nicht durch die abgeschlossenen Versicherungen abgedeckt ist und zu einem Untergang oder zu einer ganzen oder teilweisen Zerstörung bzw. einer Einschränkung der Nutzung des Solarparks führt. Es kann ferner nicht ausgeschlossen werden, dass Versicherungs prämien erhöht werden oder Versicherungsfälle eine Kündigung der Versiche rungs verträge auslösen. Sollten im Schadensfall die Versicherungsleistungen nicht ausreichen, Selbstbehalte zu Lasten der Objektgesellschaften und der Infrastrukturgesellschaft gehen oder bestimmte Risiken (Krieg, Terroranschlag) nicht versichert sein, müssen diese für verbleibende Zahlungen aufkommen. Die vorgenannten Risiken können die Liquiditäts- und Ertrags lage der Fondsgesellschaft und damit das Ergebnis der Investoren negativ beeinflussen, was zu einer Reduzierung der Aus zahlungen (einschließlich Kapitalrückzahlungen) und/ oder zum vollständigen oder teilweisen Verlust der Einlage führen kann. Fremdfinanzierung der Beteiligung Eine Fremdfinanzierung der Beteiligung eines Investors wird nicht empfohlen. Sollte ein Investor dennoch seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft fremdfinanzieren, besteht die Gefahr, dass der Investor über den im schlechtesten Fall eintre tenden Totalverlust seiner Einlage hinaus zusätzlich Zinsen und Tilgung der Fremdfinanzierung zu bedienen hat. Sollte ein Investor für eine solche Fremdfinanzierung Sicher heiten stellen, droht in diesem Fall auch die Verwertung der gestellten Sicher heiten durch die den Investor finan zierende Bank, was zu der Insolvenz des Investors führen kann. 16

17 Bonitätsrisiken Die Fondsgesellschaft hat über die Objektgesellschaften und die Infrastrukturgesellschaft die Q-Cells International GmbH mit der technischen Betriebsführung beauftragt, die auch die Instandsetzung und Instandhaltung der Anlagen sowie den Abschluss aller notwendigen Versicherungen beinhaltet. Die Fondsgesellschaft trägt während der gesamten Laufzeit des Betriebsführungsvertrags das Bonitäts risiko von Q-Cells International GmbH als auch von Q-Cells SE. Im Falle des Ausfalls von Q-Cells International GmbH und Q-Cells SE drohen den Objektgesellschaften und der Infra struk turgesellschaft und somit mittelbar der Fonds gesell schaft möglicherweise erhebliche Renditeein bußen, falls der Abschluss eines notwendigen neuen Betriebsführungs vertrags mit einem anderen Dienstleister nicht zu den gleichen Konditionen erfolgen kann. Die LBBW und die Nord/LB werden der LHI Leasing GmbH eine Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals bis zum zur Verfügung stellen. Die LHI Leasing GmbH bringt diese über die MISOTA GmbH & Co. KG im Wege einer stillen Beteiligung in die Fondsgesellschaft ein. Sollte bis zum Ende der Platzierungsphase nicht das gesamte Zeichnungskapital platziert sein, hat die LHI Leasing GmbH die Einzahlung und Platzierung des Zeichnungskapitals zum garantiert. Bis zu diesem Zeitpunkt beigetretene Investoren tragen insofern das Bonitätsrisiko der LHI Leasing GmbH. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass die LBBW und/oder die Nord/LB im Falle der nicht vollständigen Platzierung des Zeichnungskapitals und der Realisierung des Bonitätsrisikos der LHI Leasing GmbH die Finanzierungen fällig stellen. Die vorgenannten Risiken können die Liquiditäts- und Er tragslage der Fondsgesellschaft und damit das Ergebnis der Investoren negativ beeinflussen, was zu einer Reduzierung der Auszahlungen (einschließlich Kapitalrückzahlungen) und/oder zum vollständigen oder teilweisen Verlust der Einlage führen kann. Beratungskosten/sonstige Kostenerhöhungen Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass während der Laufzeit des Solarparks ein Bedarf an zusätzlicher technischer oder rechtlicher Beratung durch Dritte entsteht. Es kann ferner nicht ausgeschlossen werden, dass infolge einer Erhöhung von sonstigen Kosten (z. B. IHK-Beiträgen) nicht kalkulierte Mehrkosten entstehen, was zu einer Reduzierung der Auszahlungen (einschließlich Kapitalrückzahlungen) führen kann. 4.2 Steuerliche Risiken Allgemeine steuerliche Risiken Die steuerlichen Ausführungen basieren auf der derzeit bekannten Rechtslage. Ferner wurden die herrschende Verwaltungspraxis und die aktuelle Rechtsprechung der Finanzgerichte zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung zugrunde gelegt. Es ist jedoch insgesamt nicht auszuschließen, dass sich die steuerliche Beurteilung des vorliegenden Beteiligungs angebots durch Änderung von Rechtsprechung, Gesetzen und Erlassen der Finanzverwaltung und der Besteuerungspraxis bzw. Betriebsprüfungen künftig ändert. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass über den Prognosezeitraum weitere Steuern eingeführt oder wieder erhoben werden, wie z. B. die Vermögensteuer. Dies kann zu einer höheren Steuerbelastung führen und damit nachteilige Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der Beteiligung haben. Daneben können negative Auswirkungen auf die Betei ligung des Investors dadurch entstehen, dass die Finanz verwaltung zu der dem Beteiligungsangebot zugrunde liegenden Konzeption eine andere Rechtsauffassung vertritt. Einkommensteuerliche Risiken Im Rahmen der Rentabilitätsberechnung für die Investoren wurde ein Steuersatz von durchgehend 42,0 % zzgl. Solidari tätszuschlag von 5,5 % zugrunde gelegt. Ein höherer Steuer satz des Investors (die so genannte Reichensteuer) mit 45,0 % oder eine zukünftige Steuersatzerhöhung würde zu einer höheren Steuerlast führen. Sonderbetriebsausgaben des Investors (z. B. Zinsen für eine etwaige Fremdfinanzie rung der Beteiligung an der Fondsgesellschaft) können den prognostizierten und auf den einzelnen Investor anteilig entfallenden Totalüberschuss der Fondsgesellschaft auf Ebene des Investors gefährden. Insofern kann durch eine Fremdfinanzierung der Beteiligung an der Fondsgesellschaft die Gewinnerzielungsabsicht des jeweiligen Investors gefährdet werden. Die vom Anbieter erstellte Prognoserechnung berücksichtigt derartige Sonderbetriebsausgaben aus einer Anteilsfinanzierung nicht. Der Anbieter empfiehlt daher jedem Investor eindringlich, die Aufnahme einer Anteils finanzierung nur nach Rücksprache mit einem steuerlichen Berater vorzunehmen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung eine abweichende Bemessungsgrundlage für die Abschreibungen der Photovoltaikanlage zugrunde legt oder die konzeptionsgemäß einkalkulierte Sonderabschreibung nach 7g EStG nicht anerkannt wird, was zu einem höheren 17

18 steuerlichen Ergebnis oder einer zeitlichen Verschiebung der steuerlichen Ergebnisse führen könnte. Die vorgenannten Risiken können zu einer Reduzierung der Auszahlungen (einschließlich Kapitalrückzahlungen) führen. Gewerbesteuerliche Risiken Im Hinblick auf die Gewerbesteuer besteht sowohl auf Ebene der Objektgesellschaften als auch auf Ebene der Fondsgesellschaft das Risiko, dass die anwendbaren Hebesätze erhöht werden oder aufgrund einer zukünftigen Gesetzesänderung der Steuermessbetrag analog den speziellen gewerbesteuerlichen Zerlegungsregelungen für Windkraftanlagen auf verschiedene Gemeinden mit eventuell höheren Hebesätzen zerlegt wird (Kalkulationsgrundlage Pullach 260 % vs. Finsterwalde 300 %). In der Rentabilitäts berechnung für die Investoren wurde eine Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerschuld gemäß 35 EStG unterstellt. Insofern besteht das Risiko, dass durch zukünftige Gesetzesänderungen eine derartige Gewerbesteueranrechnung nicht mehr oder nur noch in einem verminderten Umfang möglich ist, was nega tive Auswirkungen auf die Rentabilität der Beteiligung hätte. Ein Gesellschafterwechsel auf Ebene der Fondsgesellschaft führt nach derzeitiger Finanzverwaltungsauffassung vorbe haltlich des 10a Satz 10 GewStG i. V. m. 8c KStG nicht zu einem quotalen Untergang des gewerbesteuerlichen Verlustvortrags oder Zinsvortrags auf Ebene der Objekt gesellschaften. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung ihre bisherige Auffassung ändert, mit der Folge, dass ein Gesellschafterwechsel auf Ebene der Fondsgesellschaft zu einem quotalen Untergang eines etwaigen Verlustvortrags oder Zinsvortrags auf Ebene der Objektgesellschaften führt, woraus höhere steuerliche Ergebnisse resultieren würden. Fazit Der Anbieter weist insgesamt darauf hin, dass die prognostizierten Ergebnisse nicht garantiert werden können. Darüber hinaus weist der Anbieter darauf hin, dass die Risiken aus der steuerlichen Konzeption und die Risiken aus Steuerrechtsänderungen insgesamt und vollumfänglich vom Investor zu tragen sind. Über die Festsetzung der Besteuerungsgrundlagen sowie die endgültige Höhe der steuerlichen Ergebnisse entscheidet die Finanzverwaltung jedoch erst im Rahmen der Veranlagung oder nach einer steuerlichen Außenprüfung (Betriebsprüfung) bei der Fondsgesellschaft bzw. den Objektgesellschaften und der Infrastrukturgesellschaft. Sollte eine Betriebsprüfung in Teilbereichen zu einem anderen Ergebnis im Hinblick auf die steuerliche Qualifikation der Konzeption kommen, so kann eine abweichende Festsetzung von Steuern in einzelnen Veranlagungszeiträumen durch die Finanzverwaltung zu Steuernachzahlungen auf Ebene der Objektgesellschaften, der Infrastrukturgesell schaft, der Fondsgesellschaft und auf Ebene der einzelnen Investoren führen. Durch zusätzliche Steuer belastungen können sich die Auszahlungen verringern. Darüber hinaus sind Steuernachzahlungen ab dem 16. Monat nach Ablauf des jeweils betroffenen Kalenderjahres nach Maßgabe der 233a und 238 AO mit monatlich 0,5 % zu verzinsen. 4.3 Rechtliche Risiken Haftung Durch die Treugeberstellung der Investoren werden diese vorbehaltlich ihres späteren Wunschs auf Umwandlung der treuhänderischen in eine direkte Beteiligung gemäß 7 des Treuhandvertrags nicht Kommanditisten der Fondsgesellschaft und damit auch nicht im Handelsregister eingetragen. Da aber die Treugeber den Treuhandkommanditisten im Treuhandvertrag von der Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten freistellen, entspricht ihre Haftung, bezogen auf die jeweilige Höhe ihrer Beteiligung am Gesellschaftsvermögen, der eines mit 10,0 % seiner Pflichteinlage direkt im Handelsregister eingetragenen Kommanditisten. Die Haftung eines Kommanditisten gegenüber Dritten ist in den 171 ff. HGB gesetzlich geregelt. Entnimmt oder erhält ein Kommanditist Auszahlungen, die sein Kapitalkonto unter den Betrag seiner Hafteinlage sinken lassen, so lebt seine unmittelbare Haftung im gleichen Maße bis zur Höhe seiner Hafteinlage wieder auf ( 172 Abs. 4 HGB). Der Investor kann in diesem Fall unmittelbar von einem Gläubiger der Fondsgesellschaft oder im Wege des Rückgriffs auch von der Fondsgesellschaft in Anspruch genommen werden. Das maximale Außenhaftungsrisiko des Investors beträgt unter diesem Gesichtspunkt 10,0 % seiner gezeichneten Pflichteinlage. Das gilt entsprechend, wenn das Kapitalkonto des Investors infolge von Verlusten oder nachfolgenden Entnahmen unter den Betrag seiner Hafteinlage absinkt. Im Falle der Auflösung der Fondsgesellschaft oder des Ausscheidens eines Gesellschafters vor deren Auflösung finden die gesetzlichen Regeln der 159 ff. HGB Anwendung. Danach verjähren die Ansprüche gegen einen Gesellschafter aus Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft in fünf Jahren nach der Handelsregistereintragung der Auflösung der Fondsgesellschaft bzw. des Ausscheidens des Gesellschafters. Wird der Anspruch des Gläubigers gegen die Fonds- 18

19 gesellschaft erst nach der Eintragung fällig, so beginnt die Verjährung mit dem Zeitpunkt der Fälligkeit. Wünscht ein Treugeber die Umwandlung seiner treuhänderischen Beteiligung in eine Direktbeteiligung als Kommanditist an der Fondsgesellschaft, kann er im Zeitraum zwischen seinem Eintritt als Direktkommanditist und der Eintragung seiner entsprechenden Haftsumme im Handelsregister gemäß 176 Abs. 2 HGB unbeschränkt für Gesellschaftsverbindlichkeiten haften. Von dieser Haftung wird ein Kommanditist durch die Komplementärin freigestellt, sobald ein Kommanditist die nach 5 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft erforderliche Handelsregistervollmacht für die LHI Fondsverwaltung GmbH erteilt hat und diese dort eingegangen ist. Das Stammkapital der Komplementärin beträgt ,00 EUR. Dies kann dazu führen, dass der Freistellungsanspruch des Investors in einem solchen Fall nicht werthaltig ist. Nachschuss Die Begründung einer Nachschusspflicht bedarf eines Gesellschafterbeschlusses mit der Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Ein Investor, der nicht für die Begründung einer Nachschusspflicht gestimmt hat, braucht nicht an einer solchen Kapitalmaßnahme teilzunehmen. Es besteht dann aber für einen solchen Investor das Risiko, dass sich aufgrund des Nachschusses anderer Gesellschafter seine Quote am Gesellschaftsvermögen reduziert (Verwässerungseffekt). Ausschluss aus der Gesellschaft Ein Investor kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen durch fristlose Kündigung mit sofortiger Wirkung oder zu einem von der Komplementärin bestimmten Zeitpunkt aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden, insbesondere wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde, wenn seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft gepfändet wurde und die Pfändung nicht binnen zwei Monaten wieder aufgehoben wurde oder bei grober Verletzung der sonstigen Verpflichtungen aus dem Gesellschaftsverhältnis. Bei einem berechtigten Ausschluss aus der Fondsgesellschaft erhält der Investor lediglich den Buchwert seiner bereits geleisteten Einlage als Abfindung. Wird ein Investor aus geschlossen, weil er seine geschuldete Einlage nicht oder nicht vollständig (zzgl. Agio) geleistet hat, erhält er nur insoweit eine Abfindung, als die Einlage geleistet ist (vgl. 18 des Gesellschaftsvertrags). Darüber hinaus sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu entrichten. Die vorgenannten Risiken können zum vollständigen oder teilweisen Verlust der Einlage führen. Gesellschafterversammlung/Majorisierung Jeder Investor hat das Recht, sich an der Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung bzw. am schriftlichen Abstimmungsverfahren zu beteiligen. Werden diese Mitbe stimmungsrechte nicht wahrgenommen, kann es zu Beschlüssen kommen, die von allen Gesellschaftern mitge tragen werden müssen, was die Interessen einzelner Investoren einschränken kann. Gleiches gilt für den Fall, dass Beschlüsse mehrheitlich gefasst und einzelne Inves to ren dadurch überstimmt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Fondsgesellschaft durch einzelne Kommanditisten beherrscht wird (Majorisierung). Dies gilt insbesondere dann, wenn der Anbieter oder ein dem Anbieter nahestehendes Unternehmen aufgrund der Inanspruchnahme der Platzierungsgarantie die Fondsgesellschaft majorisiert. Darüber hinaus können bestimmte Gesellschafterbeschlüsse gemäß 11 des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft nur mit einer Zustimmung von mindestens drei Vierteln aller abgegebenen Stimmen gefasst werden, einige Beschlüsse bedürfen ferner der Zustimmung der Komplementärin, was die Einflussmöglichkeiten einzelner Investoren ggf. deutlich einschränken kann. Fungibilität der Beteiligung Die Möglichkeiten zur Verfügung über die Kommanditanteile sind sowohl rechtlich ( 19 des Gesellschaftsvertrags) als auch faktisch eingeschränkt, da für derartige Beteiligungen kein geregelter Markt ähnlich einer Wertpapierbörse besteht. Dies kann dazu führen, dass verkaufswillige Investoren keinen angemessenen Verkaufspreis erzielen oder keine Erwerber für ihre Beteiligung finden und ihr Eigenkapital langfristig, schlechtestenfalls bis zum ersten ordentlichen Kündigungstermin am , gebunden bleibt. Wegen der vorgenannten eingeschränkten Veräußerbarkeit ist die Vermögensanlage nur für Investoren geeignet, die ein langfristiges Investment suchen. Zu berücksichtigen ist ferner, dass der ausscheidende Investor einen etwaigen Gewerbesteuermehraufwand, der aufgrund des Gesellschafterwechsels wegen des Wegfalls gewerbesteuerlicher Verlustvorträge entstehen kann, sowie den Nachteil, der der Gesellschaft durch den Wegfall eines Zinsvortrags entstehen kann, zu ersetzen hat. Dies führt zu einer Verschlechterung der Rentabilität und kann daher wirtschaftlich zu einer weiteren Einschränkung der Fungibilität der Beteiligung führen. 19

20 Öffentlich-rechtliche Genehmigungen Anpassung Entgelt des technischen Betriebsführers Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigung zurückgenommen oder widerrufen wird oder infolge einer Gesetzesänderung weitere Genehmigungen erforderlich werden. Es kann ferner nicht ausgeschlossen werden, dass die Genehmigungsbehörden während der Betriebsphase des Solarparks nachträgliche Auflagen oder behördliche Anordnungen für den Betrieb des Solarparks oder des Umspannwerks beschließen. Führen solche Rechts änderungen oder behördliche Anordnungen zu zusätzlichen Kosten des Betriebsführers, ist über eine angemessene Erhöhung des Entgelts des Betriebsführers zu verhandeln, die bei fehlender Einigung durch ein für beide Seiten verbindliches Schiedsgutachten festgelegt wird. Dies kann zu einer nicht kalkulierten Kostenbelastung und/oder zu einer vorübergehenden oder dauerhaften Einschränkung des Betriebs des Solarparks führen, was zu einer Reduzierung der Auszahlungen (einschließlich Kapitalrückzahlungen) und/oder zum vollständigen oder teilweisen Verlust der Einlage führen kann. Interessenkollisionen Q-Cells International GmbH hat als Generalübernehmer den Solarpark errichtet und ist ferner für die Wartung und Instand setzung der Anlage verantwortlich. Insofern könnte es bei einer etwaigen Gel tendmachung von Gewährleistungsansprüchen aus dem Generalübernehmervertrag u. a. zu Interessenkollisionen kommen. Ferner ist der Treuhänder ein mit dem Anbieter verflochtenes Unternehmen. Interessenkonflikte können daher nicht ausgeschlossen werden. Dies kann zu einer Reduzierung der Auszahlungen (einschließlich Kapitalrückzahlungen) führen. Managementrisiko/Schlüsselpersonenrisiko Es besteht das Risiko, dass aufgrund von Managementfehlern der beauftragten Unternehmen oder auf Ebene der Fondsgesellschaft oder der Objektgesellschaften/Infrastrukturgesellschaft selbst (z. B. bei der Anlage der liquiden Mittel) höhere Kosten entstehen bzw. niedrigere Einnahmen als prognostiziert erzielt werden. Es ist zudem nicht sichergestellt, dass bei Ausscheiden von Mitarbeitern in verantwortlichen Positionen geeignete Nachfolger gefunden werden. Dies kann zu einer Reduzierung der Auszahlungen (einschließlich Kapitalrückzahlungen) führen. Rechtliche Rahmenbedingungen/Einspeisevergütung Das Fondskonzept basiert auf der nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) in der am geltenden Fassung garantierten Einspeise vergütung. Bei Vorliegen der Vergütungsvoraussetzungen nach dem EEG ist der Netzbetreiber nach der derzeit geltenden Gesetzeslage zur vorrangigen Abnahme und Vergütung des in das Netz eingespeisten Stroms für die Dauer von 20 Jahren nach Inbetriebnahme der Solaranlage zzgl. des Inbetriebnahmejahres verpflichtet. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die bestehende Vergütungsregelung infolge von Gesetzesänderungen auch für bereits bestehende Anlagen reduziert wird, die der Beteiligung zu Grunde liegenden Bestimmungen des EEG geändert oder anders ausgelegt oder angewendet werden oder die Ab nah me- und Vergütungspflicht der Netzbetreiber ganz entfällt. Dies könnte zur Folge haben, dass die Objektgesellschaften den produzierten Strom nur noch zu einer geringeren Vergütung verkaufen können. Das vorgenannte Risiko kann die Liquiditäts- und Ertragslage der Fondsgesellschaft und damit das Ergebnis der Investoren negativ be einflussen, was zu einer Reduzierung der Auszahlungen (einschließlich Kapitalrückzahlungen) führen kann. Vertragsabschlussrisiko/Auszahlungsvoraussetzungen Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wurden die Darlehensverträge noch nicht unterzeichnet. Es besteht daher das Risiko, dass die Darlehensverträge nicht oder nicht zu den prognostizierten Konditionen abgeschlossen werden. Zur Auszahlung der Darlehen müssen diverse Auszahlungsvoraussetzungen vorliegen. Es besteht das Risiko, dass diese nicht oder nicht vollständig erfüllt werden und folglich die Darlehen nicht zur Auszahlung gelangen. Derzeit sind Pacht- und Gestattungsverträge für die Anlagengrundstücke und die Infrastruktur mit der FiWa I Projektgesellschaft mbh geschlossen. Die Verträge und die dazugehörigen beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten werden auf die Objektgesellschaften und die Infrastrukturgesellschaft übertragen bzw. neu bestellt. Es besteht das Risiko, dass diese Übertragung und/oder Bestellung der Dienstbarkeiten nicht oder zu schlechteren Bedingungen als bislang vorliegend vorgenommen werden kann. 20

21 Die vorgenannten Risiken können die Liquiditäts- und Ertrags lage der Fondsgesellschaft und damit das Ergebnis der Investoren negativ beeinflussen, was zu einer Reduzierung der Aus zahlungen (einschließlich Kapitalrückzahlungen) führen kann. Vertragserfüllungsrisiko Es besteht ferner das Risiko, dass die Objektgesellschaften und die Infrastrukturgesellschaft ihre vertraglichen Ansprüche bei Nichterfüllung durch die jeweiligen Vertragspartner oder Insolvenz der Vertragspartner nicht durchsetzen können. Hierzu zählen z. B. Rechte und Ansprüche aus Garan tien, Gewährleistungs- und Leistungszusagen der jeweiligen Hersteller der verwendeten Photovoltaikmodule und Wechselrichter. Insbesondere zählen hierzu auch die Ansprüche gegenüber Q-Cells International GmbH aus dem Generalübernehmervertrag über die Planung und Errichtung des Solarparks. Gewährleistungsansprüche oder Schadensersatzansprüche können wegen bestehender Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse oder Verjährung nicht durchsetzbar sein. Dies kann dazu führen, dass Schäden nicht ersetzt werden und die Kosten von der Fondsgesellschaft aufgebracht werden müssen. Ferner trägt die Fondsgesellschaft das Bonitätsrisiko der Partner sowie das Risiko, dass der durch den Ausfall eines Vertragspartners (z. B. infolge von Kündigung oder Insolvenz) erforderliche neue Vertragsabschluss nur zu erhöhten Kosten möglich ist. Hierdurch entstehen der Fondsgesellschaft nicht kalkulierte Mehrkosten, was zu einer Reduzierung der Auszahlungen (einschließlich Kapitalrückzahlungen) führen kann. Rückabwicklungsrisiko Sollten die Verpflichtungen aus den Kaufverträgen (bspw. Kaufpreiszahlung oder Übertragung der Pacht- und Gestattungsverträge) nicht erfüllt werden, besteht das Risiko der Rückabwicklung der Verträge. Sollte die LHI Leasing GmbH ihren Verpflichtungen aus der Platzierungsgarantie nicht nach kommen, besteht das Risiko, dass eine Rückabwicklung der Vermögensanlage erforderlich ist. In diesem Fall hat der Anleger keinen Anspruch auf eine (vollständige) Rückzahlung seiner Einlage. Dies kann zum vollständigen oder teilweisen Verlust der Einlage führen. Allgemeines Rechtsänderungsrisiko In den letzten Jahren hat ein stetiger Wandel bei der rechtlichen Beurteilung einzelner Rechtsfragen im Zusammenhang mit Beteiligungsangeboten wie dem vorliegenden stattgefunden. Betroffene Einzelfragen sind bspw. Fragen des Fernabsatzes von Beteiligungen, Inhalte von Widerrufsbelehrungen in Beitrittserklärungen, Zustandekommen eines wirksamen Beitritts zu Fondsgesellschaften, die Wirksamkeit einzelner Klauseln in Fondsgesellschaftsverträgen etc. Es besteht ferner das Risiko, dass sich die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen mit Wirkung für die Zukunft oder die Vergangenheit ändern oder von Behörden oder Gerichten abweichend bewertet oder angewendet werden. Hieraus ergibt sich das Risiko, dass eine Anpassung der Struktur der Beteiligung oder eine Rückabwicklung erforderlich wird. Es besteht das Risiko, dass der Verwertungserlös bei einer Rückabwicklung nicht zur Deckung der Verbindlichkeiten ausreicht und eine Insolvenz der Fondsgesellschaft eintritt. Dies kann zu einer Reduzierung der Auszahlungen (einschließlich Kapitalrückzahlungen) und/oder zum vollständigen oder teilweisen Verlust der Einlage führen. Regulierung geschlossener Fonds Ausgelöst durch die Finanz- und Wirtschaftskrise haben in den vergangenen Monaten Bestrebungen zugenommen, Anbieter, Produkte, Vertriebe und Verwalter von Beteiligungsangeboten wie dem vorliegenden weiteren aufsichtsrechtlichen Regulierungen zu unterwerfen. Aktuell bestehen hierzu Gesetzesentwürfe der Bundesregierung ( Anlegerschutz gesetz II ) sowie auf EU-Ebene verschiedene Entwürfe zur so genannten AIFM-Richtlinie (Alternative Investment Fund Manager). Je nach Ausgestaltung einer künftigen Regulierung besteht das Risiko, dass die Umsetzung gesetzlicher Anforderungen mit deutlich erhöhten Kosten verbunden sein wird, was zu einer Reduzierung der Auszahlungen (einschließlich Kapitalrückzahlungen) führen kann. Die vorgenannten Risiken können auch kumuliert auftreten. Das maximale Risiko aus der Beteiligung an der Fondsgesellschaft besteht im Totalverlust der Einlage des Investors nebst Agio. Zusätzliche Risiken aus der Fremdfinanzierung der Einlage bleiben unberührt; der zusätzliche Eintritt von Risiken aus einer etwaigen Fremdfinanzierung kann zur Insolvenz des Investors führen. Nach Kenntnis des Anbieters existieren zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine weiteren wesentlichen Risiken. Es wird empfohlen, sich vor Beitritt von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater fachkundigen Rat einzuholen. 21

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23 5. Der Markt Energiebedarf und Klimawandel weltweit Chance für Erneuerbare Energien Der globale Energieverbrauch steigt Weltweit wächst der Energiebedarf rasant. Seit Beginn der 70er Jahre hat sich der globale Energieverbrauch nahezu verdoppelt; in den vergangenen 140 Jahren, seit Beginn der Industrialisierung, wuchs er bei einer Vervierfachung der Bevölkerung sogar um das 60-Fache. Durchschnittlich verbraucht ein Mensch heute 16 Mal mehr Energie als vor 130 Jahren, in Industriestaaten ist der Verbrauch noch wesentlich höher. Experten rechnen mit einem weiteren Anstieg um ein Drittel bis 2020, falls keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Dabei basieren fast 80 % der globalen Energiever sorgung zurzeit (noch) auf den fossilen Energieträgern Erdöl, Kohle und Erdgas. Hinzu kommt die Kernenergie mit etwa 7 %. Die Ressourcen an fossilen Rohstoffen sind jedoch begrenzt und neigen sich dem Ende zu. Erdöl bspw. wird in 40 bis 60 Jahren nicht mehr zur Ver fügung stehen. Die Folge dieser Verknappung fossiler Energieressourcen sind dramatische Preissteigerungen. Die meisten konventionellen Energiereserven reichen nur noch wenige Jahrzehnte Prognose Klimawandel erfordert politisches Umdenken Auch der Umwelt- und Klimaschutz spielt neben Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit eine gewichtige Rolle für die künftige Energiepolitik. Der CO 2 -Ausstoß fossiler Brennstoffe, der für die gefürchtete Erderwärmung, den so genannten globalen Klimawandel, verantwortlich ist, stieg seit 1990 um fast 30 %. Dabei gibt es weltweit große Potenziale, den CO 2 -Ausstoß zu vermindern. Der Weg dazu ist eine effiziente Nutzung der erneuerbaren Energien. Mit dem 2005 in Kraft getretenen Kyoto-Protokoll haben sich alle Industriestaaten (außer den USA und Australien) dazu verpflichtet, bis 2012 ihre Gesamtemissionen um 5 % zu senken. Ausbau der erneuerbaren Energien weltweit Wichtigster Hebel, um eine klima- und umweltfreundliche, wirtschaftlich effiziente Energieversorgung sicherzustellen, ist der Ausbau der regenerativen Energien weltweit. Die Ressourcen der erneuerbaren Energien sind, wie der Begriff schon sagt, im Gegensatz zu den endlichen Vorräten fossiler Energieträger unerschöpflich und immer wieder neu herstellbar. Denn sie greifen auf die natürlichen Energieströme der Ökosphäre zurück, auf Energie aus Wasser, Wind und Sonne. Sonnenenergie wird nicht nur direkt, sondern auch über die in Pflanzen gespeicherte Sonnenenergie (Bioenergie) und die in der oberen Erdschicht gespeicherte Sonnenen ergie genutzt. Hinzu kommt die Erdwärme (Geothermie) aus dem Inneren der Erde. Entgegen den herkömmlichen Anlagen zur Stromproduktion können erneuerbare Quellen Energie ohne schädliche Emissionen bereitstellen. Derzeit werden bereits 14 % des Energieverbrauchs weltweit mit regenerativen Energien gedeckt. Dieser Anteil ließe sich in den kommenden Jahrzehnten bis 2050 deutlich auf rd. 50 % erhöhen, schätzt der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung für Globale Umweltveränderungen (WBGU). 0 Uran Erdöl Erdgas Steinkohle Quelle: BGR

24 Die Veränderung des globalen Energiemix im exemplarischen Pfad bis 2050/2100 Prognose Primärenergieeinsatz (EJ/a) Geothermie Andere Erneuerbare Solarthermie (nur Wärme) Solarstrom (Photovoltaik und solar thermische Kraftwerke) Wind Biomasse (modern) Biomasse (traditionell) Wasserkraftwerk Kernenergie Gas Kohle Öl Quelle: WBGU Europa ist Vorreiter Insbesondere Europa hat sich zum schnellen Ausbau seiner erneuerbaren Energien verpflichtet: Ihr Anteil an der reinen Stromerzeugung soll bis 2020 EU-weit auf 20 % erhöht werden. Denn nur mit dem stetigen Ausbau der Erneuerbaren Energien sind die ehrgeizigen Klimaschutzziele zu erreichen, wie die EU sie sich gesetzt hat. Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben deshalb die Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (EE-RiLi) verabschiedet, die im Sommer 2009 offiziell in Kraft trat. Darin ist das verbindliche Ziel der EU-Mitgliedstaaten festgeschrieben, bereits bis 2012 ihre kombinierten Treibhausgas-Emissionen auf 8 % unter den Stand von 1990 zu reduzieren. Die erneuerbaren Energien in Deutschland Die Bundesregierung Deutschland verfolgt das ehrgeizige Ziel, bis 2020 den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromproduktion von 16 % auf mindestens 30 % fast zu verdoppeln will der Bund bereits mehr als die Hälfte des Strombedarfs aus Erneuerbaren Energien bereitstellen. Damit verbunden ist die Einsparung von rd. 40 % CO 2 bis 2020, das sind etwa 200 Mio. t Kohlendioxid. Bis 2050 soll die Energieerzeugung in Deutschland dann nahezu ausschließlich und dauerhaft auf Erneuerbaren Energien basieren. Laut der vom WWF in Auftrag gegebenen Studie Modell Deutschland Klimaschutz bis 2050, die gemeinsam vom Öko-Insitut e. V. und der Prognos AG erstellt wurde, könnte der energiebedingte CO 2 -Ausstoß um bis zu 95 % reduziert werden. Für den Zeitraum bis 2020 wollen die EU-Staaten ihren Energiebedarf und die Emission von Treibhausgasen jeweils um 20 % gegenüber 1990 reduzieren und mindestens 20 % des Bruttoenergieverbrauchs aus erneuerbaren Quellen bereitstellen. 24

25 Wechselrichter Umspannwerk Solarpark Öffentliches Stromnetz Der Markt für Photovoltaik Energie aus Sonne die Photovoltaik Entwicklung der Photovoltaik Photovoltaikanlagen produzieren Solarstrom, indem sie die Sonnenstrahlung bzw. das einfallende Licht mittels Solarzellen auffangen und in elektrische Energie umwandeln. Dieses Umwandlungsverfahren nennt man Photovoltaik nach dem altgriechischen Wort für Licht. Bereits 1839 entdeckt, kam das photoelektrische Prinzip erstmals 1958 mit der Raumfahrttechnik und ersten Anwendungen im Weltall zum Einsatz. Die kommerzielle Nutzung, die in Deutschland durch Fördermaßnahmen wie das inzwischen ausgelaufene Dächer-Programm und das Stromeinspeisegesetz 1991 schnell Akzeptanz fand, begann erst in den 80er Jahren. Zurzeit werden in den meisten Photovoltaikanlagen vorwiegend kristalline Zellen verwendet, da ihr Wirkungsgrad mit 14 bis 18 % (monokristalline Solarzellen) bzw. 12 bis 16 % (polykristalline Module) höher ist. Dabei sind die monokristallinen Zellen erheblich teurer, da das Herstellungsverfahren sehr viel aufwändiger ist. Am günstigsten, aber auch weniger haltbar sind Dünnschicht-Solarzellen. Sie bestehen aus einer 100 Mal dünneren Schicht Silizium oder anderer Beschichtungsmaterialien wie etwa Cad miumtellurid, die auf ein Trägermaterial (z. B. Glas) auf gedampft oder aufgesprüht werden. Die Solarenergietechnik Basis jeder Photovoltaikanlage sind Solarmodule, die sich aus einzelnen, mit zwei Schichten Silizium bedeckten Solarzellen zusammensetzen. Zum Einsatz kommen im Wesentlichen drei unterschiedliche Typen: die dunklen bis schwarzen Solarzellen aus monokristallinen Modulen, die blau schimmernden Solarzellen aus polykristallinen Modulen und Dünnschicht-Solarmodule. 25

26 Sarasin-Langfristprognose für den weltweiten Photovoltaikmarkt Prognose Wachstumsrate in % GW gesamt neu installiert (rechte Skala) jährliches Wachstum (linke Skala) Quelle: Bank Sarasin (Stand: 11/2009) Der Markt Weltweites Wachstum prognostiziert Ein rasanter Preisverfall bei den Produktions- und Anschaffungskosten für Photovoltaikanlagen von ca. 40 % hat das Wachstum des Photovoltaik-Weltmarktes zügig vorangetrieben. Die Schweizer Bank Sarasin prognostiziert in ihrer Nachhaltigkeitsstudie Solarwirtschaft grüne Erholung in Sicht vom November 2009 für die Jahre 2010 bis 2012 ein weltweites Wachstum von rd. 45 % und eine neu installierte Leistung von ca. 8,5 GW jährlich. 80 % der Solarenergie aus der EU Die europäischen Länder sind derzeit mit rd. 80 % der global installierten Photovoltaikleistung die mit Abstand wichtigs ten Solarenergieproduzenten weltweit betrug der Zuwachs fast 152 %, was neu installierten MWp entspricht. Solarstrom wird neuesten Studien zufolge künftig bis zu 12 % des EU-Strombedarfs decken. Derzeit liegt diese Quote noch bei gut 1 bis 2 %. Deutschland ist Marktführer bei der Photovoltaik Deutschland ist weltweit Marktführer im Bereich Photovoltaik. Hier hat sich die Photovoltaik, auch im Bereich Forschung und Entwicklung, zu einem der bedeutsamsten neuen Wirtschaftszweige entwickelt. Auch für 2010 rechnet der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW- Solar) mit einem Wachstum beim Absatz von Solaranlagen im deutlich zweistelligen Prozentbereich. 26

27 Photovoltaikmarkt : MWp 2008: MWp 2009: MWp Portugal: 10 MW; 0,0 % Griechenland: 36 MW; 1,0 % Spanien: 50 MW; 1,0 % Belgien: 220 MW; 3,0 % Frankreich: 275 MW; 4,0 % Tschechische Republik: 409 MW; 6,0 % Italien: 650 MW; 9,0 % Deutschland: MW; 54,0 % Restliche EU-Länder: 70 MW; 1,0 % Europa Kanada: 75 MW; 1,0 % USA: 500 MW; 7,0 % Nordamerika Vorläufige Zahlen Quelle: nat. Photovoltaikverbände, BSW-Solar; Schätzungen (Stand: 4/2010) Australien: 50 MW; 1,0 % Indien: 50 MW; 1,0 % Korea: 100 MW; 1,0 % China: 125 MW; 2,0 % Japan: 370 MW; 5,0 % Restliche Länder weltweit: 250 MW; 4,0 % Asia/ROW EEG schafft Planungssicherheit Zu verdanken ist der große Erfolg der Solarenergie in Deutschland vor allem den von der Bundesregierung durch gezielte Fördermaßnahmen geschaffenen Investitionsanreizen. Den größten Schub gab das im April 2000 in Kraft getretene Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), u. a. mit den auf 20 Jahre festgelegten Einspeisevergütungen für Solarstrom. Durch diese verbindliche rechtliche Grundlage erhielten Investoren Planungs- und Investitionssicherheit, um Solarstromanlagen langfristig wirtschaftlich zu betreiben. Mit einer Novellierung des EEG vom Januar 2010 hat die Bundes regierung eine schrittweise Absenkung der Einspeise vergütung ab Juli 2010 beschlossen. (detailliertere Informa tionen zum EEG: siehe Kapitel 6). Die Zukunft der Solarenergie in Deutschland Mit dem Absinken der Einspeisevergütung steht insbesondere die deutsche Photovoltaik-Produktionsindustrie in den kommenden Jahren vor großen Herausforderungen. Denn mit dem Absenken der Förderung wird sich der Wettbewerbsdruck weiter erhöhen und ein fortschreitender Preisverfall kaum aufzuhalten sein. Die Branche wird einige Anstrengungen unternehmen müssen, um weiterhin marktfähig zu bleiben und dennoch angemessene Erlöse zu erzielen. Um weiterhin eine hohe Nachfrage und den eigenen Marktanteil zu sichern, steht Deutschlands Solarindustrie nun vor der großen Herausforderung, die Kosten für die Produktion von Solarzellen und anderen Solarkomponenten noch schneller zu senken als in der Vergangenheit und gleichzeitig die Wirkungsgrade und Qualität der Produkte weiter zu steigern, so der Geschäftsführer des BSW-Solar, Carsten König. 27

28 Entwicklung des deutschen Photovoltaikmarktes MWp jährlich installiert gesamt installiert Marktdaten Photovoltaik in Deutschland 2009* Meilensteine Neu installierte Leistung MWp 1991 Stromeinspeisegesetz Gesamt installierte Leistung MWp Dächer-Programm Anzahl der neu installierten Anlagen Dächer-Programm Anzahl Beschäftigte Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) Novellierung EEG Quelle: BSW-Solar * vorläufige Hochrechnung Der Bundesverband Erneuerbare Energien e. V. (BEE) 1 rechnet zwar mit Abstrichen durch das Senken der Förderung, schätzt aber, dass sich die Stromversorgung durch Photo voltaik in Deutschland von heute 4,3 Mrd. kwh auf fast 40,0 Mrd. kwh im Jahr 2020 nahezu verzehnfachen könnte. Dies entspricht einer installierten Leistung von voraussichtlich 39,5 GW und einem Anteil am gesamten Strommix von ca. 5 bis 10 % könnte der Anteil dann bereits bei 25 bis 30 % liegen. 1 Der Bundesverband Erneuerbare Energien e. V. ist ein Interessenverband der Branche der erneuerbaren Energien in Deutschland. 28

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31 6. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Die geeigneten gesetzlichen Rahmenbedingungen für den schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien schuf das im Jahr 2000 in Kraft getretene Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Damit wollte der Gesetzgeber den Anteil regenerativer Energien am gesamten Energieangebot in Deutschland steigern und die fossilen Energieträger nach und nach ersetzen. Die Regelungen des EEG sorgten dafür, dass der noch junge Wirtschaftszweig der regenerativen Energien gegenüber herkömmlichen Stromproduzenten konkurrenzfähig wurde. Denn zunächst war der Strom aus erneuerbaren Quellen bedeutend teurer als der mit fossilen Brennstoffen oder Kernenergie produzierte und wäre nicht marktfähig gewesen. Auch heute kostet Strom aus erneuerbaren Quellen immer noch mehr als herkömmlich erzeugter Strom. Prognosen zufolge wird sich der Strompreis jedoch in den kommenden Jahren angleichen (Netzparität). Anschub durch Einspeisevergütung Kernelement des EEG ist die Einspeisevergütung für regenerativ erzeugten Strom. Der Gesetzgeber nutzt dieses Instrument, um der Branche Starthilfe für die ersten Jahre zu geben und den wirtschaftlichen Betrieb der Kraftwerke und Anlagen zu ermöglichen. Das Prinzip ist einfach: Stromanbieter bzw. Netzbetreiber sind nach den Regelungen des EEG verpflichtet, den Strom aus erneuerbaren Energien vorrangig in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen. Die Betreiber förderfähiger Anlagen erhalten dafür vom Netzbetreiber über einen festgelegten Zeitraum (bei Photovoltaikanlagen sind es 20 Jahre) einen festen erhöhten Vergütungssatz, der über dem des herkömmlich erzeugten Stroms liegt und die höheren Produktionskosten ausgleicht. Die Differenz zwischen dem Vergütungssatz und dem regulären Strompreis (Marktpreis) wird gleichmäßig unter allen in Deutschland tätigen Energieversorgungsunternehmen auf geteilt und auf die Endverbraucher-Strompreise umgelegt. Die Förderung erfolgt insofern nicht durch staatliche Zuschüsse, sondern letztlich durch erhöhte Strompreise, die der Verbraucher aufbringen muss. Jeder einzelne Haushalt und jedes Unternehmen leisten also mit dem Begleichen ihrer Stromrechnung ihren Beitrag zur Förderung der erneuer baren Energien. Die Novellierungen des EEG aktuelle Situation Inzwischen reduzieren sich die Kosten für Erneuerbare Energien durch neue Technologien, höhere Wirksamkeit und nicht zuletzt starken Wettbewerbsdruck immer mehr. Innerhalb der vergangenen 15 Jahre sanken sie um etwa die Hälfte. Auf dieses Wachstum der Branche und die stetig gesunkenen Kosten reagierte der Gesetzgeber bereits 2004 mit der Novellierung des Gesetzes. Es sah eine Anpassung der Einspeisevergütung in Form einer jährlichen Degression von 9,0 % p. a. vor. Damit sollte ein Anreiz für weitere Kostensenkungen geschaffen und der Verbraucher von den Mehrkosten durch regenerativen Strom entlastet werden. Die jüngste Novellierung zum sieht zusätzlich dazu eine Absenkung der Vergütungssätze um bis zu 13,0 % und um weitere 3,0 % zum für neu installierte Anlagen vor. Mit dieser Maßnahme will die Bundesregierung einen dynamischen Ausbau der Solarenergie bei gleichzeitig sinkenden Vergütungen und damit auch sinkenden Kosten sichern. Für Anlagen auf Konversionsflächen ist ab ein Vergütungssatz von 25,37 Cent/kWh und für Anlagen auf sonstigen Freiflächen von 24,26 Cent/kWh vorgesehen. Anlagen auf Ackerflächen erhalten keine Vergütung mehr. Zum sollen die Sätze nochmals um bis zu 13,0 % zurückgehen. Eine weitere Rückführung der Zuschüsse ist für Januar 2012 geplant. Für Anlagen, die bereits vor den jeweiligen Terminen an den Start gegangen sind, gilt dies jedoch nicht, da der Gesetzgeber die Einspeisevergütungen jeweils auf 20 Jahre festgelegt hat. 31

32 Entwicklung der Vergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie Netzeinspeisung Konver sions flächen Sonst. Freiflächen Ackerflächen Inbetriebnahme ,94 31,94 31, ,43 28,43 28,43 1. Einmaldegression 8,0 % 12,0 % ab ,15 25,02 0,00 2. Einmaldegression 3,0 % 3,0 % ab ,37 24,26 0,00 Vergütungen werden ausgehend vom Ausgangssatz im Jahr 2009 berechnet und erst zum Schluss auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Zudem legt das novellierte EEG künftig als Zielwert eine Verdoppelung des jährlichen Ausbauvolumens der Photovoltaikleistung fest. So sollen in den Jahren 2011 und 2012 jeweils MWp neu installiert werden. Liegt die installierte Leistung unter oder über der Zielmarke, wird die Degression entsprechend nach oben oder unten angepasst. 32

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35 Foto: André Forner für Q-Cells International GmbH Foto: Lena Schmidt Foto: André Forner für Q-Cells International GmbH 7. Projektbeschreibung 7.1 Der Standort Der Solarstandort Brandenburg Der Solarpark Finsterwalde-Lichterfeld liegt im Bundesland Brandenburg in der Region Niederlausitz, südlich von Berlin und rd. 60 Kilometer von Dresden entfernt. Seit der Wende vollzog sich in der durch Braunkohlekraftwerke geprägten Region ein energiewirtschaftlicher Strukturwandel. Die Braunkohleförderung sank seither auf die Hälfte, die klimafreundlicheren erneuerbaren Energien nahmen dagegen deutlich zu. Brandenburg hat es sich zum politischen Ziel gesetzt, den Wechsel von konventioneller zu regenerativer Energiegewinnung fortzusetzen: Bis 2020 soll der Anteil der erneuerbaren Energien in Brandenburg auf 20,0 % des Primärenergieverbrauchs gesteigert werden. Die Agentur für Erneuerbare Energien zeichnete Brandenburg deshalb als das Land mit den besten Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien mit dem Leitstern 2008 aus. Dabei gehört Brandenburg zu den führenden Solarstandorten im Bundesgebiet. Die installierte Leistung lag hier 2009 bei etwa 200,0 MWp. Der Standort Finsterwalde-Lichterfeld Der Solarpark Finsterwalde-Lichterfeld wurde im III. Quartal 2009 in Betrieb genommen und ist über das nahe gelegene Umspannwerk Lichterfeld an das öffentliche Stromnetz angeschlossen. Er liegt auf einer ehemals für den Braunkohletagebau genutzten Konversionsfläche am Rande der Einwohner zählenden Stadt Finsterwalde. Der Solarpark Finsterwalde-Lichterfeld verfügt über eine Gesamtfläche von 103 Hektar und ist damit die viertgrößte Solaranlage in Deutschland und der achtgrößte Park weltweit. Das Areal liegt außerhalb der Stadt auf einer relativ ebenen Fläche mit einem Gefälle unter 1,0 % und einer leicht welligen Topographie in etwa 115 Metern Höhe über Normalnull. Nördlich der Fläche befinden sich einige Industriebauten, die jedoch die Anlage aufgrund ihrer geringen Höhe nicht verschatten. Östlich und westlich grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an den Park. Südlich grenzt der Solarpark direkt an ein ehemaliges Braunkohleabbaugebiet, das zurzeit geflutet wird. Für diesen Standort liegen Ertragsgutachten der Solar Engineering Decker & Mack GmbH und des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE vor. Sie berechnen für den Solarpark Finsterwalde-Lichterfeld eine mittlere jährliche Globalstrahlung auf die horizontale Referenzebene von 1.043,0 kwh/qm bzw ,0 kwh/qm. Die mittlere jährliche Luft temperatur in der Region, ausgehend von Messungen über rd. zehn Jahre, liegt bei 9,4 ºC. Der Betriebsführer Betriebsführer des Solarparks Finsterwalde-Lichterfeld ist die Q-Cells International GmbH. Diese hat im Jahr 2009 mit 65 Mitarbeitern einen Jahresumsatz in Höhe von rd. 295 (Vorjahr: 102,3 Mio. EUR) Mio. EUR erwirtschaftet. Das Operative Ergebnis (EBIT) belief sich im Jahr 2009 auf -30 Mio. EUR (Vorjahr: 4,5 Mio. EUR). Die Q-Cells International GmbH ist ein 100%iges Tochterunternehmen der Q-Cells SE. Mit einem Umsatz von rd. 801,6 Mio. EUR im Jahr

36 (Vorjahr: 1.251,3 Mio. EUR), einem Operativen Ergebnis (EBIT) 2009 von -485,9 Mio. EUR (Vorjahr: 205,1 Mio. EUR), einem Jahresergebnis (Net Income) 2009 von -1,3 Mrd. EUR (Vorjahr: 190 Mio.) und fast Mitarbeitern (Stand ) ist die Q-Cells-Gruppe eines der weltweit größten Solarunternehmen, das über mehr als zehn Jahre Erfahrung in dem noch jungen Technologiezweig Photovoltaik verfügt. 7.2 Die Anlagentechnik Der Solarpark Finsterwalde-Lichterfeld wurde auf einer Freifläche errichtet. Die Anlage verfügt über eine Gesamtkapazität von rd. 42,0 MWp und besteht aus zwei Teilflächen, die sowohl technisch als auch baulich durch einen Grünstreifen getrennt sind. Alle Komponenten der Anlagentechnik sind qualitativ hochwertig und optimal aufeinander abgestimmt. Ihre Lebensdauer beträgt bei angemessener Wartung und Instandhaltung 20 bis 25 Jahre. Die Module und Wechselrichter Im Solarpark Finsterwalde-Lichterfeld wurden insgesamt Solarmodule der Firma Q-Cells SE vom Typ QC-C02 (polykristalline Module) und QC-C04 (monokris talline Module) verbaut. Sie bestehen aus jeweils 60 Solarzellen mit einer Gesamt-Peakleistung von 210 bis 235 Wp je Modul. Die polykristallinen Module werden von der Firma Jiangsu Linyang Solarfun Co. Ltd. aus Jiangsu, China im Auftrag von Q-Cells SE produziert und sind nach IEC und IEC zertifiziert. Die monokristallinen Module werden in Hyderabad, Indien von der Firma Solar SemiConductor Ltd. ebenfalls im Auftrag von Q-Cells SE hergestellt. Die Zertifizierung erfolgt ebenfalls nach IEC und IEC Gemäß Generalübernehmervertrag übernimmt Q-Cells SE die Modulgarantie. Die ausgewiesene minimale Nennleistung liegt bei 90,0 % während der ersten zehn Jahre, für weitere 15 Jahre gibt es eine Leistungszusage von 80,0 % der Leistung. Der durch die Module erzeugte Gleichstrom wird über 33 Wechselrichter-Stationen des Herstellers SMA Solar Technology AG in Wechselstrom umgewandelt. Die Gestellkonstruktion Die Photovoltaikanlage des Solarparks Finsterwalde-Lichterfeld ist in 180º Südausrichtung mit einem festen Neigungswinkel von 25º zweireihig fest aufgeständert. Es sind je zwei Module hochkant übereinander montiert, so dass ein effektiver Schattenwinkel von 15º besteht. Der Reihenabstand zwischen den je 24 Modulen beträgt 5,20 Meter. Die Module sind auf einem Montagesystem der Firma Stahl- und Metallbau Kühling GmbH montiert. Die Stahl-/ Aluminium konstruktion wird von Stahlpfosten getragen, die ohne Fundament direkt in den Boden gerammt sind. Umspannwerk, Leitungsnetz und Netzanschluss Der im Solarpark Finsterwalde-Lichterfeld erzeugte Strom wird von dem örtlichen Netzbetreiber, der envia Verteilnetz GmbH abgenommen. Dazu liegt eine Netzanschlusszusage zu Gunsten der FiWa I Projektgesellschaft mbh, Berlin vor. Diese wurde im Rahmen der Kaufverträge an die WOKON GmbH & Co. KG übertragen. Die zugesagte Anschlussleistung beträgt ,0 kva. Dies entspricht der Nennleistung der Wechselrichter. Die Objektgesellschaften werden Stromeinspeiseverträge mit der envia Verteilnetz GmbH abschließen. Für insgesamt ,42 kwp Photovoltaikleistung liegen Meldun gen an die Bundesnetzagentur gemäß 16 Abs. 2 des EEG vom vor, die zwischen dem und dem erfolgt sind. Die beiden Teilflächen Ia und Ib sind über unterirdisch verlegte 20-kV-Mittelspannungsleitungen mit dem anlageneigenen 20/110-kV-Übergabe-Umspannwerk Lichterfeld verbunden. Die Leitungen haben eine Länge von ca. 2,5 Kilometern und münden in den 110-kV-Transformator des Umspannwerks. Vor dem Transformator befinden sich die beiden getrennten Stromzähler der envia Verteilnetz GmbH ( envia ) für die beiden Teilparks. Dadurch kann die Stromzählung für beide Parks getrennt voneinander erfolgen und abgerechnet werden. Vom Umspannwerk aus wird der Strom über eine anlageneigene 110-kV-Hochspannungsleitung bis zur Freileitung Finsterwalde Lichterfeld Sonne Großräschen geführt. Dort wird er in das Netz der envia eingespeist und dem öffentlichen Stromnetz zugeführt. Die Hochspannungsleitung ist ca. sieben Kilometer lang und umfasst 21 Strommasten. Der Eigentumsübergang zwischen der Anlage und envia erfolgt am Netzeinspeisepunkt. 36

37 Die Sicherung des Solarparks und das Fernüberwachungssystem Die Anlage ist durch einen zwei Meter hohen Zaun mit Übersteigschutz, der mittels Sensoren überwacht wird, gegen Eindringlinge gesichert. Ein Fernüberwachungssystem der Firma Skytron erfasst alle Betriebsparameter der Wechselrichter und visualisiert diese auf einem Onlineportal. Mittels Einstrahlungssensoren werden zudem die Einstrahlungswerte und Zählerdaten überwacht und visuell dargestellt. Damit wird stets ein guter Überblick über den Gesamtpark und die verschiedenen Teilanlagen erreicht. Die detaillierte und zeitnahe Überwachung aller Betriebs parameter ist damit gewährleistet. Für Wartungsfahrzeuge und Sicherheitskontrollen ist die Anlage gut erreichbar. 7.3 Bodengutachten/Ertragsprognose/Versicherungen Das Bodengutachten Über die Beschaffenheit und Eignung des Bodens liegen für das Gelände Solarpark Finsterwalde-Lichterfeld zwei Baugrundgutachten der Firma Geobüro, Blankenfelde- Mahlow, vor. Das Gutachten für das Grundstück Ib (westlicher Teilbereich) datiert vom Für das Grundstück Ia (östlicher Teilbereich) wurde am ein Gutachten, ebenfalls von Geobüro, erstellt. Beide Baugrundgutachten bescheinigen den untersuchten Kippenbereichen eine grundsätzliche Eignung für das Aufstellen von Photovoltaikmodulen. Die Gutachten bestätigen auch die grundsätzliche Eignung des Bodens zum Aufstellen von Betoncontainern für die Wechselrichter und zum Aufstellen von Trafos. Auf die Ausführungen in Abschnitt 4.1 wird verwiesen. Ertragsprognose Um eine verlässliche Prognose des aus dem Solarpark Finsterwalde-Lichterfeld zu generierenden Stromerlöses geben zu können, wurden für jeden Teilpark zwei Ertragsgutachten bei unabhängigen Gutachtern in Auftrag gegeben. Die Gutachten wurden von der Solar Engineering Decker & Mack GmbH am sowie vom Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE am erstellt. Die Solar Engineering Decker & Mack GmbH ist eine Ingenieurgesellschaft mit ausgewiesener Kompetenz und Erfahrung für große Solar anlagen im Bereich Photovoltaik und Solarthermie. Sie arbeitet bei allen Projekten hersteller- und produktneutral und ist Mitglied im Verband Beratender Inge nieure (VBI). Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE mit Sitz in Freiburg ist mit rd. 930 Mit arbeitern das größte Solarforschungsinstitut Europas. Die Arbeit des Institutes reicht von der Erforschung der natur wissen schaftlich-technischen Grundlagen der Solarenergienutzung über die Entwicklung von Prototypen bis hin zur Ausführung von Demonstrationsanlagen. Unter Berücksichtigung der standortspezifischen Gegebenheiten (Einstrahlungsdaten, technische Konfiguration des Solarparks, Ausrichtung der Module etc.) wurde der spezi fische Ertrag für beide Teilparks, d. h. das Verhältnis der jährlich produzierten Energie zur installierten Leistung berechnet. Des Weiteren haben beide Gutachter den voraussichtlichen Leistungsabfall über die Lebensdauer der Module bewertet und eine Empfehlung für die Prognoserechnung über die Gesamtlaufzeit abgegeben. Teilpark Ia Teilpark Ib Solar Engineering Spezifischer Ertrag kwh/kwp 994 kwh/kwp Degradation 0,4 % p. a. 0,4 % p. a. Performance Ratio 87,0 % 86,2 % Fraunhofer-Institut Spezifischer Ertrag 968 kwh/kwp 970 kwh/kwp Degradation 0,0 % p. a. 0,0 % p. a. Performance Ratio 80,6 % 80,8 % Im Rahmen der Prognoserechnung wurde für beide Teilparks der Mittelwert aus den spezifischen Ertragswerten gebildet. 37

38 Globalstrahlung in der Bundesrepublik Deutschland (Jahressummen 2009) Jahressummen in kwh/qm > 979 > > < 701 Rechtswerte nominiert nach Meridianstreifen 9º. Wissenschaftliche Bearbeitung: DWD, Abteilung Klima-und Umweltberatung Pf , Hamburg Tel.: ; Somit ergibt sich für den Teilpark Ia ein spezifischer Ertrag in Höhe von 985,5 kwh/kwp. Der angenommene spezifische Ertrag für den Teilpark Ib liegt demnach bei 982,0 kwh/kwp. Von diesen Mittelwerten wurde ein Abschlag in Höhe von 1,0 % vorgenommen. Die Prognoserechnung geht zudem von einer jährlichen Degradation von 0,2 % p. a. aus, was dem Mittelwert beider Gutachter entspricht. 38 Versicherungen Für den Solarpark Finsterwalde-Lichterfeld und das dazugehörige Umspannwerk wurden branchenübliche Versicherungen bei einem großen internationalen Versicherungsunternehmen abgeschlossen. Für die Objektgesellschaften sowie die Infrastrukturgesellschaft wurde eine Elektronikversicherung mit einer Versicherungssumme von 116,8 Mio. EUR abgeschlossen, die einen Selbstbehalt in Höhe von 2.500,00 EUR je Schaden beinhaltet. Die Versicherung deckt im Schadensfall die Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturkosten auf Neuwertbasis ab. Weiterhin besteht eine Elektronik-Betriebsunterbrechungsversicherung für die Objektgesellschaften und die Infrastrukturgesellschaft mit einer Versicherungssumme in Höhe von 13,4 Mio. EUR und einer Haftzeit von zwölf Monaten. Die Versicherung deckt im Schadensfall Einnahmeausfälle (Einspeisevergütung) ab.

39 Der Selbstbehalt für die Objektgesellschaften je Schadensfall beträgt zwei Tage, für die Infrastrukturgesellschaft sind vier Tage je Schadensfall vereinbart. Außerdem wurde eine Betriebsführer-Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 5,0 Mio. EUR abgeschlossen, die pauschal etwaige Personen- und Sachschäden abdeckt und alle Service- und Montageleistungen umfasst. 7.4 Die beteiligten Partner Verkäuferin und Betriebsführerin Verkäuferin des Solarparks ist die FiWa I Projektgesellschaft mbh (HRB , Stammkapital ,00 EUR, Sitz Berlin), eine 100%-Tochter der Q-Cells International GmbH. Betriebsführerin ist die Q-Cells International GmbH (HRB 6887, Stammkapital 10,0 Mio. EUR, Sitz Bitterfeld- Wolfen, OT Thalheim), eine 100%-Tochter der Q-Cells SE. Die Aktiengesellschaft nach europäischem Recht (SE) hat ihren Sitz in Bitterfeld-Wolfen (Sachsen-Anhalt) und ist Mitglied im Solarvalley Mitteldeutschland. In diesem Cluster haben sich die in den Regionen Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt befindlichen Industrieunternehmen der Photovoltaik mit der Vision, Solarstrom wettbewerbsfähig zu machen, zusammengeschlossen. Die Q-Cells International GmbH fungiert auch als Generalübernehmer und tech ni scher Betriebsführer der Anlage. Gegründet wurde Q-Cells SE im Jahre 1999 mit dem Ziel, in Deutschland eine Solarzellenproduktion aufzubauen. Innerhalb weniger Jahre entstand eines der größten Photovoltaikunternehmen weltweit. Inzwischen bedient die Q-Cells-Gruppe die gesamte Photovoltaik-Wertschöpfungskette von Solarzellen, Solarmodulen bis zum schlüsselfertigen Solarkraftwerk rund um die Welt. Die Q-Cells-Gruppe entwickelt und produziert seine Produkte am Konzernsitz in Bitterfeld-Wolfen und vermarktet sie über ein weltweites Vertriebsnetz. Eine zweite Produktionsstätte befindet sich in Malaysia. Die Q-Cells SE notiert seit Dezember 2005 im deutschen Technologie-Index TecDAX an der Frankfurter Wertpapierbörse (QCE; WKN ). Partner envia Verteilnetz GmbH Der im Solarpark produzierte Strom wird in das Stromnetz der envia Verteilnetz GmbH (Magdeburger Straße 36, Halle [Saale] mit Sitz in Halle [Saale], HRB ) eingespeist und von dieser gemäß EEG vergütet. Einziger Gesellschafter der envia Verteilnetz GmbH ist die envia Mitteldeutsche Energie AG, Chemnitz. 39

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41 8. Investition und Finanzierung Im Rahmen der Prognoserechnung wurde eine vollständige Platzierung des Zeichnungskapitals mit Beitritt der Investoren zum unterstellt. Alle dargestellten Beträge werden inkl. Umsatzsteuer ausgewiesen, sofern die Gesellschaften nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Investitions- und Finanzierungsplan aggregierte Darstellung der Fondsgesellschaft, der Objektgesellschaften und der Infrastrukturgesellschaft A. Investition/Mittelverwendung in % der Gesamt investitionskosten in % des EK (inkl. Agio) in EUR 1. Kaufpreis ,9 361,3 2. Anlaufkosten ,9 7,8 Techn. Beratung Rechtl. Beratung Prospekt Bankgebühren Zwischenfinanzierungszins Umsatzsteuer Gesellschaftskosten in der Ingangsetzungsphase ,2 21,0 Einzahlungs- und Platzierungsgarantie Fremdkapitalvermittlung Eigenkapitalbeschaffung (inklusive Agio) Konzeptionshonorar Liquiditätsreserve ,0 16,4 Investition gesamt ,0 406,5 Geringfügige Abweichungen sind durch Rundungen bedingt. B. Finanzierung/Mittelherkunft in % der Gesamt inves titionskosten in % des EK (inkl. Agio) in EUR 5. Kommanditkapital ,4 95,2 6. Agio ,2 4,8 7. Fremdkapital ,3 293,8 davon LBBW davon Nord/LB Übernommene Liquidität ,1 12,6 Finanzierung gesamt ,0 406,5 Geringfügige Abweichungen sind durch Rundungen bedingt. 41

42 Investitions- und Finanzierungsplan der Fondsgesellschaft A. Investition/Mittelverwendung in % der Gesamt investitionskosten in % des EK (inkl. Agio) in EUR Kommanditeinlage SILVINO GmbH & Co. KG ,0 46,7 Kommanditeinlage MITAB GmbH & Co. KG ,9 46,6 Prospektkosten ,6 0,6 Konzeptionshonorar ,9 5,4 EK-Vertrieb ,6 9,5 Liquiditätsreserve ,1 2,3 Investition gesamt ,0 111,2 Geringfügige Abweichungen sind durch Rundungen bedingt. B. Finanzierung/Mittelherkunft in % der Gesamt inves titionskosten in % des EK (inkl. Agio) in EUR Eigenkapital ,7 95,2 Agio ,3 4,8 Liquidität ,1 11,2 Finanzierung gesamt ,0 111,2 Geringfügige Abweichungen sind durch Rundungen bedingt. Zur Eigenkapitalzwischenfinanzierung dient die stille Einlage der MISOTA GmbH & Co. KG. Mit Vertrag zur Errichtung der stillen Gesellschaft vom hat sich die MISOTA GmbH & Co. KG zur Leistung einer stillen Einlage in Höhe von ,00 EUR in die Fondsgesellschaft verpflichtet. Die Einlage ist auf Anfordern der Fondsgesellschaft zu leisten (vgl. hierzu auch Seite 66). Die stille Einlage wird sukzessive mit Einwerbung des Eigenkapitals und spätestens durch Erfüllung der Platzierungsgarantie der LHI Leasing GmbH zurückgeführt. Weitere Zwischen- und Endfinanzierungsmittel auf Ebene der Fondsgesellschaft bestehen nicht. Zu 1. Kaufpreis Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus den Kaufpreisen für den Teilpark Ia (Erwerb durch SILVINO GmbH & Co. KG), für den Teil park Ib (Erwerb durch MITAB GmbH & Co. KG) und für die Infrastruktur (Erwerb durch WOKON GmbH & Co. KG). Der vertraglich vereinbarte Kaufpreis beträgt 2.760,00 EUR/ kwp Nennleistung und damit insgesamt ,00 EUR. Davon entfällt ein Kaufpreis in Höhe von ,00 EUR auf die Infrastruktur. Zu 2. Anlaufkosten Die Position Anlaufkosten umfasst die technische Beratung ( ,00 EUR), die rechtliche Beratung ( ,00 EUR), Kosten für die Prospekterstellung ( ,00 EUR), die Bankgebühren in Höhe von 1,5 % der jeweiligen Darlehensbeträge zzgl. einer Modellierungsgebühr in Höhe von ,00 EUR für die Nord/LB (ins gesamt ,00 EUR) sowie die Zinsen für die Zwischenfinanzierung der Umsatzsteuerzahlungen auf den Kaufpreis ( ,00 EUR). Hierfür wurde ein Zinssatz in Höhe von 3,5 % p. a. unterstellt. Zu 3. Gesellschaftskosten in der Ingangsetzungsphase Die LHI Leasing GmbH garantiert die Einzahlung und Platzierung des gesamten einzuwerbenden Zeichnungskapitals in Höhe von ,00 EUR. Hierfür erhält sie von der Fondsgesellschaft eine einmalige Vergütung in Höhe von 1,0 % des garantierten Zeichnungskapitals ( ,00 EUR). Die Fondsgesellschaft hat die LHI Leasing GmbH mit der Vermittlung und Beschaffung des notwendigen Fremdkapitals für die Objektgesellschaften beauftragt. Dafür erhält die LHI Leasing GmbH eine Vergütung in Höhe von 1,0 % 42

43 des vermittelten langfristigen Fremdkapitals, somit insgesamt ,00 EUR. Die LHI Leasing GmbH wurde von der Fondsgesellschaft mit der Vermittlung des Zeichnungskapitals bis zum beauftragt. Die LHI Leasing GmbH wird hierzu wiederum eine Vielzahl von Verträgen mit Vertriebspartnern schließen, deren Inhalt die Beschaffung bzw. Vermittlung des Zeichnungskapitals bis spätestens sein wird. Die LHI Leasing GmbH erhält hierfür eine Vergütung in Höhe von ,00 EUR. Diese setzt sich zusammen aus 5,0 % des Zeichnungskapitals der Fondsgesellschaft ( ,00 EUR) sowie den von der Fondsgesellschaft vereinnahmten Agio- Beträgen in Höhe von insgesamt ,00 EUR. Die Fondsgesellschaft hat mit der LHI Leasing GmbH einen Fondskonzeptionsvertrag abgeschlossen. Die LHI Leasing GmbH erhält hierfür eine Vergütung in Höhe von ,00 EUR. Zwischen den einzelnen Objektgesellschaften und der LHI Leasing GmbH bestehen ebenfalls zwei Fondskonzeptionsverträge, für die die LHI Leasing GmbH jeweils eine Vergütung in Höhe von ,00 EUR erhält. Näheres zur Fälligkeit dieser Positionen ergibt sich aus Abschnitt Projektverträge. Die Gesamthöhe der hier dargestellten Gesellschaftskosten in der Ingangsetzungsphase beträgt somit ,00 EUR ohne Agio. Zu 4. Liquiditätsreserve Für unvorhergesehene Kosten und sonstige Zahlungsverpflichtungen wird von der Fondsgesellschaft, den Objektgesellschaften und der Infrastrukturgesellschaft prognosegemäß eine Liqui ditätsreserve in Höhe von insgesamt EUR (Stand zum ) vorgehalten. Zu 5. Kommanditkapital Das Kommanditkapital der Fondsgesellschaft beträgt ,00 EUR und steht in voller Höhe als Zeichnungskapital zur Verfügung. Zu 6. Agio Das Agio beträgt 5,0 % bezogen auf das Beteiligungskapital der Investoren. Zu 7. Fremdkapital Die Objektgesellschaften werden bei der Landesbank Baden- Württemberg (LBBW) und bei der Norddeutschen Landesbank Girozentrale (Nord/LB) Darlehen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von ca. 94,4 Mio. EUR aufnehmen. Die Darlehensmittel und -konditionen werden von den Banken teilweise aus Fördermitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt. Es wird von einer Valutierung der Darlehen zum ausgegangen. Auf Grundlage der von den Banken ausgestellten Termsheets stellen sich die Darlehenskonditionen wie in der Tabelle am Seitenende aufgeführt dar. Bei Aggregation der beiden über die Nord/LB auszureichenden Darlehen ergibt sich unter Berücksichtigung der jeweiligen Tilgungsstrukturen ein indikativer gewichteter Zinssatz von 5,33 % p. a. Die vorgenannten indikativen Zinssätze beinhalten die Annahme, dass für die gesamte Darlehenslaufzeit Zinssicherungsgeschäfte abgeschlossen werden. Die Banken sind jedoch berechtigt, zum Ablauf der jeweiligen Zinsfestschreibungen der Darlehen ggf. Liquiditätsaufschläge zu verlangen. Diese möglichen Liquiditätsaufschläge würden die vorgenannten indikativen Zinssätze nach Ablauf der acht jährigen Zinsbindung für die zugrunde liegenden KfW- Darlehen entsprechend erhöhen. Zu 8. Übernommene Liquidität Aus den Stromeinnahmen des Jahres 2010 verbleibt prognosegemäß eine Liquidität in Höhe von EUR (Stand zum ). Fremdkapital LBBW inklusive KfW KfW (über Nord/LB) Nord/LB Darlehensnehmer SILVINO GmbH & Co. KG MITAB GmbH & Co. KG MITAB GmbH & Co. KG Darlehensbetrag 49,5 Mio. EUR 31,0 Mio. EUR rd. 13,9 Mio. EUR Laufzeitende Tilgung Zinssatz p. a. (indikativ) (inklusive Marge und Zinssicherung) Lineare Tilgung; Tilgung vierteljährlich; Vollamorti sation zum Laufzeitende Lineare Tilgung; Tilgung halbjährlich; Vollamortisation zum Laufzeitende 5,15 % 4,85 % 5,80 % Tilgung nach Anforderungen der DSCR; Tilgung halb jährlich; Vollamortisation zum Laufzeitende 43

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