14. Der Vertriebspartner soll sich Dritten gegenüber als unabhängiger Vertriebspartner und nicht als Mitarbeiter, Repräsentant, Inhaber oder Partner

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1 Alle AKUNA-Produkte werden ausschließlich von unabhängigen AKUNA- Vertriebspartnern vertrieben. Diese Rechte und Pflichten stellen eine Ergänzung zum Vertriebspartnervertrag, zum AKUNA-Marketingplan, AKUNA-Firmenmanual und zu anderen periodisch herausgegebenen AKUNA-Publikationen dar und sind bindend für AKUNA und die Vertriebspartner. Diese legen für die AKUNA und die Vertriebspartner bestimmte Rechte und Pflichten fest, und zwar beim Verkauf von AKUNA-Produkten von der Gesellschaft an den Vertriebspartner und beim Verkauf von den Vertriebspartnern an den Verbraucher. Pflichten der Gesellschaft AKUNA 1. AKUNA verpflichtet sich, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertriebspartnern mit den Produkten, die der Vertriebspartner bestellt hat, zu beliefern. 2. AKUNA verpflichtet sich, den Vertriebspartner bei seiner Tätigkeit mit besten Kräften zu unterstützen, um ihm beim Aufbau des eigenen unabhängigen AKUNA-Geschäfts zu helfen. 3. AKUNA verpflichtet sich, dem Vertriebspartner alle Bonusse zu zahlen, auf die er gemäß dem Marketingplan Anspruch hat. AKUNA behält sich das Recht vor, von Zeit zu Zeit (I) notwendige oder wünschenswerte Änderungen vorzunehmen, die den Inhalt, die Beschreibung, die Gestaltung und den Preis des Produkts betreffen als auch (II) die Rechte und Pflichten, das Firmenmanual, den Marketingplan und alle anderen AKUNA-Publikationen. Diese Änderungen werden durch die AKUNA-Website oder direkte Schreiben oder durch die AKUNA-Firmenzeitung bekannt gegeben. Pflichten des Vertriebshändlers 4. Der Vertriebspartner muss eine voll geschäftsfähige natürliche oder juristische Person sein und den Wohnsitz/Geschäftssitz im Land seiner Geschäftstätigkeit haben. 5. Der Vertriebspartner darf nicht der Inhaber sein oder ein finanzielles Interesse an mehr als einem unabhängigen AKUNA-Geschäft haben. 6. Der Vertriebspartner darf die AKUNA-Produkte nur gemäß dem AKUNA- Multi-Level-Marketing-System und ausschließlich zu den festgesetzten Preisen der Firma weiterverkaufen. 7. Der Vertriebspartner darf die Produkte ausschließlich von AKUNA kaufen. 8. Der Vertriebspartner soll die Produkte nur im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ein- und verkaufen. 9. Der Vertriebspartner soll die Interessen der AKUNA schützen und nach bestem Wissen und Gewissen sein eigenes, unabhängiges AKUNA-Geschäft aufbauen und unterstützen. 10. Der Vertriebspartner soll die Produkte in der Art und Weise behandeln und aufbewahren, welche die Qua-lität der Produkte sicherstellt und diese nicht beeinträchtigt. 11. Der Vertriebspartner versichert, dass alle Informationen über das Produkt und die Verkaufstrategie, die er von AKUNA zur Weitergabe erhält, korrekt weitergegeben werden. 12. Der Vertriebspartner sollte sich persönlich mit seiner Geschäftstätigkeit befassen und nicht durch einen Beauftragten. 13. Der Vertriebspartner versichert, die Marketingproze-duren der Gesellschaft zu beachten.

2 14. Der Vertriebspartner soll sich Dritten gegenüber als unabhängiger Vertriebspartner und nicht als Mitarbeiter, Repräsentant, Inhaber oder Partner der AKUNA vorstellen. 15. Der Vertriebspartner sollte nicht AKUNA für Beschwerden, Kosten, Schäden und/oder Verluste verantwortlich machen, die durch eigene geschäftliche Entscheidungen verursacht wurden. 16. Dem Vertriebspartner wird untersagt, Änderungen oder Korrekturen an AKUNA-Produkten oder -Etiketten vorzunehmen. 17. Der Vertriebspartner sollte alle anderen unabhängigen AKUNA- Vertriebspartner mit Respekt behandelnund sich auf keine Aktionen einlassen, die anderen Vertriebspartnern schaden könnten. 18. Der Vertriebspartner akzeptiert die Bedingungen des Vertriebspartnervertrages und die des Marketingplans. 19. Der Vertriebspartner hat das nicht ausschließliche Recht zum Erwerb, zur Bewerbung und zum Vertrieb der AKUNA-Produkte in dem Land seiner Geschäftstätigkeit, unter Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrages, der Rechte und Pflichten, des Firmenmanuals und aller anderen AKUNA- Publikationen. 20. Der Vertriebspartner darf neue Personen anwerben, unter der Bedingung, dass er den neu angeworbenen, unabhängigen Vertriebspartnern die Möglichkeit bietet, die aktuelle Version der Rechte und Pflichten und des Marketingplans vor Vertragsabschluss zur Kenntnis zu nehmen. 21. Der Vertriebspartner darf seinen Ehepartner direkt anwerben. Zwei unabhängige Vertriebspartner, die geheiratet haben, nachdem sich ihr unabhängiges AKUNA-Geschäft bewährt hat, können ihre bisher existierenden Geschäfte weiter betreiben, sofern sie nicht aus einer Sponsorenlinie stammen. In diesem Fall ist es möglich, dass einer der beiden sein/ihr Geschäft weiterführt und das des Ehepartners ihm direkt neu zugeordnet wird. Es muss ein schriftlicher Antrag auf Umregistrierung des Ehepartners sowie die Heiratsurkunde an das AKUNA-Büro geschickt werden. Der Vertriebspartnervertrag des Ehepartners wird in die Organisation des anderen Ehepartner zugeordnet ohne das die Organisation mitgenommen wird. Der neu zugeordneter Ehepartner behält seine bisherige Position, doch der Stand seiner Nominierungspunkte wird gelöscht. 22. Sollte der Vertriebspartner gestorben sein, darf sein rechtmäßiger Erbe das unabhängige AKUNA-Geschäft des Vertriebspartners erben, sofern er einen neuen Vertriebspartnervertrag abschließt und alle Funktionen eines unabhängigen AKUNA-Vertriebspartners übernehmen kann. Es muss ein schriftlicher Antrag auf Übernahme des Vertriebspartnervertrages sowie ein notariel beglaubigtes Schreiben über Erbschaft an das AKUNA-Büro eingereicht werden. 23. Sollte der Vertriebspartner nicht in der Lage sein, sein AKUNA-Geschäft weiter zu betreiben, darf er dieses an eine dritte Person übergeben, sofern diese einen neuen Vertriebspartnervertrag abschließt und alle Funktionen eines AKUNA-Vertriebspartners übernehmen kann. Es muss ein notariel beglaubigtes Schreiben über Übergabe des Vertriebspartnervertrages an das AKUNA-Büro eingereicht werden.

3 Persönlicher Einkauf 24. Der Vertriebspartner kann AKUNA-Produkte für den Eigengebrauch oder Familienbedarf kaufen. Der Einzelhandelsverkauf von AKUNA-Produkten schließt sowohl den Verkauf an Nicht-Vertriebspartner ein als auch den Kauf für den Eigengebrauch oder Familienbedarf in angemessenen Mengen, welche nicht nur einzig zum Zwecke der Qualifikation oder des Aufstiegs gemacht wurden. Kündigung des Vertriebpartnervetrages 25. Bricht eine der Vertragsparteien Bestimmungen des Vertrages oder des Manuals, so kann der Vertrag gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. In dieser Zeit darf der Vertriebspartner AKUNA-Produkte kaufen und weitervertreiben, jedoch keine neuen Vertriebspartner- bzw. Kundenverträge abschliessen. Hat der Vertriebspartner seinen Vertrag gekündigt, so werden seine direkten Partner seinem Sponsor zugeordnet. Der Vertriebspartner darf einen neuen Vertriebspartnervertrag erst nach einer Sperrfrist von 12 Monaten abschließen. 26. Die Sperrfrist von 12 Monaten wird dem Vertriebspartner automatisch angerechnet, soweit er seit mind. 24 Monaten bei AKUNA registriert ist, keine Manager Position erlangt hat, keine Partner oder Kunden in seiner Organisation registriert hat und in den letzten 12 Monaten nicht aktiv war. In diesem Fall, muss zusammen mit der Kündigung eine Erklärung eingereicht werden, dass er in den letzten 12 Monaten keine AKUNA-Produkte direkt im AKUNA-Büro oder von einem anderen Vertriebspartner gekauft hat. Erstattungspolitik 27. Sollte der Vertriebspartner sein unabhängiges AKUNA-Geschäft kündigen, wird AKUNA alle Produkte von ihm abkaufen, die in einem wiederverkaufbaren Zustand sind und die er innerhalb der letzten 12 Monate von AKUNA gekauft hat, wenn der Vertriebspartner die Produkte innerhalb der ersten 90 Tage nach Vertragskündigung zurückgibt. Bei Rücktritt wird der Vertriebspartner den Einkaufspreis, abzüglich aller Provisionen, Bonusse, Transportkosten und anderer Ausgaben, für die Produkte erhalten. Das bedeutet, dass der Erstattungsbetrag ca. 25 % des originalen Einkaufspreises betragen wird. Um die Kostenerstattung zu erhalten, muss der Vertriebspartner die Kosten der Rück- sendung aller Produkte und Materialien an AKUNA selbst tragen. Bitte bedenken Sie, dass die Produktrückgabe eine automatische Stornierung des Vertriebspartnervertrages mit AKUNA bedeutet und dabei die 70 %-Regel angewendet wird, die besagt, dass der Erstattungsbetrag maximal auf 30 % begrenzt ist. Ethische Verkaufspraxis 28. Das Verhalten und Auftreten des Vertriebspartners muss aufrichtig und geschäftsmäßig sein. 29. Der Vertriebspartner sollte sich auf keine betrügerischen, illegalen oder unmoralischen Geschäfte oder Anwerbungsmethoden einlassen. 30. Der Vertriebspartner sollte nicht versuchen, auf irgendeine Art und Weise die Rechte und Pflichten zu missachten oder zu umgehen.

4 31. AKUNA behält sich das Recht vor ein Vertriebspartnervertrag für eine Frist von 1 bis 6 Monaten zu sperren, wenn der Vertriebspartner die Rechte und Pflichten auf irgendeine Art und Weise missachtet oder umgeht. Die fälligen Prämien und Bonusse werden nicht ausgezahlt. Inoffizielle Websites 32. Die offizielle AKUNA-Website ist die einzige, die von AKUNA finanziert, anerkannt und unterstützt wird. Der unabhängige Vertriebspartner darf keine Websites erstellen oder sich mit solchen verlinken, die für AKUNA oder ihre Produkte werben und/oder diese verkaufen oder auf denen der Vertriebspartner selbst für sich als Vertriebspartner von AKUNA wirbt. Der Vertriebspartner darf jedoch seine/ihre persönliche Website erstellen, die für AKUNA oder ihre Produkte oder für den Vertriebspartner selbst als einen unabhängigen AKUNA-Vertriebspartner wirbt, sofern die folgenden Bestimmungen eingehalten werden und während der Zeit des Bestehens seiner/ihrer Website nicht verändert werden Die Website darf nicht das Aussehen einer offiziellen AKUNA-Website haben oder auf eine andere Art und Weise den Eindruck erwecken, dass sie mit der offiziellen AKUNA-Website verbunden ist oder durch AKUNA anerkannt wurde Jede Website dieser Art muss (I) den Vertriebspartner als einen unabhängigen AKUNA-Vertriebspartner darstellen, es muss (II) darauf hingewiesen werden, dass die Website keine von AKUNA finanzierte Website ist und dass (III) AKUNA nicht für Informationen auf der Website haftet Solch eine Website darf nicht die AKUNA- oder AKUNA Health and Success-Logos oder Verkaufsmarken beinhalten und es dürfen ebenfalls auch keine anderen Logos, die die Wörter AKUNA oder AKUNA Health and Success beinhalten,verwendet werden Die Website darf nur die Wörter AKUNA, Alveo oder AKUNA Health and Success in einer geschriebenen Form beinhalten Die Website darf keinen illegalen oder unmoralischen Inhalt aufweisen AKUNA ist nicht haftbar oder zu Schadensersatz verpflichtet für Schäden, Verpflichtungen oder Kosten, die der Vertriebspartner mittels seiner Website verursacht hat. Visitenkarten 33. Die offizielle AKUNA-Visitenkarte, die von dem unabhängigen Vertriebspartner benutzt werden kann und gemäß dem offiziellen AKUNA Design Manual erstellt wurde, ist die einzige Visitenkarte, die von AKUNA anerkannt und unterstützt wird. Der Vertriebspartner darf keine eigenen Visitenkarten erstellen, die ihn als AKUNA-Vertriebspartner beschreiben. Der Vertriebspartner ist berechtigt, eigene persönliche Visitenkarten zu erstellen, die ihn als unabhängigen AKUNA-Vertriebspartner darstellen, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt werden: Die Visitenkarte stellt den Namen des Vertriebspartners als einen unabhängigen AKUNA-Vertriebspartner dar Die Visitenkarte beinhaltet kein AKUNA-, Alveo- oder AKUNA Health and Success-Logo und keine Verkaufsmarken, auch keine anderen Bilder oder Logos, die die Wörter AKUNA, Alveo oder AKUNA Health and Success Beinhalten.

5 33.3. Die Visitenkarte beinhaltet die Wörter AKUNA, Alveo oder AKUNA Health and Success nur in einer geschriebenen Form Die Visitenkarte beinhaltet keine illegalen oder unmoralischen Informationen. Sonstiges 34. Sollte der Vertriebspartner seinen Vertriebspartnervertrag gekündigt haben, darf er einen neuen Vertriebspartnervertrag erst nach einer Sperrfrist von 12 Monaten abschließen. 35. Sollte der Vertriebspartner seinen Vertriebspartnervertrag gekündigt haben, verliert er alle Privilegien, Rabatte und Bonusse, auf die ein unabhängiger AKUNA -Vertriebspartner Anspruch hat. 36. Der Vertriebspartner hat keine Rechte an Markenzeichen, Urheberrechten, Patenten und allem anderen intellektuellen Eigentum der AKUNA, wohl wissend, dass dies das ausschließliche Eigentum der AKUNA ist. 37. Sollte ein Kunde eine Beschwerde gegenüber dem unabhängigen Vertriebspartner äußern, ist der Vertriebspartner verpflichtet, die AKUNA umgehend darüber zu informieren und alle nötigen Schritte zur Lösung des Problems mit dem Kunden vorzunehmen. 38. AKUNA vergibt an keinen Vertriebspartner das exklusive Recht zum Verkauf der AKUNA-Produkte an/in einem bestimmten Ort/Gebiet. Der Vertriebspartner kann dieses Recht auch nicht an seine Kunden vergeben. 39. Der Vertriebspartner darf die AKUNA-Produkte an Großhändler, Apotheken, Reformhäuser weiterwerkaufen nur wenn diese ein Vertriebspartnervertrag mit AKUNA abgeschloßen haben. 40. Arbeitet der Vertriebspartner mit einem anderen Vertriebspartner in der Tiefe seiner Organisation zusammen, so darf er die AKUNA-Produkte an diesen weiterverkaufen, soweit alle zwischen ihm und dem betroffenem Vertriebspartner in der Organisation bestehenden Vertriebspartner dem zustimmen. Definitionen 41. AKUNA: AKUNA Deutschland GmbH. 42. Marketingplan: Ein System, das von AKUNA angeboten wird, das den unabhängigen Vertriebspartner für den Aufbau seines unabhängigen AKUNA- Geschäftes belohnt. 43. Vertriebspartnervertrag: Dieser umfasst die Vertriebspartnerregistrierung und das Vertragsformular, die ausgefüllt, unterschrieben, von AKUNA erhalten und akzeptiert werden müssen, bevor eine Person ein unabhängiger Vertriebspartner wird. 44. Unabhängiger Vertriebspartner: Dieser ist eine Partei, die den Vertriebspartnervertrag ausgefüllt und unterschrieben hat und deren Vertrag die AKUNA erhalten und akzeptiert hat. 45. Unabhängiges AKUNA-Geschäft: Die durch den unabhängigen Vertriebspartner aufgebaute Geschäftsorganisation (Organisationsstruktur), die aus Vertriebspartnern und natürlichen oder juristischen Personen besteht, die AKUNA-Produkte kaufen und/oder wiederverkaufen, und aufgrund deren Bestehens der Vertriebspartner zu einer Provision berechtigt ist. Für weitere Erläuterungen der oben genannten Begriffe setzen Sie sich bitte mit Ihrem AKUNA-Büro in Verbindung.

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