Herzlich willkommen zum 1. Bad Honnefer Erbrechtstag

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1 Vermögensschutz im Pflegefall Herzlich willkommen zum 1. er Erbrechtstag

2 Das Finanzierungsproblem

3 Finanzierung der Pflege Pflege 1970 Viele Kinder/ Ortsansässig/ viele Hausfrauen/ keine hohe Lebenserwartung/ Pflege oftmals ambulant/ Medizin nicht so fortgeschritten/ oftmals Folgeerkrankungen = Keine lange Pflegedauer, geringe Kosten

4 Finanzierung der Pflege Finanzierung der Pflege 1995 Pflege 1995 Pflegekosten (Pflegestufe III stationär) Zuschuss gesetzliche Pflegeversicherung Eigenanteil DM DM 700 DM

5 Finanzierung der Pflege Was ist das Pflegeproblem heute? Pflege Pflegekosten (Pflegestufe III stationär) Zuschuss gesetzliche Pflegeversicherung Eigenanteil DM DM 700 DM

6 Finanzierung der Pflege Was ist das Pflegeproblem heute? Pflege Pflegekosten (Pflegestufe III stationär) DM Zuschuss gesetzliche Pflegeversicherung Eigenanteil DM 700 DM

7 Finanzierung der Pflege Was ist das Pflegeproblem heute? Pflege Pflegekosten (Pflegestufe III stationär) DM Zuschuss gesetzliche Pflegeversicherung Eigenanteil DM DM

8 Finanzierung der Pflege Was ist das Pflegeproblem heute? Pflege Pflegekosten (Pflegestufe III stationär) DM Zuschuss gesetzliche Pflegeversicherung DM Eigenanteil 700 DM ~ DM

9 1. Sie werden mit hoher Wahrscheinlichkeit im Alter zum Pflegefall 2. Sie werden lange gepflegt werden 3. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist keineswegs sicher 4. Die Pflegeversicherung wird nicht für die Kosten aufkommen 5. Sie werden die Kosten auch nicht tragen können

10 1. Sie werden mit hoher Wahrscheinlichkeit im Alter zum Pflegefall Anzahl älterer Menschen nimmt gravierend zu: heute sind 20 % der Bevölkerung 65+ und 5 % der Bevölkerung 80 Jahre oder älter im Jahr 2060 wird dann jeder Dritte mind. 65 Lebensjahre durchlebt haben im Jahr 2060 wird jeder Siebente 80 Jahre oder älter sein Jeder Dritte in der Altersgruppe ab 80 ist ein Pflegefall! 1) Bezogen auf die Empfänger von Pflegeleistungen Quelle: Destatis 2009

11 2. Sie werden lange gepflegt werden ca. 70 % der pflegebedürftigen Männer und 80 % der pflegebedürftigen Frauen verbringen mehr als ein Jahr in Pflege jeder Dritte pflegebedürftige Mann lebt 5 Jahre oder länger in Pflege und jede Achte pflegebedürftige Frau lebt sogar 10 Jahre oder länger in Pflege 0% 35% 30% Männer 25% Frauen 20% 15% 10% 5% Lebenserwartung (LE) in Jahren Quelle: Forschungszentrum für Generationenverträge, 2010

12 3. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist keineswegs sicher (1/2) Zunahme der Pflegebedürftigen bei Abnahme der Bevölkerung Bevölkerung in Mio. Pflegebedürftige ab Pflegestufe 1 in Mio. Jahr Männer Frauen gesamt Männer Frauen gesamt ,5 81,5 0,8 1,5 2, ,3 77,3 1,2 2 3, , ,7 1,5 2,7 4,2

13 3. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist keineswegs sicher (2/2) Zunahme der Pflegebedürftigen bei Abnahme der Bevölkerung Entwicklung der Bevölkerung und der Pflegebedürftigen ab Pflegestufe koordinierte Vorausberechnung Variante 1 W1 Bevölkerung in Mio. 85,0 80,0 75,0 70,0 2,0 1,5 65,0 1,0 0,5 60,0 0, Jahr Bevölkerung Pflegebedürftige 5,0 4,5 4,0 3,5 3,0 2,5 Pflegebedürftige in Mio. Quelle: Statistisches Bundesamt, 12. koordinierte Vorausberechnung November 2009 und eigene Berechnungen

14 Bevölkerungsentwicklung Geburtenrückgang und bessere medizinische Versorgung: die Industriestaaten vergreisen

15 4. Die Pflegeversicherung kann nicht für die Kosten aufkommen (1/2) Zunahme der notwendigen Leistungen bei Zunahme an Pflegebedürftigen Leistung in Mrd. Pflegebedürftige ab Pflegestufe 1 in Mio. Jahr gesamt Männer Frauen gesamt ,8 0,8 1,5 2, ,5 1,2 2 3, ,9 1,5 2,7 4,2

16 4. Die Pflegeversicherung kann nicht für die Kosten aufkommen (2/2) Zunahme der notwendigen Leistungen bei Zunahme an Pflegebedürftigen 40,0 10,0 Leistung in Mrd. 35,0 30,0 25,0 20,0 15,0 2, Jahr Leistung Anzahl Pflegebedürftige 9,0 8,0 7,0 6,0 5,0 4,0 3,0 Anzahl Pflegebedürftige in Mio. Quelle: Statistisches Bundesamt, 12. koordinierte Vorausberechnung, November 2009 und eigene Berechnungen

17 5. Sie werden die Kosten auch nicht tragen können ältere Generation steigende Lebenserwartung zunehmende Anzahl an Pflegerentnern, die finanziert werden müssen jüngere Generation weniger junge Personen müssen für die Finanzierung der Älteren aufkommen Abhängigkeit von Angehörigen oder Sozialhilfe fehlende Mittel für Vermögensaufbau und Lebensgestaltung

18 Pflegebedürftigkeit ist das am meisten unterschätzte Risiko Die Wahrscheinlichkeit, Pflegefall zu werden liegt bei über 1:6 In der Altersgruppe ab 60 ist bereits heute jeder Zwölfte pflegebedürftig In der Altersgruppe über 80 ist schon jeder Dritte ein Pflegefall 30 % 80 + Quelle: Bundesministerium für Gesundheit; Statistisches Bundesamt: Datenreport 2012

19 Pflegebedürftigkeit ist das am meisten unterschätzte Risiko Steigendes Pflegefallrisiko mit zunehmendem Alter Prozent Jahre Reales Risiko

20 Pflegebedürftigkeit ist das am meisten unterschätzte Risiko Das gefühlte Risiko nimmt mit zunehmendem Alter ab Prozent Jahre Reales Risiko Gefühltes Risiko

21 Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung Auszug aus dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz: Die Pflegeversicherung ist entsprechend ihrer Grundidee und ihrer Ausgestaltung keine Vollversicherung, ( ) (sie) ergänzt mit ihren Leistungen insbesondere die familiäre, nachbarschaftliche oder sonstige ehrenamtliche Pflege und Betreuung. (Begründung zum PfWG, Allgemeiner Teil A, Abschnitt II, 12) keine nachhaltige Reform der Pflegeversicherung, sondern weiterhin generationenübergreifende Umlage

22 Situation 2011 Leistungsempfänger Kosten/Ausgaben Einnahmen Pflegebedürftige: 2,4 Mio. 21,4 Mrd. EURO 21,05 Mrd. EURO

23 Situation 2050 Leistungsempfänger Kosten/Ausgaben Einnahmen Pflegebedürftige: 4,4 Mio. 43 Mrd. EURO 17,82 Mrd. EURO

24 Definition Pflegebedürftigkeit SGB XI Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Erheblich Pflegebedürftige benötigen wenigstens einmal täglich Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen (z.b. Ankleiden, Nahrungsaufnahme), insgesamt mind. 90 Minuten täglich. Schwerpflegebedürftige benötigen mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten pflegerische Hilfen, insgesamt mind. 180 Minuten täglich. Schwerstpflegebedürftige benötigen rund um die Uhr, auch nachts, pflegerische Hilfen, insgesamt mind. 300 Minuten täglich.

25 Einstufungskriterien Pflegebedürftigkeit SGB XI* Körperpflege Ernährung Mobilität Hauswirtschaft Wäsche GK Wäsche OK Wäsche UK Wäsche H/G Duschen Baden Zahnpflege 05 Kämmen Rasieren Wasserlassen Stuhlgang Richten Bekleid. 02 Windelwechsel Urinbeutelwechs Mundgerechtes Zubereiten einer Mahlzeit Essen von Hauptmahlzeiten (max. 3x tgl.) Verabreichung von Sondenkost (max. 1x tgl.) Hilfe beim Aufstehen/ Zubettgehen Umlagern Ankleiden GK Ankleiden OK/UK05-06 Entkleiden GK Entkleiden OK/UK02-03 Gehen individ. Stehen/Transfer individ. Treppensteigen individ. Verlassen/ Wiederaufsuchen der Wohnung individ. Einkaufen Anzahl/Wo. Kochen Anzahl/Wo. Reinigen der Wohnung Anzahl/Wo. Spülen Anzahl/Wo. Wechseln/ Waschen der Wäsche Anzahl/Wo. Beheizen Anzahl/Wo. Hauswirtschaft spielt bei der Feststellung eine eher untergeordnete Rolle wichtig für spätere Leistungen des Sozialamt.

26 Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung (01/2015) Stand Januar 2015 Ambulante Pflege Stationäre Pflege Pflegesachleistung Pflegegeld Ohne Pflegestufe Eingeschränkte Alltagskompetenz* Pflegestufe I Eingeschränkte Alltagskompetenz* Pflegestufe II Eingeschränkte Alltagskompetenz* Pflegestufe III Eingeschränkte Alltagskompetenz* * Ergänzende Leistungen wegen eingeschränkter Alltagskompetenz nach 123 SGB XI

27 Situation im Pflegefall Durchschnittliche Kosten für eine Pflege in der Pflegestufe III bis bis Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung Differenz, die der Pflegebedürftige selber tragen muss

28 Einzusetzendes eigenes Vermögen 90 SGB XII Einzusetzendes Vermögen. (1) Einzusetzen ist das gesamte verwertbare Vermögen. 528 BGB Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers. (1) 1 Soweit der Schenker nach der Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Lebensunterhalt zu bestreiten (...), kann er von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenkes (...) fordern.

29 Pflegebedürftigkeit betrifft die ganze Familie SGB XI Pflegefall SGB XII / BGB Haftungsfall Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung nach SGB XI Leistungen werden als Zuschuss zu den entstehenden tatsächlichen Kosten gezahlt Unterhaltspflicht der Angehörigen ( 94 SGB XII) Angehörigen in gerader Linie ( 1601 BGB) werden zu Zahlungen verpflichtet, die nicht nur das Nettoeinkommen mindern, sondern auch an das eigene Vermögen gehen!

30 Das Sozialamt als Kreditgeber Aber nur gegen Wertsicherungs- Hypothek!!! ( 91 SGB XII)

31 Das Sozialamt als Kreditgeber

32 Unterhaltspflichten 1608 BGB Haftung des Ehegatten oder Lebenspartners. (1) 1 Der Ehegatte des Bedürftigen haftet vor dessen Verwandten BGB Unterhaltsverpflichtete. Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren BGB Rangverhältnisse mehrerer Pflichtiger. (1) Die Abkömmlinge sind vor den Verwandten der aufsteigenden Linie unterhaltspflichtig. (2) (3) 1 Mehrere gleich nahe Verwandte haften anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen.

33

34 Die Rechte der Sozialämter es besteht Auskunftspflicht gegenüber dem Amt wahrheitsgemäße Beantwortung beugt einer Anzeige gegen Betrug vor erfolgt keine Auskunft, setzt das Amt eigenmächtig die Unterhaltshöhe fest bundesweite Recherche zu den Kapitaleinkünften über das Finanzamt möglich wer nicht zahlt, dem wird das Gehalt gepfändet

35 Berechnung des Unterhalts Ausgangslage ist das Einkommen aber was zählt alles dazu? o monatliches Nettoeinkommen o Weihnachts- und Urlaubsgeld auf s Jahr umgelegt o Abfindungen auf einen angemessenen Zeitraum verteilt o Überstunden, Steuererstattungen, ALG und ALG II o Beamtenversorgung, Unfallrenten, Wohngeld o Ersparnisse durch die Bereitstellung von Firmenwagen, Trinkgelder, Feiertagszuschläge o Wohnvorteil durch mietfreies Wohnen im Eigenheim o etc.

36 Berechnung des Unterhalts Was kann in Abzug gebracht werden? o Kinderbetreuungskosten o Schulden, z.b. zur Abzahlung des Hauses Konsumkredite zählen dabei nicht o Altersvorsorge o Unterhaltsansprüche anderer Personen, z.b. der eigenen Kinder o Ehegattenunterhalt (Taschengeldanspruch 5% des Nettoeinkommens) o Selbstbehalt

37 Mindestens 3 gute Gründe sich privat abzusichern: Erbsicherung / Vollkasko für Ihr Haus Schutz der Familie vor dem Haftungsfall Angemessene Qualität im Fall der Fälle Wer sich auf die gesetzlichen Leistungen verlässt, ist oft verlassen

38 Worauf Sie bei einer privaten Pflegeabsicherung achten sollten: Leistung auch bei Demenz Keine Risikozuschläge Höchsteintrittsalter nicht verpassen Lebenslanger Versicherungsschutz, keine Wartezeiten Beitragsfreiheit des Vertrages im Pflegefall Rückkaufswerte im Vertrag Stabile Beiträge über die gesamte Laufzeit Einmalbeiträge/ kombinierte Beitragszahlung/ variables Pflegekonto

39 Tarif Klassik, Eintrittsalter 60 Jahre Rentenleistung (monatlich): Ges. Pflegerente* bei Pflegestufe II 500 Ges. Pflegerente* bei Pflegestufe III inkl. 100 % Todesfallleistung Monatlicher Beitrag 86,77 Alternativ einmaliger Beitrag ,90 Sofort garantierter Rückkaufswert ,58 Ges. Rückkaufswert nach 6 Jahren ,59 * Die Plus-Rente wird jedes Geschäftsjahr neu festgelegt und gilt nur für die Leistungsfälle, die in dem Geschäftsjahr eintreten. Die angegebene Plus-Rente ist auf Basis der für das Geschäftsjahr 2015 festgelegten Überschuss-Beteiligung berechnet. Eine Garantie dafür, dass eine Plus-Rente in der dargestellten Höhe auch in den Folgegeschäftsjahren entsteht, übernehmen wir nicht.

40 40.000, , , , , , , ,00 0,00 gar. Rückkaufswert Todesfallleistung Beispiel: 60 Jahre, Klassik Tarif: 652,34 PS III plus 30%, 326,17 PS II plus 30% mit 100 % Todesfallleistung Einmalbeitrag ,08

41 Auszahlungen aus dem Deckungskapital möglich 75 % des eingezahlten Einmalbeitrags können während der Vertragslaufzeit entnommen werden (Mindestentnahmebetrag ) Durch die Zahlung eines laufenden Beitrags bleibt die versicherte Rente erhalten Eintrittsalter 50 Jahre, Einmalbeitrag , Tarif Exklusiv (25%/50%/100%)

42 Die Vermögenssicherungspolice

43 "Das Alter hat zwei große Vorteile: Die Zähne tun nicht mehr weh, und man hört nicht mehr all das dumme Zeug, das ringsum gesagt wird." GEORGE BERNARD SHAW

44 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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