Zeit für mehr Rente. Informationen für Arbeitgeber
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- Leon Becke
- vor 8 Jahren
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1 Zeit für mehr Rente. Informationen für Arbeitgeber
2 informationen zur Wer sagt eigentlich, dass Ihre beste Kraft nur 400 verdienen darf? Geringfügig Beschäftigte haben in der Regel aufgrund ihres geringen Einkommens wenig Möglichkeiten, für das Alter eine zusätzliche Vorsorge zu treffen. In der gesetzlichen Rente erwerben sie aufgrund des geringen Einkommens nur sehr geringe Altersversorgungsansprüche. Gleichzeitig wäre es für viele Arbeitgeber wünschenswert, wenn ihre geringfügig Beschäftigten etwas mehr arbeiten könnten, ohne ihren Status und damit die Sozialabgabenfreiheit zu verlieren. Die neue minijobrente. Die Lösung. Die Versorgungseinrichtung für Beschäftigte mit geringem Einkommen e. V. minijobrente hat jetzt ein einmaliges und attraktives Versorgungskonzept entwickelt, das eine Altersvorsorge für die Zielgruppe der geringfügig Beschäftigten ohne zusätzlichen finanziellen Aufwand für den Beschäftigten aufbaut. Gleichzeitig werden Ihre Lohnkosten gesenkt und die Produktivität der Mitarbeiter gesteigert. Die Grundidee besteht darin, dass die/der Beschäftigte mit Ihnen als Arbeitgeber eine geringe Arbeitszeiterhöhung vereinbart und dafür der Gegenwert das Entgelt als Versorgungsbeitrag in eine betriebliche Altersversorgung eingebracht wird. Zeit für mehr Rente. 2
3 Mehr Rente für 3 Millionen minijobber Mehr Produktivität bei geringeren Lohnkosten Zielgruppe für die minijobrente sind Beschäftigte mit geringem Einkommen. Das sind in erster Linie geringfügig Beschäftigte, deren Gehalt monatlich 400,00 nicht überschreitet. Voraussetzung ist, dass das Beschäftigungsverhältnis auf Dauer angelegt ist. Dies betrifft in Deutschland ca. 3 Millionen Menschen vom Mitarbeiter im Großunternehmen über Beschäftigte in karitativen oder kommunalen Einrichtungen bis hin zum Ehegatten -Mitarbeiter im Familienbetrieb. Untersuchungen haben ergeben, dass bei mindestens 20 % dieser Beschäftigungsverhältnisse der beiderseitige Wunsch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht, die Arbeitszeit zu verlängern. Mit der neuen minijobrente wird dieser Prozentsatz sicherlich steigen. Mitarbeiter mit geringem Einkommen, die über der Geringfügigkeitsverdienstgrenze liegen, können ebenfalls mit einer minijobrente versorgt werden. Auch hier kann eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit vereinbart werden, die vom Arbeitgeber in Form eines Beitrages zur minijobrente vergütet wird; hierdurch entstehen zusätzliche Einsparungen beim Arbeitnehmer, da dieser auf den Beitrag zur minijobrente des Arbeitgebers keine Steuern und Sozialabgaben entrichten muss, und der Arbeitgeber spart ebenfalls auf den Beitrag zur minijobrente Lohnnebenkosten ein. Sie als Arbeitgeber profitieren von einer erhöhten Arbeitskapazität und steigern damit die Produktivität Ihrer Mitarbeiter. Die Vergütung dieser erhöhten Arbeitszeit erfolgt durch einen Beitrag zur minijobrente, der nicht zusätzlich mit Lohnnebenkosten belastet ist. Insbesondere spart der Arbeitgeber auf diesen Beitrag zur minijobrente den Beitrag zur Sozialversicherung ein das sind bei einem geringfügig Beschäftigten immerhin 30 %. Dadurch verringert der Arbeitgeber die Quote für Lohnnebenkosten, denn auch der Beitrag an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See (Minijobzentrale) bleibt unverändert. Der Beitrag zur minijobrente ist als Betriebsausgabe in voller Höhe absetzbar. Bei größeren Betrieben mit einer hohen Anzahl von geringfügig Beschäftigten sinken durch das Angebot einer minijobrente ferner die für jeden Beschäftigten zu kalkulierenden Regiekosten (Fixkosten je Arbeitnehmer für Abrechnung, Führung, Arbeitsplatz etc.). Neben diesen materiellen Vorteilen durch Produktivitätssteigerung und Lohnnebenkostenersparnis hat der Arbeitgeber aber auch andere Vorteile: Besonders förderungswürdige Mitarbeiter werden enger an das Unternehmen gebunden und zusätzlich unterstützt. Darüber hinaus positioniert sich dieses als sozial verantwortungsbewusster Arbeitgeber. Nicht geeignet ist die minijobrente für Arbeitnehmer, die nur vorübergehend beschäftigt sind oder die häufig den Arbeitgeber wechseln. 3
4 informationen zur minijobrente. So rechnet sich das Das haben Ihre 400-Euro- Kräfte von der minijobrente Der Arbeitgeber führt bei einem geringfügig Beschäftigten in der Regel 30 % des Gehalts an die Minijobzentrale ab. Der Minijobrentenbeitrag ist jedoch nicht mit einer zusätzlichen Abgabe belastet, so dass die Ersparnis Der Arbeitnehmer investiert lediglich etwas mehr Arbeitszeit, ohne dass dadurch sein Status als geringfügig Beschäftigter angetastet wird. Er erhält dafür von seinem Arbeitgeber einen Beitrag bei der zusätzlichen Arbeitskapazität 30 % be- zur minijobrente, der ihm einen Anspruch auf trägt. Altersversorgung (Rente oder Versorgungskapital) Insgesamt verringern sich bei diesem Beispiel die verschafft. durchschnittlichen Lohnkosten je Arbeitsstunde wie folgt: Der Versorgungsanspruch ist sofort unverfallbar, so dass der geringfügig Beschäftigte im Fall seines Ausscheidens aus Beispiel Ohne Mit dem Arbeitsverhältnis minijobrente minijobrente die aufgrund der geleisteten Arbeitszeit monatlich 40 Stunden 50 Stunden Beiträge er- Produktivität 100 % 125 % worbene Versorgungsanwartschaft Gehalt monatlich 400,00 400,00 auf jeden Fall behält. Beitrag an Minijobzentrale 120,00 120,00 Beitrag für minijobrente 0,00 100,00 Der Anspruch kann Summe 520,00 620,00 nicht gepfändet werden und ist im Fall Kosten je Arbeitsstunde 13,00 12,40 einer anschließenden Ersparnis Lohnkosten je Arbeitsstunde Ersparnis Lohnkosten je Arbeitsstunde Mehrarbeit 4,62 % 30,00 % Arbeitslosigkeit in der Anwartschaftsphase nicht auf Hartz IV- Leistungen anrechenbar. Bei einem Arbeitgeberwechsel kann der Die Produktivität steigt um 25 %; die durchschnittlichen Lohnkosten sinken um 60 Cent je Stunde. Versorgungsvertrag beim Folgearbeitgeber mit dessen Zustimmung fortgeführt werden. Auf den Beitrag zur minijobrente sind keine Steuern Hinzu kommen bei größeren Betrieben mit einer Mehrzahl von geringfügig Beschäftigten die Ersparnisse durch geringere Regiekosten je Arbeitnehmer aufgrund der um 25 % gestiegenen Produktivität je Arbeitnehmer. oder Sozialabgaben fällig. Erst ab Bezug der Versorgungsleistungen müssen auf die Versorgungsleistungen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und unter Umständen geringe Steuern abgeführt werden. 4
5 Beispiele Grundsätzlich gilt Einkommen monatlich 400,00 Resultierender gesetzlicher Rentenanspruch 3,26 pro Arbeitsjahr Beispiel 1* Frau, 45 Jahre Dauer des Versorgungsaufbaus 22 Jahre Stundenerhöhung: 10 Std. pro Monat Einkommen 400,00 zzgl. Beitrag minijobrente 100,00 Arbeitszeit neu: 50 Stunden pro Monat Rentenanspruch aus gesetzl. Rente 71,70 minijobrente inkl. Überschuss* 166,80 Ergebnis Anspruch neu mtl. 238,50 oder + gesetzliche Rente mtl. 71,70 Versorgungskapital einmalig ,00 davon garantiert ,00 Beispiel 2* Frau, 35 Jahre Dauer des Versorgungsaufbaus 32 Jahre Stundenerhöhung: 12 Std. pro Monat Einkommen 400,00 zzgl. Beitrag minijobrente 120,00 Arbeitszeit neu: 52 Stunden pro Monat Rentenanspruch aus gesetzl. Rente 104,30 Anspruch aus minijobrente 392,60 * *) Unverbindliche Beispielrechnung, Stand ; Generali Direktrente Fonds 6 % angenommene Wertentwicklung Die Beispielsrechnung beruht auf den im Jahr 2009 aktuellen Überschussanteilssätzen. Deren Höhe kann für die Zukunft nicht garantiert werden. Ergebnis Anspruch neu mtl. 496,90 oder gesetzliche Rente mtl. 104,30 + Versorgungskapital einmalig ,00 davon garantiert ,00 5
6 informationen zur minijobrente. Eine sichere Sache Die minijobrente ist ein rechtssicheres, einmaliges und attraktives Versorgungskonzept, bei dem auch die Riester-Förderung in Anspruch genommen werden kann. Arbeitgeber Arbeitnehmer Geringere Kosten (Fix-, Lohn-, Nebenkosten) Höhere Produktivität / Arbeitskapazität Besondere Förderung der Mitarbeiter Erfüllung der sozialen Verantwortung Aufbau einer Altersversorgung Keine zusätzlichen finanziellen Belastungen nur Investition von Zeit Erstmals systematisierter Zugang zu hoher staatlicher Förderung Sicherheit und Flexibilität 6
7 minijobrente. So wird s gemacht Je nach Situation des Arbeitnehmers kann eine Versorgung über die Direktversicherung oder über eine Unterstützungskasse angefordert werden. Es handelt sich um eine vom Arbeitgeber oder über Entgeltumwandlung vom Arbeitnehmer finanzierte, beitragsorientierte Versorgungszusage. Die Direktversicherung steht für alle zur Verfügung, deren Minijob als erstes Beschäftigungsverhältnis zählt (StKl I-V). Die Unterstützungskasse ist vor allem für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gedacht, deren Minijob als zweites oder weiteres Beschäftigungsverhältnis zählt. Direktversicherung Unterstützungskasse Zielgruppe Arbeitnehmer im Arbeitnehmer im 1. Beschäftigungsverhältnis 2. Beschäftigungsverhältnis (StKl I-V) Leistungen Lebenslange Altersrente Lebenslange Altersrente mit Kapitalwahlrecht mit Kapitalwahlrecht i. d. R. als Versorgungskapital Mitnahmemöglichkeiten Rechtsanspruch auf Beitragsfreistellung oder bei vorzeitigem Ausscheiden problemlose Mitnahme Fortführung über die ufba durch aus dem Arbeitsverhältnis oder Übertragung neuen Arbeitgeber möglich Steuerliche Betrachtung Rente bzw. Kapital zu Rente bzw. Kapital zu versteuern im Leistungsbezug versteuern Steuererleichterung bei Kapital durch Fünftelungsregelung Kosten für Arbeitgeber Keine Insolvenzsicherungsbeitrag an PSV a. G.; bei arbeitgeberfinanzierten Beiträgen erst ab 6. Jahr der Versorgung; u. U. geringe Verwaltungsgebühr 7
8 Zeit für mehr Rente. Nutzen Sie jetzt die zahlreichen Vorteile, die Ihnen die minijobrente bietet. Weitere Informationen erhalten Sie unter minijobrente Versorgungseinrichtung für Beschäftigte mit geringem Einkommen e. V. Telefon Produktgeber Generali Lebensversicherung AG München KundenServiceCenter /
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