PREISLISTE gültig ab 01.April 2014 Bartholomäus Wohnpark Seniorenwohn- u. Pflegeheim des DV Bindlach e.v. vertreten durch die Geschäftsführung - 1 -
HEIMBEREICH - ENTGELT - Doppelzimmer-Appartement pro Person täglich 37,98 Einzelzimmerzuschlag 7,67 Das vorgenannte Entgelt deckt folgende Leistungen ab: * Wohnen - in schönen Zimmern (möbliert / unmöbliert), mit eigener Dusche, WC und Waschbecken * Regelmäßige Reinigung des Zimmers maschinenwaschbar und trocknergeeignet), Bettwäsche, Handtücher und Waschhandschuhe (Voraussetzung: namentliche Kennzeichnung eingenäht.) * Telefongespräche innerhalb des Hauses Telefonanschluß und -gebühren, Radio- und Fernsehgebühren, Reinigung der Oberbekleidung, Hausmeisterleistungen, Kranken- und Inkontinenzartikel (sofern kein Anspruch durch die ges. Krankenkasse besteht), Kosten für Tageszeitungen und Zeitschriften, Fußpflege und Friseur. Servierzuschlag für Essen auf dem Zimmer sowie Getränke außerhalb der Mahlzeiten. - 2 -
DAUERPFLEGE - ENTGELT - Doppelzimmer pro Person Tagessatz: Erstattung durch Pflegekasse: (ab 01.01.2015) Pflegestufe 0 52,46 (mtl. 0,00 ) Pflegestufe I 71,67 (mtl. 1.064,00 ) Pflegestufe II 84,72 (mtl. 1.330,00 ) Pflegestufe III 93,85 (mtl. 1.612,00 ) Pflegestufe III+ 105,95 (mtl. 1.995,00 ) Einzelzimmerzuschlag 5,11 Der in Klammern stehende Betrag wird bei vorhandener Pflegestufe von der Pflegekasse erstattet. Der vorgenannte Pflegesatz deckt folgende Leistungen ab: * Wohnen - in schönen Zimmern (möbliert / unmöbliert) mit eigener Dusche, WC und Waschbecken * Regelmäßige Reinigung des Zimmers und der sanitären Einrichtungen * Pflegeleistungen - je nach Grad der Pflegebedürftigkeit maschinenwaschbar und trocknergeeignet), Bettwäsche, Handtücher und Waschhandschuhe (Voraussetzung: namentliche Kennzeichnung eingenäht.) * Teilnahmemöglichkeit an beschäftigungstherapeutischen Maßnahmen * Teilnahmemöglichkeit an aktivierenden Maßnahmen * Telefongespräche - innerhalb des Hauses Telefongebühren, Radio- und Fernsehgebühren, Reinigung der Oberbekleidung, Hausmeisterleistungen, Kranken- und Inkontinenzartikel (sofern kein Anspruch durch die ges. Krankenkasse besteht), Fußpflege und Friseur, sowie Getränke außerhalb der Mahlzeiten. - 3 -
KURZZEITPFLEGE Aufnahmezeit:... mindestens 14 Tage Kündigungsfrist:... 7 Tage zum Auszugsdatum An Samstagen, Sonn- und Feiertagen sind Aufnahmen nur in Notfällen möglich. - ENTGELT - Doppelzimmer Tagessatz: Erstattung durch Pflegekasse: (ab 01.01.2015) Pflegestufe I 71,67 (bis zu 28 Tage, max. 1.612,00 ) Pflegestufe II 84,72 (bis zu 28 Tage, max. 1.612,00 ) Pflegestufe III 93,85 (bis zu 28 Tage, max. 1.612,00 ) hiervon sind die Kosten für Unterkunft/Verpflegung und Investitionen von derzeit 25,51 / tgl. selbst zu tragen (zzgl. ggf. Einzelzimmerzuschlag von 5,11 ). Der in Klammern stehende Betrag wird bei vorhandener Pflegestufe von der Pflegekasse erstattet. Der vorgenannte Pflegesatz deckt folgende Leistungen ab: * Wohnen - in schönen, geräumigen Zimmern mit eigener Dusche, WC und Waschbecken (Sonderkostform nach Verordnung des Arztes) * Regelmäßige Reinigung des Zimmers und der sanitären Einrichtungen * Pflegeleistungen - je nach Grad der Pflegebedürftigkeit maschinenwaschbar und trocknergeeignet), Bettwäsche, Handtücher und Waschhandschuhe (Voraussetzung: namentliche Kennzeichnung eingenäht) * Teilnahmemöglichkeit an beschäftigungstherapeutischen Maßnahmen * Telefongespräche - innerhalb des Hauses Telefongebühren, Radio- und Fernsehgebühren, Reinigung der Oberbekleidung, Hausmeisterleistungen, Kranken- und Inkontinenzartikel (sofern kein Anspruch durch die ges. Krankenkasse besteht), Fußpflege und Friseur sowie Getränke außerhalb der Mahlzeiten. - 4 -
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