B E G R Ü N D U N G - Entwurf



Ähnliche Dokumente
Thema Bebauungsplan Krähenbach, 3. Änderung, Planbereich S 11, Gemarkung Scharnhausen

Bebauungsplan Nr Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

TOP 9 der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27. April 2010 Standortfrage Vergnügungsstätten

öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai 2015 Beratung Bebauungsplanentwurf zum geplanten Gewerbegebiet Bietingen

STADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E

1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB

Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge. für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich. des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter

am: um: Uhr im: Bauernstube, Oberdorfstraße 5 in Uckerfelde OT Hohengüstow TOP Betreff Vorlagen-Nr.

Haushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr vom 24. Juli 2014

AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße

Bebauungsplan Nr. 51 Freiflächenphotovoltaikanlage Laufen-Asperfeld

Stadt Neustadt am Kulm, Lkr. Neustadt/WN. 3. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich Baugebiet Kulmblick in Neustadt am Kulm

Mitteilung zur Kenntnisnahme Bezirksamt

Baunutzungsverordnung 1968 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke

2. im Finanzhaushalt - die ordentlichen Einzahlungen auf ,-- Euro

Datum Inhalt Seite Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde 698 Kirchheimbolanden für das Jahr 2003

Umweltbericht zur 63. Flächennutzungsplanänderung Sportplatz Sondern

S a t z u n g. der Stadt Eckernförde über die Gestaltung von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung)

Stadt Tecklenburg. Abwägung. 44. Flächennutzungsplanänderung. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme. OT Brochterbeck Kreis Steinfurt

Haushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr vom 20. Mai 2009

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr vom 15. Juni 2015

Gemeinde Baiersbronn. Landkreis Freudenstadt. Bekanntmachung. des Umlegungsbeschlusses des Umlegungsausschusses Kanalweg

Karl-Lochner-Straße 8, Ludwigshafen am Rhein Telefon: AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Wohnbauvorhaben Paulinstraße Ecke Maarstraße BN 90 Ecke Paulinstraße / Maarsraße

AMTSBLATT. Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover JAHRGANG 2006 HANNOVER, 1. JUNI 2006 NR.

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen

ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG

1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2012 vom

Der Ausgleichsbetrag im Sanierungsgebiet

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ingelbach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom... 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh. Wohnen in der Gemeinde Munkbrarup

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

Sitzung des Stadtrates und Sitzung des Ortsbeirates Südliche Innenstadt. Montag, 13. Oktober 2014, 15 Uhr, im Stadtratssaal,

1 Allgemeines. 2 Gegenstand der Umlage

Beschluss zu a): Beschluss zu b):

Tagung. Wasser im Brennpunkt Hangwasser als Hochwasser fern von Gewässern. 21. Oktober 2014 Redoutensäle, Promenade 39, 4020 Linz

Infrastruktur der Stadt Zwingenberg. Das Baugebiet Steinfurter Falltor. Städtebauliches Grundkonzept. Art und Maß der baulichen Nutzung im Baugebiet

2 Benutzungsmöglichkeit

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

STADT ALSFELD. Begründung. Magistrat der Stadt Alsfeld Markt Alsfeld Vogelsbergkreis Regierungsbezirk Mittelhessen Land Hessen

Ortssatzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen und Warenautomaten vom 25. September 1992

Öffentliche Bekanntmachung VORBEMERKUNG. hier: Berichtigung der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

Informationen zum Wohngebiet Kirchstraße

Flüchtlingshilfegesetz (FlüHG)

Teile des ehem. Landgestüts Traventhal / Bauhof Schandule Traventhal

ERSCHLIESSUNGSBEITRAGSSATZUNG

1 Allgemeines. 2 Gebührenschuldner. 3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit. 4 Stundung und Erlass von Gebühren. 5 Inkrafttreten

Kreisrecht des Landkreises Mayen-Koblenz Satzung über die Betreuung in Kindertagespflege und Heranziehung zu einem Kostenbeitrag

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2014 vom

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016

Haushaltssatzung. der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Friedhofsgebührensatzung für die Ortsteile Baalberge, Biendorf, Peißen, Poley und Wohlsdorf der Stadt Bernburg (Saale)

S A T Z U N G. zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen.

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen

Landtag Brandenburg Drucksache 5/ Wahlperiode

Begründung zur 1. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes der Stadt Mittenwalde Stand: Mai 2015

Satzung der Stadt Wanzleben - Börde zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Großer Graben, Untere Bode, Aller, Untere Ohre, Elbaue

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom

Haushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015

Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am Nachsendung der Vorlage zu TOP 10 und Ergänzung der Tagesordnung

Satzung der Stadt Bad Doberan über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen. (Verwaltungsgebührensatzung)

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.

Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung

Satzung. der Stadt Aschersleben

"Gesunde" Siedlungen

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2015 vom

2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Satzung zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern der Stadt Blankenburg (Harz). Vom

Exposé - Grundstücksangebot für Gewerbe und Handel im Gewerbegebiet Scharrler Straße in Schneverdingen OT Heber

Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2015

Verbindliche Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und Förderungshöhe von Photovoltaikanlagen nach dem EEG 2014 (Inbetriebnahme ab

GENEHMIGUNGSFREIGRENZEN ÜBERSICHT BUNDESLANDSPEZIFISCHER GENEHMIGUNGSVORSCHRIFTEN

AMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am Seite 175. Inhalt:

Örtliche Bauvorschriften ( Satzung ) der Kreisstadt Homburg für das Gelände Berliner Straße, II. Bauabschnitt, 3. Teilbereich

H a u s h a l t s s a t z u n g des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2015 vom

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen

Stadt Waren (Müritz) Heilbad

Projektgruppe 11 - Empfehlungen für die Erstellung einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplans -

Die Flächennutzungsplanänderung umfasst folgende Änderungsbereiche:

Projektskizze Klimaschutzsiedlung Wöste

Satzung. Anwendungsbereich, Allgemeines

2. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck

Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 Schallbruch im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013

Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011

Content Management System mit INTREXX 2002.

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

Bauen im Außenbereich Ein Privileg für die Landwirtschaft?! Landwirtschaftsamt, SG 33.1, Alexander Wegerhof L a n d r a t s a m t H e i l b r o n n

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 8. Jahrgang Zossen, 21. Dezember 2011 Nr. 21

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode

Vorab per . Oberste Finanzbehörden der Länder

Beratungsfolge Sitzungstermin akt. Beratung

Transkript:

B E G R Ü N D U N G - Entwurf zum Erlass einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung in der Ortsgemeinde Roth gem. 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB für die Ortsteile Roth, Hämmerholz, Hohensayn, Nisterbrück, Oettershagen und Thal 1. Rechtliche Grundlagen der Planung Das Verfahren zum Erlass einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB für die Ortsteile Roth, Hämmerholz, Hohensayn, Nisterbrück, Oettershagen und Thal hat der Ortsgemeinderat Roth in seiner Sitzung am 18.03.2010 beschlossen. Ziel der Klarstellungssatzung gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB ist die deklaratorische Abgrenzung des Innenbereichs gemäß 34 BauGB von dem Außenbereich gemäß 35 BauGB. Der betreffend Bereich ist durch eine schwarz unterbrochene Linie dargestellt. Ziel der Ergänzungssatzung gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ist, dass einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen werden, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung der angrenzenden Bereiche entsprechend geprägt sind. Dabei handelt es sich um diejenigen Flächen, die im beiliegenden Übersichtsplan farbig dargestellt sind. Für diese Flächen ist ein vereinfachter Bebauungsplan incl. eines Fachbeitrages Naturschutz aufzustellen. Im Zuge der Einarbeitung des Fachbeitrages Naturschutz sowie diverser Abstimmungen zur Gebietsangrenzung fasste der Ortsgemeinderat am 04.06.2013 den Beschluss zur Festlegung der hier vorliegenden Gebietsabgrenzung. Der gesamte Geltungsbereich der Satzung ist aus dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg), rechtswirksam seit dem 21.11.2002, entwickelt worden. Die 6 Ortslagen sind überwiegend als Wohnbau- und Gemischte Baufläche dargestellt. Bereich Klarstellungssatzung Für die beiden Ortslagen Nisterbrück und Thal wird lediglich der Erlass einer Klarstellungssatzung gemäß 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB erforderlich. Die Ortslage Nisterbrück ist im FNP als Wohnbau- und Gemischte Baufläche dargestellt und Thal als Gemischte Baufläche. Bereich Ergänzungssatzung Diejenigen Flächen, die gemäß 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB zusätzlich in den Innenbereich mit aufgenommen werden sollen, befinden sich: Ortslage Roth - im Norden der Lückenschluss am Amselweg, - im Nordosten 2 Baulücken beidseits der Hohe Straße Ortslage Hämmerholz - im Norden die Verlängerung des Schwalbenweges, - im Westen die Verlängerung der Eisenstraße in Richtung Hamm (Sieg) Ortslage Hohensayn - Lückenschluss an der Saynstraße in der Ortsmitte und in südöstlicher Richtung Thal, 1

- östlich der Steinstraße Ortslage Oettershagen - Lückenschluss in westlicher Richtung an der Lindenstraße - Verlängerung der Wiesenstraße im Westen Es wird im Zusammenhang mit dem Erlass der Ergänzungssatzung für diese Bereiche gemäß 13 BauGB jeweils ein vereinfachter Bebauungsplan aufgestellt. Die erforderlichen Ausgleichsflächen werden überwiegend in den Gebieten selbst und unmittelbar angrenzend bereitgestellt. In Einzelfällen (Fläche Schwalbenweg in Hämmerholz und Steinstraße in Hohensayn) wird auf den Ökopool des Baugebietes Gräfental zurückgegriffen. Weitere rechtliche Grundlagen für die vereinfachten Bebauungspläne sind: o Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. l, S. 2414), zuletzt geändert am 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) o Gesetzt über Naturschutz und der Landschaftspflege (BNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.07.2009 (BGBl. I, S. 2542) o Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I, S. 94), zuletzt geändert am 25.07.2013 (BGBl. I, S. 2749) Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. I, S. 2585), zuletzt geändert am 07.08.2013 (BGBl. I, S. 3154) Landesbauordnung für Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24.11.1998 (GVBl., S. 365), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.09.2005 (GVBl. S. 387) Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.10.2005 (GVBl. 2005, S. 387) Landeswassergesetz (LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.02.2004 (GVBl. 2004, S. 53), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 05.04.2005 (GVBl. S. 98) Verordnung über die Ausarbeitung von Bauleitplänen und die Darstellung des Planinhaltes (Planzeichenverordnung 1990 - PlanzVO 90) vom 18. Dezember 1990 (BGBL. 1991 I S. 58) Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauVNO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBL. I S. 123), geändert durch den Einigungsvertrag am 31. August 1990 (BGBL. II S. 889 und 1122) und geändert durch den Artikel 3 des Grundgesetzes zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz) vom 22. April 1993 (BGBL. I 1993, S. 466/479), zuletzt geändert am 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) - Alle Gesetze in der zur Zeit geltenden Fassung - 2. Ziel und Zweck der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Die Ortsgemeinde Roth beabsichtigt mit der Aufstellung dieser Satzung a) die Grenzen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile festzulegen und b) einzelne Außenbereichsflächen (s. Punkt 1) in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubeziehen, da diese Flächen durch die bauliche Nutzung der angrenzenden Bereiche entsprechend geprägt sind. Planungsschwerpunkte für den Bereich der Ergänzungssatzung sind: - Art der baulichen Nutzung Die Bebauungsmöglichkeiten, die durch die Abrundung zusätzlich geschaffenen werden, 2

sollen bezüglich ihrer Nutzung an die vorhandenen Strukturen angepasst werden. In Anlehnung an den Flächennutzungsplan erfolgen Festsetzungen als Allgemeines Wohngebiet gemäß 4 BauNVO und Mischgebiet gemäß 6 BauNVO. Für die einzelnen Ortslagen sollen folgende Festsetzungen gelten: Ortslage Roth - Mischgebiet für den Lückenschluss am Amselweg - Allgemeines Wohngebiet nördlich der Hohe Straße und Mischgebiet südlich der Hohe Straße Ortslage Hämmerholz - Allgemeines Wohngebiet für die Verlängerung des Schwalbenweges, - Mischgebiet für die Verlängerung der Eisenstraße in Richtung Hamm (Sieg) Ortslage Hohensayn - Mischgebiet für den Lückenschluss an der Saynstraße in der Ortsmitte und in südöstlicher Richtung Thal, - Mischgebiet östlich der Steinstraße Ortslage Oettershagen - Allgemeines Wohngebiet für den Lückenschluss in westlicher Richtung an der Lindenstraße - Allgemeines Wohngebiet für die südliche Fläche an der Verlängerung der Wiesenstraße und Mischgebiet für die nördliche Fläche an der Verlängerung der Wiesenstraße In Bereichen, in denen gemäß 4 BauNVO Allgemeines Wohngebiet festgesetzt ist, werden folgende Nutzungen zugelassen: Gemäß Abs. 2 - Wohngebäude, - die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe - Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke Gemäß Abs. 3 (ausnahmsweise zulässig) - Betriebe des Beherbergungsgewerbes - sonstige nicht störende Gewerbebetriebe - Anlagen für Verwaltungen Nicht zugelassen sind gemäß Abs. 3 Nr. 4 Gartenbaubetriebe und Nr. 5 Tankstellen. Diese Nutzungen werden auf Grund ihres Flächenbedarfs sowie Lärmpotentiales untersagt. Aus Gründen der städtebaulichen Ordnung sind daher Tankstellen und Gartenbaubetriebe unzulässig. In Bereichen, in denen gemäß 6 BauNVO Mischgebiet festgesetzt ist, werden folgende Nutzungen zugelassen: Gemäß Abs. 2 - Wohngebäude, - Geschäfts- und Bürogebäude, - Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungs- 3

gewerbes - sonstige Gewerbebetriebe, - Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke Nicht zulässig sind die unter den Nr. 6 bis 8 aufgeführten Nutzungsarten wie Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten im Sinne des 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO. Hier gelten die unter 4 BauNVO gemachten Aussagen ebenso. Die ausnahmsweise zulässigen Nutzungsarten wie Vergnügungsstätten im Sinne des 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO in den Teilen des Gebietes, die überwiegend durch gewerbliche Nutzung geprägt sind, sind nicht zulässig. Begründet wird der Ausschluss dieser 3 Nutzungsarten damit, dass von Tankstellen und Vergnügungsstätten erhebliche Störungspotentiale ausgehenden und Gartenbaubetriebe auf Grund ihrer flächenmäßigen Ausdehnung nicht erwünscht sind. Aus Gründen der städtebaulichen Ordnung sind daher Tankstellen, Gartenbaubetriebe und Vergnügungsstätten unzulässig. - Maß der baulichen Nutzung gemäß 16 BauNVO Als Maß der baulichen Nutzung wird in Anlehnung an die umgebende Bebauung o eine Grundflächenzahl von 0,4 o eine Geschossflächenzahl von 0,8 sowie o eine maximale Zweigeschossigkeit festgesetzt. - Sonstige Festsetzungen Weitere Festsetzungen betreffen die erforderlichen Ausgleichsflächen, die sich innerhalb der Ergänzungsflächen befinden sowie unmittelbar daran angrenzen. Darüber hinaus werden keine weiteren Festsetzungen getroffen, da für den Bereich der Ergänzungssatzung lediglich ein vereinfachter Bebauungsplan aufgestellt werden soll. 3. Lage und räumlicher Geltungsbereich Die Ortsgemeinde Roth gehört zur Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) und befindet sich im südöstlichen Bereich innerhalb des Verbandsgemeindegebietes. Die genaue Begrenzung der einzelnen Plangebiete, für die ein vereinfachter Bebauungsplan aufgestellt wird, ergibt sich aus dem beigefügten Übersichtsplan und der Planurkunde. Alle im Geltungsbereich dieser Satzung liegenden Flurstücke sind Bestandteil dieser Satzung. Sie werden nicht einzeln aufgeführt, sondern sind den o. a. Katasterauszügen zu entnehmen. Diejenigen Flächen, die im Bereich der Ergänzungssatzung liegen, befinden sich alle innerhalb der Gemarkung Roth-Oettershagen. Im Einzelnen lauten ihre Bezeichnungen wie folgt: Ortslage Roth - im Norden der Lückenschluss am Amselweg - im Nordosten beidseits der Hohe Straße 4

Ortslage Hämmerholz - im Norden die Verlängerung des Schwalbenweges - im Westen die Verlängerung der Eisenstraße in Richtung Hamm (Sieg) Ortslage Hohensayn - Lückenschluss an der Saynstraße in der Ortsmitte und in südöstlicher Richtung Thal - östlich der Steinstraße Ortslage Oettershagen - Lückenschluss in westlicher Richtung an der Lindenstraße - Verlängerung in nordöstlicher Richtung an der Wiesenstraße Gebietsabgrenzung Ortsteile Hämmerholz und Roth 5

Gebietsabgrenzung Ortsteile Hohensayn und Thal 6

Gebietsabgrenzung Ortsteile Oettershagen und Nisterbrück 7

4. Verkehrsanbindung 4.1 Überörtliche Verkehrsanbindung Durch die Ortsgemeinde Roth verlaufen zwei Bundesstraßen. Die B 62 stellt eine Verbindung in den benachbarten Kreis Siegen-Wittgenstein im Bundesland NRW her. Sie kommt aus nördlicher Richtung über Nisterbrück und Oettershagen und mündet dann in der Ortslage Roth in die B 256 ein. Die B 256 verläuft in westlicher Richtung über Hämmerholz nach Hamm (Sieg) und stellt dann in ihrem weiteren Verlauf ebenfalls eine Verbindung in das benachbarte Bundesland NRW in die Räume Waldbröl, Neustadt etc. her. In südlicher Richtung verläuft die B 256 über die Ortsgemeinde Bruchertseifen in die Richtungen Altenkirchen/Neuwied/Koblenz. Die Ortsgemeinde Roth verfügt über eine gute regionale Anbindung. 4.2 Innerörtliche Verkehrserschießung Bei den Erweiterungsflächen handelt es sich überwiegend um Lückenschlüsse an den bestehenden innerörtlichen Verkehrsstraßen. Eine Verlängerung der Verkehrsfläche ist lediglich bei der Fläche an der Wiesenstraße in Oettershagen erforderlich. Hier soll die bestehende Verkehrsfläche zur Sicherung der Erschließung verlängert werden. 5. Ver- und Entsorgung 5.1 Wasserversorgung Die Wasserversorgung erfolgt mit Ausnahme der Ortslagen Roth, Hämmerholz, Hohensayn, Thal und Teil aus Oettershagen durch Anschluss an das örtliche Trinkwassernetz der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg). Für die vorgenannten Ortslagen ist die Wassergenossenschaft Roth zuständig. 5.2 Stromversorgung Die Stromversorgung erfolgt durch den mit dem Versorgungsunternehmen EON-Mitte AG und der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) geschlossenen Konzessionsvertrag. Es bestehen allerdings noch Unstimmigkeiten mit dem vorherigen Stromanbieter, der Westnetz AG. 5.3 Abwasserbeseitigung Die Abwässer im Plangebiet werden der gemeinsamen Kläranlage von Hamm (Sieg), Wissen und der Gemeinde Windeck (Nachbarland NRW) in Windeck-Au zugeführt. Die Wartung und Unterhaltung des Abwassernetzes obliegt den Verbandsgemeindewerken. 5.4 Abfallbeseitigung Die Abfallbeseitigung erfolgt in Zuständigkeit der Kreisverwaltung Altenkirchen. 8

5.5 Sonstige Versorgungen Die Fernmeldeversorgung erfolgt durch das Netz der Deutschen Telekom AG. Die Wärmeversorgung erfolgt voraussichtlich mit Öl, Flüssiggas oder Wärmepumpen. 6. Maßnahmen zur Landschaftspflege und zur Begrünung 6.1 Zusammenfassende Beurteilung der Umwelterheblichkeit der Klarstellungsund Ergänzungssatzung Mit der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung soll die im Zusammenhang bebaute Ortslage von Roth abgegrenzt und in diesem Zuge einzelne Außenbereichsgründstücke einbezogen werden. Die Ausweisung von Flächen an der Eisenstraße und am Schwalbenweg in Hämmerholz, an der Wiesenstraße in Oettershagen und in Hohensayn stellen klassische Arrondierungen dar. Die Ausweisungen am Amselweg in Hämmerholz, an der Lindenstraße in Oettershagen oder an der Hohen Straße in Roth verdichten die Siedlung im Innern und fügen die einzelnen Ortsbereiche unter Verlust siedlungsgliedernder Grünzäsuren stärker zusammen. Die Umweltwirkungen liegen vor allem in dem Verlust von Boden und Bodenfunktionen durch Versiegelung naturnaher Böden in einer Größenordnung von 7.584 m² und damit verbunden einem erhöhten Abfluss von Oberflächenwasser, der zu einer Belastung der Fließgewässer führen kann, soweit keine Rückhaltemaßnahmen ergriffen werden. Boden als Lebensraum für Pflanzen und Tiere geht verloren. Mit der Bebauung und Anlage von Siedlungsgärten gehen Wiesen mittlerer Standorte und einzelne ortstypische Obstwiesen verloren. An der Eisenstraße und am Amselweg in Hämmerholz sowie an der Lindenstraße in Oettershaben sind von der Bebauung regional und lokal bedeutsame Vernetzungszonen betroffen. Zur Erhaltung der Biotop- und Vernetzungsfunktionen wird die Freihaltung von Korridoren und die Neuentwicklung von Obstwiesenarealen und Saumstrukturen erforderlich. Die Begründung von Obst-/Baumwiesen und Feldhecken an den Rändern der Baugrundstücke dient neben der Neuinitiierung von Biotopen der Einbindung der Neubebauung in das Landschaftbild. Die randlichen Ausgleichsflächen sollen nicht in die bauliche Grundstücksnutzung einbezogen werden. Dadurch entsteht ein landschaftscharakteristischer Puffer zwischen Siedlung und freier Landschaft. Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen Schutzgut Beurteilung der Umweltauswirkungen Erheblichkeit Mensch Immissionsbelastung der Haushalte durch Lärm nicht erheblich Pflanzen und Tiere Boden Wasser Verlust von Wiesen mittlerer Standorte, Verlust von Obstwiesen, Störung von Vernetzungsfunktionen Beeinträchtigung der Bodenfunktion (Grundwasser, Oberflächenwasserretention) Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, Bodenbewegung und Verdichtung Beschleunigung des Wasserabflusses Verlust der Oberflächenwasserretention erheblich, Vermeidung und Ausgleich möglich erheblich erheblich, Ausgleich möglich Luft und Klima Veränderung des örtlichen Kleinklimas durch zusätzliche nicht erheblich 9

Schutzgut Beurteilung der Umweltauswirkungen Erheblichkeit Landschaft Überbauung und Bodenversiegelung Verlust von, die Siedlung gliedernder Grünzäsuren und Landschaftspassagen, Neustrukturierung und Verdichtung der Siedlung erheblich, Eingrünung notwendig Kultur u. Sachgüter Nicht betroffen nicht gegeben nicht erheblich Wechselwirkungen Bauliche Verdichtung der Siedlung z.t. unter Schaffung von optischen und funktionalen Trennwirkungen Erheblich, Vermeidung und Kompensation möglich 6.2 Ökopool Baugebiet Gräfental Der Bebauungsplan Nr. 7 der Ortsgemeinde Roth Auf`m Gräfental im Ortsteil Hämmerholz erlangte am 17.06.2004 seine Rechtskraft. Da die erforderlichen Ausgleichsflächen zu einem sehr geringen Anteil (lediglich 70,00 m² für Pflanzung eines Waldrandes) im Baugebiet selbst bereitgestellt werden konnten, mußten externe Flächen hinzugezogen werden. Diese Flächen befinden sich in der Gemarkung Die Eiseichen. Von den dort bereitgestellten Flächen in einer Größe von 11.115,0 m² wurden für das Baugebiet Gräfental lediglich 8.200,00 m² (8.270,00 m² - 70,00 m² im Baugebiet) verbraucht. Es bleibt somit eine Differenz von 2.915,00 m². Für die Maßnahmen auf den Flächen Nr. 2 Schwalbenweg werden davon 750,00 m² benötigt und für Nr. 8 Steinstraße werden 630,00 m² benötigt. Für weitere Maßnahmen bliebe somit noch eine Restfläche von 1.535,00 m². 7. Bodenordnende Maßnahmen Im Eigentum der Ortsgemeinde Roth befinden sich die Verkehrs- und Wegeflächen. Die übrigen Flächen sind Privateigentum. Eine Notwendigkeit zur Durchführung bodenordnender Maßnahmen besteht nicht, da es sich nur um einzelne Baugrundstücke handelt und es den Privateigentümern überlassen bleibt, wann und ob Baumaßnahmen umgesetzt werden. Mit dieser Satzung sollen lediglich die Voraussetzungen hierfür geschaffen werden. 8. Hinweise Denkmäler und Bodendenkmäler sind im Geltungsbereich nicht vorhanden. Gemäß 17 des Gesetzes zum Schutz und Pflege der Kulturdenkmäler (Denkmalschutz- und pflegegesetz - DSchPflG) vom 23.03.1978 (GVBl. 1978 S. 159), zuletzt geändert am 06.07.1998 (GVBl. 1998 S. 171/172) des Landes Rheinland-Pfalz ist bei der Entdeckung von Bodendenkmälern das Landesamt für Denkmalpflege, Abt. Archäologische Denkmalpflege, Festung Ehrenbreitstein, Koblenz, Tel. 0261/579400,Denkmalfachbehörde, die Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) oder die untere Denkmalschutzbehörde unverzüglich zu unterrichten. Weiteres ist 17 ff. zu entnehmen. Roth, den Ortsgemeinde Roth 10

(Udo Hammer, Ortsbürgermeister) 11