Inhaltsübersicht 08.05.01



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Transkript:

1 Inhaltsübersicht 08.05.01 Umbau des Sozialstaats konkret (I) Die 11. AVH-Revision Vorgeschichte Zukunftsszenarien / Berichte 10. AHV-Revision Worum geht es? Zielsetzungen Die einzelnen Reformvorschläge neue Finanzierungsquellen resp. zusätzliche Einnahmen Leistungskürzungen resp. weniger Ausgaben Die Kritik die 1. BVG-Revision Umlageverfahren versus Kapitaldeckungsverfahren

Blick zurück: (seit 97 in Kraft) Kernpunkte 10. AHV-Revision 2 gestaffelte Erhöhung Rentenalter der Frau im Jahr 2001 auf 63 Jahre im Jahr 2005 auf 64 Jahre Splitting statt Ehepaarrenten je eigene Rente für Ehemann und -frau Einzelrenten zusammen auf 150% der maximalen Einzelrente begrenzt (3 090.-/Mt) Erziehungs- und Betreuungsgutschriften für Kinder bis 16 Jahre und pflegebedürftigen Verwandten im gleichen Haushalt Rentenvorbezug und -aufschub Vorbezug 1-2 Jahre (mit Rentenkürzung) Aufschub 1-5 Jahre (mit Rentenerhöhung) Witwerrente für Väter für Zeit, in der sie Kinder unter 18 Jahren haben Beitragspflicht für alle, neu auch für: nichterwerbstätige Witwen/r und Ehefrauen/- männer Ausnahme:, wenn Ehemann/-frau mind. doppelte Minimalbeitrag bezahlt (geschlechtsneutral)

Rückblick u. Vorgeschichte der 11. AHV-Revision 3 noch während der 10. AHV-Revision Eingabe verschieder Volksinitiativen: Schweiz. Kaufmänn. Verband: 1996: für eine Flexibilisierung der AHV- gegen die Erhöhung des Rentenalters für Frauen (Nov. 2000 verworfen) Grüne Partei Schweiz: 1996: für ein flexibles Rentenalter ab 62 für Frau und Mann. (Nov. 2000 verworfen) 1998: für eine gesicherte AHV - Energie statt Arbeit besteuern (steht bevor) 1998: Entwurf 11. AHV-Revision an Bundesrat 1999: Vernehmlassung 2.02.2000: Verabschiedung und Botschaft im 2000: Prüfung durch Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-NR) im Mai 2001: Behandlung des Geschäfts im Nationalrat (Erstbehandlung)

Leitlinien Bundesrat betr. zukünftige Entwicklung AHV 4 Leistungsseite Festhalten am heutigen System, dh. weiterhin Mischung von Versicherungsfunktion und beschränkter Umverteilung Gezielte Schliessung von Lücken und Überprüfung überholter Leistungen Verbesserungen in Übereinstimmung mit der finanziellen Konsolidierung Anpassung der Leistungen an wandelnde sozialen Bedürfnisse Ausbau von Leistungen und Abbau nicht mehr notwendiger Leistungen muss möglich bleiben Finanzierungsseite Finanzielle Konsolidierung Mischfinanzierung beibehalten Finanzierung über nicht lohnbezogene Quellen verstärken oder neu erschliessen Durchführung Steigerung der Effizienz und Senkung der administrativen Kosten durch eine konsequente Leistungsharmonisierung

5 Kernpunkte 11. AHV-Revision (im Überblick ) Erhöhung Einnahmen durch: Erschliessung neuer, nicht lohnabhängiger Finanzierungsquellen Erhöhung der Mehrwertsteuer Verwendung Goldreserven für AHV Senkung Versicherungsausgaben durch: Einsparungen im Leistungsbereich Erhöhung Rentenalter Frauen Gleichbehandlung Witwen/Witwer Anpassungsrhythmus Renten Korrekturen im Beitragsbereich Anhebung Beitragssatz für Selbständige Sinkende Beitragsskala Selbständige Aufhebung Freibetrag im Rentenalter Wiedereinführung Konkursprivileg kostensteigernd: Flexibilisierung des Rentenalters Differenzierung und Erweiterung Vorbezug

Erschliessung neuer Finanzierungsquellen 6 Erhöhung der Mehrwertsteuer Sicherstellung Zusatz-Finanzierung AHV/IV mit schrittweisen Erhöhung MwSt. um 2,5% Mehrwertsteuer-Erhöhung ab Jahr 2003 2006 total AHV 0,5% 1,0 % 1,5 % IV 1,0 % 0 % 1,0 % Total 1,5 % 1,0 % 2,5 % Erster Schritt bei Inkrafttreten der 11. AHV- Revision, über zweiten Schritt muss Parlament separat befinden. Fakultative Referendum möglich Senkung Deckungsgrad AHV-Ausgleichsfonds von 100% auf 70% einer Jahresausgabe è Mehreinnahmen: Fr. 3 360 Mio./Jahr Verwendung Goldreserven für AHV Einsetzen von 800 t Gold (aus 1300 t) für Altersvorsorge, Bildungswesen und Schuldenabbau ( Abfederungsmassnahmen) è Mehreinnahmen: unbestimmt (in Mia. Höhe)

7 Einsparungen Leistungsbereich Erhöhung Rentenalter Erhöhung Rentenalter Frauen Erhöhung auf 65 Jahre ab 2009 als 3. Etappe nach 10. AHV-Revision Antwort auf Finanzierungsprobleme und Bevölkerungsentwicklung è Einsparung: Fr. 400 Mio./Jahr Anpassungsrhythmus Renten Anpassung an Lohn- und Preisentwicklung neu alle 3 Jahre (heute 2) Ausnahme: wenn die Teuerung 4 Prozent überschreitet è Einsparung: Fr. 150 Mio./Jahr

8 Einsparungen Leistungsbereich Witwen- und Witwerrente vereinheitlicht für Männer und Frauen der Anspruch für Bezug einer Hinterlassenenrente besteht neu, wenn: Kinder unter 18 Jahren zu betreuen sind Witwe/Witwer bei vollendetem 18. Altersjahr des jüngsten Kindes mind. 50 Jahre alt ist Frau im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Revision älter als 50 Jahre ist (gilt altes Recht) erwachsenes behindertes Kind zu betreuen ist è Einsparung: Fr. 786 Mio./Jahr (ohne Übergangskosten) Aufschiebung der Einschränkungen der Anspruchsberechtigung sind möglich wenn die Arbeitslosigkeit für Personen älter als 40 zu hoch ist (Definition Grenzwert?) liegt in der Kompetenz des Bundesrates

Massnahmen Leistungsbereich Flexibilisierung Rentenalter 9 Grundsätze der Flexibilisierung des Rentenalters zw. 62 und 65: berücksichtigt soziale Anliegen als auch finanzielle Gesichtspunkte kein Privileg für Personen mittleren und höheren Einkommens Beschränkung auf drei Rentenjahre Rentenvorbezug konkret: ganze Rente ab 62, halbe Rente ab 59 für Kürzung vorbezogener Rente gilt: je später vorbezogen, desto geringer (Anreiz für eher späteren Rentenvorbezug) bei tiefen Einkommen geringer als bei hohen (Degression) vorbeziehende Nichterwerbstätige bezahlen keine Beiträge mehr (mit entsprechender Rentenkürzung) è Mehrausgaben: Fr. 400 Mio./Jahr

Zusätzliche Einnahmen Korrekturen Beitragsbereich 10 Anhebung Beitragssatz von 7,8% auf 8,1% für Selbständigerwerbende è Mehreinnahmen: Fr. 63 Mio./Jahr Sinkende Beitragsskala Selbständige Degression der Beitragssätze bei Einkommen unter Fr. 48 300 pro Jahr Einfrieren der heutigen Einkommensgrenze für den neuen Beitragssatz 8,1% è Mehreinnahmen: bei Inkrafttreten unbekannt, erst längerfristig wirksam Aufhebung Freibetrag (von heute Fr. 16 800.- /Jahr) für erwerbstätige Rentner è Mehreinnahmen: Fr. 240 Mio./Jahr Wiedereinführung Konkursprivileg für Beitragsforderungen (1997 aufgehoben) è Mehreinnahmen: Fr. 50 Mio./Jahr

11 11. AHV-Revision in Zahlen Bundesrat SGK Leistungen Mio. Fr. Mio. Fr. Frauen-Rentenalter 65 422 422 Flexibles Rentenalter 348 718 Witwenrente 786 510 Rentenanpassungsrhythmus 150 150 Leistungsaus-/abbau per saldo 1010 364 Beiträge Frauen-Rentenalter 65 23 23 Flexibles Rentenalter 51 82 Aufhebung Freibetrag Rentner 202 202 Sinkende Skala Selbständige 27 0 Beitragserhöhung Selbständige 63 63 Beitragsbefreiung Nichterwerbstätige 14 0 Mehreinnahmen Beiträge per saldo 250 206 Zusatzfinanzierung MWSt-Erhöhung um 1,5 Prozent 3360 4048 Ganzes MWSt-Demographieprozent 0 367 Mehreinnahmen Zusatzfinanzierung 3360 4415 Gesamtresultat Verbesserung AHV 4620 4985

Die umstrittenen Punkte der 11. AHV-Revision 12 Leistungen (Abbau) Frauen-Rentenalter 65 Flexibles Rentenalter Witwenrente Streitpunkt Pensionierungszeitpunkt, Geschlechtergleichbehandlung prohibitive Kürzungssätze Anspruchsberechtigung Rentenanpassungsrhythmus Massnahme als solche bestritten Beiträge (Korrekturen) Aufhebung Freibetrag Rentner Sinkende Skala Selbständige Beitragserhöhung Selbständige Beitragsbefreiung Nichterwerbstätige Zusatzfinanzierungen MWSt-Erhöhung um 1,5 Prozent Goldreserven Massnahme als solche, Notwendigkeit Massnahme als solche, Notwendigkeit Massnahme als solche, Notwendigkeit Massnahme als solche bestritten, prohibitive Kürzungssätze Höhe des MwSt.-Prozents vorgesehener Anteil für AHV

Kritik zu Kürzungssätzen bei Flexiblem Altersrücktritt 13 Kritik: Benachteiligung für Frauen Ungenügende Berücksichtigung der geschlechtsspezifischen Erwerbsbiographien daher (relativ relativ zum verfügbaren EInkommen) höhere Rentenkürzung für Frauen als für Männer

Blick in die Zukunft: die 12. AHV-Revision 14 Bundesrat verabschiedet im Dezember 2000 ein Forschungsprogramm zur Vorbereitung der 12. AHV-Revision Ziel: Erforschung der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen u. technologischen Entwicklungen bis 2010 Federführung EDI Kosten: 2001 und 2002 je Fr. 1 Mio. Zeitrahmen: Schlussbericht: Sept. 2003 Vernehmlassung: 2005/06 Botschaft Bundesrat: Frühling 2006

1. BVG-Revision Vorgeschichte, Stand aktuell 15 Vorliegen Entwurf 1. BVG-Revision September 1998 Vernehmlassung zur 1. BVG-Revision (gleichzeitig mit 11. AHV-Revision) zwischen 1. September und 30. November 1998 Am 4. April 1999 Vorstellung der Grundzüge der Revision: Koordination mit der AHV Konsolidierung Botschaft zur 1. BVG-Revision am 1.3.2000 vom Bundesrat verabschiedet 2000 Kommissionsberatungen 2001 Behandlung Geschäft in den Räten (parellele Beratung AHV- und BVG-Revision vorgesehen)

Kernpunkte 1. BVG-Revision (im Überblick) 16 Senkung des Umwandlungssatzes Umwandlungssatz ab 2003 von heute 7,2 % schrittweise auf 6,65 % im Jahr 2016 Altersgutschriften Zur Kompensation der tieferen Rente infolge Senkung des Umwandlungssatzes sollen die Altersgutschriften erhöht werden: Gleichstellung mit der AHV Im Rahmen des Rentenalters und der flexiblen Pensionierung ist eine Gleichstellung mit der AHV vorgesehen. Ebenso eingeführt werden soll analog zur AHV die Witwerrente. Beschränkung maximal versicherter Lohn Der maximal versicherte Lohn in der beruflichen Vorsorge soll auf rund Fr. 360'000.- beschränkt werden. Besitzstand (höhere versicherte Löhne) wird gewährt.

Kapitaldeckungsverfahren versus Umlageverfahren 17 Nachteile des Kapitaldeckungsverfahrens AHV erbringt für kleine/mittlere Einkommen pro Beitragsfranken 2x so hohe Leistungen wie BVG (mit Berücksichtigung Indexierung 2,5x so viel) Keine oder nur geringe BVG-Rente für kleine Einkommen: über 40% der Rentner beziehen 60% oder mehr des Einkommens aus der AHV Erziehungspflichten und Arbeitslosigkeit erzeugen Beitragslücken und Renteneinbussen; kein sozialer Ausgleich in der 2. Säule Ungleichbehandlung Beitrags- und Leistungsprimat: Versicherte mit BP haben häufig Leistungslücken, während Pensions-kassen mit LP Nachzahlungen verlangen, damit Rente Lohnentwicklung folgen kann Zinserträge erlaubten in Vergangenheit keine Anpassung der BVG-Renten an Teuerung oder an individuelle Lohnentwicklung, dh. kein geregelter Teuerungsausgleich bei BVG-Renten Verwaltungskosten der AHV/IV sind mit 400 Mio. (1,3% der Beiträge) 10x kleiner als jene der 2. Säule mit über 4 Mrd. Franken