1. Warum Lebensarbeitszeitkonten? 2. Rechtliche Grundlagen 3. Dienstvereinbarung DiCV Münster

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Transkript:

1. Warum Lebensarbeitszeitkonten? 2. Rechtliche Grundlagen 1

1. Warum Lebensarbeitszeitkonten? Mit Blick auf Familie und Beruf attraktive Rahmenbedingungen durch flexible Arbeitszeitregelungen Vorhandene Servicezeiten und Regelungen zu Mehrarbeitsstunden werden ergänzt durch Langzeitkonten Work-Life-Balance ist für Generation Y inzwischen wichtiger als finanzielle Bedingungen Personalbindung und aquise durch entsprechende Angebote 2

1. Warum Lebensarbeitszeitkonten? Alternative zur Altersteilzeit Altersbedingte Leistungsminderung kann abgefedert werden Keine erheblichen Mehrkosten wie bei ATZ Alternative zur Familienpflegezeit Keine Vorfinanzierung durch DG bzw. nachträgliches abarbeiten der Vorleistungen durch DN Kein zu versicherndes Risiko 3

1. Warum Lebensarbeitszeitkonten? Planung des Ruhestands (Freistellung vor Renteneintritt) Die Erhöhungen des Renteneintrittsalters können ohne Rentenminderung abgefangen werden / Planungen des MA Ermöglicht langfristige Personalplanungen für den DG Verwendung des Wertguthabens nach aktuellen Erfordernissen Regelungen auch für Störfall / Portabilitätsanspruch 4

2. Rechtliche Grundlagen Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen Ab 01.01.1998, Änderungen 01.01.2001und 01.08.2003 Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen Ab 01.01.2009 (= Flexi-II-Gesetz; sog. Artikelgesetz) Änderungen insbesondere SGB IV 5

2. Rechtliche Grundlagen / Flexi-II-Gesetz Unterscheidung zwei Formen Arbeitszeitkonten Weiterhin Gleitzeitregelungen mit dem Ziel der flexiblen Gestaltung werktäglicher oder wöchentlicher Arbeitszeit oder den Ausgleich betrieblicher Produktionsund Arbeitszeitzyklen (Grenze 250 Stunden) Wertguthabenvereinbarung, Führung der Wertguthaben in Geld unter besonderen gesetzlichen Vorgaben 6

2. Rechtliche Grundlagen Gesetzliche Regelungen des SGB IV, insbesondere: 7b Wertguthabenvereinbarung 7c Verwendung der Wertguthaben 7d Führung und Verwaltung von Wertguthaben 7e Insolvenzschutz 7f Übertragung von Wertguthaben 80 ff Schutzregelungen gegen Anlage- und Börsenrisiko 7

2. Rechtliche Grundlagen Anlage 5c AVR (AK 27.10.2011 neu ab 01.11.2011) Der Dienstgeber kann mit dem Mitarbeiter die Einrichtung eines Langzeitkontos vereinbaren. In diesem Fall ist die Mitarbeitervertretung zu beteiligen und bei Insolvenzfähigkeit des Dienstgebers- eine Insolvenzregelung zu treffen. Regelungsabrede oder Dienstvereinbarung mit MAV 8

Planungen bereits vor Neufassung Anlage 5c AVR gemeinsam mit der MAV Rahmenbedingungen für eine Dienstvereinbarung Aufbau von Arbeitszeitkonten aus Gehaltsanteilen, in Ausnahmefällen Mehrarbeitsstunden Verwendung der Wertkonten für Sabbatzeiten (max. drei Monate incl. Urlaub), vorzeitiger Ruhestand ein Jahr Jährl. Kontogebühren werden vom DG übernommen 9

Mit Arbeitskreis interessierter MA und Vertretern MAV wurden Anbieter und Bedingungen weiter diskutiert und verhandelt Zusammenarbeit mit der DBZWK seit Sept. 2012 Konkretisierung der Dienstvereinbarung Teilnahme möglich für alle MA in unbefristetem DV Einbringung Gehaltsbestandteile: Bruttoentgelt (max. 25%), VWL, Sonderzahlungen z. B. aus persönl. Zulagen, Gegenwert AZV-Tag, Sondervereinbarung Zeitguthaben (3Tg.) 10

Konkretisierung der Dienstvereinbarung Zwei Wochen Vorlauf für Umwandlung (Änderung, Widerruf), lfd. Zahlungen mind. für ein Jahr Keine weitere Umwandlung, wenn Guthaben bis zur Rente ausreicht, in der Freistellung oder wenn rechtl. Gründe entgegenstehen (z.b. Pfändung) Einrichtung eines Zeitwertkontos incl. SV-Beiträge des Dienstgebers und Beiträge KZVK 11

Konkretisierung der Dienstvereinbarung Jährliche schriftliche Information über Stand des Wertguthabens Verwendung des Wertguthabens für folgende Sachverhalte: Freistellung für volle Monate, soweit sich nicht gesetzlich anderes ergibt Erste Freistellung (100%) frühestens nach zwei Jahren 12

Verwendung des Wertguthabens für folgende Sachverhalte: Freistellung für volle Monate, soweit sich nicht gesetzlich anderes ergibt Erste Freistellung (100%) frühestens nach zwei Jahren Entnahmen aus Wertguthaben für Freistellung incl. Steuern und SV (AN und AG-Anteile) = AG-Brutto 13

Verwendung des Wertguthabens für folgende Sachverhalte: Freistellung im Rahmen vorzeitiger Ruhestand frühestens ab Vollendung 64. Lebensjahr, für schwerbehinderte MA ab 62. Lebensjahr möglich Sabbatical max. drei Monate incl. Urlaub Elternzeit, Pflegezeit, Qualifizierung Teilzeit bei vergleichbaren Sachverhalten lt. Freistellungsvereinbarung 14

Konkretisierung der Dienstvereinbarung Ankündigung Freistellung mind. sechs Monate vor Beginn, Rückmeldung DG innerhalb vier Wochen unter Beteiligung der MAV Vor Ruhestandsfreistellung ist Erholungsurlaub komplett zu nehmen, währen Freistellung gilt Urlaubsanspruch als erfüllt Restguthaben bei Austritt/Rente wird ausgezahlt Portabilität nach 7f SGB IV 15

Konkretisierung der Dienstvereinbarung Im Todesfall Auszahlung des Wertguthabens an benannte bezugsberechtigte Person oder Erben Bei Insolvenz Auszahlung an MA über Treuhänder Verfügungsmöglichkeiten sind abschließend, keine Auszahlung aus anderen Gründen oder beliebigem Zeitpunkt 16

Konkretisierung der Dienstvereinbarung Rückdeckung des Wertguthabens voraussichtlich bei der InterRisk Lebensversicherungs-AG, Wiesbaden Kosten der Wertguthabenanlage trägt der MA Treuhand- und Geschäftsbesorgungsvertrag mit der DBZWK Einmalige und lfd. Kosten trägt der DiCV 17

Konkretisierung der Dienstvereinbarung MA bzw. bezugsberechtigte Person muss die für die Auszahlung erforderlichen Unterlagen vorlegen Bei Nichtzahlung Freizeit- oder Störfallentgelt durch den DG Meldung an die DBZWK Abtretung aus Wertguthabenanlage ist nicht möglich. Schlussbestimmungen betr. Änderung oder Kündigung der Dienstvereinbarung 18

Erarbeitung eines Formulars Umwandlungsvereinbarung Konkrete Vereinbarungen zwischen DN und DG im Rahmen der Dienstvereinbarung und gesetzlichen Regelungen Grundlage bzw. Ermächtigung für Umwandlung Vergütungsansprüche in Wertguthaben Die Kosten der Vermögensanlage trägt der MA (s. auch DV) 19

Abschluss der Dienstvereinbarung und Auftaktveranstaltung sollen vor den Sommerferien 2013 liegen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit! 20