Familienpflegezeit: ein Pflegefall?
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- Magdalena Lenz
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1 Familienpflegezeit: ein Pflegefall Das neue Gesetz zur Familienpflegezeit Rechtsanwältin Anne Hümmer Was ist Familienpflegezeit Freiwillige Vereinbarung zwischen und Pflegephase Verringerung der Arbeitszeit auf mindestens 15 Stunden für maximal 24 Monate Entgeltaufstockung durch um die Hälfte des reduzierten Arbeitsentgelts Nachpflegephase Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit Einbehalt der Aufstockung vom Lohn bis Vorschuss zurückgeflossen ist 2 1
2 Was ist Familienpflegezeit Beispiel: Dauer Arbeitszeit Gehalt Pflegephase Vorpflegephase 100 % 100 % Nachpflegephase 24 Monate 50 % 24 Monate 100 % 75 % 75 % 3 Die staatliche Förderung der Familienpflegezeit 4 2
3 Staatliche Förderung der Familienpflegezeit Zinsloses für Aufstockung auf Antrag des beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben () in monatlichen Raten zurückzuzahlen in der Nachpflegephase Aufstockung Pflegephase Nachpflegephase 5 Voraussetzungen für die Förderfähigkeit Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen des Beschäftigten 7 PflegeZG analog Familienpflegezeitvereinbarung Familienpflegezeitversicherung 6 3
4 Familienpflegezeitvereinbarung Basisdaten Umfang der Arbeitszeit (mindestens 15 Stunden) Dauer der Familienpflegezeit (maximal 24 Monate) zu pflegende Person Rückkehr des Beschäftigten zur ursprünglichen oder einer höheren Wochenarbeitszeit Aufstockung aus einem Wertguthaben ( 7b SGB IV) Ausgleich des Wertguthabens in der Nachpflegephase 7 Familienpflegezeitversicherung Risiko: Tod oder Berufsunfähigkeit des mögliche Versicherungsnehmer = versicherte Person Gruppenversicherung möglich kein Anspruch des gegenüber auf Versicherung 8 4
5 Ende der Förderfähigkeit Wegfall der Voraussetzungen für Förderfähigkeit endet (2 Monate Übergangsfrist) Rückzahlung des s beginnt Bußgeldbewährte Mitteilungspflichten! über den Wegfall der Voraussetzungen über das Ende der häuslichen Pflege 9 Arbeitsrechtliche Vorschriften 10 5
6 Arbeitsrechtliche Vorschriften Beschäftigung eines Vertreters ( 6 PflegeZG analog) Sachgrundbefristung vorzeitige Kündigung möglich Besonderer Kündigungsschutz während der Familienpflegezeit und in der Nachpflegephase Kündigung nur mit Zustimmung der Behörde bei personen- und betriebsbedingter Kündigung droht Verlust des Ausgleichsanspruchs! 11 Störfälle 12 6
7 Störfälle Was passiert, wenn vor Ausgleich des Wertguthabens verstirbt oder berufsunfähig wird Arbeitsverhältnis endet Arbeitsverhältnis ruht Teilzeitanspruch geltend macht langzeiterkrankt 13 Störfall: Beendigung (1) -Kündigung, Aufhebungsvertrag, verhaltensbedingte -Kündigung Rückzahlung Ausgleich Wertguthaben 1) in monatlichen Raten 1) Aufrechnung 2) Erlass, wenn nicht zahlt 2) Geldausgleich in monatlichen Raten 14 7
8 Störfall: Beendigung (2) personen- oder betriebsbedingte -Kündigung Rückzahlung Ausgleich Wertguthaben in monatlichen Raten kein Erlass 1) Aufrechnung 2) Erlöschen des Ausgleichsanspruchs! 15 Störfall: Freistellung (Ruhen) Rückzahlung Ausgleich Wertguthaben 1) in monatlichen Raten 1) Einbehalt vom Lohn 2) Erlass, wenn nicht zahlt 2) Aufrechnung 3) Geldausgleich in monatlichen Raten 16 8
9 Störfall: Teilzeit Rückzahlung Ausgleich Wertguthaben in monatlichen Raten Einbehalt vom Lohn grds. keine Verlängerung der Nachpflegephase (Ausnahme: Kurzarbeit) Problem: Lohneinbehalt auch unterhalb der Pfändungsfreigrenze 17 Störfall: Langzeiterkrankung Rückzahlung Ausgleich Wertguthaben kann für Zeiten des Krankengeldbezugs Rückzahlung aussetzen Problem: nach Ende der Entgeltfortzahlung kein Einbehalt vom Lohn möglich Langzeiterkrankung = Berufsunfähigkeit, wenn infolge Krankheit mehr als 180 Tage ununterbrochen arbeitsunfähig ist Versicherungsfall 18 9
10 Fazit hoher bürokratischer Aufwand Risiko durch besonderen Kündigungsschutz Risiko im Fall der Insolvenz des viele offene Fragen! 19 10
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