Prüfungsbericht. Feldkirchen bei Mattighofen. der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn über die Einschau in die Gebarung.



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Transkript:

Prüfungsbericht der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn über die Einschau in die Gebarung der Gemeinde Feldkirchen bei Mattighofen Gem60-5007-2011-Ti/Fo

Impressum Herausgeber: Amt der Oberösterreichischen Landesregierung 4021 Linz, Bahnhofplatz 1 Redaktion und Graphik: Amt der Oberösterreichischen Landesregierung Herausgegeben: Linz, September 11 2

Die Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn hat in der Zeit vom 23. Mai bis 14. Juli 2011 durch einen Prüfer (mit Unterbrechungen, 17 Prüfungstage) gemäß 105 Oö. Gemeindeordnung 1990 in Verbindung mit 1 Gemeindeprüfungsordnung 2008 eine Einschau in die Gebarung der Gemeinde Feldkirchen bei Mattighofen vorgenommen. Zur Prüfung wurden die Jahre 2008 bis 2010 und der Voranschlag für das Jahr 2011 herangezogen. Der Bericht analysiert die Gebarungsabwicklung der Gemeinde und beinhaltet Feststellungen in Hinblick auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Verwaltung, der öffentlichen und sozialen Einrichtungen und unterbreitet Vorschläge zur Verbesserung des Haushaltsergebnisses. Die im Bericht kursiv gedruckten Passagen stellen die Empfehlungen der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn dar und sind als solche von den zuständigen Organen der Gemeinde umzusetzen. 3

Inhaltsverzeichnis KURZFASSUNG... 6 WIRTSCHAFTLICHE SITUATION... 6 PERSONAL... 7 ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN... 7 WEITERE WESENTLICHE FESTSTELLUNGEN... 8 AUßERORDENTLICHER HAUSHALT... 8 DIE GEMEINDE... 9 WIRTSCHAFTLICHE SITUATION... 11 HAUSHALTSENTWICKLUNG... 11 Rechnungsquerschnitt... 12 MITTELFRISTIGER FINANZPLAN (MFP)... 13 FINANZAUSSTATTUNG... 14 Kommunalsteuer... 14 Aufschließungsbeiträge... 15 Verkehrsflächenbeiträge... 15 Verwendung Interessenten- und Aufschließungsbeiträge... 15 Hundeabgabe... 15 Steuerrückstände... 15 UMLAGEN... 17 FREMDFINANZIERUNGEN... 18 DARLEHEN... 18 KASSENKREDIT... 20 LEASING... 20 HAFTUNGEN... 20 RÜCKLAGEN... 20 BETEILIGUNGEN... 21 PERSONAL... 22 DIENSTPOSTENPLAN... 22 ORGANISATION... 22 ALLGEMEINE VERWALTUNG... 23 KINDERGARTEN... 24 BAUHOF... 24 REINIGUNG... 24 AUS- UND FORTBILDUNG... 24 ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN... 25 WASSERVERSORGUNG... 25 Gebühren... 26 Gebührenkalkulation... 27 Verwaltungskostentangente... 27 ABWASSERBESEITIGUNG... 28 Gebühren... 30 Gebührenkalkulation... 31 Verwaltungskostentangente... 31 ABFALLBESEITIGUNG... 32 KINDERGARTEN... 33 BÜCHEREI... 34 AUSGEGLIEDERTE UNTERNEHMUNGEN... 35 GEMEINDEVERTRETUNG... 35 SITZUNGEN DER KOLLEGIALORGANE... 35 VERFÜGUNGSMITTEL UND REPRÄSENTATIONSAUSGABEN... 35 SITZUNGSGELDER UND AUFWANDSENTSCHÄDIGUNGEN... 35 4

WEITERE WESENTLICHE FESTSTELLUNGEN... 36 WOHN- UND GESCHÄFTSGEBÄUDE... 36 GRUNDBESITZ... 37 FEUERWEHRWESEN... 37 FÖRDERUNGEN UND FREIWILLIGE AUSGABEN... 38 VERSICHERUNGEN... 40 NAHWÄRMEVERSORGUNG... 38 BAUHOF... 38 SPORTANLAGE... 39 VOLKSSCHULE... 39 INSTANDHALTUNGEN... 39 UMSATZSTEUER... 40 AUßERORDENTLICHER HAUSHALT... 41 ÜBERBLICK ÜBER DEN A.O. HAUSHALT DES JAHRES 2010... 41 KANALSANIERUNG ORT FELDKIRCHEN (2010)... 42 TLF-ANKAUF (2009/2010)... 43 SANIERUNG UND AUSBAU DES STRAßENNETZES... 43 SPORTANLAGE (BIS 2009)... 45 SCHLUSSBEMERKUNG... 46 5

Kurzfassung Wirtschaftliche Situation Der Gemeinde Feldkirchen bei Mattighofen ist es trotz allgemein sehr eingeschränkter finanzieller Möglichkeiten bis zum Finanzjahr 2008 gelungen den Haushaltsausgleich herzustellen. Ab dem Jahr 2009 ließ sich ein Haushaltsabgang mit den zuvor getätigten Maßnahmen jedoch nicht mehr vermeiden. Insbesondere ist hier anzuführen, dass die Gemeinde bereits jahrelang im ordentlichen Haushalt vereinnahmte Interessenten- und Aufschließungsbeiträge nur zum Teil zweckgewidmet verwendete bzw. diese stattdessen zur Stützung des ordentlichen Haushaltsergebnisses im ordentlichen Haushalt beließ. Diese Mittel stellen Baukostenbeiträge dar und sind zweckgewidmet zu verwenden. Ein Verbrauchen für laufende Ausgaben entspricht nicht dieser Zweckwidmung. Weiters muss sich die Gemeinde bewusst sein, dass nach dem derzeitigen Förderungssystem für zukünftig erforderliche Sanierungsmaßnahmen an den Infrastrukturnetzen Wasserversorgung bzw. Abwasserbeseitigung nur relativ geringe Förderungsmittel bereitgestellt werden. Gleichzeitig können dafür keine neuerlichen Interessentenbeiträge vorgeschrieben werden. Ein laufendes Ansammeln eingehobener Interessentenleistungen ist in dieser Hinsicht von besonderer Bedeutung. Ohne die Zuschüsse aus Strukturhilfe bzw. nach 21 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) von in Summe jeweils über 100.000 Euro jährlich wäre der Haushaltsausgleich schon lange nicht mehr möglich gewesen. Im Mittelfristigen Finanzplan stellt sich die Weiterentwicklung in ähnlicher Weise dar. Auch in Zukunft wird der Ausgleich des ordentlichen Haushaltes nur sehr schwer möglich sein, ganz zu schweigen von der Erwirtschaftung erheblicher allgemeiner Anteilsbeträge. Mit einer Finanzkraft von 782 Euro pro Einwohner (auf Basis des Jahres 2009) rangiert die Gemeinde Feldkirchen bei Mattighofen auf Rang 311 (von 444) landesweit bzw. auf Rang 30 (von 46) im Bezirk. Die Gemeinde ist massiv vom Aufkommen aus den Ertragsanteilen abhängig. Gerade das Einbrechen beim Aufkommen in den Jahren 2009 und 2010 war mit hauptverantwortlich für die Abgänge im ordentlichen Haushalt in diesen beiden Jahren. Das Aufkommen aus der Kommunalsteuer zeigte in den letzten Jahren einen erfreulich positiven Trend. Während im Jahr 2008 noch eine Summe von rund 155.000 Euro vereinnahmt werden konnte, stieg diese Summe über rund 162.000 Euro im Jahr 2009 auf rund 186.500 Euro im Jahr 2010. Diese Entwicklung war vorrangig auf ein ortsansässiges Bauunternehmen zurückzuführen, welches entsprechend expandierte (annähernd 20 % des Kommunalsteueraufkommens). Auch beim zweiten größeren örtlichen Kommunalsteuerzahler, einer Molkerei (rund 42 % des Kommunalsteueraufkommens), sind weitere Investitionsmaßnahmen geplant, womit der Mitarbeiterstand etwas aufgestockt werden sollte. Rund 16.700 Euro des Kommunalsteueraufkommens 2010 stammen von Kanalbauunternehmen, welche in den letzten beiden Jahren für örtliche Abwassergenossenschaften Leitungsstränge errichtet haben. Da diese Baumaßnahmen nunmehr abgeschlossen sind, wird dieses Aufkommen in Zukunft weg fallen. 6

Bis zum Jahr 2009 verzeichnete die Gemeinde relativ geringe Darlehensbestände pro Einwohner. So lag sie damals auf dem sehr günstigen Rang 410 (von 444) landesweit bzw. 42 (von 46) im Bezirk. Mit ein Grund für diese außergewöhnlich günstigen Werte sind die örtlichen Abwassergenossenschaften, die in ihren Siedlungsbereichen die Abwasserbeseitigung errichteten und damit auch das hierfür erforderliche Fremdkapital aufgenommen haben. Mit der beabsichtigten Übernahme dieser Netze nach einer Betriebslaufzeit von 10 Jahren werden die offenen Darlehensstände von der Gemeinde zu übernehmen sein. Für die ersten vier kleineren Abwassergenossenschaften wird im Jahr 2014 mit einer zu übernehmenden aushaftenden Darlehensbelastung von rund 360.000 Euro gerechnet. Im Jahr 2010 wurden 230.000 Euro an Darlehen für die Ausfinanzierung von offenen Fehlbeträgen beim Straßenbauvorhaben bzw. 140.000 Euro an Darlehen für die Ausfinanzierung des bestehenden Fehlbetrages bei der Sportstättenerrichtung aufgenommen. Weitere 400.000 Euro Darlehensaufnahmen waren für die Kanalsanierung im Ortskern von Feldkirchen erforderlich. Die Schuldendienstbelastung war bisher moderat, wird jedoch aufgrund dieser Darlehensaufnahmen erheblich ansteigen. Die vorhandenen Rücklagenbestände wurden bisher weitestgehend zur vorübergehenden Stützung der Liquidität der Gemeinde, vor allem bedingt durch Fehlbeträge im außerordentlichen Haushalt herangezogen. Zukünftig wird ein Teil dieser Rücklagen unmittelbar für Finanzierungszwecke des außerordentlichen Haushaltes bzw. auch für vorzeitige Darlehenstilgungen heranzuziehen sein. Personal Die Gemeinde schöpft den möglichen Dienstpostenrahmen in der Gemeindeverwaltung zu rund 54 % aus. Dies ist auch ein wesentlicher Grund dafür, dass die Gemeinde regelmäßig den Richtwert von 25 % Personalausgaben bezogen auf die Einnahmen des ordentlichen Haushalt unterschreitet. Zu erwähnen ist hierbei auch, dass vor allem der Amtsleiter, aber auch die beiden anderen Bediensteten in der Gemeindeverwaltung nach dem Ausscheiden des für Bauamtsangelegenheiten zuständigen Bediensteten über einen Zeitraum von rund drei Jahren und auch während der Prüfung während der Ableistung des Präsenzdienstes eines Verwaltungsbediensteten diese Aufgabenbereiche ohne Aufnahme von (vorübergehendem) Ersatzpersonal überbrückten. Dies wirkte sich für die Gemeinde finanziell positiv aus. Aber auch in den anderen Bereichen des Gemeindedienstes ist weitgehend eine angemessene bis sparsame Personalbesetzung festzustellen. Öffentliche Einrichtungen Die Wasserversorgung verzeichnete in den letzten Jahren Betriebsabgänge. Durch den seit 1. August 2010 geltenden Zuschlag von 20 Cent auf die Benützungsgebühren bei Abgangsgemeinden sollten ab 2011 geringfügige Überschüsse bei dieser Einrichtung möglich sein. Der Betrieb der Abwasserbeseitigung verzeichnet laufende Betriebsabgänge. Auch hier gilt seit 1. August 2010 der Zuschlag von 20 Cent auf die Benützungsgebühren bei Abgangsgemeinden. Dies wird jedoch nicht für die Erzielung von Überschüssen bei dieser Einrichtung ausreichen. 7

Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang besonders, dass im Gemeindegebiet insgesamt sieben Abwassergenossenschaften gegründet wurden, die für ihr jeweiliges Gebiet die Errichtung der Abwasserentsorgungsnetze übernommen haben. Die Abwässer von über der Hälfte der gesamt angeschlossenen Gemeindebevölkerung wird inzwischen über diese Genossenschaften entsorgt. Nach einer Laufzeit von zumindest zehn Jahren besteht die Möglichkeit, dass diese Netze und damit auch die offenen Darlehensbestände von der Gemeinde übernommen werden. Die Abfallbeseitigung läuft weitgehend kostendeckend, eine ehemals aus Betriebsüberschüssen angelegte Rücklage wurde inzwischen im ordentlichen Haushalt aufgelöst. Der Betrieb des Kindergartens verursacht erhebliche Betriebsabgänge. Dies ist auf die Neuregelungen des Oö. Kinderbetreuungsgesetzes (Gratis-Kindergarten) einerseits, aber auch auf die Führung einer Integrations- und einer alterserweiterten Gruppe mit unter Dreijährigen andererseits zurückzuführen. Auch in diesem Bereich wird sich die Gemeinde um eine möglichst kostengünstige Führung zu bemühen haben. Weitere wesentliche Feststellungen Die Gemeinde besitzt zwei Wohnhäuser, in die sie in den letzten Jahren immer investierte (Nahwärmeanschluss, Heizungseinbau, Fenstertausch...). Insbesondere bei einem Objekt sind nur vergleichsweise niedrigere Mietzinse vereinbart. Bei sich bietender Gelegenheit sollte dieses Objekt veräußert werden. Außerordentlicher Haushalt Allgemein ist zur Finanzierung des außerordentlichen Haushaltes festzuhalten, dass trotz zu Jahresende 2010 erfolgter Darlehensaufnahmen von in Summe 770.000 Euro nach wie vor offene Fehlbeträge in einer Höhe von rund 133.000 Euro bestehen, für die eine endgültige Finanzierung noch nicht gesichert ist. Ohne die vorhandenen Rücklagenbestände wäre es nicht möglich gewesen, die offenen Fehlbeträge immer wieder vorübergehend zu finanzieren. Die Fehlbeträge im außerordentlichen Haushalt waren ebenso wie die angeführten daraus resultierenden Darlehensaufnahmen teilweise durch laufende Baumaßnahmen, teilweise aber auch durch Ausgaben verursacht, welche über das genehmigte Volumen hinausgingen (Straßenbau, Sportanlage, Ausrüstung TLF,...) Es ergeht daher wiederum die Aufforderung, die Ausgabenpolitik an die tatsächlichen Einnahmemöglichkeiten anzupassen. Die aktuell geringere Investitionstätigkeit im außerordentlichen Haushalt ist zur Konsolidierung zu nutzen. 8

Die Gemeinde Die Gemeinde Feldkirchen bei Mattighofen hat derzeit 2010 Einwohner 1 (Haupt- und Zweitwohnsitze) und ist eine von 46 Gemeinden des Bezirks Braunau am Inn. Die Einwohnerzahl ist damit seit der letzten Volkszählung 2001 um rund 3,6 % gestiegen. Umgerechnet auf die Gesamtfläche der Gemeinde von rd. 34,6 km² entspricht das etwa einer Bevölkerungsdichte von rund 58 Einwohnern pro km². Feldkirchen bei Mattighofen ist eine landwirtschaftlich geprägte Wohngemeinde mit wenigen Kleinbetrieben. Die Bevölkerung verteilt sich auf mehrere größere Ortschaften, welche bereits langfristig bestehen (z.b. vier Kirchen im Gemeindegebiet). Die Gemeinde betreibt einen zweigruppigen Kindergarten, in weiterer Folge besuchen die Kinder die derzeit fünfklassige Volksschule in der Gemeinde. Hauptschulen bestehen in den benachbarten Gemeinden Eggelsberg (Pflichtbereichsschule) und Michaelbeuern/Salzburg (Privat-Hauptschule mit Öffentlichkeitscharakter). Bereits längerfristig bestehen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Die Wasserversorgung erfolgt über einen gemeinsam mit mehreren Nachbargemeinden gegründeten Wasserverband mit Sitz in Feldkirchen bei Mattighofen. Die Abwasserbeseitigung wurde abweichend vom üblichen Modell unter Gründung von insgesamt sieben Abwassergenossenschaften umgesetzt. Neben der gesetzlich verpflichtenden Teilnahme an den Gemeindeverbänden Sozialhilfeund Bezirksabfallverband kooperiert Feldkirchen bei Mattighofen in mehreren anderen Bereichen mit anderen Gemeinden. Dies erfolgt bei der Wasserversorgung (Wasserverband Oberes Innviertel), der Abwasserbeseitigung (Reinhalteverband Braunau und Umgebung), im Bereich der EDV (Datencenter, entwickelt aus Bezirksserver Braunau und Auslagerung Personalverrechnung), durch Teilnahme bei Inn-Euregio und der Leaderregion Oberinnviertel-Mattigtal oder auch dem Wegeerhaltungsverband Alpenvorland. Zur Forcierung von Betriebsansiedlungen ist die Gemeinde als Standortgemeinde beteiligt am gemeinsamen Betriebsbaugebiet der INKOBA Oberes Innviertel. Der im Jahr 2009 gewählte Gemeinderat setzt sich aus zehn Mandataren der ÖVP-Fraktion, drei Mandataren der SPÖ-Fraktion und sechs Mandataren der FPÖ-Fraktion zusammen. Im Gemeindevorstand sind drei Funktionäre der ÖVP- und zwei Funktionäre der FPÖ-Fraktion vertreten. Der direkt gewählte Bürgermeister und der Vizebürgermeister gehören der ÖVP- Fraktion an. 1 Stichtag 09.06.2011 1894 Hauptwohnsitze; Registerzählung 31.10.2009: 1874 Hauptwohnsitze; Gemeinderatswahl 2009: 2003 Einwohner; Volkszählung 2001: 1828 Hauptwohnsitze 9

Während des Prüfungszeitraums wurden folgende wesentliche außerordentliche Vorhaben verwirklicht: Errichtung einer neuer Sportanlage Ausbau des Straßennetzes (vor allem Güterwege) Ausbau der Ortskanalisation (vor allem über örtliche Abwassergenossenschaften) sowie die Sanierung des alten Ableitungsstranges im Ort Ankauf eines Tanklöschfahrzeuges für die Feuerwehr Als Projekte für die nähere Zukunft hat die Gemeinde folgende Projekte geplant: Stockschützenhalle (Errichtung durch Sportverein und Bezuschussung durch Gde.) Turnhallensanierung oder -neubau Gemeindeamtsanierung oder neubau Ankauf Kleinlöschfahrzeug (KLF) Kommunalfahrzeugankauf 10

Wirtschaftliche Situation Haushaltsentwicklung Haushaltsentwicklung 2.500.000 2.000.000 EURO 1.500.000 1.000.000 500.000 0-500.000 0-818 -32.952-97.889 2008 2009 2010 2011VA Gesamteinnahmen 2.418.190 2.245.673 2.303.394 2.300.800 Gesamtausgaben 2.419.008 2.343.562 2.336.346 2.300.800 Überschuss/Abgang -818-97.889-32.952 0 Werte ohne Soll-Ergebnisse der Vorjahre, Einbeziehung der Zw eckbindung bei IB, ROG Der Gemeinde Feldkirchen bei Mattighofen ist es trotz allgemein sehr eingeschränkter finanzieller Möglichkeiten bis zum Finanzjahr 2008 gelungen den Haushaltsausgleich herzustellen. Ab dem Jahr 2009 ließ sich ein Haushaltsabgang mit den zuvor getätigten Maßnahmen jedoch nicht mehr vermeiden. Insbesondere ist hier anzuführen, dass die Gemeinde bereits jahrelang im ordentlichen Haushalt vereinnahmte Interessenten- und Aufschließungsbeiträge nur zum Teil zweckgewidmet verwendete bzw. diese stattdessen zur Stützung des ordentlichen Haushaltsergebnisses im ordentlichen Haushalt beließ. Diese Mittel stellen Baukostenbeiträge dar und sind zweckgewidmet zu verwenden. Ein Verbrauchen für laufende Ausgaben entspricht nicht dieser Zweckwidmung. Weiters muss sich die Gemeinde bewusst sein, dass nach dem derzeitigen Förderungssystem für zukünftig erforderliche Sanierungsmaßnahmen an den Infrastrukturnetzen Wasserversorgung bzw. Abwasserbeseitigung nur relativ geringe Förderungsmittel bereitgestellt werden. Gleichzeitig können dafür keine neuerlichen Interessentenbeiträge vorgeschrieben werden. Ein laufendes Ansammeln eingehobener Interessentenleistungen ist in dieser Hinsicht von besonderer Bedeutung. Durch die von der Gemeinde eingeschlagene Vorgangsweise hat sie die ansonsten verpflichtende Einhebung eines Zuschlages von 20 Cent auf die landesweit gültigen Mindestbenützungsgebühren für Wasserversorgung bzw. Abwasserbeseitigung vermieden. Wie auch noch später im Punkt "Personal" ausgeführt, ist die Personalbesetzung in der Gemeindeverwaltung unterdurchschnittlich. Daraus erspart sich die Gemeinde laufend ansonsten erforderliche Personalkosten. 11

Ohne die Zuschüsse aus Strukturhilfe bzw. nach 21 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) von in Summe jeweils über 100.000 Euro jährlich wäre der Haushaltsausgleich schon lange nicht mehr möglich gewesen. Rechnungsquerschnitt Bei Betrachtung der Rechnungsquerschnittkennzahlen für die Jahre 2008 bis 2010 bzw. auch des Voranschlagsquerschnitts für 2011 nach den Kriterien des KDZ (Zentrum für Verwaltungsforschung) ergeben sich im Wesentlichen folgende Aussagen: Im Bereich Öffentliches Sparen (In welcher Höhe stehen Mittel aus dem ordentlichen Haushalt z.b. für Tilgungen oder Investitionen zur Verfügung?) verzeichnete die Gemeinde Feldkirchen bei Mattighofen im gesamten Betrachtungszeitraum positive Werte. Allerdings bewegten sich diese Werte in den Jahren 2009 und 2010 lediglich rund zwei bzw. drei Prozent. Dies bedeutet, dass in diesen beiden Jahren der Saldo aus den laufenden Einnahmen bzw. Ausgaben nicht ausreichte, um die laufenden Tilgungen abzudecken. Ein Abgang im ordentlichen Haushalt war damit praktisch unausweichlich. Im Voranschlag 2011 bessert sich die Finanzlage etwas, womit bei Einhaltung dieser Zahlen die Abdeckung der Tilgungen wieder möglich sein sollte, allerdings darüber hinaus kaum Mittel zum Beispiel für Investitionen im außerordentlichen Haushalt verbleiben werden. Im Bereich der Eigenfinanzierung (Kann die Gemeinde mit dem Überschuss aus der laufenden Gebarung den Investitionshaushalt incl. der Tilgungen für Darlehen abdecken?) verzeichnete die Gemeinde nach durchaus positiven Werten im Jahr 2008 eine unzureichende Finanzsituation in den Jahren 2009 und 2010. In diesen beiden Jahren war die Gemeinde einerseits auf erhebliche Förderungsmittel, im Jahr 2010 aber auf erhebliche Darlehensaufnahmen in Höhe von 770.000 Euro angewiesen, um ihre Investitionsausgaben im außerordentlichen Haushalt abdecken zu können. Hier zeichnet sich ein Problem der Gemeinde ab. Immer wieder wurden Investitionsausgaben im außerordentlichen Haushalt über den tatsächlich gesicherten Finanzrahmen getätigt, die schließlich in dieser Form abgedeckt werden mussten und damit für die Zukunft über den dafür erforderlichen Schuldendienst wieder den ordentlichen Haushalt belasten. Eine Anpassung der Investitionsausgaben an die finanziellen Möglichkeiten ist absolut unumgänglich. Relativ positiv war bisher der Bereich der Verschuldung. Die Gemeinde verzeichnete relativ geringe Darlehensbestände. Dies war besonders dadurch bedingt, dass die Abwasserbeseitigung durch örtliche Abwassergenossenschaften errichtet wurde und damit der dafür erforderliche Fremdkapitalbedarf von diesen aufgenommen wurde. Die Belastung aus dem Schuldendienst lag mit rund 7 % der Einnahmen aus Steuern, Gebühren und Ertragsanteilen etwas besser als der allgemeine Durchschnitt. Durch die bereits angeführte im Jahr 2010 erfolgte Darlehensaufnahme von 770.000 Euro verschlechtern sich diese Werte entsprechend. Weitere Darlehensaufnahmen sollten daher bis auf weiteres unterbleiben. Auch die Analyse des Rechnungsquerschnitts zeigt sehr deutlich, dass die Gemeinde nach zwei Abgangsjahren nun auf dem Weg ist, den Haushaltsausgleich wieder herstellen zu können. Allerdings verbleibt ihr dabei sehr wenig Spielraum im Hinblick auf frei verfügbare Mittel zum Beispiel für Anteilsbeträge an den außerordentlichen Haushalt, aber auch evtl. "Risikofaktoren", wie z.b. ein Rückgang bei den Ertragsanteilen oder den Einnahmen bei der Kommunalsteuer oder auch z.b. sinkende Einnahmen aus der Strukturhilfe oder der Finanzzuweisung nach 21 FAG. Insbesondere in den nächsten Jahren ist daher in finanziellen Belangen besonders vorsichtig zu agieren, um diesen leicht positiven Trend aufrecht erhalten zu können. 12

Mittelfristiger Finanzplan (MFP) Von der Gemeinde wurde zuletzt ein Mittelfristiger Finanzplan für die Plaungsperiode 2011 bis 2015 erstellt und vom Gemeinderat gemeinsam mit dem Voranschlag für das Finanzjahr 2011 beschlossen. Die freie Budgetspitze ist im gesamten Planungszeitraum negativ angesetzt. Sie steigt von rund -60.000 Euro im Jahr 2011 bis zum Jahr 2015 auf voraussichtlich rund -117.000 Euro. Die Einnahmen der laufenden Gebarung werden in den Planjahren voraussichtlich durchschnittlich rd. 2.300.000 Euro betragen und tendenziell nur leicht steigen. Die Ausgaben der laufenden Gebarung werden lt. MFP von rund 2.160.000 im Jahr 2011 bis ins Jahr 2015 ungleich stärker auf rund 2.270.000 Euro steigen. Das ergibt, dass das Ergebnis der laufenden Gebarung zwar während des gesamten Zeitraumes positiv bleiben wird, jedoch in einem jährlich geringeren Ausmaß. Allein daraus ist deutlich ersichtlich, dass bei dieser Entwicklung die Gemeinde nicht in der Lage ist, aus diesem Finanzsaldo die geplanten jährlichen Tilgungsraten von etwas über 100.000 Euro dauerhaft zu bedecken. Dabei ist der Schuldendienst für die zu Jahresende 2010 aufgenommenen Darlehen in einer Höhe von jährlich rund 60.000 Euro noch nicht enthalten. Unter Berücksichtigung dieses zusätzlichen Aufwandes verschlechtern sich die Zahlen noch entsprechend. Das Maastricht-Ergebnis ist im Voranschlag 2011 mit 37.500 Euro ausgewiesen. Gem. MFP wird es sich jährlich leicht verschlechtern und schließlich im Jahr 2015 mit -43.000 Euro erwartet. Als Vorhaben des mittelfristigen Investitionsplanes des außerordentlichen Haushaltes sind für die Planungsperiode bis 2015 nur Ausfinanzierungen laufender Projekte vorgesehen. Im MFP sind auch keine Darlehensaufnahmen im gesamten Planungszeitraum geplant. Tatsächlich gibt es jedoch einige weitere Vorhaben, welche die Gemeinde beabsichtigt, allerdings zum Zeitpunkt der Erstellung des MFP noch keine entsprechenden Zusagen hierfür hatte: Stockschützenhalle (Errichtung durch Sportverein und Bezuschussung durch Gde.) Turnhallensanierung oder -neubau Gemeindeamtsanierung oder neubau Ankauf Kleinlöschfahrzeug (KLF) Kommunalfahrzeugankauf Zukünftig sind derartige Projekte in den MFP aufzunehmen, soweit eine realistische Umsetzungsmöglichkeit im Planungszeitraum besteht. 13

Finanzausstattung Steuerkraft 1.350.000 900.000 EURO 450.000 0 2008 2009 2010 2011 VA Gemeindeabgaben 264.104 273.386 301.581 293.000 Ertragsanteile 1.265.709 1.176.065 1.169.494 1.266.200 Strukturhilfe/ 21 FAG 128.618 104.331 121.914 121.900 Mit einer Finanzkraft von 782 Euro pro Einwohner (auf Basis des Jahres 2009) rangiert die Gemeinde Feldkirchen bei Mattighofen auf Rang 311 (von 444) landesweit bzw. auf Rang 30 (von 46) im Bezirk. Wie auch aus der Grafik eindeutig ersichtlich, ist die Gemeinde massiv vom Aufkommen aus den Ertragsanteilen abhängig. Gerade das Einbrechen beim Aufkommen in den Jahren 2009 und 2010 war mit hauptverantwortlich für die Abgänge im ordentlichen Haushalt in diesen beiden Jahren. Aufgrund ihrer geringen Finanzkraft erhielt die Gemeinde auch regelmäßig Strukturhilfemittel bzw. Einnahmen aus Finanzzuweisungen nach 21 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG). Diese Zuschüsse von meist über 120.000 Euro jährlich waren für den Haushaltsausgleich in den Jahren bis 2008 (und hoffentlich wieder ab 2011) von besonderer Bedeutung. Kommunalsteuer Das Aufkommen aus der Kommunalsteuer zeigte in den letzten Jahren einen erfreulich positiven Trend. Während im Jahr 2008 noch eine Summe von rund 155.000 Euro vereinnahmt werden konnte, stieg diese Summe über rund 162.000 Euro im Jahr 2009 auf rund 186.500 Euro im Jahr 2010. Diese Entwicklung war vorrangig auf ein ortsansässiges Bauunternehmen zurückzuführen, welches entsprechend expandierte (annähernd 20 % des Kommunalsteueraufkommens). Auch beim zweiten größeren örtlichen Kommunalsteuerzahler, einer Molkerei (rund 42 % des Kommunalsteueraufkommens), sind weitere Investitionsmaßnahmen geplant, womit der Mitarbeiterstand etwas aufgestockt werden sollte. Rund 16.700 Euro des Kommunalsteueraufkommens 2010 stammen von Kanalbauunternehmen, welche in den letzten beiden Jahren für örtliche Abwassergenossenschaften Leitungsstränge errichtet haben. Da diese Baumaßnahmen nunmehr abgeschlossen sind, wird dieses Aufkommen in Zukunft weg fallen. 14

Die Gemeinde Feldkirchen bei Mattighofen ist weiters Standortgemeinde der INKOBA Oberes Innviertel. Wenn es gelingt, dieses Betriebsbauareal entsprechend zu vermarkten, werden sich weitere Kommunalsteuereinnahmen für die Gemeinde ergeben. Aufschließungsbeiträge Im Verlauf der Prüfung wurde der neu aufgelegte Flächenwidmungsplan rechtswirksam. Damit sind noch im Verlauf des Jahres 2011 die Aufschließungsbeiträge für die neu gewidmeten Flächen vorzuschreiben. Weiters sind bisher noch offene Vorschreibungen, wie z.b. für das Betriebsbaugebiet der INKOBA oder einzelne andere, teils auch gemeindeeigene Grundstücke, verbindlich im Jahr 2011 zu tätigen. Verkehrsflächenbeiträge Der landesweit gültige Einheitssatz für die Vorschreibung von Verkehrsflächenbeiträgen wurde inzwischen auf 65 Euro angehoben. Verwendung Interessenten- und Aufschließungsbeiträge In den letzten Jahren wurden immer wieder Interessenten- und Aufschließungsbeiträge nicht den Vorschriften entsprechend zweckgewidmet verwendet, sondern verblieben im ordentlichen Haushalt, um den Haushaltsausgleich gerade noch herstellen zu können. Diese Mittel stellen Baukostenbeiträge dar und sind zweckgewidmet zu verwenden. Ein Verbrauchen für laufende Ausgaben entspricht nicht dieser Zweckwidmung. Weiters muss sich die Gemeinde bewusst sein, dass nach dem derzeitigen Förderungssystem für zukünftig erforderliche Sanierungsmaßnahmen an den Infrastrukturnetzen Wasserversorgung bzw. Abwasserbeseitigung nur relativ geringe Förderungsmittel bereitgestellt werden. Gleichzeitig können dafür keine neuerlichen Interessentenbeiträge vorgeschrieben werden. Ein laufendes Ansammeln eingehobener Interessentenleistungen ist in dieser Hinsicht von besonderer Bedeutung. Hundeabgabe Die Hundeabgabe ist mit 15 Euro pro Hund angesetzt und liegt damit bezirksweit gesehen im Rahmen der bezirksweiten Bandbreite. Steuerrückstände Bei Steuerrückständen erfolgen mündliche bzw. telefonische Mahnungen. Schriftliche Mahnungen erfolgen nur im Einzelfall. Zukünftig haben laufend nachweisliche Mahnungen zu erfolgen. Dabei sind auch entsprechende Mahngebühren und Säumniszuschläge vorzuschreiben. Darüber hinausgehende Exekutionsschritte bzw. Sicherstellungsmaßnahmen sind auch einzuleiten, um die Zahlungsmoral der Abgabepflichtigen zu heben. Bestehen erhebliche Abgabenreste, ist auch eine Grundbucheinsicht zur weiteren Abklärung der Zahlungsfähigkeit vorzunehmen; nötigenfalls hat auch eine grundbücherliche Sicherstellung zu erfolgen. In den letzten Jahren ist die Anzahl der Stundungen gegenüber der letzten Gebarungseinschau zurückgegangen, es werden aber nach wie vor immer wieder diesbezügliche Ansuchen positiv behandelt. 15

Wenn Stundungen erfolgen, sind auch Stundungszinsen nach den Vorschriften der Bundesabgabenordnung (BAO) einzuheben. Bei absoluten Härtefällen (also nicht bei allen Stundungen) kann der Gemeindevorstand von einer Einhebung absehen, jedoch ist dabei gleichzeitig auch die Sicherstellung der offenen Gemeindeeinnahmen genau zu prüfen. Ein Steuerpflichtiger zahlt seine Jahres-Kommunalsteuer jeweils für ein bis zwei Jahre im Nachhinein. Ein weiterer Abgabepflichtiger war mit Jahresende 2010 mit 6.454,55 Euro Kommunalsteuern im Rückstand, 2011 erfolgten bis zum Prüfungszeitpunkt nach Auskunft keine weiteren Kommunalsteuer-Zahlungen (auch bei den Wasserbezugsgebühren sind bei diesem Abgabepflichtigen inzwischen erhebliche Rückstände in Höhe von rund 2.000 Euro aufgelaufen). Auch für diese Abgabepflichtigen gilt die gesetzliche Verpflichtung zur Entrichtung monatlicher Zahlungen. Entsprechende Eintreibungsschritte, allfällig auch Anzeigen bezüglich Nichteinhaltung der Abgabenvorschriften sind einzuleiten. 16

Umlagen Umlagen-Transferzahlungen EURO 500.000 400.000 300.000 200.000 100.000 41,8% 47,3% 49,1% 48,6% 55,0% 44,0% 33,0% 22,0% 11,0% % Umlagen für Gemeindeaufgaben: Sozialhilfeverbandsumlage, Rettungsbeitrag und Bezirksabfallverbandsumlage. Sonstige Umlagen: Krankenanstaltenbeitrag, Landesumlage und Tierkörperverw ertung. 0 2008 2009 2010 2011 VA 0,0% Umlagen für Gemeideaufgaben Sonstige Umlagen % der Steuerkraft Die von der Gemeinde für die oben angeführten Bereiche in Form von Umlagen und Transferzahlungen zu erbringenden Geldleistungen bewegten sich im Betrachtungszeitraum zwischen rd. 42 % und rd. 49 % der Steuerkraft. In den vergangenen Jahren war ein starkes Ansteigen der zu erbringenden Geldleistungen zu verzeichnen. Seit dem Jahr 2008 stiegen die Umlagen deutlich stärker als das Steueraufkommen. Das spiegelt sich grafisch in der Kurve "% der Steuerkraft" wider. Vor allem bei der Sozialhilfeverbandsumlage (+19 % bzw. rund 58.000 Euro von 2008 bis 2010) als auch bei den Krankenanstaltenbeiträgen (+12 % bzw. rund 32.500 Euro von 2008 bis 2010) war ein kontinuierlicher Anstieg zu verzeichnen. Im Voranschlagsjahr 2011 entspannt sich dieser Trend bei der Sozialhilfeverbandsumlage insoweit etwas, als sich durch mehrere einmalige Maßnahmen die Ausgaben um lediglich 8.400 Euro erhöhen sollen, während bei den Krankenanstaltenbeiträgen eine weitere Steigerung um rund 22.400 Euro erwartet wird. 2008 2009 2010 2011 VA SHV Umlage 419-752 305.541 331.505 363.399 371.800 Rotes Kreuz 530-7570 11.845 12.664 12.694 12.700 BAV Beitrag 813-752 33.708 33.625 35.411 35.400 Umlagen gemeindeeigene Aufgaben 351.094 377.794 411.504 419.900 Tierkörperverwertung 528-755 20.219 20.219 20.219 20.200 Krankenanstalten 562-751 273.937 294.333 306.441 328.800 Landesumlage 930-751 48.258 42.719 43.379 47.300 Sonstige Umlagen 342.414 357.271 370.039 396.300 Umlagen gesamt 693.509 735.066 781.543 816.200 17

Fremdfinanzierungen Belastung aus Fremdfinanzierungen 200.000 150.000 EURO 100.000 50.000 0 2008 2009 2010 2011 VA 2012 MFP 2013 MFP 2014 MFP Darlehen o.h. 140.948 128.698 118.657 174.200 185.114 183.211 181.239 Darlehen Gemeinde KG 0 0 0 0 0 0 0 Leasing 3.639 3.569 4.686 5.100 6.000 6.000 6.000 Kassenkredit 7.660 2.429 3.011 2.600 2.600 2.600 2.600 Darlehen Die Gemeinde verzeichnet einen Gesamt-Darlehensbestand von 1.828.524 Euro. Davon entfallen 133.251 Euro auf derzeit zins- und tilgungsfreie Landesdarlehen und 1.049.074 Euro auf Bankdarlehen für die Abwasserbeseitigung bzw. Wasserversorgung. Darüber hinaus bestehen nicht bezuschusste Bankdarlehen in Höhe von 640.811 Euro für den Straßenbau (370.000 Euro), die Errichtung der Feuerwehrzeugstätte (130.811 Euro) bzw. die Sportanlage (140.000 Euro). In diesen Werten nicht enthalten sind bisher für die örtlichen Wassergenossenschaften aufgenommene Landesdarlehen, welche an diese weiter gegeben wurden (z.b. GR 18. Nov. 2004). Auch diese stellen nach den Schuldscheinen Verpflichtungen der Gemeinde (und Darlehensforderungen der Gemeinde gegenüber den Genossenschaften) dar und sind daher sowohl im Schuldennachweis als auch im Nachweis der gegebenen Darlehen anzuführen. Bis zum Jahr 2009 verzeichnete die Gemeinde relativ geringe Darlehensbestände pro Einwohner. So lag sie damals auf dem sehr günstigen Rang 410 (von 444) landesweit bzw. 42 (von 46) im Bezirk. Mit ein Grund für diese außergewöhnlich günstigen Werte sind die örtlichen Abwassergenossenschaften, die in ihren Siedlungsbereichen die Abwasserbeseitigung errichteten und damit auch das hierfür erforderliche Fremdkapital aufgenommen haben. Mit der beabsichtigten Übernahme dieser Netze nach einer Betriebslaufzeit von 10 Jahren werden die offenen Darlehensstände von der Gemeinde zu übernehmen sein. Für die ersten vier kleineren Abwassergenossenschaften wird im Jahr 2014 mit einer zu übernehmenden aushaftenden Darlehensbelastung von rund 360.000 Euro gerechnet. Im Jahr 2010 wurden 230.000 Euro an Darlehen für die Ausfinanzierung von offenen Fehlbeträgen beim Straßenbauvorhaben bzw. 140.000 Euro an Darlehen für die Ausfinanzierung des bestehenden Fehlbetrages bei der Sportstättenerrichtung 18

aufgenommen. Weitere 400.000 Euro Darlehensaufnahmen waren für die Kanalsanierung im Ortskern von Feldkirchen erforderlich. Die Darlehensaufnahmen zur Ausfinanzierung offener Fehlbeträge bei Straßenbau und Sportstätte zeigen, dass hier Ausgaben getätigt wurden, für die zum damaligen Zeitpunkt keine gesicherte Finanzierung vorlag. Zukünftig sind außerordentliche Vorhaben nur mehr in dem Ausmaß zu beginnen bzw. weiterzuführen, als auch die Finanzierung hierfür gesichert ist. Auf die Bestimmungen des 80 der Oö. GemO 1990 wird nachdrücklich hingewiesen. Für den Schuldendienst (Tilgungen und Zinsen abzüglich dazu gewährter Annuitätenzuschüsse) mussten im Jahr 2010 insgesamt 118.657 Euro aufgewendet werden. Dies entspricht einem Anteil an den Gesamteinnahmen des ordentlichen Haushaltes von 5,06 %. Aufgrund der bereits angesprochenen Darlehensaufnahmen von 770.000 Euro im Jahr 2010 ist zukünftig mit einem steigenden Schuldendienstaufwand zu rechnen. Dieser zusätzliche Schuldendienstaufwand ist im letzten MFP noch nicht enthalten, in der obigen Grafik allerdings schon berücksichtigt. Die jährliche zusätzliche Schuldendienstbelastung beträgt annähernd 60.000 Euro. Die Zinssätze der Darlehen sind bei einem Großteil (rund 54 % oder 910.000 Euro) an die Entwicklung des Geldmarktes (Euribor) gebunden, die Aufschläge liegen zwischen sehr günstigen 0,09 und derzeit aktuellen 0,45 %. Rund 38 % der Darlehen oder rund 640.000 Euro aushaftende Darlehenssumme sind an die Entwicklung des Kapitalmarktes (SMR) gebunden. Die Abschläge liegen zwischen 0,2 und 0,375 %. Rund 8 % der Darlehensstände (rund 145.000 Euro) weisen Fixzinssätze auf. In den letzten Jahren und auch aktuell sind die SMR-gebundenen Zinssätze höher als die Euribor-gebundenen. Bis zum Jahresende wird eine stärkere Steigerung des Euribor als der SMR erwartet, womit sich der tatsächliche Zinsabstand weiter verringern sollte. Im Sinne eines Risikoausgleichs ist die Aufteilung des aushaftenden Kreditkapitals auf unterschiedliche Anpassungsindikatoren sinnvoll. Der Markt ist allerdings weiter zu beobachten und nötigenfalls auch eine Umschuldung zu überlegen, soweit diese nach Berücksichtigung allfälliger Umschuldungsgebühren wirtschaftlich sinnvoll ist. In den Jahren 2013 bis 2015 laufen Darlehen mit einer derzeitigen jährlichen Schuldendienstbelastung von rund 15.800 Euro aus, im Jahr 2017 weitere mit einer Jahresbelastung von rund 47.200 Euro. Die jährliche Schuldendienstbelastung wird sich daher erst ab 2018 wieder erheblich reduzieren und damit den allfälligen Handlungsspielraum im ordentlichen Haushalt erhöhen. Umgekehrt werden bis dahin die Darlehensbestände der Abwassergenossenschaften zu übernehmen sein, womit sich der Schuldendienst wieder entsprechend erhöhen wird. Die Laufzeit eines Darlehens für die Abwasserbeseitigung wurde entsprechend der Aufforderung des Landes auf 33 Jahre verlängert, ein Darlehen für den Kanalbau inzwischen mit einer Laufzeit von 33 Jahren neu aufgenommen. Bei einem Kanalbaudarlehen mit einer aushaftenden Darlehenssumme von aktuell 216.000 Euro wurde diese Laufzeitverlängerung bisher noch nicht umgesetzt, da die von der Bank damit verbundene Konditionenverschlechterung um 0,625 % von der Gemeinde nicht akzeptiert wurde. 19

Kassenkredit Der Kassenkreditrahmen wurde für das Jahr 2011 mit 383.000 Euro vereinbart und liegt damit annähernd an der nach 83 Oö. GemO 1990 festgelegten Höchstgrenze von 1/6 der Einnahmen des ordentlichen Gemeindevoranschlages. Der Sollzinssatz ist bereits seit Jahresbeginn 2010 an den 3-Monats-Euribor mit einem Aufschlag von 0,5 % gebunden und liegt damit auf marktkonformem Niveau. Im Jahr 2010 fielen trotz der zwischenzeitigen Verwendung erheblicher Rücklagenmittel zur Kassenbestandsverstärkung nach wie vor Kassenkreditzinsen von 3.011 Euro an. Dies war vor allem auf Liquiditätsbedarf für den außerordentlichen Haushalt zurückzuführen, wofür zu Jahresende 2010 Darlehensaufnahmen in Höhe von 770.000 Euro erfolgten. Leasing Derzeit läuft lediglich ein Leasingvertrag für einen Kopierer mit einer Jahresbelastung von 4.686 Euro im Jahr 2010 und einer Vertragslaufzeit bis 31. Jan. 2015. Haftungen Im Haftungsnachweis der Gemeinde sind bisher nur die Haftungen für den Reinhalteverband ausgewiesen. Tatsächlich hat die Gemeinde jedoch zusätzlich auch Haftungen für ein Darlehen der INKOBA (295.466 Euro) sowie für die Darlehen der sieben örtlichen Abwassergenossenschaften übernommen. Allein für die Wassergenossenschaft Vormoos wurden Haftungen in einer Gesamthöhe von 1.350.000 Euro übernommen. Auch diese Bestände sind in den Haftungsnachweis zu übernehmen. Die derzeit bereits im Haftungsnachweis angeführten Beträge decken sich nicht immer mit den beschlossenen Summen (z.b. Gemeinderat 16. Juli 2009, TOP 4). Eine Überprüfung bzw. Abstimmung wird auch bei diesen Werten zu erfolgen haben. Rücklagen Zum Prüfungszeitpunkt 9. Juni 2011 waren folgende Bestände an Rücklagen ausgewiesen: Fahrbahnkostenbeiträge 138.012,94 Wasserversorgung 36.920,79 Abwasserbeseitigung 266.281,09 Bürgermeisterpension 26.144,45 Kaution Wohnung 1.088,36 Summe: 468.447,63 Die Rücklagen Fahrbahnkostenbeiträge und Wasserversorgung stammen aus Interessentenund Aufschließungsbeiträgen bzw. Kostenersätzen für Straßenbeschädigungen, die Rücklage Abwasserbeseitigung vor allem aus einem Kostenersatz der örtlichen Molkerei für die Einleitungsrechte der Abwässer. Insbesondere im Bereich der Wasserversorgung sind keine größeren Baumaßnahmen offen. Gleichzeitig läuft dort das Darlehen mit dem zum Prüfungszeitpunkt höchsten Darlehenszinssatz. 20

Gemeinsam mit einem allenfalls verbleibenden Überschuss beim außerordentlichen Vorhaben "Wasserversorgungsanlage BA 04" ist dieser Rücklagenbestand unter anderem zur Finanzierung der Aufschließung (Wasserversorgung) des Betriebsbaugebietes zu verwenden. Der verbleibende Restbetrag ist für eine vorzeitige Darlehensrückzahlung zu verwenden. Ebenso ist der Rücklagenbestand "Fahrbahnkostenbeiträge" zur endgültigen Finanzierung der Fehlbeträge beim außerordentlichen Straßenbau bzw. auch für vorzeitige Darlehenstilgungen (sh. "Außerordentlicher Haushalt") zu verwenden. Der Rücklagenbestand "Abwasserbeseitigung" wird derzeit nicht unmittelbar für Baumaßnahmen benötigt, soll jedoch zur Stützung der Liquidität der Gemeinde einerseits und zur allfälligen Finanzierung bei den zu übernehmenden Abwassergenossenschaften (evtl. vorzeitige Darlehenstilgung), aber auch noch offenen Sanierungsprojekten und Investitionskostenbeiträgen an den RHV aufrecht bleiben. Vom gesamten Bestand wurden 421.955,41 Euro zur Kassenbestandsverstärkung entnommen. Der tatsächliche Bestand auf den Sparbüchern beläuft sich auf 46.492 Euro. Zur Vermeidung weiterer Kassenkreditzinsen sind bei Bedarf auch die restlichen vorhandenen Rücklagenbestände zur Kassenbestandsverstärkung heranzuziehen. Bedingt durch die Tatsache, dass keine Bindung vereinbart wurde, liegt der vereinbarte Zinssatz mit 1,125 % auf marktkonformem Niveau. Beteiligungen Die Gemeinde Feldkirchen bei Mattighofen ist neben sechs weiteren Nachbargemeinden Mitglied und vor allem Standortgemeinde für die Betriebsansiedelungsgemeinschaft INKOBA Oberes Innviertel. Zur Verfügung steht eine Netto-Betriebsbaufläche von rund 3,5 ha, von der bereits rund 1 ha von einem Unternehmen direkt angekauft wurde. Die Standortgemeinden sind jeweils mit 30 % als Sockelbetrag bei den einzelnen Betriebsansiedelungen beteiligt, der Rest von 70 % wird anteilsmäßig aufgeteilt, wobei sich für Feldkirchen ein weiterer Anteil von 21 % (von 70 %, also absolut 14,7 %) ergibt. Dieser Schlüssel kommt auch für die Verteilung des Kommunalsteueraufkommens zur Anwendung. Zur Startfinanzierung wurden von allen beteiligten Gemeinden in den Jahren 2009 und 2010 in Summe 35.000 Euro geleistet. Auf Feldkirchen b.m. entfiel dabei ein Anteil von jeweils 7.350 Euro, also in Summe 14.700 Euro. Bisher wurden am Betriebsbaugrundstück die erforderlichen Aufschließungsarbeiten für Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Verkehrsflächen, Strom- und Telefonanschluss durchgeführt. Die Kosten für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung trug die Gemeinde Feldkirchen bei Mattighofen, jene für weitere Aufschließungsmaßnahmen der Gemeindeverband. Baumaßnahmen durch Unternehmen erfolgten bisher noch nicht. Bisher wurden von der Gemeinde noch keine Aufschließungsbeiträge für diese Flächen vorgeschrieben. Dies hat noch im Laufe des Jahres 2011 zu erfolgen, um in weiterer Folge den Ausfall von allfälligen Erhaltungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Oö. Raumordnungsgesetzes 1994 (ROG) zu vermeiden. 21

Personal Personalausgaben 700.000 600.000 500.000 19,8% 21,5% 23,4% 22,1% 28,0% 21,0% EURO 400.000 300.000 200.000 100.000 14,0% % 7,0% 0 2008 2009 2010 2011 VA 0,0% Personalausgaben 477.872 483.185 539.438 509.400 % der ord. Einnahmen 19,8% 21,5% 23,4% 22,1% Personalausgaben: incl. Pensionen; excl. Pensionsbeitrag Gemeindearzt, ÖPAG Bürgermeister Mit Personalkosten von 37.230 Euro pro Bedienstetem liegt die Gemeinde Feldkirchen auf Basis der Zahlen aus dem Jahr 2009 unter dem bezirksweiten Durchschnitt von 40.031 Euro, aber auch unter dem landesweiten Durchschnittswert von 43.242 Euro. Wie auch noch später ausgeführt, verzeichnet die Gemeinde Feldkirchen bei Mattighofen vergleichsweise günstige Personalkosten; sie liegt regelmäßig unter einem Wert von 25 % der Einnahmen im ordentlichen Haushalt, obwohl kaum Auslagerungen erfolgten. Dienstpostenplan Mit 2003 Einwohnern zum Stichtag der letzten Gemeinderatswahl könnte die Gemeinde Feldkirchen bei Mattighofen nach den Richtlinien der Oö. Gemeinde- Dienstpostenplanverordnung bzw. der Oö. Gemeinde-Dienstpostenplanverordnung 2002 inzwischen bis zu sieben Bedienstete in der Gemeindeverwaltung beschäftigen. Tatsächlich sind derzeit 3,75 Personaleinheiten (PE) in diesem Bereich angestellt. Die Gemeinde schöpft damit den möglichen Rahmen zu rund 54 % aus. Der Dienstpostenplan wurde letztmalig im Zuge der Beschlussfassung des Voranschlages 2011 festgesetzt und bei der Voranschlagsprüfung genehmigt. Die tatsächliche Personalbesetzung bewegt sich innerhalb dieses Rahmens. Wenn eine dritte Kindergartengruppe nicht mehr zustande kommt, ist der dafür im Dienstpostenplan vorgesehene Personalrahmen herauszunehmen. Organisation Der Geschäftsverteilungsplan ist nach den personellen Änderungen in den letzten Jahren zu überarbeiten. Dies wurde noch im Verlauf der Prüfung in die Wege geleitet. 22

Allgemeine Verwaltung Zusätzlich zur im Vorpunkt bereits angeführten relativ günstigen Personalbesetzung in der Gemeindeverwaltung ist zu bemerken, dass mit 31. Dez. 2007 der damalige vollbeschäftigte Bauamtsleiter (in den 3,75 Personaleinheiten enthalten) sein Dienstverhältnis bei der Gemeinde kündigte. Bis zu einem Aneignen der erforderlichen Qualifikation durch den gerade aufgenommenen Lehrling (Lehrzeit 04. Sep. 2006 bis 03. Sep. 2009, in weiterer Folge Vertragsbedienstetenverhältnis, Dienstprüfung noch ausständig) wurde dieser Aufgabenbereich ohne Aufnahme von Ersatzpersonal vor allem durch den Amtsleiter, aber auch die anderen beiden Verwaltungsbediensteten abgedeckt. Im Jahr 2011 leistete dieser ehemalige Lehrling und nunmehrige Vertragsbedienstete nun auch seinen sechsmonatigen Präsenzdienst ab. Auch während dieses Zeitraumes wurde kein Ersatzpersonal aufgenommen, sondern dieser Aufgabenbereich vom Amtsleiter und auch den anderen beiden Verwaltungsbediensteten abgedeckt. Über lange Zeiträume überbrückte die Gemeinde Feldkirchen bei Mattighofen diese personell sehr schwierige Zeit durch den Einsatz der übrigen Bediensteten, vor allem des Amtsleiters, mit "nur" 2,75 Personaleinheiten. Als teilweise Abgeltung der hierfür vom Amtsleiter geleisteten Überstunden wurde ihm bisher eine Belohnung in Höhe von einem Monatsgehalt zugesprochen. Hätte die Gemeinde in dieser Zeit entsprechendes Ersatz- bzw. Überbrückungspersonal beschäftigt, wäre der dafür erforderliche Kostenaufwand um ein Mehrfaches höher ausgefallen. Zusätzlich erledigt der Amtsleiter innerhalb seiner Arbeitszeit ebenfalls die Geschäftführertätigkeit für den örtlichen Wasserverband, wofür die Gemeinde einen Kostenersatz von 2.180 Euro vom Verband erhält. Derzeit entspricht der Kostenersatz einem Arbeitszeitaufwand von rund fünf Arbeitstagen pro Jahr. Insbesondere im Hinblick auf anstehende weitere Baumaßnahmen und damit verbundenen zusätzlichen Arbeitsaufwand sollte eine aufwandsentsprechende Anhebung dieses Kostenersatzes erfolgen. Weiters wird von ihm auch die Buchhaltung für die örtlichen sieben Abwassergenossenschaften erledigt. Die Dienstposten für Buchhaltung und Bauamt sind mit GD 17 festgelegt. Nach den Bestimmungen der Oö. Gemeinde-Dienstpostenplanverordnung 2002 wären evtl. sogar Einstufungen in GD 16 möglich. Auch hier ist die Gemeinde bemüht, eine kostengünstige Personalstruktur aufrecht erhalten zu können. Diese vergleichsweise sehr kostengünstige Personalbesetzung in der Verwaltung entlastet auch entsprechend die Finanzlage im ordentlichen Haushalt, da über eine zusätzliche Personalbesetzung auch jährliche Mehrkosten in fünfstelliger Eurohöhe zu erwarten wären. 23

Wie auch bereits im letzten Gebarungseinschaubericht angeführt, besteht bereits seit dem Stichtag der letzten Gemeinderatswahl (über 2000 Einwohner) die Möglichkeit, den Dienstposten des Amtsleiters mit B II-VI/N2-Laufbahn festzusetzen. Die Gemeinde hat bis zum Prüfungszeitpunkt von dieser Möglichkeit noch nicht Gebrauch gemacht. Grundlage ist hierfür eine entsprechende Beschlussfassung im Gemeinderat mit nachfolgender Genehmigung durch die Direktion Inneres und Kommunales. Insbesondere aufgrund des in den letzten Jahren bewiesenen besonderen Einsatzes des Amtsleiters wird diese allgemein angewandte Verbesserungsmöglichkeit besonders befürwortet. Die Durchführung der Personalabrechnung wurde an ein EDV-Unternehmen ausgelagert. Kindergarten Für den zweigruppigen Kindergarten sind 2,75 PE Kindergärtnerinnen (eine Kindergärtnerin mit 87,5 % Beschäftigungsausmaß für unter Dreijährige), 0,4 PE als Stützkraft für ein Integrationskind und 0,85 PE an Helferinnen (incl. Busbegleitung) angestellt. Diese Personalbesetzung ist angemessen und sollte nicht weiter aufgestockt werden. Für das Kindergartenjahr 2011/2012 wird nach dem Jahr 2009/2010 evtl. wieder die Einführung einer dritten Kindergartengruppe überlegt. Die Gruppenhöchstzahl für zwei Gruppen würde nur durch den Besuch gemeindefremder Kinder bzw. die Aufnahme unter dreijähriger Kinder überschritten. Vor allem aus finanziellen Gründen ist die Einrichtung dieser dritten Gruppe (womit der gesamte Kindergarten nicht mehr wie bisher voll ausgelastet wäre) besonders kritisch zu prüfen. Bauhof Im Bauhof der Gemeinde Feldkirchen bei Mattighofen sind zwei vollbeschäftigte Arbeiter angestellt. Sie sind beide als Facharbeiter in der Entlohnungsgruppe GD 19 eingestuft. Bezogen auf die Gemeindegröße ist diese Personalbesetzung angemessen. Reinigung Insgesamt sind im Reinigungsbereich 1,43 PE angestellt. Zusätzlich werden die Reinigungsarbeiten im Gemeindeamt von einem Reinigungsunternehmen erledigt. Spätestens mit der Pensionierung einer der beschäftigten Reinigungskräfte ist die Auslagerung weiterer Arbeiten zu prüfen. Aus- und Fortbildung Für die Aus- und Fortbildung wurden im Jahr 2010 insgesamt 1.793,60 Euro aufgewendet. Im Verhältnis zum Gesamtpersonalaufwand der Bediensteten entspricht dies einem Prozentsatz von 0,33 %. Damit liegt die Gemeinde vergleichsweise niedrig. Diesem wichtigen Bereich ist auch zukünftig ein hoher Stellenwert einzuräumen. 24

Öffentliche Einrichtungen Wasserversorgung Wasserversorgung 100.000 80.000 EURO 60.000 40.000 20.000 0-20.000 10.286 2.900-6.322-9.907 2008 2009 2010 2011 VA Gesamteinnahmen 84.267 83.349 78.920 92.700 Gesamtausgaben 73.980 89.671 88.827 89.800 Abgang/Überschuss 10.286-6.322-9.907 2.900 Werte ohne Interessentenbeiträge, Investitionen, Rücklagenbew egungen und Gew innentnahmen Die Gemeinde Feldkirchen bei Mattighofen ist Mitglieds- und Sitzgemeinde des Wasserverbandes Oberes Innviertel. Jede der fünf beteiligten Gemeinden hält den gleichen Anteil von 20 %. Jede Gemeinde hat nach dem angefallenen Wasserbezug entsprechende Kostenersätze zu leisten. Die Abrechnung erfolgt nach dem von den einzelnen Gemeinden selbst an ihre Bürger verrechneten Wasserverbrauch, mangels Zähler an den Gemeindegrenzen nicht nach der tatsächlich von der Gemeinde übernommenen Wassermenge; Wasserverluste gehen damit zu Lasten des Verbandes. Größere Baumaßnahmen sind derzeit bei der Gemeinde nicht, jedoch im Verbandsbereich geplant. Durch die Errichtung eines weiteren Hochbehälters bzw. eines zweiten Brunnens im Verbandsgebiet soll die Versorgungssicherheit gehoben werden. Der Anschlussgrad liegt in der Gemeinde Feldkirchen b.m. nach den Angaben in der Gebührenkalkulation bei annähernd 75 %. In den Jahren 2009 und 2010 verzeichnete die Gemeinde Abgänge bei dieser Einrichtung. Der Überschuss des Jahres 2008 kam dadurch zustande, dass in diesem Jahr deutlich niedrigere Vorschreibungen vom Wasserverband erfolgten. Im Jahr 2011 wird nach den Angaben im Voranschlag wieder ein geringfügiger Überschuss erwartet. Dies ist auf zwei Ursachen zurückzuführen: Mit 1. August 2010 wurde der bei Abgangsgemeinden aufsichtsbehördlich geforderte Zuschlag von 20 Cent auf die landesweit gültigen Mindestgebühren festgesetzt. Damit wird das Jahresaufkommen um rund 7.000 bis 8.000 Euro steigen. 25