01.08 ÄndFNPverfverm Stadt Rosenheim Flächennutzungsplan Inhalt des 8. Änderungsverfahrens Baugebietsausweisung Mitterfeld M 1 : 5000 Planfassung vom Juni 2004 Stadtplanungsamt
Flächennutzungsplan 8. Änderung des Flächennutzungsplanes; Baugebietsausweisung Mitterfeld Erläuterungsbericht Bisherige Nutzung und Darstellung im Flächennutzungsplan Planungserfordernis Die Fläche der vorliegenden Änderung ist im wirksamen Flächennutzungsplan vom 12.12.1995 als landwirtschaftliche Fläche bzw. im nördlichen Anschluss an die ursprüngliche Wohnbebauung als Gemeinbedarfsfläche für einen Kindergarten dargestellt. Bereits im Rahmen des ursprünglichen Aufstellungsverfahrens für den Flächennutzungsplan war eine nord-westliche Ausweitung bzw. Abrundung des bestehenden Wohngebietes Mitterfeld diskutiert, dann aber doch nicht beschlossen worden. Nutzungsänderung, Einbindung in die Umgebung Im Sinne einer langfristig angelegten städtischen Baulandpolitik hat der Stadtrat dann in seiner Sitzung vom 26.11.1997 mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Mitterfeld diese nord-westliche Ausweitung bzw. Abrundung beschlossen, deren vordringliches Ziel die Deckung des mittelfristigen und langfristigen Wohnbedarfs junger Familien, insbesondere der ortsansässigen Wohnbevölkerung ist. Städtebaulich bietet sich diese Wohngebietserweiterung als Abrundung des Wohngebiets Mitterfeld an, da dieses bislang keinerlei Abschluss bzw. Übergang zu den landwirtschaftlichen Flächen der Umgebung aufweist. Der Siedlungskörper wird in vertretbarer Weise erweitert, ohne die Siedlungsgliederung in westlicher und nördlicher Richtung zu gefährden. Die ursprünglich vorgetragene Gemeinbedarfsfläche für einen Kindergarten kann an dieser Stelle entfallen, da mit den Standorten an Gluck- und Schillerstraße der entsprechende Bedarf in Rosenheim Nord abgedeckt ist. Statt dessen wird eine Grünfläche für einen Spielplatz für Kleinkinder angeboten. Modellhafter Wohnungsbau im Änderungsbereich Städtebauliche Grundzüge Zur Vorbereitung und Realisierung des Vorhabens wurde ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt, in dessen Rahmen der Entwurf des 1. Preisträgers für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens empfohlen wurde. Städtebaulicher Inhalt des Wettbewerbs war, eine ökologisch orientierte und energiesparende Bebauung mit Modellcharakter bei hohem Verdichtungsgrad zu entwickeln. Der städtebauliche Entwurf der Preisträger rundet den Ortsrand von Mitterfeld ab. Die Erschließung erfolgt über den Mitterweg und von Süden über die Ebersberger Straße und die Landsberger Straße. Die Durchfahrt des Baugebietes von Ost nach West ist nicht möglich. Zusammen mit den gliedernden Plätzen und Grünflächen innerhalb des Plangebiets entsteht eine hohe Qualität des Wohnumfeldes. Der Entwurf bietet drei variierbare Haustypen an, die zum Teil Ausbaumöglichkeiten im Dachgeschoss zulassen Die konsequente Südorientierung aller Haustypen ermöglicht die Realisierung von Niedrigenergie- bzw. Passivhausstandards. Zwischenzeitlich wurde der Wettbewerbsentwurf in einer Zusammenarbeit zwischen den Preisträgern, den Auslobern und Stadtplanung auf Anforderungen der Umsetzung überprüft. Dabei wurden folgende vom Wettbewerbsergebnis abweichende Planungsvorgaben formuliert:
- Anlagerung von Ausgleichsflächen mit einem Spielbereich für über 12-jährige Kinder an den nordwestlichen Bebauungsrand; - Verbesserung der Zuordnung der Stellplätze zu den einzelnen Bauabschnitten; - Gestaltung des Straßenraums und Ausbildung einer Wendeanlage mit öffentlichen Stellplätzen; - Optimierung der angestrebten Flächennutzung bei öffentlichen Grün- und Verkehrsflächen sowie Nettobauland; - Optimierung der Einzelgrundstücke und Ausrichtung aller Baukörper nach Süden und Westen. Natur- und Landschaft - Eingriffsregelung Die notwendigen Ausgleichsflächen werden entsprechend dem Leitfaden des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen zur "Eingriffsregelung in der Bauleitplanung" berechnet. ERFASSEN UND BEWERTEN VON NATUR UND LANDSCHAFT Das Plangebiet wird bisher als Ackerland intensiv genutzt. Gehölze oder andere ökologisch wichtige Kleinstrukturen sind nicht vorhanden. Die Bedeutung der Flächen des Plangebietes sind in Bezug auf die Kategorien der Schutzgüter Wasser, Boden, Klima und Luft, Arten und Lebensräume und Landschaftsbild/Ortsbild gering. Das gesamte Plangebiet fällt somit in Kategorie I (Gebiete mit geringer Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild). ERFASSEN DER AUSWIRKUNGEN DES EINGRIFFS UND WEITERENTWICKLUNG DER PLANUNG Die geplante Bebauung besteht überwiegend aus Reihenhäusern, am südlichen Rand aus Doppel- und Einzelhäusern. Es ist eine Grundflächenzahl GRZ von 0,5 vorgesehen. Diese Flächen sind dem Typ A (Flächen mit hohem Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad, d.h. GRZ > 0,35) zuzuordnen. Bei Überlagerung der Kategorie I (s.o.) mit Flächen das Typs A entsteht ein Bedarf an ökologischen Ausgleichsflächen in Höhe von 0,3 bis 0,6 der Eingriffsfläche. Die geplanten und im folgenden aufgeführten Maßnahmen zur Vermeidung von erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen rechtfertigen die Auswahl des niedrigsten Faktors 0,3 aus der Faktorenspanne der Schutzgüter. ERMITTLUNG DES UMFANGS ERFORDERLICHER AUSGLEICHSFLÄCHEN Als Eingriffsfläche wird die Gesamtfläche der Bauparzellen verwendet incl. derjenigen öffentlichen Straßen, welche im Zuge der Baugebietserschließung neu erstellt werden. Nicht eingerechnet werden die öffentlichen Verkehrsgrünflächen, der öffentliche Kinderspielplatz und die privaten Gemeinschaftsgrünflächen, da diese durch die Pflanzmaßnahmen ökologisch aufgewertet werden. Die Eingriffsfläche beträgt 35.738 m 2. Bei Anwendung des Kompensationsfaktors 0,3 entsteht ein Bedarf an Ausgleichsflächen in Höhe von 10.721 m 2. AUSWAHL GEEIGNETER FLÄCHEN UND MASSNAHMEN ZUM AUSGLEICH Die Ausgleichsmaßnahmen auf der Grünfläche im Nordwesten mit 6.989 m 2 sind: Anlage von extensiven Wiesen, Geländemodellierung mit unterschiedlich exponierten Hangflächen und lockerer Bepflanzung aus wärmeliebenden und trockenheitsverträglichen Gehölzen, Anpflanzung eines Pulks aus Vogelkirschen und einer Weidenhecke. Die Fläche wird im Flächennutzungsplan in ihrer Gesamtheit als Grünfläche für einen Kinderspielplatz sowie für eine Parkanlage dargestellt. Die zum Ausgleich erforderlichen Flächen können nur zu knapp 73 % innerhalb des Baugebiets bereitgestellt werden. Es besteht ein Defizit von ca. 3.732 m². Dieses Defizit wird auf der Rosenheimer Flur-Nummer 1176, Gemarkung Pang, nachgewiesen. Die Fläche befindet sich derzeit im Eigentum der GRWS und wird nach Herstellung der Maßnahmen auf die Stadt Rosenheim übertragen. Die Ausgleichsfläche außerhalb des Plangebiets in den Kalten - Auen liegt in einem Gebiet mit hoher Bedeutung für den Na-turhaushalt und das Land-
schaftsbild. Aufgrund der bereits hohen Wertigkeit der Fläche muss der Ausgleich mit dem Faktor 1 : 2 erfolgen. Es entsteht ein Bedarf von 7.464 m². ORTSRAND UND DURCHGRÜNUNG Das geplante Wohngebiet bietet Durchgängigkeit für Fußgänger sowohl in Ost-West- als auch in Nord-Süd-Richtung. Für jeden Weg wird eine eigene Baumart gewählt, um ein charakteristisches Erscheinungsbild der Siedlungsteile zu erreichen. Zum Ortsrand im Norden und Westen werden öffentliche Grünstreifen mit Mostobst- Hochstämmen auf Wiesenflächen bzw. gemischte Strauchhecken vorgelagert. Damit wird ein weicher Übergang zur freien Landschaft erzielt und die neu entstehende Bebauung in die Landschaft eingebunden. Die Flächen der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung werden deshalb als solche dargestellt, für die eine Begrünung vorzunehmen ist. Die geplante ökologische Ausgleichsfläche im Nordwesten des Baugebiets bereichert nebenbei das Landschaftsbild und dient in untergeordneter Bedeutung als zusätzlicher Spielbereich für die Bewohner des neuen Quartiers. Dies gilt auch für die beiden öffentlichen Grünflächen an den Wohnwegen. Umweltbelange Auf die möglichen Immissionen und Emissionen aus der Landwirtschaft in der näheren Umgebung wird hingewiesen. Technische Infrastruktur Die technische Infrastruktur incl. verkehrliche Anbindung war für die alte Nutzung gegeben und wird für die neue Nutzung gesichert. Wasserwirtschaft Wegen der Hochlage des Geländes auf der Innterrasse über dem Herderbach ist eine Hochwassergefahr auszuschließen. Denkmalschutz Hinweis: es wird darauf hingewiesen, dass Bodendenkmäler, die bei der Verwirklichung des Vorhabens zutage kommen, der Meldepflicht nach Art. 8 DSchG unterliegen und dem Bayer. Landesamt für Denkmalpflege unverzüglich bekannt gemacht werden müssen. Dieser Hinweis ist im vorliegenden Fall von besonderer Bedeutung, da sich etwa 300 m nördlich des betroffenen Gebietes ein hallstattzeitliches Gräberfeld befindet. März 2004