Ein Milchviehbetrieb wird ökologisch Platzhalter Foto Ökologische Landwirtschaft Perspektiven in Schleswig-Holstein Björn Ortmanns Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein Abteilung 3: Pflanzenbau, Pflanzenschutz, Umwelt Grüner Kamp 15-17, 24768 Rendsburg Tel. 04431-94 53-327, bortmanns@lksh.de 23.02.2015 Referat Ökolandbau der Landwirtschaftskammer SH angesiedelt in Abt. 3 Wissenstransfer (Veranstaltungen, Veröffentlichungen) Zusammenarbeit und Vernetzung Fragestellungen aus der Praxis Landwirtschaftliche Beratung Öko-Versuchswesen (LSV, Anbausystemversuche) 1
Öko-Beratungsteam der Landwirtschaftskammer SH Gert Tiedemann Gerd-Ullrich Krug Björn Ortmanns Gerd Alpers Weitere Beratungskapazitäten der LK SH aus den Bereichen Futterbau, Tierhaltung, Betriebswirtschaft, Gliederung Einführung Richtlinien und Rechtsgrundlagen im Ökolandbau Kontrolle im Ökolandbau Fördermöglichkeiten Umstellen eines Rinder haltenden Betriebes Grundanforderungen zu: Haltung Fütterung Tiergesundheit Tierzukauf 2
Kreislaufwirtschaft im Bio-Betrieb Richtlinien im Ökolandbau 3
EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau Seit 1.1.2009: EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau EG-Öko-Basisverordnung (EG) Nr. 834/2007 Durchführungsverordnung (EG) Nr. 889/2008 Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1235/2008 Durchführungsverordnung (EG) Nr. 345/2008 14 Änderungsverordnungen Detaillierte Vorgaben zu den Bereichen Pflanzenbau: Düngung Pflanzenschutz Saatgut/Jungpflanzen Wildsammlung 4
Tierhaltung: Haltungsanforderungen Umgang mit Tieren Tierbesatz Fütterung Tiergesundheit Tierzucht und zukauf Imkerei Aquakultur Umstellung Verarbeitung Vertrags- und Kontrollwesen Ausschluss von Gentechnik etc. 5
Kontrolle im Ökolandbau 15 zuständige Landesbehörden 18 zugelassene Kontrollstellen mehr als 23.000 Bio-Bauern Kontrolle im Ökolandbau Angemeldete Betriebskontrolle: Betriebsprotokoll (inkl. Schlagliste) Inspektion der Flächen und Wirtschaftsgebäude Belegprüfung, Lieferantenzertifikate Dokumentation und Warenflusskontrolle Inspektionsbericht Abschlussbesprechung Unangekündigte Kontrollen 6
Förderung ökologischer Anbauverfahren Förderprogramme werden von den Ländern umgesetzt Kofinanzierung durch EU und Bund 5 jährige Verpflichtungszeiträume Anschluss-Förderung möglich überwiegend einheitliche Förderbedingungen Gesamtbetriebsumstellung Förderung SH 7
Umstellen eines Rinder haltenden Betriebs (1) Grundanforderungen: Gesamtbetriebsumstellung Tierbesatz 170 kg N/ha, bzw. 1,4 DE Haltungssystem: Laufstallhaltung mit Weidegang (oder Auslauf) Anbindehaltung nur in Kleinbetrieben Flächenanforderung 6 m 2 pro Milch-/Mutterkuh Eingestreute Liegefläche max. 50 % Spaltenanteil Umstellen eines Rinder haltenden Betriebs (2) 8
Umnutzung eines Altgebäudes zum Tiefstreustall Reichlich Einstreu auf den Liegeflächen (Stroh zur Einstreu kann aus konv. Betrieben stammen) 9
Hochbox mit Gummimatte ist nicht ausreichend Stroh- oder Sägemehl zur Einstreu von Hochboxen 10
Umstellen eines Rinder haltenden Betriebs (3) Fütterung 100 % ökologisch erzeugtes Futter (A- und U-Ware) mind. 50 % vom eigenen Betrieb Vollmilchtränke, kein MAT Tiergesundheit Anwendung von Naturheilverfahren doppelte Wartezeit max. 3 Behandlungen / Jahr Einschränkungen in der Mittelwahl Enthornen als Ausnahmefall mit Narkose Grünfütterung als Ergänzung zum Weidegang 11
Umstellen eines Rinder haltenden Betriebs (4) Tier-Zukauf nur von Bio-Betrieben Konv. Tierzukauf möglich für... Männliche Zuchttiere Weibliche Zuchttiere, die noch nicht geboren haben (bis zu 10% des Bestands an ausgewachsenen Tieren). Eine schriftliche Ausnahmegenehmigung durch die Kontrollstelle/Kontrollbehörde und/oder den Anbauverband ist dazu erforderlich Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: Björn Ortmanns Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein Abteilung 3: Pflanzenbau, Pflanzenschutz, Umwelt Grüner Kamp 15-17, 24768 Rendsburg Tel. 04431-94 53-327, bortmanns@lksh.de 23.02.2015 12