Kompetenzblatt 28. Einführung in die Philosophie (I): Die theoretische Philosophie Immanuel Kants ( )

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Transkript:

Kompetenzblatt 28 Einführung in die Philosophie (I): Die theoretische Philosophie Immanuel Kants (1724-1804) 1. Texte zur theoretischen Philosophie Kants 1.1. Kritik der reinen Vernunft (1781), Vorrede, A VII, VIII. Die menschliche Vernunft hat das besondere Schicksal in einer Gattung ihrer Erkenntnisse: dass sie durch Fragen belästigt wird, die sie nicht abweisen kann, denn sie sind ihr durch die Natur der Vernunft selbst aufgegeben, die sie aber auch nicht beantworten kann, denn sie übersteigen alles Vermögen der menschlichen Vernunft. In diese Verlegenheit gerät sie ohne ihre Schuld. Sie fängt von Grundsätzen an, deren Gebrauch im Laufe der Erfahrung unvermeidlich und zugleich durch diese hinreichend bewährt ist. Mit diesen steigt sie (wie es auch ihre Natur mit sich bringt) immer höher, zu entfernteren Bedingungen. Da sie aber gewahr wird, dass auf diese Art ihr Geschäfte jederzeit unvollendet bleiben müsse, weil die Fragen niemals aufhören, so sieht sie sich genötigt, zu Grundsätzen ihre Zuflucht zu nehmen, die allen möglichen Erfahrungsgebrauch überschreiten und gleichwohl so unverdächtig scheinen, dass auch die gemeine Menschenvernunft damit im Einverständnis stehet. Dadurch aber stürzt sie sich in Dunkelheit und Widersprüche, aus welchen sie zwar annehmen kann, dass irgendwo verborgene Irrtümer zu Grunde liegen müssen, die sie aber nicht entdecken kann, weil die Grundsätze, deren sie sie bedient, da sie über die Grenze aller Erfahrung hinausgehen, keinen Probierstein der Erfahrung mehr anerkennen. Der Kampfplatz dieser endlosen Streitigkeiten heißt nun Metaphysik. 1.2. Logik. Ein Handbuch zu Vorlesungen (1800), Einleitung, A 25, 26. Denn Philosophie in der letzten Bedeutung ist ja die Wissenschaft der Beziehung alles Erkenntnisses und Vernunftgebrauchs auf den Endzweck der menschlichen Vernunft, dem, als Seite 1

dem obersten, alle anderen Zwecke subordiniert sind und sich in ihm zur Einheit vereinigen müssen. Das Feld der Philosophie [ ] lässt sich auf folgende Fragen bringen: Was kann ich wissen? Was soll ich tun? Was darf ich hoffen? Was ist der Mensch? Die erste Frage beantwortet die Metaphysik, die zweite die Moral, die dritte die Religion, und die vierte die Anthropologie. Im Grunde könnte man aber alles dieses zur Anthropologie rechnen, weil sich die drei ersten Fragen auf die letzte beziehen. Der Philosophie muss also bestimmen können die Quellen des menschlichen Wissens den Umfang des möglichen und nützlichen Gebrauchs alles Wissens, und endlich die Grenzen der Vernunft. Das letztere ist das Nötigste, aber auch das Schwerste, um das sich aber der Philodox nicht bekümmert. Zu einem Philosophen gehören hauptsächlich zwei Dinge: 1) Kultur der Talents und der Geschicklichkeit, um sie zu allerlei Zwecken zu gebrauchen. 2) Fertigkeit im Gebraucht aller Mittel zu beliebigen Zwecken. Beides muss vereinigt sein; denn ohne Kenntnisse wird man nie ein Philosoph werden, aber nie werden auch Kenntnisse allein den Philosophen ausmachen, wofern nicht eine zweckmäßige Verbindung aller Erkenntnisse und Geschicklichkeiten zur Einheit hinzukommt, und eine Einheit in die Übereinstimmung derselben mit den höchsten Zwecken der menschlichen Vernunft. Es kann sich überhaupt keiner einen Philosophen nennen, der nicht philosophieren kann. Philosophieren lässt sich aber nur durch Übung und selbsteigenen Gebrauch der Vernunft lernen. 2. Systematische Annäherung: Apriorische und aposteriorische Erkenntnisse, synthetische und analytische Urteile/Sätze Kants Erkenntnis- bzw. Urteilstheorie erwächst aus dem Anliegen seiner theoretischen wie praktischen Philosophie überhaupt, inbetreff des Menschen als Ganzem und Einem, also hinsichtlich Wissen, Handeln und Glauben des Menschen zu Aussagen ( Urteilen ) zu gelangen, die sicher, irrtumsfrei und damit allgemeinverbindlich sind. Darin teilt Kant das Anliegen der überlieferten Metaphysik bzw. Ontologie, schließt sich aber insbesondere Rene Descartes Seite 2

(1596-1650) an. Jedoch findet Kant, diesem widersprechend, die Garantie dafür, zwingend wahre Aussagen formulieren zu können, nicht im Rekurs auf ein präreflexives Cogito (cogito, [ergo] sum), sondern in der definitorischen Beschränkung des Leistungsvermögens menschlichen Erkennens auf jenes Gebiet, das von Kant in Übernahme der philosophischen Tradition als (bloße) Erscheinung benannt wird. Gleichwohl, aber gerade auch aufgrund dessen, dass Kants Erkenntnislehre solchermaßen in einem (nicht psychologistischen, sondern philosophischen, urteilslogischen) Subjektivismus gründet, ist sie in der Lage, fundierende Argumentationsbasis zu sein für die aus den anderen Bereichen der Philosophie erwachsenden Fragestellungen bis hin zu jenen Problembereichen, die er der klassischen Metaphysik entnimmt. M.a.W.: Die nicht nur, aber vor allem außerhalb philosophischer Fachkreise so häufig mit Hinweis auf Kant propagierte Abwendung von Fragestellungen, die den egoitären Dunstkreis entfesselter Beliebigkeit, nebulösen Fürwahrhaltens, empirisch-unmittelbarer Tatsächlichkeit und individualistischer Genussfreudigkeit überschreiten, kann sich mitnichten auf Kant berufen. Denn der Subjektivismus dessen Erkenntnislehre ist entgegen jener anderslautender Annäherungsversuche geschuldet dem Anliegen, allgemeinverbindliche, ja kategorische Urteile im Bereich der Moral/Ethik und der Metaphysik formulieren zu können, einschließlich der philosophischen Gotteslehre. Eine Beliebigkeitsrede, ein alles ist subjektiv liegt Kant fernst, sie entspringt lediglich der Denkfaulheit oder -unfähigkeit heutiger Rezipienten bzw. gerade im schulischen Kontext Bequembürger. In diesem Sinne kann eine Klärung der Gemeinsamkeiten und Unterschiede folgender acht Sätze uns in die Lage versetzen, den kantschen Gedankenkosmos einführend abzumessen. Es handelt sich bei ihnen um von Kant selbst explizierte Beispielsätze: 1 a) 7 + 5 = 12 b) Die Winkelsumme jeden Dreiecks beträgt 180 c) In einem geschlossenen System bleibt die Menge der Materie immer gleich d) Jedes Ereignis hat eine Ursache e) Ich habe eine Seele f) Die Welt ist endlich/die Welt ist unendlich g) Es gibt Freiheit/Es gibt keine Freiheit h) Gott existiert 1 Zur systematischen und schriftlichen Verortung dieser Sätze: Satz (a) und (b) sind Gegenstand der Transzendentalen Ästhetik innerhalb Kants Kritik der reinen Vernunft (KrV), Satz (c) und (d) Gegenstand der Transzendentalen Analytik innerhalb der KrV und Satz (e), (f), (g) und (h) Gegenstand der Transzendentalen Dialektik innerhalb der KrV. Seite 3

2.1. Apriorische und aposteriorische Erkenntnis (KrV B 1-10) Erkenntnisse aposteriori ( vom späteren ): Erkenntnisse, die in Sinneseindrücken begründet sind (sehen, riechen, hören, ): Ursprung der Erkenntnis ist die Erfahrung. Erkenntnisse apriori ( vom früheren ): Erkenntnisse, die von Sinnen unabhängig, die frei von Erfahrung sind: Ursprung der Erkenntnis ist die Vernunft. Kant kritisiert den Empirismus (: Alles Erkennen entstammt aus der Erfahrung; Sätze, d. h. Urteile bzw. Behauptungen, sind nur wahr, wenn sie durch die Erfahrung belegt/bestätigt werden können) und entwirft gegen den Empirismus seine KrV als das Programm und als die Gehalte einer ausschließlich ( schlechterdings ; KrV B 3) auf apriorische Erkenntnisse aufbauenden Wissenschaft des Wissens, der Vernunft, der Sätze und Urteile. Denn es geht Kant um die Generierung von Sätzen/Urteilen, die zweifelsfrei wahr sind. Als Satz/Urteil zweifelsfrei wahr zu sein bedeutet aber, zwei Kriterien erfüllen zu müssen, die beide ausschließlich apriorischen Sätzen zu eigen sind. Als diese zwei Eigenschaften, aufgrund derer sich zweifelfrei wahre Sätze/Urteile von jenen Sätzen/Urteilen unterscheiden, die nur möglicherweise wahr sind, werden von Kant genannt: a) Zweifelsfrei wahre Sätze/Urteile sind in strengem Sinn notwendige Sätze/Urteile: Etwas kann gar nicht anders sein als es ist etwas ist unmöglich anders als es ist: Kein Andersseinkönnen! b) Zweifelsfrei wahre Sätze/Urteile sind in strengem Sinne allgemeine Sätze/Urteile: Etwas ist ausnahmslos das, was es ist von etwas gibt es unmöglich eine Ausnahme: Keine Ausnahme! Und da nun durch Erfahrung (also aposteriorisch) nur Tatsachen (vgl. Hume, 1711-1776), nicht aber die Unmöglichkeiten eines Andersseinkönnens (a) oder einer Ausnahme (b) belegt werden können, sind nicht Erfahrungssätze ( aposteriorische Sätze ), sondern nur erfahrungsfreie ( apriorische ) Sätze geeignet, Kandidaten für die Menge notwendig wahrer Sätze zu sein (also frei zu sein von der Möglichkeit des Irrtums; vgl. Descartes genius malignus Cogito [ergo] sum ). 2.2. Analytische und synthetische Urteile (KrV B 10-14) Hier geht es Kant nicht, wie bei der Unterscheidung zwischen apriorischen und aposteriorischen Sätzen, um den Ursprung (apriorisch aposteriorisch) und um die aus diesem Ursprung folgende Eigenschaften (notwendig und allgemein wahr Seite 4

und daher zweifelfrei wahr möglich und singulär wahr und daher anzweifelbar wahr) eines Satzes/Urteils, sondern darum, was der Geltungsgrund eines Urteils und des von diesem beanspruchten Wahrheitswertes ist. Gültig ist ein Satz / Urteil dann, wenn dessen Bestandteile zulässig verbunden sind. Kant geht es also nicht um den (psychologischen) Urteilsvollzug, sondern um die (logische) Geltung, die von einem Urteil gesetzt (beansprucht) wird, ob also einem Subjekt ein Prädikat logisch konsistent zugesprochen wird ( prädikative Struktur der Sprache ). Ein derartiges Zusprechen, eine derartige Verbindung der Bestandteile eines Satzes kann analytisch oder synthetisch sein. (1) Analytisch ist ein Urteil/Satz, dessen Prädikat bereits (versteckt) im Subjekt enthalten ist ( Der Kreis ist rund, Alle Körper sind ausgedehnt, Ein Junggeselle ist unverheiratet ): 2 Ein Urteil/Satz ist i.s. Kants analytisch wahr, wenn es sich allein aus den logischen Gesetzen ergibt, d.h. aus den sprachlichen Bedeutungs- bzw. Zuordnungsregeln und aus dem Nichtwiderspruchsprinzip. Das Prädikat eines analytischen Urteiles/Satzes erläutert bzw. expliziert also nur die Kenntnisse, die mit dem Subjekt dieses Satzes bereits vorliegen. Die Kriterien der analytischen Wahrheit eines Satzes/Urteils sind nach Kant damit: a) Die Bedeutungsregeln der betreffenden Sprache, mithin Der Begriff des Subjekts des betreffenden Satzes/Urteiles ( Kreis ) Der Begriff des Prädikates des betreffenden Satzes/Urteils ( rund ) b) Das Nichtwiderspruchsprinzip 3 (2) Synthetisch ist ein Urteil/Satz, dessen Prädikat nicht im Subjekt enthalten ist, sich also nicht nur durch Beachtung der sprachlichen Bedeutungs- und der logischen Geltungsregeln ergibt. Das Prädikat eines synthetischen Satzes/Urteiles erweitert bzw. ergänzt also jene Erkenntnisse, die mit dem Subjekt dieses Satzes bereits vorliegen. 4 Kant: Nur wenn es synthetische Urteile apriori gibt, sind metaphysische Sätze möglich. Kant verneint diese Möglichkeit, die knapp 900 Seiten seiner KrV be- 2 S.o., Fußn. 1 (Satz (a) und (b) sind analytische Sätze); vgl. KrV B 10. 3 Vgl. KrV B 12. 4 S.o., Fußn. 1 (Satz (c) und (d) sind synthetische Sätze). Seite 5

gründen diese Ablehnung: Kant meint beweisen zu können, dass es keine synthetischen Urteile a priori gibt. 5 Informationen zum Text Quellen: Kant, Immanuel, Kritik der reinen Vernunft (1781/1787), in: Ders., Werke, Bd.3-4: Kritik der reinen Vernunft (1956), Darmstadt (WBG) 5 1983, B III / A III B 884 / A 856, S. 7-712. Kant, Immanuel, Logik. Ein Handbuch zu Vorlesungen (1800), in: Ders., Werke, Bd.5: Schriften zur Metaphysik und Logik (1958), Darmstadt (WBG) 5 1983, A III A 232, S. 419-582. 5 Über den Wahrheitswert der metaphysischen Sätze (e)-(h) kann nicht entschieden werden, da es hierfür in der Diktion Kants möglich sein müsste, synthetische Urteile apriori zu bilden Urteile also, die ausschließlich kraft der Mittel und des Vermögens der Vernunft erkenntniserweiternd wären. Seite 6