Ein Jahr Pflegereform aus Sicht des MDK-WL Dr. Stephan Knoblich Leiter des Fachreferates Pflege im MDK -WL Leiter der SEG 2 Pflege Expertentag Pflege 2018 Dortmund 15.01.2018 Geschäftsführer: Dr. Ulrich Heine Ärztlicher Direktor: Dr. Martin Rieger MDK Westfalen-Lippe
Entwicklung Aufträge zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit 690.604 527.355 518.051 505.228 572.301 538.380 235.091 222.951 232.562 167.285 191.100 179.995 183.015 196.579 Q1 16 Q2 16 Q3 16 Q4 16 Q1 17 Q2 17 Jan 17 Feb 17 Mrz 17 Apr 17 Mai 17 Jun 17 Jul 17 Aug 17 Veränderung zum Vorjahreszeitraum 9,3% 17,2% 31,0% 3,9% 37,8% 23,6% 31,8% 18,8% 1,3% 15,3% 15,2% -5,0% -0,4% -6,8% 12. Oktober 2017 Seite 2
Entwicklung Pflegebegutachtungen 417.215 425.913 415.349 418.710 456.308 451.216 Davon 423.985 Begutachtungen nach neuem Verfahren (94,0%) Davon 163.004 Begutachtungen nach neuem Verfahren (98,8%) 158.771 130.384 167.153 136.295 163.216 151.705 154.529 165.066 Q1 16 Q2 16 Q3 16 Q4 16 Q1 17 Q2 17 Jan 17 Feb 17 Mrz 17 Apr 17 Mai 17 Jun 17 Jul 17 Aug 17 Veränderung zum Vorjahreszeitraum 5,1% 1,7% 5,1% 9,4% 5,9% 9,7% 19,9% 25,2% 1,9% 14,5% 15,0% -0,5% -8,6% -7,1% 12. Oktober 2017 Seite 3
Die Vorbereitung Erarbeitung eines bundesweit einheitlichen Schulungskonzeptes Durchführung der Multiplikatorenschulung und der Gutachterschulungen Durchführung der Professionalisierungsphase Supervision und Beseitigen von gutachtlichen Unsicherheiten Flankierende Maßnahmen 12. Oktober 2017 Seite 4
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das NBI im Überblick Sechs Lebensbereiche ( Module ) werden betrachtet und gewichtet. 21.01.16 Seite 5 Dr. Stephan Knoblich
Altes Verfahren Neues Verfahren (NBI) 12. Oktober 2017 6
Das Echo der Gutachter Das Begutachtungsinstrument ist umfassender und differenzierter Das Begutachtungsinstrument umfasst alle relevanten Bereiche des täglichen Lebens Das Begutachtungsinstrument ist in sich logisch und daher leicht nachvollziehbar Das Begutachtungssystem ist komplex, insbesondere die Bewertungssystematik 12. Oktober 2017 Seite 7
Berechnung Modul 5 Für die Bereiche 4.5.1 bis 4.5.7 4.5.8 bis 4.5.11 wird jeweils ein Durchschnittswert pro Tag errechnet Anzahl der täglichen Maßnahmen werden addiert Anzahl der wöchentlichen Maßnahmen werden addiert und durch 7 dividiert Anzahl der monatlichen Maßnahmen werden addiert und durch 30 geteilt seltenere Maßnahmen bleiben unberücksichtigt 12. Oktober 2017 Seite 8
Berechnung Modul 5-4.5.1 bis 4.5.7 Die Maßnahmen kommen seltener als einmal täglich vor = 0 ein- bis dreimal täglich vor = 1 Punkt mehr als drei- bis achtmal täglich vor = 2 Punkte mehr als achtmal täglich vor = 3 Punkte 12. Oktober 2017 Seite 9
Berechnung der Punktwerte 4.5.8 bis 4.5.11 die Maßnahmen kommen seltener als einmal wöchentlich vor = 0 Punkt ein- bis mehrmals wöchentlich vor = 1 Punkt ein- bis unter dreimal täglich vor = 2 Punkte mindestens dreimal täglich vor = 3 Punkte 12. Oktober 2017 Seite 10
Punktwerte 4.5.12 bis 4.5.15 5.13 und 5.14 jede wöchentliche Maßnahme 4,3 Punkte jede monatliche Maßnahme 1 Punkt 5.12 und 5.15 jede wöchentliche Maßnahme jede monatliche Maßnahme 5.12 (z. B. Beatmung) täglich 8,6 Punkte 2 Punkte 60 Punkte 0 bis unter 4,3 = 0 4,3 bis unter 8,6 = 1 Punkt 8,6 bis unter 12,9 = 2 Punkte 12,9 bis unter 60 = 3 Punkte 60 und mehr = 6 Punkte 12. Oktober 2017 Seite 11
Berechnung Modul 5 Beispiel: 5.1 5.7 2 Punkte 5.8 5.11 2 Punkte 5.12 5.15 2 Punkte 5.16 0 Punkte 6 Punkte 0 Punkte: gewichtete Punkte = 0 1 Punkt: gewichtete Punkte = 5 2 bis 3 Punkte: gewichtete Punkte = 10 4 bis 5 Punkte: gewichtete Punkte = 15 6 bis 15 Punkte: gewichtete Punkte = 20 12. Oktober 2017 Seite 12
Hohe fachliche Anforderungen an unsere GutachterInnen Vermehrte Aufnahme von anamnestischen Kriterien 12. Oktober 2017 Seite 13
Modul 2 12. Oktober 2017-14 -
12. Oktober 2017-15 -
Modul 3 12. Oktober 2017-16 -
12. Oktober 2017-17 -
Modul 6 12. Oktober 2017-18 -
Hohe fachliche Anforderungen an unsere GutachterInnen Stärkung des Empfehlungsteiles im Gutachten Empfehlungen zur Rehabilitation Empfehlung zur Prävention 12. Oktober 2017 Seite 19
Erhöhte Anforderungen an die GutachterInnen Empfehlungen zur Optimierung therapeutischer Maßnahmen 12. Oktober 2017 Seite 20
Hohe fachliche Anforderungen an unsere GutachterInnen Empfehlungen zur Optimierung der räumlichen Umgebung Empfehlung zu edukativen Maßnahmen 12. Oktober 2017 Seite 21
Größere Bedeutung der Gutachten Empfehlungen zu Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln Neu: 18 (6a) SGB XI : (2) Die Empfehlungen gelten hinsichtlich Hilfsmittel und Pflegehilfsmitteln, die den Zielen von 40 SGB XI dienen, jeweils als Antrag auf Leistungsgewährung, sofern der Versicherte zustimmt. (4) Bezüglich der empfohlenen Hilfsmittel wird die Notwendigkeit der Versorgung nach 40 Abs.1 Satz 2 vermutet. (5) Bis zum 31.12.2020 wird auch die Erforderlichkeit der empfohlenen Hilfsmittel, die den Zielen von 40 dienen, nach 33 Abs.1 SGB V vermutet; (6) Insofern bedarf es keiner ärztlichen Verordnung gemäß 33 Abs. 5a SGB V. 12. Oktober 2017 Seite 22
Größere Bedeutung der Gutachten 12. Oktober 2017 Seite 23
Fazit Die Gutachter sind für ihre Aufgabe gut gerüstet Die Gutachter sind vertraut mit der Systematik des (neuen) Begutachtungsinstrumentes Die Gutachter schätzen das (neue) Begutachtungsinstrument Das (neue) Begutachtungsinstrument stellt erhöhte Anforderungen an die gutachtliche Expertise Den Gutachten kommt eine größere Bedeutung zu 12. Oktober 2017 Seite 24
To do Erarbeitung weiterer vertiefender (Arbeits-) Materialien Studienheft Laufende Aktualisierung der Sammlung der FAQ (ergänzende Erläuterungen zu der BRi) Enger MDK übergreifender Austausch 12. Oktober 2017 Seite 25
Aufträge 45000 40000 35000 30000 25000 20000 Bestand pro Monat Eingänge 15000 10000 5000 0 Monat 12. 10. 2017 Seite 26 Dr. Stephan Knoblich
Aufträge 45000 40000 35000 Bestand pro Monat Eingänge Produkte 30000 25000 20000 15000 10000 5000 0 Monat 12. 10. 2017 Seite 27 Dr. Stephan Knoblich
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