DIALOG über die betriebliche Altersversorgung (bav) bav-kompetenz-center LZ 7710 WWK Lebensversicherung a. G. 80292 München Telefon: (0 89) 51 14-3456 Fax: (0 89) 51 14-3499 E-Mail: bav@wwk.de Internet: wwk.de Ausgabe 90 vom 14.08.2013 Verfasser: Christian Schröder Verteiler 23, 25, 28, 30, 31, 32, 33, 35, 40, 42 Betriebliche Altersversorgung (bav) in der Lohnabrechnung Neuerungen durch die Entgeltbescheinigungsverordnung Zum 01.07.2013 ist die Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) in Kraft getreten. Damit wird die Darstellung der Entgeltabrechnung für Arbeitnehmer künftig verbindlich geregelt. Das wurde erforderlich, weil die Entgeltabrechnungen sich bisher je nach verwendeter Vorlage bzw. Abrechnungssoftware mehr oder weniger stark voneinander unterschieden haben und sich dies in der Praxis als nachteilig erwiesen hat. Auch die bav ist von den Änderungen betroffen. Am Nettoaufwand für den Arbeitnehmer ändert sich jedoch nichts lediglich die Darstellung in der Entgeltabrechnung verändert sich. Bei DATEV-Abrechnungen kommt es zu Korrekturbuchungen in Form von Nachberechnungen, die keine Veränderung des Netto-s bewirken, bei Arbeitnehmern jedoch zu Verunsicherung führen können. Für Sie ergibt sich die Chance, Ihren Kunden mit Hintergrundinformationen Sicherheit zu geben und unterstützend zur Seite zu stehen. Eine Übersicht der Neuerungen finden Sie in der beigefügten Anlage. Mit freundlichen Grüßen Ihr bav-kompetenz-center i. A. Christian Schröder Anlage: Übersicht der Neuerungen bav in der Lohnabrechnung
1. Neuerungen durch die Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) Gemäß 1 Abs. 3 Nr. 3 der EBV dürfen sich Entgeltumwandlungen im Sinne des 1 Abs. 2 Nr. 3 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) und Beiträge der Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Zukunftssicherung weder erhöhend noch mindernd auf das Gesamtbruttoentgelt auswirken. Das Gesamtbruttoentgelt setzt sich regelmäßig aus verschiedenen Entgeltteilen zusammen. Diese können für sich jeweils steuerfrei oder steuerpflichtig bzw. sozialversicherungsfrei (svfrei) oder sozialversicherungspflichtig (sv-pflichtig) sein. Die Auswirkung der bav auf das Steuer- und Sozialversicherungsbrutto bleibt unverändert bestehen. 2. Entgeltumwandlung 2.1 Bisherige Darstellung Bislang wurde das Gesamtbruttoentgelt durch den Beitrag zur Zukunftssicherung erhöht und durch die Entgeltumwandlung entsprechend reduziert. Dies wurde in der Entgeltbescheinigung durch eine einfache Plus-Minus-Rechnung von steuer- bzw. sv-pflichtigem und steuer- bzw. sv-freiem Entgelt dargestellt. Die Spalte GB steht hier für, das Kürzel J besagt, dass sich dieses durch die Buchung entsprechend verändert (wird zunächst erhöht und dann wieder reduziert). Das bleibt somit gleich, setzt sich nur anders zusammen. 911 Betr.AV.AN lfd.st-frei F F J 100,00 914 Betr.AV.AN lfd.geh.ver L L J -100,00 1.408,40 WWK Direktversicherung -100,00 1.308,40 Seite 1 von 4
2.2 Künftige Darstellung Nachdem die Entgeltumwandlung und der Beitrag zur Direktversicherung künftig keine Auswirkungen mehr auf das haben dürfen, muss dies in den entsprechenden Berechnungen berücksichtigt werden. Statt J für Auswirkungen auf das findet sich künftig ein N in der entsprechenden Spalte. 911 Betr.AV.AN lfd.st-frei F F N 100,00 1.408,40 WWK Direktversicherung -100,00 1.308,40 Es ändert sich bei der reinen Entgeltumwandlung nur die Bezeichnung in der Spalte GB für. Auch der bleibt gleich! Seite 2 von 4
3. Arbeitgeberfinanzierte bav 3.1 Bisherige Darstellung Bislang hat der Beitrag des Arbeitgebers zur Zukunftssicherung das erhöht. Im Gegenzug wurde der Beitrag unter dem Punkt zum Abzug gebracht. 901 Betr.AV.AG lfd.st-frei F F J 50,00 2.050,00 1.413,98 WWK Direktversicherung -50,00 3.2 Künftige Darstellung Die arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung zählt künftig nicht mehr zum. Dadurch entfällt auch der Netto-Abzug! 911 Betr.AV.AG lfd.st-frei F F N 50,00 [HIER KEIN ABZUG MEHR!] Seite 3 von 4
4. Nachberechnungen Mit der Übernahme der Änderungen in die neue Version der häufig eingesetzten DATEV- Software zur Entgeltabrechnung werden Nachberechnungen ausgelöst. Wie diese Buchungen aussehen können, zeigt ihnen das folgende Beispiel. Nachberechnung 06/2013: Nachberechnung 05/2013: Nachberechnung 04/2013: usw Die Nachberechnung hat analog der Änderungen für die Zukunft keine Auswirkungen auf den! Seite 4 von 4