23. März 2015 I 3. Jahrgang, Ausgabe Nr. 11 Bekanntmachungen Seite Nr. 29 / 15 - Öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung des Jahresabschlusses 2013 der SBO Senioreneinrichtungen der ggmbh...266 Nr. 30 / 15 - Bebauungsplan Nr. 902 - Hermannshöhe - für ein Gebiet ca. 110 m südlich der Hermannshöhe östlich der Franz-Vogt-Straße und westlich der Stichstraße der Hermannshöhe hier: Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 902 und öffentliche Auslegung des Planentwurfes 267-268 Bauausschreibungen Sonstige Ausschreibungen Sonstiges, Bürgerversammlungen, Schwertransporte, vergebene Aufträge Informationen über vergebene Aufträge nach 20 Abs. 3 VOB ab einem Wert von 25.000 EURO (ohne Umsatzsteuer) 269-275
Öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung des Jahresabschlusses 2013 der SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum ggmbh Am 16.12.2014 hat die Gesellschafterversammlung der SBO Senioreneinrichtungen der ggmbh nach Empfehlung des Aufsichtsrates in seiner Sitzung vom 30.10.2014 beschlossen, vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der, den Jahresfehlbetrag in Höhe -3.871.001,39 EUR durch die auszugleichen. Am 19.02.2015 wiess der Rat der die Gesellschafterversammlung an folgenden Beschluss zu fassen: Die Gesellschafterversammlung beschließt, den Jahresfehlbetrag in Höhe von -3.600.000,00 EUR durch die auszugleichen. Der verbleibende Verlust in Höhe von 271.001,39 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der vorliegende Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2013 wurde von der Märkische Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Es wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss für das Jahr 2013 liegt in der Zentralen Heimverwaltung der SBO Senioreneinrichtungen der ggmbh, Glockengarten 36, Zimmer 202, 44803 Bochum, zu den allgemeinen Geschäftszeiten öffentlich aus und kann nach telefonischer Vereinbarung (0234/9352-900) eingesehen werden. Bochum, 10.03.2015 Gez. Wolfgang Sendt -Geschäftsführer- Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung ist auch im Internet unter www.bochum.de/amtsblatt veröffentlicht. 266
- Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 902 - Hermannshöhe - für ein Gebiet ca. 110 m südlich der Hermannshöhe östlich der Franz-Vogt-Straße und westlich der Stichstraße der Hermannshöhe hier: Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 902 und öffentliche Auslegung des Planentwurfes Übersichtsskizze zum Bebauungsplan Nr. 902 - - - ungefähre Plangebietsgrenze Der Ausschuss für Planung und Grundstücke hat am 03.03.2015 Folgendes beschlossen: Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 902 - Hermannshöhe - für ein Gebiet ca. 110 m südlich der Herrmannshöhe, östlich der Franz-Vogt-Straße und westlich der Stichstraße der Hermannshöhe in der Fassung vom 28.01.2015 ist einschließlich der Begründung öffentlich auszulegen ( 3 Abs. 2 Baugesetzbuch). Der Entwurf zum Bebauungsplan liegt nebst Begründung und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 31.03.2015 bis 30.04.2015 (einschließlich) im Technischen Rathaus, Hans-Böckler-Straße 19, Zimmer 1.0.210 (Stadtplanungs- und Bauordnungsamt), während der Dienststunden, z. Zt. montags und dienstags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr, mittwochs von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 13.00, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Bei Bedarf können ggf. zusätzliche Termine vereinbart werden. Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umstrukturierung des Gebietes zu einem Wohngebiet und die Sicherstellung einer adäquaten Erschließung. Während der Auslegungszeit kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich oder während der o.g. Zeiten zur Niederschrift beim Stadtplanungs- und Bauordnungsamt vorbringen (Postanschrift:, Amt 61, 44777 Bochum). 267
Es wird auf Folgendes hingewiesen: Der Bebauungsplan wird gem. 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Der Entwurf zum Bebauungsplan und die zur Einsicht ausliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen sind im Internet unter www.bochum.de/bebauungsplaene zugänglich. Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung ist im Internet unter www.bochum.de/amtsblatt zugänglich. Der Auslegungsbeschluss und die öffentliche Auslegung werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Bochum, 16.03.2015 Die Oberbürgermeisterin Dr. Ottilie Scholz 268
bzw. n ab einem Auftragswert von 15.000 EUR (ohne Umsatzsteuer). 0234-9104356 - 0234-9104487 Herr Achim Kindsgrab - AKindsgrab@bochum.de Wartung der Chlorungsanlagen inkl. Sachkundigenprüfung für das Jahr 2015 Hallenfreibad Hofstede Stettiner Str. 1-3 44809 Bochum H. Beierlorzer GmbH Langekamp 20-22 45475 Mülheim 269
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