Einseitig verpflichtende Rechtsgeschäfte im Internationalen Privatrecht

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Jasmin Urlaub Einseitig verpflichtende Rechtsgeschäfte im Internationalen Privatrecht Eine Untersuchung zum Vertrags begriff der Rom I-Verordnung Verlag Dr. Kovac Hamburg 2010

Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis I XIX Einleitung 1 A. Problemaufriss 1 B. Ziel der Arbeit und Gang der Darstellung 5 Teil 1: Einseitig verpflichtende Rechtsgeschäfte im materiellen Recht ausgewählter Hauptrechtsordnungen der EU... 7 11 Deutschland... 8 A. Einzelne Arten von Rechtsgeschäften 8 B. Einseitig verpflichtende Rechtsgeschäfte 9 I. Auslobung ( 657 BGB) 9 1. Historischer Hintergrund der Auslobung 9 2. Dogmatische Kennzeichnung der Auslobung 10 II. Preisausschreiben ( 661 BGB) 11 III. Patronatserklärungen 12 IV. Gewinnzusagen 14 1. Rechtliche Erfassung von Gewinnzusagen 14 2. Normzweck des 661 abgb 17 3. Dogmatische Einordnung der Gewinnzusage i.s.v. 661 a BGB 18 a. Deliktsrechtliche Einordnung 18 b. Gewinnzusage als culpa in contrahendo 20 c. Gewinnzusage als Vertrauens- und Rechtsscheintatbestand 22 d. Gewinnzusage als Schenkungsvertrag 23 e. Gewinnzusage als geschäftsähnliche Handlung 26 f. Gewinnzusage als einseitig verpflichtendes Rechtsgeschäft 27

C. Grenzfälle 31 I. Letter oflntent 31 II. Punktationen, Optionen etc 33 m. Vorhand 35 D. Zusammenfassung 36 2 Österreich............ 37 A. Einseitig verpflichtende Rechtsgeschäfte im österreichischen Recht 37 I. Auslobung und Preisbewerbung ( 860 ABGB) 38 ü. Patronatserklärungen 38 B. Gewinnzusagen im österreichischen Recht 39 I. Regelung des 5 j östkschg 39 n. Dogmatische Einordnung 41 C.Zusammenfassung 43 A. Einseitig verpflichtende Rechtsgeschäfte im italienischen Recht 43 I. Das einseitige Rechtsgeschäft im Codice Civile 43 n. Einseitige Leistungsversprechen 44 1. Zahlungsversprechen und Schuldanerkenntnis 45 2. Auslobung 46 3. Weitere einseitige Leistungsversprechen 47 B. Gewinnzusagen im italienischen Recht 49 I. Schenkungsvertrag (donazione) 49 II. Preisausschreiben (concorsi a premi) 50 III. Schuldanerkenntnis (ricognizione di debito) 51 C.Zusammenfassung 52 4 Frankreich... 52 A. Einseitig verpflichtende Rechtsgeschäfte im französischen Recht 52

I. Die Stellung des einseitigen Rechtsgeschäfts im französischen Zivilrecht 52 1. Einseitige Rechtsgeschäfte im Code Civil 53 2. Einseitig verpflichtende Rechtsgeschäfte 54 II. Bedingungen für die Wirksamkeit einseitig verpflichtender Rechtsgeschäfte 59 III. Reform des Schuldrechts in Frankreich 60 B. Gewinnzusagen im französischen Recht 62 I. Deliktsrechtliche Lösung 62 II. Vertragliche Lösung 63 III. Gewinnzusage als engagement unilateral de volonte"" 63 PV. Gewinnzusage als quasi-contrat" 64 C. Zusammenfassung 66 5 England..........66 A. Einseitig verpflichtende Rechtsgeschäfte im englischen Recht 66 I. Doctrine of consideration 66 II. Unilateral contract 67 1. Bindungswirkung bei vollständig durchgeführter consideration 68 2. Bindungswirkung bei erst teilweise durchgeführter consideration 69 3. Bindungswirkung ohne Durchführung der erforderlichen Handlung 70 4. Die Auslobung im englischen Recht 70 5. Vergleich mit dem deutschen Recht 71 HI. Rechtslage bei Fehlen einer consideration 71 1. Formerfordernis 71 2. Promissory Estoppel 72 B. Gewinnzusagen im englischen Recht 73 I. Recht des unlauteren Wettbewerbs 73 n. Anspruch auf Gewinnauskehr 76 C. Zusammenfassung 78 XI

6 Vergleichende Untersuchung der materiellen Rechtslage......79 A. Nationaler Vertragsbegriff 79 B. Die Auslobung und andere einseitig verpflichtende Rechtsgeschäfte 84 C. Gewinnzusagen 85 D. Ergebnis der materiellrechtlichen Untersuchung 87 Teil 2: Bisherige kollisionsrechtliche Behandlung einseitig verpflichtender Rechtsgeschäfte nach nationalen Rechtsvorstellungen ausgewählter Hauptrechtsordnungen der EU...89 1 Deutschland......89 A. Rückschlüsse aus dem materiellen Recht 89 B. Kollisionsrechtliche Qualifikation nach den Vorschriften des EGBGB... 89 I. Auslobung und Preisausschreiben 90 n. Patronatserklärungen 91 HJ. Gewinnzusagen 91 IV. Kollisionsrechtliche Einordnung der Grenzfälle 93 C.Zwischenergebnis 95 2 Österreich..................95 A. Kollisionsrechtliche Qualifikation einseitig verpflichtender Rechtsgeschäfte 95 B. Kollisionsrechtliche Qualifikation der Gewinnzusage 98 C. Zwischenergebnis 99 3 Italien 99 A. Kollisionsrechtliche Qualifikation einseitiger Versprechen 99 B. Kollisionsrechtliche Qualifikation der Gewinnzusage 101 C. Zwischenergebnis 102 XII

4 Frankreich....................103 A. Kollisionsrechtliche Qualifikation einseitig verpflichtender Rechtsgeschäfte 103 B. Kollisionsrechtliche Qualifikation der Gewinnzusage 104 C. Zwischenergebnis 104 5 England... 105 A. Kollisionsrechtliche Qualifikation einseitiger Leistungsversprechen 105 B. Kollisionsrechtliche Qualifikation der Gewinnzusage 106 C.Zwischenergebnis 107 6 Rückschlüsse für die Auslegung des Vertragsbegriffs der Rom I-VO 107 A. Erweiterte Auslegung des Vertragsbegriffs 107 B. Ergebnis der kollisionsrechtlichen Untersuchung 109 Teil 3: Kollisionsrechtliche Behandlung einseitig verpflichtender Rechtsgeschäfte im Anwendungsbereich der Rom I-VO 111 1 Anwendbarkeit der Rom I-VO auf einseitig verpflichtende Rechtseeschäfte 111 A. Vereinheitlichtes vertragliches Kollisionsrecht 111 B. Vertragliche Schuldverhältnisse 112 I. Grundsatz der autonomen Begriffsauslegung 113 II. Projekte für ein europäisches Vertragsrecht 114 1. Principles of European Contract Law (PECL) 114 2. Gemeinsamer Referenzrahmen 117 HI. Ökonomischer Vertragsbegriff 120 IV. Funktionaler Vertragsbegriff 122 1. Abgrenzung Rom I-VO zur Rom II-VO 122 2. Subsumtion unter den funktionalen Vertragsbegriff 124 a. Einseitig verpflichtende Rechtsgeschäfte 124 XIII

b. Gewinnzusagen 124 V. Parallele zum Zuständigkeitsrecht 128 1. Begriffsbestimmungen des EuGH im Zuständigkeitsrecht 130 2. Übertragung der Rechtsprechung des EuGH 132 a. Eingegangene Verpflichtung 132 b. Freiwilligkeit 134 c. Grenzziehung durch den EuGH 136 C. Zwischenergebnis 138 2 Vertragliche Qualifikation gem. Art 3 und Art. 4 Rom I-VO 138 A. Modifizierungen durch die Rom I-VO 138 B. Rechtswahl gem. Art. 3 Rom I-VO 140 I. Rechtswahl durch übereinstimmenden Parteiwillen 140 n. Einseitige Rechtswahl durch Versprechenden 142 C. Objektive Anknüpfung gem. Art. 4 Rom I-VO 146 D.Zwischenergebnis 148 3 Verbrauchervertragliche Qualifikation gem. Art 6 Rom I-VO... 148 A. Modifizierungen durch die Rom I-VO 148 B. Verbrauchervertragliche Qualifikation 150 I. Persönlicher Anwendungsbereich 150 II. Räumlich-situativer Anwendungsbereich 151 1. Art. 6 Abs. 1 Buchst, a) Rom I-VO ausübt" 151 2. Art. 6 Abs. 1 Buchst, b) Rom I-VO ausrichtet" 152 3. Art. 6 Abs. 1 a.e. Rom I-VO in den Bereich dieser Tätigkeit fällt" 153 III. Sachlicher Anwendungsbereich 155 1. Übertragung der Auslegungsgrundsätze des EuGH im Fall Gabriel 155 a. Entscheidung des EuGH im Fall Gabriel 155 b. Übertragung der Rechtsprechung des EuGH 156 xrv

c. Stellungnahme 157 aa. Untrennbare Verbindung 157 bb. Vermeidung von Gerichtsstandshäufungen 158 cc. Anwendung des Verbrauchervertragsstatuts 159 d. Zwischenergebnis 160 2. Übertragung der Auslegungsgrundsätze des EuGH im Fall Engler 161 a. Entscheidung des EuGH im Fall Engler 161 b. Übertragung der Rechtsprechung des EuGH auf Art. 29 EGBGB/Art. 5 EVÜ 162 3. Übertragung der Auslegungsgrundsätze des EuGH im Fall Ilsinger 163 a. Entscheidung des EuGH im Fall Ilsinger 164 b. Übertragung der Rechtsprechung des EuGH auf Art. 6 Rom I-VO 166 aa. Synallagmatische Verpflichtungen 166 bb. Vertragsabschluss 168 (1) Erforderlichkeit einer Angebot-Annahme-Struktur? 169 (2) Rechtsbindungswille 175 (a) Rechtsbindungswille bei Gewinnzusagen 175 (b) Erweiterte Auslegung nach Billigkeitsgrundsätzen 180 (c) Rechtsbindungswille bei Auslobungen und Preisausschreiben 183 cc. Untrennbare Verbindung bei Warenbestellung ohne Verpflichtung 184 4. Folgen für die Auslegung des Vertragsbegriffs 187 C.Zwischenergebnis 189 4 Sonderanknüpfung i.s.v. Art 10 Abs. 2 Rom I-VO 191 5 Qualmkation des 661 a BGB als Eingriffsnorm 192 A. Entscheidung des BGH vom 1.12.2005 193 B. Terminologie der Eingriffsnormen 195 xv

I. Regelungsgegenstand und Normzweck des Art. 34 EGBGB 195 n. Modifizierungen in Art. 9 Rom I-VO 196 C. Voraussetzungen der Qualifikation als Eingriffsnorm 197 I. Sachlicher Anwendungsbereich 197 H. Internationaler Geltungsanspruch 199 in. Vorschriften mit überindividueller Zielrichtung 200 1. International zwingende Bestimmung" nach bisherigem Recht 201 2. Eingriffsnormen im Sinne von Art. 9 Rom I-VO 204 D. 661 abgb als Eingriffsnorm 207 I. 661 a BGB als Norm mit international zwingendem Charakter 207 n. Anwendungsvorrang verbrauchervertraglicher Kollisionsnormen 208 E. Zwischenergebnis 212 6 Eigene Kollisionsnorm für einseitig verpflichtende Rechtsgeschäfte.. 212 Teil 4: Konsequenzen für das Internationale Zivilverfahrensrecht... 215 1 Allgemeiner Gerichtsstand gem. Art 2 EuGVO 215 2 Besondere Gerichtsstände gem. Art 5 EuGVO 216 A. Deliktsrechtlicher Gerichtsstand gem. Art. 5 Nr. 3 EuGVO 216 B. Vertraglicher Gerichtsstand gem. Art. 5 Nr. 1 EuGVO 217 I. Erfüllungsort i.s.d. Art. 5 Nr. 1 EuGVO 217 II. Erfüllungsort bei isolierten Gewinnzusagen 218 ffl. Ergebnis 220 3 Verbrauchergerichtsstand 220 A. Verbrauchergerichtsstand nach Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 EuGVÜ 220 I. Verbundene Gewinnzusagen 220 II. Isolierte Gewinnzusagen 221 in. Einseitig verpflichtende Rechtsgeschäfte 222 XVI

B. Verbrauchergerichtsstand nach Art. 15 Abs. 1 Buchst, c) EuGVO 223 C.Ergebnis 224 Teil 5: Zusammenfassung und Ausblick... 225 Literaturverzeichnis 229 XVII