Altersarmut und Pflegerisiko. Tatjana Sorge Deutscher Caritasverband e.v.

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Transkript:

Altersarmut und Pflegerisiko Tatjana Sorge Deutscher Caritasverband e.v.

Altersarmut und Pflegerisiko Gliederung des Vortrages: Einschätzung der Bundesregierung zum Thema Altersarmut Macht die notwendige Pflege im Alter arm bzw. sind die Kosten der Pflege überhaupt noch finanzierbar? Finanzierungslücken und ihre Folgen bei der pflegerischen Versorgung Wohin steuert die Pflegeversicherung? Lösungsansätze um steigende Altersarmut bei Pflegebedarf zu verhindern

Altersarmut (k)ein Problem? Die Armutsrisikoquote der über 65-Jährigen liegt laut dem 4. Armuts- und Reichtumsbericht konstant leicht unterhalb der der Gesamtbevölkerung. Der Bezug von staatl. Transferleistungen ist bei über 65-Jährigen seltener: während im Schnitt bei knapp jedem 10. Bürger die Sozialhilfe oder die Jobcenterträger einen Teil des Lebensunterhalts finanzieren, erhält nur etwa jeder 40. über 65-Jährige solche Leistungen. Zu den älteren einkommensarmen Menschen zählen deutlich mehr Frauen als Männer, und mehr alleinlebende Alte als Paare. Haushalte mit alten Menschen ab 65 Jahren haben deutlich mehr Vermögen als der Durchschnittshaushalt, auch wenn das mit zunehmendem Alter wieder sinkt.

Altersarmut (k)ein Problem? Bei alten Menschen gibt es einen nennenswerten Anteil an verdeckt armen Menschen. Nach Schätzungen machen zwischen 57 und 68 Prozent der Personen, die einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben, diesen nicht geltend. Die Belastung von älteren Menschen wächst mit zunehmendem Alter. Ab 75 Jahren nehmen die gesundheitlichen Einschränkungen (chronische Krankheiten, Beeinträchtigungen von Sehen, Hören, Mobilität) nach dem Bericht deutlich zu. Knapp die Hälfte aller Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung ist über 65 Jahre alt. Ab 85 Jahren sind vielfach die Basisaktivitäten so eingeschränkt, dass Pflegebedarf besteht.

Macht die notwendige Pflege im Alter zusätzlich arm? : Durchschnittliche Kosten der Pflegebedürftigkeit in Männer 42.000 Frauen 84.000 0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000

Macht die notwendige Pflege im Alter zusätzlich arm? Durchschnittlich zu tragende Kosten der Pflegebedürftigen in 40.000 35.000 30.000 25.000 20.000 15.000 10.000 5.000 0 ambulant stationär Frau Mann Gesamt

Finanzierungslücken Finanzierungslücken können insbesondere in dem sehr kostspieligen Bereich der stationären Pflege entstehen. Grundsätzlich kann bei Finanzierungsproblemen der Pflegeleistung Leistungen der Sozialhilfe - die sogenannte Hilfe zur Pflege - in Anspruch genommen werden.

Finanzierungslücken Hilfe zur Pflege Hilfe zur Pflege wird einkommens- und vermögensabhängig gewährt. Bei alleinstehenden muss das Einkommen unter zur Zeit 764 zzgl. den Kosten einer angemessenen Unterkunft in tatsächlicher Höhe liegt. Hinsichtlich des Vermögens müssen kleinere Barbeträge bis zu 2.600 nicht eingesetzt werden. angemessenes Hausgrundstück werden nicht verwertet

Finanzierungslücken Wer erhält Hilfe zur Pflege? stationär 235000 620000 Leistungsempfän ger Hilfe zur Pflege ambulant 83000 1550000 Leistungsempfän ger Pflegeversicheru ng 0 1000000 2000000

Nachteile in der Versorgung Grundsätzlich ist der Pflegebegriff der Sozialhilfe weiter gefasst. Unter Umständen führt sie dazu, dass der Pflegebedürftige nicht das nächste Heim in der Nähe seiner Familie wählen kann oder aus seinem bisherigen Heim und damit aus seinem vertrauten Umfeld ausziehen muss. Wünschen von Empfängern von Hilfe zur Pflege soll nicht nachgekommen werden, wenn die Erfüllung mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist. In der Praxis gibt einige Kommunen, die bereits bei einer Überschreitung der Durchschnittskosten um fünf Prozent, eine Überschreitung der Grenze der unverhältnismäßigen Mehrkosten annehmen. Die Caritas fordert, dass Kommunen gewährleisten müssen, dass das Wunsch- und Wahlrecht bzgl. der Auswahl eines Heimplatzes nicht durch eine niedrige, starre Grenze beim Mehrkostenvorbehalt unterlaufen wird.

Nachteile in der Versorgung Bei Pflegebedürftigkeit und Armut ist nicht immer gewährleistet, dass ein ambulanter Pflegedienst die notwendigen pflegerischen Maßnahmen als Vorleistung erbringt, wenn der Sozialhilfeträger über seinen Anspruch auf Hilfe zur Pflege noch nicht entschieden hat. Zwar hat der Gesetzgeber ( 19 Abs. 6 SGB XII) geregelt, dass im Falle des Todes eines Leistungsberechtigten der (noch nicht beschiedene) Anspruch auf Sozialhilfe auf denjenigen übergeht, der bis zum Tode die pflegerischen Leistungen erbracht und sichergestellt hat, um eine schnelle und verlässliche Hilfe durch einen Pflegedienst oder eine Einrichtung als Vor-leistung zu gewährleisten. Diese Regelung wurde aufgrund des Wortlauts durch ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 13.07.2010 B 8 SO13/09 R) im Sommer 2010 in Frage gestellt. Dadurch wird die Versorgungssicherheit für pflegebedürftige Hilfeempfänger gefährdet, da das wirtschaftliche Risiko eines Forderungsausfalls für den ambulanten Dienst zu hoch ist.

Nachteile in der Versorgung Einen weiteren Nachteil erleiden Empfänger von Hilfe zur Pflege wenn es um die mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz neu eingeführte Sachleistung der Häuslichen Betreuung geht. Der Anspruch auf diese Leistung besteht bis zur Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und eines entsprechenden Begutachtungsverfahrens. Nach Auffassung einiger Sozialhilfeträger und der Bundesregierung wird diese Sachleistung nicht im Rahmen der Hilfe zu Pflege erbracht. Dies wird damit begründet, dass mit der neu eingeführten Übergangsleistung im SGB XI nicht der Leistungsanspruch im SGB XII erweitert wurde. Der Deutsche Caritasverband setzt sich hier dafür ein, dass auch Personen die nicht in der gesetzlichen Pflegeversicherung sind und ausschließlich Hilfe zur Pflege bekommen, die Sachleistung Häusliche Betreuung erhalten können.

Nachteile in der Versorgung Bei Nichtversicherten, die Leistungsempfänger/innen der Hilfe zur Pflege sind, werden keine Vergütungszuschläge nach 87b SGB XI für zusätzliche Betreuungsleistungen bei Demenzerkrankung von dem zuständigen Sozialhilfeträger gezahlt werden.

Wohin steuern wir? Die Überforderung der individuellen Altersvorsorgebudgets wird auch in Zukunft weiter steigen, denn der Eigenanteil für die Pflege muss in Zukunft aus einem zurückgehenden Rentenniveau finanziert werden. Die Kompensation dieser Finanzierungslücke bei einer gleichzeitigen Erhöhung des Leistungsniveaus in der Pflegeversicherung ist nicht möglich. Der Gesetzgeber hat im Pflege-Neuausrichtungsgesetz den sog. Pflege-Bahr eingeführt, 126 SGB XI. Dabei handelt es sich um ein kapitalgedeckte Zusatz-Versicherung. Sie verfolgt das Ziel, die Eigenvorsorge der Bürgerinnen und Bürger zu befördern. Bürgerinnen und Bürger durch die Einführung der zusätzlichen Pflegevorsorge unterstützt werden, sich eigenständig um ihre Pflegeversicherung zu kümmern. Ob dieses Ziel tatsächlich durch die Einführung der privaten Pflegeversicherung erreicht werden kann ist fraglich.

Lösungsansätze Die Finanzierung der Pflegeversicherung muss daher auf nachhaltige Grundlage gestellt werden: 1. Der Aufbau eines Kapitalstocks als Demographiereserve soll die Umlagefinanzierung ergänzen: - Kapitalstock soll generationengerecht gestaltet werden - Einzahlung soll über Pflichtversicherung geregelt sein. - keine Bindung der Beitragshöhe an Risikoprüfung - Kapitalstock muss vor staatlichem Zugriff für andere Zwecke geschützt sein 2. Risikostrukturausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung, da die PKV- Versicherten im Schnitt jünger und damit die besseren Risiken haben. Das würde die soziale Pflegeversicherung heute entlasten. 3. Finanzierung der Ausgaben für Kinder in gesetzlicher und privater Pflegeversicherung aus Steuermitteln, da gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Lösungsansätze Der altersgerechte (Um-)Bau von Wohnungen sollte stärker gefördert werden. Die Gründungszuschüsse für altersgerechte oder barrierefreie Umbaumaßnahmen sollten verlängert werden und auch demenzerkrankte Personen erreichen. Pflegeperson, also regelmäßig die pflegenden Angehörige oder Nachbarn mit einem Anreiz verbunden sein, Pflegebedürftige zu pflegen. Dafür regt der Deutsche Caritasverband an, alle Pflegepersonen gleichzustellen. Die Pflege von Angehörigen sollte in der Gesetzlichen Rentenversicherung stärker als bisher berücksichtigt werden.

Lösungsansätze Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf durch eine hohe gesellschaftliche Wertschätzung und gute Rahmenbedingungen für in der Familie erbrachte Pflegearbeit. Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz müssen nachgebessert werden. Zu prüfen ist eine steuerfinanzierte Förderung des zeitweisen Ausstiegs aus der Berufstätigkeit analog zu den Leistungen, die für Pflege- und Erziehungszeiten bei Kindern gelten.

Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit