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Transkript:

Infor Finance Newsletter 12. Dezember 2013

Inhalt Finance... 3 Allgemeines... 3 Perfidia Version 3.30.121... 3 Kostenrechnung... 4 Personalwirtschaft... 5 Allgemeine Hinweise zum Jahreswechsel-Update... 5 Steuerberechnung Januar 2014... 5 ZVE-Berechnung: Anpassung Steuerfreibetrag 3 Nr. 56 EStG... 5 Lohnsteuer-Anmeldungen 2014... 6 Lohnsteuer-Bescheinigungen 2014... 6 KuG-Vordrucke 2014... 6 Sozialversicherung Parameter 2014... 7 Übernahme SV-Parameter ins Abrechnungssystem... 9 Aktualisierung der Krankenkassen-Beitragssätze ab 01.2014... 10 Aktualisierung der Grenzwerte Berufsgenossenschaft... 11 Neue Versionen der Beitragsnachweise... 12 Beitragserhebung (DASBV)... 12 DEÜV-Meldungen... 13 Neue Version für AAG-Meldungen... 13 Programmerweiterungen/-korrekturen ServicePack... 14 Installation ServicePack... 18 2

Finance Allgemeines Perfidia Version 3.30.121 Mit dem heutigen Infor Finance Newsletter möchten wir Sie auf die aktuellste Perfidia Version 3.30.121 hinweisen. Die Versionsänderungen entnehmen Sie bitte wie üblich dem Dokument "change_history.pdf", das Bestandteil des Perfidia Downloadlinks ist. Die Perfidia Version 3.30.121 stellen wir Ihnen in unserer Wissensdatenbank unter der ID-Nr. 1460546 oder unter dem nachstehenden Link zur Verfügung: https://www.inforxtreme.com/espublic/en/answerlinkdotnet/solutions/viewsolution. aspx?solutionid=1460546 3

Kostenrechnung Bitte beachten Sie nachfolgend aufgeführten Eintrag in unserer Wissensdatenbank: ID-Nr. 1460531 Im Programm 41 Druck Einzelnachweise fehlt in der Kopfzeile nach Gruppenwechsel die KST/KTR https://www.inforxtreme.com/espublic/en/answerlinkdotnet/solutions/viewsolution. aspx?solutionid=1460531 4

Personalwirtschaft Allgemeine Hinweise zum Jahreswechsel-Update Mit dem heutigen ServicePack liefern wir Ihnen die Programme, die Sie für eine ordnungsgemäße Abrechnung mit dem aktuell freigegebenen Release 3.40 ab Abrechnungsmonat Januar 2014 benötigen. Nachfolgend erhalten Sie detaillierte en zu wichtigen Neuerungen, Programmanpassungen und korrekturen im heutigen ServicePack. Steuerberechnung Januar 2014 Mit diesem Jahreswechsel-Update liefern wir die für Abrechnungszeiträume ab Januar 2014 gültigen Steuerroutinen aus, also die an den Programmablaufplan 2014 angepassten Programme zur Berechnung der Lohn- und Kirchensteuer sowie des Solidaritätszuschlags. Der Programmablaufplan 2014 berücksichtigt die in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung angehobene Beitragsbemessungsgrenze von jährlich 48.600 Euro (2013: 47.250 Euro) sowie die allgemeine Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung von 71.400 Euro (Rechtskreis West) und 60.000 Euro (Rechtskreis Ost). Der Programmablaufplan 2014 beinhaltet außerdem die Anhebung des Teilbetrags der Vorsorgepauschale für die Rentenversicherung um 4 Prozentpunkte auf 56 % ( 39b Absatz 4 EStG). ZVE-Berechnung: Anpassung Steuerfreibetrag 3 Nr. 56 EStG Das Jahressteuergesetz 2007 sieht seit 2008 eine schrittweise Verlagerung der Besteuerung in die Rentenphase vor. Teile der Betriebsrente, die mit steuerfreien Umlagen finanziert wurden, sind im Rentenfall voll bei der Besteuerung zu berücksichtigen (= nachgelagerte Besteuerung). Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung stellt der Gesetzgeber die Umlagezahlungen an die ZVK seit dem 01.01.2008 stufenweise steuerfrei ( 3 Nr. 56 EStG). Im Jahr 2013 betrug die Höchstgrenze der steuerfreien Umlage 696 EUR/Jahr (dies entspricht 1 % der Beitragsbemessungsgrenze der allg. Rentenversicherung West). Diese Höchstgrenze wird bis 2025 stufenweise angehoben, erstmals zum 01.01.2014. Ab 2014 beträgt sie 1.428 EUR/Jahr (dies entspricht 2% der Beitragsbemessungsgrenze der allg. Rentenversicherung West). Weitere Anhebungen sind für die Jahre 2020 (Erhöhung auf 3% der RV-BBG West) und 2025 (Erhöhung auf 4% der RV-BBG West) vorgesehen. Die Berechnung wurde an die geänderte Vorgabe angepasst. Das geänderte Programm ist Bestandteil des heutigen Service Packs. 5

Lohnsteuer-Anmeldungen 2014 Bei der Lohnsteuer-Anmeldung gibt es keine Veränderungen gegenüber der Vorjahresversion. Für die Reporte gilt: Der Report für Lohnsteuer-Anmeldungen 2014 trägt die Bezeichnung "LSTAMELD.RPT", der Report für die Lohnsteuer-Anmeldung 2013 heißt jetzt "LST3MELD.RPT". Lohnsteuer-Bescheinigungen 2014 Die Übermittlung von Lohnsteuer-Bescheinigungen für das Kalenderjahr 2014 ist ab dem Release 3.45 möglich. KuG-Vordrucke 2014 Die an die neuen KuG-Vordrucke angepassten Reporte werden ebenfalls mit Release 3.45 zur Verfügung gestellt. 6

Sozialversicherung Parameter 2014 Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über alle wichtigen Rechengrößen in der Sozialversicherung, gültig ab 01.01.2014: SV-Rechengrößen 2014 West Euro Ost Euro RV Bemessungsgrenze (allgemein) 5.950,00 5.000,00 RV Bemessungsgrenze Knappschaft 7.300,00 6.150,00 AV Bemessungsgrenze 5.950,00 5.000,00 KV Bemessungsgrenze 4.050,00 4.050,00 PV Bemessungsgrenze 4.050,00 4.050,00 KV Jahresarbeitsentgeltgrenze, allgemein 4.462,50 4462,50 KV Jahresarbeitsentgeltgrenze, besonders 4.050,00 4.050,00 Geringverdienergrenze (Auszubildende) 325,00 325,00 Geringfügigkeitsgrenze (Minijobs) 450,00 450,00 Gleitzonenuntergrenze 450,01 450,01 Gleitzonenobergrenze 850,00 850,00 Faktor F (Gleitzonenberechnung) 0,7605 0,7605 Mtl. Bezugsgröße 18 SGB I 2.765,00 2.345,00 KVdR-Mindestbrutto 138,25 138,25 KV Mindestbem.grundl. Behinderte 553,00 553,00 RV-Mindestbem.grundl. Behinderte 2.212,00 1.876,00 AV-Mindestbem.grundl. Behinderte 553,00 469,00 PV-Mindestbem.grundl. Behinderte 553,00 553,00 7

Beitragssätze 2014 gesamt AN-Anteil AG-Anteil Rentenversicherung Gesamt 18,90 9,45 9,45 Rentenversicherung Knappschaft 25,10 9,45 15,65 Arbeitslosenversicherung 3,00 1,50 1,50 Krankenversicherung, allgemein 15,50 8,20 7,30 Krankenversicherung ermäßigt 14,90 7,90 7,00 Pflegeversicherung 2,05 1,025 1,025 Pflegeversicherung Sachsen 2,05 1,525 0,525 Zuschlag Pflegeversicherung Kinderlose 0,25 0,25 Insolvenzgeldumlage 0,15-0,15 durchschnittlicher Zusatzbeitrag KV * 0,00 Belastungsgrenze in % * 2,00 KUG / ATZ-Abrechnungsparameter Sozialversicherungspauschale (Renten-(RVBS) / Soz.Pau.(SOZP) 21,0 * SV-Parameter für den Sozialausgleich auch in 2014 keine Berechnungsrelevanz 8

Sonstige Rechengrößen 2014 Sachbezugswerte Sachbezugswert für freie Verpflegung mtl. Wert für Kantinenmahlzeit tgl. Sachbezugswert für freie Unterkunft mtl. Gesamtsachbezugswert mtl. Höchstbeitragszuschuss für freiwillig oder privat versicherte Arbeitnehmer KV mit Anspruch auf Krankengeld KV ohne Anspruch auf Krankengeld PV (bundeseinheitlich ohne Sachsen) PV (nur Sachsen) West Euro 229,00 3,00 221,00 450,00 295,65 283,50 41,51 21,26 Ost Euro 229,00 3,00 221,00 450,00 295,65 283,50 41,51 21,26 Übernahme SV-Parameter ins Abrechnungssystem Die geänderten Rechengrößen stellen wir heute über die Parameterdatei "PWSV1401.INI" zur Verfügung. Die Datei wird durch die Installation der ServicePacks in das Global-Verzeichnis der Varial Installation kopiert und steht dadurch der Anwendung zur Verfügung. Über das Programm "Gesetzliche Parameter (KW 110)" können die neuen gesetzlichen Parameter im nächsten Schritt mit gültig-ab 01.2014 eingelesen und in die Firmenstämme übernommen werden. Die Übernahme kann alternativ zusammen mit dem Update der KK-Beitragssätze über das Programm "Abgleich Firmen/Krankenkasse" (KW 972) durchgeführt werden. Beide Varianten sind nachfolgend beschrieben: 9

Geben Sie im Programm "Gesetzliche Parameter" (KW 110) das gültig-ab-datum mit "01.2014" ein. Die Daten aus der sv-ini-datei werden dann automatisch in den Dialogfeldern eingeblendet. Kontrollieren Sie die Parameter, bevor Sie die Sätze übernehmen. Beim Speichern der Angaben muss die Abfrage "Sollen die Angaben in die Firmenstämme übernommen werden?" mit "Ja" bestätigt werden. Für alle vorhandenen Firmenstammsätze wird dann automatisch eine Stammsatzteilung vorgenommen und ein neuer Datensatz mit gültig-ab 01.2014 angelegt. Aktualisierung der Krankenkassen-Beitragssätze ab 01.2014 Vor der Abrechnung Januar 2014 müssen außer der Aktualisierung der gesetzlichen Parameter auch noch die aktuellen KK-Beitragssätze anhand der GKV- Beitragssatzdatei mit dem Programm "Abgleich Firmen/Krankenkassen" (KW 972) übernommen werden. Der Datei-Download erfolgt in gewohnter Weise über das Varial Portal über die Auswahl "Download der Krankenkassendatei" (KW 006) oder über die Varial Homepage. 10

Das Update der gesetzlichen Parameter kann optional zu der Aktualisierung über das Programm "Gesetzliche Parameter" (KW 110) auch über das Programm "Abgleich Firmen/Krankenkassen" (KW 972) vorgenommen werden. Dann ist die Auswahl im Feld "Update gesetzl. Parameter" auf "Ja" einzustellen. Das "gültig ab" Datum ist "01.2014". Zu Prüfzwecken sollte das Programm "Abgleich Firmen/Krankenkassen" zunächst als "vorläufige Liste" erfolgen und erst im Anschluss endgültig mit automatischem Aufbau der Datensätze. Aktualisierung der Grenzwerte Berufsgenossenschaft Überprüfen Sie zum 01.01.2014 auch die in der Berufsgenossenschaft (KW 251 - Institutionen) hinterlegten Grenzwerte der Höchstjahresarbeitsverdienste sowie ggf. von Mindestentgeltgrenzen (nur bei der BG für Fahrzeughaltung) und passen Sie diese im Bedarfsfall an. 11

Neue Versionen der Beitragsnachweise Die maschinellen Beitragsnachweise im Arbeitgeber- und Zahlstellenverfahren sind ab dem 01. Januar 2014 in der neuen Datensatzversion V10 zu übermitteln. Dies gilt auch für Nachweiszeiträume, die vor dem 01.01.2014 liegen. Folgende Änderungen haben sich in der Version 10 ergeben: (1) Aufgrund des Wegfalls der zeitlichen Rechnungsabgrenzung zum 31.12.2013 entfällt der bisher für Nachweiszeiträume vor dem 1. Januar 2009 vorgesehene Korrektur-Beitragsnachweis. (2) Ebenso wird zum Zwecke der Vereinheitlichung der Meldeverfahren zukünftig auf die Möglichkeit eines Ersatzbeitragsnachweises oder Differenzbeitragsnachweises verzichtet. Beitragskorrekturen können damit entweder in den laufenden Beitragsnachweis aufgenommen oder durch eine Stornierung eines Beitragsnachweises und anschließender Übermittlung eines neuen Beitragsnachweises vorgenommen werden. Übergangsregelung Um zu vermeiden, dass es durch die stichtagsbezogene Umstellung zu Problemen in der Praxis kommt, ist es zulässig die Beitragsnachweise in der Zeit vom 01.12.2013 bis zum 28.02.2014 in den Versionen 09 oder 10 zu senden. Die Datensätze für die maschinellen Beitragsnachweise im Arbeitgeber- und Zahlstellenverfahren wurden an die neue Version angepasst und sind Bestandteil des heutigen ServicePacks. Beitragserhebung (DASBV) Bei Bezug von Entgeltersatzleistungen in Altersteilzeit wird der RV- Unterschiedsbetrag mit dem Meldegrund 56 an die Einzugsstelle gemeldet. Diese Meldung muss auch an die DASBV erfolgen. Dies wird ab 01.01.2014 dadurch erreicht, dass im Datensatz DSBE an der Stelle 344 ein neues Kennzeichen "LGA- FIKTIV" (= ausschließlich fiktives Entgelt) in den Beitragserhebungsdateien übermittelt wird. Das Feld wird grundsätzlich mit "0 Nein" gefüllt. Nur in Monaten, in denen ausschließlich ein RV-Unterschiedsbetrag im Feld laufendes Arbeitsentgelt übermittelt wird, wird das Kennzeichen mit "1 Ja" gefüllt. Gleichzeitig sind die SV- Tage in einem solchen Monat gleich Null. Die dazugehörige Programmanpassung ist ebenfalls im heutigen Update enthalten. 12

DEÜV-Meldungen Bei den DEÜV-Datensätzen ergeben sich zum 01.01.2014 keine Änderungen. Wir möchten an dieser Stelle nochmals auf die ab 2014 geltende, verkürzte Abgabefrist für die DEÜV-Jahresmeldungen hinweisen: Am 24.10.2013 wurde im Bundesgesetzblatt das Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (BUK-Neuorganisationsgesetz BUK-NOG) vom 19.10.2013 verkündet. Die für die Arbeitgeber und Einzugsstellen besonders relevante Regelung zur Verkürzung der Frist zur Abgabe der Jahresmeldungen tritt rückwirkend zum 01.07.2013 in Kraft. Damit wird die bisherige Frist zur Abgabe der Jahresmeldung vom 15. April des Folgejahres auf den 15. Februar des Folgejahres verkürzt. Hintergrund ist die Erstellung der maschinellen Lohnnachweise für die Unfallversicherungsträger durch die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV). Obwohl die neue Abgabefrist rückwirkend zum 01.07.2013 in Kraft getreten ist, wirkt sich die Neuregelung erstmals auf die Jahresmeldungen für das Kalenderjahr 2013 im Jahr 2014 aus. Ab 2014 ist es somit erforderlich, die Jahresmeldungen bereits nach der Abrechnung für den Monat Januar zu erzeugen und zu versenden. Abweichende (spätere) Termine sind nicht mehr zulässig. Für die Meldungen von Märzklausel-Entgelten bedeutet diese Änderung, dass diese ab Abrechnungsmonat Februar eines Jahres grundsätzlich nur noch mit dem GD 54 Sondermeldung erstattet werden. Die softwareseitige Anpassung ist bereits mit Release 3.35 ausgeliefert worden. Somit ergibt sich diesbezüglich kein weiterer Anpassungsbedarf in der Software. Neue Version für AAG-Meldungen Die maschinellen Erstattungsanträge im AAG-Verfahren sind ab dem Tagesdatum 01.01.2014 in der neuen Datensatzversion V03 an die Annahmestellen zu versenden. Dies gilt auch für Erstattungszeiträume, die vor dem 01.01.2014 liegen sowie für Stornierungen, die sich auf Erstattungszeiträume vor 2014 beziehen. Es gilt somit das Prinzip der Stichtagsumstellung. Änderungen im AAG-Datenbaustein DBBV (Bankverbindung) Aufgrund des zum 01.02.2014 verpflichtenden SEPA-Zahlverfahrens werden im Datenbaustein DBBV zum 01.01.2014 folgende Änderungen vorgenommen: Die Felder für die Kontonummer und die Bankverbindung werden Reservefelder. IBAN und BIC werden zu Pflichtfeldern, müssen also in der Firma / Betriebsstätte zwingend verwaltet sein, wenn die Erstattungsart in der Krankenkassen-Institution auf "Überweisung" eingestellt ist. 13

Die neue Datensatzversion ist im heutigen Programmstand enthalten und muss zwingend eingesetzt werden, wenn nach dem Tagesdatum 31.12.2013 AAG-Meldungen aufgebaut und übermittelt werden. Wir weisen darauf hin, dass die neue Perfidia Version 3.30.121 im Einsatz sein muss, um die Beitragsnachweise sowie AAG-Erstattungen in der neuen Datensatzversion versenden zu können. Mit vorherigen Versionen kommt es zu einem Fehler in Perfidia. Programmerweiterungen/-korrekturen ServicePack Weitere Inhalte des heutigen ServicePacks sind: Kurzwahl Beschreibung Menüpunkt diverse 336 Berufsgenossenschaft 491 Aufbau AAG- Erstattungen 491 Aufbau AAG- Erstattungen 491 Aufbau AAG- Erstattungen Die Anzahl der Ansprechpartner, die im Rahmen der SV- Meldeverfahren genutzt werden, wurde auf 99 erweitert. Für die Gefahrentarifstelle "77777777" (UV-Grund A07) wird jetzt geprüft, ob diese für die angegebene Betriebsnummer zulässig ist. Das Kennzeichen für den "Aufbau AAG-Meldungen" im Firmenstamm wurde bereits durch den vorläufigen Verarbeitungslauf gefüllt. Dies wurde geändert. Bei der Fehlzeit "EFS" (= Schädigung durch Dritte) wird jetzt nur noch dann ein Datensatz erstellt, wenn das Kennzeichen "Abtretung" beim Mitarbeiter in den AAG- Angaben auf "Ja" steht. Andernfalls wird die Fehlermeldung "keine Übermittlung, Abtretung = Nein bei Fehlzeit EFS" ausgegeben. Die Verarbeitungslogik wurde angepasst: Fehlermeldungen führen jetzt nicht mehr dazu, dass die Verarbeitung abbricht, sondern mit der nächsten Personalnummer fortgeführt wird. 14

Kurzwahl Beschreibung Menüpunkt 492 Ausgabe AAG- Erstattungen 534 Zuwendungsberechnung 561 / 565 Brutto- / Nettolohnabrechnung 565 Nettolohnabrechnung 565 Nettolohnabrechnung 565 Nettolohnabrechnung Die Kassenart "Mobil ISC" wurde im Programm noch nicht abgefragt, was dazu führte, dass für diese Kasse keine Verarbeitung erfolgte. Bei der Berechnung der Zuwendung wurden Bezugsmonate mit unbezahlten Fehlzeiten falsch berücksichtigt. KuG-Ausfalltage wurden zur Bewertung der Ausfallzeit zwar korrekt in Stunden umgerechnet, aber weiterhin als Tage gespeichert. Die nachgelagerten KuG- Abrechnungslisten wurden dadurch falsch. Durch die Übernahme von ELSTAM-Datensätzen kann es ab 2014 passieren, dass Frei-/Hinzurechnungsbeträge unterjährig entfallen. In einem solchen Fall darf kein Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt werden. Diesen unterjährigen Wegfall kannte die Abrechnung bislang nicht. Ein LSt-Jahresausgleich wurde immer durchgeführt, wenn im Dezember die entsprechenden Felder auf Grundwert standen. Das Programm wurde angepasst. Bei Mehrfachbeschäftigung und gleichzeitiger Überschreitung der BBG muss in Monaten, die durch Einbzw. Austritte weniger als 30 SV-Tage haben, vor Anwendung der Verhältnisrechnung die anteilige BBG auf den vollen Monat hochgerechnet werden. Dies wurde bis dato nicht berücksichtigt. Evtl. betroffene Mitarbeiter sind neu zu berechnen. Gesamtbeitrag und Arbeitgeberzuschuss zu einer PKV/PPV werden bei untermonatlichem Ein- bzw. Austritt jetzt nach Kalendertagen und nicht mehr nach SV-Tagen gekürzt. 15

Kurzwahl Beschreibung Menüpunkt 565 Nettolohnabrechnung Bei der Ermittlung der AAG-Erstattungen wurden beim SV-AGA bei U1- und U2-B-Erstattungen fälschlicherweise auch die AG-Anteile auf Einmalzahlungen berücksichtigt. In das Basisbrutto für U2-M wurden fälschlicherweise auch die AG-Umlagen zur ZVK mit einbezogen. Dies wurde geändert. 565 Nettolohnabrechnung 566 Pfändungsberechnung 566 / 959 Pfändungsberechnung / Programmverkettung 592 Verwalten ELSTAM Bis dato wurden Altersvollrentner (PGS 119), die einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren (besonderes Merkmal "2 frw. soziales Jahr"), nicht berücksichtigt. Das führte dazu, dass die Beitragslastverteilung ( AG trägt SV-Anteile alleine) nicht korrekt erfolgte. Bei Anwendung der Nettomethode kam es bei firmenübergreifender Datenstruktur zu fehlerhaften Pfändungsbeträgen. In der Programmverkettung kam es in Verbindung mit der Pfändungsberechnung und Nettomethode zu einem Zugriffsfehler. Bei der Datenabholung von Anmelde- oder Ummeldedateien wurden nicht alle ELSTAM-Sätze für einen Mitarbeiter in die interne ELSTAM-Datei geschrieben, wenn in der Rückmeldedatei auch bereits Änderungen für zukünftige Zeiträume enthalten waren. Der Import einer solchen Datei sollte mit dem aktuellen Programmstand nochmals durchgeführt werden. Bei der Übernahme ELSTAM (KW 593) würde ein nochmaliger Import dazu führen, dass ein Satz mit gleicher Gültigkeit doppelt angezeigt wird, was aber für die endgültige Übernahme in die Stammdaten unerheblich ist. 16

Kurzwahl Beschreibung Menüpunkt 611 / 613 Verdienstabrechnungen 621 In den Programmkonstanten ist der Radio-Button "SEPA" <Ja/ Nein> eingefügt worden. Bei "JA" werden jetzt die IBAN/BIC-Angaben des Mitarbeiters auf der Verdienstabrechnung angedruckt, bei "NEIN" wie bisher die Kontonummer und Bankleitzahl. Im Protokoll wurde die IBAN nicht korrekt angedruckt. Zahlungsverkehr 621 Zahlungsverkehr 621 Zahlungsverkehr 621 Zahlungsverkehr 901 Migration Finance nach IGF Bei der Auswahl SEPA-Zahlungen = "JA" wurden in der DTAUS keine Konto- und Bankverbindungen mehr weggeschrieben, wenn noch keine IBAN/BIC-Angaben verwaltet waren. Bei der Auswahl SEPA-Zahlungen = "JA" wurden Zahlungen für VWL-Verträge in einer DTAUS ausgegeben, obwohl IBAN und BIC für diese Überweisungsart hinterlegt waren. Wenn in den Programmkonstanten die Anzahl Begleitzettel für SEPA = 0 gewählt wurde, dann kam es beim mehrmaligen Starten des Zahlungsverkehrslaufs OHNE Schließen der Maske zu einem 93er-Fehler auf die Zwischendatei PWZWISEPA. Bei der Ausgabe der BAV-Angaben wurde die Schlüsselziffer "Vertragsart" nicht korrekt umgesetzt. 17

Installation ServicePack Die Installation des Jahreswechsel-Updates für die Personalwirtschaft kann entweder - vor der Abrechnung Dezember 2013, - nach der endgültigen Beitragsabrechnung und Übermittlung der Beitragsnachweis- und -erhebungsdateien für den Abrechnungsmonat Dezember 2013 oder - unmittelbar nach dem Monatswechsel auf Januar 2014 durchgeführt werden. Es ist in jedem Fall darauf zu achten, dass die AAG-Erstattungen ab dem Tagesdatum 01.01.2014 nur noch mit der neuen und in diesem Update enthaltenen Datensatzversion übermittelt werden dürfen. Wie üblich gilt, dass die Programme nicht während eines monatlichen Abrechnungslaufs installiert werden dürfen. Evtl. ausgeführte Probeabrechnungen müssen also zunächst wieder storniert werden. Die korrigierten Programme stellen wir Ihnen zusammen mit einer ausführlichen Beschreibung der enthaltenen Programmkorrekturen in unserer Wissensdatenbank unter der KB-Nr. 1460552 oder unter dem nachstehenden Link zur Verfügung: https://www.inforxtreme.com/espublic/en/answerlinkdotnet/solutions/viewsolution. aspx?solutionid=1460552 18