Solidarisch und gerecht Das Rentenmodell der katholischen Verbände Birgit Zenker; KAB Deutschlands www.buendnis-sockelrente.de
Ziele des Rentenmodells: die Stärkung des solidarischen und leistungsbezogenen Systems der gesetzlichen Rentenversicherung, die Verhinderung von Altersarmut durch die existenzsichernde Sockelrente, die eigenständige Alterssicherung für Frauen und Männer, die bessere Anerkennung der Erziehungsleistungen von Eltern.
Die drei Stufen des Rentenmodells Stufe 3: Betriebliche und private Altersvorsorge Stufe 2: Arbeitnehmer-Pflichtversicherung Stufe 1: Sockelrente
Stufe 1: Sockelrente Solidarische Volksversicherung für alle EinwohnerInnen Mindestsicherung unabhängig von der Erwerbsbiografie, keine Bedarfsprüfung Sicherungsniveau: soziokulturelles Existenzminimum, Dynamisierung entsprechend Stufe 2 Voraussetzung: unbeschränkte Steuerpflicht (gewöhnlicher Aufenthalt) in der Bundesrepublik Deutschland, Aufbau zwischen dem 15. und 65. Lebensjahr mit 2% pro Jahr Finanzierung: Beitrag auf alle positiven Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze, 40% der Bundesmittel an die gesetzliche Rentenversicherung
Stufe 2: Arbeitnehmer-Pflichtversicherung Pflichtversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Wesentliche Elemente und Prinzipien der gesetzlichen Rentenversicherung werden beibehalten: Leistungen beruhen auf Beitragszeiten Absicherung der Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit und der Hinterbliebenenversorgung bis zum Renteneintrittsalter Generelles Ehegatten-Rentensplitting Anrechnung von 6 Jahren Kindererziehungszeiten Rentenhöhe Stufe 1 und 2 zusammen bei 40 Entgeltpunkten: 1.045 EUR monatlich brutto Finanzierung: Beiträge vom Bruttolohn, paritätisch AG/AN, 60% der Bundesmittel an die gesetzliche Rentenversicherung
Stufe 3: Betriebliche und private Altersvorsorge Zusätzliche Altersvorsorge Ergänzung der beiden vorhergehenden Stufen Durch Senkung der Lohnnebenkosten entsteht Spielraum für Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge Anreize für den Auf- bzw. Ausbau der ergänzenden privaten Vorsorge Lebensstandardsicherung durch alle drei Stufen zusammen
Übergangsphase Übergangsphase vom geltenden Recht zum Rentenmodell: Stichtagsmodell: Berechnung der Anwartschaften bis zum Stichtag nach geltendem Recht ab dem Stichtag nach dem Rentenmodell Bestandsschutz für erworbene Rentenansprüche gleitende Übergangsphase über eine volle Erwerbsgeneration Finanzausgleich zwischen Stufe 1 und 2 in der Übergangsphase
Ergebnisse der ifo-studie 2007 Das Rentenmodell ist langfristig finanzierbar. Bei einer Sockelrente in Höhe von 345 EUR und einer Gesamtrente Stufe 1 und 2 von 1.045 EUR beträgt der Beitragssatz zur Sockelrente 5,3% und für die Arbeitnehmer-Pflichtversicherung 14,7%. Summe der Beitragsätze zur Sockelrente und Arbeitnehmer- Pflichtversicherung langfristig gut zwei Prozentpunkte niedriger im Vergleich zum geltenden Recht Positive Verteilungswirkungen zugunsten von Versicherten mit unterdurchschnittlichem Einkommen, durchbrochenen Erwerbsbiografien, Kindererziehungszeiten Langfristig Einsparungen in Milliardenhöhe bei staatlichen Leistungen und öffentlichen Finanzen Keine verfassungsrechtlichen Bedenken
Ergebnisse der ifo-studie 2007 Variante 1: Ausbau der Stufe 2 zu einer Erwerbstätigenversicherung Positive Auswirkungen auf Beitragssatz und Rentenniveau: Die Summe der Beitragssätze liegt langfristig um 4,6 Prozentpunkte niedriger, das Rentenniveau um 3 Prozentpunkte höher im Vergleich zum geltenden Recht. Variante 2: Finanzierung der Sockelrente aus Bundesmitteln Die Sockelrente wird aus Bundesmitteln finanziert, die Rentenhöhe ist etwas großzügiger bemessen im Vergleich zur Basisvariante.
Abgabenbelastung der Arbeitsentgelte SV-Beschäftigter zur Rentenfinanzierung 2000-2050, Rentenalter 67 Abgabensatz (in % der abgabepflichtigen Bruttoarbeitsentgelte) 28% 26% 24% 22% 20% 18% 16% 14% 12% 10% 8% 6% 4% Geltendes Recht und Rentenmodell im Vergleich geltendes Recht Rentenmodell Basismodell Rentenmodell Variante 1 Erwerbstätigenversicherung Rentenmodell Variante 2 steuerfinanzierte Sockelrente Rentenmodell Sockelrente 25,4% 23,3% 23,1% 20,8% 6,3% 2% 0% 2000 2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050 Quellen: Grundsatzreferat Deutsche Rentenversicherung der KAB (2006); ifo Berechnungen, eigene Darstellung 25. März 2009 Werding, Hofmann, Reinhard (2007)
Brutto-Standardrentenniveau (in % der SV-beitragspflichtigen Durchschnittsentgelte 46% 44% 42% 40% 38% 36% 34% 32% 30% 28% 26% 24% Brutto-Standardrentenniveau bei Rentenzugang nach 40-42 Beitragsjahren 2000-2060 Geltendes Recht und Rentenmodell im Vergleich geltendes Recht Rentenmodell Basismodell 34,9% 34,1% 32,7% 32,1% 22% Rentenmodell Variante 1 Erwerbstätigenversicherung Rentenmodell Variante 2 steuerfinanzierte Sockelrente 20% 2000 2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050 2055 2060 Quellen: Grundsatzreferat Deutsche Rentenversicherung der KAB (2006); ifo Berechnungen, eigene Darstellung 25. März 2009 Werding, Hofmann, Reinhard (2007)
Fiktive Rentenansprüche nach altem und neuem Recht bei voller Geltung des jeweiligen Rechtsstandes (2007) 1.800 1.670 Bruttorente in Euro monatlich 1.600 1.400 1.200 1.000 800 600 400 742 842 1.045 1.045 1.463 745 949 200 0 geltendes Recht Rentenmodell geltendes Recht Rentenmodell geltendes Recht Rentenmodell geltendes Recht Rentenmodell 28,4 Entgeltpunkte 40 Entgeltpunkte 63,9 Entgeltpunkte 28,5 EP 34,5 EP niedriges Arbeitsentgelt (66,67%), langzeitarbeitslos durchschnittliches Arbeitsentgelt hohes Arbeitsentgelt (150%) Erwerbsbiografie mit Kindererziehungszeiten für 2 Kinder Quellen: Grundsatzreferat ifo Berechnungen, der eigene KAB Darstellung 25. März 2009 Werding, Hofmann, Reinhard (2007)
Solidarität und soziale Gerechtigkeit als Grundprinzipien unserer Gesellschaft sind kein Auslaufmodell, sondern müssen ihre tragende Stütze bleiben. Grundsatzreferat der KAB 25. März 2009
Beteiligte Verbände: