Flurneuordnung Vogtsburg-Burkheim (Nonnental) Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung der Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen

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Transkript:

Flurneuordnung Vogtsburg-Burkheim (Nonnental)

Agenda 1. Begrüßung Erhard Schneider 2. Erläuterung der Ergebnisse der Wertermittlung Edgar Faller / Markus Muhler 3. Teilnehmerversammlung Tropfberegnung Alois Schies Sortenspiegel / Rebenbestellung Gert Schmidt 4. Teilnehmerversammlung (Folgetermin) Vorstellung des Wege- und Gewässerplans Ausgleichsmaßnahmen / Ökologischer Mehrwert Rodung (Entsorgung Wertstoffe, Bäume, gem. Aktionen) Einkaufsgemeinschaft Gemeinsamer Antrag Folie 2

Flurneuordnung Vogtsburg-Burkheim (Nonnental) Termin zur Erläuterung der Ergebnisse der Wertermittlung gem. 32 FlurbG am 26.02.2015

Ladung zur heutigen Veranstaltung Persönliche Einladung an alle Teilnehmer Flurbereinigungsnachweis - Alter Bestand Öffentliche Bekanntmachung zw. 28.01.2015 und 30.01.2015 in der Flurneuordnungsgemeinde Vogtsburg i.k. und den angrenzenden Gemeinden Bahlingen, Bötzingen, Eichstetten, Ihringen und Sasbach sowie den Städten Breisach und Endingen. Terminerinnerung im Nachrichtenblatt der Stadt Vogtsburg i.k. am 20.02.2015 Folie 4

Ablauf der Veranstaltung 1. Grundlagen der Wertermittlung 2. Durchführung der Wertermittlung Vorbereitung und Einleitung Durchführung im Verfahrensgebiet Auswertung 3. Abschluss der Wertermittlung 4. Bewertung der wesentlichen Bestandteile Folie 5

1. Grundlagen Zweck der Wertermittlung 44 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG): Sicherung der Wertgleichheit von Einlage und Abfindung der Teilnehmer Ausgleich von Mehr- und Minderzuteilungen Grundlage für Geldabfindungen Wahrung der Rechte Dritter Bemessung der Teilnehmerbeiträge / Berechnung des Landabzuges Folie 6

1. Grundlagen Gesetzliche Grundlagen 27-33 FlurbG 192 ff. Baugesetzbuch (BauGB) WertR, ImmoWertV Anweisung für die Wertermittlung in der Flurbereinigung (WAF) Liste der landwirtschaftlichen Sachverständigen Verwaltungsvorschrift über die Bewertung und Abfindung von zu entfernenden Rebbeständen Folie 7

1. Grundlagen Allgemeines Bewertung nach dem landwirtschaftlichen Nutzwert Bauland wird gesondert nach Verkehrswerten bewertet Wertermittlung durch Vergleich der im Flurbereinigungsgebiet gelegenen Flächen untereinander Ermittlung relativer Werte (Werteinheiten) Zuordnung von Wertverhältniszahlen Wertverhältnis in dem gleich große Flächen zueinander stehen Umrechnung der Werteinheiten in Verkehrswerte über Kapitalisierungsfaktor möglich Folie 8

1. Grundlagen Zuständigkeit Zuständigkeit Untere Flurbereinigungsbehörde Leitung der Wertermittlung Bekanntgabe und Feststellung der Ergebnisse Landwirtschaftliche Sachverständige Ausführung der Schätzungen Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Beraten, Einbringen besonderer örtlicher Kenntnisse Örtliche Durchführung im Gewann Nonnental Folie 9

1. Grundlagen Ablauf Einleitung / Durchführung Auswertung Abschluss Anhörungstermin gem. 32 FlurbG und Offenlage der Ergebnisse ggf. Einwendungen überprüfen Feststellungsbeschluss Abhilfe von Widersprüchen Wertermittlung bindend für alle Teilnehmer während des gesamten Verfahrens! Auszug aus der Bodenwertkarte Folie 10

2. Durchführung Allgemeines Vorbereitung und Einleitung Durchführung im Verfahrensgebiet Auswertung Folie 11

2. Durchführung Vorber. und Einleitung Erhebung von Unterlagen Erhebung der tats. Nutzungsarten Auswahl eines landwirtschaftlichen Sachverständigen Vorbereitung der Bodenwertrisse Entwurf eines Wertrahmens Termin zur Einleitung im Rathaus in Burkheim Termin zur Einleitung der Wertermittlung (16.10.2015) Vorläufige Definition der wertbestimmenden Faktoren Vorläufige Definition von Abschlagskriterien Folie 12

2. Durchführung Im Verfahrensgebiet Durchführung im Verfahrensgebiet Begehung und Bewertung des gesamten Verfahrensgebietes durch den landw. Sachverständigen Dokumentation der Festlegungen in Bodenwertrissen Überprüfung der vorgefundenen Nutzungsart Abschließende Erörterung der Wertermittlung und Unterzeichnung der Bodenwertrisse Örtliche Durchführung im Gewann Nonnental Folie 13

2. Durchführung Bewertung nach landwirtschaftlichem Nutzwert Nutzwert = Bodenwert mit Abschlägen Bodenwert = Ertragsfähigkeit des Bodens Abschläge = z.b. Waldschatten o. Leitungen Bewertung genügt bei Rebflächen nicht den Anforderungen Beachtung weiterer Wert bestimmender Faktoren Ermittlung eines Lagewertes Berücksichtigung aller Faktoren die Ertragsmenge und güte bzw. den Bewirtschaftungsaufwand nachhaltig beeinflussen Folie 14

2. Durchführung Im Verfahrensgebiet Wertbestimmende Faktoren - Lage zur Sonne - Bearbeitbarkeit / Bewirtschaftbarkeit einschließlich Missformen - Pflegeaufwand einschließlich Gefahrenrisiko - Abschirmung / Abschattung - Dinglich gesicherte Leitungen einschließlich Schutzstreifen - Waldeinfluss Folie 15

2. Durchführung Im Verfahrensgebiet Wertbestimmende Faktoren ohne Relevanz - Bodenverhältnisse (gleichwertig im gesamten Gebiet) - Windeinfluss - Kaltlufteinfluss - Höhe über NN Allgemeines - Zusammenhängende Grundstücke eines Eigentümers (bzw. Verwandschaft 1. Grades) werden als ein Grundstück behandelt. - Ein gesichertes Überfahrtsrecht ersetzt eine öffentliche Erschließung. Folie 16

2. Durchführung Im Verfahrensgebiet Abschläge zu den einzelnen Klassen 1. Bearbeitbarkeit / Bewirtschaftbarkeit / Missformen zwei Klassen: d.h. Möglichkeit zum Fahren und Wenden mit Schmalspurschlepper Keine maschinelle Bewirtschaftung möglich: a) ohne Zufahrtsmöglichkeit für Maschinen aufgrund der topographischen Lage des Flurstücks bzw. örtlichen Gegebenheiten wie Böschungen, Mauern etc. b) Terrassenbreite < 2,8 m Folie 17

2. Durchführung Im Verfahrensgebiet eine Klasse: Maschinelle Bewirtschaftung nur eingeschränkt möglich: c) Das Flurstück kann durch Überfahrt über fremde (nicht öffentliche) Grundstücke mit Maschinen erreicht werden. Die Nachbargrundstücke können jedoch jederzeit in der top. Beschaffenheit verändert werden. d) Terrassenbreite >2,8 m und < 6 m, nur durch Rückwärtsfahren besteht Wendemöglichkeit e) Querneigung > 10 % und / oder Längsneigung > 18 % f) Unformen und / oder Terrassenlänge < 20 m in sonst förmigen Grundstücken Folie 18

2. Durchführung Im Verfahrensgebiet 2. Pflegeaufwand eine Klasse: g) 3m-Streifen ab Böschungsoberkante: hoher Pflegeaufwand bei Böschungen >5 m, evt. Biotope nach 30 NatschG, keine Feuerökologie möglich 3. Gefahrenrisiko h) Einstufung eines 1 m breiten Streifens oberhalb übersteilter Böschungen bzw. rutschungsgefährdeter Böschungen > 5 m und < 8 m in die Klasse 7 - Unland. i) Einstufung eines 2 m breiten Streifens oberhalb übersteilter Böschungen bzw. rutschungsgefährdeter Böschungen >= 8 m in die Klasse 7 - Unland Folie 19

2. Durchführung Im Verfahrensgebiet 4. Abschirmung / Abschattung durch Böschungen oder Biotope im Süden, Osten oder Westen: eine Klasse: j) Streifen in einer Breite der Höhe der Böschung oder des Biotops oder Abschirmung von mehr als zwei Seiten. 5. Im Grundbuch örtlich festgelegte Wegerechte und Zufahrten im Privateigentum k) / m) generell in schlechteste Rebklasse (Klasse 6) 6. Dinglich gesicherte Leitungen einschließlich Schutzstreifen l) um eine Klasse 7. Waldeinfluss n) um eine Klasse im Bereich von 20 m ab der Waldgrenze Folie 20

2. Durchführung Im Verfahrensgebiet Allgemeines: Faktoren die einander bedingen führen nur zu einem Abschlag Abwertung ist um max. 3 Klassen möglich Schlechteste Rebklasse ist die Klasse 6 Folie 21

2. Durchführung Im Verfahrensgebiet Beschrieb des Wertrahmens Klasse 1 Wertverhältniszahl 100 Süd- / Südwestlagen oder nach Süden offene Ost- bzw. Westlagen des Gebietes - ohne Abschläge Klasse 2: Wertverhältniszahl 87 West- und Ostlagen oder nach Süden ausgerichtete Tallagen des Gebietes - ohne Abschläge Süd- / Südwestlagen oder nach Süden offene Ost- bzw. Westlagen des Gebietes - mit entsprechendem Abschlag Folie 22

2. Durchführung Im Verfahrensgebiet Klasse 3: Wertverhältniszahl 74 Nordlagen oder nach Osten bzw. Westen ausgerichtete Tallagen - ohne Abschläge West- und Ostlagen oder nach Süden ausgerichtete Tallagen des Gebietes sowie Süd- / Südwestlagen oder nach Süden offene Ost- bzw. Westlagen des Gebietes - mit entsprechenden Abschlägen Klasse 4: Wertverhältniszahl 59 Alle Lagen des Gebietes - mit entsprechenden Abschlägen Klasse 5: Wertverhältniszahl 44 Nordlagen oder nach Osten bzw. Westen ausgerichtete Tallagen sowie Westund Ostlagen oder nach Süden ausgerichtete Tallagen - mit entsprechenden Abschlägen Folie 23

2. Durchführung Im Verfahrensgebiet Klasse 6: Wertverhältniszahl 30 Nordlagen oder nach Osten bzw. Westen ausgerichtete Tallagen - mit entsprechenden Abschlägen im Grundbuch örtlich festgelegte Wegerechte Befestigte oder unbestockte Zufahrten im Privateigentum Anlagen im Privateigentum Klasse 7: Wertverhältniszahl 1 Unland - Böschungen, Mauern, gesetzlich geschützte Biotope, Gehölzstreifen Sicherheitsstreifen oberhalb übersteiler Böschungen Klasse 8: Wertverhältniszahl 0 Öffentliche Anlagen wie z.b. Wirtschaftswege oder Versorgungsanlagen Vorläufiger Kapitalisierungsfaktor: 650 / WE Folie 24

2. Durchführung Im Verfahrensgebiet Folie 25

2. Durchführung - Auswertung Auswertung Bodenwertrisse werden ausgewertet bzw. digitalisiert Bodenwertkarte fasst die ausgewerteten Daten zusammen und stellt die Ergebnisse graphisch dar Verschneidung der aus der Befliegung gewonnen tatsächlichen Nutzflächen mit den bestehenden Grundstücken Verschneidung der Grundstücksflächen mit den Bodenbewertungen Bewertung für jedes einzelne Grundstück Folie 26

2. Durchführung - Auswertung Folie 27

2. Durchführung - Auswertung Fläche gesamt 0,2500 ha in Klasse 1 in Klasse 2 in Klasse 4 in Klasse 5 = 0,0510 ha mit 100 WE/ha = 5,10 WE = 0,1020 ha mit 87 WE/ha = 8,87 WE = 0,0622 ha mit 59 WE/ha = 3,67 WE = 0,0348 ha mit 44 WE/ha = 1,53 WE Summe: 19,17 WE Kapitalisierungsfaktor 650 / WE Wert des Flurstücks kapitalisiert: 19,17 WE x 650 / WE = 12.460,50 Folie 28

2. Durchführung - Auswertung Auszüge aus dem Flurbereinigungsnachweis Alter Bestand Berechnung Flurstück 404 : 11,84 WE * vorl. Kap. Faktor 650.- = 7.696,00 Berechnung Flurstück 435 : 2,81 WE * vorl. Kap. Faktor 650.- = 1.826,50 Folie 29

3. Abschluss der Wertermittlung Anhörung der Beteiligten - heute Auslegung der Unterlagen über die Ergebnisse der Wertermittlung zur Einsichtnahme für die Beteiligten zw. 27.02. 13.03.2015: - im Rathaus der Stadt Vogtsburg i.k. in V.-Oberrotweil - in der Ortsverwaltung V.-Burkheim In dieser Zeit können Einwände eingelegt werden! Termin für Einzelauskünfte - Do. 05.03.2015 zw. 09:00 Uhr und 12:00 Uhr bzw. 13:30 Uhr und 16:30 Uhr in der Ortsverwaltung V.-Burkheim Prüfung in wie weit Einwendungen berechtigt sind Feststellung der Wertermittlungsergebnisse - Verwaltungsakt mit Rechtsbehelfsverfahren und erneuter Offenlage Folie 30

4. Bewertung der wes. Bestandteile Bewertung der Rebbestände Bewertung durch landw. Sachverständigen Dokumentation der Ergebnisse in Listen Entschädigung geht generell an den Eigentümer und nur wenn die Rodung ausdrücklich angeordnet wird. Sofern ein Dritter die Entschädigung erhalten soll, muss dieser sein Pachtverhältnis nachweisen bzw. der Eigentümer seine Zustimmung erteilen. Folie 31

4. Bewertung der wes. Bestandteile Bewertung des Baumbestandes Bewertung durch landw. Sachverständige Dokumentation der Ergebnisse in Listen bzw. Karten Entschädigung geht generell an den Eigentümer und nur wenn die Rodung ausdrücklich angeordnet wird oder das Eigentum übergeht. Sofern ein Dritter die Entschädigung erhalten soll, muss dieser sein Pachtverhältnis nachweisen bzw. der Eigentümer seine Zustimmung erteilen. Bewertung der sonstigen wes. Grundstücksbestandteile Sämtliche weiteren Bestandteile u.a. Rebhütten sind ohne Wert eingestuft Folie 32

Haben Sie noch Fragen? Folie 33

Grundstücksverkehr Kauf / Verkauf von Grundstücken: Nicht eingeschränkt. Verschiedene Optionen: - Notarielle Kaufvertrag, - Verzicht auf Landabfindung gem. 52 FlurbG oder - Freiwilliger Landtausch. Kauf- bzw. Verkaufpartner sowie der Kaufpreis wird nicht durch die UFB vermittelt. Listen mit Kauf-, Verkauf- bzw. Tauschwilligen liegen bei der Gemeinde und den Burkheimer Winzern ab 27.02.2015 aus. Veröffentlichung im Internet Folie 34

Kosten Kostenhöhe Eigenleistungen für die Grundstückseigentümer - rd. 2,50 pro m² neue Rebfläche - rd. 0,50 pro m² neue Rebfläche für Beregnungsanlage Zahlung Die Zahlung für die Baumaßnahmen soll in Raten erfolgen - 1. Rate Ende 2015 (Verrechnung der Entschädigungen) - 2. Rate Frühjahr 2016 - Endabrechnung mit dem Flurbereinigungsplan Folie 35

Haben Sie noch Fragen?

So finden Sie uns im Internet! www.lgl-bw.de unter Flurneuordnung

Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit! Unsere Kontaktdaten: Markus Muhler 0761-2187-5440 Rainer Gibson 0761-2187-5443