Kreativer Umgang mit dem Instrument Dienstvereinbarung. Prof. Dr. Günter Wendt

Ähnliche Dokumente
Die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags zum Arbeitsschutz ist mehr als die Erfüllung einer Pflichtaufgabe

Fachseminar Regierung von Unterfranken Gewerbeaufsichtsamt

Rechtliche Verantwortung beim Umgang mit Arbeitsmitteln. RA Prof. Dr. Thomas Klindt, Kanzlei Noerr LLP

Gesundheit (WHO-Definition) Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (BetriebsVerfassungsGesetz, BetrVG)

Die Rolle der MAV im Bereich des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. DiAG-MAV Speyer Regionaltreffen 2018

Die WEG als Arbeitgeber. Rechtsanwalt Bernd Fritz

Arbeitsschutz in der EKD

Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten

Stressfaktor ständige Erreichbarkeit Schutz der Arbeitnehmer und Pflichten der Arbeitgeber

Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (Arbeitsschutzgesetz) Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (Arbeitsschutzgesetz)

Rechtliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung

Gesundheitsschutz für Beschäftigte bei Verdichtung der Arbeit und Veränderung der Arbeitsbedingungen

Arbeitsschutz und Mitbestimmung

Frühjahrstagung am 18./ in Northeim. Fachanwalt für Arbeitsrecht

Erhalt der psychischen Gesundheit

Arbeitsschutzorganisation in deutschen Betrieben

Zweiter Abschnitt Pflichten des Arbeitgebers. 3 ArbSchG

Verknüpfung von Arbeitsschutzmanagementsystemen

ver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung

Arbeits-, Gesundheitsund Umweltschutzmanagementsystem

Workshop Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung

Angebote der Beratungsstelle. Förderung aus dem Hamburger Haushalt. Finanzierung durch den Arbeitgeber u.a. = Vermittlung an andere

Handlungshilfe für Kommunen und kommunale Unternehmen bis 10 Beschäftigte

Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung

Vom 23. Oktober 2008 (GVBl. S. 198) Die Landessynode hat das folgende kirchliche Gesetz beschlossen:

Betriebliche Gesundheitsförderung: Eckpunkte zu einer Betriebsvereinbarung

Arbeitszeit in der Gefährdungsbeurteilung Mitbestimmung bei der Arbeitszeit. Susanne Nickel

Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Kontraktlogistik

Gefährdungsbeurteilung unter Mitwirkung des Betriebsarztes

Motivation zum arbeits- und gesundheitsschutzbewussten Verhalten.

Gefährdungsbeurteilungen als Ausgangspunkt für die Arbeitsgestaltung und die Verbesserung der Betriebsorganisation unter Einbeziehung der Mitarbeiter

Grundlagen Arbeitsschutz. Dipl.-Ing. Roland Hilfenhaus RhönEnergie Effizienz + Service GmbH Fulda, 1. Juni 2017

Unternehmenskultur Die Rolle des Betriebsarztes

Betriebsvereinbarung Organisatorische Vorkehrungen

Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz - Alles beim Alten? Susanne Arndt-Zygar

Arbeitsschutzausschuss (ASA)

Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Sicherheitsbeauftragte

Unternehmer. Arbeitsschutzgesetz ArbSchG 3 Grundpflichten des Arbeitgebers

Zusammenarbeit von Sicherheitsbeauftragten mit Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit in Deutschland

Geschäftsführer Interner Service der RD SAT Markus Behrens. Arbeitsschutz in multikulturellen Belegschaften

ver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung

Hautschutz und Prävention

Umsetzung des TV Arbeits-und Gesundheitsschutz im Sozial und Erziehungsdienst. Erste Schritte

Arbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsförderung. Ein schwieriges Verhältnis?

Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Silvia Renner. Tätigkeitsschwerpunkte: Leitung der Ergo & Lerntherapie Renner in Erding Fortbildungsinstitut Freiraum Erding

Arbeitsschutz. Arbeitsschutz - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz - in der Evangelischen Landeskirche in Baden

Gefährdungsbeurteilung betrieblich verankern

Rollenbild und Entwicklungspotenziale für den Gesundheitsschutz

Arbeiten ohne Ende - neue Managementkonzepte, Gesundheitsverschleiß und Förderung eigenverantwortlichen

Der Oberbürgermeister. Dienstvereinbarung. Betriebliches Gesundheitsmanagement. August

Betriebsratswissen. brbildung.de. VerstÄndlich erklärt. Überblick über die Aufgaben des Betriebsrates. Kontakt: Tel.

Tools for Business Success WISSEN WERKZEUGE WEITERBILDUNGSMEDIEN. Übertragung von Unternehmerpflichten

Ganzheitliche Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Schwerpunkt Gefährdungsbeurteilung und Arbeitszeit

4 Ausgewählte zentrale Aufgaben: Begehung, Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutzmanagementsysteme

M U S T E R VERTRAG. 1 Tätigkeit

Unterweisung ORGANISATION UND VERANTWORTUNG IM ARBEITSSCHUTZ. Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Hans-Jürgen Müller

Forum 1 Leistung regeln aber wie? Ansätze im betrieblichen Gesundheitsschutz

Psychische Belastung Gefährdungsbeurteilung

Gesetzliche Rahmenbedingungen für betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) durch die Krankenkassen

Rahmenbetriebsvereinbarung Gefährdungsbeurteilung

Gesundheit und Sicherheit von Leiharbeitsbeschäftigten

am Beispiel der Gefährdungsbeurteilung

Grundlagen der Mitbestimmung

W 3.5 Personalentwicklung als Eckpfeiler der Gesundheitsförderung -Erfahrungen der Universität Oldenburg

Arbeitnehmerschutzrecht

11 Auswahl wichtiger Arbeitsschutzgesetze und -vorschriften

Forum 4 Psychische Belastungen und Gefährdungsbeurteilung

Rahmenbedingungen für Personalmanagement und - Entwicklung. Gabriele Beger Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg

Mitteilungen der Bauhaus-Universität Weimar

Stakeholderdialog zur Klimaanpassung

Aussagen bezüglich der Mitarbeiterbefragung

Anforderungen an ein betriebliches Gesundheitsmanagement aus Mitbestimmungssicht

Sicherheit und Gesundheitsschutz in der DLRG

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Rahmen des SGB XI Mitwirkung, Mitbestimmung und Möglichkeiten der Interessenvertretungen im Betrieb

Forum 2 Gesundheitliche Auswirkungen Gute Arbeit

Die Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Koordination des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Managementsysteme und Arbeitssicherheit

Alcointerlocks in der Logistik. Ulrich Süßner, Fachtagung Warenlogistik 2015

Leseprobe zum Download

Folgende Hauptpunkte muss der Arbeitgeber beachten, um nicht im Brandfall einen Personenoder Sachschaden zu erleiden:

10. Hans Böckler-Forum zum Arbeits- und Sozialrecht - Kollektive Durchsetzung - Wirksamkeit von Sprüchen der Einigungsstelle -

Betreuungsvertrag. zwischen. Hans-Heinrich Post Ingenieurdienstleistungen Arbeitssicherheit Post Süderstraße Stuhr

Die Einbindung der Betriebssicherheitsverordnung in den Betriebsablauf aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Pahlke Arbeitsschutz fachmännisch - unkompliziert - nachhaltig

BGM/BEM. Betriebliches Gesundheitsmanagement und Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement im AWO-Ortsverein Strausberg e.v.

URTEIL DES GERICHTSHOFES (Fünfte Kammer) 7. Februar 2002 *

DGUV Vorschrift 2. Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Klaus Otte

Fragen und Aufgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz

WE Seminar ArGUS. Einmischen und Mitbestimmung bei der Gefährdungsbeurteilung Rechtsgrundlagen Arbeit gesund gestalten.

Arbeitssicherheit auf Kläranlagen DAR Deutsche Abwasser-Reinigungs-Gesellschaft mbh Ingenieurbüro für Umweltfragen

BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG DIE WICHTIGSTEN REGELUNGEN IM ÜBERBLICK

Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) an der Hochschule Ravensburg-Weingarten

90 Einmischen aber wie?

Gesunde Beschäftigte - gesunde Kita Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten der BGW zum betrieblichen Gesundheitsmanagement

Psychische Gefährdung und vorbeugender Gesundheitsschutz

Aufgaben, Möglichkeiten und Zukunftsperspektiven von Sicherheitsbeauftragten

Transkript:

Arbeitssicherheitsgesetz - ArbSichG / AsiG 1 Grundsatz Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen.

Arbeitssicherheitsgesetz - ArbSichG / AsiG 9 Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat (1) Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit dem Betriebsrat zusammenzuarbeiten. (2) Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben den Betriebsrat über wichtige Angelegenheiten des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu unterrichten; sie haben ihm den Inhalt eines Vorschlages mitzuteilen, den sie nach 8, Abs. 3 dem Arbeitgeber machen. Sie haben den Betriebsrat auf sein Verlangen in Angelegenheiten des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten.

Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG 3 Grundpflichten des Arbeitgebers (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.

Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG (weiter 3) Grundpflichten des Arbeitgebers (2) Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten 1. für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen sowie 2. Vorkehrungen zu treffen, daß die Maßnahmen erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können. (3) Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.

Landespersonalvertretungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (PersVG LSA) 65 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten (1) der Personalrat bestimmt, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mit:... 13. Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen, 14. Maßnahmen zur Abwendung, zur Milderung oder zum Ausgleich von besonderen Belastungen, die sich für Beschäftigte aus der Einführung neuer Arbeitsmethoden oder aus sonstigen Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung oder zur Erleichterung des Arbeitsablaufes ergeben.

Landespersonalvertretungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (PersVG LSA) 70 Abschluss von Dienstvereinbarungen; Vorrang von Tarifverträgen (1) Über die in 65 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1, 2, 4 bis 6 genannten Fragen können Dienstvereinbarungen abgeschlossen werden.

Dienstvereinbarung zum Projekt Gesundheitsfördernde Hochschule Zwischen der Hochschulleitung und dem Personalrat wird Folgendes vereinbart: 1 Präambel Die betriebliche Gesundheitsförderung nimmt in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens einen immer höheren Stellenwert ein. Den Anregungen der Weltgesundheitsorganisation folgend hat die Hochschule Magdeburg-Stendal den Gedanken der betrieblichen Gesundheitsförderung aufgegriffen und das Projekt Gesundheitsfördernde Hochschule initiiert.

Dienstvereinbarung zum Projekt Gesundheitsfördernde Hochschule (weiter 1 Präambel) Grundlegende Ziele des Projektes sind: die Steigerung des Wohlbefindens am Arbeitsplatz, die Verbesserung der innerbetrieblichen Kooperation, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, mehr Transparenz bei innerbetrieblichen Veränderungen, die Erhöhung der Arbeitszufriedenheit und Leistungsbereitschaft und die Verbesserung des Arbeitsklimas.

Dienstvereinbarung zum Projekt Gesundheitsfördernde Hochschule 2 Geltungsbereich und Zweckbestimmung (... ) Diese Dienstvereinbarung regelt den Umgang mit Daten der Mitarbeiter bei der Durchführung des Projekts insbesondere der Erstellung des Gesundheitsberichts und der Ableitung von Maßnahmen.

Dienstvereinbarung zum Projekt Gesundheitsfördernde Hochschule 3 Gesundheitsbericht Der Gesundheitsbericht des Projektes Gesundheitsfördernde Hochschule Magdeburg-Stendal" ist eine Bestandsaufnahme der Belastungs-, Gefährdungs- und Gesundheitssituation der Hochschule Magdeburg-Stendal.

Dienstvereinbarung zum Projekt Gesundheitsfördernde Hochschule 5 Bereitstellung der Daten Die Hochschulleitung stellt die Daten bereit, die die Projektgruppe für die Erstellung des Gesundheitsberichtes benötigt. Nach der erstmaligen Erstellung des Gesundheitsberichtes erfolgt eine Neubearbeitung, um eine Fortschreibung der Daten sicherzustellen. Der Aktualisierungszeitraum soll 2 Jahre nicht überschreiten. 6 Mitwirkung der Mitarbeiterlinnen Alle Mitarbeiterlinnen, die an der Datenerfassung, -verarbeitung und -auswertung beteiligt sind, können diese Aufgaben im Rahmen ihrer Arbeitszeit wahrnehmen. Ihnen dürfen wegen ihrer Mitarbeit am Projekt keinerlei Nachteile entstehen.

Dienstvereinbarung zum Projekt Gesundheitsfördernde Hochschule 8 Arbeitskreis Gesundheit Zur Lenkung und Steuerung des Projektes wird für dessen Laufzeit der Arbeitskreis Gesundheit eingerichtet. Der Arbeitskreis Gesundheit besteht aus folgenden Mitgliedern: die Leitung des Projektes, ein Mitglied der Hochschulleitung, ein Mitglied der Personalvertretung, ein Mitglied des Studentenrates, der Beauftragte für Arbeits-, Umwelt- und Datenschutz, die Gleichstellungsbeauftragte, der Behindertenbeauftragte und ein Vertreter des Hochschulsports.

Dienstvereinbarung zum Projekt Gesundheitsfördernde Hochschule 10 Information und Öffentlichkeit Den Angehörigen der Hochschule Magdeburg- Stendal sind die Zwischenergebnisse und das Resultat des Gesundheitsberichtes in verständlicher Form zugänglich zu machen. Jeder Neubearbeitung folgt ein aktueller Gesundheitsbericht mit einer hochschulöffentlichen Präsentation für alle Interessierten durch den Arbeitskreis.

Projekt Gesunder Campus Magdeburg- Stendal 3. Zwischenbericht Oktober 2003

Gesunder Campus Protokoll zum dritten Workshop des Hochschulprojektes 15.05.2003 16.05.2003

Apfel rundum gesund! Es ist mal wieder so weit!!! am 15.11.2005 findet auf eurem Campus wieder ein Apfeltag statt. Wir werden euch den ganzen Tag mit leckeren Äpfeln beglücken Eure Projektgruppe