Einführung Stand der Richtplanung Ueli Strauss Amtsleiter AREG Weiterbildung VSGP Dienstag, Baudepartement
Inhalt 1. Einführung Stand Richtplanung 2. Bedeutung des kantonalen Richtplans 3. Rekapitulation Änderungen RPG Seite 2
Einführung Stand Richtplanung Gesamtüberarbeitung Richtplan Teil Siedlung Ende Januar 2017 wurde dieser Teil dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht; RR hat am 17. Januar 2017 erlassen Grundsätzlich positive Rückmeldung seitens des ARE-Bund; Entwurf Prüfungsbericht sollte bis Ende Juni 2017 zugestellt werden. SG erwartet Genehmigung nach den Sommerferien, sodass wir auf den 1.10.2017 sowohl PBG wie RP in Kraft hätten. Seite 3
Einführung Stand Richtplanung Gesamtüberarbeitung Richtplan Teil Verkehr: Gesamtverkehrsstrategie bis Ende März 17 in Vernehmlassung; Beschlussfassung RR vor den Sommerferien 17 Darauf aufbauend RRB mit Projektauftrag für Überarbeitung Teil «Verkehr» (Prozess, Hauptinhalte usw. noch offen) Vorgesehen ist die Vernehmlassung im 3. Q 2018; Erlass durch RR bis Ende 2018 Seite 4
Einführung Stand Richtplanung Gesamtüberarbeitung Richtplan Teil Natur und Landschaft: 8. Feb. 2017 Workshop mit allen wesentlichen Amtsstellen: Landschaftsstrategie als 1. Schritt unumgänglich. Bis Mitte Juni 17 RRB für Projektauftrag «Erarbeitung Landschaftsstrategie St.Gallen» bis Herbst 2018 Anschliessend Überarbeitung Kapitel N+L und V+E bis Mitte 2019 Erlass durch RR bis Ende 2019 Seite 5
Einführung Stand Richtplanung Richtplan-Anpassungen Die Anpassung 16 ist vom 17. Mai bis Ende Juni 2017 in der Vernehmlassung Die Anpassung 17 soll nach den Sommerferien gestartet werden, Vernehmlassung im Frühjahr 2018 2017 2018 1. Q 2. Q 3. Q 4. Q 1. Q 2. Q 3. Q 4. Q 1. Q Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb RP-Anpassungen - Auftrag 1 6 1 7 1 8 - Entw urf - Vernehmlassung - Erlass - Genehmigung - Veröffentlichung Seite 6
Einführung Stand Richtplanung Aktuelle Themen beim Bund FFF Bauen ausserhalb Bauzonen Interessenabwägung Seite 7
Bedeutung des kantonalen Richtplans Der Richtplan ist das zentrale Steuerungsinstrument der Kantone. Seine Hauptaufgabe ist die Abstimmung der bedeutsamen raumwirksamen Tätigkeiten aller staatlichen Ebenen im Hinblick auf die anzustrebende Entwicklung. Mit der Revision des RPG in Kraft seit Mai 2014 wurde die Rolle des Richtplans im Bereich der Siedlungsentwicklung präzisiert und verstärkt. Seite 8
Rekapitulation Änderungen RPG 1. Kantone kommen noch stärker in Verantwortung 2. Stärkung kantonaler Richtplan im Siedlungsbereich 3. Bauzonendimensionierung auf 15 Jahre (inkl. Mobilisierung der inneren Reserven); 4. Lage und Grösse der Bauzonen sind über die Gemeindegrenzen hinaus abzustimmen 5. In ihren Gesetzen schaffen die Kantone Grundlage für Förderung der Verfügbarkeit von Bauland Mehrwertausgleich von mind. 20% Seite 9
Rekapitulation Änderungen RPG Übergangsbestimmungen (Art. 38a RPG) 1 Die Kantone passen innert fünf Jahren nach Inkrafttreten der Änderung vom 15. Juni 2012 ihre Richtpläne an die Anforderungen der Artikel 8 und 8a Absatz 1 an. 2 Bis zur Genehmigung dieser Richtplananpassung durch den Bundesrat darf im betreffenden Kanton die Fläche der rechtskräftig ausgeschiedenen Bauzonen insgesamt nicht vergrössert werden. 3 Nach Ablauf der Frist von Absatz 1 ist die Ausscheidung neuer Bauzonen unzulässig, solange der betreffende Kanton nicht über eine vom Bundesrat genehmigte Richtplananpassung verfügt. Seite 10
Rekapitulation Änderungen RPG Übergangsbestimmungen (Art. 38a RPG) 4 Die Kantone regeln innert fünf Jahren nach Inkrafttreten der Änderung vom 15. Juni 2012 den angemessenen Ausgleich für erhebliche Vor- und Nachteile nach den Anforderungen von Artikel 5. 5 Nach Ablauf der Frist von Absatz 4 ist die Ausscheidung neuer Bauzonen unzulässig, solange der betreffende Kanton nicht über einen angemessenen Ausgleich nach den Anforderungen von Artikel 5 verfügt. Der Bundesrat bezeichnet nach Anhörung diese Kantone. Seite 11
Rekapitulation Änderungen RPG Mindestanforderungen Richtplan Teil Siedlung Raumentwicklungskonzept Art. 8 Abs. 1 Bst. a RPG Abstimmung Siedlung und Verkehr Art. 8a Abs. 1 Bst. b RPG Siedlungsentwicklung nach innen Art. 8a Abs. 1 Bst. c+e RPG Dimensionierung Siedlungsgebiet Art. 8a Abs. 1 Bst. a RPG Bauzonendimensionierung Art. 8a Abs. 1 Bst. d RPG Vorhaben mit gewichtigen Auswirkungen Art. 8 Abs. 2 RPG Seite 12
Einführung Stand Richtplanung Seite 13
Wirkung des Richtplans Siedlungsgebiet Baugebiet Ortsplanung und PBG Martin Schmid Leiter Kantonale Planung, AREG Weiterbildung VSGP Dienstag, Baudepartement
Inhalt 1. Richtplan Übersicht 2. Richtplan Koordinationsblätter (Auszug) 3. Ortsplanung und PBG Seite 15
Richtplan Übersicht Kanton Regionen Gemeinden R 1.0 R 1.1 S 2.1 S 2.2 S 2.3 S 2.4 S 2.5 S 2.6 S 2.7 Raumkonzept Regionen und funktionale Räume Siedlungsgebiet Bauzonendimensionierung (Wohn- und Mischzonen) Siedlungsentwicklung nach innen Abstimmung Siedlung und Verkehr Arbeitszonenbewirtschaftung Strategische Arbeitsplatzstandorte Wirtschaftliche Schwerpunktgebiete Federführung Beteiligt Seite 16
Richtplan Übersicht Kanton Regionen Gemeinden R 1.0 R 1.1 S 2.1 S 2.2 S 2.3 S 2.4 S 2.5 S 2.6 S 2.7 Raumkonzept Regionen und funktionale Räume Siedlungsgebiet Bauzonendimensionierung (Wohn- und Mischzonen) Siedlungsentwicklung nach innen Abstimmung Siedlung und Verkehr Arbeitszonenbewirtschaftung Strategische Arbeitsplatzstandorte Wirtschaftliche Schwerpunktgebiete Federführung Beteiligt Seite 17
Richtplan R 1.0 Raumkonzept Seite 18
Richtplan R 1.0 Raumkonzept Seite 19
Richtplan R 1.1 Regionen + Funktionale Räume Dem Denken und Handeln (=Planen) unabhängig von institutionellen Grenzen kommt eine zentrale Bedeutung zu. Einige raumrelevanten Fragen lassen sich nicht mehr alleine kommunal beantworten. Seite 20
Richtplan R 1.1 Regionen + Funktionale Räume Seite 21
Richtplan R 1.1 Regionen + Funktionale Räume Dem Denken und Handeln (=Planen) unabhängig von institutionellen Grenzen kommt eine zentrale Bedeutung zu. Einige raumrelevanten Fragen lassen sich nicht mehr alleine kommunal beantworten. Im Rahmen der Ortsplanung ist die regionale Einbettung und Funktion zu berücksichtigen. Raumrelevante Schnittstellen sind mit den Nachbargemeinden zu bearbeiten und die strategische Ausrichtung und Massnahmen abzustimmen. Seite 22
Richtplan Siedlungsgebiet Baugebiet Baugebiet (15 Jahre) Siedlungsgebiet (25 Jahre) Seite 23
Richtplan Siedlungsgebiet Wohnen Voraussetzung: Gemeinden können zusätzlich zu ihrer bestehenden Bauzone Siedlungsflächen ausscheiden, sofern: Bedarf ausgewiesen ist (St.Galler Berechnungsmodell) Nachweis der Siedlungsentwicklung nach innen Ablauf: 1. Ortsplanungsprozess mit strategischen Überlegungen (in der Regel kommunaler Richtplan) 2. Antrag zur Aufnahme des Siedlungsgebiets in den kantonalen Richtplan (jährliche Richtplan-Anpassung) 3. Zonenplanverfahren Seite 24
Richtplan Siedlungsgebiet Arbeiten Voraussetzung: In der betreffenden Region sind nachweislich keine geeignete Flächen bereits eingezont. Es besteht eine konkrete Projektidee. Eine angemessene Dichte wird sichergestellt. Eine angemessene Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr kann garantiert werden Es werden dadurch keine Ersatzeinzonungen von Arbeitszonen am Siedlungsrand ausgelöst. Ablauf: 1. Antrag zur Aufnahme des Siedlungsgebiets in den kantonalen Richtplan (jährliche Richtplan-Anpassung) 2. Zonenplanverfahren Seite 25
Richtplan Siedlungsgebiet Arbeiten (Betriebs-)Erweiterungen um weniger als 5 000 m 2 können mittels einer Fortschreibung des Richtplans in das Siedlungsgebiet aufgenommen werden. Ablauf: 1. Antrag zur Aufnahme des Siedlungsgebiets in den kantonalen Richtplan (Fortschreibung RRB) 2. Zonenplanverfahren Seite 26
Richtplan Arbeitszonenbewirtschaftung Die Arbeitszonenbewirtschaftung setzt sich aus verschiedenen Elementen zusammen: Flächenpotenzialanalyse Strategische Arbeitsplatzstandorte (Ausserhalb Bauzone) Wirtschaftliche Schwerpunktgebiete Arbeitsplatzstandorte von kommunaler Bedeutung Arealentwicklungsprozesse Innenentwicklung und Flächenmanagement Regionale Abstimmung Seite 27
Richtplan Strategische Arbeitsplatzstandorte Priorität Innenentwicklung vor Aussenentwicklung Es ist zuerst zu prüfen, ob ein Projekt auf einer bereits eingezonten Fläche realisiert werden kann. Strategische Arbeitsplatzstandorte sind vorzugsweise in urbanen Verdichtungsräumen des kantonalen Raumkonzepts anzuordnen sowie auch in der Landschaft mit kompakten Siedlungen möglich. Regionale Abstimmung Voraussetzung für die Aufnahme von Standorten in den Richtplan oder deren Priorisierung ist die Zustimmung der Gemeinden einer Region. Es gelten die Entscheidungsmechanismen der jeweiligen Region. Die Region stellt einen Antrag an den Kanton mit Nachweis der erforderlichen Kriterien. Seite 28
Richtplan Strategische Arbeitsplatzstandorte Strategische Arbeitsplatzstandorte sind grossflächige, regional koordinierte Entwicklungsschwerpunkte ausserhalb der bestehenden Bauzone für die Ansiedlung neuer Unternehmen oder ansässiger Firmen. Die Standorte sind für Einzelvorhaben mit volkswirtschaftlicher Bedeutung vorgesehen, das heisst die Schaffung einer grösseren Anzahl von Arbeitsplätzen und ein überdurchschnittliches Wertschöpfungspotenzial wird vorausgesetzt. Seite 29
Richtplan Strategische Arbeitsplatzstandorte Bei Strategischen Arbeitsplatzstandorten wird zwischen Standorten kantonaler und regionaler Bedeutung unterschieden: Standorte von kantonaler Bedeutung (STAST-K): Standorte von mindestens 30'000 m 2 für besonders grosse Expansionsoder Ansiedlungsprojekte reserviert. Sie werden langfristig vorgehalten. Standorte von regionaler Bedeutung (STAST-R): Die Standorte weisen ein Minimum von 10'000 m 2 auf und werden für mittlere und grössere Projekte von regionaler Bedeutung vorgehalten. Seite 30
Richtplan Strategische Arbeitsplatzstandorte Nutzungstypen: Industrie, Dienstleistungs- und Mischnutzung Anforderungen sind insbesondere: Anzahl Arbeitsplätze pro Flächeneinheit (Dienstleistungsbetriebe: 25 m2, Mischnutzung: 50 m2, Produktion 100 m2). Indikatoren wie Investitionen, Umsatz- und Gewinnerwartungen sowie die Konkurrenzierung bzw. Synergie zu bestehenden Unternehmen oder die regionalwirtschaftliche Bedeutung Seite 31
Richtplan Strategische Arbeitsplatzstandorte Seite 32
Richtplan Wirtschaftliche Schwerpunktgebiete «Standortvermarktung», Kategorie A: Standorte, die bezüglich aller Kriterien gut bis sehr gut abschneiden, aufgrund einer Arealentwicklung aufbereitet sind (wirtschaftliches Nutzungskonzept, Nutzungsmix, angestrebte Synergien, Anforderungen an Arbeitsplatzdichte, Sicherung der Verfügbarkeit innert kurzer Frist, planerisch attraktive Rahmenbedingungen) und die für die sofortige Vermarktung zur Verfügung stehen «Standortentwicklung», Kategorie B Standorte, die bezüglich der meisten Kriterien gut abschneiden, bei denen aber für die Vermarktung ein Aufbereitungsaufwand notwendig ist, z.b. aufgrund von erforderlichen Umnutzungen, offener Planungsfragen, Umzonungen, Altlasten etc. Seite 33
Ortsplanung und PBG Was erwarten wir Art. 1 Ortsplanung 1 Die Ortsplanung ist Sache der politischen Gemeinden. 2 Instrumente sind der kommunale Richtplan und die kommunalen Nutzungspläne. 3 Art. 5 Kommunaler Richtplan [a) Inhalt] 1 Die politische Gemeinde stimmt im kommunalen Richtplan insbesondere Siedlungs-, Verkehrs- und Landschaftsentwicklung sowie den geplanten Infrastrukturausbau in ihrem Gebiet für einen längeren Zeitraum aufeinander ab. 2 Sie berücksichtigt die Vorgaben des kantonalen Richtplans und die Raumplanung der anderen politischen Gemeinden in der Region. 3 Sie legt insbesondere das Massnahmenkonzept Naturgefahren fest. Seite 34
Ortsplanung und PBG Was erwarten wir Kantonaler Richtplan PBG Aggloprogramme 3 Kommunaler Richtplan 2 Kommunale Nutzungspläne Zonenplan + Baureglement Strategie Konzept Leitidee: 1 Gesamtsicht (regional/funktional) Räumliche anzustrebende Entwicklung Innentwicklungsstrategie Seite 35
Ortsplanung und PBG Was erwarten wir Schrittweises Vorgehen erforderlich 1. Gesamtsicht (Leitbild, Entwicklungskonzept, Vision) eingebettet in regionalen Kontext (Raumkonzept, Aggloprogramm, ) 2. Festlegen der raumrelevanten Strategien, Zielen und Handlungsanweisungen im kommunalen Richtplan (abgestimmt mit der übergeordneter Planung und wo erforderlich mit den Nachbargemeinden 3. Ausarbeitung Nutzungsplan (Zonenplan und Baureglement) Übergangsbestimmungen Wir gehen davon aus (hoffen), dass die Übergangsbestimmungen bzw. das PBG nach ca. einem Jahr aufgrund der gemachten Erfahrungen überprüft und dort wo notwendig und zweckmässig angepasst werden. Seite 36
Ortsplanung und PBG Was erwarten wir Zonenplanverfahren nach altem Recht (BauG) Öffentliche Auflage muss bis am 29. September 2017 abgeschlossen sein (30. September 2017 ist ein Samstag) Spätester Auflagebeginn ist der 31. August 2017 Seite 37
Wirkung des Richtplans Seite 38
Innenentwicklung in der Ortsplanung Bruno Thürlemann Leiter Ortsplanung, AREG Weiterbildung VSGP Dienstag, Baudepartement
Inhaltsverzeichnis Weshalb Innenentwicklung? Arbeitsschritte im Innenentwicklungsprozess Strategien der Innenentwicklung Innenentwicklung in der Ortsplanung Beispiele Das Wichtigste in Kürze Zum Schluss Seite 40
Weshalb Innenentwicklung? Grundlagen Hauptanliegen der RPG-Revision erste Etappe (RPG1) ist die Siedlungsentwicklung nach innen. Griffige Bestimmungen im RPG: Siedlungsgebiet Bauzonendimensionierung Siedlungsentwicklung nach innen Abstimmung Siedlung und Verkehr Kulturlandschutz Arbeitszonenbewirtschaftung Raumkonzept Kantonaler Richtplan Seite 41
Weshalb Innenentwicklung? Volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Vorteile Eine hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen ist zentral für die Zukunftsfähigkeit der Gemeinden. Sie ermöglicht: ein qualitatives und quantitatives Wachstum zu gewährleisten (z.b. der Bevölkerung und der Steuererträge), bestehende Quartiere sowie Stadt-/ Dorfkerne oder Brachflächen zum Nutzen der Bevölkerung aufzuwerten, wertvolle Ressourcen wie Natur- und Erholungsräume sowie Landwirtschaftsflächen zu schonen, Infrastruktur-/Energiekosten zu sparen. Seite 42
Arbeitsschritte im Innenentwicklungsprozess 1. Analyse Positionierung der Gemeinde Quantitative/Qualitative Analyse Beurteilung Potential-/Eignungsplan 2. Strategie Schwerpunktgebiete/Priorisierung Mitwirkung Betroffene/Bevölkerung Handlungsfelder/Zeitplan Strategieplan und gebietsbezogene Umsetzungsagenda Seite 43
Arbeitsschritte im Innenentwicklungsprozess 3. Umsetzung Formelle und informelle Umsetzung Gebietsspezifischer Umsetzungsplan Grundeigentümergespräche Angepasste Nutzungsplanung Neue/angepasste Sondernutzungspläne 4. Controlling Raumbeobachtung Datenanalysen Überprüfung der Massnahmen Periodischer Bericht, Folgemassnahmen Seite 44
Strategien der Innenentwicklung Aufwerten Weiterentwickeln Umstrukturieren Bewahren Weitgehend Erhalt der Baustruktur und Nutzung Punktuelle bauliche Ergänzung Moderate quantitative Entwicklung Erhalt und Weiterentwicklung der städtebaulichen Strukturen, Anpassung und Erweiterung der ursprünglichen Nutzung mit quantitativer Entwicklung Weitgehender Ersatz der bestehenden Bausubstanz Schaffung neuer Strukturen (z.b. Wohnen in Industriebrachen) Städtebauliche Akzentuierung, neue Bauformen, höhere Dichten Erhalt und Pflege vorhandener Strukturen/Nutzung Massvolle Entwicklung unter Rücksichtnahme auf Bestand und Qualität Erhaltenswerte Bebauung und Strukturen schützen Seite 45
Strategien der Innenentwicklung Aufwerten Seite 46
Strategien der Innenentwicklung Weiterentwickeln Seite 47
Strategien der Innenentwicklung Umstrukturieren Seite 48
Strategien der Innenentwicklung Bewahren Seite 49
Strategien der Innenentwicklung Strategieplan Dokumentation Gebietsbezogene Ziele und Überlegungen zur Weiterentwicklung Potential aufzeigen und quantifizieren Eignung klären Priorisierung Umgang mit Baulandhortung, Baulandaktivierung Seite 50
Innenentwicklung in der Ortsplanung Seite 51
Innenentwicklung in der Ortsplanung Quantitative Berücksichtigung Die Kapazität des Zonenplans setzt sich zusammen aus: + Einwohner überbaute Bauzone + 4% + Kapazität unüberbaute Bauzone + Nutzungspotential (teil-) bebauter Bauzonenflächen durch Aufwerten, Weiterentwickeln und Umstrukturieren Bauzonentool SG Strategie Innenentwicklung Baulandbedarf Erwartete Bevölkerungszunahme abzügl. Kapazität bestehendes Baugebiet ergibt Baulandbedarf Seite 52
Innenentwicklung in der Ortsplanung Qualitative Berücksichtigung Formelle Vollständigkeit Materielle Vollständigkeit Seite 53
Beispiel Degersheim Masterplan Innenentwicklung Seite 54
Beispiel Uzwil Städtebauliche Studien Seite 55
Beispiel Nesslau Zentrumsentwicklung Betriebs- und Gestaltungskonzept Strukturanalyse Ortsbaulicher Plan Prinzipien Ortsanalyse Entwicklungspotential Seite 56
Beispiel Lichtensteig Pilotprojekt Innenentwicklung Hausanalyse Umfrage Innenentwicklung Potentialbeurteilung Strukturplan Seite 57
Das Wichtigste in Kürze Siedlungsentwicklung nach innen ist «Chefsache» individuell und «massgeschneidert» für den Ort; über Prozessschritte, die sich bewährt haben nicht Dichte um jeden Preis, sondern die richtige Dichte am richtigen Ort und in der richtigen Qualität nicht nur das Ergebnis einer Berechnung, sie basiert vielmehr auf einer Siedlungskonzeption und einer Gesamtbeurteilung Seite 58
Das Wichtigste in Kürze Siedlungsentwicklung nach innen bedeutet Mehrwerte und Qualitäten schaffen eine Strategie verfolgen und nicht (nur) Einzelinteressen gerecht werden Betroffene ins Boot holen, dass verschiedene Interessenvertreter am gleichen Strick ziehen Partizipation und Dialog als Daueraufgabe Seite 59
Das Wichtigste in Kürze Siedlungsentwicklung nach innen braucht einen «Kümmerer» Interessenabwägungen und Dialogbereitschaft (Verkehr, Ortsbild-, Denkmalschutz, Umwelt / Lärm etc.) Kommunikation, Information, Motivation und gute Beispiele Gemeinden und Kanton gemeinsam (!) Gemeinden haben den Lead Seite 60
Zum Schluss Beispiele Arbeitshilfen Kanton Luzern Arbeitshilfe Siedlungsentwicklung nach innen https://rawi.lu.ch Kanton Thurgau Arbeitshilfe Innenentwicklung www.raumentwicklung.tg.ch Kanton Bern Arbeitshilfe Siedlungsentwicklung nach innen www.jgk.be.ch Kanton Zürich Videos zur Innenentwicklung www.youtube.com/user/ktzuerich/videos Seite 61
Innenentwicklung in der Ortsplanung Seite 62
Onlinetool Bauzonendimensionierung Dr. Beat Louis Raumbeobachter, AREG Weiterbildung VSGP Dienstag, Baudepartement
Inhalt 1. Gesetzliche Vorgabe 2. Zweck des Onlinetools 3. Zugang zum Onlinetool 4. Umgang mit verschiedenen Vorhaben (Live-Vorführung): Neueinzonung, Aufzonung, Umzonung, Auszonung, Einführung neuer Zonentyp, spezielle Potenziale 5. Umsetzung der neuen Zonentypen gemäss PBG 6. Aktualisierung Grundlagedaten / Liveschaltung Seite 64
Gesetzliche Vorgabe Artikel 15 des Bundesgesetzes zur Raumplanung schreibt vor, dass die Bauzonenreserven höchstens den Bedarf der nächsten 15 Jahre umfassen dürfen. Der Artikel gilt sowohl für die Kantone als auch für die einzelnen Gemeinden. Das bedeutet, dass der künftige Bedarf an Bauzonenflächen abgeschätzt und mit den bestehenden Bauzonenreserven verglichen werden muss. Dieser Vorgang wird als «Bauzonendimensionierung» bezeichnet. Seite 65
Zweck des Onlinetools Bauzonendimensionierung der Wohn- und Mischzonen gemäss St.Galler Modell (15-Jahres-Horizont): Planungsbüros und Gemeinden können die Bauzonendimensionierung im Ortsplanungsverfahren selber vornehmen und sehen gleich, ob die geplanten Änderungen gemäss Modell zulässig sind. Im Tool kann ein Report erstellt werden, der zusammen mit weiteren Unterlagen dem AREG eingereicht werden muss. Seite 66
Zugang zum Onlinetool Das Onlinetool zur Bauzonendimensionierung ist zugänglich über die Raum+-Plattform: www.raumplus.ethz.ch Seite 67
Umgang mit verschiedenen Vorhaben: Live-Vorführung Vorhaben Eingabe im Tool Berücksichtigung bei Kapazität Neueinzonung von Wohn- und Mischzonen Auf- oder Abzonung innerhalb der Wohn- und Mischzonung Umzonung von Arbeitszone oder ÖBA-Zone in Wohn- oder Mischzone Auszonung von unbebauten Wohn- und Mischzonen Einführung neuer Zonentyp Spezielle Potenziale der Innenentwicklung Eingabe der Veränderung der unbebauten Fläche oder Eingabe der neuen Gesamtfläche unbebaut, pro Zonentyp Müssen nicht eingegeben werden Eingabe als neue unbebaute Fläche im entsprechenden Zonentyp Eingabe der Veränderung der unbebauten Fläche oder Eingabe der neuen Gesamtfläche unbebaut, pro Zonentyp Eingabe der neuen Gesamtfläche unbebaut, pro Zonentyp Eingabe als zusätzliche Kapazität in Anzahl Personen (fakultativ) Ja Nein (erst beim nächsten Ortsplanungsverfahren bzw. bei der nächsten Aktualisierung der Grundlagedaten) Ja Ja Ja Ja Seite 68
Neue Zonentypen gemäss PBG Die neuen Zonentypen gemäss PBG werden integriert mit einer Dichte, die den vergleichbaren «alten» Zonentypen entspricht. Alte und neue Typen werden parallel im Tool hinterlegt (noch nicht realisiert) Seite 69
Aktualisierung Grundlagedaten / Liveschaltung Die Grundlagedaten zu unbebauten Flächen aus Raum+ werden gesamtkantonal alle vier Jahre aktualisiert (jeweils nach Abschluss der Aktualisierung der Flächenpotenzialanalyse (Raum+), nächstes Mal Juli oder August 2017) Die Zahlen zum erwarteten Einwohnerzuwachs werden jährlich aktualisiert Liveschaltung des Onlinetools im Juli oder August, nachdem die neuen Raum+-Daten eingepflegt wurden Seite 70
Onlinetool Bauzonendimensionierung Seite 71
Datenmodell Nutzungsplanung Roman Guidon Abteilung Geoinformation Weiterbildung VSGP Dienstag, Baudepartement
Datenmodell Nutzungsplanung: Ausgangslage / Rahmenbedingungen Vorhaben mit wesentlichen Auswirkungen auf die kantonalen Geodaten im Bereich der Nutzungsplanung: neues PBG ÖREB-Kataster Anpassungen Datenmodell Nutzungsplanung minimale Geodatenmodelle (MGDM) Seite 73
Datenmodell Nutzungsplanung: Überarbeitung Nutzungsplanungen nach BauG Nutzungsplanungen nach PBG Zusätzliche Informationen für ÖREB Seite 74
Datenmodell Nutzungsplanung: Zielsetzung der Datenmodellanpassung 2017 Umsetzung Änderungen PBG (unter Berücksichtigung der Übergangsfrist von 10 bzw. 15 Jahren) Kohärenz und Einheitlichkeit bei technischer Umsetzung des Datenmodells Überführung der bestehenden Daten nach BauG soll weitgehend automatisiert erfolgen können Überführung in Datenmodelle des Bundes soll automatisiert erfolgen können Wegbereitung für ÖREB-Kataster Seite 75
Vorgehen und Zeitplan November / Dezember 2016 Januar 2017 April 2017 März 2017 Vorarbeiten Kanton Arbeitsgruppe Datenmodell Nutzungsplanung 2017 (Vertreter Kanton und Planer) Planertreffen, Geometerkonferenz, ÖREB-Kernteam Information an Planertreffen Umfrage bei Planungsbüros und Stadtplanungen Vorbereitungen für Arbeitsgruppe Erarbeitung Datenmodell Information verschiedener Anspruchsgruppen zu Bearbeitungsstand 20. April 2017 VSGP Vorstand Bericht über laufende Arbeiten Auftrag zur Erarbeitung eines vereinheitlichten Darstellungsmodelles 2. 19. Mai 2017 Planungsbüros, Geometer, Geoportal-Betreiber, kantonale Stellen Vernehmlassung Datenmodell Mai/Juni 2017 Kantonsintern Überarbeitung Datenmodell aufgrund Vernehmlassung Juni 2017 Arbeitsgruppe Abschluss Datenmodell Nutzungsplanung Juni / Juli 2017 Arbeitsgruppe Abschluss und Anhörung Darstellungsmodell Mai September 2017 Ergänzende Arbeiten Kanton Erarbeitung zusätzl. Materialien (Wegleitung, Erfassungsrichtlinien) Privates Planungsbüro Anpassung INTERLIS-Checker, Bereitstellung Hilfsmittel Praxistest September 2017 Baudepartement Absprache mit VSGP Kreisschreiben an Gemeinden zu Inkraftsetzung Datenmodell 1. Oktober 2017 Inkraftsetzung neues PBG Anwendung neues Datenmodell und Materialien Anschliessend Alle Planungsbüros und Stadtplanungen Überführung Datenbestand in neues Datenmodell Seite 76
Datenmodell Nutzungsplanung: Übersicht Themen und Datenmodelle Thema Geobasisdatensatz ÖREB Kantonale Datenmodelle ID Bezeichnung Zuständ. Kanton Zonenplan 73 Nutzungsplanung ja Lärmempfindlichkeitsstufen 145 Lärmempfindlichkeitsstufen ja Waldfeststellung 157 Waldgrenzen ja Waldabstandslinien 159 Waldabstandslinien ja Schutzverordnung 51-SG Schutzverordnung ja Sondernutzungsplan 68-SG Kommunale Sondernutzungspläne ja 69-SG Kantonale Sondernutzungspläne ja Planungszonen 76A Kantonale Planungszonen evtl. 76B Kommunale Planungszonen evtl. Einzelschutzobjekte 15-SG Einzelunterschutzstellung Bau- und archäologische Denkmäler 13-SG Baudenkmäler von kantonaler und nationaler Bedeutung mit Beitragszahlungen Schutzinventar 14-SG Schutzinventar der Bau- und archäologischen Denkmäler Kantonales Inventar 75-SG Prov. Verzeichnis der Baudenkmäler von kantonaler und nationaler Bedeutung nein nein nein nein Kant. Einzelschutzobj. Kant. Baudenkmäler Zuständ. Gemeinden Kommunale Nutzungsplanung Kommunale Nutzungsplanung Kantonale Nutzungsplanung Schutzinventar Seite 77
Darstellungsmodell: Aktuelle kommunale Darstellung Seite 78
Datenmodell Nutzungsplanung: Übernahme bestehender Daten Nutzungsplanungen nach BauG Nutzungsplanungen nach BauG Nutzungsplanungen nach PBG Zusätzliche Informationen für ÖREB Seite 79
Datenmodell Nutzungsplanung: Zeitpunkt der Umstellung Eine Überführung bestehender Daten in das neue Datenmodell ist in folgenden Fällen notwendig: Bei der erstmaligen Erfassung und Lieferung von Nutzungsplaninhalten nach neuem PBG. Dies trifft auch zu, wenn nur einzelne Teile oder Zonen nach PBG enthalten sind. Planungen nach neuem PBG können im bisherigen Datenmodell nicht abgebildet werden. Vor Start der Aufarbeitung der Daten der Nutzungsplanung für den ÖREB-Kataster. Die zusätzlich für den ÖREB- Kataster notwendigen Angaben können nur im neuen Datenmodell abgebildet werden. Seite 80
Datenmodell Nutzungsplanung: Übernahme bestehender Daten Zeitpunkt: Empfehlung: Zeitnahe Überführung der bestehenden Daten in das neue Datenmodell, vorzugsweise bis Ende 2017. Spätestens notwendig ist die Überführung für die Aufarbeitung der Daten der Nutzungsplanung für den ÖREB-Kataster, also in den Jahren 2018 oder 2019. Überführung bestehender Daten in neues Datenmodell nach PBG: Durch Planungsbüros Kanton stellt Hilfsmittel zur Verfügung Weitgehend automatisierte Bearbeitung Seite 81
Datenmodell Nutzungsplanung Seite 82