Bürgermeisteramt Mudau Neckar-Odenwald-Kreis

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Bürgermeisteramt Mudau Neckar-Odenwald-Kreis PRESSE Sachgebiet: Bearbeiter: Durchwahl: Aktenzeichen: Hauptamt Frau Blatz 06284/78-34 Mudau, den 24.11.2017 E-Mail: Angelika.Blatz@mudau.de Gemeinderatssitzung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lade ich Sie zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am herzlich ein. Mittwoch, den 06. Dezember 2017, um 18.30 Uhr in das Rathaus Mudau (Bürgersaal) TAGESORDNUNG: ÖFFENTLICHE SITZUNG 1. Verabschiedung von Herrn Notar Manfred Zwick 2. Bürgerfragestunde 3. Betriebsplan 2018 des Gemeindewaldes Mudau - Beratung und Beschlussfassung - 4. Kindergärten in Mudau a) Bericht über die aktuelle Entwicklung im KiGa-Jahr 2017/2018 und Einrichtung weiterer Krippenplätze b) Grundsatzbeschluss zu den künftigen Standorten für Kindergarten und Kinderkrippen c) Erhöhung der Kostenbeteiligung der Gemeinde an den Kindergärten in kirchlicher Trägerschaft 5. Änderung der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Mudau Top 1.doc

- 2-6. Änderung der Abwassersatzung der Gemeinde Mudau 7. Darlehensaufnahme für den Wasserversorgungsbetrieb 8. Beschluss über die Annahme von Spenden 9. Bauanträge 10. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 11. Bekanntgaben und Anfragen Mit freundlichem Gruß Dr. Norbert Rippberger Bürgermeister Anlagen

Sitzungsvorlage Gemeinderatssitzung vom 06.12.2017 1. Sachverhalt TOP 4 Kindergärten in Mudau Standortfragen und Defizitbeteiligung Bearbeiter: Herbert Knapp Sachstand und kurzfristige Lösung für aktuelle Engpässe. Anlässlich der Verabschiedung des Kinderbetreuungsplanes 2017/2018 im Frühjahr 2017 wurde bereits dargestellt, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen gerade noch gedeckt werden kann und kaum noch Reserven zur Verfügung stehen. War man im Frühjahr noch davon ausgegangen, dass im Kindergartenjahr 2017/2018 noch in den vorhandenen Gruppen die notwendigen Plätze verfügbar gemacht werden können, so ergibt sich mittlerweile ein anders Bild: Der Platzbedarf für die Betreuung von Kindern U 3 steigt, auch wegen höherer Anforderungen bezgl. Schlafplätzen usw. kontinuierlich an. Ganz wesentlich trägt zu dieser Entwicklung aber der Umstand bei, dass ein deutlich höherer Anteil eines Altersjahrganges mittlerweile einen Platzbedarf anmeldet. Ursprünglich war man von einem Anteil von 35 % der Altersjahrgänge zwischen 2 und 3 Jahren ausgegangen. Hier erwarten wir in der Zukunft einen deutlich höheren Anteil von Kindern, für die Plätze benötigt werden. Dazu kommt noch, dass die Betreuungszeit tendenziell ebenfalls steigt, Ganztagesplatzanforderungen für Kinder U 3 sind keine Seltenheit mehr. Im Ergebnis führt das dazu, dass im Kindergarten Mudau zum 01.02.2018 eine zusätzliche Krippengruppe benötigt wird und im Kindergarten Schloßau die Kleingruppe mit 5 Krippenkindern in eine Gruppe mit 10 Kindern umgewidmet werden muss In beiden Fällen führt das zu einem Personalmehrbedarf und im Falle des Kindergartens Mudau sind auch kleinere bauliche Änderungen nötig. Die Änderung im Kindergarten Mudau erfordert eine neue Betriebserlaubnis durch den Kommunalverband Jugend und Soziales (KVJS) als zuständige Aufsichtsbehörde. Es ist derzeit offen, ob diese Erlaubnis erteilt wird, angesichts der jetzt schon gegebenen Enge im Kindergarten. Mittelfristige Lösung für die Kinderbetreuung Wir können mittelfristig von stabilen Jahrgangstärken der künftigen Kindergartenkinder ausgehen: Die potentiellen Elternjahrgänge für die kommenden 10 bis 15 Jahre sind relativ stabil und liegen bei durchschnittlich ca. 53 Personen je Altersjahrgang. Gegenwärtig haben wir je Frau innerhalb der Elterngeneration zwischen 1,4 1,5 Kinder zu verzeichnen. Aus der natürlichen Bevölkerungsentwicklung sind deshalb für die nahe Zukunft keine negativen Effekte für die

kommenden Kinderzahlen zu erwarten. Insoweit unterscheidet sich die Situation heute deutlich von derjenigen Mitte der 90er Jahre, als die Elternjahrgänge deutlich schrumpften und damit der Rückgang der Kinderzahlen unausweichliche Folge war. Die vorgenannte kurzfristige Lösung für den Kindergarten Mudau kann nur den jetzt schon sichtbaren Bedarf abdecken. Die tendenziell weiter steigenden Platzbedarfe können dann endgültig innerhalb des bestehenden Kindergartens nicht mehr abgedeckt werden und auch die jetzt schon vorhandene räumliche Enge kann nur für einen absehbaren Zeitraum andauern. Bei den Überlegungen, wo Räume für den Mehrbedarf zur Verfügung stehen, kommt schnell die Grund- und Hauptschule Mudau in das Blickfeld. Nach Auslaufen der Hauptschule zum Ende des Schuljahres 2017/2018 verbleiben dort noch 4 Grundschulklassen. Denen stehen 13 reguläre Klassenzimmer gegenüber, dazu kommen die Fachräume. Gemeinsam mit der Kindergartenleitung, der Geschäftsführung der kirchlichen Kindergärten, der Seelsorgeeinheit (SE) Mudau und der Fachberatung für kirchliche Kindergärten wurde die Idee diskutiert, die Betreuung von Kindern Ü 3 und U 3 räumlich zu trennen. Die Betreuung der Kinder Ü 3 könnte danach für den Einzugsbereich des Kindergartens Mudau vollständig in der Schule Mudau stattfinden. Im jetzigen Kindergarten würde die Betreuung der Krippenkinder verbleiben, mit ausreichend Fläche auch für einen zukünftig größeren Bedarf. Der Rektor der GHS Mudau steht dieser Idee offen gegenüber. Die Kombination Schule und Kindergarten wird andernorts bereits erfolgreich praktiziert. In der Öffentlichkeit sind diese Kombinationen unter dem Begriff Bildungshaus präsent. Eine solche Lösung hat etliche Voraussetzungen: Kirchliche Trägerschaft für beide Einrichtungen durch die SE Mudau. Der Stiftungsrat wird sich in der Sitzung vom 30.11.2017 mit dieser Frage befassen. Beide Einrichtungen stehen unter einer einheitlichen Leitung, verteilt auf eben 2 Standorte Zustimmung der GHS Mudau zu dieser Lösung Schaffung der räumlichen Voraussetzungen in der Schule und im Außenbereich Erlangung einer Betriebserlaubnis durch den KVJS Beibehaltung der bisherigen Lösung bis Ende 2019, weil die Räume der Schule zunächst für die vorübergehende Unterbringung der Verwaltung gebraucht werden (Sommer 2018 bis Sommer 2019) Wenn der Stiftungsrat der SE Mudau und der Gemeinderat dieser Neuausrichtung grundsätzlich zustimmt sind folgende weitere Schritte nötig: Aufstellung eines Raumkonzeptes für Kindergarten und Schulbetrieb unter Berücksichtigung eines künftigen Ganztagesbetriebs in beiden Einrichtungen Grundsatzklärung des Raumkonzeptes mit dem Träger des Kindergartens und Klärung, ob und unter welchen Voraussetzungen die Betriebserlaubnis erwirkt werden kann. Planerische Aufarbeitung der notwendigen Änderungen im und außerhalb des Gebäudes, einschließlich einer ggf. notwendigen Baugenehmigung, Bauzeitplan, der einen Umzug möglichst zum Ende des Jahres 2019 sicherstellt. Klärung der Fördermöglichkeiten für die zusätzlichen Gruppen

Defizitbeteiligung der Gemeinde Mudau Nach dem gegenwärtigen Betriebsträgervertrag zwischen der Kirche und der Gemeinde tragen wir 88 % des Defizits der Kindergärten. Die Kirche erwartet, dass die Gemeinde ab dem Jahr 2018 ihre Defizitbeteiligung auf 90 % erhöht. Dieser Finanzierungsanteil der politischen Gemeinde ist in der Umgebung bereits üblich. 2. Beschlussempfehlung a) Der Gemeinderat beschließt die Zustimmung zur Einrichtung einer weiteren Krippengruppe für die Betreuung von Kindern U 3 im Kindergarten Mudau und die Erweiterung der Betreuungsplätze in der Krippengruppe des Kindergartens Schloßau, jeweils ab Frühjahr 2018 b) Standorte für die Kinderbetreuung im Einzugsbereich des Kindergartens Mudau, voraussichtlich ab dem Jahr 2020: Die Betreuung der Kinder unter 3 Jahren (U3) erfolgt mittelfristig am bestehenden Standort des Kindergarten St. Marien in der Langenelzer Straße in den dort gegenwärtig schon genutzten kirchlichen Gebäuden Die Betreuung der Kinder über 3 Jahren (Ü3) erfolgt mittelfristig in den gemeindeeigenen Räumen der Grund- und Hauptschule Mudau, Franz-Bingler-Straße 7, unter Inanspruchnahme jener Raumkapazitäten, die durch den Wegfall der Hauptschule Mudau entstehen werden. Die Verwaltung wird beauftragt in diesem Sinne die weiteren Schritte vorzubereiten, insbesondere: o Aufstellung eines Raumkonzeptes für Kindergarten und Schulbetrieb unter Berücksichtigung eines künftigen Ganztagesbetriebs in beiden Einrichtungen o Grundsatzklärung des Raumkonzeptes mit dem Träger des Kindergartens und Klärung, ob und unter welchen Voraussetzungen die Betriebserlaubnis erwirkt werden kann. o Planerische Aufarbeitung der notwendigen Änderungen im und außerhalb des Gebäudes, einschließlich einer ggf. notwendigen Baugenehmigung, o Bauzeitplan, der einen Umzug möglichst zum Ende des Jahres 2019 sicherstellt. o Klärung der Fördermöglichkeiten für die zusätzlichen Gruppen Die vorstehende Beschlussempfehlung steht ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Seelsorgeeinheit Mudau als Träger der Kindergärten in der Gemeinde Mudau. c) Defizitbeteiligung der Gemeinde Mudau Die Gemeinde Mudau trägt ab dem 01.01.2018 (statt bisher 88 %) 90 % des betrieblichen Defizits der Kindergärten in der Gemeinde Mudau

Sitzungsvorlage Gemeinderatssitzung vom 06.12.2017 TOP 5: Änderung der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Mudau Bearbeiter: Gerd Mayer Sachverhalt Wie bei der letzten Gemeinderatssitzung bereits kurz vorgestellt, ergibt sich bei der Gebührenkalkulation des Eigenbetriebes Wasserversorgung ein Erhöhungsbedarf bei den Wassergebühren. Nach der beigefügten Gebührenkalkulation beträgt die kostendeckende Gebühr 2,50 /m³. Dabei ist jedoch bereits einkalkuliert, dass durch die Sanierung des Wasserturmes Schloßau ein höherer Jahresverlust entsteht, der in den kommenden 3 Jahren (2018 2020) auszugleichen ist. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung (WVS) und legt in 43 Abs. 1 und 2 sowie in 45 Abs. 3 die neue Verbrauchsgebühr je Kubikmeter auf 2,50 fest. Die Satzung tritt am 01. Januar 2018 in Kraft.

Sitzungsvorlage Gemeinderatssitzung vom 06.12.2017 TOP 6: Änderung der Abwassersatzung der Gemeinde Mudau Bearbeiter: Gerd Mayer Sachverhalt Wie bei der letzten Gemeinderatssitzung bereits kurz vorgestellt, ergibt sich bei der Gebührenkalkulation im Bereich Abwasser ein Verminderungsbedarf bei den Abwassergebühren. Nach der beigefügten Gebührenkalkulation beträgt die kostendeckende Gebühr 3,22 /m³ für das Schmutzwasser und beim Niederschlagswasser von 0,37 /m². Da bei den Leistungsbereichen Schmutzwasser und Niederschlagswasser derzeit eine Kostenüberdeckung besteht, schlägt die Verwaltung vor, die Schmutzwassergebühren auf 3,20 /m³ festzulegen und die Niederschlagswassergebühr nicht zu ändern. Die Verminderung der Schmutzwassergebühr hat ebenfalls Auswirkungen auf die aus Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben angelieferten Mengen an Abwasser auf die Kläranlage Mudau. Diese betragen künftig bei Anlieferung aus Kleinkläranlagen 42,00 /m³ und aus geschlossenen Gruben 3,35 /m³. Bei der Festlegung der Zählergebühr wurde nicht berücksichtigt, dass zu dem Preis noch die Umsatzsteuer hinzuzurechnen ist, damit die gleiche Gebührenhöhe wie bei der Wasserversorgung besteht. Daher ist 44 Abs. 1 auf 1,60 /Monat zu ändern. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Abwassersatzung der Gemeinde Mudau und legt im 43 Abs. 1 und 3 die Schmutzwassergebühr je Kubikmeter Abwasser auf 3,20 und in 43 Abs. 4 die Abwassergebühr aus Kleinkläranlagen wird auf 42,00 /m³ und die aus geschlossenen Gruben auf 3,35 /m³ fest. Des Weiteren wird in 44 Abs. 1 die Zählergebühr auf 1,60 /Monat festgelegt. Die Satzung tritt am 01. Januar 2018 in Kraft.

Sitzungsvorlage Gemeinderatssitzung vom 06.12.2017 TOP 7 : Darlehensaufnahme für den Wasserversorgungsbetrieb Bearbeiter: Herr Mayer 1. Sachverhalt Zur Finanzierung des Vermögensplanes ist für den Eigenbetrieb Wasserversorgung ein Darlehen in Höhe von 400.000 aufzunehmen. Zur Sitzung werden Angebote eingeholt. 2. Kosten Zinsausgaben in künftigen Haushaltsjahren 3. Finanzierung 4. Beschlussempfehlung erfolgt in der Tischvorlage

Sitzungsvorlage Gemeinderatssitzung vom 06.12.2017 TOP 8: Annahme von Spenden Bearbeiter: Gerd Mayer Sachverhalt Nach 78 Abs. 4 GemO hat der Gemeinderat über die Annahme von Spenden zu entscheiden. Seit der GR-Sitzung vom 19.07.2017 sind folgende Spenden bei der Gemeinde eingegangen: Spender Ort Datum Betrag I. Spenden Kinderspielplatz Steinbach BDSK Handels GmbH & Co KG 97084 Würzburg 20.09.2017 1.000,00 Windpark Steinbacher Höhe GmbH & Co.KG 74722 Buchen 18.10.2017 2.000,00 II. Spenden Schloßkonzert Fürstl. Leining`sche Verwaltung 63916 Amorbach 22.07.2017 814,50 III. Spenden Kinderspielplatz Schloßau Volksbank Franken eg 74722 Buchen 20.11.2017 1.000,00 IV. Spenden Heimatpflege Ing. Büro Sack & Partner 74740 Adelsheim 24.10.2017 500,00 Liane Merkle 69427 Mudau 22.11.2017 520,00 V. Spenden Jugendhilfe (Jugendtreff Scheidental) Glas-Pichl GmbH 74821 Mosbach 18.10.2017 450,00 Gesamtsumme 6.284,50 Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, gem. 78 Abs. 4 GemO die Annahme der o. g. Spenden für den Kinderspielplatz Steinbach, das Schloßkonzert, den Kinderspielplatz Schloßau, die Heimatpflege und die Jugendhilfe.