28./29. JUNI 2017/ RECHTSANWALT DR. STEFAN WIESENDAHL SEISMOLOGIE AKTUELLE RECHTSFRAGEN BEI DER GENEHMIGUNG VON WINDENERGIEANLAGEN
SEISMOLOGIE AKTUELLE RECHTSFRAGEN Betrieb von Windenergieanlagen erzeugt Schwingungen, die in den Boden übertragen werden (seismischer noise) Frequenzbereich: ca. 1 10 Hz Existenz seismologischer Messstationen, insbesondere Erdbebendienst und bergschadenkundliche Beweissicherungssysteme Aufzeichnung der windenergiebedingten elastischen Wellen durch seismologische Messstationen als rechtlich zu bewältigender Aspekt 2
SEISMOLOGIE AKTUELLE RECHTSFRAGEN Bauplanungsrechtliche Randbedingungen Auswirkungen des Betriebs von Windenergieanlagen auf seismologische Messstationen sind abwägungsrelevanter Belang im Rahmen der Bauleitplanung oder Auswirkungen des Betriebs von gemäß 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB im Außenbereich privilegierten Windenergieanlagen auf seismologische Messstationen als gemäß 35 Abs. 3 BauGB zu prüfender öffentlicher Belang (Stichworte: etwa Gefahrenabwehr, Rohstoffversorgung) Allgemein gilt zudem das Rücksichtnahmegebot 3
SEISMOLOGIE AKTUELLE RECHTSFRAGEN Immissionsschutzrechtliche Randbedingungen Erteilung immissionsschutzrechtlicher Genehmigung setzt Einhaltung der Genehmigungsvoraussetzungen gemäß 6 BImSchG voraus Auswirkungen des Betriebs von Windenergieanlagen auf seismologische Messstationen können schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG darstellen 4
SEISMOLOGIE AKTUELLE RECHTSFRAGEN Schädliche Umwelteinwirkungen sind Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen, 3 Abs. 1 BImSchG Erschütterungen sind nach den Begriffsbestimmungen des 3 Abs. 2 und 3 BImSchG immissionsschutzrechtlich relevante Immissionen bzw. Emissionen 5
SEISMOLOGIE AKTUELLE RECHTSFRAGEN Konkretisierungen Ziffer 7.3.4 des Windenergie-Erlass Bayern vom 19.07.2016: differenzierte, stationsbezogene Mindestabstandsregelung für die Errichtung von Windenergieanlagen (1 15 km) Ziffer 8.2.12 des Windenergie-Erlass NRW vom 04.11.2015: zwingende Beteiligung des Geologischen Dienstes NRW in Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen in einem Umkreis von 10 km um die Standorte der Erdbebenmessstationen 6
SEISMOLOGIE AKTUELLE RECHTSFRAGEN Konkretisierungen Konkretisierung und Aktualisierung der Ziffer 8.2.12 des Windenergie-Erlass NRW vom 04.11.2015 durch Gemeinsamen Erlass des MWEIMH und des MKULNV vom 17.03.2016: differenzierte, standortbezogene Betrachtung der Beteiligungsvorgabe im Genehmigungsverfahren für einen Umkreis von 10 km bzw. 5 km bzw. 2 km um die Standorte der Erdbebenmessstationen Substantiierung etw. Bedenken durch den Geologischen Dienst Ggf.: Zweistufige Prüfung auf fachgutachterlicher Grundlage 7
SEISMOLOGIE AKTUELLE RECHTSFRAGEN Wesentliche Gerichtsentscheidungen Urteil des BVerwG vom 22.09.2016, Az. 4 C 2/16 Urteil des VGH München vom 18.09.2015, Az. 22 B 14.1263 Urteil des OVG Koblenz vom 13.01.2016, Az. 8 A 10535/15 Nebenbestimmungen in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zum Schutz von Windenergieanlagen Betroffener 8
SEISMOLOGIE AKTUELLE RECHTSFRAGEN Wesentliche Rechtsschutzfragen Verpflichtungswiderspruch bzw. klage des Antragstellers bei Nichterteilung einer BImSchG-Genehmigung Drittanfechtungswiderspruch bzw. klage eines von einer BImSchG-Genehmigung Betroffenen Aufschiebende Wirkung von Drittanfechtungen Möglichkeit der behördlichen Anordnung der sofortigen Vollziehung einer BImSchG-Genehmigung und einstweiliger Rechtsschutz 9
SEISMOLOGIE AKTUELLE RECHTSFRAGEN Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Gerne können Sie sich bei Fragen an mich wenden: Dr. Stefan Wiesendahl KÜMMERLEIN Rechtsanwälte & Notare Messeallee 2, D-45131 Essen Tel. +49 (0) 201 / 1756 624 Fax +49 (0) 201 / 1756 77945 stefan.wiesendahl@kuemmerlein.de 10