Sitzung des Kreisausschusses vom 7. Dezember 2012 Stationäres Hospiz in Illertissen: Gewährung eines freiwilligen Investitionszuschusses durch den Landkreis Neu-Ulm Der Kreisausschuss hat dem Kreistag einstimmig empfohlen zu beschließen, dass der Landkreis Neu- Ulm dem Förderverein Hospiz Illertissen einen einmaligen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 300.000 Euro, aufgeteilt auf mindestens zwei Haushaltsjahre, für die geplante Einrichtung eines stationären Hospizes in Illertissen in Aussicht stellt. Diese Entscheidung fiel auf Basis der vorliegenden Kostenberechnungen vorbehaltlich des Gesamtfinanzierungsplanes und vorbehaltlich eines Investitionskostenzuschusses durch die Stadt Illertissen. Seit 1997 ist die ambulante Hospizgruppe Miteinander unterwegs ehrenamtlich in Illertissen tätig. Die Hospizgruppe setzt sich dafür ein, dass schwerkranke und sterbende Menschen in der ihnen bis zum Tod noch verbleibenden Zeit ein würdevolles Leben erfahren. Rund 20 ausgebildete ehrenamtliche Hospizhelferinnen und -helfer sind seither kontinuierlich im Einsatz, um diese Menschen sowie deren Angehörige möglichst zu Hause, im Krankenhaus und in den Pflegeheimen zu betreuen, ihre Bedürfnisse und Wünsche ernst zu nehmen und ihnen bis zuletzt ein Leben in Würde und ohne Schmerzen zu ermöglichen. Schon seit vielen Jahren beabsichtigt die Hospizgruppe, dieses Angebot durch die Einrichtung eines stationären Hospizes zu erweitern, welches speziell auf die Bedürfnisse der sterbenden Menschen und deren Angehörige ausgerichtet ist. Seit der Gründung des Fördervereins Hospiz Illertissen im Oktober 2010 wurde das Vorhaben weiter vorangetrieben. Durch den Wegzug der Schulbrüder aus Illertissen und dem Beschluss des Ordens aller Schulbrüder in Zentraleuropa, dem Förderverein Hospiz Illertissen das Benildhaus (benannt nach dem heiligen Benild) samt Grundstück für seine verantwortungsvolle Aufgabe zu überlassen, hat sich die Chance ergeben, das stationäre Hospiz zu verwirklichen. Der Förderverein plant den Umbau des Benildhauses zu einem stationären Hospiz mit acht Plätzen. Es soll Patienten aus dem Landkreis Neu-Ulm und den angrenzenden Landkreisen aufnehmen können. In mehrfachen Gesprächen mit Vertretern des Hospizvereins Illertissen hat Landrat Erich Josef Geßner zum Ausdruck gebracht, dass der Landkreis Neu-Ulm die Errichtung eines stationären Hospizes am Standort in Illertissen mit acht Plätzen sehr begrüßt. Damit könne man medizinische und pflegerische Hilfe, seelischer Beistand und menschliche Nähe in der letzten Lebensphase auch den Bürgerinnen und Bürgern des südlichen Landkreisgebietes zuteil werden lassen. Dem Hospizverein signalisierte der Landrat daher bereits frühzeitig, dass sich der Landkreis vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Kreisgremien vorstellen kann, einen freiwilligen Investitionskostenzuschusses in Höhe von 300.000 Euro zu gewähren, sofern sich neben der staatlichen Förderung auch die Stadt Illertissen als Standortgemeinde in dieser Größenordnung beteiligt und sich auch weitere Kommunen des Landkreises mit angemessenen Zuschüssen beteiligen. Schon im Zusammenhang mit der Bezuschussung der stationären Hospizeinrichtung in Ulm hatte Landrat Geßner in den zuständigen Ausschüssen erklärt, dass die Bezuschussung in Ulm nicht ausschließe, dass sich der Landkreis Neu-Ulm bei einem möglichen stationären Hospiz in Illertissen in ähnlicher Weise wie die Stadt Ulm am Hospiz in Ulm beteiligen wird. Die Stadt Ulm hat in Ulm einen Investitionskostenzuschuss von 300.000 Euro gewährt. Zwischenzeitlich hat der Förderverein Hospiz Illertissen eine komplette Um- und Erweiterungsplanung inklusive Kosten- und Finanzierungsplan erstellt. Alle Fakten, Daten und Angaben zu der beabsichtigten Maßnahme sind in einem Exposé klar und übersichtlich zusammengefasst. Dieses übergab die Führung des Fördervereins Landrat Geßner bei einem Gespräch am 18. Oktober 2012 und erläuterte es ausführlich. Nach der Kostenberechnung belaufen sich die Gesamtkosten auf rund 2,13 Millionen Euro.
2 Die größte Hürde für die Realisierung steht allerdings noch bevor. Die Arbeitsgemeinschaft der Bayerischen Krankenkassenverbände muss den Bedarf eines stationären Hospizes in Illertissen anerkennen, da die Krankenkassen die Hauptlast (90 Prozent) der zuschussfähigen Kosten der Hospizeinrichtung tragen. Die restlichen 10 Prozent der laufenden jährlichen Kosten sowie die nicht zuschussfähigen Kosten hat der Förderverein aus Spendengeldern aufzubringen. Die aufgenommenen Bewohner/-innen sollen von einer Zuzahlung befreit sein, so will es der Hospiz- Förderverein. Für die Krankenkassen besteht aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) V eine Verpflichtung zum Abschluss eines Versorgungsvertrages, wenn die qualitativen und personellen Voraussetzungen erfüllt sind, das heißt, wenn der Förderverein den Bedarf und die dauerhafte Finanzierung ausreichend nachweist. Eine Investitionskostenförderung durch die Bayerische Staatsregierung ist an das Bestehen eines Versorgungsvertrages geknüpft. Zwischenzeitlich haben Vertreter des Fördervereins und des Landkreises die überarbeiteten Unterlagen beim Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Frauen zur erneuten Untersuchung eingereicht. Die Stadt Illertissen hat in der Sitzung des Stadtrates am 17. Oktober 2012 der finanziellen Unterstützung des stationären Hospizes in Illertissen zugestimmt und auf der Grundlage der vorliegenden Kostenberechnungen vorbehaltlich des Gesamtfinanzierungsplans einen einmaligen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 300.000 Euro, aufgeteilt auf mindestens zwei Haushaltsjahre, in Aussicht gestellt. Sie will das Projekt auch mit jährlichen laufenden Betriebszuschüssen (1 Euro pro Einwohner) unterstützen. Wie aus der Presse zu erfahren war, hat auch die Stadt Vöhringen inzwischen einen Beschluss gefasst, das stationäre Hospiz mit jährlich laufenden Betriebszuschüssen von 1 Euro pro Einwohner zu unterstützen. Vom Markt Altenstadt liegt bisher eine Absichtserklärung vor. Auch aus Reihen des Bezirkstages wurde bereits eine entsprechende Unterstützung signalisiert. Alois Schnattinger Leiter des Fachbereichs Soziale Leistungen Telefon: 0731/7040-240 E-Mail: alois.schnattinger@lra.neu-ulm.de Leiter des Fachbereichs Finanzmanagement Beteiligung des Landkreises an den Planungskosten für die Erweiterung der Hochschule Neu- Ulm Im Etat des bayerischen Wissenschaftsministeriums ist bislang nur ein Leertitel für die Erweiterung der Hochschule Neu-Ulm (HNU) ausgewiesen. Bei einem Gespräch im Wissenschaftsministerium konnte jedoch kurz vor dem Besuch des Ministerpräsidenten im Landkreis Neu-Ulm ein Lösungsvorschlag ausgehandelt werden, der es ermöglicht, den dringend erforderlichen 2. Bauabschnitt der HNU so schnell wie möglich umzusetzen. Das Ministerium wird, ermöglicht durch Umschichtung anderer Haushaltstitel, Planungskosten in Höhe von 400.000 Euro übernehmen. Für die Finanzierungslücke in Höhe von 1,5 Millionen Euro bei den Planungskosten sieht der Lösungsvorschlag vor, dass die Stadt Neu-Ulm und der Landkreis Neu-Ulm einen zweckgebundenen Zuschuss von je 750.000 Euro, aufgeteilt auf die Jahre 2013 und 2014, zur Verfügung stellen. Landrat Geßner stellte heraus, dass mit dem Beschluss von Landkreis und auch Stadt, sich an den Planungskosten in besagter Höhe zu beteiligen, quasi der Startschuss für den Erweiterungsbau der Hochschule Neu-Ulm gegeben werden könnte. Ansonsten sei damit zu rechnen, dass sich das Projekt weiter verzögert oder sich das Realisierungszeitfenster seitens des Staates gar wieder schließt.
3 In der Diskussion im Kreisausschuss regte sich gleichwohl Missmut gegen den Lösungsvorschlag. Während man sich im Gremium einig war, dass es notwendig ist, das Hochschulgebäude möglichst schnell zu erweitern, verwiesen verschiedene Mitglieder der Kreistagsfraktionen auf das Konnexitätsprinzip und die alleinige Zuständigkeit des Freistaates für den Hochschulbau. Geäußert wurde auch die Befürchtung, dass womöglich nicht zeitnah mit der Umsetzung der Planungen begonnen werde. Nach eingehender Beratung wurde der Beschlussvorschlag Der Landkreis Neu- Ulm gewährt zur Verwirklichung des 2. Bauabschnitts der Hochschule Neu-Ulm einen zweckgebundenen Investitionszuschuss in Höhe von 750.000 Euro um den folgenden Konditionalsatz erweitert:, wenn die Bayerische Staatsregierung zusichert, unmittelbar nach Abschluss der Planung für den dann kommenden Haushalt die Finanzierung der Maßnahme vorzuschlagen. Dieser Formulierung stimmten schließlich 13 Ausschussmitglieder zu, zwei votierten dagegen. Es handelte sich dabei jedoch nur um einen Empfehlungsbeschluss für den Kreistag, der am 14. Dezember 2012 tagen wird. Die Hochschule Neu-Ulm hat sich seit ihrer Gründung 1994 sukzessive entwickelt und breit aufgestellt. Aktuell bietet sie neun Bachelor- und vier Master-Studiengänge an. Kooperationen mit Unternehmen und Dozentinnen/Dozenten mit Managementerfahrung stehen für den hohen Praxisbezug in den Seminaren. Außerdem bietet die HNU seit dem Jahr 2000 berufsbegleitende MBA-Studiengänge (MBA: Master of Business Administration) an. Das International Office an der HNU ist Erstanlaufstelle für international Studierende und Wissenschaftler. Räumlich ist die HNU längst an ihre Grenzen gestoßen und konnte den Studierendenandrang nur durch organisatorische Maßnahmen und Anmietungen bewältigen. Studienadäquate räumliche Bedingungen sind aber die Grundvoraussetzung für eine gute akademische Ausbildung. Die Erweiterung des Hochschulgebäudes wird aufgrund der steigenden Studentenzahlen seit Jahren von der Hochschule, der Stadt und dem Landkreis gefordert. Landrat Erich Josef Geßner war in die Gespräche laufend eingebunden und hat sich mehrfach schriftlich bei der Staatsregierung für die Erweiterung der Neu-Ulmer Hochschule verwendet. Wolfgang Opitz Leiter des Fachbereichs Schule, Kindergarten, Sport, Kultur Telefon: 0731/7040-230 E-Mail: wolfgang.opitz@lra.neu-ulm.de Leiter des Fachbereichs Finanzmanagement Umbesetzungen des Jugendhilfeausschusses Helmut Schmidt ist am 1. Dezember 2012 in die Freistellungsphase seiner Altersteilzeit eingetreten. Er ist somit als stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss ausgeschieden. Sein Nachfolger als Leiter der Psychologischen Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Familien ist Diplom-Psychologe Rainer Kehm. Die Katholische Jugendfürsorge hat in Abstimmung mit dem Caritasverband des Landkreises Neu-Ulm darum gebeten, Rainer Kehm als neuen Vertreter des Caritasverbandes im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Neu-Ulm zu bestellen. Der Kreisausschuss entsprach einstimmig diesem Wunsch. In der Personalie Salzmann Gillich bestätigte der Kreisausschuss den Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 14. November 2012: Jürgen Salzmann ersetzt Günter Gillich als stellvertretendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss. Etatmäßiges Mitglied für die Polizeiinspektion Neu-Ulm bleibt Rainer Finkel. Günter Gillich ist als Leiter zur Polizeistation Senden gewechselt. (Näheres siehe Bericht über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 14. November 2012)
4 Tilman Lassernig Leiter des Fachbereich Jugend und Familie Telefon: 0731/7040-250 E-Mail: tilman.lassernig@lra.neu-ulm.de Kreisjugendring Neu-Ulm: Antrag auf Erhöhung des pauschalen Landkreiszuschusses nach dem Umzug in eine neue Geschäftsstelle Nach dem Jugendhilfeausschuss hat auch der Kreisausschuss dem Kreistag empfohlen, den pauschalen Landkreiszuschuss für den Kreisjugendring von bisher 162.200 Euro auf künftig 195.200 Euro zu erhöhen. (Näheres siehe Bericht über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 14. November 2012) Tilman Lassernig Leiter des Fachbereich Jugend und Familie Telefon: 0731/7040-250 E-Mail: tilman.lassernig@lra.neu-ulm.de Frauenhaus der Arbeiterwohlfahrt: Förderung 2013 Wie die Arbeiterwohlfahrt (AWO) beantragt hat, beteiligt sich der Landkreis Neu-Ulm im Jahr 2013 mit 141.884 Euro an den Grundkosten des Frauenhauses in Neu-Ulm, was einer um 1,23 Prozent höheren Förderung als 2012 entspricht. Nach dem Sozialausschuss stimmte auch der Kreisausschuss dem einhellig zu. (Näheres siehe Bericht über die Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 8. November 2012) Günter Hock Leiter Fachbereich Soziales und Freiwilligenagentur Telefon: 0731/7040-260 E-Mail: guenter.hock@lra.neu-ulm.de Feststellung des Jahresabschlusses 2010 sowie Erteilung der Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2010 der Kreisspitalstiftung Weißenhorn Nach dem Krankenhausausschuss hat auch der Kreisausschuss dem Kreistag einstimmig empfohlen, den Jahresabschluss 2010 der Kreisspitalstiftung Weißenhorn festzustellen und der Stiftungsverwaltung für das Wirtschaftsjahr 2010 die Entlastung zu erteilen. (Näheres siehe Bericht über die Sitzung des Krankenhausausschusses am 13. November 2012) Leiter des Fachbereichs Finanzmanagement
5 Ausgleich der Defizite von weiterführenden Schulen im Abrechnungsjahr 2011 Der Landkreis Neu-Ulm unterstützt vier weiterführende Schulen, die sich nicht in seiner Trägerschaft befinden, mit insgesamt 3,66 Millionen Euro. Dazu übernimmt der Landkreis vertragsgemäß die anderweitig nicht gedeckten Kosten dieser Schulen zu 85 Prozent. Dies beschloss der Kreisausschuss auf Empfehlung des Schul-, Kultur-, Sport- und Stiftungsausschusses jeweils einstimmig. Die vier Schulen sind die Städtische Realschule Weißenhorn, die Städtische Wirtschaftsschule Senden, die Johannes-von-La-Salle-Realschule Illertissen und das Gymnasium Illertissen (Kolleg der Schulbrüder). (Näheres siehe Bericht über die Sitzung des Schul-, Kultur-, Sport- und Stiftungsausschusses vom 12. November 2012) Helene Kaiser Fachbereich Schule, Kindergarten, Sport und Kultur Tel.: 0731/7040-175 E-Mail: helene.kaiser@lra.neu-ulm.de Mück-Stiftung: Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2007 und der Jahresabschlüsse 2007 2011 Nach dem Schul-, Kultur-, Sport- und Stiftungsausschuss hat auch der Kreisausschuss dem Kreistag einstimmig empfohlen, die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2007 sowie die Jahresabschlüsse 2007 bis 2011 der Franz- und Gertrud-Mück-Stiftung vorbehaltlich der örtlichen Prüfung durch den Kreisrechnungsprüfungsausschuss und der überörtlichen Prüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband festzustellen. (Näheres siehe Bericht über die Sitzung des Schul-, Kultur-, Sport- und Stiftungsausschusses vom 12. November 2012) Kreiskämmerer/Leiter des Fachbereichs Finanzmanagement Bohl-Stiftung: Feststellung der Jahresabschlüsse 2010 und 2011 Nach dem Schul-, Kultur-, Sport- und Stiftungsausschuss hat auch der Kreisausschuss dem Kreistag einstimmig empfohlen, die Jahresabschlüsse 2010 und 2011 der Albert- und Reinhold-Bohl-Stiftung vorbehaltlich der Prüfung durch die Regierung von Schwaben als Stiftungsaufsicht festzustellen. (Näheres siehe Bericht über die Sitzung des Schul-, Kultur-, Sport- und Stiftungsausschusses vom 12. November 2012) Kreiskämmerer/Leiter des Fachbereichs Finanzmanagement
6 Integriertes Klimaschutzkonzept für den Landkreis Neu-Ulm Nach dem Umwelt- und Werkausschuss hat auch der Kreisausschuss dem Kreistag empfohlen, das integrierte Klimaschutzkonzept für den Landkreis Neu-Ulm zu verabschieden und dessen Umsetzung zu beschließen. Zudem soll die Förderung eines Klimaschutzmanagers, der als Vollzeitkraft im Landratsamt eingestellt werden soll, beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit beantragt werden. Außerdem soll die Landkreisverwaltung weiterhin mit der Regionalen Energieagentur Ulm ggmbh zusammenarbeiten. In Anknüpfung an die bisherige Zusammenarbeit soll dabei darauf hingewirkt werden, dass der von der Energieagentur kürzlich zusätzlich eingestellte Diplom-Ingenieur ab sofort den Landkreis Neu-Ulm befristet bei wichtigen Aufgaben unterstützt und dafür vom Landkreis ein Kostenersatz an die Energieagentur Ulm geleistet wird. Der Empfehlungsbeschluss des Kreisausschusses fiel mit 15:0-Stimmen. (Näheres siehe Bericht über die Sitzung des Umwelt- und Werkausschusses vom 26. November 2012) Raphael Bögge Persönlicher Referent des Landratsamt Neu-Ulm Telefon: 0731/7040-105 E-Mail: raphael.boegge@lra.neu-ulm.de