Artenschutzbeitrag Fledermäuse zum B-Plan Nr. 34 Erweiterung Wellbergstraße in Lingen

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Transkript:

Januar 2017 Artenschutzbeitrag Fledermäuse zum B-Plan Nr. 34 Erweiterung Wellbergstraße in Lingen Im Auftrag der Stadt Lingen (Ems), Fachdienst Stadtplanung Elisabethstr. 14-15 49808 Lingen Dense & Lorenz Büro für angewandte Ökologie und Landschaftsplanung Herrenteichsstraße 1 49074 Osnabrück fon 0541-27233 fax 0541-260902 mail@dense-lorenz.de

Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung und Aufgabenstellung... 1 2 Untersuchungsgebiet... 2 3 Erfassungsmethoden... 3 3.1 Kartierung von Ruhe- und Fortpflanzungsstätten an Gebäuden und Bäumen... 3 3.2 Kartierung der Fledermäuse mittels Ultraschalldetektor und Sichtbeobachtung... 3 3.3 Horchkisten... 4 3.4 Fang mit Netzen... 5 4 Ergebnisse... 7 4.1 Kartierung von Ruhe- und Fortpflanzungsstätten an Gebäuden und Bäumen... 7 4.2 Detektor und Sichtbeobachtung... 7 4.3 Horchkisten... 8 4.4 Fang mit Netzen... 9 4.5 Gesamtartenspektrum und Gesamtbewertung... 10 5 Auswirkungsprognose, artenschutzrechtliche Einschätzung... 12 5.1 Vorbemerkung... 12 5.2 Auswirkungsprognose und artenschutzrechtliche Einschätzung... 13 6 Zusammenfassung... 15 7 Literatur... 16 Anhang Karte 1: Methodik und Ergebnisse der Fledermauserfassung Tabellenverzeichnis Tab. 1: Anzahl insgesamt registrierter Rufsequenzen je Art, Untersuchungsnacht und Horchkistenstandort... 8 Tab. 2: Gesamtliste der im UG nachgewiesenen Fledermausarten mit Gefährdungskategorien.. 10 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Abgrenzung des Untersuchungsgebietes (M 1 : 5.000)..... 2 Bearbeitung: B. Eng. Irina Würtele Dense & Lorenz GbR, Osnabrück

1 Einleitung und Aufgabenstellung Im Lingener Ortsteil Darme wird östlich der Rheiner Straße und südlich der Wellbergstraße die Aufstellung eines Bebauungsplanes vorgesehen, um die planerischen Voraussetzungen für eine Erweiterung der Baufläche zu schaffen. Bei dem Vorhaben sind die artenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) insbesondere zu den streng geschützten Arten zu beachten. Sämtliche Fledermausarten sind in den Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgenommen worden und zählen deshalb nach 7 BNatSchG zu den streng geschützten Arten von gemeinschaftlichem Interesse. Zudem stehen fast alle Arten auf der Roten Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Säugetierarten. Das Vorhandensein von Lebensraumfunktionen für Fledermäuse war im Untersuchungsgebiet (UG) aufgrund der vorhandenen Strukturen zu vermuten. Das Büro für angewandte Ökologie und Landschaftsplanung, Dense & Lorenz GbR, Osnabrück, wurde daher im Frühjahr 2016 mit der Untersuchung des Plangebietes sowie der Erarbeitung einer Artenschutzprüfung für diese Tiergruppe beauftragt. Ziel der Untersuchung ist die Klärung der Fragen, welche Arten vorkommen, ob in den vorhandenen Gebäuden und Gehölzen Fledermausquartiere existieren, und welche Bedeutung das Gebiet als Lebensraum für Fledermäuse hat. Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 1

2 Untersuchungsgebiet Das Untersuchungsgebiet (UG) befindet sich südlich des Stadtkerns von Lingen im Ortsteil Darme und umfasst die in Abbildung 1 dargestellte Fläche von ca. 2,0 ha Größe. Das Gebiet ist im Westen durch die Rheiner Straße und im Norden und Süden durch Gewerbeflächen begrenzt. Die Ostgrenze verläuft am Waldrand des Lingener Staatsforstes. Entlang der Rheiner Straße befindet sich eine Reihe aus Straßenbäumen jüngeren Alters, an der Südgrenze des UG stockt eine Baum-Strauch-Hecke mit einigen Altbäumen. Das UG wird ackerbaulich genutzt, im Südwesten existiert ein Hühnerstall mit angeschlossenem Freilaufgehege. Abb. 1: Abgrenzung des Untersuchungsgebietes (M 1 : 5.000) Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 2

3 Erfassungsmethoden Um die Fledermausfauna und die Intensität der Raumnutzung im Gebiet zu erfassen, kam an insgesamt fünf Terminen zwischen Mai und September 2016 eine Kombination verschiedener Methoden zum Einsatz, die im Folgenden näher erläutert werden. 3.1 Kartierung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten Um potentielle Quartierstrukturen für Fledermäuse an den Bäumen im Gebiet zu erfassen, erfolgte im Vorfeld der Fledermauskartierungen und vor vollständiger Belaubung der Bäume am 12.04.2016 eine Begutachtung des Gehölzbestandes. Kontrolliert wurden die Bäume entlang der Rheiner Straße, an der Südgrenze des UG sowie die Randbäume des östlich angrenzenden Waldes. Die Begutachtung der Gehölze erfolgte zunächst vom Boden aus mittels Fernglas. Verdächtige Strukturen bis in 6 m Höhe wurden anschließend von einer Leiter aus und ggfs. unter Einsatz eines Endoskops (DNT Findoo) auf ihre tatsächliche Eignung, eventuellen aktuellen Fledermausbesatz oder Spuren einer früheren Nutzung hin untersucht. Diese im Vorfeld durchgeführte Erfassung diente als Grundlage für eine spätere gezielte Nachkontrolle bei den Kartierdurchgängen (insbesondere bei der Suche nach ausfliegenden oder schwärmenden Fledermäusen sowie bei der Suche nach Balzquartieren). 3.2 Kartierung der Fledermäuse mittels Ultraschalldetektor und Sichtbeobachtung Begehungen mit dem Detektor erfolgten an fünf Terminen (28./29.05., 04./05.07., 28./29.07. 14./15.08. und 20./21.09.2016), wobei es sich bei allen Terminen nur um halbe Untersuchungsnächte handelte. Bei den ersten drei Terminen erfolgte die Kartierung abwechselnd in der ersten oder zweiten Nachthälfte. Zur Erfassung der Fledermäuse wurde ein Detektor vom Typ Pettersson D240x verwendet. Der Einsatz erfolgte bei allen Untersuchungsterminen auch durchgehend während der Fänge mit Netzen (vgl. Kap. 3.4). Während der Fangzeiten erfolgten allerdings nur kürzere Begehungen im restlichen UG, da die Netze nicht länger unbeaufsichtigt stehen dürfen. Hauptsächlich bei den Arten, die quasi-konstant-frequente (qcf-) Anteile im Ruf aufweisen, sind sichere Artbestimmungen im Gelände möglich. Dies gilt für den Großen Abendsegler (Nyctalus noctula), den Kleinen Abendsegler (Nyctalus leisleri), die Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) sowie die Zwerg- (Pipistrellus pipistrellus), Mücken- (Pipistrellus pygmaeus) und Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii). Von den Arten der Gattungen Myotis und Plecotus, die fast ausschließlich rein frequenzmodulierte (fm-) Laute ausstoßen, sind nicht alle eindeutig bestimmbar (AHLÉN 1981, WEID 1988, LIMPENS & ROSCHEN 1996, SKIBA 2003). Als nicht mittels Detektor unterscheidbar sind die Kleine Bartfledermaus (Myotis mys- Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 3

tacinus) und die Große Bartfledermaus (Myotis brandtii), sowie die Langohrfledermäuse (Plecotus auritus/ austriacus) anzusehen, wobei von der Gattung Plecotus im untersuchten Naturraum nur das Braune Langohr, P. auritus, vorkommt. Die Myotis-Arten Großes Mausohr, Teichfledermaus und Wasserfledermaus sind unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Detektor bestimmbar. Die sichere Bestimmung der übrigen Myotis-Arten ist mit dieser Methode in der Regel nicht möglich. Zusätzlich zum Verhören der Rufe können Sichtbeobachtungen (Größe, Flugbild) bei der Bestimmung herangezogen werden. Auch die Raumnutzung (Jagdgebiete, Flugrouten) und somit für Fledermäuse wichtige Strukturen werden über Sichtbeobachtungen ermittelt. Da wesentliche Teile des Untersuchungsgebietes bzw. der Eingriffsfläche durch Grenzlinien von Gehölzen zu offenen Flächen ausgeprägt sind, kam der mobilen Beobachtung der Fledermausaktivitäten (Art und Anzahl gleichzeitig anwesender Individuen, Aufenthaltsdauer und Erfassung der Flugbahnen im Raum durch direkte Sichtbeobachtung) bei der Untersuchung eine besondere Bedeutung zu. Insbesondere Zwerg- und Breitflügelfledermäuse sowie die beiden Abendsegler-Arten sind auf diese Weise gut zu erfassen, da deren Aktivitätsschwerpunkt am Abend und in der frühen Nacht und häufiger auch in der Morgendämmerung liegt. Zur Erfassung von Quartieren erfolgte an den ersten drei Untersuchungsterminen eine Beobachtung zur Ausflugzeit am Abend bzw. eine Suche nach schwärmenden Tieren in der Morgendämmerung. In Bezug auf Wochenstubenquartiere besteht aufgrund des auffälligen Schwärmverhaltens der Fledermäuse vor dem Einflug in ihr Quartier eine gute Erfassbarkeit. Im Spätsommer bzw. Herbst wurde bei den Begehungen nach Paarungsquartieren der Zwerg-, Mücken- und Rauhhautfledermaus, sowie des Großen und Kleinen Abendseglers gesucht. Anders als bei den Tagesschlafquartieren, an denen Fledermausaktivitäten nur beim Verlassen bzw. Aufsuchen beobachtet werden können, sind Balzaktivitäten an Paarungsquartieren meist mehr oder weniger kontinuierlich über die gesamte Nacht zu hören. Während die beiden Abendsegler-Arten, Rauhhaut- und Mückenfledermäuse vorwiegend Baumhöhlen als Paarungsquartiere besetzen, verhalten sich Zwergfledermäuse flexibler. Sie nutzen Paarungsquartiere sowohl an Gebäuden als auch in bzw. an Bäumen. 3.3 Horchkisten Die Jagdgebietsfunktion wurde an drei Stellen im UG durch automatische Ultraschallaufzeichnungsgeräte, sogenannte Horchkisten, ermittelt. Die Geräte dienen der kontinuierlichen Erfassung von Fledermausaktivitäten an einem Ort. Es handelt sich um Ultraschall- Detektoren (CIEL Typ CDP 102 R3), die in Kombination mit ereignisgesteuerten Aufzeichnungsgeräten (MP3-Rekordern, Typ Trekstor) in einem Gehäuse untergebracht sind. Sämtliche erfassten Ereignisse werden mitsamt Zeitstempel gespeichert. Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 4

Je nach im Detektor voreingestellten Frequenzfenster und dessen Bandbreite ist eine akustische Artdifferenzierung bzw. eine Eingrenzung auf Gattungsniveau möglich. Eine sichere Bestimmung auf Artniveau ist anhand der aufgezeichneten Laute nur bei wenigen Arten möglich (Großer Abendsegler und Breitflügelfledermaus, z. T. Zwergfledermaus und Kleiner Abendsegler), doch erlaubt der Einsatz dieser Geräte im Gegensatz zu der bisher dargestellten Methode die automatisierte Ermittlung von Aktivitätsdichten und bedingt auch von Flugrichtungen am Aufstellungsort. Eine kontinuierliche Überwachung mit Horchkisten ermöglicht es, eine unregelmäßig über die Nacht verteilte Rufaktivität und entsprechende Flugaktivität zu erfassen, während dies bei einer stichprobenartigen Begehung mit dem Detektor einen gewissen Zufallscharakter hat. Auch können durch Horchkisten Hinweise auf Quartiere gewonnen werden. Bei der Auswertung kann neben der reinen Zählung der Lautsequenzen noch notiert werden, ob es sich um lange Sequenzen handelt und feeding-buzzes enthalten sind (charakteristische Rufsequenz, die unmittelbar vor Beutefang abgegeben wird) und ob mehrere Individuen gleichzeitig flogen. Ein Nachteil der Horchkisten besteht darin, dass sie die Aktivität nur in einem relativ kleinen Umfeld des Aufstellungsortes erfassen. Große Abendsegler können über eine Distanz von ca. 100 m registriert werden, Braune Langohren unter Umständen nur über wenige Meter. Die vergleichsweise leise rufenden Fledermausarten der Gattungen Myotis und Plecotus sind daher in den Aufzeichnungen tendenziell unterrepräsentiert. In der vorliegenden Untersuchung wurden an den ersten drei Terminen (28./29.05., 04./05.07., 28./29.07.2016) jeweils drei Horchkisten im UG aufgestellt, so dass sie potentielle Jagdhabitate möglichst gut abdeckten. Die Frequenzeinstellung wurde mit 25 und 45 khz jeweils so gewählt, dass das gesamte Spektrum der vorkommenden Arten erfasst werden kann. Die genauen Positionen der Horchkisten an den einzelnen Terminen lassen sich anhand von Tabelle 1 und Karte 1 (s. Anhang) nachvollziehen. 3.4 Fang mit Netzen Zur Ermittlung des Artenspektrums bei Fledermäusen sind je nach Habitatstruktur verschiedene Nachweismethoden oder deren Kombination geeignet. An Standorten mit hohem Wald- bzw. Gehölzanteil ist in jedem Fall der Fang mit Netzen angezeigt, da der Nachweis bzw. eine sichere Bestimmung über akustische Methoden und/oder Sichtbeobachtung insbesondere bei den Gattungen Myotis und Plecotus nicht möglich ist. Aufgrund der Ausstat- Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 5

tung des UG und seiner Lage im Waldrandbereich waren Vorkommen von solchen Fledermausarten im vorliegenden Fall zu erwarten. Über die Artbestimmung hinaus lässt diese Methode Aussagen über das Geschlecht und den Fortpflanzungsstatus (ggf. Nachweis der Reproduktion über den Fang von laktierenden Weibchen oder von Jungtieren) zu, was auch bei den akustisch zweifelsfrei bestimmbaren Arten von Interesse für die Flächenbewertung ist. Fänge erfolgten am 28./29.05. und 28./29.07.2016. Es kamen jeweils vier Haarnetze mit Breiten von 5,5 bis 7 m bei Höhen von 2,5 bis 5 m zum Einsatz. Der Fangbereich befand sich am Ostrand des UG am Waldrand (vgl. Karte 1). Bei allen Fangterminen wurde ein Gerät (Sussex Autobat) eingesetzt, welches Soziallaute verschiedener Fledermausarten über einen Ultraschall-Lautsprecher abstrahlt und über eine damit verbundene Lockwirkung den Fangerfolg erhöhen kann. Eine Fernwirkung ist durch dieses Gerät aufgrund der geringen Reichweite hochfrequenter Töne nicht zu erzielen und auch nicht beabsichtigt. Der Standort des Autobat wurde jeweils im Verlauf einer Nacht zwischen den Netzen variiert. Die gefangenen Fledermäuse erhielten eine Kurzzeitmarkierung, indem Daumenkrallen und/ oder Zehennägel mit Nagellack gefärbt wurden. Unterschiedliche Farben bzw. Markierungsmuster ermöglichten bei Wiederfängen in derselben Nacht die Wiedererkennung. Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 6

4 Ergebnisse 4.1 Kartierung von Ruhe- und Fortpflanzungsstätten an Gebäuden und Bäumen An den kontrollierten Bäumen wurden keine potentiell geeigneten Quartierstrukturen entdeckt. Die Straßenbäume an der Rheiner Straße sind vergleichsweise jung, sodass sie im Gegensatz zu den Altbäumen am Südrand des UG nur geringes Höhlenpotential aufweisen. 4.2 Detektor und Sichtbeobachtung Die mit Abstand am häufigsten mit dem Detektor im UG erfasste Art war die Zwergfledermaus. Ausdauernde Jagdaktivität konnte allerdings nur vereinzelt am Waldrand im Ost-UG sowie an der Baum-Strauch-Hecke am Südrand festgestellt werden. Ein weiteres Jagdgebiet, das allerdings in deutlich geringerem Umfang genutzt wurde, befand sich im Nordost- UG am Rand der angrenzenden Gärten (vgl. Karte 1). Weiterhin gelangen mehrfach punktuelle Nachweise im übrigen UG verteilt. Die Nachweishäufigkeit von Zwergfledermäusen im UG variierte im Vergleich der einzelnen Nächte kaum und lag konstant auf einem für den Naturraum leicht unterdurchschnittlichen Niveau. Breitflügelfledermäuse wurden insbesondere am ersten und zweiten Untersuchungstermin mittels Detektor registriert. Am dritten und vierten Termin erfolgten keine Nachweise, am fünften Termin konnte lediglich ein Tier auf dem Transferflug erfasst werden. Eine Sichtbeobachtung eines kurzzeitig jagenden Tiers erfolgte am zweiten Untersuchungstermin im Südosten des UG über dem Hühnergehege sowie an der Baumreihe im Süden. Dass am ersten Untersuchungstermin keine Nachweise mittels Detektor erfolgten, obwohl von den Horchkisten einige Rufsequenzen aufgezeichnet wurden, ist methodisch bedingt. Beim ersten Termin erfolgte die Begehung in der zweiten Nachthälfte und damit in einem Zeitraum, in dem Breitflügelfledermäuse häufig bereits nicht mehr aktiv sind. Auch die Horchkisten haben nach 1 Uhr keine Rufsequenzen mehr aufgezeichnet. Der Aktivitätsschwerpunkt von Breitflügelfledermäusen liegt im Zeitraum vom Ausflug bis etwa 1 oder 2 Uhr, darüber hinausgehende Flugphasen zeigen die Tiere meist nur in ausgesprochen warmen Nächten, was am ersten Untersuchungstermin nicht der Fall war. Große Abendsegler wurden mit dem Detektor mit Ausnahme des dritten Termins überwiegend in den Dämmerungsphasen überfliegend nachgewiesen. Längere Aufenthalte oder Jagdaktivitäten wurden nicht festgestellt. Fledermäuse der Artengruppe Myotis/ Plecotus konnten regelmäßig, aber nicht häufig, an allen Untersuchungsterminen im UG nachgewiesen werden. Es bestand ein deutlicher Aktivitätsschwerpunkt am Waldrand im Ost-UG, wo vereinzelt auch Jagdaktivität festgestellt wurde. Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 7

Im Herbst ergab sich an der Grenze des Nordost-UG der Hinweis auf ein Paarungsquartier von Zwergfledermäusen (vgl. Karte 1). Das Quartier konnte nicht genau lokalisiert werden, da Zwergfledermäuse innerhalb eines gewissen Umkreises im Flug balzen ( display flight ). Die Lage an einem der beiden angrenzenden Gebäude (Wellbergstr. 60/ 62) außerhalb des UG erscheint allerdings aufgrund der bevorzugten Nutzung von Gebäudequartieren wahrscheinlich, zumal keine geeigneten Baumhöhlen festgestellt wurden (vgl. Kap. 4.1). Hinweise auf Balzquartiere von Abendseglern oder Rauhhautfledermäusen wurden an den beiden Untersuchungsterminen im Herbst nicht festgestellt. 4.3 Horchkisten Die Horchkisten zeichneten insgesamt 495 Rufsequenzen auf, wobei die artbezogene Aktivität an den Standorten je Nacht, aber auch im Vergleich der einzelnen Termine, recht unterschiedlich war. Einen Überblick über die mit Hilfe der Horchkisten insgesamt nachgewiesenen Fledermausaktivitäten gibt Tabelle 1. Tab. 1: Anzahl der von den Horchkisten registrierten Rufsequenzen je Art, Untersuchungsnacht und Standort Datum 2016 HK Abendsegler Breitflügelflm. Nyctaloid Pipistrellus Myotis / Plecotus? Summe 1 3 4 51 #* 1 59 28./29.05. 04./05.07. 28./29.07. 2 5 8 49 #+* 4 66 3 10 17 # 82 #+* 109 1 5 2 30 * 37 2 2 3 1 72 #+* 78 3 1 20 # 3 24 1 3 3 16 1 23 2 2 3 2 35 #+ 5 47 3 2 5 45 # 52 Gesamtsumme 32 46 3 400 14 495 HK = Horchkistenstandort? = unbestimmbar Nyctaloid = nicht sicher bestimmbare Sequenzen von Breitflügelfledermäusen/ Großen Abendseglern * = lange Rufsequenzen # = Jagdflug + = mehrere Individuen gleichzeitig Auf die Gattung Pipistrellus entfiel mit knapp 81 % der Großteil aller aufgezeichneten Rufsequenzen. Eine sichere Differenzierung der Arten ist zwar bei dieser Methode nicht möglich, angesichts der mittels Detektor festgestellten Aktivitätsverteilung dürfte es sich allerdings fast ausschließlich um Nachweise von Zwergfledermäusen gehandelt haben. Ein Großteil der Pipistrellus-Aktivität entfiel auf den ersten Untersuchungstermin (knapp 46 % Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 8

aller Pipistrellus-Nachweise), wobei diesem Termin an allen drei HK-Standorten zum Teil auch von mehreren Tieren gleichzeitig gejagt wurde. Im Vergleich der Standorte wurden am Waldrand am Ostrand und an der Baumreihe am Südrand die höchsten Aktivitätswerte gemessen. Die Aktivitätsdichte von Zwergfledermäusen im UG ist mit Ausnahme von HKstandort 1 aufgrund von Erfahrungswerten im gleichen Naturraum insgesamt als durchschnittlich bis leicht unterdurchschnittlich zu bezeichnen. Ein weiterer Anteil von 9 % aller aufgezeichneten Rufsequenzen entfiel auf Breitflügelfledermäuse, wobei 63 % dieser Aktivität in die erste Untersuchungsnacht fiel. Aktivität wurde fast ausschließlich in der ersten Nachtphase bis 0 Uhr registriert. Insgesamt ist die Aktivität als recht gering zu bewerten, auch wenn die Art regelmäßig auftrat. Insgesamt 6 % aller aufgezeichneten Fledermaus-Rufsequenzen stammten von Abendseglern, wobei es sich sehr wahrscheinlich in allen Fällen um Große Abendsegler handelte. Bei allen Aufnahmen handelte es sich um über die Nacht verteilte kurze Kontakte überfliegender Individuen. Bei drei Rufsequenzen war eine Zuordnung zu Breitflügelfledermäusen oder Abendseglern nicht möglich, diese gingen als nyctaloid in die Auswertung ein. Von der Artengruppe Myotis/ Plecotus wurden von den Horchkisten lediglich jeweils über die Nacht verteilte Einzelnachweise erbracht. Insgesamt machten die Nachweise einen Anteil von knapp 3 % der Gesamtaktivität aus. Hinweise auf regelmäßig genutzte Jagdgebiete im Erfassungsbereich der Horchkisten ergaben sich nicht. 4.4 Fang mit Netzen In der ersten Untersuchungsnacht (28./29.05.2016) konnte ein adultes Zwergfledermaus- Männchen gefangen werden. Am dritten Untersuchungstermin (28./29.07.2016) gelangen trotz günstiger Witterungsverhältnisse keine Fänge. Die Fledermausaktivität am Fangplatz war in dieser Nacht aber auch sehr gering, es wurden nur vereinzelt Zwergfledermäuse und Rufsequenzen der Artengruppe Myotis/ Plecotus gehört, Anflüge an das Netz wurden nicht beobachtet. Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 9

4.5 Gesamtartenspektrum und Gesamtbewertung Einen Überblick über das mit den verschiedenen Methoden im UG nachgewiesene Artenspektrum der Fledermäuse gibt Tabelle 2. Zusätzlich sind die Gefährdungskategorien angegeben. Tab. 2: Gesamtliste der nachgewiesenen Fledermausarten mit Gefährdungskategorien Artname RL BRD/ NDS 1 1 2 3 Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus Nyctalus noctula Großer Abendsegler Myotis sp./ Plecotus auritus - / 3 (-) G / 2 (2) V / 2 (2) Gefährdungskategorien: 2 = stark gefährdet 3 = gefährdet - = nicht gefährdet V = Vorwarnliste G = Gefährdung anzunehmen 1 Rote Liste der in der BRD (MEINIG et al. 2009), bzw. Niedersachsen und Bremen gefährdeten Säugetierarten (HECKENROTH 1991), in Klammern die voraussichtlichen Kategorien der angekündigten aktualisierten Roten Liste für Niedersachsen (NLWKN, in Vorber.). Artenspektrum Insgesamt wurde im Untersuchungsgebiet ein Vorkommen von mindestens vier Fledermausarten sicher nachgewiesen, wobei die Myotis-Plecotus-Art/en akustisch nicht bestimmt und auch nicht gefangen werden konnte/n. Aufgrund der äußerst geringen Größe des Untersuchungsgebietes und der Lage im Siedlungsrandbereich entspricht das nachgewiesene Artenspektrum dem Erwartungswert. Die im Emsland häufigste und oft in Siedlungsbereichen vorkommende Zwergfledermaus war insgesamt mit einer durchschnittlichen bis leicht unterdurchschnittlichen Aktivität im UG vertreten. Breitflügelfledermäuse waren im UG aufgrund ihrer synanthropen Lebensweise ebenfalls zu erwarten, sie traten zwar regelmäßig, aber nur vereinzelt jagend auf. Ein Vorkommen von Großen Abendseglern, die innerhalb eines größeren Aktionsradius meist im freien Luftraum jagen, war ebenfalls zu erwarten. Sämtliche Nachweise der Art bezogen sich auf überfliegende Tiere ohne besonderen Bezug zu den Strukturen im UG, sodass das UG für Große Abendsegler keine nennenswerten Habitatfunktionen aufweist. Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 10

Vorkommen der Gruppe Myotis/ Plecotus auritus waren im UG aufgrund der Lage am Waldrand zu erwarten. Tiere dieser Artengruppe traten regelmäßig, aber nie mit hoher Aktivitätsdichte auf. Aufgrund der Lage der Fläche sowie der angrenzenden Habitatstrukturen ist insbesondere das Vorkommen der Fransenfledermaus sowie des Braunen Langohrs im UG wahrscheinlich. Kleine Abendsegler, die punktuell im Emsland verbreitet sind, konnten nicht nachgewiesen werden. Ebenfalls gelangen keine Nachweise von Rauhhautfledermäusen, was zumindest zur Zugzeit zu erwarten gewesen wäre. Jagdgebiete Insbesondere der Ost- und Südrand des UG diente Zwergfledermäusen als Jagdgebiet. An der Gehölzstruktur am Südrand wurden zudem vereinzelt jagende Breitflügelfledermäuse beobachtet. Bei beiden Arten handelt es sich um typischerweise an Grenzlinien von Gehölzen zu offenen Flächen jagende Arten. Ein temporär genutztes Jagdgebiet von Zwergfledermäusen bestand im Nordosten des UG im Randbereich der angrenzenden Gärten. Am Waldrand war vereinzelt Jagdaktivität der Artengruppe Myotis/ Plecotus festzustellen. Für Große Abendsegler waren die Strukturen im UG nur von untergeordneter Bedeutung, es konnten keine Jagdaktivitäten sondern lediglich überfliegende Tiere registriert werden. Tagesschlaf- und Balzquartiere Während des Untersuchungszeitraumes wurden keine Hinweise auf das Vorhandensein von Wochenstuben-, Einzel- oder Paarungsquartieren an den innerhalb des UG liegenden Gehölzbeständen festgestellt. An einem Gebäude im Bereich Wellbergstr. 60/ 62 befand sich ein Paarungsquartier von Zwergfledermäusen, welches aufgrund seiner Lage außerhalb des UG allerdings nicht durch die Planung betroffen ist. Hinweise auf das Vorhandensein von Paarungsquartieren Großer oder Kleiner Abendsegler sowie von Rauhhautfledermäusen ergaben sich im Untersuchungszeitraum nicht. Das Vorhandensein von derartigen Quartieren kann aufgrund des fehlenden Quartierpotentials auch mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Winterquartiere von Großen Abendseglern sind aus demselben Grund im UG ebenfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen. Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 11

5 Auswirkungsprognose, artenschutzrechtliche Einschätzung In den folgenden Kapiteln wird die Betroffenheit der vorkommenden Fledermausarten durch die geplante Umnutzung der Fläche vor dem Hintergrund der artenschutzrechtlichen Bestimmungen diskutiert. 5.1 Vorbemerkung Zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten sind auf europäischer und nationaler Ebene zahlreiche Vorschriften erlassen worden. Im nationalen deutschen Naturschutzrecht (Bundesnaturschutzgesetz, BNatSchG, Neufassung vom 29.07.2009, seit 01.03.2010 in Kraft) ist der Artenschutz in den Bestimmungen der 44 und 45 rechtlich verankert. Nach den beiden Gesetzesänderungen vom 12.12.2007 und 29.07.2009 fallen ab dem 01.03.2010 in Planungsverfahren nur noch die FFH-Anhang IV-Arten und europäischen Vogelarten, sowie durch eine Rechtsverordnung nach 54 Abs. 1-2 BNatSchG geschützte Tier- und Pflanzenarten unter die Artenschutzbestimmungen und müssen bei Eingriffsplanungen speziell berücksichtigt werden. Alle anderen lediglich besonders geschützten Arten sind gemäß 44 (5) BNatSchG im Zusammenhang mit nach 15 zulässigen Eingriffen sowie Vorhaben im Sinne des 18 Absatz 2 Satz 1 von den Verbotstatbeständen generell freigestellt und werden im Rahmen der Eingriffsregelung pauschal bearbeitet. Die Schutzkategorien der Artengruppen werden im BNatSchG in 7 Abs. 2 Nr. 12 bis 14 definiert. Grundlagen bilden die FFH-Richtlinie (FFH-RL), die Vogelschutz-Richtlinie (VS- RL), die EG-Artenschutzverordnung sowie die Bundesartenschutzverordnung. Alle Fledermausarten sind nach dieser gesetzlichen Grundlage streng geschützt. Es ist daher im konkreten Fall zu ermitteln und darzustellen, ob Verbotstatbestände bezüglich der nachgewiesenen Arten erfüllt werden, sowie zu prüfen, ob bei dem Vorliegen eines Verbotstatbestandes die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Befreiung von den Verboten gegeben sind. Nach 44 (1) BNatSchG ist es verboten: 1) wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2) wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 12

3) Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Weiterhin findet einschränkend bei nach 15 zulässigen Eingriffen oder Vorhaben im Sinne des 18 Absatz 2 Satz 1 der 44 (5) BNatSchG Anwendung, nach dem ein Verbotstatbestand des 44 (1) Nr. 3 BNatSchG nur dann vorliegt, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang nicht mehr erfüllt wird und dies auch nicht durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) erreicht werden kann. Ob die Einschränkung von (44) (5) BNatSchG im vorliegenden Fall zum Tragen kommt, ist seitens der zuständigen Naturschutzbehörde zu prüfen. Sollten einer oder mehrere Verbotstatbestände erfüllt werden, so ist eine Ausnahmeprüfung nach 45 (7) BNatSchG erforderlich. 5.2 Auswirkungsprognose und artenschutzrechtliche Einschätzung Bei derzeitigem Planungsstand ist laut Informationen des Auftraggebers eine Rodung der Gehölzstruktur an der Südgrenze des UG nicht auszuschließen. Hierdurch und durch eine Bebauung der Freifläche treten Eingriffe in Jagdgebiete von Zwerg- und Breitflügelfledermaus, durch Lichteinträge eventuell auch der Artengruppe Myotis/ Plecotus, ein. Es ist von einer Minimierung des Nahrungsangebotes durch den Verlust von Insektenproduktions- und Entwicklungsflächen auszugehen. Verbot einer Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten An einem der nördlich an den Geltungsbereich angrenzenden Gebäude wurde ein Zwergfledermaus-Balzquartier nachgewiesen. Da dies außerhalb des Plangebietes liegt, ist eine Betroffenheit durch das Vorhaben nicht zu erwarten. An den Gehölzstrukturen innerhalb des UG fanden sich keinerlei Hinweise auf Fledermausquartiere. Gebäude sind nicht vorhanden und an dem vorhandenen Gehölzbestand konnten keine Quartiermöglichkeiten festgestellt werden. Es sind daher keine Verbotstatbestände nach 44 (1) Nr. 3 BNatSchG zu erwarten. Tötungsverbot Ein Verstoß gegen 44 (1) Nr. 1 BNatSchG ist im vorliegenden Fall für Fledermäuse nur zu erwarten, sofern besetzte Quartiere beseitigt werden sollen. Da keine Fledermausquartiere betroffen sind, können Verbotstatbestände im vorliegenden Fall mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 13

Störungsverbot Voraussetzung für eine erhebliche Störung im Sinne von 44 (1) Nr. 2 BNatSchG ist die Betroffenheit eines essentiellen Habitatbestandteils oder Quartiers. Das UG ist aufgrund durchschnittlicher bis unterdurchschnittlicher Aktivitätswerte für keine der nachgewiesenen Arten als essentieller Habitatbestandteil einzuschätzen. Durch eine Beeinträchtigung der Jagdgebietsfunktion sind keine Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der lokalen Population zu erwarten, insbesondere auch, da es sich im Vergleich zum Aktionsraum der betroffenen Fledermausarten um eine sehr kleine Fläche handelt. Das Eintreten eines Verbotstatbestands nach 44 (1) Nr. 2 BNatSchG ist daher im vorliegenden Fall nicht zu erwarten. Unabhängig von den artenschutzrechtlichen Vorgaben sollten folgende Empfehlungen bei der weiteren Planung berücksichtig werten, um negative Auswirkungen auf die im UG bestehenden Lebensraumfunktionen soweit wie möglich zu vermeiden oder zu minimieren: - Im Bereich des Waldrandes sollte ein möglichst mindestens 10 m breiter unversiegelter Flugkorridor für Fledermäuse verbleiben, um die Jagdgebietsfunktion möglichst wenig einzuschränken. - Die Beleuchtung des Geländes sollte zielgerichtet und möglichst insektenfreundlich gewählt werden, sodass der angrenzende Waldbestand nicht zu stark beleuchtet werden. - Die Versiegelung sowie die Rodung von Gehölzen sollten sich auf das unbedingt erforderliche Maß beschränken. Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 14

6 Zusammenfassung Im Rahmen einer Bebauungsplanung südlich der Wellbergstraße in Lingen-Darme erfolgten sowohl die Erfassung als auch eine artenschutzrechtliche Einschätzung der Betroffenheit von streng geschützten und in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführten Fledermausarten. Im Untersuchungszeitraum von Mai bis September 2016 wurde an fünf Terminen durch Gebietsbegehungen mit dem Detektor, den Einsatz von Horchkisten und mittels Fang das Vorkommen von mindestens vier Fledermausarten sicher nachgewiesen. Neben Zwerg- und Breitflügelfledermäusen konnten Große Abendsegler, sowie mindestens eine Art der Gruppe Myotis/ Plecotus erfasst werden, die allerdings nicht näher bestimmt werden konnte. Zusätzlich erfolgte eine Kontrolle der Bäume im UG auf potentielle Fledermausquartiere, wobei keine geeigneten Quartierstrukturen festgestellt wurden. Die Aktivität von Zwergfledermäusen im UG war im Vergleich zu anderen Untersuchungen im gleichen Naturraum durchschnittlich bis leicht unterdurchschnittlich, Jagdgebietsfunktionen wurden am Waldrand sowie an der Baum-Strauch-Hecke am Südrand des UG nachgewiesen, im Nordost-UG außerhalb des Geltungsbereiches befand sich ein sporadisch genutztes Jagdgebiet. Breitfügelfledermäuse zeigten eine recht geringe Aktivität. Mit Ausnahme kurzer Jagdaktivität am ersten Untersuchungstermin am Südrand des UG konnte die Art, genau wie Große Abendsegler, nur sporadisch bei Transferflügen nachgewiesen werden. Mit Ausnahme des Waldrandes sind die Strukturen im UG für Myotis/ Plecotus-Arten nur von untergeordneter Funktion. Es wurden keine Quartiere von Fledermäusen im UG nachgewiesen. An einem nördlich an das UG grenzenden Gebäude existierte ein Paarungsquartier einer Zwergfledermaus, das durch das Vorhaben nicht betroffen ist. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach 44(1) BNatSchG sind durch das Vorhaben insgesamt nicht zu erwarten. Abgesehen von den artenschutzrechtlichen Erfordernissen werden Hinweise zur Vermeidung bzw. Minimierung von negativen Auswirkungen gegeben. Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 15

7 Literatur AHLÉN, I. (1981): Identification of Scandinavian bats by their sounds. - Department of Wildlife Ecology, 51. HECKENROTH, H. (1991): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Säugetierarten. In: Naturschutz und Landschaftspflege Niedersachsachsen 26:161-164. LIMPENS, H. & A. ROSCHEN (1996): Bausteine einer systematischen Fledermauserfassung Teil 1 - Grundlagen. - Nyctalus 6(1): 52-60. MEINIG, H., BOYE, P. & R. HUTTERER (2009): Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) Deutschlands. Band 1: Wirbeltiere. In: Naturschutz und Biologische Vielfalt, 70 (1):115-153. Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.). Landwirtschaftsverlag, Münster. NLWKN (in Vorber.): Rote Liste der in Niedersachsen gefährdeten Fledermäuse. SKIBA, R. (2003): Europäische Fledermäuse. Neue Brehm Bücherei 648. WEID, R. (1988): Bestimmungshilfe für das Erkennen europäischer Fledermäuse - insbesondere anhand der Ortungsrufe. - Schriftenreihe des Bayerischen Landesamt für Umweltschutz 81: 63-71. Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 16

Anhang Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 17

Fledermäuse Methodik 3 Standorte der Horchkisten (mit Bezeichnung) 1 Fangplatz Punktuelle Nachweise Zwergfledermaus Breitflügelfledermaus Großer Abendsegler Artengruppe Myotis/ Plecotus auritus Rauhhautfledermaus Jagdgebiete Zwergfledermaus 2 Breitflügelfledermaus Artengruppe Myotis/ Plecotus auritus Quartiere Balzrevier Zwergfledermaus 3 Sonstige Informationen Grenze des Bebauungsplanes Grenze des Untersuchungsgebietes M 1 : 1.500 m 0 25 50 75 100