STEUERTIPPS Dr. Franz Kandlhofer 10. April 2008
Kleinunternehmer Rechnung Fahrtenbuch
Kleinunternehmer Rechnung Fahrtenbuch
Kleinunternehmer I Wer ist Kleinunternehmer? Wohnsitz oder Sitz in Österreich (Betriebsstätte genügt nicht) Umsatz pro Jahr max. 30.000,00; - bei mehreren selbstständigen Tätigkeiten: Zusammenrechnung der Umsätze (zb Gewerbebetrieb, Vermietung u. Verpachtung), einmalige Überschreitung um max. 15 % innerhalb von 5 Jahren zulässig Umsätze einer pauschalierten Land- und Forstwirtschaft werden mit dem 1,5-fachen des Einheitswertes angesetzt Umsätze aus Hilfsgeschäften (zb Verkauf von Anlagevermögen) und der Geschäftsveräußerung werden nicht mitgerechnet Umsatzsteuer darf aus den Einnahmen herausgerechnet werden, auch wenn keine abzuführen ist
Beispiel Gesamteinnahmen im Jahr 2007 34.400,00; davon Einnahmen als selbstständiger Grafiker: 30.000,00 (20 % USt.) Einnahmen aus Wohnungsvermietung: 4.400,00 (10 % USt.) Der für die Kleinunternehmergrenze maßgebende Nettoumsatz errechnet sich wie folgt: Betriebliche Umsätze 30.000,00/1,2 = 25.000,00 Vermietung 4.400,00/1,1 = 4.000,00 Nettoumsatz 29.000,00 Der Unternehmer kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Kleinunternehmer II Kleinunternehmer sind unecht umsatzsteuerbefreit, dh. keine Umsatzsteuer von den Einnahmen kein Abzug der Vorsteuern von den Ausgaben Die Befreiung gilt automatisch, jedoch Verzicht möglich (Formular U12) bis zur Rechtskraft des Umsatzsteuerbescheides bindet insgesamt 5 Jahre Widerruf (schriftlich) bis spätestens 31.1. des Kalenderjahres, für den er gelten soll
Beispiel Kleinunternehmer verzichtet für 2007 auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung Mindest-Bindung an den Verzicht bis 31.12.2011 (etwaiger) Widerruf bis spätestens 31.1.2012
Kleinunternehmer III Dürfen Kleinunternehmer Rechnungen ausstellen? Ja, was das Recht/die Pflicht zur Rechnungsausstellung angeht, bestehen für Kleinunternehmer keine Sondervorschriften Kunde ist Unternehmer -> Kunde ist Privatperson -> Pflicht zur Rechnungsausstellung Rechnung nur auf Verlangen des Kunden (Ausnahme: Rechnungen für Arbeiten an Gebäuden)
Kleinunternehmer IV Inhaltliche Besonderheiten bei der Rechnungsausstellung Kein USt-Ausweis in der Rechnung, dh kein offener Steuerausweis (Netto + USt. = Brutto) keine Angabe des Steuersatzes bei Kleinbetragsrechnungen bis Euro 150,00 (zb inkl. 20 % USt. ) Wer sie trotzdem ausweist, muss sie auch ans Finanzamt abführen Hinweis auf Steuerbefreiung (zb Umsatzsteuerfrei auf Grund der Kleinunternehmerregelung )
Beispiele Offener Steuerausweis Entgelt für Ware/Dienstleistung 2.000,00 USt. 400,00 Gesamtbetrag 2.400,00 Sondern: Entgelt für Ware/Dienstleistung 2.400,00 Steuerausweis bei Kleinbetragsrechnungen Entgelt für Ware/Dienstleistung 120,00 Im Rechnungsbetrag sind 20 % Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) enthalten
Kleinunternehmer V Benötigt ein steuerbefreiter Kleinunternehmer eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nr.)? grundsätzlich nicht außer beim Kauf von Waren von Unternehmern in anderen EU- Mitgliedstaaten und dabei wird die Erwerbsschwelle überschritten ( 11.000,00/Jahr) oder auf die Anwendung der Erwerbsschwelle verzichtet UID-Nr. wird vom Finanzamt erteilt Antrag Formular U15 (www.bmf.gv.at)
Kleinunternehmer VI Wareneinkauf bei Unternehmer in anderen EU-Mitgliedstaaten OHNE Verwendung einer österr. UID-Nr. ausländischer Lieferant muss ausländische Mehrwertsteuer verrechnen MIT Verwendung einer österr. UID-Nr. ausländischer Lieferant darf keine Mehrwertsteuer verrechnen (steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung) Kleinunternehmer muss in Österreich den Einkauf versteuern (innergemeinschaftlicher Erwerb); dh USt. (10 %, 12 %, 19 %, 20 %) vom Rechnungsbetrag selbst ausrechnen und an das Finanzamt zahlen
Beispiel Ein steuerbefreiter Kleinunternehmer kauft bei einem deutschen Händler am 20.3.2008 einen Computer um 2.500,00 (ohne USt.) Der Kleinunternehmer verwendet Variante a: keine UID-Nr. Variante b: seine österr. UID-Nr. Lösung Variante a: Der deutsche Händler muss deutsche USt. (19 %) verrechnen. Der Computer kostet daher 2.975,00 (mit USt.) Lösung Variante b: Der deutsche Händler darf keine USt. verrechnen (steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung). Der Kleinunternehmer muss den Einkauf als innergemeinschaftlichen Erwerb versteuern; dh 20 % USt. von 2.500,00 - das sind 500,00. Da Kleinunternehmer kein Recht auf Vorsteuerabzug haben, ist die USt. an das Finanzamt zu zahlen (fällig 15.5.2008).
Kleinunternehmer V Erklärungs- und Meldepflichten keine Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) an das Finanzamt, außer bei Aufforderung sehr wohl aber Interne -UVA (Formular U30 - www.bmf.gv.at oder inhaltsgleiches selbsterstelltes Formular) Jahresumsatzsteuererklärung nur, wenn Umsatz über 7.500,00 oder bei Aufforderung durch das Finanzamt
In welchen Fällen ist ein Verzicht auf Kleinunternehmerregelung sinnvoll? (I) Abhängig vom Einzelfall Folgende Verhältnisse sprechen tendenziell für den Verzicht - Ungewissheit, ob im laufenden Jahr die Kleinunternehmerumsatzgrenze überschritten wird - Hohe (Anfangs) Investitionen und damit hohe Vorsteuern - Geschäftskunden sind (hauptsächlich) Unternehmer mit Vorsteuerabzug - umsatzsteuerpflichtige Unternehmer denken in netto
In welchen Fällen ist ein Verzicht auf Kleinunternehmerregelung sinnvoll? (II) Beispiel: Friseurin - Gesamteinnahmen 36.000,00 Euro (darin enthalten: 6.000,00 Euro fiktive USt.) Ausgaben 12.000,00 Euro (darin enthalten 2.000,00 Euro Vorsteuer) (Der Einfachheit halber werden die übrigen Ausgaben, in denen keine Vorsteuern enthalten sind, wie SV-Beiträge, Lohnkosten bei der Gewinnermittlung weggelassen) ohne Verzicht mit Verzicht Einnahmen 36.000,00 36.000,00 Ausgaben - 12.000,00-12.000,00 Zahllast 0,00-4.000,00 * * USt: 6.000,00 Gewinn 24.000,00 20.000,00 VSt: -2.000,00 Kosten bei Kunden 36.000,00 36.000,00 Zahllast: 4.000,00
Fortsetzung des Beispiels: Wie viel müsste die Friseurin mehr verrechnen, damit sie auch bei Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung auf 24.000,00 Gewinn kommt? Einnahmen Ausgaben Zahllast Gewinn Kosten bei Kunden Versteuerung um 40.800,00-12.000,00-4.800,00* 24.000,00 40.800,00 4.800,00 * USt: 6.800,00 VSt: -2.000,00 Zahllast: 4.800,00
In welchen Fällen ist ein Verzicht auf Kleinunternehmerregelung sinnvoll? (III) Beispiel: EDV-Dienstleister - Gesamteinnahmen 36.000,00 Euro (darin enthalten: 6.000,00 Euro fiktive USt.) Ausgaben 12.000,00 Euro (darin enthalten 2.000,00 Euro Vorsteuer) Kunden sind ausschließlich vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer. Einnahmen Ausgaben ohne Verzicht 36.000,00-12.000,00 mit Verzicht 36.000,00-12.000,00 Differenz * USt: 6.000,00 VSt: -2.000,00 Zahllast: 4.000,00 Zahllast 0,00-4.000,00 * Gewinn Kosten bei Kunden 24.000,00 36.000,00 20.000,00 30.000,00 4.000,00 6.000,00** ** 6.000,00 bekommt der Kunde als Vorsteuer zurück
Fortsetzung des Beispiels: Um wie viel müsste der EDV-Dienstleister mehr verrechnen, damit er auch bei Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung auf 24.000,00 Gewinn kommt? Einnahmen Ausgaben Zahllast Gewinn Kosten bei Kunden 40.800,00-12.000,00-4.800,00 * 24.000,00 34.000,00 ** Ergebnis: Bei gleichem Gewinn des EDV-DL reduzieren sich die Kosten des Kunden um 2.000,00 - im Vergleich zum Nicht- Verzicht * USt: 6.800,00 VSt: -2.000,00 Zahllast: 4.800,00 ** 6.800,00 bekommt der Kunde als Vorsteuer zurück
Kleinunternehmer Rechnung Fahrtenbuch
Rechnungen Bedeutung von Rechnungen aus Sicht des Rechnungsempfängers Eingangsrechnungen sind die Grundlage für den Vorsteuerabzug aus Sicht des Rechnungsausstellers in Ausgangsrechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer muss jedenfalls an das Finanzamt gezahlt werden ( Steuerschuld kraft Rechnung ) Problem: Stimmt Rechnung mit tatsächlichem Umsatz nicht überein doppelte USt. 1 x kraft Rechnung 1 x auf Grund des tatsächlichen Umsatzes
Rechnungen Verpflichtung zur Rechnungsausstellung an andere Unternehmer an juristische Personen, auch wenn sie nicht Unternehmer sind neu: bei Werklieferungen und -leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück für Private in den übrigen Fällen nur auf Verlangen des Kunden Rechnungsausstellung binnen 6 Monaten
Rechnungsmerkmale Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers Name und Anschrift des Leistungsempfängers Menge und handelsübliche Bezeichnung der Gegenstände bzw. Art und Umfang der Leistungen Tag/Zeitraum der Lieferung oder sonstigen Leistung Entgelt für die Lieferung/sonstige Leistung und der anzuwendende Steuersatz bzw. bei Steuerbefreiung einen Hinweis auf diese den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag
Rechnungsmerkmale Ausstellungsdatum (wenn dieses gleich ist mit dem Tag der Lieferung oder sonstigen Leistung, genügt der Vermerk Rechnungsdatum ist gleich Liefer- bzw. Leistungsdatum ) Fortlaufende Nummer Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nummer) des Ausstellers der Rechnung UID-Nummer des Leistungsempfängers (auf Rechnungen mit einem Gesamtbetrag über 10.000,00 inkl. USt, weiters wenn die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht - Reverse Charge). bei Anwendung der Differenzbesteuerung hat ein Hinweis auf diese zu erfolgen (z.b. Antiquitätenhandel)
Rechnungsmerkmale Bei Rechnungen deren Gesamtbetrag 150,00 (inkl. Umsatzsteuer) nicht übersteigt, genügen folgende Angaben: Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers Menge und handelsübliche Bezeichnung der Gegenstände bzw. Art und Umfang der Leistungen Tag/Zeitraum der Lieferung oder sonstigen Leistung Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe Steuersatz Ausstellungsdatum
Rechnungsmerkmale Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers: jener Unternehmer, der tatsächlich geleistet oder geliefert hat richtiger Namen richtige Adresse (nicht z.b. Briefkasten )
Rechnungsmerkmale Name und Anschrift des Leistungsempfängers: Wenn falscher Empfänger (z.b. Gesellschafter statt Gesellschaft) dann: Steuerschuld auf Grund des Umsatzes Steuerschuld auf Grund der Rechnung
Beispiel Unternehmer erbringt EDV-Dienstleistungen für die Huber GmbH um 2.000,00 + 400,00 USt. = 24.000,00. Die Rechnung lautet jedoch auf Huber persönlich. Konsequenzen für Unternehmer: USt für Umsatz an Huber GmbH: 400,00 USt kraft Rechnung an Herrn Huber: 400,00 Unternehmer muss somit insgesamt 800,00 ans Finanzamt zahlen Konsequenzen für Huber GmbH: kein Vorsteuerabzug, weil die Rechnung nicht auf die GmbH lautet Konsequenzen für Herrn Huber: ebenfalls kein Vorsteuerabzug, weil Herr Huber nicht der Leistungsempfänger ist. Sanierungsmöglichkeit: Rechnungsberichtigung
Rechnungsmerkmale Menge und Bezeichnung der Leistung: bei Lieferungen: Menge und handelsübliche Bezeichnung der Gegenstände bei sonstigen Leistungen: Art und Umfang der Leistung Handelsüblich, wenn die Bezeichnung für den Gegenstand allgemein verwendet wird Vorschrift wird streng ausgelegt. Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen, wie z.b. Speisen, Getränke, Büromaterial reichen nicht aus tatsächlich gelieferte und ausgewiesene Ware müssen übereinstimmen
Rechnungsmerkmale Ausstellungsdatum /Zeitpunkt der Leistung: Ausstellungsdatum Tag der Lieferung oder sonstigen Leistung oder den Leistungszeitraum
Rechnungsmerkmale offener Steuerausweis Ein Steuerausweis ist offen, wenn folgende Angaben vorliegen: Geldbetrag für Lieferung oder sonstige Leistung ohne Umsatzsteuer = Nettobetrag Steuersatz (10 %, 12 %, 19 %, 20 %) Umsatzsteuer Gesamtbetrag (Nettobetrag + Umsatzsteuer) Ausnahme: Kleinbetragsrechnungen (bis 150,00) und Fahrausweise es genügt der Gesamtbetrag und der Steuersatz
Rechnungsmerkmale Beispiel für offenen Steuerausweis : (wenn unterschiedl. Steuersätze) Bestell Nr. Bezeichnung Menge Einzelpreis Steuersatz Betrag Steuer 23 Ware A 100 kg 0,60 Euro 10 % 60 Euro 6 Euro 33 Ware B 50 Lt. 2,00 Euro 10 % 100 Euro 10 Euro 4 Ware C 40 Stk. 2,50 Euro 20 % 100 Euro 20 Euro 96 Ware D 20 Fl. 3,00 Euro 20 % 60 Euro 12 Euro 320 Euro 48 Euro + Mehrwertsteuer 48 Euro Gesamtrechnungsbetrag 368 Euro
Rechnungsmerkmale Beispiele: In folgenden Fällen liegt kein offener Steuerausweis vor 1.200,00 inkl. 20 % USt. 1.200,00 inkl. 200,00 USt.
Rechnungsmerkmale Fortlaufende Nummer nicht laufend nummeriert Schätzungsbefugnis UID-Nr. des Rechnungsausstellers falls der Aussteller eine UID-Nr. hat UID-Nummer des Rechnungsempfängers wenn Gesamtbetrag 10.000,00 (brutto) übersteigt wenn Empfänger über keine gültige UID verfügt, dann Hinweis keine UID angegeben
Rechnungsmerkmale Konsequenzen einer nicht ordnungsgemäßen Rechnung Umsatzsteuer: Verlust des Vorsteuerabzuges Steuerschuld kraft Rechnung Einkommensteuer/Körperschaftsteuer: ev. Verweigerung des Aufwandes als Betriebsausgabe, wenn Rechnungsaussteller nicht oder nicht richtig bezeichnet wird. Finanzstrafrecht: Finanzordnungswidrigkeit Höchststrafe 5.000,00
Zulässige Rechnungsarten Papierform Fax-Rechnung (bis Ende 2008) Elektronische Rechnung - nur mit fortgeschrittener Signatur nur mit Zustimmung des Rechnungsempfängers nicht zulässig: E-Mail Rechnungen
Kleinunternehmer Rechnung Fahrtenbuch
Warum ist ein Fahrtenbuch notwendig? Beweismittel Nachweis der Ermittlung der Anzahl der betrieblichen und privat gefahrenen Kilometer Grundlage für die Aufteilung der laufenden Kosten (Treibstoff, Versicherung, Service, AfA etc.) Grundlage für die Zuordnung zum Betriebs- oder Privatvermögen Betriebskilometer > 50 % der Gesamtjahreskilometer KFZ Betriebsvermögen Betriebskilometer 50 % der Gesamtjahreskilometer KFZ Privatvermögen Grundlage für Diätenabrechnung
Welche Angaben muss das Fahrtenbuch enthalten (inhaltliche Anforderungen)? Für jede Fahrt sind folgende Angaben aufzuzeichnen: Datum Ausgangs- und Zielpunkt Uhrzeit (Beginn und Ende) Zweck Kilometerstand am Beginn und Ende der Fahrt Anzahl der gefahrenen Kilometer (aufgegliedert in betriebliche und private) Bei Privatfahrten genügt das Datum und die Anzahl der gefahrenen Kilometer
Wie ist ein Fahrtenbuch zu führen (formelle Anforderungen)? Zeitnah im Allgemeinen handschriftlich in gebundener oder jedenfalls in sich geschlossener Form ( Buch ) geordnet und in fortlaufend zeitlichem Zusammenhang nachträgliche Einfügungen und Veränderungen müssen ausgeschlossen sein oder als solche erkennbar bleiben
Darf ein Fahrtenbuch auch elektronisch geführt werden? grundsätzlich ja entspricht formell aber nur dann, wenn im Falle nachträglicher Änderungen der ursprüngliche Datenbestand ersichtlich bleibt ( elektronisches Radierverbot ) Daher Fahrtenbuch auf MS Excel formell mangelhaft
Folgen mangelhafter Fahrtenbücher? Schätzung jedoch: bloß formeller Mangel allein kein Grund zur Schätzung, wenn kein Zweifel an der materiellen Richtigkeit besteht
Weitere Informationen in Steuersachen erhalten Sie in Ihrer Bezirksstelle und unter wko.at/steuern
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.