Rechte und Pflichten von Aufsichtsratsmitgliedern in kommunalen Unternehmen. Schwerin, 11. September 2009



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Transkript:

Rechte und Pflichten von Aufsichtsratsmitgliedern in kommunalen Unternehmen Schwerin, 11. September 2009

Das Amt des Aufsichtsratsmitglieds ist nach gängigem Vorverständnis ein typisches Nebenamt ; diese Bezeichnung darf allerdings nicht zu dem Missverständnis führen, es handele sich um eine nebensächliche Aufgabe. Leitfaden des Innenministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Aufsichtsratsmitglieder in kommunalen Unternehmen 2

Überblick I. Grundlagen 1. Rechtlicher Rahmen 2. Spannungsfeld von Gesellschaftsrecht und Kommunalrecht 3. Die Organe einer GmbH 4. Anforderungen an die Aufsichtsratsmitglieder II. Pflichten eines Aufsichtsratsmitgliedes 1. Gesellschaftsvertrag 2. Überwachungspflicht 3. Verschwiegenheitspflicht 4. Befolgen von Weisungen III. Rechte des Aufsichtsrates 1. Inhaber der Rechte 2. Mitwirkungsrechte IV. Haftungsgefahren 1. Außen- und Innenhaftung 2. Haftungsfreistellung 3

I. Grundlagen 1. Rechtlicher Rahmen Gesellschaftsrecht (GmbHG, AktG) Kommunalrecht ( 68 ff. KV-MV) Gesellschaftsvertrag Geschäftsordnung 4

I. Grundlagen 2. Das Spannungsfeld von Gesellschaftsrecht und Kommunalrecht Gesellschaftsrecht GmbHG, AktG Bundesrecht Kommunalrecht KV M-V Landesrecht Konfliktfall Art. 31 GG Bundesrecht bricht Landesrecht 5

I. Grundlagen 2. Das Spannungsfeld von Gesellschaftsrecht und Kommunalrecht Fall: LG Deggendorf, Beschluss vom 13.12.2004, Az.: 3 O 520/04 Sachverhalt Stadtwerke GmbH hat einen fakultativen Aufsichtsrat Die Höhe des Strompreises wird diskutiert. Es kommt zum gerichtlichen Streit über die Wahrung der Geheimhaltung. Entscheidung Das Landgericht ist nicht zuständig; es ist ein Verwaltungsrechtsstreit. Die Tätigkeit im Aufsichtsrat ist Teil der öffentlichen Aufgaben. Der Verwaltungsrechtsweg ist günstiger (Untersuchungsgrundsatz)!? 6

I. Grundlagen 3. Die Organe einer GmbH Stadt Schwerin Gesellschafter Stadtvertretung Oberbürgermeisterin Entsendung G m b H Entsendung Aufsichtsrat Gesellschafterversammlung Geschäftsführer 7

I. Grundlagen 3. Die Organe einer GmbH Fall: VG Regensburg, Urteil vom 11.01.2006, Az.: RN 3 K 05.01162 Sachverhalt Städtische Klinikum GmbH hat einen Aufsichtsrat mit 10 Mitgliedern 8 Mitglieder werden vom Stadtrat benannt GO des Stadtrates sieht Spiegelbildlichkeit vor spätere Änderungen der Fraktionen im Stadtrat müssen im Aufsichtsrat abgebildet werden Entscheidung Auslegung der GO ( AR besteht aus.. ) ergibt Pflicht zur Anpassung, vgl. 71. Abs. 1 Satz 3 KV M-V Gesellschaftsrecht steht nicht entgegen 8

I. Grundlagen 4. Anforderungen an die Aufsichtratsmitglieder Erforderliche Kenntnisse Beurteilung aller normalerweise anfallenden Geschäftsvorgänge ohne fremde Hilfe möglich (BGHZ 85, 293, 295) Stellung des Aufsichtsrates Ausreichend Zeit Teilnahme an Sitzungen möglich Vorbereitung und Nachbereitung von Sitzungen Beurteilung von unternehmerischen Entscheidungen Belange der Gesellschaft gehen Interessen des Entsendungsberechtigten vor (BGHZ 36, 296, 306) Mitteilungspflicht bei fehlender Unabhängigkeit Qualifikation des AR-Mitglieds Studium von Unterlagen Kein "interessierter Beobachter" Keine Parteipolitik Konstruktives Mitwirken Eigenverantwortung und Unabhängigkeit Gewissenhafte Aufgabenwahrnehmung 9

II. Pflichten eines Aufsichtsratsmitgliedes 1. Gesellschaftsvertrag Gesellschaftsvertrag Fördern Beraten Überwachen Einbringen eigener Fachkenntnisse Kenntnisnahme der Beratungsunterlagen Zielgruppe ist die Geschäftsführung Initiativrechte bei gegebenem Anlass Mitarbeit in Ausschüssen Externe Beratungshilfe nur in Einzelfällen Nur grundsätzliche Fragen, Tagesgeschäft ist Sache der Geschäftsführung 10

II. Pflichten eines Aufsichtsratsmitgliedes 2. Überwachungspflicht Überwachen rückschauend Kontrollfunktion steht im Vordergrund Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit abgeschlossener Geschäftsführungsmaßnahmen Präventiv Unternehmerische Tätigkeit Mitwirkung bei Gestaltungen Entscheidung über zustimmungspflichtige Geschäfte Keine Blockadepolitik! 11

II. Pflichten eines Aufsichtsratsmitgliedes 3. Verschwiegenheitspflicht Grundlage 116, 93 Abs. 1 AktG: Stillschweigen über Geschäftsgeheimnisse Treuepflicht bei der GmbH Berichtspflichten nach 71 Abs. 4 KV M-V Grenzen Wohl des Unternehmens (BGHZ 64, 325, 330f.), aber Besonderheiten bei Alleingesellschafter 394, 395 AktG: Ausnahmevorschriften Rechtsfolgen Unterlassungsansprüche gegen Aufsichtsratsmitglied Schadensersatzansprüche Aufsichtsrechtliche Maßnahmen 12

II. Pflichten eines Aufsichtsratsmitgliedes 3. Verschwiegenheitspflicht Fall: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 08.05.2006, Az.: 4 BV 05.756 Sachverhalt Bürgerbegehren will Verschwiegenheitspflicht von Aufsichtsratsmitgliedern einschränken Gesellschaftsrecht steht dem Begehren nicht entgegen, da nur fakultative Aufsichtsräte vorhanden waren Entscheidung Einschränkung bei entgegenstehenden "Wohl des Unternehmens" war enthalten Frage der Entscheidung über Geheimhaltung sei Problem des Vollzuges 13

II. Pflichten eines Aufsichtsratsmitgliedes 4. Befolgen von Weisungen Grundlage 71 Abs. 2 KV M-V: Weisungen sind zu befolgen Weisungen durch Gesellschafterversammlung bei GmbH möglich Grenzen Vorrang des Gesellschaftsrecht: Unternehmenswohl beachten (BGHZ 36, 296, 306) Vertrauen Dritter auf Überwachungsfunktion des Aufsichtsrates Rechtswidrige Weisung entfaltet keine Bindung Rechtsfolgen Abstimmung entgegen einer Weisung ist wirksam Folgen rechtswidrigen Verhaltens des Aufsichtsratsmitgliedes sind Schadenersatzpflicht oder Au fsichtsmaßnahmen 14

II. Pflichten eines Aufsichtsratsmitgliedes 4. Befolgen von Weisungen Fall: OVG NRW, Urteil vom 24.04.2009, Az.: 15 A 2592/07 Sachverhalt Städtische Versorgungsbetriebe GmbH hat Aufsichtsrat mit 17 Mitgliedern 8 Mitglieder werden auf Vorschlag des Stadtrates gewählt Es kommt zum Streit über das Weisungsrecht des Rates. Weisungsrecht hat Grundlage in 113 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Entscheidung bundesrechtliches Gesellschaftsrecht hindert 113 GO NRW nicht bei fakultativem Aufsichtsrat ist Gesellschaftsvertrag maßgeblich selbst Unternehmenswohl soll nicht entgegenstehen 15

III. Rechte des Aufsichtsrates 1. Inhaber der Rechte Inhaber der Rechte Gesamtorgan Aufsichtsratsmitglied nur der gesamte Aufsichtsrat kann Rechte geltend machen auch das einzelne Aufsichtsratsmitglied kann Rechte geltend machen 16

III. Rechte des Aufsichtsrates 2. Mitwirkungsrechte Mitwirkungsrechte Teilnahmerechte Informationsrechte gegenüber der Geschäftsführung Informationsrechte innerhalb des Aufsichtsrates Initiativrechte (Einberufung Aufsichtsrat, Recht auf Ergänzung der Tagesordnung) 17

IV. Haftungsgefahren 1. Innen- und Außenhaftung Haftung des Aufsichtsrates Innenhaftung Außenhaftung 116, 93 AktG: Haftung gegenüber der Gesellschaft Voraussetzung ist pflichtwidriges und schuldhaftes Verhalten der Aufsichtsratsmitgliedes Maßstab ist ordentlicher und gewissenhafter Überwacher Deliktische Haftung gemäß 823 ff. BGB Teilnahmestrafbarkeit bei Insolvenzstraftaten 18

IV. Haftungsgefahren 1. Innen- und Außenhaftung Fall: Brandenburgisches OLG Urteil vom 17.02.2009, Az.: 6 U 102/07 Sachverhalt Stadtwerke GmbH befindet sich in finanzieller Notlage Gemeinde und Zweckverband können keine Mittel zur Verfügung stellen neu berufener Geschäftsführer informiert Aufsichtsrat regelmäßig Insolvenzverwalter hat Schadenersatzansprüche gegen Aufsichtsratsmitglieder Entscheidung selbst bei Nichtgeltung von 93 AktG folgt Ersatzpflicht aus schuldhafter Pflichtverletzung Aufsichtsrat hätte auf Insolvenzantrag hinwirken müssen 19

IV. Haftungsgefahren 2. Haftungsfreistellung Haftungsfreistellung nach 71 Abs. 3 KV M-V Ersatzpflicht der Gemeinde, Haftung des Aufsichtsratsmitglieds bleibt bestehen keine Absicherung des AR-Mitgliedes bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung Ausnahme: Bei Handeln auf Weisung. Strafrechtliche Risiken verbleiben! 20

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH Eilenburger Straße 1 A 04317 Leipzig Tel.: +49 (0) 341/ 39 80-142 Fax: +49 (0) 341/ 39 80-179 Patrick Klawa, LL.M. oec. Rechtsanwalt Patrick.Klawa@roelfspartner.de www.roelfspartner.de/ra 21

Quellenübersicht Leitfaden für Mitglieder in kommunalen Vertretungen, Aufsichtsratsmitglieder in kommunalen Unternehmen sowie Mitarbeiter in den Beteiligungsverwaltungen der Kommunen Leitfaden Nr. 2 für kommunale Entscheidungsträger, Aufsichtsratsmitglieder in kommunalen Unternehmen sowie Mitarbeiter in den Beteiligungsverwaltungen der Kommunen Leitfaden Qualifikation, Rechte und Pflichten der Aufsichtsratsmitglieder in kommunalen Unternehmen Hoppe/Uechtritz, Handbuch Kommunale Unternehmen, 2. Auflage Lutter/Krieger, Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats, 2008 Schmidt/Luther, AktG, 2008 Scholz/K. Schmidt, GmbHG, 10. Aufl. "Weisungsrechte der öffentlichen Hand gegenüber ihren Vertretern in gemischtwirtschaftlichen Unternehmen" von Priv.-Doz. Dr. Walter Georg Leisner, Hamburg/München, Gildebuchverlag GmbH & Co. KG, GewArch 2009, 337-343 "Die Systematik der Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern gegenüber der Gesellschaft von Dr. Christian Zieglmeier, De Gruyter Rechtswissenschaften Verlags-GmbH, ZGR 2007, 144-166 22